PfA Prak kerforum Arbeits‐ und Wirtscha srecht GmbH Last‐Minute‐Seminare Seminare zu besonders günsƟgen KondiƟonen! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von Seminarveranstaltungen an, die sich durch besonders kleine Teilnehmergruppen auszeichnen. Sie profiƟeren also zweifach: einmal durch den besonders niedrigen „Last‐Minute‐Preis“ und zum anderen durch den kleinen Teilnehmerkreis, der eine besonders starke KonzentraƟon auf die Interessenschwerpunkte der Teilnehmer und ein Eingehen auf die individuellen Fragestellungen ermöglicht. Den "Last‐Minute‐Preis" erhalten diejenigen Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Seminars in die Last-Minute-Liste noch nicht für das Seminar reserviert oder fest angemeldet waren. Wir würden uns über viele „Kurzentschlossene“ unter Ihnen freuen. Eine Teilnahme an diesen Last-Minute-Seminaren lohnt sich auf jeden Fall für Sie! Dieses Mal bieten wir Ihnen folgende Seminarveranstaltungen an: Aktuelle Last Minute Seminare im Überblick ›› Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Donnerstag, dem 01. Dezember 2016, in StuƩgart im Pullman Hotel Fontana € 330,00 ›› Grundlagen des Arbeitsrechts Mi / Do, den 07. und 08. Dezember 2016, in Dresden im Hilton Hotel € 750,00 ›› Die wich gsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017 MiƩwoch, dem 07. Dezember 2016, in StuƩgart im Pullman Hotel Fontana Dienstag, dem 13. Dezember 2016, in Leipzig im The WesƟn Hotel € 330,00 ›› Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Dienstag, dem 13. Dezember 2016, in Berlin im Park Inn Hotel Alexanderplatz Pos ach 4132 50217 Frechen Tel: 0 22 34 / 69 45 25 Fax: 0 22 34 / 69 43 45 € 330,00 Internet: www.pfa‐arbeitsrecht.de E‐Mail: info@pfa‐arbeitsrecht.de PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen und Überblick ■ ■ ■ Definition und Abgrenzungskriterien von Leiharbeit, Werkvertrag, Dienstvertrag, freier Mitarbeit und Arbeitsvertrag Wesentliche Inhalte und Aufbau des AÜG Die Änderungen im AÜG und ihre Auswirkungen auf die Leiharbeit ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Höchstverleihdauer wir auf 18 Monate begrenzt Neuen-Monats-Frist, danach muss das Gehalt an die Stammbelegschaft angeglichen werden. Ausnahme von der Neun-Monats-Freist zur Lohnanpassung Unterbrechung der Höchstüberlassungsdauer Zwischenverleih durch Dritte / Verbot des Kettenverleihs Geänderte Definition des Begriffs "vorübergehend" Neue gesetzliche Definition Arbeitsleistung Neue Rechtsfolgen beim Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben ■ ■ ■ Bußgeld- und Straftatbestände Konstruktion eines Arbeitsverhältnisses Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen Das Ende der Vorratserlaubnis durch die Neuregelungen zur AÜG Erlaubnis Änderungen bei Equal Pay und Equal Treatment Regelungen Stärkung der Rechte der Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb Einsatzverbot und Leistungsverweigerungsrecht im Arbeitskampf ■ Leiharbeitnehmer dürfen nicht mehr als Streikbrechen eingesetzt werden Auswirkung der Gesetzesänderung auf die betriebliche Mitbestimmung ■ ■ ■ Informationsrechte des Betriebsrats Schwellenwerte Gestärkte Rolle des Betriebsrats beim Drittpersonaleinsatz Aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung von Branchentarifverträgen Die Neuregelungen bei Dienst- und Werkverträgen ■ ■ ■ Restriktivere Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen Gesetzliche Festlegung der Abgrenzungskriterien Neue Bezeichnungs- und Konkretisierungspflicht Bisherige Modelle der betrieblichen Praxis auf dem Prüfstand Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet! Zum Thema Das Bundeskabinett hat am 1.6.2016 den Gesetzentwurf zur Reform des AÜG beschlossen! Ganz aktuell ist jetzt das Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit am 21.10.2016 verabschiedet worden. Ziele dieser neuerlichen Reform sollen sein, die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als kurzfristiges Instrument zur Personalbedarfsanpassung sicherzustellen und den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern. Die Stellung der Leiharbeiter soll gestärkt und die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats konkretisiert und sichergestellt werden. Auch der etwaige Missbrauch über Werkvertragsgestaltungen oder eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll u.a. durch die gesetzliche Fixierung der Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung von Werk- und Arbeitsverträgen wirkungsvoll verhindert werden. Die zeitnahe Kenntnis der geplanten Änderungen und deren professionelle Umsetzung sind unabdingbar, wenn Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt werden. In unserem Praxisseminar werden Sie daher auf Grundlage aktuellster Entwicklungen zur Reform des AÜG mit allen wichtigen Neuerungen zur Leiharbeit und Werkverträgen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis vertraut gemacht. Sie erfahren u.a., worauf sich Unternehmen zukünftig bei der Planung des Personaleinsatzes einstellen müssen und welche inhaltlichen und formalen Regeln es umzusetzen und einzuhalten gilt. Die Modelle des Drittpersonaleinsatzes (Zeitarbeit oder Werkverträge) werden detailliert dargestellt und ihre Chancen u. Risiken besonders im Lichte der gesetzlichen Änderungen praxisnah beleuchtet. Dabei wird Ihnen von unseren versierten Experten verdeutlicht, welche Anpassungen sie in Ihrer bisherigen betrieblichen Praxis vornehmen müssen, um auch nach den Gesetzesänderungen auf der sicheren Seite zu sein. Nur so lassen sich rechtssicher etwaige Bußgelder- und Straftatbestände, sowie negative sozialversichrungsrechtliche Konsequenzen vermeiden. Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten, sich mit den neuen Regeln der Arbeitnehmerüberlassung zeitnah vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten nachhaltig ausschöpfen zu können. Profitieren Sie von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Mit dem vermit- PfA-Inhouse-Seminare Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Fax: 0 22 34 / 69 43 45 oder unter E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 430,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Ralf Dupré Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Dupré ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist Partner der renommierten Kanzlei Dupré | Schmidt | d’Oleire in Berlin. Zu seinen Auftraggebern zählen sowohl mittelständische Unternehmen, Vorstandsmitglieder, GmbH-Geschäftsführer, (leitende) Angestellte als auch Betriebsräte sowie kaufmännische und gewerbliche Arbeitnehmer. Rechtsanwalt Dupré kennt somit "beide Seiten der Medaille". Diese berät er in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Dupré ein erfahrener Referent für arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen. Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge Seminarpreis 430,00€ zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Dienstag, den 01. Dezember 2016, in Mannheim im Park Inn Hotel Donnerstag, dem 05. April 2017, in Dresden im Hilton Hotel an der Frauenkirche Dienstag, den 13. Dezember 2016, in Berlin im Park Inn Hotel Alexanderplatz Donnerstag, den 31. Mai 2017, in München im Mercure Hotel City Center Donnerstag, den 26. Januar 2017, in Köln im Hilton Hotel Cologne Dienstag, dem 13. Juni 2017, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Dienstag, den 14. Februar 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Dienstag, dem 27. Juli 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Dienstag, den 14. März 2017, in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport Anmeldung bitte ausfüllen und an: 0 22 34 / 69 43 45 faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax E-Mail ohne Übernachtung mit Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Unterschrift Datum Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Grundlagen des Arbeitsrechts Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundzüge des Arbeitsrechts ■ ■ ■ ■ Normenpyramide Kernbegriffe Unterscheidung Kollektives und Individualarbeitsrecht Tarifbindung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tarifbindung, Anbahnung von Arbeitsverhältnissen ■ Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen ■ Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers ■ ■ ■ ■ versus Arbeitnehmerdatenschutz Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; Stichwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien ■ Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers ■ Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung ■ Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und ■ ■ ■ ■ leistungsorientierte Vergütung unter Beachtung des AGG Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen ■ ■ ■ ■ Ausübung und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Versetzung und Umgruppierung Änderungskündigung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen ■ Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; Stichwort: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag ■ Abmahnung ■ Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz – allgemeiner Kündigungsschutz und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz ■ Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach § 623 BGB ■ Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik ■ Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ■ Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen ■ ■ ■ ■ ■ Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz Zum Thema: Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemIhr Nutzen lösende Strategien einzuüben. Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktisch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orientieren wir uns bei der Wissensvermittlung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wichtige Gesetzesauszüge, Checklisten, MusterFormulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst Sie erfahren, welche Vorschriften vor und beim Abschluss sowie hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind. Sie lernen die Grundzüge der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Sie lernen die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das Kündigungsschutzrecht und lernen dabei alle Kündigungsarten und deren Besonderheiten dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funktion und Position im Unternehmen den Besuch vertiefender Seminare z.B. „Update Arbeitsrecht“. Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern. Allgemeine organisatorische Hinweise: Veranstaltungsablauf Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und enden gegen 17.30 Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalund Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses zweitägige Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen bzw. keinen Kenntnissen zugeschnitten und ideal für alle, die sich schnell in das Thema einarbeiten wollen. Seminargebühren Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur € 900,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare. RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Horst Reinemann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden Herr Horst Reinemann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für die bundesweit tätige, renommierte Kanzlei Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbR in Dresden tätig. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich der Prozessführung. Seine Tätigkeit umfasst u. a. die Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Fragen des Kündigungsschutzes, Schutz besonderer Personengruppen (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung etc.) sowie die Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragestellungen. Herr Reinemann ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare Grundlagen des Arbeitsrechts Seminarpreis 900,00 € zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Mi / Do, den 07. und 08. Dezember 2016, in Dresden im Hilton Hotel Mi / Do, den 14. und 15. Juni 2017, in Leipzig im The Westzin Hotel Di / Mi, den 24. und 25. Januar 2017, in Hamburg im Crowne Plaza Hamburg Mi / Do, den 12. und 13. Juli 2017, in München im Novotel Neue Messe Di / Mi, den 21. und 22. Februar 2017, in Berlin im Park Inn Alexanderplatz Mi / Do, den 23. und 24. August 2017, in Hannover im Mercure Hotel Di / Mi, den 23. und 24. März 2017, in Köln im Hilton Cologne Di / Mi, den 19. und 20. September 2017, in Düsseldorf im Mercure Hotel Düsseldorf Mitte Mi / Do, den 17. und 18. Mai 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Anmeldung bitte ausfüllen und an: 0 22 34 - 69 43 45 faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax E-Mail ohne Übernachtung mit Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Unterschrift Datum Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die wichtigsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Erfahren Sie das Wichtigste zu: Gesetzlicher Mindestlohn Neue Europäische und Deutsche Gesetzgebung Die Rente mit 63 Zur Frauenquote Rechtsprechung zu AGB-Kontrolle und Arbeitsvertragsklauseln und AGG Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Wechselseitige Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag Neue Rechtsprechung des EuGH und des BGH zur Befristung Neues zu Kündigungsschutz und Aufhebungsvertrag Elterngeld Plus, Partnerschaftsmonate Neue Pflegezeit– und Familienpflegezeitregelung Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmungsrechte Neues zu Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertag Rechtsprechung und Entwicklungen im Tarifrecht Aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BAG sowie der LAG’e Zum Thema: Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das so starken Veränderungen und Wandlungen unterworfen ist, wie das Arbeitsrecht. Auch im Jahr 2016 / 2017 gibt es gesetzliche Neuregelungen und vorhaben - Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) -Reform des Mutterschutzgesetzes - Entwurf des Entgeltgleichheitsgesetzes Alle diese Reformen haben tiefgreifende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Der rechtssichere Umgang mit dem Arbeitsrecht wird ferner durch die Tatsache erschwert, dass Arbeitsrecht vor allem Richterrecht ist. Denn die konkreten Auswirkungen der Gesetzeslagen wurden erst durch die arbeitsgerichtlichen Urteile bestimmt, weiter entwickelt und konkretisiert. Deshalb werden in unserem Seminar aktuelle Themen aus der Rechtsprechung (Urlaubsrecht, Diskriminierung im Auswahlverfahren, Altersdiskriminierung, Kündigungsrecht, etc.) selbstverständlich thematisiert. Zu allen diesen relevanten Themen erhalten sie von unseren kompetenten Fachleuten (Richter oder Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung) wertvolle, praxisnahe Hilfe, die vor allem Rechtssicherheit für betriebswirtschaftliche Entscheidungen im Alltag ermöglichen. Die konkreten Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen können sowohl den Personalverantwortlichen, als auch den Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten ihren Entscheidungen ein Solides, rechtssicheres Fundament schaffen. Bei unserer PfA-Jahresabschlusstagung erhalten Sie umfassende Informationen über die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen des Arbeitsrechtes, ohne deren Kenntnis betriebswirtschaftliche Entscheidungen einer soliden Grundlage entbehren und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Selbstverständlich erhalten Sie bei der Teilnahme an unserem Seminar auch umfassende Unterlagen, die Ihnen die Arbeit erleichtern. PfA - Inhouse - Seminare Die PfA-Jahresabschlusstagung 2016/2017 eignet sich idealerweise auch als firmeninterne Schulungsveranstaltung. Fordern Sie bei Bedarf ein für Sie kostenfreies Inhouse-Seminar-Angebot zu besonders günstigen Konditionen an. Wir beraten Sie gerne. Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalreferenten und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen als auch an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 430,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RA Christian Roggermeier Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Herr RA Roggermeier ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München. Er ist ein versierter Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung. Er berät kleine und mittelständische Unternehmen sowie Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Neben seiner Anwaltstätigkeit kann Herr Roggermeier auf eine mehrjährige und erfolgreiche Tätigkeit als Referent für arbeitsrechtliche Seminare zurückblicken. RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Andreas Sperling Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Herr Andreas Sperling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius der renommierten Kanzlei Rentrop – Zeeb – Sperling – Kellner in München. Er berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Herr Sperling ein erfahrener und gefragter Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare. Die wichtigsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Seminarpreis 430,00 € zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Mittwoch, den 07. Dezember 2016, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Dienstag, den 31. Januar 2017, in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport Dienstag, den 13. Dezember 2016, in Leipzig im The Westin Hotel Donnerstag, den 16. Februar 2017, in Hamburg im Crowne Plaza Hotel Donnerstag, den 19. Januar 2017, in Köln im Hilton Hotel Cologne Donnerstag, den 16. März 2017, in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel Anmeldung bitte ausfüllen und an: 0 22 34 / 69 43 45 faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax E-Mail ohne Übernachtung mit Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Unterschrift Datum Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de Anmeldung PfA GmbH Postfach 4132 50217 Frechen Fax: 0 22 34 / 69 43 45 E-Mail: [email protected] Anmeldung zum Last-Minute-Seminar Titel Termin Ort Firmenanschrift Firma Straße PLZ/Ort Wir melden zu o. a. Seminar verbindlich an Frau Herrn Name Telefon* Vorname E-Mail* Funktion im Betrieb Teilnehmer wurde bereits reserviert Hotelkostenübernahme für o. g. Mitarbeiter Bitte nehmen Sie im Auftrag unseres Betriebes für oben genannten Teilnehmer folgende Hotelbuchung vor: Nichtraucher Wenn möglich Raucherzimmer Ab Vorabend mit Übernachtung Erst ab 1. Seminartag mit Übernachtung Ohne Übernachtung Sonstige Wünsche Wenn Sie keine Übernachtung wünschen berechnen wir nur die Teilnehmergebühr Die Rechnung der Veranstaltung wird an die unten genannte Anschrift gesandt. Rechnungsanschrift (falls abweichend) Kostenstelle Firmenname Ansprechpartner/Tel. Abteilung Str./Postfach PLZ/Ort Stempel/Datum/Unterschrift Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PfA GmbH werden mit der Unterschrift ausdrücklich anerkannt. *Mit Angabe meiner E-Mail-Adresse und Telefon-Nr. erkläre ich mich damit einverstanden, auf diesem Wege Angebote und Informationen der PfA GmbH zu erhalten. Diese Einwilligung können Sie nach § 28 Abs. 4 BDSG jederzeit unter Angabe Ihrer Anschrift widerrufen. Widerrufadresse: [email protected]
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