Studierenden Mobilität (SM)

Akademisches Auslandsamt/International Office
Studierenden Mobilität (SM)
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum im
Rahmen des Programms Erasmus+ interessieren. Nachfolgend finden Sie wichtige
Informationen zum Programm und für Ihre Bewerbung um einen Erasmus+
Mobilitätszuschuss.
1. ALLGEMEINES UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN
• Studierendenmobilität – Auslandsstudium (SMS)
Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule der HTW Dresden
• Studierendenmobilität – Auslandspraktikum (SMP)
Praktikum in einem ausländischen Unternehmen
• Studierendenmobilität – Auslandspraktikum (SMP)
Praktikum an einer ausländischen Hochschule (i.d.R. an einer Hochschule, die keine
Erasmus+ Partnerhochschule der HTW Dresden ist )
• Studierendenmobilität – Kombination Studium/Praktikum (SMS)
Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule in Kombination mit Praktikum
Mehrfachförderung
• je 12 Monate Erasmus+ Förderung pro Studienphase (BA/MA/Promotion), bzw. 24
Monate in Diplomstudiengängen
• Förderung ist (zeitlich) individuell für Erasmus+ (Praktikum und/oder Studium) nutzbar
Erasmus+ und BAföG
BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG
in Anspruch nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse
bis höchstens 300,- EUR/Monat anrechnungsfrei. Zuschüsse über 300,- EUR/Monat werden
auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet.
Versicherungsschutz
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder
die EU-Kommission noch der DAAD oder die Heimathochschule/Gasthochschule haften für
Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung
von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen. Es besteht die
Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen
umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
Sie sind von den Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Versicherungsprämien,
studentische Sozialbeiträge sowie Kosten für die Benutzung diverser Materialien gelten nicht als
Studiengebühren. Die Heimathochschule kann von ihren Studierenden während des
Auslandsstudienaufenthaltes weiterhin Studiengebühren erheben.
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2. VERFAHREN
Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm
•
•
•
•
erstes Studienjahr abgeschlossen
Immatrikulierter Studierender der HTW Dresden zu einem (vollständigen) Studium,
welches zu einem anerkannten Abschluss führt
Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule in den 28 EU
Mitgliedsstaaten + Türkei, Norwegen, Island, Liechtenstein und FYR Mazedonien
(ausgenommen Schweiz und eigener Wohnsitz)
bestehende interinstitutionelle Erasmus+ Vereinbarung mit der Partnerhochschule
Auswahl der ausländischen Hochschule
Wählen Sie entsprechend Ihren fachlichen und sprachlichen Kenntnissen sowie Ihren
persönlichen Wünschen eine Erasmus+ Partnerhochschule Ihrer Fakultät für Ihren
Studienaufenthalt aus. Eine Übersicht der Erasmus+ Partnerhochschulen und die
entsprechenden Ansprechpartner in Ihrer Fakultät finden Sie unter:
► https://www.htw-dresden.de/international/partnerschaften.html
Bewerbungs- und Auswahlverfahren an der HTW DRESDEN
Die Antragsunterlagen und Informationen zum Zuschussvergabeverfahren finden Sie unter:
► https://www.htw-dresden.de/international/downloads.html
Nach einer Beratung durch das AAA und den Erasmus+ Programmbeauftragten/
Departmental Coordinator (Ansprechpartner für die gewünschte Partnerhochschule) in Ihrer
Fakultät bewerben Sie sich beim Verantwortlichen für das Erasmus+ Auswahlverfahren Ihrer
Fakultät
► https://www.htw-dresden.de/intern.html ► Beauftragtenverzeichnis
bis spätestens 15. Januar für das folgende Studienjahr
(Achtung: Sofern an der gewünschten Partnerhochschule noch freie Austauschplätze
vorhanden sind, ist eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt durchaus möglich. Eine
Einbeziehung in das Auswahlverfahren der Fakultät ist damit allerdings ausgeschlossen).
mit folgenden Unterlagen:
• Antrag Auslandsaufenthalt
• Kopie Transcript of Records/Leistungsübersicht (Auflistung der bisherigen Studienleistungen
an der HTW Dresden)
• Kopie Nachweis der Sprachkenntnisse/Language Passport
• Statement of Motivation
Nachdem Sie durch Ihre Fakultät für einen Studienaufenthalt an einer Erasmus+
Partnerhochschule ausgewählt/bestätigt wurden, informieren Sie sich bitte beim
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Departmental Coordinator Ihrer Fakultät bzw. auf der Homepage der Partnerhochschule,
welche zusätzlichen „Anmeldeformalitäten“ von Seiten der Partnerhochschule gefordert
werden.
Lernvereinbarung / Learning Agreement (unter Vorbehalt)
Legen Sie in Abstimmung mit Ihrer Fakultät fest, welche Aktivitäten (z.B.: Besuch von
Lehrveranstaltungen und/oder Projektarbeiten/Praktikum, Diplomarbeit/Bachelorarbeit/
Masterarbeit) Sie an der Gasthochschule realisieren möchten und tragen Sie diese
Aktivitäten entsprechend den Erfordernissen des European Credit Transfer Systems - ECTS
(► www.htw-dresden.de/ects) in das Formblatt „Learning Agreement“ (LA) ein.
Unterstützung bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule oder der
Festlegung eines Projektes erhalten Sie durch den Departmental Coordinator oder den
ECTS-Fakultätskoordinatoren. Informationen zu den an der Partnerhochschule angebotenen
Lehrveranstaltungen können Sie in Ihrer Fakultät oder auf der Homepage der
Partnerhochschule finden.
Das LA bereitet bereits vor dem Auslandsaufenthalt die Anerkennung der Ausbildungskomponenten des Studiums vor. Aus diesem Grund ist die unterzeichnende zuständige
Person im Fach auf Seite 3 der Prüfungsausschuss bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende. Das Dokument muss vor Beginn der Mobilität von allen drei Parteien
(Heimathochschule, Gasthochschule, Studierender) verabredet und auf Seite 4
unterzeichnet sein.
Bitte beachten Sie: Änderungen des vereinbarten „Learning Agreements“ müssen bis
spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn an der Gasthochschule durch ein abgeändertes
Learning Agreement erfasst und genehmigt werden.
► https://www.htw-dresden.de/international/downloads.html
Bewerbungsverfahren an der ausländischen Gasthochschule
Ihre Bewerbungsunterlagen versenden Sie nun selbständig an die Partnerhochschulen. An
einigen Partnerhochschulen ist eine Online-Anmeldung erforderlich.
Nach Prüfung der Unterlagen an der Partnerhochschule erhalten Sie eine Bestätigung der
Gasthochschule (die endgültige Entscheidung für Ihren Studienaufenthalt liegt somit bei der
Gasthochschule).
Fördervereinbarung
Sobald Ihr Erasmus+ Aufenthalt von der Partnerhochschule bestätigt wurde, kommen Sie
bitte so schnell als möglich mit folgenden Antragsunterlagen in das Akademische
Auslandsamt der HTW Dresden:
• Unterzeichnetes „Learning Agreement“
• Bestätigungsschreiben der Gasthochschule: „Student Application Form“ oder
„Akzeptanzschreiben“ oder „Einschreibebestätigung / Enrollment Certificate“ (von
Gasthochschule unterzeichnet)
Die Vorlage o. g. Unterlagen sowie das Ausfüllen und die Unterzeichnung der
Fördervereinbarung sind die Voraussetzung für den Erhalt Ihres Erasmus+ Stipendiums.
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Neben den genauen Aufenthaltsdaten an der Partnerhochschule benötigen wir auch Ihre
aktuelle Bankverbindung. Alle Studierenden erhalten eine Kopie ihrer Fördervereinbarung.
Erasmus+ Förderung
In der Fördervereinbarung ist die ländergestaffelte, taggenaue Höhe der Förderung
festgelegt:
Gruppe 1: vorrauss. 300,00 EUR/Monat
Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen,
Schweden, Vereinigtes Königreich
Gruppe 2: vorrauss. 250,00 EUR/Monat
Belgien, Kroatien, Tschechien, Zypern, Griechenland, Island, Luxemburg, Niederlande,
Portugal, Slowenien, Spanien, Türkei
Gruppe 3: vorrauss. 200,00 EUR/Monat
Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, FYR
Mazedonien
Die Stipendienhöhe ist abhängig von den finanziellen Erasmus+ Mitteln, die der HTW
Dresden in dem jeweiligen akademischen Jahr zur Verfügung stehen. Der Erasmus+
Mobilitätszuschuss wird Ihnen in auf das in der Fördervereinbarung angegebene Konto
überwiesen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das Erasmus+ Programm besteht nicht und kann
daher nicht gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden.
Transcript of Records
Nach erfolgreichem Abschluss des Studienaufenthaltes stellt Ihnen die Gasthochschule
entsprechend dem Learning Agreement eine Datenabschrift „Transcript of Records“ aus.
(Hinweis: Bringt ein Studierender keinerlei im Learning Agreement vorgesehenen
Leistungsnachweise mit nach Hause, kann der Erasmus+ Mobilitätszuschuss teilweise oder
ganz zurückgefordert werden.)
Letter of Confirmation
Am Ende des Studienaufenthaltes (nicht eher als 10 Tage vor Abreise) lassen Sie sich bitte
Ihren Studienaufenthalt an der Gasthochschule bestätigen. Die Bescheinigung über das
Ende des Auslandsaufenthaltes ist ersetzbar durch die Datenabschrift (Transcript of
Records). Das Anfangsdatum des finanziellen Erasmus-Förderzeitraums ist der erste Tag,
an dem der Geförderte an der Aufnahmeeinrichtung für akademische Zwecke anwesend
ist. Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem ein Geförderter bei der aufnehmenden
Einrichtung für akademische Zwecke anwesend sein muss.
Bericht
Sie werden am Ende Ihres Studienaufenthaltes gebeten, einen Online-Erfahrungsbericht zu
erstellen. Das Login erhalten Sie nach Ihrer Rückkehr. Außerdem bitten wir Sie um einen
Bericht für unsere Bibliothek.
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Verlängerung des Erasmus+ Aufenthalts
Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Verlängerung des laufenden
Mobilitätszeitraums vereinbart werden:
•
•
•
•
•
Beantragung (auch formlos per E-Mail) durch den Studierenden
Änderung des Learning Agreements muss vor dem geplanten Ende des laufenden
Aufenthalts verabredet werden
Verlängerungszeitraum schließt sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt an
Einzelmobilität, auch keine Verlängerung, darf nicht über Projektlaufzeit hinausgehen
Verlängerung darf nicht die Überschreitung der Förderhöchstdauer zur Folge haben
Online Linguistic Support (OLS)
Im Rahmen des Erasmus+ Programms verpflichten Sie sich vor und nach der Mobilität einen
Online-Sprachtest abzulegen, um die Entwicklung Ihrer sprachlichen Fähigkeiten innerhalb
des Programms zu messen und zu dokumentieren. Die Tests sind kein Auswahlkriterium für
die Förderung im Programm Erasmus+ und haben keine Auswirkung auf Ihre
Studienleistungen.
Darüber hinaus verfügt das Auslandsamt über Lizenzen für tutorierte Online-Sprachkurse,
die Erasmus+ seit November 2014 anbietet. Die Sprachkurse – wie auch die
Einstufungstests – sind für die Hauptarbeitssprache Ihres Auslandsaufenthalts vorgesehen.
Bisher bietet Erasmus+ Sprachenförderung in den Sprachen Deutsch, Englisch,
Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Tschechisch, Dänisch, Griechisch,
Polnisch, Schwedisch und Portugiesisch an. Ihre Muttersprache ist von der
Sprachenförderung ausgenommen. Den Link zum obligatorischen Sprachtests sowie ggf.
zum Sprachkurs erhalten Sie nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung per Mail.
Akademische Anerkennung
Die Heimathochschule gewährleistet Ihnen, dass unter Anwendung von ECTS die im Ausland
erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der
Heimathochschule erforderlichen Studienleistungen/Studienzeiten angerechnet werden.
Die Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn mit Ihnen vor Beginn des
Auslandsstudiums ein klar festgelegtes Studienprogramm in einem „Learning Agreement“
schriftlich vereinbart wurde. Wenn sich bei der Aufnahme des Studiums Änderungen des
ursprünglich festgelegten Studienprogramms ergeben, so sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu
tragen, dass diese innerhalb von 4 Wochen nach Semesterbeginn an der Gasthochschule von
allen beteiligten Parteien genehmigt wurden.
Die Akademische Anerkennung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss Ihres Aufenthaltes
anhand des Ihnen von der Gasthochschule ausgestellten „Transcript of Records“. Bitte
informieren Sie sich über das ausländische Notensystem und/oder die Umrechnung der
ausländischen Noten und reichen eine Erläuterung gemeinsam mit dem von der
Partnerhochschule ausgestellten Transcript of Records und dem LA beim
Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät ein. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die
Anerkennung und trägt die Ergebnisse in das Formular „Anerkennungsergebnisse“ ein. Nach
Anerkennung der vorab genehmigten Leistungen und erfolgter Notenumrechnung übernimmt
das Prüfungsamt Ihre Ergebnisse aus dem Ausland ins HIS POS. Bitte beachten Sie, dass
die Prozessbeschreibung P U15 „Anerkennung von Prüfungsleistungen“ für das Verfahren
verbindlich ist.
Akademisches Auslandsamt/International Office
Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studien-/Ausbildungsleistungen kann Ihnen verweigert
werden, wenn Sie das von der Gasthochschule verlangte akademische Leistungsniveau nicht
erreicht oder anderweitig die von den teilnehmenden Einrichtungen für eine Anerkennung
verlangten Bedingungen nicht erfüllt haben.
3. STUDIERENDENMOBILITÄT - AUSLANDSPRAKTIKUM (SMP)
Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Sie als Studierender auch
ein Auslandspraktikum (SMP) in einem ausländischen Unternehmen oder an einer
ausländischen Hochschule absolvieren.
Das Bewerbungsverfahren und die Organisation erfolgt über das LEONARDO-Büro Sachsen.
Ansprechpartner ist das LEONARDO-Büro Sachsen.
► www.leo.tu-dresden.de
Akademische Anerkennung
Wenn Sie erfolgreich Erasmus+ Auslandspraktika absolvieren, die obligatorischer Bestandteil
Ihres Studiengangs sind, werden diese – wie im „Training Agreement“ gefordert – von der
Heimathochschule unter Verwendung von ECTS – voll anerkannt.
Bei einem erfolgreich im Ausland absolvierten fakultativen ERASMUS-Praktikum dokumentiert
die Heimathochschule – wie im „Training Agreement“ gefordert – diesen Praktikumsaufenthalt
im Diploma Supplement (DS).
Die Anerkennung der Ausbildungsleistungen im aufnehmenden Unternehmen kann Ihnen
verweigert werden, wenn Sie das vom aufnehmenden Unternehmen verlangte
akademische/berufliche Leistungsniveau nicht erreicht oder anderweitig die von den
teilnehmenden Einrichtungen für eine Anerkennung verlangten Bedingungen nicht erfüllt haben.
4. STUDIERENDENMOBILITÄT - KOMBINATION STUDIUM/PRAKTIKUM (SMS)
Es ist möglich, Studium und Praktikum im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthalts
(SMS) miteinander zu kombinieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
• das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studierende seinen
Studienaufenthalt absolviert
• das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander
Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine SMS-Periode gewertet.
Weitere Hinweise unter Punkt 1: Verlängerung des ERASMUS-Aufenthalts
Akademische Anerkennung: siehe Punkt 1 für Studienaufenthalte und Punkt 2 für Praktika.
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5. FÖRDERUNG VON BEHINDERTEN UND PERSONEN MIT SONDERBEDÜRFNISSEN
Für die Förderung behinderter Studierender kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über den
EU-Höchstsatz hinaus erfolgen. Eine Antragstellung an den DAAD sollte zwei Monate vor der
Ausreise erfolgen. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die
nicht durch nationale Stellen (wie z.B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter,
Landschaftsverbände) abgedeckt sind, bezuschusst werden. Weitere Informationen zur
Behindertenförderung sind der Internetseite der Europäischen Kommission zu entnehmen.
Für Studierenden mit Sonderbedürfnissen kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über den EUHöchstsatz hinaus erfolgen. Ein Sonderbedürfnis ist dann z.B. gegeben, wenn aus dem
Teilnehmerkreis in ERASMUS+ eine allein erziehende Person mit einem Kind in das Ausland
zum Studiums oder Praktikum gehen will. Es kann ein Zuschuss für die Mehrkosten (Flug-,
Unterkunft- und Betreuungskosten) durch die Mitnahme des Kindes gewährt werden. Weitere
Informationen sind auch unter http://eu.daad.de erhältlich.
Juliane Terpe
Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
Leiterin Akademisches Auslandsamt
Dresden, November 2016