Markt Luhe-Wildenau Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Deckblatt zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes des Marktes Luhe-Wildenau Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ______________________________________________________________ Der Marktgemeinderat Luhe-Wildenau hat in seiner Sitzung am 19.11.2012 beschlossen, eine 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan herbeizuführen. Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab hat diese Änderung hinsichtlich des Teilbereiches A genehmigt mit der Maßgabe, dass die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz in den Abwägungen zu berücksichtigen und im Planteil darzustellen ist. Hierzu wurden aufgrund der Abwägung in der Marktgemeinderatssitzung vom 21. November 2016 die Pläne mit den notwendigen Unterlagen erneut geändert. Die Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 02. Dezember 2016 bis 02. Januar 2017 (einschl.) während der allgemeinen Dienststunden im neuen Rathaus des Marktes Luhe-Wildenau, Rathausplatz 1, 92706 Luhe-Wildenau öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden, die sich auf diese Änderungen beschränken. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Luhe-Wildenau, 23. November 2016 Markt Luhe-Wildenau Dr. Preißer Erster Bürgermeister Bekanntmachungsnachweis: angeheftet: 24.11.2016 abgenommen: Für die Richtigkeit Tag: . . 2016 Namensz.: Bek-Änderung-flnp-2-beitr.docx
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