Interessensvertretung für mittelständische Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und deren Mitarbeiter e.V. (VSAM e.V.) Bitte senden an VSAM e.V: Fax Email: Antrag auf Mitgliedschaft 0391 2807510 [email protected] Mitgliedsnummer : . Wird von VSAM ausgefüllt oder Post: VSAM e.V. Bremer Str. 4 – 6 39124 Magdeburg Name / Firma: Ansprechpartner: Eingetragener Name: Straße / Nr.: PLZ /Ort: Geburtsdatum: Mobil: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Art des Unternehmens □ Handel □ Groß-/Außenhandel □ Dienstleistungen □ Handwerk □ Freie Berufe □ Medien □ Produktion/Industrie □ Land-/Forstwirtschaft □ Heilberufe □ sonstige □ Ich / wir beantragen die Fördermitgliedschaft im VSAM e.V. . Fördermitglied Fördermitglieder können alle Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen. (Siehe Hinweise zu Mitgliedschaft) Mitgliedsbeitrag Fördermitglied: □ Ich/Wir zahle/n jährlich einen Mitgliedsbeitrag von 15,00 EUR oder □ Ich/Wir zahle/n einen einmaligen Mitgliedsbeitrag (Einmalbeitrag) von 60,00 EUR Beitragszahlung (Beitragszahlung erfolgt gem. o. g. Vereinbarung) □ per Lastschrift gem. folgender Lastschrifteinzugsermächtigung. Kontoinhaber (wenn vom Antragsteller abweichend) IBAN: DE__ ____ ____ ____ ____ __ BIC: ________ ______________________ ________________________________ Antragsteller - Unterschrift / Stempel ______________________________________ Ort/ Datum 1 FM 2016-2 Interessensvertretung für mittelständische Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und deren Mitarbeiter e.V. (VSAM e.V.) Hinweise zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung Fördermitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 15,00 €. Auf die Erhebung einer Aufnahmegebühr wird verzichtet. Statt jährlicher Beitragszahlung können Fördermitglieder eine Einmalzahlung (Einmalbeitrag) wählen. Der Einmalbeitrag beträgt 60,00 €. Durch die Einmalzahlung sind alle Beiträge für die gesamte Mitgliedsdauer abgegolten. Weitere Beitragszahlungen entfallen. Bei Mitgliedschaften von Berufsverbänden und Arbeitgebervereinigungen bedarf es einer gesonderten Regelung. Das Fördermitglied kann alle Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen. Sonderdienstleistungen des Vereins werden gesondert berechnet. Vollmitglieder, Fördermitglieder erhalten Leistungen des Vereins gegen Gebühren, die nach Umfang und Art der in Anspruch genommenen Leistungen fällig werden. Die jeweils gültigen Gebühren sind in der Geschäftsstelle abrufbar. Mitglieder, die den Verein VSAM e.V. dem Einzug von Mitgliedsbeiträgen sowie Gebühren für Sonderdienstleistungen beauftragen, tragen sämtliche selbstverschuldete Kosten, die durch Nichteinlösung der bezogenen Bank oder durch anderweitige Nichtdurchführbarkeit des Einzuges entstehen. Änderungen der Bankverbindung oder der Anschrift sind dem Verein rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Der Nachweis dieser Anzeige obliegt dem Mitglied. Werden Mitgliedsbeiträge oder Gebühren für Vereinsleistungen angemahnt, so ist der Verein berechtigt, eine angemessene Mahngebühr zu erheben. Fördermitglieder deren Arbeitnehmer, Ehegatten und Kinder können Vorsorge- bzw. Versorgungsleistungen im Rahmen der beim Verein VSAM e.V. bestehenden Gruppen- bzw. Kollektivversicherungsverträge uneingeschränkt in Anspruch nehmen. Fördermitglieder erhalten Leistungen des Vereins gegen Gebühren, die sich jeweils nach Art und Umfang der in Anspruch genommenen Leistung richten. Auf die jeweils gültige Gebührentabelle unter www.vsam-ev.de wird verwiesen. Eine Fördermitgliedschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum nächsten Quartals eines Jahres gekündigt werden. Bitte senden an VSAM e.V. FAX 0391 280 7510 Email: [email protected] (Stempel) □ Bitte senden Sie mir das aktuelle Leistungsprospekt des VSAM e. V. zu. □ Ich wünsche einen Service-Anruf. Bitte setzen Sie sich mit mir unter Tel. Nr. in Verbindung. Ich habe folgende Fragen: ___________________________________________________________________________ Ort, Datum_______________________________ __________________________________ Unterschrift (Kooperationspartner) 2 FM 2016-2
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