Aktuelle Last Minute Seminare

PfA Prak kerforum Arbeits‐ und Wirtscha srecht GmbH
Last‐Minute‐Seminare
Seminare zu besonders günsƟgen KondiƟonen!
Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von Seminarveranstaltungen an, die sich durch besonders kleine Teilnehmergruppen auszeichnen.
Sie profiƟeren also zweifach: einmal durch den besonders niedrigen „Last‐Minute‐Preis“
und zum anderen durch den kleinen Teilnehmerkreis, der eine besonders starke KonzentraƟon auf die Interessenschwerpunkte der Teilnehmer und ein Eingehen auf die individuellen Fragestellungen ermöglicht.
Den "Last‐Minute‐Preis" erhalten diejenigen Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Seminars in die Last-Minute-Liste noch nicht für das Seminar reserviert oder fest
angemeldet waren. Wir würden uns über viele „Kurzentschlossene“ unter Ihnen freuen.
Eine Teilnahme an diesen Last-Minute-Seminaren lohnt sich auf jeden Fall für Sie!
Dieses Mal bieten wir Ihnen folgende Seminarveranstaltungen an:
Aktuelle Last Minute Seminare im Überblick
›› Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Donnerstag, dem 01. Dezember 2016, in StuƩgart im Pullman Hotel Fontana
€ 330,00
›› Grundlagen des Arbeitsrechts
Mi / Do, den 07. und 08. Dezember 2016, in Dresden im Hilton Hotel
€ 750,00
›› Die wich gsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017
MiƩwoch, dem 07. Dezember 2016, in StuƩgart im Pullman Hotel Fontana
Dienstag, dem 13. Dezember 2016, in Leipzig im The WesƟn Hotel
€ 330,00
›› Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Dienstag, dem 13. Dezember 2016, in Berlin im Park Inn Hotel Alexanderplatz
Pos ach 4132
50217 Frechen
Tel: 0 22 34 / 69 45 25
Fax: 0 22 34 / 69 43 45
€ 330,00
Internet: www.pfa‐arbeitsrecht.de
E‐Mail: info@pfa‐arbeitsrecht.de
PfA
Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH
Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Grundlagen und Überblick
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Definition und Abgrenzungskriterien von Leiharbeit, Werkvertrag, Dienstvertrag,
freier Mitarbeit und Arbeitsvertrag
Wesentliche Inhalte und Aufbau des AÜG
Die Änderungen im AÜG und ihre Auswirkungen auf die Leiharbeit
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Höchstverleihdauer wir auf 18 Monate begrenzt
Neuen-Monats-Frist, danach muss das Gehalt an die Stammbelegschaft
angeglichen werden.
Ausnahme von der Neun-Monats-Freist zur Lohnanpassung
Unterbrechung der Höchstüberlassungsdauer
Zwischenverleih durch Dritte / Verbot des Kettenverleihs
Geänderte Definition des Begriffs "vorübergehend"
Neue gesetzliche Definition Arbeitsleistung
Neue Rechtsfolgen beim Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben
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Bußgeld- und Straftatbestände
Konstruktion eines Arbeitsverhältnisses
Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen
Das Ende der Vorratserlaubnis durch die Neuregelungen zur AÜG Erlaubnis
Änderungen bei Equal Pay und Equal Treatment Regelungen
Stärkung der Rechte der Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb
Einsatzverbot und Leistungsverweigerungsrecht im Arbeitskampf
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Leiharbeitnehmer dürfen nicht mehr als Streikbrechen eingesetzt werden
Auswirkung der Gesetzesänderung auf die betriebliche Mitbestimmung
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Informationsrechte des Betriebsrats
Schwellenwerte
Gestärkte Rolle des Betriebsrats beim Drittpersonaleinsatz
Aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung von Branchentarifverträgen
Die Neuregelungen bei Dienst- und Werkverträgen
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Restriktivere Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
Gesetzliche Festlegung der Abgrenzungskriterien
Neue Bezeichnungs- und Konkretisierungspflicht
Bisherige Modelle der betrieblichen Praxis auf dem Prüfstand
Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet!
Zum Thema
Das Bundeskabinett hat am 1.6.2016 den Gesetzentwurf zur Reform des AÜG
beschlossen! Ganz aktuell ist jetzt das Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit am 21.10.2016 verabschiedet worden.
Ziele dieser neuerlichen Reform sollen sein, die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als kurzfristiges Instrument zur Personalbedarfsanpassung sicherzustellen und den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern.
Die Stellung der Leiharbeiter soll gestärkt und die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats
konkretisiert und sichergestellt werden.
Auch der etwaige Missbrauch über Werkvertragsgestaltungen oder eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll u.a. durch die gesetzliche Fixierung der Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung von Werk- und
Arbeitsverträgen wirkungsvoll verhindert werden.
Die zeitnahe Kenntnis der geplanten Änderungen und deren professionelle Umsetzung sind unabdingbar,
wenn Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt werden.
In unserem Praxisseminar werden Sie daher auf Grundlage aktuellster Entwicklungen zur Reform des AÜG
mit allen wichtigen Neuerungen zur Leiharbeit und Werkverträgen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis vertraut gemacht.
Sie erfahren u.a., worauf sich Unternehmen zukünftig bei der Planung des Personaleinsatzes einstellen müssen und welche inhaltlichen und formalen Regeln es umzusetzen und einzuhalten gilt.
Die Modelle des Drittpersonaleinsatzes (Zeitarbeit oder Werkverträge) werden detailliert dargestellt und
ihre Chancen u. Risiken besonders im Lichte der gesetzlichen Änderungen praxisnah beleuchtet. Dabei wird
Ihnen von unseren versierten Experten verdeutlicht, welche Anpassungen sie in Ihrer bisherigen betrieblichen Praxis vornehmen müssen, um auch nach den Gesetzesänderungen auf der sicheren Seite zu sein. Nur
so lassen sich rechtssicher etwaige Bußgelder- und Straftatbestände, sowie negative sozialversichrungsrechtliche Konsequenzen vermeiden.
Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten, sich mit den neuen Regeln der Arbeitnehmerüberlassung
zeitnah vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten nachhaltig ausschöpfen zu können.
Profitieren Sie von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Mit dem vermit-
PfA-Inhouse-Seminare
Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen
Themen Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse
Inhouse-Seminare der PfA
Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf
Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere
firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und
hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer
Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen für eine effektive Wissensvermittlung.
Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel,
die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird.
Infos & Anmeldung unter:
Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Fax: 0 22 34 / 69 43 45 oder unter
E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
Allgemeine organisatorische Hinweise:
Teilnehmerkreis
Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche
sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37
Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Veranstaltungsablauf
Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit
einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden.
Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen
unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen.
Seminargebühren
Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 430,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis
enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen sowie die
umfangreichen Seminarunterlagen.
Übernachtung im Tagungshotel
Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung
und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen.
Ihre Referenten
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und
Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit,
bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten.
RA Thomas Klaes
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl
Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und
kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben
zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen
Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es
um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare.
RA Ralf Dupré
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Herr Dupré ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist Partner der renommierten Kanzlei Dupré | Schmidt |
d’Oleire in Berlin. Zu seinen Auftraggebern zählen sowohl mittelständische Unternehmen, Vorstandsmitglieder, GmbH-Geschäftsführer, (leitende) Angestellte als auch Betriebsräte sowie kaufmännische und gewerbliche Arbeitnehmer. Rechtsanwalt Dupré kennt somit "beide Seiten der Medaille". Diese berät er in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit
ist Herr Dupré ein erfahrener Referent für arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen.
Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge
Seminarpreis
430,00€
zzgl. MwSt.
Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen):
Dienstag, den 01. Dezember 2016,
in Mannheim im Park Inn Hotel
Donnerstag, dem 05. April 2017,
in Dresden im Hilton Hotel an der Frauenkirche
Dienstag, den 13. Dezember 2016,
in Berlin im Park Inn Hotel Alexanderplatz
Donnerstag, den 31. Mai 2017,
in München im Mercure Hotel City Center
Donnerstag, den 26. Januar 2017,
in Köln im Hilton Hotel Cologne
Dienstag, dem 13. Juni 2017,
in Hamburg im Novotel Hamburg Alster
Dienstag, den 14. Februar 2017,
in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana
Dienstag, dem 27. Juli 2017,
in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel
Dienstag, den 14. März 2017,
in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport
Anmeldung bitte ausfüllen und an:
0 22 34 / 69 43 45 faxen
Name / Vorname
Abteilung / Position
Firma / PfA-Card Nr.
Straße / Postfach
PLZ / Ort
Telefon / Telefax
E-Mail
ohne Übernachtung
mit Übernachtung
von
bis
Nichtraucher
Raucher
Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Seminarthema
Unterschrift
Datum
Wer entscheidet über Ihre Teilnahme?
Ich selbst oder
Name
Position
Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein.
Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen
E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
PfA
Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH
Grundlagen des
Arbeitsrechts
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Grundzüge des Arbeitsrechts
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Normenpyramide
Kernbegriffe
Unterscheidung Kollektives und Individualarbeitsrecht
Tarifbindung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tarifbindung,
Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
■ Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen
■ Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers
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versus Arbeitnehmerdatenschutz
Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen
AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen
Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit
Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; Stichwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen
Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien
■ Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers
■ Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung
■ Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und
■
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■
leistungsorientierte Vergütung unter Beachtung des AGG
Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis
Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der
Bundesagentur für Arbeit
Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen
■
■
■
■
Ausübung und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts
Versetzung und Umgruppierung
Änderungskündigung
Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
■ Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; Stichwort: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
■ Abmahnung
■ Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz – allgemeiner Kündigungsschutz
und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
■ Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt
und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach § 623 BGB
■ Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik
■ Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
■ Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats
Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen
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Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz
Schwerbehinderte
Auszubildende
Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung
Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz
Zum Thema:
Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes
Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich
relevanten Situationen sicher entscheiden.
Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und
Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer
Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber
nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen
in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemIhr Nutzen
lösende Strategien einzuüben.
Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung.
Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und
wertvollen Tipps unserer Referenten.
Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktisch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele
orientieren wir uns bei der Wissensvermittlung immer und
immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts.
Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich
ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren.
Wichtige
Gesetzesauszüge,
Checklisten,
MusterFormulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst
Sie erfahren, welche Vorschriften
vor und beim Abschluss sowie
hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind.
Sie lernen die Grundzüge der
wichtigsten arbeitsrechtlichen
Gesetze und deren Anwendung
in der betrieblichen Praxis kennen.
Sie bekommen einen Überblick
über die Rechte und Pflichten der
Arbeitsvertragsparteien.
Sie lernen die verschiedenen
Möglichkeiten der Beendigung
von Arbeitsverhältnissen kennen
sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten sind.
Sie erhalten einen umfassenden
Einblick in das Kündigungsschutzrecht und lernen dabei alle
Kündigungsarten und deren Besonderheiten
dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der
täglichen Personalarbeit.
Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funktion und
Position im Unternehmen den Besuch vertiefender Seminare z.B. „Update Arbeitsrecht“.
Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des
Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern.
Allgemeine organisatorische Hinweise:
Veranstaltungsablauf
Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und enden gegen 17.30 Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um 17.00
Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalund Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in
dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses zweitägige Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen bzw. keinen
Kenntnissen zugeschnitten und ideal für alle, die sich schnell in das Thema einarbeiten wollen.
Seminargebühren
Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur € 900,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen, das
Abendessen am ersten Seminartag sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten.
Ihre Referenten
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg.
Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung
bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen
und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und
vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare.
RA Thomas Klaes
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen
nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare.
RA Horst Reinemann
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden
Herr Horst Reinemann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für die bundesweit tätige, renommierte Kanzlei Prof.
Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte GbR in Dresden tätig. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Betriebsräte und
Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich der Prozessführung. Seine Tätigkeit umfasst u. a. die Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen, die Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Fragen des Kündigungsschutzes,
Schutz besonderer Personengruppen (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung etc.) sowie die Beratung
und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragestellungen.
Herr Reinemann ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare
Grundlagen des Arbeitsrechts
Seminarpreis
900,00 €
zzgl. MwSt.
Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen):
Mi / Do, den 07. und 08. Dezember 2016,
in Dresden im Hilton Hotel
Mi / Do, den 14. und 15. Juni 2017,
in Leipzig im The Westzin Hotel
Di / Mi, den 24. und 25. Januar 2017,
in Hamburg im Crowne Plaza Hamburg
Mi / Do, den 12. und 13. Juli 2017,
in München im Novotel Neue Messe
Di / Mi, den 21. und 22. Februar 2017,
in Berlin im Park Inn Alexanderplatz
Mi / Do, den 23. und 24. August 2017,
in Hannover im Mercure Hotel
Di / Mi, den 23. und 24. März 2017,
in Köln im Hilton Cologne
Di / Mi, den 19. und 20. September 2017,
in Düsseldorf im Mercure Hotel Düsseldorf Mitte
Mi / Do, den 17. und 18. Mai 2017,
in Mannheim im Park Inn Hotel
Anmeldung bitte ausfüllen und an:
0 22 34 - 69 43 45 faxen
Name / Vorname
Abteilung / Position
Firma / PfA-Card Nr.
Straße / Postfach
PLZ / Ort
Telefon / Telefax
E-Mail
ohne Übernachtung
mit Übernachtung
von
bis
Nichtraucher
Raucher
Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Seminarthema
Unterschrift
Datum
Wer entscheidet über Ihre Teilnahme?
Ich selbst oder
Name
Position
Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein.
Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen
E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
PfA
Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH
Die wichtigsten Neuregelungen im
Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017
für Personalverantwortliche und Betriebsräte
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Gesetzlicher Mindestlohn
Neue Europäische und Deutsche Gesetzgebung
Die Rente mit 63
Zur Frauenquote
Rechtsprechung zu AGB-Kontrolle und
Arbeitsvertragsklauseln und AGG
Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Wechselseitige Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag
Neue Rechtsprechung des EuGH und des BGH zur Befristung
Neues zu Kündigungsschutz und Aufhebungsvertrag
Elterngeld Plus, Partnerschaftsmonate
Neue Pflegezeit– und Familienpflegezeitregelung
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmungsrechte
Neues zu Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertag
Rechtsprechung und Entwicklungen im Tarifrecht
Aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BAG sowie der LAG’e
Zum Thema:
Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das so starken Veränderungen und Wandlungen unterworfen ist, wie das Arbeitsrecht.
Auch im Jahr 2016 / 2017 gibt es gesetzliche Neuregelungen und vorhaben
- Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
-Reform des Mutterschutzgesetzes
- Entwurf des Entgeltgleichheitsgesetzes
Alle diese Reformen haben tiefgreifende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Der rechtssichere Umgang mit dem Arbeitsrecht wird ferner durch die Tatsache erschwert, dass
Arbeitsrecht vor allem Richterrecht ist. Denn die konkreten Auswirkungen der Gesetzeslagen wurden erst durch die arbeitsgerichtlichen Urteile bestimmt, weiter entwickelt und konkretisiert. Deshalb werden in unserem Seminar aktuelle Themen aus der Rechtsprechung (Urlaubsrecht, Diskriminierung im Auswahlverfahren, Altersdiskriminierung, Kündigungsrecht, etc.) selbstverständlich
thematisiert.
Zu allen diesen relevanten Themen erhalten sie von unseren kompetenten Fachleuten (Richter oder Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung) wertvolle, praxisnahe Hilfe, die vor allem
Rechtssicherheit für betriebswirtschaftliche Entscheidungen im Alltag ermöglichen.
Die konkreten Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen können sowohl den Personalverantwortlichen, als auch den Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten ihren Entscheidungen ein
Solides, rechtssicheres Fundament schaffen.
Bei unserer PfA-Jahresabschlusstagung erhalten Sie umfassende Informationen über die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen des Arbeitsrechtes, ohne deren Kenntnis betriebswirtschaftliche Entscheidungen einer soliden Grundlage entbehren und zu rechtlichen
Auseinandersetzungen führen können.
Selbstverständlich erhalten Sie bei der Teilnahme an unserem Seminar auch umfassende Unterlagen, die Ihnen die Arbeit erleichtern.
PfA - Inhouse - Seminare
Die PfA-Jahresabschlusstagung 2016/2017 eignet sich idealerweise
auch als firmeninterne Schulungsveranstaltung. Fordern Sie bei Bedarf
ein für Sie kostenfreies Inhouse-Seminar-Angebot zu besonders
günstigen Konditionen an. Wir beraten Sie gerne.
Allgemeine organisatorische Hinweise:
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalreferenten und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen als auch an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem
Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
Veranstaltungsablauf
Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit
einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden.
Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen
unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für 17.00 Uhr vorgesehen.
Seminargebühren
Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur € 430,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis
enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Snacks zu den Kaffeepausen sowie die
umfangreichen Seminarunterlagen.
Übernachtung im Tagungshotel
Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung
und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen.
Ihre Referenten
RA Christian Roggermeier
Fachanwalt für Arbeitsrecht in München
Herr RA Roggermeier ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München. Er ist ein versierter Arbeitsrechtler
mit langjähriger Erfahrung. Er berät kleine und mittelständische Unternehmen sowie Betriebsräte in allen
arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Neben seiner Anwaltstätigkeit kann Herr Roggermeier auf eine mehrjährige und erfolgreiche Tätigkeit als Referent für arbeitsrechtliche Seminare zurückblicken.
RA Thomas Klaes
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl
Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und
kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare.
RA Andreas Sperling
Fachanwalt für Arbeitsrecht in München
Herr Andreas Sperling ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozius der renommierten Kanzlei Rentrop – Zeeb
– Sperling – Kellner in München. Er berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte in
allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Herr Sperling ein erfahrener und gefragter Referent für arbeitsrechtliche
Seminare.
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer
anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine
geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare.
Die wichtigsten Neuregelungen im
Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017
für Personalverantwortliche und Betriebsräte
Seminarpreis
430,00 €
zzgl. MwSt.
Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen):
Mittwoch, den 07. Dezember 2016,
in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana
Dienstag, den 31. Januar 2017,
in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport
Dienstag, den 13. Dezember 2016,
in Leipzig im The Westin Hotel
Donnerstag, den 16. Februar 2017,
in Hamburg im Crowne Plaza Hotel
Donnerstag, den 19. Januar 2017,
in Köln im Hilton Hotel Cologne
Donnerstag, den 16. März 2017,
in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel
Anmeldung bitte ausfüllen und an:
0 22 34 / 69 43 45 faxen
Name / Vorname
Abteilung / Position
Firma / PfA-Card Nr.
Straße / Postfach
PLZ / Ort
Telefon / Telefax
E-Mail
ohne Übernachtung
mit Übernachtung
von
bis
Nichtraucher
Raucher
Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Seminarthema
Unterschrift
Datum
Wer entscheidet über Ihre Teilnahme?
Ich selbst oder
Name
Position
Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein.
Tel.: 0 22 34 / 69 45 25 Postfach 4132 50217 Frechen
E-Mail: [email protected] Internet: www.pfa-arbeitsrecht.de
Anmeldung
PfA GmbH
Postfach 4132
50217 Frechen
Fax: 0 22 34 / 69 43 45
E-Mail: [email protected]
Anmeldung zum Last-Minute-Seminar
Titel
Termin
Ort
Firmenanschrift
Firma
Straße
PLZ/Ort
Wir melden zu o. a. Seminar verbindlich an
Frau
Herrn
Name
Telefon*
Vorname
E-Mail*
Funktion im
Betrieb
Teilnehmer wurde bereits reserviert
Hotelkostenübernahme für o. g. Mitarbeiter
Bitte nehmen Sie im Auftrag unseres Betriebes für
oben genannten Teilnehmer folgende Hotelbuchung vor:
Nichtraucher
Wenn möglich Raucherzimmer
Ab Vorabend mit Übernachtung
Erst ab 1. Seminartag mit Übernachtung
Ohne Übernachtung
Sonstige Wünsche
Wenn Sie keine Übernachtung wünschen berechnen wir
nur die Teilnehmergebühr
Die Rechnung der Veranstaltung wird an die unten
genannte Anschrift gesandt.
Rechnungsanschrift (falls abweichend)
Kostenstelle
Firmenname
Ansprechpartner/Tel.
Abteilung
Str./Postfach
PLZ/Ort
Stempel/Datum/Unterschrift
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PfA GmbH
werden mit der Unterschrift ausdrücklich anerkannt.
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