Niederhausen im Vilstal S e i t e 1 von 1 www.niederhausen-vilstal.de Montag, 21. November 2016 Privatförderung in der Dorferneuerung noch möglich Fristablauf am 31.12.2016 Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern in Landau a.d. Isar weist darauf hin, dass in der Dorferneuerung Niederhausen noch bis 31.12.2016 die Möglichkeit zur Antragstellung für eine Förderung von Privatmaßnahmen besteht. Für die Ausführung verbleiben drei Jahre Zeit. Bei der Förderung steht die dorfgemäße Gestaltung im Vordergrund. Anträge und weitere Informationen sind beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Postfach 69, 94401 Landau, unter Telefonnummer 09951 940-139 oder im Internet unter www.ale-niederbayern.bayern.de erhältlich. Im Einzelnen können finanziell gefördert werden: Baumaßnahmen an Gebäuden, Maßnahmen zu Um- und Wiedernutzung für Wohnzwecke, in Ausnahmefällen dorfgemäße Ersatz- und Neubauten, Gebäudeabbrüche inklusive Entsorgung bis zu 30 Prozent oder maximal 30.000 Euro, Baumaßnahmen an ortsplanerisch und denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden bis zu 50 Prozent oder maximal 60.000 Euro sowie Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen bis zu 30 Prozent oder maximal 10.000 Euro. Der Höchstfördersatz ist nur in Ausnahmefällen erreichbar und es besteht eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro Förderung. www.niederhausen-vilstal.de http://www.niederhausen-vilstal.de/dorferneuerung/kontakt.php
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