Studentische Hilfskraft im Bereich Erasmus+

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sucht für das Dezernat
Internationales im Bereich Erasmus+ (outgoing) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine
Studentische Hilfskraft
(15 Std. pro Woche)
Ihre Hauptaufgabe besteht in der administrativen Unterstützung der Studierendenmobilität (Outgoings Studium und Praktikum) im Erasmus+ Programm sowie in der Mitarbeit bei der Auslandsstudienmesse
und der ERASMUS-Welcome Week.
Die Stelle ist nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge TzB auf
zwei Jahre befristet. Bewerben können sich aufgrund personalrechtlicher Vorgaben nur Studierende,
die noch nicht an der Universität Bonn (inkl. Fakultäten) beschäftigt waren.
Sie haben:



möglichst das 1. Studienjahr abgeschlossen
sehr gute EDV-Kenntnisse (v.a. sehr gute Kenntnisse in MS
Word, MS Excel, Erfahrung mit CMS wünschenswert)
erste Erfahrungen in Büroarbeit
gute Englischkenntnisse
möglichst eigene Auslandserfahrung, vorzugsweise mit
Erasmus
Interesse an einer längeren Beschäftigung (2 Jahre)
Sie sind:





zuverlässig und äußerst sorgfältig
gut strukturiert und organisiert
verantwortungsvoll
zeitlich flexibel
engagiert und belastbar
Wir bieten:

eine Tätigkeit in einem interessanten, international geprägten
Arbeitsumfeld
Einbindung in ein Team, das im Rahmen des Erasmus+ und
Direktaustausch-Programms sowie der allgemeinen Auslandsstudienberatung und des Zertifikats für Internationale
Kompetenz vielschichtige Aufgabenfelder bearbeitet und Ihnen
somit Einblick in die Arbeit eines International Offices, v.a. die
Administration von Austauschprogrammen ermöglicht




Wenn Sie sich für diese Stelle interessieren, senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben,
Lebenslauf, Notenspiegel und ggf. Arbeitszeugnisse) bis zum 21. November 2016 vorzugsweise per EMail (alle Unterlagen in einem Pdf-Dokument) an [email protected]
oder per Post an:
Dezernat Internationales, Abt. 6.2
Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
Betr.: SHK
Bewerbungsunterlagen können nur dann zurückgesandt werden, wenn ein adressierter und ausreichend
frankierter Rückumschlag beigefügt ist.