Stadt Krautheim - lokalmatador.de

Stadt Krautheim
Die Stadt des Götzenspruchs
Amts- und Mitteilungsblatt | Jg. 43 | Nr. 47 | 25. November 2016
Altpapiersammlung der Realschule Krautheim
am Samstag, 26.11.2016
ab 10.00 Uhr
Seit vielen Jahren betreiben wir gezielt Umwelterziehung an unserer
Schule. Dazu gehören die Mülltrennung in den Klassen, öffentliche
Sammelstellen für z.B. Batterien und Druckerpatronen sowie die
alljährliche Papiersammlung, bei der deutlich wird, dass Abfälle auch
Wertstoffe sind.
Auch in diesem Jahr sammeln wir wieder in allen Stadtteilen Papier
und bitten Sie um Ihre Unterstützung wie in den letzten Jahren.
Wir bitten darum, dass das Papier in schülergerechten, d.h. nicht zu
schweren und gut verpackten Einheiten, bis 9.00 Uhr zum Sammeln
bereitgestellt wird. Vielen Dank für Ihre tatkräftige Mithilfe im
Voraus.
Es grüßt herzlich
Realschulrektor Thomas Weniger
Einladung zum Seniorenadvent
am Freitag, 2. Dezember 2016
Am Freitag, 2. Dezember 2016 ndet ab
14.00 Uhr die diesjährige Adventsfeier der
Senioren statt. Hierzu sind alle Seniorinnen
und Senioren ab 65 Jahren herzlich in das
Eugen-Seitz-Bürgerhaus Krautheim eingeladen.
Unsere ganz besondere Einladung geht
auch an all die Seniorinnen und Senioren,
die neu zugezogen sind und an diejenigen,
die sich bisher einfach “noch nicht getrau”
haben zu kommen.
Für einen unterhaltsamen und kurzweiligen Nachmittag sorgen in bewährter Weise
die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Werkrealschule sowie der Jugendmusikschule.
Wie gewohnt werden auch in diesem Jahr wieder Busse zur Abholung der Senioren
in den Stadtteilen eingesetzt.
In der nächsten Woche werden die Busabfahrtszeiten für den Seniorenadvent
bekannt gegeben.
Amtliche Bekanntmachungen
Redaktioneller
Hinweis
Redaktioneller Hinweis für alle Vereine und
sonstige Organisationen!
Der Verlag behält sich vor, qualitativ schlechtes
Bildmaterial abzulehnen und von einer Veröffentlichung abzusehen.
Wir bitten um Verständnis!
Das Online-Portal für Ihre Region: www.lokalmatador.de
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Tel. 07136 9503-0 · Fax -99 · [email protected] · www.nussbaum-bfh.de
2
Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Jagsttalgruppe
Am Donnerstag, 1.12.2016 findet um 16.00 Uhr im Sitzungssaal des
Rathauses in Dörzbach eine Sitzung der Verbandsversammlung des
Zweckverbands Jagsttalgruppe statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Feststellung der Jahresrechnung 2015
2. Beschluss des Wirtschaftsplans 2017
3. Informationen des Vorsitzenden
4. Verschiedenes
Zu dieser Verbandsversammlung ist die Bevölkerung recht herzlich
eingeladen.
Andreas Köhler, Verbandsvorsitzender
Denken Sie daran, bei der Ausfahrt
aus dem Kreisverkehr zu blinken?
Kindergartenalltag unternehmen die zwei Krippengruppen gemeinsame Spaziergänge oder verbringen die Zeit zusammen in einem der
zwei Außenspielbereiche. Dies fördert nicht nur die Gemeinschaft,
sondern erleichtert den Kindern später auch den fließenden Übergang in eine der anderen Kindergartengruppen.
Der Kindergartentag beginnt für die „Wichtelstube“ ab 7.30 Uhr.
Stellenausschreibung für eine Stelle im BundesBesonders wichtig für die Kinder ist dabei das gemeinsame FrühStellenausschreibung für eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst
freiwilligendienst
stück mit Obst und Gemüse, um sich für den spannenden Alltag zu
stärken. Nachdem der Vormittag mit gemeinsamen Singen und SpieDie Stadt Krautheim bietet ab dem 01.03.2017 eine Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
verbracht wurde, bereiten Frau Stockmeister und Frau Hafner
(BFD) zur Betreuung
derKrautheim
Asylsuchenden
undab
derdem
anerkannten
in Krautheim
sucht
Die Stadt
bietet
1.3.2017Personen
eine Stelle
im Rah- an undlen
das
Mittagessen für die Kinder vor. Dieses wird von der Firma Apemen engagierte/n,
des Bundesfreiwilligendienstes
(BFD) zur Betreuung der
hierfür eine/einen
weltoffene/n Mitarbeiter/in.
tito geliefert und von den Erzieherinnen im Dampfgarer zubereitet.
Asylsuchenden
und
der
anerkannten
Personen
in
Krautheim
an
Eine entsprechende Beschäftigung ist in Vollzeit oder auch variabel in Teilzeit möglich. Der BFDNachdem
ist für
die Kinder ihr Mittagessen genießen konnten, hatten sie
hierfür
eine/einen engagierte/-n,
weltoffene/-n
Mitaralle Personenund
nachsucht
Abschluss
der Vollzeitschulpflicht
geeignet, insbesondere
auch
für Senioren.
Der
die
Möglichkeit sich bei einem Mittagsschlaf von dem erlebnisreichen
beiterin/Mitarbeiter.
Dienst dauert in der Regel 12 Monate, Verkürzungen sind dabei individuell nach Absprache möglich.
Vormittag zu erholen. Für den Großteil der Kinder endet der KinderEine entsprechende Beschäftigung ist in Vollzeit oder auch
gartentag um 14.00 Uhr mit dem Abholen der Eltern. Je nach Bedarf
variabel in Teilzeit möglich. Der BFD ist für alle Personen nach
der Familien gibt es allerdings auch die Möglichkeit eine GanztagesZum Aufgabenbereich
gehören
u.a.
Abschluss
der Vollzeitschulpflicht
geeignet, insbesondere auch
betreuung
der Krippenkinder bis 16.30 Uhr in Anspruch zu nehmen.
- Unterstützung
der Verwaltung,
sowie
des ehrenamtlichen
Helferkreises
Asyl in Krautheim
bei
für Senioren.
Der Dienst
dauert
in der Regel 12
Monate, VerkürDie Betreuungskosten für die Krippengruppe variieren dabei je nach
zungen sind
dabei individuell
nach Absprache
möglich.
der Betreuung
der asylsuchenden
bzw. anerkannten
Personen,
der zu betreuenden Stundenzahl pro Woche zwischen 229,00 Euro
Zum dieser
Aufgabenbereich
u.a.
- Begleitung
zu Arztbesuchengehören
und Unterstützung
bei Behördengängen sowie bei der
und 300,00 Euro für das erste Kind. Für weiterführende Informationen
•
Unterstützung
der
Verwaltung
sowie
des
ehrenamtlichen
Wohnungs- und Arbeitssuche,
stehen im Rathaus Herr Hartmann (Tel. 06294/9822) und im KinderHelferkreises Asyl in Krautheim bei der Betreuung der asyl- Koordination von Terminen und Planung von verschiedenen Veranstaltungen,
garten Frau Stockmeister (Tel. 06294/423022) gerne zur Verfügung.
suchenden bzw. anerkannten Personen,
Das erste große Kindergartenereignis hat die „Wichtelgruppe“ bereits
- Annahme von Sachspenden und Verwaltung der Kleiderkammer,
• Begleitung dieser zu Arztbesuchen und Unterstützung bei
hinter sich - am 10.11.2016 feierten sie gemeinsam mit den ande- Nach Bedarf
Sprachförderung
der
zu
betreuenden
Personen.
Behördengängen sowie bei der Wohnungs- und Arbeitssuren Kindergartenkindern den Sankt-Martins-Tag mit einem großen
Wir erwarten
che,
Umzug
und anschließendem
gemütlichen
Beisammensein im RatsKinderkrippe
neu
- Interesse
an anderen Kulturen,
• Koordination
von Terminen und Planung von verschiedenen
Gebühr ab 01.09.2016 - 31.08.2017
keller. Die Vorfreude auf das nächsteFamilie
Erlebnis
ist(er)
groß
- 18
am
6.12.2016
mit Kind
unter
Jahre
Veranstaltungen,
- Sicheres und
freundliches Auftreten,
findet
die
Nikolausfeier
im
Burghof
statt.
Beitragssätze
Kinderkrippe
neu
• Annahme von Sachspenden und Verwaltung der Kleider-
- Kommunikationsfähigkeit, Teamgeist, Flexibilität, Belastbarkeit,
Kinder von 1 - 3 Jahre
kammer,
- Gute Kenntnisse
in den MS-Office-Produkten,
Kinderkrippe neu
• nach Bedarf Sprachförderung der zu betreuenden Personen.
- Aufgeschlossenheit gegenüber Fortbildungen,
5 Tage
07.30-14.00 je 6,50 Std.
Wir erwarten
Gesamtwochenstd.
32,50 Std. neu
Beitragssätze Kinderkrippe
- Führerschein
der Klasse
oder BE. Kulturen,
• Interesse
anBanderen
4Kinder
Tage von07.30-14.00
1 - 3 Jahre je 6,50 Std.
Wir bieten • sicheres und freundliches Auftreten,
1 Tag
07.30-16.30 je 9,00 Std.
- Eine anspruchsvolle
und abwechslungsreiche
Beschäftigung
in einemBelastbarmotivierten Team,Gesamtwochenstd. 35,00 Std.
• Kommunikationsfähigkeit,
Teamgeist,
Flexibilität,
Tage
07.30-14.00 je
35Tage
07.30-14.00
je 6,50
6,50Std.
Std.
keit,
- Eine entsprechende
Bezahlung im Rahmen der BFD-Richtlinien.
32,50
Std. Std.
2Gesamtwochenstd.
Tage
07.30-16.30
je 9,00
4 Tage
07.30-14.0037,50
je 6,50
Std.
Gesamtwochenstd.
Std.
• gute Kenntnisse in den MS-Office-Produkten,
Tag
07.30-16.30 je
je 9,00
21Tage
07.30-14.00
6,50 Std.
Std.
• Aufgeschlossenheit
35,00
Std.
Sind Sie interessiert?
Dann richten Sie Ihregegenüber
schriftlichenFortbildungen,
Bewerbungsunterlagen mit Lichtbild, 3Gesamtwochenstd.
Tage
07.30-16.30 je 9,00 Std.
3 Tage
07.30-14.0040,00
je 6,50
Std.
•
Führerschein
der
Klasse
B
oder
BE.
Gesamtwochenstd.
Std.
Lebenslauf und vollständigen Nachweisen über Ihren bisherigen schulischen bzw. beruflichen 2 Tage 07.30-16.30 je 9,00 Std.
1 Tag
07.30-14.00 je 6,50 Std.
Wir bieten
Gesamtwochenstd. 37,50 Std.
Werdegang bis
16.12.2016
an die Stadtverwaltung
Krautheim, Burgweg
5, 74238 Krautheim.
42Tage
07.30-16.30
je 6,50
9,00Std.
Std.
• zum
eine
anspruchsvolle
und abwechslungsreiche
Beschäftigung
Tage
07.30-14.00 je
Gesamtwochenstd.
Std.
3 Tage
07.30-16.3042,50
je 9,00
Std.
Für weitere Auskünfte
stehenmotivierten
Ihnen Herr Thomas
in einem
Team, Hartmann (Tel.: 06294/ 98-22) und Frau Melanie
Gesamtwochenstd. 40,00 Std.
Rettich (Tel.: 06294/
98-14)
gerne zur Verfügung.
• eine
entsprechende
Bezahlung im Rahmen der BFD-Richt1 Tag
07.30-14.00 je 6,50 Std.
4 Tage
07.30-16.30 je 9,00 Std.
linien.
Gesamtwochenstd. 42,50 Std.
Sind Sie interessiert? Dann richten Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen mit Lichtbild, Lebenslauf und vollständigen
Nachweisen über Ihren bisherigen schulischen bzw. beruflichen
Werdegang bis zum 16.12.2016 an die Stadtverwaltung Krautheim, Burgweg 5, 74238 Krautheim.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Thomas Hartmann (Tel.
06294/98-22) und Frau Melanie Rettich (Tel. 06294/98-14) gerne
zur Verfügung.
1 Kind
2 Kinder
-25%
3 Kinder
-50%
Gebühr ab 01.09.2016 - 31.08.2017
229,00
€
172,00
115,00 €
Familie
mit Kind
(er)
unter€18 Jahre
1 Kind
247,00 €
229,00 €
265,00 €
247,00 €
282,00 €
265,00 €
300,00 €
4 Kinder +
-80%
46,00 €
2 Kinder
3 Kinder
4 Kinder +
185,00
124,00 €
50,00 €
-25% €
-50%
-80%
172,00 €
199,00 €
185,00 €
212,00 €
199,00 €
225,00 €
115,00 €
133,00 €
124,00 €
141,00 €
133,00 €
150,00 €
46,00 €
53,00 €
50,00 €
57,00 €
53,00 €
60,00 €
282,00 €
212,00 €
141,00 €
57,00 €
300,00 €
225,00 €
150,00 €
60,00 €
Eröffnung der Wichtelstube im Haus der Generationen
Das „Haus der Generationen“ im Krautheimer Burgweg vereint Jung
und Alt in der gemeinsamen Nutzung des Gebäudes durch die Kindertageseinrichtung und das Seniorenwohnheim.
Aufgrund des gestiegenen Bedarfes an Krippenplätzen wurde im
kommunalen Kindergarten der Stadt Krautheim am 4.10.2016 eine
zweite Krippengruppe ins Leben gerufen. Für bis zu zehn Kinder im
Alter von einem bis drei Jahren bietet die „Wichtelstube“ nun Platz.
Die zweite Krippengruppe ergänzt damit das bisher bestehende
Angebot aus einer Ganztagesgruppe, einer altersgemischten Gruppe
und einer ersten Krippengruppe. Insgesamt bietet der kommunale
Kindergarten somit Plätze für bis zu 67 Kinder. Durch die variablen Öffnungszeitenmodelle bietet der Kindergarten das passende
Betreuungsangebot für jede Familie. Derzeit besuchen sechs Kinder
die neu eingerichtete „Wichtelstube“, die von Frau Stockmeister geleitet wird und sich im bisherigen sogenannten „Tagespflegebereich“
des Seniorenheimes befindet. Besonders wichtig ist Frau Stockmeister der Kontakt und die gemeinsame Aktivität mit den anderen
Kindern des Kindergartens, insbesondere auch mit der ersten Krippengruppe. So findet beispielsweise jeden Freitag ein gemeinsamer
Turntag mit den „kleinen Strolchen“ statt. Aber auch im allgemeinen
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Neue Weinbergsäcker, 3. Änderung“ in Krautheim
Der Gemeinderat der Stadt Krautheim hat am 3.11.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf „Neue Weinbergsäcker,
3. Änderung“ in Krautheim einschließlich der Satzung über die
örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und
beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil, die örtlichen Bauvorschriften und Begründung einschl. Umweltbericht mit Eingriffsregelung vom 26.7.2016, gefertigt durch das Ingenieurbüro Prof. Dr.
Klärle, Weikersheim.
3
Die Schutzgebühr ist gegen Verrechnungsscheck zu entrichten; bei
Postversand zzgl. 5,00 € Versandgebühr. Ein Datenträgeraustausch
nach dem GAEB-Format ist möglich; CD nach Voranmeldung. Die
Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet.
Die Angebote sind mit entsprechender Kennzeichnung einzureichen
bei der Stadtverwaltung Krautheim, Burgweg 5, 74238 Krautheim.
Die Submission erfolgt bei der Stadtverwaltung Krautheim, am Donnerstag, 12.1.2017 um 11.00 Uhr.
Zuschlags- und Bindefrist bis 9.2.2017
Vergabeprüfstelle ist das Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17,
74653 Künzelsau.
Landratsamt Hohenlohekreis
Stadt Krautheim
Kreistiefbauamt
Burgweg 5
Allee 17
74238 Krautheim
74653 Künzelsau
Andreas Köhler
Telefon 07940/18-541
Bürgermeister
Telefax 07940/18-551
Telefon 06294/98-0
Telefax 06294/98-48
Brennholzraummeter in der Stadt Krautheim
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im obigen Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung, Umweltbericht mit Eingriffsregelung, Textteil und örtlichen Bauvorschriften vom
7. Dezember 2016 bis einschließlich 7. Januar 2017 im Rathaus
Krautheim, Burgweg 5, Zimmer 22 öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können während der üblichen
Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich
beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Andreas Köhler, Bürgermeister
Stadt Krautheim
Hohenlohekreis
Impressum
Stadt Krautheim
Hohenlohekreis
Öffentliche Ausschreibung
Bauvorhaben:
Sanierung
Drainage in „ Im Berglein „ in Klepsau / Stadt
Öffentliche
Ausschreibung
Krautheim
Bauvorhaben
Sanierung Drainage in „Im Berglein“ in Klepsau/Stadt Kraut- ca. heim
120 m³
Mutterboden abtragen und wieder andecken
- ca. 250 m³
Leitungsgraben
Krautheim
für obiges Vorhaben folgende Arbeiten
- ca. Die
120Stadt
m
Drainageleitungschreibt
DN 100
- ca. öffentlich
120 m
Kanalleitung DN 300
aus
- ca.
3 St
Schachtbauwerke
Erdarbeiten
Gartengrundstücke abräumen, Gartenwege abbrechen und wiederherstellen
-- ca. 120 m³ Mutterboden abtragen und wieder andecken
-- ca.LV:
25030,00
m³EURLeitungsgraben
Schutzgebühr
CD: zusätzlich 8,00 EUR
-- ca. 120 m Februar
Drainageleitung
DN 100
Ausführungszeitraum:
/ März 2017
-- ca. 120 m Kanalleitung DN 300
Als Sicherheit werden verlangt:  5 % Vertragserfüllungsbürschaft
-- ca. 3 St. Schachtbauwerke
 3 % Gewährleistungsbürgschaft
-- Gartengrundstücke abräumen, Gartenwege
-- abbrechen und wiederherstellen
Die Ausschreibungsunterlagen können ab Mittwoch, 30.11.2016 beim Landratsamt
Hohenlohekreis,
Kreistiefbauamt
werden,
auch die Planunterlagen
eingesehen
Schutzgebühr
LV: abgeholt
30,00 €,
CD:wo
zusätzlich
8,00 €
werden können; eine Planausgabe erfolgt nicht.
Ausführungszeitraum: Februar/März 2017
Die Schutzgebühr
ist gegen werden
Verrechnungsscheck
zu entrichten; bei Postversand zuzügl. 5,00
Als Sicherheit
verlangt
EUR Versandgebühr. Ein Datenträgeraustausch nach dem GAEB-Format ist möglich; CD nach
► 5 %Die
Vertragserfüllungsbürschaft
Voranmeldung.
Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet.
► 3 % Gewährleistungsbürgschaft
Die Angebote sind mit entsprechender Kennzeichnung einzureichen bei der Stadtverwaltung
Die Burgweg
Ausschreibungsunterlagen
können ab Mittwoch, 30.11.2016
Krautheim,
5, 74238 Krautheim.
beim Landratsamt Hohenlohekreis, Kreistiefbauamt, abgeholt werDie Submission erfolgt bei der Stadtverwaltung Krautheim, am Donnerstag, 12.01.2017 um 11.00
Uhr. den, wo auch die Planunterlagen eingesehen werden können; eine
Planausgabe erfolgt nicht.
Die Stadt Krautheim schreibt für obiges Vorhaben folgende Arbeiten öffentlich aus:
Erdarbeiten:
Zuschlags- und Bindefrist bis 09.02.2017
4
Vergabeprüfstelle ist das Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau.
Landratsamt Hohenlohekreis
Auch in diesem Jahr werden Brennholzraummeter nur noch auf Vorbestellung aufgearbeitet und abgegeben.
Nur bei rechtzeitiger Bestellung Ihres Bedarfs bis Freitag, 25. November 2016 bei der Stadtverwaltung kann Brennholz reserviert werden
(Tel. 06294/98-13).
Einschlagsorte sind
Neunstetten, Distr. 6, Eckigbreit
Klepsau, Distr. 14, Großer Wald
Altkrautheim, Distr. 19, Lindhalde
Wer seinen Bedarf nicht termingerecht anmeldet, muss damit rechnen, bei der Brennholzausgabe nicht berücksichtigt zu werden.
Brennholz lang
aus folgenden Waldungen wird Brennholz lang (Polterholz)
angeboten
aus dem Stadtwald Krautheim
Distr. 6, Eckigbreit (Neunstetten)
Distr. 14, Großer Wald (Klepsau)
Distr. 19, Lindhalde (Altkrautheim)
Distr. 22, Langer Wald (Oberginsbach)
Aus dem Staatswald
Distr. 46, Keller (Unterginsbach)
Anmeldung bei der Forstdienststelle Krautheim, Tel. 07937/319
Mo.- Fr. von 8.00 bis 9.00 Uhr oder ab 18.00 Uhr.
Letzter Bestelltermin: Freitag, 25. November 2016. Bitte halten
Sie den Termin ein.
Stadt Krautheim
Herausgeber: Stadt Krautheim, Burgweg 5, 74238 Krautheim, Tel. 06294 980,
Internet: www.krautheim.de,
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen der Stadt:
Bürgermeister Andreas Köhler oder sein
Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den übrigen Inhalt
und Anzeigen:
Timo Bechtold, Seelachstraße 2,
74177 Bad Friedrichshall
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall,
Tel. 07136 9503-0
Internet: www.nussbaum-bfh.de
Büro-Anzeigenberatung:
Kirchenstraße 10, 74906 Bad Rappenau
Nachhaltigkeit
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Telefon 07136 9503-0
[email protected]
Internet: www.nussbaum-bfh.de
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de
Zusteller: www.gsvertrieb.de
Kündigung des Abonnements nur
6 Wochen zum Halbjahresende möglich.
Einzelversand nur gegen Bezahlung
der halbjährlich zu entrichtenden
Abonnementgebühr.
Bezugspreis: halbjährlich 15,95 € inkl.
Zustellung.
Bildnachweise:
© Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Energie
Wir verwenden zu 100 % zertifizierten
Strom aus Wasserkraft und vermeiden
damit Umweltauswirkungen – keine
CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
Mehr Informationen:
www.nussbaum-bfh.de/nussbaummedien/ökologie
Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden
Nachdem am 1. Oktober die Zeit gemäß Naturschutzgesetz begonnen hat, wo Brut- und Vegetationszeiten der Vögel abgeschlossen
sind, bietet sich nun wieder die Möglichkeit für die Grundstückseigentümer, an öffentlichen Wegen ihren Verpflichtungen im Rahmen
der Gehölzpflege nachzukommen und die erforderlichen Lichtraumprofile frei zu schneiden. Nach § 2 des Straßengesetzes für BadenWürttemberg gehören zu öffentlichen Straßen der Straßenkörper,
der unter anderem die Fahrbahn, Haltestellenbuchten, Gehwege,
Radwege, Parkplätze, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen
beinhaltet, sowie der Luftraum über dem Straßenkörper und das
Zubehör, wie Verkehrszeichen. Gemäß § 28 des Straßengesetzes
für Baden-Württemberg ist geregelt, dass Anpflanzungen und Zäune
sowie Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest
verbundene Einrichtungen nur so angelegt oder unterhalten werden
dürfen, dass sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht
beeinträchtigen. Es ist leider immer wieder festzustellen, dass an
Straßen oder Wegen Äste von Bäumen und Sträuchern in verkehrsbehindernder Weise in das Lichtraumprofil hineinragen, weil der
erforderliche Rückschnitt im Winterhalbjahr (1.10. bis 28.2.) nicht
oder nur halbherzig vorgenommen worden ist. Auch sind teilweise
Verkehrszeichen durch überragende Äste verdeckt.
Dieser Zustand stellt dann oftmals eine erhebliche Beeinträchtigung
der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, wenn durch Sichtbehinderung Verkehrszeichen nicht erkannt werden oder Teile von Bäumen
und Büschen Fahrzeuge beschädigen oder für Fahrradfahrer körperliche Gefahren darstellen können.
Die Grundstückseigentümer werden deshalb hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, dass an öffentlichen Straßen jeweils die
folgenden erforderlichen Lichtraumprofile freizuhalten sind:
4,50 m für den Kfz-Verkehr über der gesamten Fahrbahn. Der Verkehrsraum ist die befestigte Fahrbahnbreite plus beidseitig mindestens 50 cm Sicherheitsfläche.
2,50 m senkrecht über Geh- und Radwegen. Der Verkehrsraum für
den Radverkehr ist je Fahrstreifen 1,00 m, für Fußgängerverkehr je
Gehstreifen 0,75 m breit. Damit die Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs in den genannten Bereichen sichergestellt ist, bitten wir Sie,
die Lichtraumprofile wie aufgeführt frei zu halten oder -schneiden.
Diese Eingriffe müssen bis spätestens 1. März 2017 abgeschlossen
sein. Ansonsten wird der Gemeindebauhof die erforderlichen Arbeiten gegen Kostenersatz ausführen.
Räum- und Streupflicht
Winterdienst schon jetzt organisieren
Der Winter steht bevor. Das städtische Bürgeramt erinnert deshalb
daran, dass auf die Eigentümer und Mieter der innerorts gelegenen
Grundstücke Pflichten zukommen: die Räum- und Streupflicht.
Nach der geltenden Streupflichtsatzung der Stadt müssen die Straßenanlieger die Gehwege bei Schnee räumen und bei Eis- oder
Schneeglätte bestreuen. Sind keine Gehwege vorhanden, dann sind
entsprechende Flächen am Fahrbahnrand oder am Rand einer Fußgängerzone zu räumen oder zu streuen.
Die Verpflichtung muss an Werktagen bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr erfüllt sein, sie endet um 22.00 Uhr. Befindet sich in
einer Straße nur auf einer Seite ein Gehweg, so trifft die Streupflicht
nur die Anwohner an diesem Gehweg. Prüfen Sie schon jetzt Ihren
Vorrat an Streumittel und organisieren Sie bei Abwesenheit oder bei
gesundheitlichen Gründen einen Vertreter.
Flurbereinigung Krautheim-Neunstetten, Hohenlohekreis und Main-Tauber-Kreis
Auszug aus dem Textteil des Flurbereinigungsplans Ziffer 3.3
und 5.9
Beschränkt öffentliche Wege
Teil 10
3.1.1 Feld- und Waldwege (gemeinschaftliche Anlagen)
Die im Flurbereinigungsnachweis - neuer Bestand unter Ord.-Nr. 7, 9 und 11 (jeweils Teilgebiet Wege) aufgeführten Wege werden als gemeinschaftliche Anlagen
ausgewiesen.
Nach § 42 Abs. 2 werden sie in Verbindung mit § 2 a Abs.
1 AGFlurbG der Gemeinde, auf deren Gebiet sie liegen,
zu Eigentum zugeteilt. Sie dienen der Bewirtschaftung der
Feld-/ Wald- und sonstigen Grundstücke.
3.1.1.1 Die von der Teilnehmergemeinschaft ausgebauten Wege
sind für mittlere Beanspruchungen ausgelegt (maßgebende Achslast bis zu 5 t, gelegentlich 11,5 t). Im Übrigen
gelten die sonstigen gesetzlichen Vorschriften (siehe Nr.
5.9).
3.1.1.2 - entfällt 3.1.1.3 - entfällt 3.1.1.4 Die Teilnehmergemeinschaft hat die neuen Wege und die
neuen Zufahrten der anliegenden Grundstücke zu den
Wegen hergestellt.
Teil 11
Diese Wege und Zufahrten sind in der Neuordnungskarte dargestellt.
3.1.1.5 Alle nicht wieder ausgewiesenen Wege werden eingezogen (siehe Nr. 5.9).
3.1.1.6 Die Wege werden als beschränkt öffentliche Wege mit
der Ausführung des Flurbereinigungsplans dem Verkehr
endgültig überlassen bzw. entzogen. Dieser Zeitpunkt
und die vorstehenden Zweckbestimmungen sind außerdem von den betroffenen Gemeinden öffentlich bekannt
zu machen (§ 5 Abs. 6 bzw. § 7 Abs. 5 StrG).
3.1.1.7 Die Straßenbaulast der befestigten Wege nach Nr. 3.3.1.1
einschließlich derer Nebenanlagen (z. B. Seitengräben,
Entwässerungsanlagen) obliegt vom Zeitpunkt der Bauabnahme ab und die der nicht befestigten Wege (Grünwege) vom Eintritt des neuen Rechtszustands an, der
Gemeinde, auf deren Gebiet sie liegen (Aktennachweis
siehe Nr. 8.3).
3.1.1.8 Zufahrten zu den Wegen sind von den Eigentümern der
begünstigten Grundstücke zu unterhalten (siehe Nr. 5.9).
3.1.1.9 Soweit Böschungen die Standsicherheit von Wegen
gewährleisten, sind sie Bestandteil der Wege. Sie werden
der Gemeinde, auf deren Gebiet sie liegen, zu Eigentum
zugeteilt. Sie sind ihrer Zweckwidmung entsprechend
zu unterhalten und dürfen keiner anderen Zweckbestimmung zugeführt werden. Landwirtschaftliche Nutzung ist
nicht gestattet (siehe Nr. 5.9).
3.1.2 Sonstige beschränkt öffentliche Wege (öffentliche
Anlagen)
Teil 12
3.1.2.1 Im Flurbereinigungsgebiet sind die im Flurbereinigungsnachweis - neuer Bestand - unter Ord.-Nr. 7 (Teilgebiet Wege, dort die Flst. Nr. 619, 656, 751, 769, 785 und
das nördliche Teilstück zur Herbststeige hin von Flst.Nr.
11462, alle Gemarkung Neunstetten) aufgeführten Kirchund sonstige Fußwege, die nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind, vorhanden.
3.1.2.2 Für die Neuanlage/Änderung der in Nr. 8.2 - Anlage 4 aufgeführten Wege wird Land nach § 40 in verhältnismäßig geringem Umfang bereitgestellt und dem Träger der
Straßenbaulast zu Eigentum zugeteilt. Dieser hat hierfür
den unter Nr. 6.6.1 festgesetzten Kapitalbetrag zu zahlen.
3.1.2.3 Der Ausbau erfolgte durch die Stadt Krautheim (Aktennachweis siehe Nr. 8.3). Die Unterhaltung richtet sich
nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.1.2.4 Für die Widmung gilt Nr. 3.2.4 entsprechend.
5.9
Festsetzungen mit Wirkung von Gemeindesatzungen
Die Festsetzungen unter Nr. 3.3.1.1, 3.3.1.5, 3.3.1.8,
3.3.1.9, 3.6.3, 3.6.4.3, 3.7.1, 3.7.2, 3.7.3.3, 3.8.2, 3.9.2.1,
3.9.2.2, 5.1.1.1, 5.1.9, 5.2.3.3 i. V. mit 5.2.3.1 haben nach
§ 58 Abs. 4 die Wirkung von Gemeindesatzungen.
5
Finanzamt Öhringen am 2.12.2016 geschlossen
Das Finanzamt Öhringen ist am Freitag, 2.12.2016 wegen einer
dienstlichen Veranstaltung geschlossen. Dies betrifft auch die zentrale Informations- und Annahmestelle. Auch telefonisch ist das Finanzamt Öhringen an diesem Tag nicht erreichbar.
Landratsamt Hohenlohekreis
Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken
Landratsamt Hohenlohekreis erlässt Allgemeinverfügung
Im Hohenlohekreis wurden bisher keine Fälle von Geflügelpest
nachgewiesen. Dennoch hatte das Landratsamt Hohenlohekreis in
seiner Pressemitteilung vom 14.11.2016 empfohlen, alles Geflügel
vorsorglich im Stall zu lassen. Um einem Eintrag des Virus in die
Hausgeflügelbestände Baden-Württembergs vorzubeugen, wurde
nun auch landesweit die Aufstallung des Geflügels angeordnet.
Die Stallpflicht bringt zwar für einige Geflügelhalter erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich, ein Ausbruch in einem Nutzgeflügelbestand hätte aber viel weitergehende Konsequenzen zur Folge und
wäre gerade für die gewerblichen Geflügelhalter mit erheblichen
wirtschaftlichen Schäden verbunden. Auch die Wildvogelbestände
werden landesweit verstärkt beobachtet. So wurde sowohl das aktive
Wildvogelmonitoring durch Abschuss und vermehrte Untersuchung
als auch das passive Monitoring durch verstärkte Beprobung tot
aufgefundener Wasservögel intensiviert. Die Allgemeinverfügung des
Landratsamtes Hohenlohekreis zur Aufstallung von Geflügel und
Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten
Gebiet zu präventiven Zwecken ist auf der Homepage des Landkreises www.hohenlohekreis.de abrufbar. Nach aktuellem Kenntnisstand
kann davon ausgegangen werden, dass H5N8 für den Menschen
ungefährlich ist. Allerdings raten die Experten, beim Umgang mit tot
aufgefundenen Tieren grundsätzlich ein Höchstmaß an Sorgfalt walten zu lassen und die Grundsätze der Hygiene zu beachten sowie die
Tierkörper nicht zu berühren. Bürgerinnen und Bürger, die totes Wassergeflügel finden, sollten sich an das Veterinäramt wenden unter Tel.
07940/18-670. Am Wochenende ist unter dieser Nummer zudem ein
Anrufbeantworter mit weiteren Informationen zur Erreichbarkeit des
Veterinäramtes in Notfällen geschaltet.
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hohenlohekreis zur
Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken
vom 18.11.2016, AZ: 9122.20
Aufgrund von §§ 13 der Geflügelpest-Verordnung1) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212) i.V.m. §§
38 Abs. 11 und 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes2) vom 22. Mai
2013 (BGBl. I S. 1324), des § 4 der Viehverkehrsverordnung3) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203)
und § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes4) vom 19. November 1987 (GBl. S. 525) erlässt das Landratsamt
Hohenlohekreis folgende
Allgemeinverfügung
1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel i.S.
des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpestverordnung im Gebiet des
Hohenlohekreises halten, wird eine Aufstallung des Geflügels
angeordnet
a) in geschlossenen Ställen oder
b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach
oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und
einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
2. Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel im Landkreis haben
im Bestandsregister nach § 2 Abs. 2 Geflügelpestverordnung
ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag
verendeten Tiere sowie ab einer Tierzahl von 10 Tieren über die
Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen.
3. Für Geflügelhaltungen im Landkreis mit weniger als 1.000 Stück
Geflügel gilt Folgendes:
3.1.Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist betriebseigene
Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch im Betrieb unverzüglich
unschädlich zu beseitigen.
6
3.2.Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind
die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die frei gewordenen
Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und
Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
3.3.Die Eingänge und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen sind
mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen, z.B. Desinfektionswannen oder -matten.
3.4.Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vorzusehen.
4. Bestandseigene Transportfahrzeuge und -behältnisse für Geflügel sind nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 der Viehverkehrsverordnung nach
jedem Transport am Zielort zu reinigen und zu desinfizieren.
5. Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei
denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel
verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot sind lokale Geflügel- oder
Vogelausstellungen durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in geschlossenen Räumen innerhalb ihres Gemeindegebietes.
6. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 6 des Tenors
getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Satz 1 Abs. 2 Nr. 4
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
7. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung
als bekannt gegeben. Sie endet mit Ablauf des 31. Januar 2017,
solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung
erfolgt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach deren
Bekanntgabe beim Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, 74653
Künzelsau schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben
werden.
Hinweise
1. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügelpestverordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur
Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei gehäuften
Verlusten wird hingewiesen.
2. Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderliche Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vorlage des entsprechenden Zulassungsbescheides vor der Bestellung von Geflügel
durch den Tierhalter zu überprüfen. Alternativ ist die Liste der
zugelassenen Handelsbetriebe im Internet abrufbar unter:
http://tsis.fli.bund.de/GlobalTemp/201611160920057638.pdf
3. Nach § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung sind Halter von
Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern,
Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der
zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe
seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart
und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen.
4. Ordnungswidrig i. S. d. des § 64 Nr. 17 der Geflügelpestverordnung und des § 32 Abs. 2 Nr. 3 des Tiergesundheitsgesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer
Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
5. Es können von der zuständigen Behörde nach § 13 Abs. 3
Geflügelpestverordnung Ausnahmen von der in dieser Verfügung
angeordneten Aufstallungspflicht genehmigt werden, soweit
1. eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist,
2. sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere
Weise wirksam unterbunden wird, und
3. sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
6. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur Früherkennung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügelpestverordnung an den Landesuntersuchungseinrichtungen sind kostenfrei.
7. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann von jedermann in Baden-Württemberg, der als Betroffener der Verfügung
in Betracht kommt, während der Dienstzeiten im Dienstgebäude
des Landratsamtes Hohenlohekreis, Allee 17 in 74653 Künzelsau
und im Dienstgebäude Hindenburgstraße 58, 74613 Öhringen
eingesehen werden.
Künzelsau, 18. November 2016
gez. Dr. Matthias Neth, Landrat
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INFOS REGIONAL
MGV Dahenfeld
Musikalischer Abschied in Dahenfeld
Einen roten Teppich hatten die
Damen vom „daChor“ für Gerd
Nagel ausgelegt, auf dem der
70-jährige Dirigent zu seinem
letzten Konzertauftritt beim
MGV Dahenfeld schritt. 16 Jahre wirkte der Gemminger bei den
Dahenfeldern und formte aus
der traditionellen Blaskapelle
eine variantenreiche Showband.
Im Stile einer Nachrichtensendung präsentierte Stefanie Heider eine abwechslungsreiche
Musikshow in der vollbesetzten
Dahenfelder Hüttberghalle.
2002 arrangierte Gerd Nagel das
sphärische Stück „Adiemus“ für
Blaskapelle mit Chor. Der speziell für dieses Event projektierte
Kinder- und Jugendchor begeisterte die Zuhörer mit diesem
anspruchsvollen Werbesong von
Delta Airlines. Der Zweispartenverein hat sehr viele erstklassige Gesangssolisten in seinen
Reihen. Bei dem Rockklassiker
„We are the world“, konnte Gerd
Nagel fast alle seine Sängerinnen und Sänger einsetzen. Die
meisten treten auch noch mit
anderen Bands auf. Beispielsweise gehört Sandra Kühner der
Gruppe Rising an, sie intonierte den Part von Diana Ross bei
diesem Stück. Annegret Baum
ist auch bei den Sommerauftritten der Kapelle dabei. Sie interpretierte das Chanson „Milord“
von Edith Piaf sehr stimmungsvoll und das 40-köpfige Orchester folgte ihr stilistisch akkurat.
Martin Schmitzer fesselte mit
einem gefühlvollen Vortrag des
Udo-Jürgens-Hits: „Letzte Ausfahrt Richtung Liebe“ das Publikum. Unterstützt wurde er dabei
von Sigi Post am Akkordeon.
Der Vorsitzende des SC Dahen-
feld Stefan Erlewein grüßte als
Cowboy verkleidet mit einer
Videobotschaft den scheidenden
Dirigenten. Dabei verriet er, dass
Gerd Nagel auch ein begeisterter
Fußballer ist und schenkte ihm
einen signierten Ball. Passend
zu seinem Outfit präsentierte er
ein instrumental vorgetragenes
Medley von Ennio Morricone.
Die Solistinnen Conny Melber
am Sopransaxofon und Katharina Amon an der Altblockflöte,
harmonierten glänzend mit dem
Blasorchester und erhielten großes Lob von den Freunden der
klassischen Blasmusik. Sabine
Zimmermann ist eine Jazzgröße
im Unterland und Lukas Baum
steht über 80-mal im Jahr als
Sänger von Coverbands auf der
Bühne. Gerd Nagel nutzte diese unterschiedlichen Stile und
besetzte beide für einen Ausschnitt aus dem Musical: „Ich
war noch niemals in New York“.
Nicht nur die beiden Solisten
überzeugten, auch die Blaskapelle klang wuchtig wie eine
Big Band und durfte sich über
einen lang anhaltenden Beifall
freuen. 16 Jahre ließ Gerd Nagel
den Choral „Lobe den Herren“
bei Musikprobe zu Beginn spielen. Moderatorin Stefanie Heider zeigte sich empört, dass
trotz der langen Übungszeit
dieses Lied nie öffentlich aufgeführt wurde. Im Videoclip sang
dann auf ihren Wunsch hin der
Kirchenchor von Sankt Remigius diesen „Hit“. Kirchenchorvorstand Dietmar Pieronczyk
präsentierte danach das Lied
„Fang das Licht“. Stefanie Erlewein und Markus Baum an den
Solotrompeten sowie Tina Kühner und Florian Schmitzer als
Gesangssolisten, widmeten die-
Dahenfelder Kinder- und Jugendchor sang ADIEMUS
Gerd Nagel dirigierte die Kapelle des MGV Dahenfeld 16 Jahre lang
sen Schlager von Karel Gott
speziell den langjährigen Fans
der Kapelle. Der Abteilungsleiter des Männerchores Roland
Traub wünschte ebenso von der
Leinwand unter der Hallendecke Gerd Nagel alles Gute. Seine Sänger sangen passend zum
Anlass das Volkslied: „Jetzt
kommen die lustigen Tage“.
Gerd Nagel war es immer wichtig, dass während der Konzerte keine Ansprachen und Präsentübergaben erfolgten. Daher
fand im Anschluss an die musikalischen Beiträge eine Nachfei-
Katharina Amon mit der Altblockflöte
er statt. Von der Kapelle bekam
er eine Reise nach Hamburg
geschenkt und Rolf Heinrich
überreichte ihm einen kunsthandwerklich selbst hergestellten Vogel. Julian Schmitzer, Oliver Amann, Timo Freyer, Lars
Reinhart und Christian Gruber boten eine professionelle
Vorstellung in der technischen
Präsentation dieser Musikshow.
Gerd Nagel war sichtlich gerührt
über die offen gezeigte Wertschätzung seiner Arbeit von der
Dahenfelder Bevölkerung.
Bilder: Felix Kühner
INFOS REGIONAL
Sport-Union Abteilung Triathlon
NSU-Triathleten mit Profilizenz 2017
Die Abteilung Triathlon kann
mit Stolz berichten, dass 2017
fünf Triathleten aus ihren Reihen mit einer Profilizenz weltweit an den Start gehen werden.
Dies sind zum einen die ehemaligen NSU-Starter Florian
Angert und Tobias Drachler.
Angert startete 2013 in der Landesliga und war maßgeblich am
Aufstieg in die 2. Bundesliga Süd
beteiligt. Er startet nun für das
Erdinger-Alkoholfrei-Team und
war dieses Jahr Zweiter bei der
EM Mitteldistanz (halber Ironman (IM)) in Österreich.
Drachler startete von 2010 bis
2015 für NSU und kam auf
27 Ligaeinsätze, bei denen er
immer das Ziel erreichte. Mit
seinem Biss, Willen und seiner
Leidensfähigkeit trug er maßgeblich zum Aufstieg der NSUTriathleten bei. 2017 wird er
auch seinen Masterstudiengang
Sportwissenschaften abschließen. Er ist als selbständiger
Unternehmer an der Firma für
professionelle Trainingssteuerung „proAthletes“ beteiligt und
schreibt für viele NSU-Triathleten die Trainingspläne.
Hannes Wolpert war 2016
schon als Profi bei diversen Rennen der Xterra-Serie (Cross­
triathlon) unterwegs. Diverse
einstellige Platzierungen ließen
aufhorchen. 2017 kann uns dieser mit Talent mehr als gesegnete Athlet eine profihafte Jahresund Lebensplanung vorausge-
Wolpert, Beuchert und Sowieja beim Schwimmen
setzt, sicher mit Platzierungen
in Podestnähe erfreuen.
Konsequent an seiner Karriere
arbeitet auch Julian Beuchert.
Seit 2012 startet er erfolgreich
für das NSU-Ligateam und wird
2017 erstmals als Profi an den
Start gehen. Folgende Erfolge
hat er aufzuweisen: Altersklassen (AK) Weltmeister 2015 auf
der Mitteldistanz (halber IM)
und 2016 auf der ITU Langdistanz; AK WTC Europameister
2016 auf der Mitteldistanz (halber IM); AK deutscher Meister
2016 bei der Challenge Heilbronn. „Nebenbei“ studiert er
noch Mathe und Physik in Heidelberg und war in seinem früheren Sportlerleben Judoka (dt.
Vizemeister).
Als Fünfter im Bunde ist noch
Dominik Sowieja zu nennen.
Seit 2015 in Diensten der NSU
Triathleten, verspricht er ein
heißes Eisen für die Zukunft der
deutschen Mittel- und Langdistanz zu werden. Jetzt schon kann
er zur erweiterten Weltspitze des
Triathlonsports gezählt werden.
In 2016 erreichte er folgende
Gesamt-Platzierungen (seine
Altersklasse gewann er immer
souverän): Platz neun gesamt
bei der EM Mitteldistanz (halber IM); Platz fünf gesamt bei
der DM Mitteldistanz in Heilbronn; im Duathlon ist er
amtierender deutscher Meister der Elite. Zurzeit ist er noch
Dominik Sowieja mit unnachahmlichem Laufstil
sein eigener Trainer und immer
mit Freude und einem Lächeln
auf dem Gesicht beim Training
unterwegs. „Nebenbei“ studiert
er Robotik und Automation in
Heilbronn.
Die Triathlonabteilung der
Sport-Union würde sich freuen, wenn der eine oder andere
(gerne auch alle) in die überaus
großen Fußstapfen von Frodeno,
Kienle und Co. treten könnten.
VfL Obereisesheim - Ringen
VfL-Ringer-Übungsleiter auf Fortbildung an der Sportschule Albstadt
Von 21. bis 23.10. waren unsere beiden Trainerinnen des Ringerkindergartens Carina Glück
und Madeleine Woitaschek auf
der Fortbildung „Ringen und
Raufen“. Hierbei stand das langsame Heranführen an den Körperkontakt zwischen den Kindern bis hin zum gegenseitigen
Kräftemessen beim Ringkampf
auf dem Stundenplan. Unsere
beiden Mädels kamen mit tollen neuen Trainingsideen nach
Hause, die bereits in den ersten
Trainingseinheiten umgesetzt
wurden.
Schon die kleinsten Ringer lernen spielerisch im „Rikiga“:
- Regeln anerkennen und beachten
- Rituale schaffen Sicherheit
- Grenzen werden gesteckt und
eingehalten
- Umgang mit Sieg und Niederlage
Auch wenn Ringen zu den
Kampfsportarten zählt, stehen
in diesem Sport motorische
Fähigkeiten sowie technische
Ausführung im Vordergrund.
Schlagen, treten, kratzen, beißen etc. sind absolut verboten!
Die Kinder messen ihre körperlichen Kräfte direkt gegeneinander ohne faule Tricks. Alle
Kinder zwischen 4 und 6 Jah-
ren sind herzlich eingeladen,
wir trainieren immer montags
von 17.00 bis 18.00 Uhr in der
Obereisesheimer Eberwinhalle. Die „White Sharks“ (ab 6 Jah-
re) trainieren montags und donnerstags von 18.00 bis 19.30 Uhr.
Neue Kinder sind immer herzlich willkommen.
Michael Schönig
INFOS REGIONAL
Sport-Union Abteilung Tischtennis
Sieg und Niederlage für das Tischtennis-Damen-Team auf der Bayernfahrt
3. Tischtennis Bundesliga
Damen
TSV Schwabhausen II - NSU
Neckarsulm 2:6
TuS Fürstenfeldbruck - NSU
Neckarsulm 6:4
Gegen den Tabellenvierten TSV
Schwabhausen II konnten die
NSU-Damen einen nicht erwarteten, deutlichen 6:2-Sieg landen. Der Auftakt mit 2 Doppelgewinnen war verheißungsvoll.
Nur die Nr. 1 der Schwabhausener, die Jugendnationalspielerin Sarah Mantz, konnte jeweils
gegen Rebecca Matthes und
Wenna Tu 3:1 gewinnen. Lisa
Mayer und Kathrin Hessenthaler erzielten deutliche 3:0-Siege
und trugen somit zum verdienten 6:2-Sieg der Neckarsulmerinnen bei. Die Neckarsulmer
Spitze Rebecca Matthes und
Wenna Tu waren gegen die Nr.
2 Christiane Ernst erfolgreich.
Im 2. Spiel der Bayernreise, war
Fürstenfeldbruck der Neckarsulmer Gegner. Leider gingen im Gegensatz zum Spiel in
Schwabhausen beide Doppel
jeweils 2:3 verloren. Die Punkte bei der 4:6-Niederlage holten die 4 Neckarsulmer Spielerinnen Rebecca Matthes, Wenna Tu, Kathrin Hessenthaler und
Lisa Mayer mit ihren Einzelsiegen. Es hat sich wieder einmal
gezeigt, ohne Doppelsieg ist kein
Punktgewinn möglich. rst
3. Tischtennis Bundesliga
Herren
NSU Neckarsulm - SV Schott
Jena 5:5
Den erhofften Punkt in der 3.
Tischtennis-Bundesliga holten
die Neckarsulmer Herren gegen
den Tabellenzweiten Schott-Jena
mit einem nicht mehr erwarteten 5:5 nach 3:5-Rückstand in
zum Teil tollen Spielen.
Josef Braun war der Matchwinner mit 2 gewonnenen Einzeln
und dem Doppelsieg mit Julian Mohr. (Foto khl Josef Braun)
Die Nr. 1 der Jenaer Ex Nationalspieler Nico Stehle, zeigte
beide Mal der NSU-Spitze Sven
Schabacker und Julian Mohr in
der Endphase sein Können und
siegte jeweils 3:2.
Jens Schabacker, Josef Braun und
das Doppel Mohr/Braun hielten
den Kampf bis zum 3:3 mit ihren
Siegen offen. Danach liefen die
Thüringer auf 5:3 davon. Nochmals in einem heißen Spiel, 3:1Sieg für Josef Braun, doch dann
war es dem Jüngsten Aleander
Gerhold vorbehalten, mit seinem 3:1-Sieg gegen Leonhard
Süß das Unentschieden zu verwirklichen. Mit dem Punktgewinn sind die Neckarsulmer auf
den 3. Tabellenplatz vorgerückt.
Spielberichte
Verbandsliga Herren 2: Eine
echte Revanche gab es für die
im März in der Ballei erlittene
7:9-Niederlage gegen TTC Bietigheim-Bissingen 2. Dieses Mal
drehte das NSU-Herren-Team-2
den Spieß um und siegte 9:7 in
Bissingen. Klaus Werz und Alex
Mohr verloren kein Spiel und
holten zusammen 7 Punkte. 4
im Einzel und 3 im Doppel mit
ihren Partnern Tobias Mohr
und Sascha Weber. Christoph
Hagmüller und Sascha Weber
besorgten den Rest zum Erfolg.
Landesliga Damen 2: 8:1-Kantersieg für das NSU-DamenTeam 2 gegen TSG Steinheim 2.
Sabine Aschenbrenner und Co.
stehen verlustpunktfrei an der
Tabellenspitze und kurz vor der
Halbzeitmeisterschaft.
Bezirks-Klasse Damen 3: 3:8Sieg für die 3. NSU-Damen
gegen TSV Erlenbach. Carolin
Merklinger 3, Vanessa Wehn 2,
Lisa Schuster 2 und das Doppel
Schuster/Sendelbach waren die
Punktbringer.
Kreisklasse A1 Damen 4: Das
NSU-Damen-Team 4 erkämpfte
sich ein 7:7 bei SG Gundelsheim
2. NSU-Punkte erzielten Elisabeth Wirth 2, Sandra Schnaberich 2, Birgit Kohn 1, Annemarie Dollmann 1 und das Doppel
Wirth/Kohn.
Kreisklasse A2 Damen 5: Mit
dem 8:0-Kantersieg vom NSU
Damen-Team 5 gegen TGV Eintracht Beilstein 3 konnten Ursula Müller, Gabi Zada, Pia Häffner und Sandra Steller sich ins
Mittelfeld absetzen.
Verbandsklasse Jungen 1 U18:
Ausgeglichen und bis zum letzten Spiel umkämpft war das
Spiel der NSU-Jungen 1 gegen
TSG Heilbronn 2 bei 5:5 und
20:20 Sätzen. Fabian Altrieth
und Julius Aichert holten alleine
die 5 Punkte zum Remis. Gegen
TSF Ditzingen hielten die NSU-
Weber/Weber erspielten sich den ersten Platz in Offenau
Jungs sich dafür beim 6:0 schadlos.
Landesliga Mädchen 1 U18:
Die NSU-Mädels 1 Kamilla
Shetsova, Mia Hofmann, Minh
Thu Nguyen und Anna Gumbrecht mussten hart kämpfen trotz des hohen 6:1-Sieges
gegen TGV Eintracht Abstatt 2.
Die Neckarsulmerinnen führen
verlustpunktfrei die Tabelle an.
Kreisliga Jungen 1 U12: Emile
Härdtner, Vasilie Tsakiridis und
Hüseyin Köle führen nach dem
6:0-Sieg gegen TSV Erlebach 2
ohne Punktverlust die Tabelle
an. Die U12er-NSU-Jungs spielen nun gegen Sfr Affaltrach im
letzten Spiel der Vorrunde um
die Halbzeitmeisterschaft.
Senioren 1 Kreisklasse A: Der
Tabellenführer TG Eintracht
Beilstein musste sich strecken,
um nach 0:3-Rückstand in der
Ballei noch 6:3 zu gewinnen.
2 Doppel und das Einzel von
Michael Schuh waren die NSU
Ausbeute.
TT Bezirksmeisterschaften
Bei den Meisterschaften des
Bezirkes Heilbronn in Offenau
waren die Neckarsulmer Herren in der SA-Klasse nicht zu
schlagen.
B.M. 2016 Einzel 1. Marcel Weber, 2. Sascha Weber, 3.
Michael Zornmüller, 3. Michael Rössle alle NSU Neckarsulm.
B.M. 2016 Doppel 1. M.Weber/S.
Weber, 2. M.Zornmüller/M.
Rössle. Foto 1 zeigt die Sieger
im Dop.v.li S.Weber,M. Weber.
Foto 2. M.Zornmüller li./M.
Rössle re. Vize Dop. je 3.PL.
Einzel.
In der B.-Klasse erreichte der
Jugendliche Fabian Altrieth
NSU Neckarsulm den 3. Platz
im Einzel und zusammen mit
Christian Hofmann HN am
Leinbach den 3. Platz im Doppel. rst
Zornmüller und Rößle konnten im Doppel einen zweiten und im Einzel je einen
dritten Platz bei den Bezirksmeisterschaften verbuchen
INFOS REGIONAL
Der Musikverein Sülzbach spielte im zweiten Programmteil auf
Obersulmer Blasmusikkonzert mit den Musikvereinen Affaltrach, Eschenau und Sülzbach
Gern gehörter Melodienstrauß mit Rock, Swing, Polka und Marsch
Rund 350 Zuhörer erleben in der
Willsbacher Hofwiesenhalle mit
dem Musikverein Affaltrach als
Ausrichter die 28. Auflage des
Obersulmer Blasmusikkonzerts.
Erstmals fehlt der Musikverein
Willsbach. „Personalsorgen lassen momentan keinen Konzertauftritt zu. Ich hoffe, dass wir
im nächsten Jahr wieder dabei
sind“, zeigt sich Vereinsvorsitzender Ferenc Biro zuversichtlich.
Musikbeiträge bei einem Obersulmer Blasmusikkonzert hat
man seit 2012 auch nicht mehr
vom Musikverein Affaltrach
gehört. „Die Entscheidung bei
den Konzerten nicht mehr mitzumachen ist uns nicht leicht
gefallen. Personelle Probleme ließen uns aber keine andere Wahl. Wir haben daher eine
Auszeit genommen, um uns
neu orientieren zu können. Das
ist uns in Kooperation mit den
Bläserklassen der Grundschule und der Musikschule Obersulm gelungen“, informiert
Affaltrachs Vereinsvorsitzender Peter Hildebrand in seinem
Grußwort. „Wie Phönix aus der
Asche sind sie wieder da“, freut
sich Obersulms Bürgermeister
Tilman Schmidt über das Mitwirken der Affaltracher Musiker.
Als Moderatorin führt Katharina Henke durch den Abend,
den die Kleinsten vom Musikverein Affaltrach mit fröhlichem „Pippi Langstrumpf “
eröffnen. Dirigent Stefan Vetter darf stolz auf die Leistung
vom Nachwuchs sein und präsentiert mit den Aktiven ruhige
„Giudita Romanza“ und strahlend gespielte Klänge bei der
„Alpen-Fanfare“. Ins Ohr der
Zuhörer geht „Trumpet Rock“,
Saxofon- und Klarinettenpower beim Musikverein Eschenau
ehe sich die Musiker mit eindrucksvoller Komposition „Two
Movements“ verabschieden.
Mit dem Konzertmarsch „Kinzbacher Musikanten“ eröffnet der
Musikverein Eschenau unter der
Leitung von Werner Werosta seine Musikbeiträge. Anspruchsvolles 14-Minuten-Stück „The
New World – in Beat“ meistern
die Aktiven in drei Sätzen bravourös.
Nach mitreißenden „Golden
Swing Time“-Melodien geht
es in die Pause. Die Zuhörer
Sigrid und Helmut Knöller aus
Affaltrach sind vom Gehörten
angetan. „Hier wird ein breites Musikspektrum geboten,
das uns hervorragend gefällt.
Das Einbinden der Kinder zu
den Aktiven finden wir großartig“, zeigt sich die Affaltracherin begeistert. Der zweite Programmteil ist dem Musikverein
Sülzbach mit Dirigent Elmar
Belz vorbehalten. Nach einem
Egerländer Marsch und böhmischer Polka folgt stark gespielter
Popsong „MacArthur Park“. Mit
schrägen Tönen nur so gespickt
ist „Clown’s Carnival“ und mit
„Vive La France“ gibt es eine
Hommage an gern gehörte französische Schlager und Chansons.
Mit spanischem Walzer „Clavelitos“ und einem Marsch geht es
auf die Zielgerade des Konzertabends, ehe geforderte Zugaben
des begeisternden Publikums
den Schlusspunkt setzen. Dankesworte spricht Walter Seyffer,
der zusammen mit dem ehemaligen Obersulmer Bürgermeister
Harry Murso 1989 die Erfolgsgeschichte „Obersulmer Blasmusikkonzert“ als Ideengeber
eingeläutet hat.
Text und Bilder (kre)
Nach 2012 präsentierte sich der Musikverein Affaltrach erstmals wieder bei
einem Obersulmer Blasmusikkonzert
INFOS REGIONAL
Toten- und Gefallenengedenkfeier auf dem alten Friedhof in Ellhofen
Mit Leben respektvoll umgehen und mit Würde begegnen
Schönes Novemberwetter ist
willkommener Begleiter bei der
Toten- und Gefallenengedenkfeier auf dem alten Friedhof in
Ellhofen. Mitgestaltet wird die
Feier vom Musikverein, Liederkranz und der Reservistenkameradschaft. Die Ansprache
hält Gemeindevorsteher Daniel
Polzin von der Neuapostolischen
Kirchengemeinde Ellhofen.
„Die Gedanken und das Denken an die Menschen, die bereits
verstorben sind, fallen uns oft
nicht leicht“, beginnt Gemeindevorsteher Daniel Polzin seine
Ansprache. Er bringt zum Ausdruck das in der Hektik des Alltags, den Kämpfen und Herausforderungen des Lebens aber
auch in den vielen Freuden die
unser Leben bietet, wenig Platz
für den Tod und die Verstorbenen ist. „Umso wichtiger ist
eine solche Gedenkfeier, die
uns einen Denkanstoß gibt – uns
Zeit und Ruhe schenkt“, so der
Gemeindevorsteher.
Die Entstehung des Lebens
ist nach wie vor ein großes
Geheimnis. Unser christlicher
Glaube stellt Gott, den Schöpfer
als Impulsgeber an den Anfang
des Lebens.
Wer diesem Glauben Vertrauen schenkt, erkennt darin, dass jedes Leben gottgewollt
ist. „Dein Leben, mein Leben
und das Leben aller Menschen
ist gewollt. Damit verbunden
ist, dass wir mit jedem Leben
respektvoll umgehen“, stellt
Gemeindevorsteher Daniel Polzin die Achtung der Menschenwürde in den Mittelpunkt. Mit
Für den musikalischen Teil zeigt sich der Musikverein Ellhofen zuständig
Die Reservistenkameradschaft legt einen Kranz nieder und salutiert vor dem
Ehrenmal
einer Erzählung aus Lukas Kapitel 16 „Vom reichen Mann
und armen Lazarus“ beschließt
er die Feier und wünscht allen
Verstorbenen Trost und Geborgenheit.
Text und Bilder (kre)
Der Liederkranz Ellhofen gestaltet die Gedenkfeier mit. Rechts Gemeindevorsteher Daniel Polzin
Vinothek Los Amigos in Lehrensteinsfeld feiert Geburtstag
Zwei Tage katalanischer Weingenuss
Hier kommen Genießer spanischer Weine auf Ihre Kosten. Am
Samstag, 26. 11. und Sonntag,
27. 11., feiert die Vinothek Los
Amigos in Lehrensteinsfeld ihr
„Einjähriges“.
Jeweils von 14–18 Uhr werden
Ralf und Beate Schäfer im spanischen Ambiente die Köstlichkeiten katalanischer Weine und
Cavas kredenzen.
Inhaber Ralf Schäfer zeigt sich
nach einem Jahr Los Amigos
zufrieden: „Inzwischen haben
wir unser Wein- und Sektsortiment vervierfacht. Die Nachfrage ist groß und zeigt uns, dass
spanischer Wein auch in unserer
Region gerne getrunken wird“,
so Schäfer. Ausgesuchte spanische Weine, unter anderem aus
dem traditionsreichen Weingut Cingles Blaus in Cornudella im Monsant-Massiv, gehören
mit zum Angebot und werden
nicht nur die Herzen spanischer
Weinliebhaber höher schlagen
lassen.
Dazu bietet Los Amigos verschiedenste Olivenarten, Käse,
Olivenöl und Bio-Olivenöl an.
Auf zahlreichen Besuch freuen
sich Ralf und Beate Schäfer, Lehrener Feld 19, in Lehrensteinsfeld. Mehr Infos unter E-Mail
[email protected] oder Telefon 015254661616.
Text und Bild (kre)
Vinothek Los Amigos in Lehrensteinsfeld
INFOS REGIONAL
Ordensabend der Sulmtalnarren ist närrischer Start in die fünfte Jahreszeit
Flotte Bienen, swingende Pinguine und ein Regenbogenfisch
Das wankende Narrenschiff ist
wieder auf Kurs und die Vereinsquerelen gehören der Vergangenheit an. „Es herrschen wieder
ruhige Fahrwasser. Ich bin froh
jetzt ein junges Team um mich
zu haben mit dem es positiv in
die Zukunft gehen kann“, blickt
Präsident Denis Löhsl nach dem
fünfstündigen
Ordensabend
optimistisch in die Zukunft.
Mit 234 ausgegebenen Orden
ist es ein Ordensabend, der seinem Namen alle Ehre macht.
28 befreundete Vereine sind
mit rund 140 Aktiven in die
Gemeindehalle gekommen. Mit
etwa 160 Aktiven sind die Sulmtalnarren (SNE) am Start.
„Ellhofen Du bist meine Stadt“,
in Anlehnung an den HöhnerHit „Hey Kölle“ heizt die Band
Montana um Frontmann Roland
Vogt den schunkelenden Gästen ein, ehe es heißt: Vorhang
auf für die Eröffnungsshow mit
SNE-Aktiven. „Wir sind da und
das mit viel Ellauh, bei unsrer
SNE-Narrenschau. Wir bleiben stets auf Trab, denn bei uns
gehts tierisch ab!“, ruft Symbolfigur Till (Sven Gönnenwein) das
Motto der Faschingskampagne
2016/17 in die Publikumsreihen.
Gut gelaunt zeigt sich Präsident
Denis Löhsl, der als Moderator
durch den Abend führt. In sei-
nem Prolog geht Ehrenpräsident
Walter Löhsl auf den Sinn des
Ordens ein. „Aber hängt euch
selbst nicht daran, tragt die Dinger nur mit Lachen, nicht der
Orden macht den Mann, sondern ganz, ganz andere Sachen“.
Bühne frei für die Kükengarde. Akkurate Schrittfolgen und
immer ein Lächeln auf den Lippen. Wie viel Spaß man auf der
Showbühne haben kann zeigt
der kleinste Tanznachwuchs
beim Marschtanz „Regenbogenfisch trifft Tabaluga“. 13 flotte Bienen sorgen für den nächsten Hingucker. Der Schautanz
der Kindergarde im Biene-MajaOutfit inklusive schwarz-gelber
Ringelstutzen ist Ohren- und
Augenschmaus zugleich.
Im weiß-blauen Kostüm zeigt
die Jugendgarde beim Marschtanz „Disney Medley“ ihre Klasse, dann setzen zehn swingende
Pinguine aus den Reihen der
blauen Garde den Reigen mitreißender Tänze fort.
Premiere auf der Ellhofener
Showbühne feiert Tanzmariechen Nicole Baumann (10), die
als bezaubernde Jeannie mit
einem fulminanten Tanz die
Gäste begeistert. „Kleine Gruppe, starke Leistung“, so kann
man den Auftritt des Männerballetts bezeichnen. Fünf Männer in bunten Shirts tanzen „Via
Zum ersten Mal auf der Showbühne der Sulmtalnarren: Tanzmariechen Nicole
Baumann
Malle“ und machen Lust auf die
spanische Partyinsel. Passend
zum Tanzkostüm präsentiert
die blaue Garde ihren Marschtanz „Blaues Feuer“ und setzt
das letzte tänzerische Glanzlicht.
Einen musikalischen Gruß vom
Musikverein überbringt das
Posaunenduo Andreas Jung
und Bernhard Keuler während
die Büchenauer Guggenmusik
„Die Basselschorra“ den Narren-
bau mit ihren Rhythmen gewaltig zum Wanken bringt.
Unterstützt werden die Sulmtalnarren an diesem Abend vom
Liederkranz Ellhofen, der mit
einem eingespielten Küchenteam zum Wohl der Gäste gesorgt hat. Zudem ist der
DRK-Ortsverein Weinsberg mit
vor Ort.
Text und Bilder (kre)
Die Kükengarde, der kleinste Tanznachwuchs der Sulmtalnarren
Ein Hingucker: „Swing like a pinguin", getanzt von der blauen Garde
Den Marschtanz „Blaues Feuer" präsentierte die blaue Garde
Flotte Bienen: Die Kindergarde der Sulmtalnarren
Sudoku Nr. 47 | 2016 | mittel
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1
Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
5
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
1
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opels tr. 29, 68789 St. Leon-Rot • T el. 06227 873-0 • Fax 06227 873 1 90
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sport regional
Amts- und Mitteilungsblatt Krautheim • 25. November 2016 • Nr. 47
Bei der 15. Auflage des ebm-papst Hallenmasters werden zum zweiten Mal internationale Teilnehmer mit von der Partie sein
Liverpool und Heerenveen kommen
Das Teilnehmerfeld für die 15.
Auflage des ebm-papst-Hallenmasters steht. Mit den A-Junioren des FC Liverpool (Premier
League U18) und des SC Heerenveen (U19-Ehrendivision)
gibt es zum zweiten Mal in der
Turniergeschichte ein internationales Teilnehmerfeld. Im vergangenen Jahr war mit Guangzhou Evergrande zum ersten
Mal eine Mannschaft aus China dabei gewesen. Als Titelverteidiger treten am 7. und
8. Januar der 1. FC Nürnberg
(A-Jugend) sowie der FSV Hollenbach (Aktive) in der Mulfinger Gerhard-Sturm-Halle an.
„Wir freuen uns sehr, dass wir
mit dem FC Liverpool in diesem Jahr einen internationalen Topclub für das ebmpapst-Hallenmasters gewinnen
konnten. Wir sind ein globales Unternehmen und dies zeigt
sich auch mit der Besetzung des
Turniers“, sagt Hauke Hannig,
Pressesprecher der ebm-papstGruppe. Auch allgemein können sich die Teilnehmerfelder
der beiden Turniere (A-Jugend
am Samstag, 7. Januar; Aktive am 8. Januar) sehen lassen.
Neben den Engländern und
Holländern treten aus der deutschen Bundesliga 1. FC Nürnberg, Bayer 04 Leverkusen,
Karlsruher SC, Fortuna Düsseldorf, Eintracht Braunschweig, 1.
FSV Mainz 05, SC Freiburg und
TSV 1860 München an. Hinzukommen wie in jedem Jahr
zwei regionale Qualifikanten,
die beim RBKJ-Cup in Mulfingen und beim Jako-Cup in Niederstetten ermittelt werden.
„Ich kann Liverpool und Heerenveen von der Spielstärke her
gar nicht einordnen“, sagt KarlHeinz Beck, Verantwortlich für
die Verpflichtung der Teams.
„Aber sie haben auf jeden Fall
Bundesliganiveau. Ich freue
mich drauf.“ Denn internationale Teams sorgen für neue Reize, machen das Turnier auch für
die deutschen Teilnehmer interessanter, da sie mal wieder auf
neue Gegner treffen. Es steigert
die Attraktivität einer Veranstaltung, die auch vorher bereits
großen Anklang fand. So lobte Marek Mintal, Trainer des
Turniersiegers 1. FC Nürnberg
im Januar: „Es war wunderbar,
von der Organisation her, von
den Menschen, einfach super.“
Ähnliche Worte würden die
Wieder mit von der Partie – der Vorjahressieger 1. FC Nürnberg.
Organisatoren auch im nächsten
Jahr gerne wieder hören. KarlHeinz Beck war deshalb das
gesamte Jahr über viel unterwegs
gewesen oder telefonierte etliche
Stunden. Er hat neue Kontakte
geknüpft und alte vertieft. Unterstützt von Carolin Lederer, Projektleiterin bei ebm-papst, die
unter anderem die Verpflichtung
des FC Liverpool realisiert hat.
Eine Schwierigkeit in diesem
Jahr war, dass das A-JugendTurnier in Göttingen am selben
Wochenende stattfindet – wie
auch das Turnier im Sindelfinger Glaspalast. Damit buhlten
gleich drei Veranstalter um die
Mannschaften. Und dann gibt
es noch Profitrainer wie Gertjan Verbeek beim VfL Bochum,
die nicht wollen, dass ihr Nachwuchs in der Halle spielt. „Eintracht Frankfurt wäre auch gerne gekommen“, sagt Beck, „doch
da fliegt die U19 zu diesem Zeitpunkt mit den Profis ins Trainingslager.“ Froh ist er hingegen, dass der TSV 1860 München kommt. „Die wollte ich
schon jahrelang“, sagt Beck.
„Ich bin zu deren Spiel beim
VfB Stuttgart gefahren und habe
lange mit Trainer Josef Steinberger geredet.“ Irgendwann folgte
dann die Zusage.
Qualitativ hochwertig ist auch
das Turnier der Aktiven besetzt.
Angeführt wird das Feld vom
Oberligisten FSV Hollenbach,
gefolgt von den drei Verbandsligisten Spfr Schwäbisch Hall,
TSV Ilshofen (beide Württemberg) und FV Lauda (Nordbaden). Hinzu kommen die Landesligisten VfR Gommersdorf
(Odenwald), SV Königshofen (Odenwald), TURA Untermünkheim (Württemberg, Staffel 1), TSV Crailsheim (Württemberg, Staffel 1), Spvgg
Gröningen-Satteldorf (Württemberg, Staffel 1), TSG Öhringen (Württemberg Staffel 1). Das
Zwölfer-Feld komplettieren der
Hohenloher Bezirkspokalsieger TSV Hessental (Bezirksliga)
und der Gastgeber SV Mulfingen (Kreisliga A3 Hohenlohe).
Weitere Informationen gibt es
im Internet unter http://www.
ebmpapst-hallenmasters.de
Lotto-Sportjugend-Förderpreis: jetzt bewerben
100.000 Euro für vorbildliche Jugendarbeit in Sportvereinen
Auch beim 15. Hallenmasters wird es wieder spannende Zweikämpfe geben
Gemeinsam mit der BadenWürttembergischen Sportjugend und dem Kultusministerium schreibt die Staatliche
Toto-Lotto GmbH den „Lotto-Sportjugend-Förderpreis“
aus. Der Wettbewerb richtet
sich an baden-württembergische Sportvereine mit vorbildlicher Jugendarbeit. Den
Gewinnern winken Preise im
Gesamtwert von 100.000 Euro.
Die Bewerbungsfrist läuft noch
bis 31.12.2016.
Die Bewerbungsunterlagen
gibt es bei den Sportorganisationen, in den Lotto-Annahmestellen sowie unter
www.sportjugendfoerderpreis.de
Viele weitere Berichte aus dem Bereich „Sport Regional“
finden Sie unter www.lokalmatador.de Rubrik Nachrichten/Sport
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Amts- und
und Mitteilungsblatt
MitteilungsblattKrautheim
Krautheim
• 25.
November
2016
• Nr.
Amts• 25.
November
2016
• Nr.
4747
TRAUER
Es ist Erlösung, sagt der Verstand.
Es ist zu früh, sagt das Herz.
Du fehlst, sagt die Liebe.
Es ist Gottes Wille, sagt der Glaube.
Doch wer sagt, so ist das Leben,
der weiß nicht, wie weh so was tut.
Hartmut Lauser
Du bist nicht mehr da, wo du warst aber du bist überall, wo wir sind.
Hartmut
Du musstest viel zu früh von uns gehen. Unsere
Kegelabende ohne dich und dein Lachen werden ganz
plötzlich nicht mehr das sein, was sie immer waren.
Deine Kegler
Christel und Wolfgang
Fränzi und Heinz
Gerlinde, Elli und Dieter
Andrea und Reinhold
Gigi und Hans-Günter
* 18. Dez. 1950 † 11. Nov. 2016
Wir werden Dich nie vergessen:
Elvira, Sonja und Michael
Stefanie und Steffen mit Leni, Lina und Ida
sowie alle Verwandten und Freunde.
Die Trauerfeier findet am Sa., 26. Nov. 2016, um 11 Uhr in
der katholischen Kirche St. Marien in Krautheim statt.
Ein Kondolenzbuch liegt auf.
Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt!
Viel zu früh müssen wir Abschied nehmen von
einem lieben Menschen
Hartmut
NACHRUF
Der TSV Krautheim trauert um sein langjähriges Mitglied
Hartmut Lauser
Unser ganzes Mitgefühl in diesen schweren Stunden gilt
seiner Familie und allen Angehörigen.
Jahrelang warst du uns ein treuer Weggefährte.
Deine Fröhlichkeit, Hilfsbereitschaft und Herzenswärme
werden wir schmerzlich vermissen. Danke für alles.
Dein alter Glubberer, deine Freunde
Horst und Christa
Krautheim, im November 2016
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
TSV Krautheim 1954 e.V.
Wenn jemand einem einsamen
Menschen zuhört oder ihm
die Hand entgegenstreckt
oder ihm ein freundliches,
ermutigendes Wort sagt
oder versucht, ihn zu verstehen,
dann beginnt etwas
Außerordentliches zu geschehen.
Loretta Girzartis
Emma
Feyrer
† 26.10.2016
Wenn die Sonne des Lebens untergeht,
dann leuchten die Sterne der Erinnerung
Danksagung
Herzlichen Dank sagen wir allen, die
sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und mit uns gemeinsam
Abschied genommen haben.
Danke für die Anteilnahme und die
Zuwendungen, die uns auf so vielfältige Weise zum Ausdruck gebracht
wurden.
Im Namen aller Angehörigen
Wenzel Feyrer mit Familie
Altkrautheim, im November 2016
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Amtsund
• 25.
47
AmtsundMitteilungsblatt
MitteilungsblattKrautheim
Krautheim •
25. November
November 2016
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Mo. 13.30–18.00 Uhr,
Di.–Fr. 8.45–12.45/13.30–18.00 Uhr
Alle drei Adventssamstage vor Weihnachten von 8.45
– 12 Uhr geöffnet! An Heilig Abend geschlossen!
Foto: Surig Essig-Essenz/akz-o
Überraschungen aus der eigenen Küche
(akz-o/red). Suchen Sie noch
ein passendes Geschenk? Wie
wäre es mit etwas Leckerem
aus der eigenen Küche? Sauerpikantes Gemüse lässt sich
rasch zubereiten und bietet
eine willkommene Abwechslung auf dem Speiseplan. In
einem hübschen Glas liebevoll verpackt ist es eine ganz
persönliche Überraschung für
Freunde und Verwandte.
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Zutaten:
Je 1 rote und grüne Paprika 1
Blumenkohl, je 1 unbehandelte Orange und Zitrone, 1 ½ TL
Salz, 2 Lorbeerblätter, 150 ml
Surig Essig-Essenz (25 %), 4 EL
Zucker, 1 EL feine Chiliwürze.
Zubereitung:
Gemüse putzen und klein
schneiden. Orange und Zitrone dünn abschälen. Schale
klein schneiden. Blumenkohl
mit den Schalen und Lorbeer
in 1,5 l Salzwasser 6 bis 7 Minuten kochen. Paprika am
Schluss 3 Min. mitkochen.
Essig-Essenz, Zucker und
Chili dazugeben. Gemüse und
Sud noch kochend in saubere
Gläser füllen, fest verschließen und auskühlen lassen. Im
Kühlschrank 4 bis 6 Wochen
haltbar.
Foto: djd/geschenke-online 4you
Zeit verschenken
(rgz/red). Schon Georg Christoph Lichtenberg schrieb ahnungsvoll: „Alles ist sich gleich,
ein jeder Teil repräsentiert das
Ganze. Ich habe zuweilen mein
ganzes Leben in einer Stunde
gesehen.“ Noch bedeutsamer
wird indes die Zeit in der Gegenwart, wo lange Arbeitstage,
Termindruck und Hektik das
immer kurzatmigere Leben zu
bestimmen scheinen. Umso
wertvoller sind Traditionen
wie etwa das Weihnachtsfest,
bei dem die Familie und das
Miteinander im Mittelpunkt
stehen und Termine keine
Rolle spielen. Warum also
nicht einmal Zeit an die Liebsten verschenken? Diese Idee
lässt sich per Geschenkset in
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Amts- und
und Mitteilungsblatt
MitteilungsblattKrautheim
Krautheim
• 25.
November
2016
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Die Vorstandschaft
berichtigte Terminbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
VERANSTALTUNGEN
Datum
2017
Grundbucheintragung:
Neujahrskonzert
mit der Philharmonie Baden-Baden
unter der Leitung von Pavel Baleff
8. Januar 2017
Einlass 17.30 Uhr ¦ Beginn 18.00 Uhr
Kurhaus Bad Rappenau
Vorverkauf
bei allen bekannten ReservixVorverkaufsstellen sowie der
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WebCode: neujahrskonzert1066
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Ort
Amtsgericht Künzelsau, Konsul-Uebele-Straße 12,
74653 Künzelsau, Sitzungssaal
öffentlich versteigert werden:
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den 20.12.2016 10.00 Uhr
In Kooperation mit der
Stadt Bad Rappenau und der BTB Bad
Rappenauer Touristikbetrieb GmbH
Eingetragen im Grundbuch von Neunstetten
lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Vorderer
Steinbühl
m²
Blatt
1
Neunstetten
4640
Landwirtschaftsfläche
1.444 465 BV.2
2
Neunstetten
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Landwirtschaftsfläche
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Unter der Furt 6.669 465 BV.3
3
Neunstetten
11147
Landwirtschaftsfläche
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Unter der Furt 1.430 465 BV.4
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Grünland/Ackerland
Verkehrswert:
2.200,00 €
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Lt. Gutachten: Grünland
Verkehrswert:
4.700,00 €
Lfd. Nr. 3
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Lt. Gutachten: Grünland
Verkehrswert:
1.000,00 €
Die Grundstücke befinden sich im Bereich der Flurbereinigung Krautheim-Neunstetten.
Die obigen Grundstücke repräsentieren die im Flurbereinigungsplan neu zugeteilten
Grundstücke. Die Besitzeinweisung ist bereits zum 15. Oktober 2012 erfolgt.
Anstelle des Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Neunstetten, Blatt-Nr. 465
BV. 2 (Flst. alt 4640) und BV. 4 (Flst. alt 11147) wurde folgendes Grundstück neu zugeteilt:
Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage
Neunstetten
11866
Grünland
Anschrift
m²
Unter der Furt 3579
Anstelle des Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Neunstetten, Blatt-Nr. 465
BV. 3 (Flst. Alt 11149) wurde folgendes Grundstück neu zugeteilt:
Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
m²
Neunstetten
Im roten
Eggerten
4936
12037
Grünland
Unland
Weitere Informationen unter www.zvg.com
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.06.2015 (Flst. 4640) und 18.06.2015 (Flst. 11149 und Flst.
11147) in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei
der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden
Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder
einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der
Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem
Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges
schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen
eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus
dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.