Privatförderung in der Dorferneuerung noch möglich

Niederhausen im Vilstal
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Montag, 21. November 2016
Privatförderung in der Dorferneuerung noch möglich
Fristablauf am 31.12.2016
Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern in Landau
a.d. Isar weist darauf hin, dass in
der Dorferneuerung Niederhausen noch bis 31.12.2016 die
Möglichkeit zur Antragstellung
für eine Förderung von Privatmaßnahmen besteht. Für die
Ausführung verbleiben drei
Jahre Zeit. Bei der Förderung
steht die dorfgemäße Gestaltung
im Vordergrund.
Anträge und weitere Informationen sind beim Amt für
Ländliche Entwicklung Niederbayern, Postfach 69, 94401
Landau, unter Telefonnummer
09951 940-139 oder im Internet
unter www.ale-niederbayern.bayern.de erhältlich.
Im Einzelnen können finanziell gefördert werden: Baumaßnahmen an Gebäuden, Maßnahmen zu Um- und
Wiedernutzung für Wohnzwecke, in Ausnahmefällen dorfgemäße Ersatz- und Neubauten, Gebäudeabbrüche
inklusive Entsorgung bis zu 30 Prozent oder maximal 30.000 Euro, Baumaßnahmen an ortsplanerisch und
denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden bis zu 50 Prozent oder maximal 60.000 Euro sowie Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen bis zu 30 Prozent oder maximal 10.000 Euro.
Der Höchstfördersatz ist nur in Ausnahmefällen erreichbar und es besteht eine Bagatellgrenze von 1.000
Euro Förderung.
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