Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft Europas – Europäische

Europäische Kommission - Factsheet
Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft Europas – Europäische Maßnahmen
für Nachhaltigkeit: Fragen & Antworten
Straßburg, 22. November 2016
Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft Europas – Europäische Maßnahmen für
Nachhaltigkeit: Fragen & Antworten
Die von Vizepräsident Timmermans vorgestellte Mitteilung über den Weg in eine nachhaltige
Zukunft Europas berücksichtigt sowohl die wirtschaftliche, die soziale und die umweltpolitische
Dimension der nachhaltigen Entwicklung als auch die zwischenstaatliche Zusammenarbeit innerhalb
der EU und weltweit. Die nachhaltige Entwicklung liegt in der gemeinsamen Verantwortung der
Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und aller Beteiligten. Sie betrifft den Alltag von Bürgerinnen
und Bürgern Einrichtungen und Verbänden und Unternehmen. Die gesamte Gesellschaft muss
Nachhaltigkeit als ein Leitprinzip für die Entscheidungen verinnerlichen, die Bürger, Unternehmen und
Zivilgesellschaft alltäglich treffen. Diese Mitteilung verknüpft die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030
mit dem europäischen Politikrahmen und den Prioritäten der Kommission. Sie dient der
Bestandsaufnahme und der Benennung der größten Herausforderungen auf dem Gebiet der
Nachhaltigkeit und soll gewährleisten, dass alle innen- und außenpolitischen Maßnahmen und
Initiativen der EU diese Ziele von Beginn an mitberücksichtigen.
Was sind die Ziele für die nachhaltige Entwicklung?
Das Jahr 2015 bildet eine weltweite Wegmarke für die nachhaltige Entwicklung. Am
25. September 2015 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen anlässlich ihres 70jährigen
Jubiläums ein neues weltweites Grundlagendokument zur nachhaltigen Entwicklung verabschiedet: die
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (nachstehend „Agenda 2030“), in deren Mittelpunkt die Ziele
für die nachhaltige Entwicklung stehen.
Die EU hat an der Agenda 2030 entscheidend mitgewirkt, die dient jetzt als Blaupause für die weltweite
nachhaltige Entwicklung dient. Die Agenda 2030 enthält die Absichtserklärung, die Armut zu beseitigen
und bis 2030 für eine weltweite nachhaltige Entwicklung zu sorgen. Die 17 Ziele für eine nachhaltige
Entwicklung (nachstehend „Nachhaltigkeitsziele“) und die mit ihnen verbundenen 169 Zielvorgaben
sind weltumspannend, allgemeingültig und miteinander verwoben. Die Agenda 2030 fügt in
ausgewogener Form die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung.
Wie wird die Kommission die Nachhaltigkeitsziele umsetzen?
Sie wird die Nachhaltigkeitsziele dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend zusammen mit den
Mitgliedstaaten umsetzen. Die Umsetzung der Agenda 2030 wird u. a. in zwei Abschnitten erfolgen.
Zum einen gilt es, die Nachhaltigkeitsziele in den europäischen Politikrahmen und in die aktuellen
Kommissionsprioritäten einzubinden. Der zweite Abschnitt umfasst die Entwicklung der längerfristigen
Perspektive und eine Reflexion über die Schwerpunkte, die im Sinne einer langfristigen Umsetzung der
Nachhaltigkeitsziele nach 2020 in den einzelnen Politikbereichen zu setzen sind.
Eine nachhaltige Entwicklung erfordert einen ganzheitlichen, über Politiksektoren hinwegreichenden
Ansatz, der wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Herausforderungen miteinander verbindet.
Der neue Aufbau der Kommission mit Vizepräsidenten und einem projektbasierten Ansatz erleichtert
diese Arbeitsweise durch eine bessere Abstimmung und gegenseitige Ergänzung einzelner
Politikbereiche. Der Erste Vizepräsident wird die Arbeiten der Kommission zur Umsetzung der
Agenda 2030 koordinieren.
Die Kommission bettet die Anliegen der nachhaltigen Entwicklung in alle Bereiche der EU-Politik ein
und nutzt Instrumente wie die Folgenabschätzungen, in denen die Umwelt- und die sozialen und
wirtschaftlichen Folgen bewertet werden, um die Mitberücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte zu
gewährleisten. Auch in den Ex-post-Evaluierungen bestehender Rechtsakte werden diese drei
Dimensionen zusammen berücksichtigt.
Alle Ebenen der Legislative und Exekutive und auch die Zivilgesellschaft müssen sich die von allen
Mitgliedern der Vereinten Nationen unterzeichneten Nachhaltigkeitsziele zu Eigen machen und an ihrer
Verwirklichung arbeiten. Ihre Umsetzung muss durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller
Beteiligter erfordern. Zu diesem Zweck wird die Kommission eine neue „ Multi-Stakeholder Platform”
einrichten.
Wie wird die Kommission die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele kontrollieren?
Eine systematische und transparente Erfolgskontrolle ist unverzichtbar. Die EU möchte in Absprache
mit ihren Mitgliedstaaten auf allen Ebenen aktiv darauf hinwirken, dass die Verwirklichung der
Nachhaltigkeitsziele optimal vorangetrieben, dem Bürger gegenüber Rechenschaft abgelegt und
niemand außen vor gelassen wird.
Die Statistikkommission der Vereinten Nationen hat diesbezüglich im März 2016 einem
Indikatorrahmen zugestimmt, der insgesamt 230 Indikatoren umfasst, die als praktischer
Ausgangspunkt für die globale Erfolgskontrolle dienen. Bezüglich der Überwachung auf nationaler
Ebene sind die Mitgliedstaaten von den Vereinten Nationen ersucht worden, geeignete Systeme für die
Messung von Fortschritten und die diesbezügliche Berichterstattung einzuführen. Die Kommission wird
hierzu einen Beitrag leisten, indem sie die Fortschritte, die bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele
erreicht werden, im EU-Kontext überwachen, über sie berichten und sie überprüfen wird.
Einen ersten Überblick über den Stand der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der EU und den
Mitgliedstaaten gibt die parallel zu dieser Mitteilung erscheinende einschlägige EurostatVeröffentlichung. Ab 2017 wird die Kommission eine ausführlichere regelmäßige Kontrolle der
Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im EU-Kontext vornehmen und einen diesbezüglichen
Bezugsindikatorrahmen entwickeln und sich dabei auf das breite Spektrum der laufenden
Überwachungen und Bewertungen innerhalb der Kommission, der Agenturen, des Europäischen
Auswärtigen Dienstes und der Mitgliedstaaten stützen.
Wie wird die Kommission die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele finanzieren?
Der EU-Haushalt trägt ergänzend zu den nationalen Haushalten und der breiten Palette
(ordnungs)politischer EU-Instrumente zur Bewältigung der bestehenden Herausforderungen auf EUund auf internationaler Ebene bei. Die Kommission hat die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Aspekte, die im Mittelpunkt der Nachhaltigkeitsziele stehen, bereits weitgehend in den Haushaltsplan
der EU und in die betreffenden Ausgabenprogramme integriert. Der Leistungsrahmen für die
Ausgabenprogramme der EU für den Zeitraum 2014-2020 enthält bereits entsprechende Elemente für
die Berichterstattung über diese drei Aspekte. Durch die EU-Initiative für einen ergebnisorientierten
EU-Haushalt soll zudem sichergestellt werden, dass jeder Euro der europäischen Steuergelder optimal
für die Verbesserung der Zukunft der EU genutzt wird Zudem wird die Kommission mit Blick auf die
mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 prüfen, wie auch die künftigen Haushaltspläne und
Finanzierungsprogramme der EU in geeigneter Weise zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur
Unterstützung der diesbezüglichen Anstrengungen der Mitgliedstaaten beitragen können.
Wie tragen die zehn politischen Prioritäten der Juncker-Kommission zur Verwirklichung der
Nachhaltigkeitsziele bei?
Im Mittelpunkt des politischen Programms der derzeitigen Kommission stehen Arbeitsplätze,
Wachstum, Gerechtigkeit und der demokratische Wandel. Die zehn dort formulierten Prioritäten gelten
zentralen Herausforderungen, denen sich Europa gegenübersieht. Viele der Ziele für eine nachhaltige
Entwicklung sind eng mit diesen Herausforderungen und den Zielen, die sich die Kommission unter
diesen zehn Prioritäten gesetzt hat, verknüpft. Dazu zählen der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
die Energieunion, die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung, die Jugendgarantie,
nachhaltige Finanzen und die europäische Säule sozialer Rechte. Mit einer vollständigen Ausschöpfung
der Synergien zwischen den Nachhaltigkeitszielen und den Top-Prioritäten der Kommission wird eine
starke politische Eigenverantwortung bewirkt und verhindert, dass die Umsetzung der
Nachhaltigkeitsziele in einem politischen Vakuum vonstatten geht.
Wie tragen andere Politikbereiche der EU zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele bei?
Einen vollständigen Überblick über die Beiträge der verschiedenen europäischen Politikfelder und
Maßnahmen zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung kann dem dieser Mitteilung beigefügten
Arbeitspapier entnommen werden. Unter jedem der 17 Entwicklungsziele werden die wichtigsten
Beiträge der Union zusammengefasst.
Die Darstellung lässt erkennen, dass die aktuelle Politik der EU auf alle 17 Ziele eingeht. Für viele
dieser Ziele spielt die Strategie „Europa 2020“ eine wichtige Rolle. Insgesamt kann Europa mit Blick
auf sämtliche dieser Ziele bereits auf Erfolge und Fortschritte verweisen. Soll jedoch die gesamte
Agenda bis 2030 umgesetzt werden, müssen die entsprechenden Anstrengungen intensiviert und in
allen Bereichen weitere gezielte Maßnahmen ergriffen werden. Welche Instrumente zur Umsetzung
einzelner Nachhaltigkeitsziele verwendet werden, hängt von der Abgrenzung der Kompetenzen
zwischen der EU und den Mitgliedstaaten ab.
Wie wird die EU die Agenda 2030 weltweit voranbringen?
Die Ziele der Agenda 2030 stehen in völliger Übereinstimmung mit den Zielen des auswärtigen
Handelns der EU, zu denen u.a. eine nachhaltige Entwicklung gehört. Die globale Strategie für die
Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union gibt die strategische Richtung für das auswärtige
Handeln der EU vor und ist sichtbar mit der Agenda 2030 verknüpft. Sie unterstreicht die Bedeutung
eines Gesamtkonzepts für das auswärtige Handeln der EU und die Notwendigkeit, einen integrierten
Ansatz zu entwickeln, der es der EU ermöglicht, gewaltsamen Konflikten und Krisen wirksamer
vorzubeugen und wirksamer auf diese zu reagieren, sowie ein kohärenteres Vorgehen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten zu erreichen.
Bei den Arbeiten zur Umsetzung der globalen Strategie werden die Nachhaltigkeitsziele ein
Querschnittsthema darstellen. Ferner wird in der globalen Strategie betont, dass die Sicherheit in der
EU unmittelbar mit dem Wohlstand in ihren Nachbarregionen einschließlich der EU-Erweiterungs- und
Nachbarschaftsländer verbunden ist. Bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele ist die Steigerung
der Widerstandsfähigkeit von Staaten und Gesellschaften auf allen Ebenen ein Mittel zur Förderung von
Stabilität und nachhaltiger Entwicklung auf der ganzen Welt, das auch der Sicherheit und dem
Wohlstand in Europa dient.
Der neue europäische Konsens über die Entwicklungspolitik, zu dem die Europäische Kommission heute
einen Vorschlag vorlegt, wird zu einem wichtigen Baustein der weltweiten Antwort der EU auf die durch
die Agenda 2030 formulierte Herausforderung sein, bis 2030 die Armut zu beseitigen und nachhaltige
Entwicklung zu verwirklichen. Der Kommissionsvorschlag enthält eine gemeinsame Vision und einen
gemeinsamen Aktionsrahmen für alle EU-Organe und Mitgliedstaaten, der um fünf Schlüsselthemen der
Agenda 2030 kreist: die Menschen, der Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft. Besondere
Betonung wird auch Querschnitts-Entwicklungsfaktoren wie Gleichheit der Geschlechter, Jugend,
nachhaltige Energie, Klimaschutz, Investitionen, Migration und Mobilität gelegt. Es wird eine
umfassende Mobilisierung von Ressourcen angestrebt: Entwicklungshilfe, Investitionen und
einheimische Ressourcen, unterlegt durch eine nachhaltige Politik.
Die Entwicklungspolitik der EU, basierend auf dem neuen europäischen Konsens über die
Entwicklungspolitik, der Erweiterungspolitik, der europäischen Nachbarschaftspolitik, der
Investitionsoffensive für Drittländer, der humanitären Hilfe und der Handelspolitik sowie auf der
erneuerten Partnerschaft mit Afrika und dem karibischen und pazifischen Raum wird zur Verwirklichung
der Nachhaltigkeitsziele einen wichtigen Beitrag leisten.
Was sind die nächsten Schritte?
Die Kommission wird die Nachhaltigkeitsziele in alle Politikbereiche und Initiativen der EU einbetten,
und die nachhaltige Entwicklung wird zu einem Leitprinzip ihrer Politik. Sie wird ihre Instrumente für
eine bessere Rechtsetzung nutzen, um eine Mitberücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte zu
gewährleisten. Bestehende und neue Maßnahmen sollten in ausgewogener Form die drei Dimensionen
der nachhaltigen Entwicklung – die soziale, die umweltpolitische und die wirtschaftliche –
mitberücksichtigen. Ab 2017 wird die Kommission regelmäßig über die Fortschritte der EU bei der
Umsetzung der Agenda 2030 Bericht erstatten. Ferner wird sie einen Reflexionsprozess im Hinblick auf
die Weiterentwicklung einer langfristigen, über das Jahr 2020 hinausgehenden Perspektive einleiten.
Um eine nachhaltige Entwicklung in der ganzen Welt zu fördern, wird die EU auch künftig mit externen
Partnern zusammenarbeiten und dabei auf alle für ihre externen Politikbereiche zur Verfügung
stehenden Instrumente, die insbesondere die Anstrengungen in Entwicklungsländern unterstützen,
zurückgreifen und sich dabei auf den neuen Konsens stützen.
Die Kommission wird eine „Multi-stakeholder Platform” einrichten, die in das Follow-up und in den
Austausch bewährter Verfahren für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in den einzelnen Sektoren,
in den Mitgliedstaaten und in der EU eingebunden werden wird.
Am 20. Dezember wird die Kommission in Brüssel eine Konferenz zu den Nachhaltigkeitszielen
abhalten: Die Antwort Europas auf die Herausforderungen nachhaltigen Handelns. Umsetzung der
Agenda 2030 der Vereinten Nationen“. Viele hochrangige Persönlichkeiten werden auf dieser Konferenz
reden.
Weitere Informationen:
IP/16/3883: Nachhaltige Entwicklung: EU legt ihre Prioritäten fest
Eurostat-Bericht zur Nachhaltigkeit
MEMO/16/3886
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