47 Newsletter 24.11.2016 Daten | Fakten | Argumente THEMA DER WOCHE Novelle des Raumordnungsgesetzes: Vorfahrt für Digitalisierung und Netzausbau schaffen Schnelles Internet in vielen Regionen noch „Zukunftsmusik“ Im europäischen Vergleich steht Deutschland beim flächendeckenden Ausbau des Glas fasernetzes hinter Slowenien und Irland auf Platz 25. Dies wirkt sich immer mehr als Wett bewerbsnachteil für die gewerbliche Wirtschaft aus. Denn viele Produktionsabläufe werden digital gesteuert. Die Unternehmen sind nicht nur in den Metropolen angesiedelt, sondern viele der über 1300 Hidden Champions befinden sich in den ländlichen Regionen, beispielsweise in Ostwestfalen, dem Sauerland oder auf der Schwäbischen Alb. Dort mangelt es aber nicht nur am schnellen Internet, auch die verkehrliche Erreichbarkeit ist verbesserungsbedürftig. Bundesraumordnungs gesetz könnte Weichen stellen In der Verfassung ist der Grundsatz der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse verankert. Da nach ist es Aufgabe des Bundes, gleichwertige Angebote für schnelles Internet, Energie und Verkehrsanbindung zu schaffen. Mit der Novelle des Bundesraumordnungsgesetzes kann der Gesetzgeber jetzt die digitale Infrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmen. Damit gehört sie zur Grundversorgung überall, nicht nur in den Großstädten, sondern auch im ländlichen Raum. Dieser Passus ist jedoch im Zuge der Beratungen herausgefallen. Zudem beschränkt der Gesetzentwurf die Bundesraumordnungsplanungen auf den Hochwasserschutz und schafft nicht die Möglichkeit, grundsätzlich Netzplanungen wie die für Energie oder Ver kehr vorzunehmen. Damit können Energietrassen oder die Gewinnung von Rohstoffen nicht bundesweit geplant werden, sondern nur auf Länderebene. Intelligentes Flächen management anstatt gesetzlicher Vorgaben Bedenklich erscheint der Vorschlag, zukünftig die Entwicklung von Flächen für Gewerbe, Verkehr und Wohnen grundsätzlich zu beschränken. In der Vergangenheit haben bereits Flächenvorgaben von Kommunen oder Ländern vielerorts zu Benachteiligungen von Gewerbe und Industrie bei der Flächenvergabe geführt, obwohl diese tatsächlich nur sieben Prozent der Siedlungsfläche ausmachen. Vor gesetzlichen Flächenbeschränkungen, beispielsweise zukünftig nur noch 30 ha pro Jahr an Flächen für Neubauten zur Verfügung zu stellen, sollten zunächst die tatsächlich bebauten Flächen ermittelt werden. Dabei handelt es sich um Wohn- und Ver kehrsflächen, aber auch um gewerbliche Flächen sowie brach gefallene Flächen von ehemaligen Industriebetrieben oder der Bahn. Auf diese Weise ist es möglich, sparsam mit dem knappen Gut „Fläche“ in den Regionen umzugehen, Firmenansiedlungen oder -erweiterungen vorzunehmen und Wohn- und Verkehrsflächen bedarfsgerecht zu entwickeln. Ansprechpartnerin: Tine Fuchs, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2105 Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes sollte die Chance nutzen und wichtige Weichen für den schnellen und effektiven Infrastrukturausbau stellen. Ziel des Gesetzes ist es, für Bund, Länder und Kommunen den Rahmen für bundesweit einheitliche Lebensverhältnisse beispielsweise für Verkehr und Wohnen zu schaffen. Im vorgelegten Kabinettsentwurf fehlt allerdings der Grundsatz, für eine flächendeckende digitale Infrastruktur zu sorgen. Verzichtet wurde auch auf planerische Vorgaben beispielsweise für den Ausbau von Energietrassen oder zur Verkehrsplanung. Anderer seits werden kleinteilige Flächenvorgaben gemacht, die die Entwicklung von Flächen für Gewerbe und Industrie einschränken können. Die gewerbliche Wirtschaft sieht deshalb an vielen Stellen Verbesserungspotenziale.
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