Freiwillige Feuerwehr

FEUERWEHR FULDA
Der Leiter der Feuerwehr
Die Stadtjugendfeuerwehrwartin
Fulda, 31. Oktober 2016
Feuerwache
An St. Florian 4, 36041 Fulda
Telefon: 0661 83 92-0
Telefax: 0661 83 92-2 00
[email protected]
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 Jugendfeuerwehr der Stadt Fulda  36010 Fulda
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Sehr geehrte Gäste!
Liebe Jugendfeuerwehrmitglieder!
Die gemäß Ziffer 9.1 der Ordnung der Jugendfeuerwehr der Stadt Fulda vom 21.03.2003 vorgeschriebene
Mitgliederversammlung
der Jugendfeuerwehr der Stadt Fulda findet am
Freitag, dem 25. November 2016, 18.00 Uhr
im Vereinszentrum Fulda-Johannesberg
von-Mengersen-Straße 19a, 36041 Fulda, statt.
Wir laden Sie zur Teilnahme herzlich ein und bitten um Ihr Erscheinen.
Tagesordnung
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Begrüßung durch die Stadtjugendfeuerwehrwartin
Feststellung der Beschlussfähigkeit gemäß Ziffer 9.2 der Jugendordnung
Totenehrung
Abstimmung über das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 21.11.2014
Jahresbericht der Stadtjugendfeuerwehrwartin gemäß Ziffer 8.2 Abs. b
Genehmigung des Jahresberichtes gemäß Ziffer 9.3 Abs. c der Jugendordnung
Ansprache des Herrn Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld
Ansprache des Leiters der Feuerwehr Fulda, Herrn Thomas Helmer
Ansprache des Sprechers der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen,
Herrn Dieter Brähler oder des Vertreters
10. Grußwort der Gäste
11. Kassenbericht des FGL Finanzen und Events gemäß Ziffer 8.2 Abs. b
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12. Bericht der Kassenprüfer gemäß Ziffer 9.3 Abs. c der Jugendordnung
13. Entlastung des Jugendausschusses der Jugendfeuerwehr der Stadt Fulda gemäß Ziffer
9.3 Abs. d der Jugendordnung
14. Wahlen:
a) Wahl des/der Stadtjugendfeuerwehrwartes/in
b) Wahl des/der Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwartes/in
c) Wahl des/der Fachgebietsleiters/in Technik
d) Wahl des/der Fachgebietsleiters/in Kommunikation
e) Wahl des/der Fachgebietsleiters/in Finanzen und Events
f) Wahl des/der Fachgebietsleiters/in Betreuung
g) Wahl des/der Fachgebietsleiters/in Bekleidung
h) Wahl des/der Kassenprüfer/innen
15. Anträge und Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung der Jugendfeuerwehr der Stadt Fulda sind mindestens
8 Tage vor der Versammlung der Stadtjugendfeuerwehrwartin schriftlich mitzuteilen.
Die Niederschrift der letzten gemeinsamen Mitgliederversammlung sowie der Jahresbericht
der Stadtjugendfeuerwehrwartin liegen ab dem 01.11.2016 im Wachraum der Feuerwache
Fulda zur Einsichtnahme aus. Die Niederschrift und der Jahresbericht wurden den Wehrführern und den Jugendfeuerwehrwarten der Feuerwehr der Stadt Fulda zugestellt.
Bei Beschlussunfähigkeit wird gemäß Ziffer 9.2 der Ordnung der Jugendfeuerwehr der Stadt
Fulda eine neue Mitgliederversammlung am gleichen Tage für 18.15 Uhr mit der gleichen Tagesordnung im gleichen Tagungssaal einberufen.
Diese Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder der Jugendfeuerwehr der Stadt Fulda in sinngemäßer Anwendung des § 53 (2) - HGO beschlussfähig.
Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Thomas Helmer
Leiter der Feuerwehr
Melanie Medler
Stadtjugendfeuerwehrwartin
Anmerkung:
Einsatzabteilungen und Jugendfeuerwehr in Dienstkleidung
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