Politische Vereinbarung betr. das Bezirksgericht

POLITISCHE VEREINBARUNG
BETREFFEND
DAS
BEZIRKSGERICHT TAMSWEG
ZWISCHEN
DER
REPUBLIK ÖSTERREICH, VERTRETEN DURCH DEN BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ,
DR. WOLFGANG BRANDSTETTER, 1010 WIEN, MUSEUMSTRAßE 7
UND
DEM LAND SALZBURG, VERTRETEN DURCH DEN
LANDESHAUPTMANN VON SALZBURG,
DR. WILFRIED HASLAUER, 5010 SALZBURG, CHIEMSEEHOF
WIE FOLGT:
I.
Gegenstand
Die Gerichtsreform im Bundesland Salzburg ist im Hinblick auf die Bezirksgerichtssprengel weit fortgeschritten. Mit 1. Juli 2017 wird gemäß Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg 2015, BGBl. II Nr. 321/2015, das Bezirksgericht Saalfelden aufgelassen und in das
Bezirksgericht Zell am See integriert, sowie ferner festgestellt, dass im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung mit 1. Jänner 2019 die Bezirksgerichte Neumarkt, Thalgau und
Oberndorf aufgelassen werden und für den gesamten Bezirk Salzburg-Umgebung ein
einziges Bezirksgericht mit Standort in Seekirchen neu errichtet wird.
Damit verfügen die politischen Bezirke des Landes Salzburg (und zwar die Stadt Salzburg, Salzburg-Umgebung, Tennengau, Pongau, Pinzgau und Lungau) über jeweils ein
Bezirksgericht.
Zum Zwecke der Absicherung des Bezirksgerichtes Tamsweg und in Ansehung der Bereitschaft der Länder bzw. Landeshauptleute, auf ihr verfassungsgesetzlich vorgesehenes Zustimmungsrecht im Zuge einer künftigen Gesetzesnovelle bei der Aufhebung von
Bezirksgerichten zu verzichten, wird diese Vereinbarung abgeschlossen.
II.
Bestandsabsicherung des Bezirksgerichtes Tamsweg
Der Bundesminister für Justiz erklärt hiemit, dass das Bezirksgericht Tamsweg mit Zuständigkeit für den politischen Bezirk Tamsweg (Lungau) aufgrund der besonderen geografischen Gegebenheiten im Lungau auch in Zukunft bestehen bleibt.
Der Landeshauptmann von Salzburg nimmt diese Zusage gerne entgegen und weist auf
die Bedeutung des Bezirksgerichtes für den politischen Bezirk Tamsweg hin.
III.
Allgemeines
1. Der Bundesminister für Justiz unterfertigt diese politische Vereinbarung auch im
Willen der Bindung für seine künftigen Funktionsnachfolger.
2. Diese Vereinbarung ist unter der clausula rebus sic stantibus abgeschlossen.
3. In jedem Fall vereinbaren die Unterfertigten grundsätzliche politische Vorabstimmungen im Falle von angedachten Änderungen im Bereich der Gerichtsstrukturen im
Bundesland Salzburg.
Wien/Salzburg, am ____________________________
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Der Bundesminister für Justiz
Dr. Wolfgang Brandstetter
Der Landeshauptmann von Salzburg
Dr. Wilfried Haslauer