Mitgliedsantrag

Interessensvertretung für mittelständische Unternehmen,
Selbständige, Freiberufler und deren Mitarbeiter e.V. (VSAM e.V.)
Bitte senden an VSAM e.V:
Fax
Email:
Antrag auf Mitgliedschaft
0391 2807510
[email protected]
Mitgliedsnummer :
.
Wird von VSAM ausgefüllt
oder Post:
VSAM e.V.
Bremer Str. 4 – 6
39124 Magdeburg
Name / Firma:
Ansprechpartner:
Eingetragener Name:
Straße / Nr.:
PLZ /Ort:
Geburtsdatum:
Mobil:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Art des Unternehmens
□ Handel
□ Groß-/Außenhandel
□ Dienstleistungen
□ Handwerk
□ Freie Berufe
□ Medien
□ Produktion/Industrie
□ Land-/Forstwirtschaft
□ Heilberufe
□ sonstige
□ Ich / wir beantragen die Fördermitgliedschaft im VSAM e.V.
.
Fördermitglied
Fördermitglieder können alle Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen. (Siehe Hinweise zu Mitgliedschaft)
Mitgliedsbeitrag
Fördermitglied:
□ Ich/Wir zahle/n jährlich einen Mitgliedsbeitrag von 15,00 EUR oder
□ Ich/Wir zahle/n einen einmaligen Mitgliedsbeitrag (Einmalbeitrag) von 60,00 EUR
Beitragszahlung (Beitragszahlung erfolgt gem. o. g. Vereinbarung)
□
per Lastschrift
gem. folgender Lastschrifteinzugsermächtigung.
Kontoinhaber (wenn vom Antragsteller abweichend)
IBAN: DE__ ____ ____ ____ ____ __ BIC: ________ ______________________
________________________________
Antragsteller - Unterschrift / Stempel
______________________________________
Ort/ Datum
1
FM 2016-2
Interessensvertretung für mittelständische Unternehmen,
Selbständige, Freiberufler und deren Mitarbeiter e.V. (VSAM e.V.)
Hinweise zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung
Fördermitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 15,00 €. Auf die Erhebung einer
Aufnahmegebühr wird verzichtet. Statt jährlicher Beitragszahlung können Fördermitglieder eine
Einmalzahlung (Einmalbeitrag) wählen. Der Einmalbeitrag beträgt 60,00 €. Durch die Einmalzahlung sind
alle Beiträge für die gesamte Mitgliedsdauer abgegolten. Weitere Beitragszahlungen entfallen.
Bei Mitgliedschaften von Berufsverbänden und Arbeitgebervereinigungen bedarf es einer gesonderten
Regelung. Das Fördermitglied kann alle Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen.
Sonderdienstleistungen des Vereins werden gesondert berechnet. Vollmitglieder, Fördermitglieder erhalten
Leistungen des Vereins gegen Gebühren, die nach Umfang und Art der in Anspruch genommenen Leistungen
fällig werden. Die jeweils gültigen Gebühren sind in der Geschäftsstelle abrufbar.
Mitglieder, die den Verein VSAM e.V. dem Einzug von Mitgliedsbeiträgen sowie Gebühren für Sonderdienstleistungen beauftragen, tragen sämtliche selbstverschuldete Kosten, die durch Nichteinlösung der
bezogenen Bank oder durch anderweitige Nichtdurchführbarkeit des Einzuges entstehen.
Änderungen der Bankverbindung oder der Anschrift sind dem Verein rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Der
Nachweis dieser Anzeige obliegt dem Mitglied. Werden Mitgliedsbeiträge oder Gebühren für Vereinsleistungen angemahnt, so ist der Verein berechtigt, eine angemessene Mahngebühr zu erheben.
Fördermitglieder deren Arbeitnehmer, Ehegatten und Kinder können Vorsorge- bzw. Versorgungsleistungen
im Rahmen der beim Verein VSAM e.V. bestehenden Gruppen- bzw. Kollektivversicherungsverträge
uneingeschränkt in Anspruch nehmen. Fördermitglieder erhalten Leistungen des Vereins gegen Gebühren,
die sich jeweils nach Art und Umfang der in Anspruch genommenen Leistung richten.
Auf die jeweils gültige Gebührentabelle unter www.vsam-ev.de wird verwiesen.
Eine Fördermitgliedschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum nächsten Quartals eines Jahres
gekündigt werden.
Bitte senden an VSAM e.V.
FAX 0391 280 7510
Email: [email protected]
(Stempel)
□ Bitte senden Sie mir das aktuelle Leistungsprospekt des VSAM e. V. zu.
□ Ich wünsche einen Service-Anruf. Bitte setzen Sie sich mit mir unter Tel. Nr. in Verbindung.
Ich habe folgende Fragen:
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Ort, Datum_______________________________
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Unterschrift
(Kooperationspartner)
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FM 2016-2