Europäische Kommission - Factsheet Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft Europas – Europäische Maßnahmen für Nachhaltigkeit: Fragen & Antworten Straßburg, 22. November 2016 Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft Europas – Europäische Maßnahmen für Nachhaltigkeit: Fragen & Antworten Die von Vizepräsident Timmermans vorgestellte Mitteilung über den Weg in eine nachhaltige Zukunft Europas berücksichtigt sowohl die wirtschaftliche, die soziale und die umweltpolitische Dimension der nachhaltigen Entwicklung als auch die zwischenstaatliche Zusammenarbeit innerhalb der EU und weltweit. Die nachhaltige Entwicklung liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und aller Beteiligten. Sie betrifft den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern Einrichtungen und Verbänden und Unternehmen. Die gesamte Gesellschaft muss Nachhaltigkeit als ein Leitprinzip für die Entscheidungen verinnerlichen, die Bürger, Unternehmen und Zivilgesellschaft alltäglich treffen. Diese Mitteilung verknüpft die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 mit dem europäischen Politikrahmen und den Prioritäten der Kommission. Sie dient der Bestandsaufnahme und der Benennung der größten Herausforderungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit und soll gewährleisten, dass alle innen- und außenpolitischen Maßnahmen und Initiativen der EU diese Ziele von Beginn an mitberücksichtigen. Was sind die Ziele für die nachhaltige Entwicklung? Das Jahr 2015 bildet eine weltweite Wegmarke für die nachhaltige Entwicklung. Am 25. September 2015 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen anlässlich ihres 70jährigen Jubiläums ein neues weltweites Grundlagendokument zur nachhaltigen Entwicklung verabschiedet: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (nachstehend „Agenda 2030“), in deren Mittelpunkt die Ziele für die nachhaltige Entwicklung stehen. Die EU hat an der Agenda 2030 entscheidend mitgewirkt, die dient jetzt als Blaupause für die weltweite nachhaltige Entwicklung dient. Die Agenda 2030 enthält die Absichtserklärung, die Armut zu beseitigen und bis 2030 für eine weltweite nachhaltige Entwicklung zu sorgen. Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (nachstehend „Nachhaltigkeitsziele“) und die mit ihnen verbundenen 169 Zielvorgaben sind weltumspannend, allgemeingültig und miteinander verwoben. Die Agenda 2030 fügt in ausgewogener Form die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung. Wie wird die Kommission die Nachhaltigkeitsziele umsetzen? Sie wird die Nachhaltigkeitsziele dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend zusammen mit den Mitgliedstaaten umsetzen. Die Umsetzung der Agenda 2030 wird u. a. in zwei Abschnitten erfolgen. Zum einen gilt es, die Nachhaltigkeitsziele in den europäischen Politikrahmen und in die aktuellen Kommissionsprioritäten einzubinden. Der zweite Abschnitt umfasst die Entwicklung der längerfristigen Perspektive und eine Reflexion über die Schwerpunkte, die im Sinne einer langfristigen Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele nach 2020 in den einzelnen Politikbereichen zu setzen sind. Eine nachhaltige Entwicklung erfordert einen ganzheitlichen, über Politiksektoren hinwegreichenden Ansatz, der wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Herausforderungen miteinander verbindet. Der neue Aufbau der Kommission mit Vizepräsidenten und einem projektbasierten Ansatz erleichtert diese Arbeitsweise durch eine bessere Abstimmung und gegenseitige Ergänzung einzelner Politikbereiche. Der Erste Vizepräsident wird die Arbeiten der Kommission zur Umsetzung der Agenda 2030 koordinieren. Die Kommission bettet die Anliegen der nachhaltigen Entwicklung in alle Bereiche der EU-Politik ein und nutzt Instrumente wie die Folgenabschätzungen, in denen die Umwelt- und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen bewertet werden, um die Mitberücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte zu gewährleisten. Auch in den Ex-post-Evaluierungen bestehender Rechtsakte werden diese drei Dimensionen zusammen berücksichtigt. Alle Ebenen der Legislative und Exekutive und auch die Zivilgesellschaft müssen sich die von allen Mitgliedern der Vereinten Nationen unterzeichneten Nachhaltigkeitsziele zu Eigen machen und an ihrer Verwirklichung arbeiten. Ihre Umsetzung muss durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligter erfordern. Zu diesem Zweck wird die Kommission eine neue „ Multi-Stakeholder Platform” einrichten. Wie wird die Kommission die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele kontrollieren? Eine systematische und transparente Erfolgskontrolle ist unverzichtbar. Die EU möchte in Absprache mit ihren Mitgliedstaaten auf allen Ebenen aktiv darauf hinwirken, dass die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele optimal vorangetrieben, dem Bürger gegenüber Rechenschaft abgelegt und niemand außen vor gelassen wird. Die Statistikkommission der Vereinten Nationen hat diesbezüglich im März 2016 einem Indikatorrahmen zugestimmt, der insgesamt 230 Indikatoren umfasst, die als praktischer Ausgangspunkt für die globale Erfolgskontrolle dienen. Bezüglich der Überwachung auf nationaler Ebene sind die Mitgliedstaaten von den Vereinten Nationen ersucht worden, geeignete Systeme für die Messung von Fortschritten und die diesbezügliche Berichterstattung einzuführen. Die Kommission wird hierzu einen Beitrag leisten, indem sie die Fortschritte, die bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele erreicht werden, im EU-Kontext überwachen, über sie berichten und sie überprüfen wird. Einen ersten Überblick über den Stand der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der EU und den Mitgliedstaaten gibt die parallel zu dieser Mitteilung erscheinende einschlägige EurostatVeröffentlichung. Ab 2017 wird die Kommission eine ausführlichere regelmäßige Kontrolle der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im EU-Kontext vornehmen und einen diesbezüglichen Bezugsindikatorrahmen entwickeln und sich dabei auf das breite Spektrum der laufenden Überwachungen und Bewertungen innerhalb der Kommission, der Agenturen, des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Mitgliedstaaten stützen. Wie wird die Kommission die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele finanzieren? Der EU-Haushalt trägt ergänzend zu den nationalen Haushalten und der breiten Palette (ordnungs)politischer EU-Instrumente zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen auf EUund auf internationaler Ebene bei. Die Kommission hat die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte, die im Mittelpunkt der Nachhaltigkeitsziele stehen, bereits weitgehend in den Haushaltsplan der EU und in die betreffenden Ausgabenprogramme integriert. Der Leistungsrahmen für die Ausgabenprogramme der EU für den Zeitraum 2014-2020 enthält bereits entsprechende Elemente für die Berichterstattung über diese drei Aspekte. Durch die EU-Initiative für einen ergebnisorientierten EU-Haushalt soll zudem sichergestellt werden, dass jeder Euro der europäischen Steuergelder optimal für die Verbesserung der Zukunft der EU genutzt wird Zudem wird die Kommission mit Blick auf die mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 prüfen, wie auch die künftigen Haushaltspläne und Finanzierungsprogramme der EU in geeigneter Weise zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Unterstützung der diesbezüglichen Anstrengungen der Mitgliedstaaten beitragen können. Wie tragen die zehn politischen Prioritäten der Juncker-Kommission zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele bei? Im Mittelpunkt des politischen Programms der derzeitigen Kommission stehen Arbeitsplätze, Wachstum, Gerechtigkeit und der demokratische Wandel. Die zehn dort formulierten Prioritäten gelten zentralen Herausforderungen, denen sich Europa gegenübersieht. Viele der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung sind eng mit diesen Herausforderungen und den Zielen, die sich die Kommission unter diesen zehn Prioritäten gesetzt hat, verknüpft. Dazu zählen der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Energieunion, die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung, die Jugendgarantie, nachhaltige Finanzen und die europäische Säule sozialer Rechte. Mit einer vollständigen Ausschöpfung der Synergien zwischen den Nachhaltigkeitszielen und den Top-Prioritäten der Kommission wird eine starke politische Eigenverantwortung bewirkt und verhindert, dass die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in einem politischen Vakuum vonstatten geht. Wie tragen andere Politikbereiche der EU zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele bei? Einen vollständigen Überblick über die Beiträge der verschiedenen europäischen Politikfelder und Maßnahmen zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung kann dem dieser Mitteilung beigefügten Arbeitspapier entnommen werden. Unter jedem der 17 Entwicklungsziele werden die wichtigsten Beiträge der Union zusammengefasst. Die Darstellung lässt erkennen, dass die aktuelle Politik der EU auf alle 17 Ziele eingeht. Für viele dieser Ziele spielt die Strategie „Europa 2020“ eine wichtige Rolle. Insgesamt kann Europa mit Blick auf sämtliche dieser Ziele bereits auf Erfolge und Fortschritte verweisen. Soll jedoch die gesamte Agenda bis 2030 umgesetzt werden, müssen die entsprechenden Anstrengungen intensiviert und in allen Bereichen weitere gezielte Maßnahmen ergriffen werden. Welche Instrumente zur Umsetzung einzelner Nachhaltigkeitsziele verwendet werden, hängt von der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten ab. Wie wird die EU die Agenda 2030 weltweit voranbringen? Die Ziele der Agenda 2030 stehen in völliger Übereinstimmung mit den Zielen des auswärtigen Handelns der EU, zu denen u.a. eine nachhaltige Entwicklung gehört. Die globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union gibt die strategische Richtung für das auswärtige Handeln der EU vor und ist sichtbar mit der Agenda 2030 verknüpft. Sie unterstreicht die Bedeutung eines Gesamtkonzepts für das auswärtige Handeln der EU und die Notwendigkeit, einen integrierten Ansatz zu entwickeln, der es der EU ermöglicht, gewaltsamen Konflikten und Krisen wirksamer vorzubeugen und wirksamer auf diese zu reagieren, sowie ein kohärenteres Vorgehen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu erreichen. Bei den Arbeiten zur Umsetzung der globalen Strategie werden die Nachhaltigkeitsziele ein Querschnittsthema darstellen. Ferner wird in der globalen Strategie betont, dass die Sicherheit in der EU unmittelbar mit dem Wohlstand in ihren Nachbarregionen einschließlich der EU-Erweiterungs- und Nachbarschaftsländer verbunden ist. Bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele ist die Steigerung der Widerstandsfähigkeit von Staaten und Gesellschaften auf allen Ebenen ein Mittel zur Förderung von Stabilität und nachhaltiger Entwicklung auf der ganzen Welt, das auch der Sicherheit und dem Wohlstand in Europa dient. Der neue europäische Konsens über die Entwicklungspolitik, zu dem die Europäische Kommission heute einen Vorschlag vorlegt, wird zu einem wichtigen Baustein der weltweiten Antwort der EU auf die durch die Agenda 2030 formulierte Herausforderung sein, bis 2030 die Armut zu beseitigen und nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen. Der Kommissionsvorschlag enthält eine gemeinsame Vision und einen gemeinsamen Aktionsrahmen für alle EU-Organe und Mitgliedstaaten, der um fünf Schlüsselthemen der Agenda 2030 kreist: die Menschen, der Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft. Besondere Betonung wird auch Querschnitts-Entwicklungsfaktoren wie Gleichheit der Geschlechter, Jugend, nachhaltige Energie, Klimaschutz, Investitionen, Migration und Mobilität gelegt. Es wird eine umfassende Mobilisierung von Ressourcen angestrebt: Entwicklungshilfe, Investitionen und einheimische Ressourcen, unterlegt durch eine nachhaltige Politik. Die Entwicklungspolitik der EU, basierend auf dem neuen europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, der Erweiterungspolitik, der europäischen Nachbarschaftspolitik, der Investitionsoffensive für Drittländer, der humanitären Hilfe und der Handelspolitik sowie auf der erneuerten Partnerschaft mit Afrika und dem karibischen und pazifischen Raum wird zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele einen wichtigen Beitrag leisten. Was sind die nächsten Schritte? Die Kommission wird die Nachhaltigkeitsziele in alle Politikbereiche und Initiativen der EU einbetten, und die nachhaltige Entwicklung wird zu einem Leitprinzip ihrer Politik. Sie wird ihre Instrumente für eine bessere Rechtsetzung nutzen, um eine Mitberücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte zu gewährleisten. Bestehende und neue Maßnahmen sollten in ausgewogener Form die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung – die soziale, die umweltpolitische und die wirtschaftliche – mitberücksichtigen. Ab 2017 wird die Kommission regelmäßig über die Fortschritte der EU bei der Umsetzung der Agenda 2030 Bericht erstatten. Ferner wird sie einen Reflexionsprozess im Hinblick auf die Weiterentwicklung einer langfristigen, über das Jahr 2020 hinausgehenden Perspektive einleiten. Um eine nachhaltige Entwicklung in der ganzen Welt zu fördern, wird die EU auch künftig mit externen Partnern zusammenarbeiten und dabei auf alle für ihre externen Politikbereiche zur Verfügung stehenden Instrumente, die insbesondere die Anstrengungen in Entwicklungsländern unterstützen, zurückgreifen und sich dabei auf den neuen Konsens stützen. Die Kommission wird eine „Multi-stakeholder Platform” einrichten, die in das Follow-up und in den Austausch bewährter Verfahren für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in den einzelnen Sektoren, in den Mitgliedstaaten und in der EU eingebunden werden wird. Am 20. Dezember wird die Kommission in Brüssel eine Konferenz zu den Nachhaltigkeitszielen abhalten: Die Antwort Europas auf die Herausforderungen nachhaltigen Handelns. Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen“. Viele hochrangige Persönlichkeiten werden auf dieser Konferenz reden. Weitere Informationen: IP/16/3883: Nachhaltige Entwicklung: EU legt ihre Prioritäten fest Eurostat-Bericht zur Nachhaltigkeit MEMO/16/3886 Kontakt für die Medien: Nabila MASSRALI (+ 32 2 296 92 18) Carlos MARTIN RUIZ DE GORDEJUELA (+32 2 296 53 22) Christina WUNDER (+32 2 299 22 56) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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