Novelle des Raumordnungsgesetzes

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24.11.2016
Daten | Fakten | Argumente
THEMA
DER
WOCHE
Novelle des Raumordnungsgesetzes: Vorfahrt
für Digitalisierung und Netzausbau schaffen
Schnelles Internet in
vielen Regionen noch
„Zukunftsmusik“
Im europäischen Vergleich steht Deutschland beim flächendeckenden Ausbau des Glas­
fasernetzes hinter Slowenien und Irland auf Platz 25. Dies wirkt sich immer mehr als Wett­
bewerbsnachteil für die gewerbliche Wirtschaft aus. Denn viele Produktionsabläufe werden
digital gesteuert. Die Unternehmen sind nicht nur in den Metropolen angesiedelt, sondern viele
der über 1300 Hidden Champions befinden sich in den ländlichen Regionen, beispielsweise in
Ostwestfalen, dem Sauerland oder auf der Schwäbischen Alb. Dort mangelt es aber nicht nur am
schnellen Internet, auch die verkehrliche Erreichbarkeit ist verbesserungsbedürftig.
Bundesraumordnungs­
gesetz könnte Weichen
stellen
In der Verfassung ist der Grundsatz der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse verankert. Da­
nach ist es Aufgabe des Bundes, gleichwertige Angebote für schnelles Internet, Energie und
Verkehrsanbindung zu schaffen. Mit der Novelle des Bundesraumordnungsgesetzes kann der
Gesetzgeber jetzt die digitale Infrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmen.
Damit gehört sie zur Grundversorgung überall, nicht nur in den Großstädten, sondern auch
im ländlichen Raum. Dieser Passus ist jedoch im Zuge der Beratungen herausgefallen. Zudem
beschränkt der Gesetzentwurf die Bundesraumordnungsplanungen auf den Hochwasserschutz
und schafft nicht die Möglichkeit, grundsätzlich Netzplanungen wie die für Energie oder Ver­
kehr vorzunehmen. Damit können Energietrassen oder die Gewinnung von Rohstoffen nicht
bundesweit geplant werden, sondern nur auf Länderebene.
Intelligentes Flächen­
management anstatt
gesetzlicher Vorgaben
Bedenklich erscheint der Vorschlag, zukünftig die Entwicklung von Flächen für ­Gewerbe,
Verkehr und Wohnen grundsätzlich zu beschränken. In der Vergangenheit haben bereits
Flächen­­vorgaben von Kommunen oder Ländern vielerorts zu Benachteiligungen von Gewerbe
und Industrie bei der Flächenvergabe geführt, obwohl diese tatsächlich nur sieben Prozent der
Siedlungsfläche ausmachen. Vor gesetzlichen Flächenbeschränkungen, beispielsweise zukünftig
nur noch 30 ha pro Jahr an Flächen für Neubauten zur Verfügung zu stellen, sollten zunächst
die tatsächlich bebauten Flächen ermittelt werden. Dabei handelt es sich um Wohn- und Ver­
kehrsflächen, aber auch um gewerbliche Flächen sowie brach gefallene Flächen von ehemaligen
Industriebetrieben oder der Bahn. Auf diese Weise ist es möglich, sparsam mit dem knappen Gut
„Fläche“ in den Regionen umzugehen, Firmenansiedlungen oder -erweiterungen vorzunehmen
und Wohn- und Verkehrsflächen bedarfsgerecht zu entwickeln.
Ansprechpartnerin:
Tine Fuchs, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2105
Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes sollte die Chance nutzen und wichtige Weichen für
den schnellen und effektiven Infrastrukturausbau stellen. Ziel des Gesetzes ist es, für Bund, Länder
und Kommunen den Rahmen für bundesweit einheitliche Lebensverhältnisse beispielsweise für
Verkehr und Wohnen zu schaffen. Im vorgelegten Kabinettsentwurf fehlt allerdings der Grundsatz,
für eine flächendeckende digitale Infrastruktur zu sorgen. Verzichtet wurde auch auf planerische
Vorgaben beispielsweise für den Ausbau von Energietrassen oder zur Verkehrsplanung. Anderer­
seits werden kleinteilige Flächenvorgaben gemacht, die die Entwicklung von Flächen für Gewerbe
und Industrie einschränken können. Die gewerbliche Wirtschaft sieht deshalb an vielen Stellen
Verbesserungspotenziale.