Akademisches Auslandsamt/International Office Studierenden Mobilität (SM) Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum im Rahmen des Programms Erasmus+ interessieren. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zum Programm und für Ihre Bewerbung um einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss. 1. ALLGEMEINES UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN • Studierendenmobilität – Auslandsstudium (SMS) Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule der HTW Dresden • Studierendenmobilität – Auslandspraktikum (SMP) Praktikum in einem ausländischen Unternehmen • Studierendenmobilität – Auslandspraktikum (SMP) Praktikum an einer ausländischen Hochschule (i.d.R. an einer Hochschule, die keine Erasmus+ Partnerhochschule der HTW Dresden ist ) • Studierendenmobilität – Kombination Studium/Praktikum (SMS) Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule in Kombination mit Praktikum Mehrfachförderung • je 12 Monate Erasmus+ Förderung pro Studienphase (BA/MA/Promotion), bzw. 24 Monate in Diplomstudiengängen • Förderung ist (zeitlich) individuell für Erasmus+ (Praktikum und/oder Studium) nutzbar Erasmus+ und BAföG BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300,- EUR/Monat anrechnungsfrei. Zuschüsse über 300,- EUR/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet. Versicherungsschutz Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission noch der DAAD oder die Heimathochschule/Gasthochschule haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen. Es besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule Sie sind von den Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Versicherungsprämien, studentische Sozialbeiträge sowie Kosten für die Benutzung diverser Materialien gelten nicht als Studiengebühren. Die Heimathochschule kann von ihren Studierenden während des Auslandsstudienaufenthaltes weiterhin Studiengebühren erheben. Akademisches Auslandsamt/International Office 2. VERFAHREN Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm • • • • erstes Studienjahr abgeschlossen Immatrikulierter Studierender der HTW Dresden zu einem (vollständigen) Studium, welches zu einem anerkannten Abschluss führt Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule in den 28 EU Mitgliedsstaaten + Türkei, Norwegen, Island, Liechtenstein und FYR Mazedonien (ausgenommen Schweiz und eigener Wohnsitz) bestehende interinstitutionelle Erasmus+ Vereinbarung mit der Partnerhochschule Auswahl der ausländischen Hochschule Wählen Sie entsprechend Ihren fachlichen und sprachlichen Kenntnissen sowie Ihren persönlichen Wünschen eine Erasmus+ Partnerhochschule Ihrer Fakultät für Ihren Studienaufenthalt aus. Eine Übersicht der Erasmus+ Partnerhochschulen und die entsprechenden Ansprechpartner in Ihrer Fakultät finden Sie unter: ► https://www.htw-dresden.de/international/partnerschaften.html Bewerbungs- und Auswahlverfahren an der HTW DRESDEN Die Antragsunterlagen und Informationen zum Zuschussvergabeverfahren finden Sie unter: ► https://www.htw-dresden.de/international/downloads.html Nach einer Beratung durch das AAA und den Erasmus+ Programmbeauftragten/ Departmental Coordinator (Ansprechpartner für die gewünschte Partnerhochschule) in Ihrer Fakultät bewerben Sie sich beim Verantwortlichen für das Erasmus+ Auswahlverfahren Ihrer Fakultät ► https://www.htw-dresden.de/intern.html ► Beauftragtenverzeichnis bis spätestens 15. Januar für das folgende Studienjahr (Achtung: Sofern an der gewünschten Partnerhochschule noch freie Austauschplätze vorhanden sind, ist eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt durchaus möglich. Eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren der Fakultät ist damit allerdings ausgeschlossen). mit folgenden Unterlagen: • Antrag Auslandsaufenthalt • Kopie Transcript of Records/Leistungsübersicht (Auflistung der bisherigen Studienleistungen an der HTW Dresden) • Kopie Nachweis der Sprachkenntnisse/Language Passport • Statement of Motivation Nachdem Sie durch Ihre Fakultät für einen Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule ausgewählt/bestätigt wurden, informieren Sie sich bitte beim Akademisches Auslandsamt/International Office Departmental Coordinator Ihrer Fakultät bzw. auf der Homepage der Partnerhochschule, welche zusätzlichen „Anmeldeformalitäten“ von Seiten der Partnerhochschule gefordert werden. Lernvereinbarung / Learning Agreement (unter Vorbehalt) Legen Sie in Abstimmung mit Ihrer Fakultät fest, welche Aktivitäten (z.B.: Besuch von Lehrveranstaltungen und/oder Projektarbeiten/Praktikum, Diplomarbeit/Bachelorarbeit/ Masterarbeit) Sie an der Gasthochschule realisieren möchten und tragen Sie diese Aktivitäten entsprechend den Erfordernissen des European Credit Transfer Systems - ECTS (► www.htw-dresden.de/ects) in das Formblatt „Learning Agreement“ (LA) ein. Unterstützung bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule oder der Festlegung eines Projektes erhalten Sie durch den Departmental Coordinator oder den ECTS-Fakultätskoordinatoren. Informationen zu den an der Partnerhochschule angebotenen Lehrveranstaltungen können Sie in Ihrer Fakultät oder auf der Homepage der Partnerhochschule finden. Das LA bereitet bereits vor dem Auslandsaufenthalt die Anerkennung der Ausbildungskomponenten des Studiums vor. Aus diesem Grund ist die unterzeichnende zuständige Person im Fach auf Seite 3 der Prüfungsausschuss bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende. Das Dokument muss vor Beginn der Mobilität von allen drei Parteien (Heimathochschule, Gasthochschule, Studierender) verabredet und auf Seite 4 unterzeichnet sein. Bitte beachten Sie: Änderungen des vereinbarten „Learning Agreements“ müssen bis spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn an der Gasthochschule durch ein abgeändertes Learning Agreement erfasst und genehmigt werden. ► https://www.htw-dresden.de/international/downloads.html Bewerbungsverfahren an der ausländischen Gasthochschule Ihre Bewerbungsunterlagen versenden Sie nun selbständig an die Partnerhochschulen. An einigen Partnerhochschulen ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Nach Prüfung der Unterlagen an der Partnerhochschule erhalten Sie eine Bestätigung der Gasthochschule (die endgültige Entscheidung für Ihren Studienaufenthalt liegt somit bei der Gasthochschule). Fördervereinbarung Sobald Ihr Erasmus+ Aufenthalt von der Partnerhochschule bestätigt wurde, kommen Sie bitte so schnell als möglich mit folgenden Antragsunterlagen in das Akademische Auslandsamt der HTW Dresden: • Unterzeichnetes „Learning Agreement“ • Bestätigungsschreiben der Gasthochschule: „Student Application Form“ oder „Akzeptanzschreiben“ oder „Einschreibebestätigung / Enrollment Certificate“ (von Gasthochschule unterzeichnet) Die Vorlage o. g. Unterlagen sowie das Ausfüllen und die Unterzeichnung der Fördervereinbarung sind die Voraussetzung für den Erhalt Ihres Erasmus+ Stipendiums. Akademisches Auslandsamt/International Office Neben den genauen Aufenthaltsdaten an der Partnerhochschule benötigen wir auch Ihre aktuelle Bankverbindung. Alle Studierenden erhalten eine Kopie ihrer Fördervereinbarung. Erasmus+ Förderung In der Fördervereinbarung ist die ländergestaffelte, taggenaue Höhe der Förderung festgelegt: Gruppe 1: vorrauss. 300,00 EUR/Monat Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich Gruppe 2: vorrauss. 250,00 EUR/Monat Belgien, Kroatien, Tschechien, Zypern, Griechenland, Island, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Türkei Gruppe 3: vorrauss. 200,00 EUR/Monat Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, FYR Mazedonien Die Stipendienhöhe ist abhängig von den finanziellen Erasmus+ Mitteln, die der HTW Dresden in dem jeweiligen akademischen Jahr zur Verfügung stehen. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird Ihnen in auf das in der Fördervereinbarung angegebene Konto überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus+ Programm besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden. Transcript of Records Nach erfolgreichem Abschluss des Studienaufenthaltes stellt Ihnen die Gasthochschule entsprechend dem Learning Agreement eine Datenabschrift „Transcript of Records“ aus. (Hinweis: Bringt ein Studierender keinerlei im Learning Agreement vorgesehenen Leistungsnachweise mit nach Hause, kann der Erasmus+ Mobilitätszuschuss teilweise oder ganz zurückgefordert werden.) Letter of Confirmation Am Ende des Studienaufenthaltes (nicht eher als 10 Tage vor Abreise) lassen Sie sich bitte Ihren Studienaufenthalt an der Gasthochschule bestätigen. Die Bescheinigung über das Ende des Auslandsaufenthaltes ist ersetzbar durch die Datenabschrift (Transcript of Records). Das Anfangsdatum des finanziellen Erasmus-Förderzeitraums ist der erste Tag, an dem der Geförderte an der Aufnahmeeinrichtung für akademische Zwecke anwesend ist. Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem ein Geförderter bei der aufnehmenden Einrichtung für akademische Zwecke anwesend sein muss. Bericht Sie werden am Ende Ihres Studienaufenthaltes gebeten, einen Online-Erfahrungsbericht zu erstellen. Das Login erhalten Sie nach Ihrer Rückkehr. Außerdem bitten wir Sie um einen Bericht für unsere Bibliothek. Akademisches Auslandsamt/International Office Verlängerung des Erasmus+ Aufenthalts Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Verlängerung des laufenden Mobilitätszeitraums vereinbart werden: • • • • • Beantragung (auch formlos per E-Mail) durch den Studierenden Änderung des Learning Agreements muss vor dem geplanten Ende des laufenden Aufenthalts verabredet werden Verlängerungszeitraum schließt sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt an Einzelmobilität, auch keine Verlängerung, darf nicht über Projektlaufzeit hinausgehen Verlängerung darf nicht die Überschreitung der Förderhöchstdauer zur Folge haben Online Linguistic Support (OLS) Im Rahmen des Erasmus+ Programms verpflichten Sie sich vor und nach der Mobilität einen Online-Sprachtest abzulegen, um die Entwicklung Ihrer sprachlichen Fähigkeiten innerhalb des Programms zu messen und zu dokumentieren. Die Tests sind kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und haben keine Auswirkung auf Ihre Studienleistungen. Darüber hinaus verfügt das Auslandsamt über Lizenzen für tutorierte Online-Sprachkurse, die Erasmus+ seit November 2014 anbietet. Die Sprachkurse – wie auch die Einstufungstests – sind für die Hauptarbeitssprache Ihres Auslandsaufenthalts vorgesehen. Bisher bietet Erasmus+ Sprachenförderung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Tschechisch, Dänisch, Griechisch, Polnisch, Schwedisch und Portugiesisch an. Ihre Muttersprache ist von der Sprachenförderung ausgenommen. Den Link zum obligatorischen Sprachtests sowie ggf. zum Sprachkurs erhalten Sie nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung per Mail. Akademische Anerkennung Die Heimathochschule gewährleistet Ihnen, dass unter Anwendung von ECTS die im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Studienleistungen/Studienzeiten angerechnet werden. Die Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn mit Ihnen vor Beginn des Auslandsstudiums ein klar festgelegtes Studienprogramm in einem „Learning Agreement“ schriftlich vereinbart wurde. Wenn sich bei der Aufnahme des Studiums Änderungen des ursprünglich festgelegten Studienprogramms ergeben, so sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese innerhalb von 4 Wochen nach Semesterbeginn an der Gasthochschule von allen beteiligten Parteien genehmigt wurden. Die Akademische Anerkennung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss Ihres Aufenthaltes anhand des Ihnen von der Gasthochschule ausgestellten „Transcript of Records“. Bitte informieren Sie sich über das ausländische Notensystem und/oder die Umrechnung der ausländischen Noten und reichen eine Erläuterung gemeinsam mit dem von der Partnerhochschule ausgestellten Transcript of Records und dem LA beim Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät ein. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung und trägt die Ergebnisse in das Formular „Anerkennungsergebnisse“ ein. Nach Anerkennung der vorab genehmigten Leistungen und erfolgter Notenumrechnung übernimmt das Prüfungsamt Ihre Ergebnisse aus dem Ausland ins HIS POS. Bitte beachten Sie, dass die Prozessbeschreibung P U15 „Anerkennung von Prüfungsleistungen“ für das Verfahren verbindlich ist. Akademisches Auslandsamt/International Office Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studien-/Ausbildungsleistungen kann Ihnen verweigert werden, wenn Sie das von der Gasthochschule verlangte akademische Leistungsniveau nicht erreicht oder anderweitig die von den teilnehmenden Einrichtungen für eine Anerkennung verlangten Bedingungen nicht erfüllt haben. 3. STUDIERENDENMOBILITÄT - AUSLANDSPRAKTIKUM (SMP) Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Sie als Studierender auch ein Auslandspraktikum (SMP) in einem ausländischen Unternehmen oder an einer ausländischen Hochschule absolvieren. Das Bewerbungsverfahren und die Organisation erfolgt über das LEONARDO-Büro Sachsen. Ansprechpartner ist das LEONARDO-Büro Sachsen. ► www.leo.tu-dresden.de Akademische Anerkennung Wenn Sie erfolgreich Erasmus+ Auslandspraktika absolvieren, die obligatorischer Bestandteil Ihres Studiengangs sind, werden diese – wie im „Training Agreement“ gefordert – von der Heimathochschule unter Verwendung von ECTS – voll anerkannt. Bei einem erfolgreich im Ausland absolvierten fakultativen ERASMUS-Praktikum dokumentiert die Heimathochschule – wie im „Training Agreement“ gefordert – diesen Praktikumsaufenthalt im Diploma Supplement (DS). Die Anerkennung der Ausbildungsleistungen im aufnehmenden Unternehmen kann Ihnen verweigert werden, wenn Sie das vom aufnehmenden Unternehmen verlangte akademische/berufliche Leistungsniveau nicht erreicht oder anderweitig die von den teilnehmenden Einrichtungen für eine Anerkennung verlangten Bedingungen nicht erfüllt haben. 4. STUDIERENDENMOBILITÄT - KOMBINATION STUDIUM/PRAKTIKUM (SMS) Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts (SMS) miteinander zu kombinieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: • das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen Studienaufenthalt absolviert • das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine SMS-Periode gewertet. Weitere Hinweise unter Punkt 1: Verlängerung des ERASMUS-Aufenthalts Akademische Anerkennung: siehe Punkt 1 für Studienaufenthalte und Punkt 2 für Praktika. Akademisches Auslandsamt/International Office 5. FÖRDERUNG VON BEHINDERTEN UND PERSONEN MIT SONDERBEDÜRFNISSEN Für die Förderung behinderter Studierender kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über den EU-Höchstsatz hinaus erfolgen. Eine Antragstellung an den DAAD sollte zwei Monate vor der Ausreise erfolgen. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände) abgedeckt sind, bezuschusst werden. Weitere Informationen zur Behindertenförderung sind der Internetseite der Europäischen Kommission zu entnehmen. Für Studierenden mit Sonderbedürfnissen kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über den EUHöchstsatz hinaus erfolgen. Ein Sonderbedürfnis ist dann z.B. gegeben, wenn aus dem Teilnehmerkreis in ERASMUS+ eine allein erziehende Person mit einem Kind in das Ausland zum Studiums oder Praktikum gehen will. Es kann ein Zuschuss für die Mehrkosten (Flug-, Unterkunft- und Betreuungskosten) durch die Mitnahme des Kindes gewährt werden. Weitere Informationen sind auch unter http://eu.daad.de erhältlich. Juliane Terpe Erasmus+ Hochschulkoordinatorin Leiterin Akademisches Auslandsamt Dresden, November 2016
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