Fragen und Antworten

Stand: 18.11.16
Fragen & Antworten
SBH VOB OV 102-16 HB
Dratelnstraße 24
Los 1, Rohbau
Frage 1:
Ist es bei o. g. Ausschreibungen auch möglich nur ein Los abzugeben oder ist es, wie unter
Punkt 5 „Aufforderung Angebotsabgabe“ beschrieben, keine losweise Vergabe möglich?
Antwort:
Die Bekanntmachung weist unter Ziffer II.1. 6 aus, dass eine jeweilige Angebotsabgabe pro
Los (vorliegend handelt es sich um ein Offenes Verfahren mit den drei separaten Losen
Rohbau, Fensterelemente u. Außentüren, Dachdeckerarbeiten) möglich ist. Es ist somit
bieterseitig zu entscheiden, für welches Los ein Angebot abgegeben werden soll. Damit ist
es auch möglich, nur ein Angebot für ein Los abzugeben.
Frage 2:
Nebenangebot Filigrandecke (Los 1 Rohbau):
Eine preislich transparente Bewertung des angefragten Nebenangebotes ist in der
ausgeschriebenen Variante nicht gegeben, da nicht sämtliche relevante Positionen eindeutig
definiert sind und zum Teil Preise aus dem Haupt-LV vermischt zur Wertung herangezogen
werden.
Der Bewehrungsgehalt der Ortbeton- und Filigrandeckenversion sind zudem unterschiedlich
und die Einstandspreise der Bewehrungen weichen voneinander ab.
Außerdem ist unklar, nach welcher Berechnung die Bewehrung vergütet wird (Ortbetonstatik
AG / Fertigteilstatik
Antwort:
Sämtliche statischen Nachweise und die damit verbunden Kosten inkl. Prüfgebühren, die
sich aus der geänderten Ausführung durch eine Ausführung mit Filigrandecken ergeben, sind
im Nebenangebot einzukalkulieren. Die sich ausführungsbedingt ergebenden Mehrmengen
in der Bewehrung (z.B. Übergreifungen, Änderung der statischen Höhe, Gitterträger etc.)
sind im Nebenangebot zu berücksichtigen.
Frage 3:
LV Seite 143, 144 – Pos. 15, 16:
Wie erfolgt die Wertung dieser Alternativpositionen, wenn als einziges Kriterium der Preis ist?
Zudem kann ein Gleichwertigkeitsnachweis grundsätzlich nur auf die technischen Werte und
nur bedingt auf die Optik der Verblendung erfolgen. Hier sind Abweichungen unvermeidlich.
Antwort:
Die abgefragten Alternativpositionen sind analog einer Eventualposition nur als Preisanfrage
zu verstehen und gehen in die preisliche Bewertung nicht ein.
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Stand: 18.11.16
Frage 4:
Wasserhaltung
Sind Einleitungsgebühren für die Positionen Grundwasserabsenkung durch den AN
einzurechnen? Wenn ja, ist die Angabe der zu berücksichtigen Wassermengen und
Gebühren je cbm erforderlich?
Antwort:
Es kann aufstauendes Sickerwasser bzw. Stauwasser bis 50 cm unterhalb GOK entstehen.
Die entsprechenden Gebühren für wasserrechtliche Erlaubnis und Einleitungsgebühren
gemäß „Merkblatt zum Umgang mit Baugrubenwasser“ der Stadt Hamburg sind im Preis
miteinzukalkulieren. Zur Kalkulation dieser Position soll mit einer Wassermenge von 88 cbm
kalkuliert werden. Die tatsächliche Wassermenge, zum Nachweis, wird zur Abrechnung
herangezogen. Abmessung der Baugrube: 16 x 11 m, Förderdurchfluss je 1cbm /h, Höhe
max. 50 cm.
Frage 5:
Grundleitungen
In den Vortexten sind grundsätzlich öl- und benzinbeständige Dichtungen aufgeführt
(Sonderdichtungen). Zudem erfolgt ein Hinweis auf die Beachtung der „Airbus Gebäudetechnikrichtlinie“? Sind die Entwässerungsleitungen für die abgefragten Einsatzbedingungen
mit Sonderdichtungen auszustatten? Wenn ja, ist die genaue Angabe der Anzahl/Dimension,
der zu kalkulierenden Dichtungen für die Kalkulation notwendig?
Antwort:
Ja, im Bereich der fetthaltigen Abwasseranlagen (Küchenabwasser, LV-Bereich 03) Sonderdichtungen, sonst nein. Bei dem Hinweis „Beachtung Airbus Gebäuderichtlinie“ handelt es
sich um ein Büroversehen. Dieser Hinweis ist für das LV nicht relevant.
Frage 6:
LV Seite 82, Position 22
Der Leistungstext ist unklar. Ist hier ein Reinigungsrohr DN 110-PP-SN 10 anzubieten?
Antwort:
Ja, es ist ein Reinigungsstück anzubieten.
Frage 7:
LV Seite 119/120, Position 1-7 Grundleitungen Erdarbeiten
Der Bezug der Leistungen ist unklar. Für welche Entwässerungssysteme sind diese
Leistungen gedacht?
Antwort:
Für die Gebäudeanschlüsse in den Außenanlagen.
Frage 8:
LV Seite 122/123, Position 2 Potentialausgleich
Unklare nicht definierbare Leistungsbeschreibung. Wir bitten um Angabe der genauen
Leistungsinhalte mit Mengenangabe. Zudem ist im Leistungstext auf einen „Mischpreis“
hingewiesen (vergabewidrig).
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Stand: 18.11.16
Antwort:
Bei der angegebenen Position handelt es sich um ein Büroversehen. Diese Position ist zu
streichen.
Frage 9:
LV Seite 129, Position 4, Ringanker
Zur Kalkulation benötigen wir die Angabe der Dämmstoffart und erforderliche Dicke.
Antwort:
Der Ringanker wird ohne integrierte Dämmung angeboten. Die Dämmung erfolgt durch
Gewerk WDVS.
Frage 10:
LV Seite 130, Position 6, Innenwand
Für die Kalkulation ist die Angabe der einzurechnenden Ankerschiene (Typ, Längen, Laststufe) erforderlich. Wir bitten um ergänzende Angabe nach VOB.
Antwort:
Es handelt sich nicht um tragendes Mauerwerk. Die Kalkulation erfolgt selbständig durch den
AN und ist in den Preisen miteinzukalkulieren.
Frage 11:
LV Seite 132, Position 11, Deckenanschluss Mauerwerkswand
Detail ist unklar. Bitte um Zusendung einer Systemskizze bzw. ergänzende Angaben (Stahlhalterung, Fugenfüllung, Brandschutz).
Antwort:
Es handelt sich nicht um tragendes Mauerwerk. Ein gleitender Deckenanschluss wird gem.
Herstellervorgaben hergestellt.
Frage 12:
LV Seite 139, Position 5 Winkelkonsole für Verblendung
Hier benötigen wir die Angabe der erforderlichen Laststufen der unterschiedlichen Einbausituationen.
Antwort:
Für das Verblendmauerwerk ist eine Statische Berechnung der Verankerungen und der
Abfangungen erforderlich. Statische Nachweise vom Hersteller reichen nicht aus. Diese
statische Berechnung ist gemäß der Vorbemerkungen und Positionen 08.2 "Technische
Bearbeitung Verblendfassade" und 08.3 „Fassadenstatik" auf den Seiten 223 und 224
einzukalkulieren.
Frage 13:
LV Seite 142, Position 11/12/13 Ziegelsichtmauerwerks-Fertigteilelemente
Für die Konsolanker der vorgenannten Positionen sind die Angabe der Anzahl und der
Laststufen notwendig. Wir bitten um statische Angaben.
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Antwort:
Siehe Antwort Frage 12.
Frage 14:
Titel 04.02 Verblendmauerwerk
Sind Abdichtungen, Z-Isolierungen usw. Leistungsbestandteil der Anfrage? Wenn ja, bitten
wir um Angabe der einzelnen Mengen, Qualitätsmerkmale, usw. der besonderen Leistungen.
Antwort:
Nein. Abdichtung und/oder Z-Isolierungen sind nicht als Leistungsbestandteil in diesem LV
angefragt. Nach Beauftragung wird die Position als Nachtrag mit Angabe der einzelnen
Mengen, Qualitätsmerkmale und der besonderen Leistungen definiert und angefragt.
Frage 15:
LV Seite 142, Position 11/12/13 Ziegelsichtmauerwerks-Fertigteilelemente
Ist die Leistung als Zulage zur Hauptposition Verblendung zu kalkulieren?
Antwort:
Es ist keine Zulage. Es handelt sich um eine eigene Position.
Frage 16:
LV Seite 145, Position 1 Wandaussparung
Die Abmessung mit diesen Abmessungen ist unklar. Wir bitten um Zusendung einer Skizze
bzw. ergänzende technische Angaben.
Antwort:
Die Abmessung der Wandaussparung für Notüberlauf in der Verblendfassade beträgt Breite:
49 cm x Höhe 11,5 cm.
Frage 17:
LV Seite 181/182, Position 46-50 Unterzüge
Die Angabe der Betongüte fehlt.
Antwort:
Position 46, Betonklasse: C 25/30, Expositionsklasse XC1, W0
Position 47, Betonklasse: C 25/30, Expositionsklasse XC1, W0
Position 48, Betonklasse: C 35/45, Expositionsklasse XC3, W0
Position 49, Betonklasse: C 35/45, Expositionsklasse XC3, W0
Position 50, Betonklasse: C 35/45, Expositionsklasse XC3, W0
Frage 18:
LV Seite 218/219, Position 3/5 Perimeterdämmung
Beträgt die Einbaustärke 120 mm?
Antwort:
Die Einbaustärke der Perimeterdämmung in Position 3 und 5 unter Titel Dämmarbeiten
beträgt 120mm.
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Stand: 18.11.16
Frage 19:
LV Seite 220, Position 7/8 Schaumglasdämmung
Platten sind nach Aussage vom Lieferanten nicht in Stufenfalz lieferbar. Welche Leistung ist
anzubieten? Erfolgt die Verlegung ohne Abdichtung?
Antwort:
Die Stufenfalzausbildung der Schaumglasplatten ist nicht erforderlich. Es sollen 2x 40mm
starke Dämmplatten aus Schaumglas im Verband verlegt werden. Eine Abdichtung ist nicht
erforderlich.
Frage 20:
Sind die abgefragten Alternativpositionen nur als Preisanfrage ohne Wertung zu sehen?
Antwort:
Die abgefragten Alternativpositionen sind nur als Preisanfrage ohne Wertung zu sehen.
Frage 21:
Es ist Sichtbetonklasse 2 gefordert. Weitergehende Beschreibungen in den Vortexten
widersprechen dieser Definition und gehen sogar über SB 3 hinaus. Bitte konkretisieren Sie
diese Anforderungen.
Antwort:
Es ist eine hochwertige Sichtbetonklasse 2 für die sichtbare Oberflächen gefordert. Die
Qualitäten sind in den Vorbemerkungen bzw. Leitbeschreibung Betonarbeiten unter
3.3 beschrieben. Es werden keine besonderen Anforderungen für eine Sichtbetonklasse
3 angefordert.
Frage 22:
Vorbemerkungen Verblendmauerwerk 1.1 Befestigungsmittel:
Was genau wird beim statischen Nachweis der Flächenverankerung gefordert? Wird hier
eine separate Statik erwartet oder reichen die Herstellerangaben wie Zulassung usw.?
Antwort:
Siehe Antwort Frage 12. und Frage 13.
Frage 23:
10.4.:
Die hier verlangten Unterlagen beziehen sich laut Titelzugehörigkeit auf die Elektroarbeiten.
Hier werden Messungen und Prüfungen gefordert, obwohl keine Leitungen verlegt werden.
Bitte konkretisieren Sie die genauen Forderungen, da sonst nicht kalkulierbar.
Antwort:
Bestandsunterlagen sind für die beschriebenen und erstellten Anlagen zu liefern: z.B.
eingemessene Leerrohre in Grundrissen bzw. Ansichten, Bestätigung der Durchgängigkeit
der Rohre, Gerätelisten, übliche Bescheinigungen.
Frage 24:
Im Text der BE steht, dass fremdseitig umlaufend Fassadengerüste gestellt werden. In den
Vorbemerkungen steht jedoch, dass diese einzurechnen sind.
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Stand: 18.11.16
Antwort:
Die umlaufenden Fassadengerüste werden nicht fremdseitig gestellt. Gemäß Vorbemerkungen Rohbauarbeiten ist das Fassadengerüst als Nebenleistung gem. DIN 18331 im
Gewerk Rohbau zu berücksichtigen. Es wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen (Seite 28 Nebenleistungen Baustelleneinrichtung, Seite 44 Hinweis
Gerüstarbeiten, Seite 160 Nebenleistungen Beton- und Stahlbetonarbeiten).
Zusätzlich gibt es einen Titel Gerüste 13.01.04, der besondere Positionen für die längere
Vorhaltung des Fassadengerüstes für Fremdgewerke beinhaltet.
Frage 25:
Sollen 3.3.47 bis 3.3.49 wirklich als „m“ angeboten werden oder müssen hier „Stück“ stehen?
Antwort:
Die Positionen 3.3.47 bis 3.3.49 sind als „Stück“ anzubieten.
Frage 26:
Es ist, aufgrund widersprüchlicher Äußerungen im Titel 3.1, nicht klar erkennbar, ob der Titel
3.2 für alle Leitungen im Titel 3.1 gilt, oder erst ab Position 3.1.4. Gleiches gilt analog für Titel
3.3 und 3.4.
Antwort:
Die Erdarbeiten (Titel 3.2 bzw. 3.4) gelten grundsätzlich für alle Positionen der jeweiligen
Vortitel (Titel 3.1 bzw. 3.3) und sind entsprechend der in den Einzelpositionen
ausgeschriebenen Massen zu kalkulieren.
Frage 27:
Pos. 3.1.24 ff. für ein sinnvolles Angebot wird eine Skizze/Zeichnung der
Grundleitungssonderhalter benötigt.
Antwort:
Parallel zu den Fragen und Antworten Stand 18.11.16 wird die PDF „Skizze –
Grundleitungssonderhalter -“ unter dem Downloadlink der Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Ergänzend zu der erwähnten Skizze sind die Positionen 3.1.24 ff auch in den
Einzelaufstellungen innerhalb der Positionen beschrieben.
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