Herzliche Einladung zum Adventssingen

40. Jahrgang
Samstag, den 19. November 2016
Nummer 11 / Woche 46
Herzliche Einladung zum Adventssingen
am 27.11.2016 um 14 Uhr im Seniorenzentrum Borgentreich
Es erwarten Sie der Musikverein, die Kinderchöre und die Chöre. Der gemeinsame Gesang wird durch
Keyboard und Gitarre begleitet.
Zum gemütlichen Beisammensein in adventlicher Stimmung gibt es Kaffee und Kuchen.
Hinweis auf die Bekanntmachung
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen der Orgelstadt Borgentreich und der Stadt Willebadessen über die Durchführung
von Aufgaben der Personalverwaltung
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Orgelstadt
Borgentreich und der Stadt Willebadessen über die Durchführung der Aufgaben der Personalverwaltung sowie deren aufsichtsbehördlichen Genehmigung wurden in den Bekanntmachungsorganen des Kreises Höxter am 01. und 03.11.2016 ver-
öffentlicht.
Gem. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG NRW) wird auf diese Bekanntmachung hingewiesen.
Borgentreich, 09.11.2016
Rainer Rauch, Bürgermeister
Einladung zur Teilnehmerversammlung
am
Donnerstag, 15. Dezember 2016 um 19:00 Uhr
in den „Gasthof zur PPost“
ost“ in Borgentreich-Großeneder
Borgentreich-Großeneder,,
Dorfstraße 5, 34434 Borgentreich
Informationsver
anstaltung zu den Planungen im Flurbereinigungsver
Informationsveranstaltung
Flurbereinigungsver-fahren Großeneder
-Börde
Großeneder-Börde
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Vorstellung des Wege- und Gewässerplanes
3. Informationen zu den bevorstehenden Planwunschgesprächen.
4. Verschiedenes
Für Fragen der Teilnehmer stehen der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Großeneder-Börde, Herr Franz Engemann sowie Vertreter
der Bezirksregierung Detmold und des Planungsbüros „Sweco GmbH“
zur Verfügung.
Detmold, 10.11.2016
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 33
Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Flurbereinigung Großeneder Börde
Az.: 33 - 81105 H. O. 58
gez. Runte, (RVD)
Ende: Amtliche Bekanntmachungen
Werner Dürdoth
neuer Ortsvorsteher
Nicht autorisierte Werbung
bei Gewerbetreibenden
In seiner Sitzung am 8. November
wählte der Rat der Orgelstadt
Borgentreich mit einem einstimmigen Ergebnis Werner Dürdoth
zum Nachfolger des im September verstorbenen Ortsvorstehers
Offenbar werben derzeit verschiedene Firmen wieder bei Gewerbetreibenden, Handwerksbetrieben und Dienstleistern im gesamten Stadtgebiet. Im aktuellen Fall geht es um einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Gewerberegister. Es wird der Eindruck erweckt, dass der Anbieter
eine offizielle Verwaltungsorganisation ist, der zudem im Briefkopf den Stadtnamen „Borgentreich“ aufgeführt.
Die Orgelstadt Borgentreich
Bernhard Kösters. Herr Dürdoth
ist Berufssoldat. Seit langen Jahren
engagiert er sich in der Kommunalpolitik und im Vereinsleben seines
Heimatortes. Ferner ist er seit 2014
Mitglied im Kreistages.
weist ausdrücklich darauf hin,
dass zur Zeit kein Unternehmen
autorisiert ist solche Produkte
anzubieten!
Werden Gewerberegistereinträge, Broschüren o. Ä. mit Werbeanzeigen versehene Produkte im
Auftrag oder unter Beteiligung
der Orgelstadt Borgentreich erstellt, können sich die Vertreter/
Innen der beauftragten Firmen
mit einem im Original unterzeichneten Schreiben der Stadtverwaltung legitimieren.
Städtische Einrichtungen
geschlossen
Bürgermeister Rainer Rauch gratulierte dem neu gewählten Ortsvorsteher Werner Dürdoth. Er überreichte ihm die Ernennungsurkunde. Als
Bindeglied zwischen den Bürgern, dem Stadtrat und der Verwaltung
wünschte er ihm viel Erfolg und eine gute Zusammenarbeit.
2
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Orgelstadt Borgentreich nehmen am 8. Dezember an einer dienstlichen
Veranstaltung teil. Deshalb
sind die Dienststellen der Stadtverwaltung, der Bauhof, das
Hallenbad und die städtischen
Kindergärten an diesem Tag ab
14 Uhr geschlossen.
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
Standesamt Borgentreich
vom 12. - 16.12.2016 geschlossen
Wegen der Teilnahme an einer
Fortbildung bleibt das Büro des Standesamtes der Stadt Borgentreich
vom 12. - 16.12.2016 ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen (Sterbefall) wenden Sie sich bitte an das
Bürgerbüro der Orgelstadt Borgentreich, welches Sie an ein anderes
Standesamt weiterleitet.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist folgendes zu beachten:
Der Tod ist im Borgentreicher
Stadtgebiet eingetreten (örtliche
Zuständigkeit).
Der Sterbefall ist spätestens am
dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt
anzuzeigen. Bei Tod in einer Einrichtung (Krankenhaus, Senioren-
heim u.a.), sind diese zu einer
schriftlichen Anzeige verpflichtet.
Einen häuslichen Sterbefall zeigt
ein Angehöriger oder ein Bestatter beim Standesamt mündlich an.
Vorzulegende Unterlagen
Todesbescheinigung des Arztes
(grüner und roter Briefumschlag)
Personalausweis/Reisepass des
Verstorbenen
Aufenthaltsbescheinigung (im Bürgerbüro der Stadt Borgentreich
erhältlich)
Bei ledigen Verstorbenen:
Geburtsurkunde oder beglaubigter
Ausdruck aus dem Geburtenregister
(erhältlich beim Geburtenstandesamt)
Bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern:
Eheurkunde oder beglaubigter
Ausdruck aus dem Eheregister
bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck
aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Ggf. Nachweis über den Tod
eines bereits verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartner.
Bei Geschiedenen bzw. aufgelöster Lebenspartnerschaft:
Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
oder begl. Registerausdruck bzw. Nachweise über die aufgelöste Lebenspartnerschaft. In Sonderfällen (Auslandsbeteiligung, Spätaussiedler/Vertriebene) behält sich das Standesamt vor, weitere
Urkunden/Nachweise zu fordern.
In Friedhofsangelegenheiten wenden sie sich bitte an Frau Elvira
Tewes (Tel.: 05643/80940).
Sitzungsplan
Am 29.11.2016 findet eine Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft,
Soziales und Demografie im Orgelmuseum statt. Die nächste Sitzung des Rates der Orgelstadt Bor-
gentreich erfolgt am 20.12.2016.
Die Tagesordnungen werden rechtzeitig auf der Homepage der Stadt
und an den Aushangtafeln in den
Stadtbezirken bekanntgegeben
Glatter Bürgersteig kann zum Verhängnis werden
Räum- und Streupflicht für Grundstücksbesitzer
Schnee und Eis sind nicht nur für
Autofahrer eine Gefahr, auch Fußgänger sind stark gefährdet, wenn
nicht die Bürger dafür sorgen, daß
die Bürgersteige frei von Eis und
Schnee sind. Nach der Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die
Gehwege in voller Breite von
Schnee freizuhalten. Bei Eis- und
Schneeglätte sind die Gehwege
mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen.
Von 7 bis 20 Uhr gefallenener
Schnee und entstandene Glätte
sind nach Beendigung des Schneefalls, beziehungsweise nach dem
Entstehen der Glätte,
unverzüglich zu beseitigen.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut
werden, salzhaltiger Schnee nicht
auf ihnen abgelagert werden.
Bei der Schneeräumung ist darauf zu achten, daß Hydranten und
Einläufe von Entwässerungsanla-
gen von Eis und Schnee freigehalten werden.
Die Winterwartung wird nach einem „Streuplan“ durchgeführt, in
dem alle öffentlichen Straßen aufgeführt sind. Je nach Verkehrsbedeutung werden alle Straßen in
zeitlich nachrangiger Folge geräumt und im Bedarfsfall gestreut.
Die Stadt ist im Rahmen ihrer
technischen Mittel darum bemüht,
die Winterwartung optimal zu betreiben. Sie bittet um Verständ-
nis dafür, wenn insbesondere bei
extremen Wetterlagen unvermeidbare Verzögerungen bei der
Schneeräumung vornehmlich auf
Nebenstraßen eintreten können.
An die Fahrzeughalter ergeht die
Bitte, insbesondere auf engen
Siedlungsstraßen bei hoher
Schneelage möglichst nicht zu
parken, damit eine ungehinderte
Durchfahrt für Räumfahrzeuge,
Müllfahrzeuge, Feuerwehr usw.
sichergestellt ist.
ger 10.
Für Anregungen und konstruktive
Kritik stehe ich jederzeit gerne
zur Verfügung und verbleibe bis
dahin
herzlichst
Ihre
Gisela Tewes, Ortsheimatpflegerin
Natinger Fotokalender 2017
Liebe Natinger,
in diesem Jahr wird es wieder einen Natinger Fotokalender geben
mit Motiven rund um unser Dorfleben. Er zeigt Veränderungen,
Feste und Aktivitäten, die unser
Dorf lebenswert machen, zu jeder
Jahreszeit und aus verschiedenen
Perspektiven. Wer einen Kalender erwerben möchte für sich,
oder auch als Geschenk zu Weihnachten kann die Probeexemplare in Augenschein nehmen und
gleichzeitig bestellen.
Der Wandkalender mit 13 Motiven in der Größe Din A 4 soll 10
Euro kosten.
Zur Ansicht und Bestellung können folgende Orte ab Mitte November aufgesucht werden:
• Lebensmittelgeschäft Wulf in
Borgholz, Lange Strasse 26,
• Gasthof zur Post in Natingen
Dorfstrasse 4,
• Büro des Ortsvorstehers und
OHP in Natingen, Auf dem An-
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
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Hunde steuerlich anmelden
Eine unterlasse Hundeanmeldung ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern erfüllt den Tatbestand
der Steuerhinterziehung!
Wer einen Hund hält, ist nach den
satzungsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, Hundesteuer zu
zahlen. Die Orgelstadt Borgent-
reich erhebt für das Halten von
Hunden im Stadtgebiet die Hundesteuer auf Grund der Hundesteuersatzung in der zur Zeit gülti-
gen Fassung. Zur Zahlung der
Steuer ist der/die Hundehalter/in
verpflichtet. Neben ihm haftet der/
die Eigentümer/in des Hundes für
Name/Vorname des Hundehalters:
Straße und Hs.-Nr.
PLZ/Ort
Telefon
An die
Orgelstadt Borgentreich
Am Rathaus 13
34434 Borgentreich
Hundeanmeldung
Gem. der Hundesteuersatzung der Orgelstadt Borgentreich in der derzeit gültigen Fassung
melde ich folgende Hunde an:
Anzahl der von mir gehaltenen Hunde:
davon werden bereits versteuert:
Datum der Aufnahme des/der Hunde(s):
Bisheriger Hundehalter
(Name/Anschrift):
Hunderasse:
Liegen bei Ihnen gem. nachstehender Auflistung Hundesteuerermäßigungs-/befreiungvoraussetzungen vor (bitte
ankreuzen unter Vorlage entsprechender Nachweise)?
†
,FK EHVLW]H DOV +XQGHKDOWHU HLQHQ 6FKZHUEHKLQGHUWHQDXVZHLV PLW GHQ 0HUN]HLFKHQ Ä%³ Ä%/³ ÄD*³ RGHU
Ä+³RGHULFKELQEOLQGE]ZWDXEXQGGHUJHKDOWHQH+XQGGLHQWDXVVFKOLH‰OLFKPHLQHP6FKXW]6WHXHUEH freiung gem. § 3 Abs. 2 Hundesteuersatzung).
†
Der Hund ist aus einer Einrichtung übernommen worden, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Tier schutzgesetz besitzt (Tierheim) und deren Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestätigt ist
(12-monatige Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 4 Hundesteuersatzung).
†
Ich bin Hundezüchter mit eingetragenem Zwingernamen und betreibe eine gewerbliche Rasse hundezucht, aus der die Erlöse und Kosten bei meinem zuständigen Veranlagungsfinanzamt steuerlich geltend
gemacht werden (keine Hobbyhundezucht).
†
Ich bin Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II) bzw. stehe diesen
Personen einkommensmäßig gleich (Ermäßigung auf ½ gem. § 4 Abs. 3 Hundesteuersatzung).
†
Der Hund ist zur Bewachung von gewerblichen Gebäuden erforderlich.
†
Ich wohne vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt und der Hund dient zur Be wachung dieses Gebäudes (Ermäßigung auf ½ gem. § 4 Abs. 1a Hundesteuersatzung).
†
Der Hund dient zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche vom näch sten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen (Ermäßigung auf ¼ gem. § 4 Abs. 2 Hundesteuer satzung).
†
Der Hund als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhund verwendet und hat die dafür vorgesehene Prüfung vor
Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt (Ermäßigung auf ½
gem. § 4 Abs. 1b Hundesteuersatzung).
Weitere Ermäßigungs-/Befreiungsvoraussetzungen können bei der Stadt erfragt werden.
_____________
(Datum)
___________________________
(Unterschrift)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------Eintragung nur durch die Verwaltung:
1.
2.
3.
4
Eintragung in die Hundesteuerzugangsliste ab ______________, Nr. der Marke __________
Ermäßigungs-/Befreiungsvoraussetzungen liegen vor / nicht vor (Nichtzutreffendes bitte streichen).
Z. d. V.
Namenszeichen: _________________
die Steuer.
Vielen Hundehaltern sind die
Grundlagen der Besteuerung nicht
oder nicht ausreichend bekannt.
Deshalb wird darauf hingewiesen,
dass ein Hund innerhalb von 2
Wochen nach seiner Aufnahme
steuerrechtlich bei der Orgelstadt
Borgentreich anzumelden ist.
Wenn ein Hund durch Geburt einer Hündin des Hundehalters zugewachsen ist, muss er innerhalb
von 2 Wochen, nachdem das Tier
drei Monate alt geworden ist, angemeldet werden. In bestimmten
Fällen kann auf Antrag eine Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung gewährt werden. Nähere
Einzelheiten hierzu können bei
dem Steueramt der Stadt, Dieter
Stromberg, Tel.: 05643/809-451
und Elisabeth Evers, Tel.: 05643/
809-43, erfragt werden.
Mit dem Steuerbescheid oder mit
der Bescheinigung über die Steuerbefreiung übersendet die Orgelstadt für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Der/die Hundehalter/in darf Hunde außerhalb
seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit
einer sichtbar befestigten Hundesteuermarke führen. Beauftragten
der Orgelstadt ist auf Verlangen
die gültige Hundesteuermarke
vorzuzeigen.
Sollte in Ihrem Haushalt ein bisher
nicht angemeldeter Hund gehalten werden, wird um entsprechende Mitteilung bis zum
31.10.2016 gebeten.
Auf Ordnungsbußen wird für alle
rechtzeitig eingehenden Anmeldungen verzichtet.
In diesem Zuge wird auf § 9 der
Hundesteuersatzung der Orgelstadt
Borgentreich
vom
14.03.2005 hingewiesen, der wie
folgt lautet:
§ 10
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des §
20 Abs. 2 Buchst. b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21. Oktober 1969 (GV NRW S.
712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2004 (GV NRW
S. 228), handelt, wer vorsätzlich
oder leichtfertig
1. als Hundehalter entgegen § 5
Abs. 4 den Wegfall der Vor-
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
aussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht rechtzeitig anzeigt,
2. als Hundehalter entgegen § 8
Abs. 1 einen Hund nicht oder
nicht rechtzeitig oder unter
fehlender oder falscher Angabe der Hunderasse anmeldet,
3. als Hundehalter entgegen § 8
Abs. 2 einen Hund nicht oder
nicht rechtzeitig abmeldet,
4. als Hundehalter entgegen § 8
Abs. 3 einen Hund außerhalb
seiner Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes
ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt, die Steuermarke auf
Verlangen des Beauftragten
der Stadt nicht vorzeigt oder
dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähn-
lich sehen, anlegt,
5. als Grundstückseigentümer,
Haushaltungsvorstand oder
deren Stellvertreter sowie als
Hundehalter entgegen § 8 Abs.
4 nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt,
6. als Grundstückseigentümer,
Haushaltungsvorstand, oder
deren Stellvertreter entgegen
§ 8 Abs. 5 die vom Steueramt
übersandten Nachweisungen
nicht wahrheitsgemäß oder
nicht fristgemäß ausfüllt.
Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu
zehntausend EURO geahndet werden.
In Zukunft sind weiterhin Kontrollen vorgesehen, um die Zahl der
bisher nicht erfassten Hunde zu
verringern.
deren Eltern.“ Er glaubt, das
wird helfen: „Wenn erst einmal
schärfste Strafen verhängt sind,
wird m.E. eine günstige Wendung eintreten.“
So bringt K. denn sechs Jugendliche zur Anzeige, die er an einem Tage spät, d. h. nach 21
Uhr, in einer Gaststätte mehrfach ermahnt hatte, und die erst
um 22 Uhr 15 das Lokal verlassen hätten, und zwar unter
Gröhlen und Pfeifen und mit anschließendem Randalieren in
verschiedenen Straßen und ruhestörendem Lärm. Die sechs,
darunter einer, der Jahrzehnte
später Bürgermeister von Borgentreich sein wird, erhalten
alle eine entsprechende polizeiliche Strafverfügung über 10
Reichsmark, ersatzweise 2 Tage
Jugendarrest.
Doch dann treten die Väter auf,
und Lehrer K. erhält Kontra. Am
10. November erscheint Bäckermeister W. K. auf dem Amt
in Borgentreich und legt Einspruch ein. Er bezichtigt Lehrer
K., dass er „mit der Unwahrheit operiert“, und das im Falle
seines Sohnes nun schon zum
dritten Mal. Sein Sohn sei um
22 Uhr 05 im Hause gewesen
und könne gar nicht an den Vorkommnissen nach 22 Uhr 15 teilgenommen haben. „Mein Sohn
ist übrigens von mir gewarnt,
dass er da, wo K. auftritt und
sich sehen lässt, dann sofort zu
verschwinden [habe].“
Am gleichen Tag erscheint auch
der Borgholzer Bürgermeister,
bei dem gleich zwei Söhne betroffen sind, und legt Einspruch
ein. Auch seine Söhne seien zum
fraglichen Zeitpunkt längst zu
Hause gewesen. Und dann legt
er los: „Es ist mir mitgeteilt
worden, dass andere Jugendliche - die aber mit dem Anzeigenden sehr gut befreundet
sind - keine Anzeige erhalten,
bzw. K. diese seine Freunde
nicht namhaft gemacht hat.“
„Die weiteren Ausführungen des
Anzeigenden, dass die Borgholzer Jugend verroht sein sollte,
beruhen ebenfalls auf Unwahrheit.“ Der Bürgermeister dreht
den Spieß um. Es sei eher so,
dass die (u. a. von Lehrer K.
unterrichteten) Kinder der
Volksschule nicht die rechte Erziehung erhielten und daher oft
groben Unfug anstellten, nicht
aber die älteren Schulentlassenen. Auch gegen den Vorwurf
des falschen Lokalpatriotismus
wehrt sich der Bürgermeister
„In Borgholz geht man nur gerade und keine krummen
Wege.“
Und dann beruft er sich noch
auf einen Ausspruch des Amtsbürgermeisters, dass K. „in
Borgholz keine Polizeigewalt
auszuüben habe“. Das sei seine, des Ortsbürgermeisters,
Zuständigkeit und Verantwortlichkeit. Das Ende der ganzen
Angelegenheit ist, dass wieder
sämtliche Strafbefehle zurück
genommen werden.
Wieder viel Papier für nichts.
Aber das Papier zeigt doch, dass
da ein untergründiges Grummeln quer durch Borgholz ging,
dass da heimliche Grabenkämpfe stattfanden. Später haben irgendwelche Jugendlichen dem
Lehrer K., der anscheinend regelmäßig abends spät von der
Kneipe nach Hause kam, einen
Strick quer über den Weg gespannt, dass er darüber fallen
sollte. Er bemerkte den Strick
und fiel nicht. Ich frage mich,
ob ich, wenn ich damals Jugendlicher in Borgholz gewesen wäre, vielleicht nicht auch
zu den ‚bösen Buben‘ gehört
hätte, die dem Lehrer diesen
Strick gespannt haben.
Aus dem Stadtarchiv
Betrifft: Jugendverwahrlosung
Ja, ja, die Jugend verwahrlost
immer mehr. So sahen es
jedenfalls manche unserer Großväter und Urgroßväter gern, und
noch in den 1940er Jahren unterstützten sie rechtliche und polizeiliche Vorschriften in ihrer Sicht
dessen, was als rechte Zucht und
Ordnung zu gelten hat.
Auf solche Zucht und Ordnung
achtete z. B. der Hauptwachtmeister F. vom Rösebecker Gendarmerieposten. Jugendliche
ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten hatten sich
abends nach 21 Uhr nicht mehr
auf der Straße aufzuhalten, und
F. klapperte offenbar des
Abends ab 21 Uhr seine Ortschaften ab, um Jugendliche,
die da auf offener Straße zu verwahrlosen drohten, durch eine
Anzeige und die darauf folgende Verfügung einer Polizeistrafe wieder auf den rechten Weg
zu führen.
Da standen doch wahrlich um 5
Minuten nach 9 in Lütgeneder
noch zwei Jugendliche bei der
Friedhofsmauer und unterhielten sich! F. erstattet natürlich
Anzeige. Und in Daseburg erwischt er gar einen Jungen, der
um 10 Uhr nachts noch
unterwegs ist.
Nach Rücksprache mit den jeweiligen Eltern werden die auf
F.s Anzeigen hin erfolgten Strafverfügungen stets zurück genommen. Der Daseburger Junge z. B. hatte sich bei seinem
Lehrherrn einen Tag Urlaub genommen, um zu Hause den Hafer zu mähen. Da er nur diesen
einen Tag hatte, dauerte die
Arbeit bis halb zehn am Abend,
und nach Waschen und Abendbrot war er dann eben erst um
zehn Uhr auf dem Weg zurück
zu seiner Schlafstelle beim
Lehrherrn.
Aber solche Ausreden wollte
Hauptwachtmeister F. wohl nicht
gern gelten lassen, und so wurde denn aus Lapalien jedesmal
ein ganzer Verwaltungsvorgang.
Wo ist das zu finden? In der
Akte F 342 des Stadtarchivs Borgentreich, betitelt ‚PolizeiStrafverfügungen 1940-43‘, in
die eine ganze Reihe solcher
Vorgänge eingegangen sind.
In Borgholz muss es besonders
schlimm mit der Jugend gestanden haben, jedenfalls wenn man
dem damaligen dortigen Lehrer K. glaubt. Mit „Betrifft: Jugendverwahrlosung“
überschreibt er sein Schreiben vom
31.10.1942 an den Herrn Amtsbürgermeister in Borgentreich
und beginnt: „Diese [eben die
Jugendverwahrlosung] nimmt in
letzter Zeit wieder zu.“
„Jugendliche beiderlei Geschlechts treiben sich noch
nach 21 Uhr bis in die Nacht
auf den Straßen und in der Umgebung des Ortes herum. Die
Sittlichkeit der betreffenden
Jugendlichen hat bereits einen
bedenklichen Tiefstand erreicht. Obstdiebstähle, ruhestörender Lärm und grober Unfug sind genügend vorgekommen.“ Aha, um geklaute Äpfel
geht es!
Und warum ist außer Lehrer K.
niemand in Borgholz, der dagegen einschreitet? Weil man
„aus Gründen falschen Lokalpatriotismusses“ Anzeigen unterlässt, denn es ist „in Borgholz so, dass ein Ortsgeborener dem anderen nichts antun
mag“.
Nur Lehrer K. hält das Fähnlein
von Recht, Gesetz und Ordnung
aufrecht und tut etwas. „Um
der Verwahrlosung zu begegnen, bitte ich um entsprechende strafrechtliche Maßnahmen
gegen die von mir zur Anzeige
kommenden Jugendlichen und
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
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Anmeldung Kindergärten
Das neue Kindergartenjahr 2017/
2018 beginnt am 01.08.2017. Kinder, die im Laufe des nächsten
Kindergartenjahres drei Jahre alt
werden, sollten bis zu den unten
genannten Terminen in der für ihren Stadtbezirk zuständigen Einrichtung angemeldet werden:
Städtischer Kindergarten Bor
Bor-gentreich
Anmeldung
bis
10.12.2016
Kernstadt Borgentreich und
Stadtbezirk Manrode
Mauerstr. 9, 34434 Borgentreich
Frau Dürdodt, Tel.: 05643/7106
Kath. Kindergarten Borgholz An-
meldung bis 01.12.2016
Stadtbezirke Borgholz, Natingen
Borgholz, Burgstr. 5, 34434 Borgentreich
Frau Hartmann, Tel.: 05645/473
Integrativer Kindergarten „Alsternest“, Bühne Anmeldung bis
10.12.2016
Stadtbezirke Bühne, Manrode u.
Muddenhagen
Bühne, Grüner Weg 12, 34434
Borgentreich
Frau Tournier, Tel.: 05643/8726
Städtischer Kindergarten Großeneder Anmeldung bis 10.12.2016
Stadtbezirke Großeneder, Lütge-
neder u. Rösebeck
Großeneder, Siekweg 3, 34434
Borgentreich
Frau Berlage, Tel.: 05644/628
Städtischer Kindergarten Körbeck
ckee Anmeldung bis 10.12.2016
Stadtbezirk Körbecke
Körbecke, Große Lieth 2, 34434
Borgentreich
Frau Rehrmann,
Tel.: 05643/8686
Kath. Kindergarten Natzungen
Anmeldung bis 10.12.2016
Stadtbezirke Natzungen, Drankhausen
Natzungen, Kämpenweg 9, 34434
Borgentreich
Frau Hartung, Tel.: 05645/8732
In den Kindergärten werden auch
im Laufe des o.g. Kindergartenjahres Kinder unter 3 Jahre aufgenommen, soweit die Kapazitäten ausreichend sind.
Nach dem Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) können Betreuungszeiten
von 25, 35 oder 45 Stunden pro
Woche ausgewählt werden, soweit eine gewisse Anzahl von
Anmeldungen vorliegt. Bitte melden Sie Ihr Kind deshalb verbindlich für das Kindergartenjahr
2017/2018 an.
Erlös aus Beach-Party dem Freibad gespendet
Eine Spende in Höhe von 1.700,Euro konnten die Verantwortlichen der Borgentreicher BeachParty Bürgermeister Rainer Rauch
übergeben. Insgesamt beläuft sich
der diesjährige Erlös auf 3.000,Euro. Im Frühjahr wurde der Stadt
bereits ein Betrag von 1.300,- Euro
zur Bestuhlung des Kiosk und die
Anschaffung von Wasserspielgeräten übergeben. Trotz schwankender Wetterlage bei der Party
in diesem Jahr, zeigten sich die
Verantwortlichen doch mit der
Durchführung und mit dem Ergebnis zufrieden. Bürgermeister
Rauch bedankte sich im Namen
der Stadt und den Badbesuchern
für die Spenden. Da das Team in
dieser Zusammensetzung nicht
mehr weiter machen wird, bedankte er sich besonders bei Werner
Dürdoth, Andreas Muhs, Hubertus Herbold und Frank Stamm für
die vor 20 Jahren gestartete Aktion und das Durchhalten. So konnten doch viele Projekte zur Attraktivitätssteigerung der Bäder
dadurch unterstützt werden.
v.l.: Rainer Rauch, Hubertus Herbold, Sascha Benecke vom Bäderteam, Frank Stamm und Werner
Dürdoth
Ende: Der Bürgermeister informiert
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Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
Rentenberatung im Dezember 2016
Deutsche Rentenversicherung
Mittwoch, 07.12.2016
9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Stadtverwaltung
Warburg, Bahnhofstr. 28,
Zimmer 121,
Tel.: 05641/92-120
Bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht und zum Elterngeld stehen Ihnen seit dem 1.1.2008 Ansprechpartner beim Kreis Höxter
zur Verfügung.
Bei Fragen bezüglich der Kriegsopferfürsorge können Sie sich an
den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wenden.
Orthopädisches
Versorgungsamt beim VA Bielefeld
Die Sprechtage der Deutschen
Rentenversicherung sind nur nach
vorheriger Terminabsprache, Telef.-Nr. 05641/92120, zu besuchen.
Schlossrunde am 24. November im Konzertsaal der Abtei
Industrie 4.0 für den Mittelstand
Kreis Höxter. Die Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Kreis
Höxter mbH veranstaltet gemeinsam mit der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld am Donnerstag,
den 24. November 2016, ab 18:00
Uhr die traditionelle Schlossrunde im Konzertsaal der Abtei Marienmünster.
„Industrie 4.0 für den Mittelstand“ unter diesem Motto bietet die Schlossrunde Aktuelles aus
Wissenschaft und Forschung:
Prof. Dr.-Ing. Stefan Witte verdeutlicht in seinem Vortrag Industrie 4.0 Aktivitäten in OWL, die
wertvolle Angebote und Chancen
für den Mittelstand bieten. Projekte und Initiativen werden vorgestellt und die Entwicklung in
OWL zur Region der Digitalisierung wird praxisnah beleuchtet.
Weiterhin wird Wolfgang Marquardt als Experte für Industrie
4.0 neue Unterstützungsangebote und Projekte der OstWestfalenLippe GmbH für Unternehmen
präsentieren.
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Jasperneite
vom Fraunhofer-Anwendungszentrum in Lemgo wird in seinem Vortrag „Digital in NRW: Wie kommt
Industrie 4.0 in den Mittelstand?“
den besonderen Fokus auf den
Technologietransfer legen. Er wird
praktische Unterstützungsangebote für die Digitalisierung und
Vernetzung sowie Anwendung von
Industrie 4.0 gerade für kleine und
mittelständische Unternehmen
vorstellen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, im
persönlichen Gespräch Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und der Wirtschaft kennen zu lernen und treten Sie in
den Dialog. Nähere Informationen
erhalten Sie im Internet unter:
www.gfwhoexter.de
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zur besseren
organisatorischen Planung bitten
wir um eine kurze Anmeldung unter E-Mail: [email protected]
bzw. Tel. 05271 9743-0.
Der Weg in die Selbständigkeit
Seminarveranstaltung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbh
Höxter
Höxter.. Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter
mbH veranstaltet in Zusammenarbeit mit der IHK Ostwestfalen
zu Bielefeld am Mittwoch, den
07.12.2016, in der Zeit von 9 - 17
Uhr ein Orientierungsseminar für
potenzielle
Existenzgründer/innen.
Auf dem Weg von der Geschäftsidee bis hin zur Existenzgründung
stehen viele Fragen. Diese gilt es
zu beantworten. Je besser ein Vorhaben vorbereitet wird und je
mehr Informationen eingeholt
werden, umso wahrscheinlicher
ist der spätere Erfolg. Genauso
wichtig ist es jedoch, zielgerichtet nach Antworten und Informationen zu suchen. Hier setzt die
Veranstaltung an.
Das Orientierungsseminar für
Existenzgründer/-innen soll einen
ersten Überblick in besonders
wichtigen Bereichen der Gründungsphase und in der Zeit danach
verschaffen.
Hierzu
zählen
insbesondere:
• Unternehmenskonzept und
Unternehmerpersönlichkeit
• Kapitalbedarfsermittlung und
Finanzierungskonzept
• Marketing
• Recht und Steuern.
Veranstaltungsort ist der Seminarraum der GfW, Corveyer Allee
7, in Höxter. Das Teilnahmeentgelt
beträgt 65,- €. Hierin enthalten sind
Unterlagen, Tagungsgetränke sowie
ein Mittagsimbiss. Anmeldungen
sollten spätestens bis zum
30.11.2016 bei der Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbH, Corveyer Allee 7, 37671
Höxter unter Tel. 05271 9743-15;
Fax 05271 9743-30 oder per E-Mail
unter [email protected]
eingegangen sein.
Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge
Die diesjährige Haus- und Straßensammlung des Volksbundes
Deutsche Kriegsgräberfürsorge
e.V im Stadtgebiet von Borgentreich wird wieder von Soldatinnen und Soldaten des Abgesetzten Technischen Zuges 242
Auenhausen durchgeführt. In der
Woche vom 21.-23. November
werden sie tagsüber unterwegs
sein und mit Sammeldosen um
Ihre Geldspenden bitten. Diese
helfen dem VDK bei seiner Arbeit zur Erhaltung und Pflege der
Kriegsgräberstätten des ersten
und zweiten Weltkrieges im Inund Ausland. Auch die Durchführung von Jugendbegegnungen
zur Förderung
der
Freundschaft unter
den verschiedenen Nationen benötigt
finanzielle Unterstützung.
Sollten
die
Sammler Sie
nicht antreffen,
Sie aber spenden möchten,
so wenden Sie
sich an Ortsvorsteher Werner
Dürdoth Tel.
0171 4907031. V.l. Oberstabsgefreiter Cornelia Meschede und Stabsfeldwebel Werner Dürdoth
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
7
Harmlos oder Grund zur Sorge?
Daher kommt der blaue Fleck!
Erst rot und blau, dann braun, grün
oder gelb - ein Bluterguss begleitet uns häufig mehrere Tage in
den unterschiedlichsten Farben.
In den meisten Fällen ist er harmlos. Doch wer immer wieder ein
sogenanntes Hämatom entdeckt,
das er sich nicht erklären kann,
sollte der Sache nachgehen:
Vielleicht steckt eine unerkannte
Gerinnungsstörung dahinter.
Blaue Flecken entstehen, wenn
kleine Blutgefäße unter der Hautoberfläche durch eine äußere,
stumpfe Krafteinwirkung verletzt
werden. Da diese oft schmerzhaft
ist, wie zum Beispiel ein Sturz,
Stoß oder Schlag, lässt sich die
Ursache meistens leicht ausmachen. Doch das ist nicht immer
der Fall, wie zwei Umfragen des
Marktforschungsinstituts GfK mit
977, bzw. 983 Teilnehmern beweisen: Zehn Prozent der insgesamt
977 Befragten gaben an, häufig
unter blauen Flecken zu leiden.
Innerhalb der Gruppe mit 983 Teilnehmern konnten sich zudem 7,7
Prozent häufig nicht erklären, wie
die Blessuren zustande gekommen sind.
Gestörte Blutgerinnung
Manche Menschen entwickeln
schon bei leichten Stößen ungewöhnlich große Hämatome. In diesem Fall kann es sein, dass eine
Blutgerinnungsstörung dahinter
steckt. Eine von ihnen ist das vonWillebrand-Syndrom (vWS). Bei
diesen Patienten ist ein für die
Blutgerinnung wichtiges Protein,
der
„von-Willebrand-Faktor“,
entweder fehlerhaft, in zu kleinen Mengen oder gar nicht vorhanden. In Deutschland gibt es
rund 800 000 Betroffene. Doch vie-
le wissen nichts von ihrer Erkrankung - und laufen damit Gefahr,
bei einem Unfall oder einer Operation lebensgefährliche Mengen
an Blut zu verlieren. Mit der richtigen Therapie kann das verhindert werden (www.netzwerk-vonwillebrand.de).
Die Krankheit lässt sich durch spezielle Laboruntersuchungen beim
Arzt nachweisen, doch nur wenige Menschen nehmen diese Möglichkeit wahr: Laut GfK-Umfrage
haben sich 66,3 Prozent derjenigen, die häufiger unter blauen Flecken leiden, noch nie auf eine
Gerinnungsstörung untersuchen
lassen. Sinn macht eine Untersuchung vor allem dann, wenn noch
weitere vWS-Symptome hinzukommen - etwa häufiges Nasenbluten oder bei Frauen eine Regelblutung, die ungewöhnlich
stark ausfällt oder länger als fünf
Tage anhält.
Kälte bremst Fleck aus
Wie entsteht ein blauer Fleck?
Aus den verletzten Gefäßen laufen kleine Mengen Blut in das
umliegende Gewebe. Mit der Zeit
baut der Körper das Blut ab, dabei
verändert es die Farbe. Tipp: Wer
die betroffene Stelle direkt nach
dem Stoß mit einem Kühlpad behandelt, kann die Ausbreitung eindämmen. Durch die Kälte ziehen
sich die Gefäße zusammen, es tritt
weniger Blut aus. akz-o
Foto: MCG/akz-o
8
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
Spanplatte oder Lattenrost Was gehört unter die Matratze?
Manche Menschen sind der Ansicht, eine harte Schlafstätte sei
gut für den Rücken. In nicht wenigen Betten liegt daher zwischen
Matratze und Lattenrost eine
Spanplatte oder ein Brett. Einige
Medien haben zuletzt sogar eine
entsprechende Empfehlung veröffentlicht.
Renommierte Schlaf- und Bettenspezialisten halten davon aber gar
nichts. So rät Prof. Dr. Ingo Fietze,
Vorsitzender der „Deutschen Stiftung Schlaf“ und Leiter des Interdisziplinären Schlafmedizinischen
Zentrums an der Berliner Charité-Universitätsklinik, dringend
von einer Spanplatte oder einem
selbst gebauten Lattenroste ab.
Er plädiert dagegen für ein ausführliches Probeliegen mit unter-
schiedlichen Matratzenunterlagen, bei dem man sich ruhig auf
sein Bauchgefühl verlassen kann.
Dabei eignet sich nicht jeder Rost
für jede Matratze. „Je nach Matratzenart ist die Unterfederung
für den Liegekomfort sogar wichtiger als die Matratze selbst“,
weiß Markus Kamps, Präventologe und anerkannter Bettenexperte. Vor allem Kaltschaummatratzen benötigen eine elastische
Grundlage, damit sie sich nicht
zu schnell durchliegt.
Im Extremfall kann ein alter und
unpassender Rahmen die neue
Matratze sogar beschädigen. Den
(doppelten) Schaden hat dann der
Kunde, da in solchen Fällen die
gesetzliche Gewährleistung oft
nicht greift. akz-o
Foto: Rowä/akz-o
Jetzt ist Sport-Zeit
Kennen Sie einen der übelsten
Killer überhaupt? Schleichend, unbemerkt und trotzdem gnadenlos? Die Rede ist von der Arteriosklerose, umgangssprachlich Arterienverkalkung.
Rauchen,
Stress, ungesunde Ernährung und
Alkohol fördern das Ganze. Grob
gesagt handelt es sich um eine
Schädigung der Gefäßwände, sie
verlieren an Elastizität. Und je
starrer die Arterien werden, desto weniger können sie den Blutdruck regulieren. Bluthochdruck
und Herz-Kreislauf-Krankheiten
sind die Folge. Da hilft nur eines,
Sport treiben. „Wenn Sie sich unser Gefäßsystem wie einen Gartenschlauch vorstellen“, erklärt
Prof. Christine Graf von der Sport-
hochschule in Köln, „dann hält
das Training den Gartenschlauch
geschmeidig und sorgt dafür, dass
er nicht so schnell porös wird.“
150 Minuten Sport in der Woche
sollten es sein. Kein Hochleistungssport, aber man sollte schon
ein wenig aus der Puste kommen.
Fazit: Wer Sport treibt, zum Beispiel regelmäßig läuft, und sich
ausgewogen ernährt, senkt das
Risiko der Herzkreislauferkrankungen deutlich. Das wirkt viel
besser als die oft propagierte salzarme Ernährung. In diesem Sinne:
Warten Sie nicht darauf, dass das
Wetter besser wird, sondern fangen Sie am besten noch heute mit
dem Sport an. (mso/dfd)
(mso/dfd)
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
9
Notdienste und Notrufnummern
Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes der Orgelstadt Bor
Bor-gentreich erreichen Sie an den
Wochenenden und an den FFeier
eier
eier-tagen unter der Ruf Nr
Nr.. 01719706434. Unter dieser Rufnummer können Sie ebenfalls Störungen bei der Wasserver
asserver-- und entsorung melden.
Das Hallenbadbad der Orgelstadt
Borgentreich erreichen sie unter
der Ruf-Nr. 05643/ 9470383.
Feuerwehr/ Notfälle/
Unfälle/ Vergiftungen
112 (Rettungsdienst)
Polizei 110
Polizeistation Warburg
0 56 41/ 78 80-0
Klinikum Warburg GmbH
0 56 41/ 91-0
Hüffertstr. 50, 34414 Warburg
Apothekennotdienst 0 800/ 00 22 83 3
Internet: www.akwl.de
Zahnärztlicher Notdienst
zu erfragen unter: 0 56 41/ 60 400
Ärztlicher/ Augenärztlicher Not-
dienst
zu erfragen unter:
Zentrale Notfallrufnummer:
116 117
Öffnungszeiten der Nofallpraxis
im Klinikum Warburg
Montag und Freitag 13.00 Uhr bis
22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
08:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Suchen Sie bei Bedarf direkt die
Pr
axis auf
onPraxis
auf.. Eine vorherige KKontaktaufnahme über die zentrale
Notfallrufnummer ist nicht notwendig.
Tierärztlicher Notdienst an allen
Wochenenden
Dr. Schülken/Dr. Busch
Peckelsheim 0 56 44/ 701
Öffnungszeiten der Boden- und
Bauschuttdeponie Borgenreich:
(von Oktober bis 15. Dezember)
montags bis donnerstags von 8.00
bis 16.00 Uhr
Tel.: 05643/88 08
34434 Borgentreich
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Sicherheiten für Bauherren
durch „Hausbau-Schutzbrief“
Mama und Papa
haben sich entschieden!
Für fast jeden Normalbürger ist der Bau eines Massivhauses
die größte Investition im Leben.
Da darf nichts schief gehen, was
die Finanzierung des Eigenheims gefährden könnte. Der
branchenweit
einzigartige
„Hausbau-Schutzbrief“ von Town
& Country Haus bietet Bauherren größtmögliche Sicherheiten.
Vertragliche
Vereinbarungen
sollen
das
rechtssichere
Miteinander der Beteiligten,
also des Bauherrn und seines
Baupartners,
gewährleisten.
Tipp von Town & Country Lizenzpartner Andreas Kropp: „Verlassen Sie sich als Bauherr nicht
auf mündliche Absprachen oder
Zusagen. Entscheidend ist, was
vertraglich vereinbart wurde.“
Dank „Haubau-Schutzbrief“:
Größtmögliche Sicherheit beim
Bau eines Massivhauses.
10
Bereits vor mehr als zehn Jahren
hat Town & Country Haus den einzigartigen „Hausbau-Schutzbrief“
eingeführt, der im Kaufpreis eines jeden Town & Country-Hauses enthalten ist. Der „HaubauSchutzbrief“ bietet dem Bauherrn
weitestgehende Sicherheit vor,
während sowie nach der Bauphase und geht teils weit über diese
gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards hinaus. Ein wichtiger Bestandteil des „HausbauSchutzbriefes“ ist die Planungsund Finanzierungssicherheit vor
Baubeginn. So kann die FinanzierungsSumme-Garantie eine kostspielige Nachfinanzierung vermeiden.
Größtmögliche Sicherheit während der Bauphase bietet der
„Hausbau-Schutzbrief“ von Town
& Country Haus dank der Endkontrolle des Massivhauses durch einen unabhängigen Baugutachter,
der Bauzeitgarantie sowie der
vierfachen
Baufertigstellungsbürgschaft. Diese beträgt 20 Prozent des Kaufpreises und ist somit vier Mal höher als vom Gesetzgeber gefordert.
Schließlich sorgt vor allem die
Baugewährleistungs-Bürgschaft
von 75.000 Euro vor finanziellen
Risiken in den ersten Jahren nach
Fertigstellung des Massivhauses.
Kontakt:
Hausbau im Hochstift
Andreas Kropp
Marktstr. 19, 32839 Steinheim
Tel. 05233/2091935
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Qualität und Sicherheit
Kundenzufriedenheit Note 1,4
1L[a[PUMVYTPLYLU! Hausbau im Hochstift
Town & Country Lizenz-Partner
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Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
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Strahlende Gesichter nehmen Gewinne entgegen
Strahlende Kindergesichter gab
es im Familienzentrum Alsternest in Bühne bei der Übergabe
der Gewinne aus dem Luftballonwettbewerb des Elternbeirats. Zahlreiche Kinder schickten im September am „Tag der
offenen Tür“ des Familienzentrums Alsternest, bunte Ballons
mit selbst gemalten Karten in
den Himmel. Der Siegerballon
von Tim Reddemann schaffte es
in das fast 90 km entfernte Rheden in Niedersachsen. Weitere
Preise wurden an Amelie Niemeier, Lara Denecke, Lionel
Walther und Benjamin Niggemann vom Elternbeirat des Familienzentrums Alsternest übergeben.
Von links: Amelie Niemeier, Benjamin Niggemann, Lionel Walther,
Tim Reddemann, Lara Denecke
Katholische öffentliche
Bücherei
Tag der offenen Tür
an der Sekundarschule Warburg Teilstandort Borgentreich
Am Freitag, 25. November 2016
öffnet die Sekundarschule War
ar-burg am Teilstandort Borgentreich
ihre Türen und gewährt Einblick
Einblickee
in ihre Arbeit.
Alle Eltern und Erziehungsberechtigten der 4. Klassen der Grundschulen sind eingeladen, sich um
15.00 Uhr in der Aula, Gebäude
1, über das Bildungsangebot
der Sekundarschule am Standort Borgentreich zu informieren.
Anschließend beantworten Ihnen das Schulleitungs-Team
und die Lehrer/innen gern noch
offene Fragen. Ab ca. 15.30 Uhr
können sich alle Interessierten,
Gönner und Ehemaligen umsehen, die Räumlichkeiten erkunden, an verschiedenen Mitmachaktionen teilnehmen, musikalische Beiträge genießen
oder sich im Café in der Pausenhalle niederlassen.
Das Team der Sekundarschule und
alle Schülerinnen und Schüler freuen sich auf einen schönen, adventlichen Nachmittag mit Ihren
Gästen.
Güthoff, Schulleitung der Sekundarschule
im Seniorenzentrum Borgentreich
Tel. 05643-9496 450
Öffnungszeiten:
sonntags 11:00 - 12.00 Uhr
montags 19:30 - 20:30 Uhr
mittwochs 09:30 - 10:30 Uhr
donnerstags 17:00 - 18:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
St. Marien Bücherei Borgholz
Pfarrheim, Am Marktplatz 11
Telefon: 05645 9301
Öffnungszeit: sonntags: 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Einladung zum
Adventsbasar 2016
am 25. November, von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Hinweis
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am
Freitag, dem 17. Dezember 2016
Redaktions- und Anzeigenschluss ist am
Donnerstag, dem 08. Dezember 2016
Annoncen nimmt entgegen:
Herr Jürgen Vollmann
Bad Driburg
Tel.: 05253/2575
E-Mail: [email protected]
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Die Bördelandschule lädt ganz
herzlich zum traditionellen Adventsbasar in das Gebäude 2 ein.
Brauchen Sie noch ein Adventsgesteck oder eine Weihnachtskarte? Wenn Sie noch Schmuck für
die Advents- und Weihnachtszeit
brauchen, um Ihr Zuhause zu gestalten, so können Sie sicher sein,
dass Sie auf dem Basar in der
Aula das Richtige finden werden.
Sie sind natürlich auch herzlich
eingeladen, die adventliche Atmosphäre zu genießen, eine Tasse Kaffee zu trinken und sich bei
einem leckeren Stück Kuchen mit
Freunden und Bekannten nett zu
unterhalten.
Die Schülerinnen und Schüler, das
gesamte Lehrerkollegium und
auch die Schulleitung freuen sich
auf Ihren Besuch.
Christian Siegel
Komm. Schulleiter
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
„LESBARe“ Abenteuer in der Lesetüte
Die Kinder der Klassen 1a, 1b und
1c der Katholischen Grundschule
Borgentreich waren begeistert,
als sie von den Jungen und Mädchen des vierten Schuljahres eine
Lesetüte überreicht bekamen. Mit
guten Wünschen, bunten Bildern
und Zeichnungen hatten die Viertklässler die Papiertüten verziert
und gestaltet. In den Tüten versteckten sich tolle Erstleseabenteuer von Wikingern und einer
Prinzessin, die einem Chamäleon
begegnet. Die Buchhandlung LESBAR in Beverungen hatte die
Grundschule auf die Aktion einiger Kinderbuchverlage hingewiesen und die Tüten und besonders
den lesbaren Inhalt zusammen mit
der Stiftung Lesen und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels finanziert.
Marie, Lena, Timo, Pius, Patrick und Klara aus der Klasse 1a haben es sich mit Annika und Justin aus der Klasse
4 b in der Leseecke gemütlich gemacht.
Adventliches Konzert
mit der Barockorgel
Letztes Konzert der „Hörspiele“ mit Gambe
Ingelore Schubert
Hans-Georg Kramer
Ingelore Schubert Hans-Georg
Kramer
Festliche Klänge werden am 26.
November, dem Vorabend zum
ersten Advent, um 17 Uhr in der
Pfarrkirche St. Johannes Baptist
in Borgentreich erklingen. Traditionsgemäß zum Auftakt der besinnlichen Jahreszeit und zum Abschluss der diesjährigen Konzertreihe „Klangvolle Hörspiele im
Zauber des Barock“ ertönen besinnliche Weisen für Gambe und
Orgel. Ingelore Schubert und
Hans-Georg Kramer stellen einmal
mehr die Qualitäten der berühmten Springladenorgel auch im Zusammenspiel mit historischen In-
strumenten unter Beweis.
Hans-Georg Kramer (Diskantgambe) ist Leiter des renommierten
Marais Consort, das sich auf die
Aufführungspraxis Alter Musik
spezialisiert hat. Ingelore Schubert (Orgel) arbeitet als Cembalistin mit dem Marais Consort zusammen und hat sich in den zurückliegenden Jahren zunehmend
auf das Spiel wertvoller historischer Orgeln spezialisiert.
Es erklingen Werke von Marc-Antoine Charpentier, William Brade,
Johann Sebastian Bach u.a.
Eintrittskarten zum Preis von 8 €/
5€ ermäßigt sind an der Abendkasse vor dem Konzert erhältlich.
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
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Samstag,
17. Dezember 2016
VHS-Kurse
Planetariumsshow der Driburger
Sternw
arte: Der WeihnachtshimSternwarte:
mel auf der Nord- und Südhalbkugel - eine Planetariumsreise um
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die Erde
Dozent: Horst Thiel
Zu Beginn der Veranstaltung betrachten wir auf der Projektions-
wand den wunderbaren Weihnachtshimmel mit seinen auffälligen Sternbildern, Planeten, Sternhaufen und kosmischen Nebeln
und begeben uns dann mit dem
Planetariums Projektor auf Weltreise. Auf Grönland und am Äquator sieht der Dezemberhimmel
ganz anders aus, und wenn wir
nach Australien reisen, wundern
wir uns darüber, dass der Orion
auf dem Kopf steht und ganz neue
und unbekannte Sternbilder dazukommen. Mitten im Winter erleben wir die Mittsommernacht
am Südpol und begeben uns zum
Abschluss auf eine Zeitreise 2000
Jahre zurück mit den Weisen aus
dem Morgenland zum Stern von
Bethlehem.
Für Kids ab 5 Jahren in Begleitung der Eltern.
Freitag, 16.12., 18.30-20.00 Uhr;
Sekundarschule (ehem. Realschule); 2 UE
EXCEL 2010 für Windows - Aufbaukurs für Fortgeschrittene
Hans-Josef Vieth
Dieser Kurs wendet sich an Teilnehmer/innen mit geringen Vorkenntnissen, die Effizient, einfach
und schnell - fortgeschrittene Techniken erlernen wollen
Aus dem Inhalt
• Wie Profis rechnen (WENN,
SVERWEIS, Zeitberechnungen,
Matrixformeln)
• Daten mit dem AutoFilter/Spezialfilter filtern
• Diagramme bearbeiten und formatieren
• Daten importieren und exportieren z.B. für Serienbriefe
• Benutzerdefinierte Zahlenformate und Gültigkeitsprüfung nutzen
• Pivot-Tabellen und Pivot-Carts
• Excel individuell anpassen (Zellen schützen, Symbolleiste/Menüband anpassen)
Die Teilnehmer können ein Lehrbuch erwerben. Bitte bei der Anmeldung bestellen.
Dienstag, 22.11., 19.00-21.00 Uhr;
Bördelandschule (ehem. Hauptschule); 3 x 2,67 UE
Anmeldungen und Auskünfte:
Monika Michels, Telefon 05643809462 oder Mobil 015150503716
Schriftliche Anmeldungen richten
Sie bitte an die Orgelstadt Borgentreich, Volkshochschule, Am
Rathaus 13, 34434 Borgentreich,
oder per E-Mail an
[email protected].
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
Stirb schneller Liebling
Kolping-Theatergruppe steht am 3. und 4. Dezember mit einer Kriminalkomödie wieder auf
der Bühne
Natzungen. Nach zehnjähriger
Pause hat die Theatergruppe Natzungen im letzten Jahr erneut die
Bühne betreten. An dieser Stelle
bedankt sich die Theatergruppe
der Kolpingsfamilie Natzungen
noch mal recht herzlich bei den
vielen Unterstützern, die dies
möglich gemacht haben. In diesem Jahr wurde eine Kriminalkomödie ausgewählt, die Spannung
und Humor miteinander verbindet. Die dorfspezifischen Besetzungen darf man durchaus als gelungen bezeichnen. So sind mit
Herbert Wilhelms, Bettina Scherf,
Janina Waldeyer und Donata
Eschenberg „alte Bekannte“ auf
der Bühne. Unterstützt werden sie
dabei von Christian Milleg, Thomas Küster, Alexandra Pietzarka,
Sara Wilczek, Sebastian Götte und
Theresa Wilhelms.
Für eine gelungene Inszenierung
sorgen Gaby Dierkes und Heike
Tewes und als Souffleuse Anja Suermann. Für das Bühnenbild sorgt
Karl Jochheim mit Unterstützung
von Pascal Stohldreier und Linda
Suermann. Die organisatorische
Leitung liegt bei Benedikt Dierkes und Michael Suermann.
„Stirb schneller Liebling“ beschreibt ein Familiendrama, welches endlich beendet werden soll.
Dafür ist jedes Mittel recht. Jeder
hat einen Plan, dessen Umset-
zung einfacher klingt als er ist,
aber da kommt so einiges durcheinander. Freunde des dörflichen
Laien-Theaters können sich auf
eine amüsante Vorstellung freuen zu der alle recht herzlich eingeladen sind.
Karten gibt’s bei Anja und Michael Suermann unter 05645/1646
oder [email protected] - weitere Informationen finden Sie auf
www.natzungen.de.
Weihnachten bei der BSG
Borgentreich (bsg) Alle ihre Mitglieder lädt die BSG Borgentreich
e.V. zu den traditionellen Weihnachtsfeiern ein. Die Mitglieder
aus den Herzsportgruppen treffen
sich am Dienstag, 13. Dezember,
und die aus den Orthopädie-Gruppen am Donnerstag, 15. Dezember, im Vereinslokal „Zur Krone“
zu einem geselligen Beisammensein. BSG-Vorsitzende Gisela Lattrich weist insbesondere auf die neue
Anfangszeit 17 Uhr hin: „Wir wollen
damit auch unseren berufstätigen
Mitgliedern die Möglichkeit geben,
an den Feiern teilzunehmen.“ Zur
gleichen Zeit stattfindende Sportstunden fallen natürlich aus.
Jumelage Rue &
Borgentreich
Folgende Ansprechpartner des
internationalen Freundschaftsvereins Borgentreich e.V. stehen ihnen für Fragen, Anregungen und Informationen zur Verfügung:
Robert M. Prell, Borgentreich
Tel.: 05643/8395
Maria Köhne, Peckelsheim
Tel.: 05644/1448
Jürgen Dierkes, Bühne
[email protected]
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Haus oder Wohnung fit fürs Alter machen
Tipps und Hilfen für den Umbau
Die Treppe im Flur oder der Einstieg der Badewanne werden
im Alter oft zum Hindernis. Dennoch schrecken viele ältere
Menschen davor zurück, die eigenen vier Wände den veränderten Bedürfnissen anzupassen. Die Motive dafür sind vielfältig: Die einen scheuen die
Unruhe, die eine Umstrukturierung des Haushalts mit sich
bringen könnte. Anderen fällt
es schwer, sich von vertrauten
Dingen zu trennen. Auch die
Sorge ums Ersparte kann ein
Grund sein, warum Senioren in
den eigenen vier Wänden lieber alles beim Alten belassen.
„Dabei kann ein altersgerecht
eingerichteter Haushalt die Lebensqualität deutlich verbessern und das Unfallrisiko mindern. Hier lässt sich bereits mit
kleinen Veränderungen viel erreichen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer Haus
oder Wohnung fit fürs Alter
16
macht, muss nicht immer tief in
die Tasche greifen. Bei Planung
und Umbau helfen folgende
Tipps:
• Gefahren: Senioren, die sich
seit Jahren in den eigenen vier
Wänden bewegen, unterschätzten leicht die Gefahren, die im
Haushalt lauern. Der Beistelltisch im Flur oder der Fernsehsessel im Wohnzimmer werden
im Dunkeln rasch zur Stolperfalle. Wer Platz schafft und sich
von Möbeln trennt, die Laufwege versperren, kann sich mit
Gehhilfe oder Rollator freier
bewegen. Dafür ist es sinnvoll,
gemeinsam mit einer vertrauten Person oder einem Wohnberater anhand einer Checkliste zu hinterfragen, wie sich die
Wohnung zweckmäßiger einrichten lässt.
• Kostengünstige Maßnahmen:
Wird die Beleuchtung, etwa
durch einen Bewegungsmelder,
optimiert, ist es einfacher, sich
nachts zurechtzufinden. Ein
Schreiner kann Stühle um ein
paar Zentimeter erhöhen, damit das Aufstehen leichter fällt.
Wenn beim Bücken der Rücken
schmerzt, ist es ratsam, Unterschränke in der Küche vom
Fachmann versetzen zu lassen,
sodass Töpfe und Pfannen besser greifbar sind.
• Hilfsmittel von der Kasse: Wer
teurere Hilfsmittel benötigt, um
den Alltag besser meistern zu
können, kann sich an seine
Krankenkasse wenden. Die Kasse kommt zwar nicht für Umbauten auf, finanziert aber
beispielsweise einen Lift, der
den Einstieg in die Badewanne
erleichtert oder einen zweiten
Handlauf fürs Treppenhaus, mit
dem das obere Stockwerk problemloser erreichbar ist. Vorausgesetzt, ein Arzt hat diese
Hilfsmittel verordnet. Im Hilfsmittelkatalog der Krankenkasse ist aufgeführt, wann Versicherte Anspruch auf eine solche Unterstützung haben.
Allerdings dient diese Liste nur
der Orientierung. Die Kasse
kann auch Hilfen bewilligen, die
dort nicht genannt sind. Liegt
eine Pflegestufe vor, springt die
Pflegekasse ein. Sie bezahlt
zum Beispiel ein Liegebett oder
ein Hebegerät, wenn diese die
Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern. Sollte kein
Anspruch bei Kranken- oder
Pflegekasse vorliegen, unterstützt auch der Sozialhilfeträger Betroffene im Rahmen der
so genannten Eingliederungshilfe.
• Umbauten: Höhere Ausgaben
fallen in der Regel für die altersgerechte Sanierung von Bad
und WC an. In manchen Fällen
ist auch die Installation einer
Rampe für Rollstuhlfahrer oder
der Einbau eines Treppenliftes
erforderlich. Doch auch wer
eine alte Badewanne durch eine
ebenerdige Dusche ersetzt oder
ein Waschbecken einbaut, das
im Sitzen bedient werden kann,
muss die Kosten dafür meist
nicht alleine stemmen. Hierzu
gibt es diverse Förderungen
durch das Land NRW. Beziehen
Betroffene Gelder bei der Pflegekasse, zahlt die Kasse 4.000
Euro pro Umbau. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam
in einer Wohnung, können sie
bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme für medizinisch notwendige Umbauten erhalten. Zu beachten ist, dass eine Maßnahme alle zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Einzelvorkehrungen umfasst. Es ist ratsam, den
Antrag vor Baubeginn zu stellen. Denn die Pflegekasse kann
den Zuschuss ablehnen, sollte
ein Antragsteller nach der Sanierung nicht mehr nachweisen
können, dass der Umbau wirklich nötig war. Übrigens: Wird
durch eine fortgeschrittene Pflegesituation eine weitere Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung erforderlich, kann die
Pflegekasse erneut einen Zuschuss gewähren.
• Umzug: Wenn die Mietwohnung über das steile Treppenhaus kaum noch erreichbar ist
oder Türen nicht rollstuhlgerecht angepasst werden können, lässt sich ein Umzug
oftmals nicht vermeiden. Eine
Wohn-Alternative kann dann
zum Beispiel eine Einrichtung
für Betreutes Wohnen sein. Wer
sich für ein solches Modell entscheidet, gestaltet seinen Alltag selbstständig, hat aber einen Ansprechpartner im Haus,
der Unterstützung organisiert,
wenn diese benötigt wird. Da
sich hinter dem Begriff „Betreutes Wohnen“ verschiedene Konzepte verbergen, ist es sinnvoll, Angebote sorgfältig zu prüfen und sich hierzu von einem
neutralen Experten beraten zu
lassen.
Verbraucherzentrale
NRW
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Schimmelpilz-Alarm
Gefahr für Gesundheit und Wohlbefinden
In Deutschlands Wohnungen verbreiten sich häufig unbemerkt
Schimmelpilze und gefährden die
Gesundheit der Bewohner. Die Sporen in der Raumluft werden eingeatmet und können ernsthafte Erkrankungen und allergische Reaktionen auslösen - insbesondere bei
Kindern. Die Folgen sind unter anderem Atemwegserkrankungen,
Kopf- und Gelenkschmerzen sowie
Konzentrationsstörungen und eine
erhöhte Infektanfälligkeit.
Mangelhafter Luftaustausch
Unzureichende Lüftung ist die häufigste Ursache für den Pilzbefall,
denn die Kombination aus hoher
Luftfeuchtigkeit, schlechter Däm-
mung und unzureichendem Luftaustausch fördert die Schimmelbildung.
Am häufigsten sind Bad und Küche
betroffen, aber auch Schlaf- und Kinderzimmer. Denn der notwendige
Luftaustausch scheitert im Alltag
daran, dass es für die meisten Bewohner praktisch kaum machbar
ist, mehrmals am Tag alle Fenster
zu öffnen und die gesamte Raumluft auszutauschen. Ein neues Lüftungsfenstersystem bietet eine praktische Lösung. Dieses sorgt im geschlossenen Zustand für ein optimales Raumklima bei gleichzeitigem Schallschutz.
Frischluft rein - Lärm bleibt draußen
Die automatische Lüftung geschieht
Ältere Menschen
wohnen großzügiger
Die Menschen werden zunehmend
älter und wohnen häufiger allein. So
ist die Anzahl der Einpersonen-Haushalte bei den über 70-Jährigen überproportional hoch. Mit knapp einem
Drittel macht diese Altersgruppe
inzwischen den weitaus größten Anteil der Single-Haushalte aus.
Mit der wachsenden Zahl der Einpersonen-Haushalte steigt laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IDW) auch die
durchschnittliche Wohnfläche der
Menschen. Hatte ein Bundesbürger 1991 durchschnittlich 36 Quadratmeter für sich zur Verfügung,
sind es heute etwa 46. Bis zum Jahr
2030 werden es laut IDW im Durchschnitt voraussichtlich 54 Quadratmeter sein. Wieviel Platz zum Wohnen jemand hat, hängt wesentlich
von der persönlichen Lebenssituation und dem Alter ab. Ganz oben in
der Statistik stehen auch hier die
älteren Menschen: Im Durchschnitt
beträgt die Pro-Kopf-Wohnfläche
eines über 80-Jährigen heute fast
64 Quadratmeter, während sich
ein 19- bis 24-Jähriger mit gut
der Hälfte begnügen muss. Der
Grund: Mit zunehmendem Alter
steigen Einkommen und Wohlstand und so können sich die Menschen auch mehr Wohnraum leisten. Häufig gründen sie eine Familie und benötigen deshalb mehr
Platz. Sind die erwachsenen Kinder
dann später aus dem Haus oder ist
der Ehepartner womöglich bereits
verstorben, möchten die meisten
Menschen - gerade im Alter - am
liebsten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Aus der Wohnung oder
dem Haus auszuziehen, kommt für
viele nicht in Frage. Warum auch?
„Wer in der eigenen Immobilie
lebt, kann sein Zuhause an seine
individuellen Bedürfnisse anpassen und beispielsweise altersgerecht gestalten. Barrierefreie
Wohnungen zur Miete sind hingegen rar gesät“, sagt Albrecht
Luz von der LBS. Wer bereits beim
Bau seiner Immobilie vorausschauend plant, profitiert davon
nicht nur im Alter. „Auch für junge
Familien mit Kindern sind breite
Flure praktisch und eine bodengleiche Dusche finden viele
schick.“ Quelle: LBS
Frischluft und Ruhe sind wichtig für Konzentration, Entspannung und
erholsamen Schlaf. mso/Foto: Rvehau AG+Co
in aller Stille, denn der Luftaustausch erfolgt extrem leise und ist
deshalb auch für Schlafräume geeignet. Das automatische Lüftungssystem sorgt mit einem Wärmetauscher für temperierte Frischluft:
Raumluft und frische Außenluft werden gleichzeitig angesaugt und zum
Wärmetauscher geführt. Der warmen, verbrauchten Innenluft wird
die Wärme entzogen, diese
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
wiederum erwärmt die frische
Außenluft.
Saubere Luft genießen
Da das Lüftungssystem des Fensters komplett im Rahmen steckt,
sind zum Einbau keine Stemmarbeiten am Mauerwerk nötig.
Dadurch entsteht kaum Schmutz
beim Austausch. Weitere Informationen unter www.rehau.de/geneoinovent. (mso)
17
für den Zeitraum vom 19.11.2016 - 31.12.2016
Borgentreich
19.11.2016
Elisabeth-Kaffee der kfd
25.11.2016
16.00-17.00 Uhr AWO Lebensmittelausgabe im Katharina-vonBora-Haus
26.11.2016
17.00 Uhr Adventsk
onzert in der
Adventskonzert
Pfarrkirche
3.12.2016
Nikolausfeier der Schießsportabteilung
4.12.2016
Kolpinggedenktag
10.12.2016
19.30 Uhr Weihnachtsfeier des
VfR in der Schützenhalle
11.12.2016
Jahresabschluss mit Weihnachtsfeier des Wandervereins
13.12.2016
15.00 Uhr Weihnachtsfeier der
BSG-Koronar-Gruppe in Gaststätte „Zur Krone“
15.12.2016
15.00 Uhr Weihnachtsfeier der
BSG-Orthopädie-Gruppe in der
Gaststätte zur Krone
16. 12.2016
16.00-17.00 Uhr AWO Lebensmittelausgabe im Katharina-vonBora-Haus
17.12.2016
14.30 Uhr W eihnachtsvortanzen
der Tanzsportabteilung in der kleinen Sporthalle
Borgholz
21.11.2016
Jahreshauptversammlung der
Landfrauen im Pfarrheim
25.11.2016
Jahreshauptversammlung des Kir
Kir-chenchors im Pfarrheim
27.11.2016
Seniorennachmittag des Pfarrgemeinderates im Pfarrheim
Singen des MGV Eintracht in der
Pfarrkirche
10.12.2016
Jahreshauptversammlung der freiwilligen Feuerwehr in der Stadthalle
11.12.2016
Weihnachtsmarkt des Tischtennisvereins im Außenbereich der
Stadthalle
17.12.2016
Jahreshauptversammlung des
Sportvereins im Sportlerheim
21.12.20.16
16.30-20.00 Uhr Blutspendeter
Blutspendeter-min des DRK in der Stadthalle
Bühne
18.11. - 20.11.2016
Alsterpokalschießen der Kyffhäuserkameradschaft
26.11.2016
Geschenkaktion des DRKs für ab
65-Jährige
27.11.2016
14.30 Uhr Adventskaffee und
Generalversammlung der Frauengemeinschaft in der Alsterhalle
3.12.2016
14.30 Uhr Weihnachtsfeier des
VdK im Gasthaus Dewender
Nikolausmarkt im Bereich der
Pfarrkirche
4.12.2016
16.00 Uhr Vorweihnachtliches
Konzert in der Pfarrkirche
10.12.2016
20.00 Uhr W eihnachtsfeier der
Löschgruppe im Vereinsheim
18.12.2016
14.30 Uhr Seniorenkaffee mit
Programm des Kindergartens in
der Alsterhalle
Großeneder
26.11.2016
Adventsfeier der kfd
3.12.2016
Weihnachtsfeier des Spielmannszugs
9.12.2016
Weihnachtsfeier der Senioren
10.12.2016
Weihnachtsfeier des FC Großeneder/Engar im Gasthof „Zur
Post“
26.12.2016
Weihnachtsball in der Ederhalle
Körbecke
3.12.2016
11.00 Uhr Fahrt zum Bundesligaspiel Borussia Dortmund - Borussia Mönchengladbach
10.12.2016
VFB Körbecke veranstaltet Fahrt zum
Weihnachtsmarkt nach Kassel
03.12.
Dackelfete „Christmas Edition“
ab 20 Uhr in der Gemeindehalle
11.12.
Weihnachtsmark
eihnachtsmarkt am Feuerwehrgerätehaus
Lütgeneder
19.11.2016
15.30 Uhr Offenes Schützenpokalschießen in der Weißholzhalle
6.12.2016
18.00 Uhr Öffentl. Nikolausfeier
in der Pfarrkirche
14.12.2016
14.30 Uhr Seniorennachmittag
im Pfarrheim
24.12.2016
15.00 Uhr Krippenfeier in der Kirche
Glühweinverkauf durch die Dorfjugend nach der Abendmesse
30.12.2016
14.00 Uhr Jahresabschluss des
ASV in der Angelhütte
Manrode
26.11.2016
Jahreshauptversammlung der
Frauengemeinschaft
10.12.2016
Nikolausmesse
17.12.2016
Weihnachtsfeier der Vereinsvor
ereinsvor-stände im Pfarrheim
Muddenhagen
4.12.2016
Kolpinggedenktag
7.12.2016
Weihnachtsfeier des Turnvereins
10.12.2016
18.00 Uhr Nikolausfeier im Feuerwehrgerätehaus
28.12.2016
14.00 Uhr Wanderung der Kolpingsfamilie
Natingen
20.11.2016
Gemütlicher der Feuerwehr in der
Gaststätte „Zur Post“
Natzungen
26.11.2016
Herbstgemütlicher des Spielmannszugs im Musikheim
27.12.2016
Generalversammlung der kfd in
der Gemeindehalle
3.12.2016
19.00 Uhr Kolpingsmesse der
Kolpingsfamilie
4.12.2016
Patronatsfest der Pfarrgemeinde
19.12.2016
19.00 Uhr Weihnachtsfeier des
Spielmannszugs im Musikheim
Rösebeck
1.12.2016
Adventsfeier der kfd im Pfarrheim
10.12.2016
Seniorenadvent 60plus der Caritas Gruppe in der Bördeblickhalle
VdK-Weihnachtsfeier 2016
Der VdK-Ortsverband BühneMuddenhagen hat seine Weihnachtsfeier am
Samstag, den 03.12.2016
um 14.30 Uhr
im Gasthaus
„Martin Dewender“.
Zu der Feier sind alle Mitglieder
18
mit Partnerin und Partnern recht
herzlich eingeladen.
Um Anmeldung bei
Hildegard Dierkes,
Tel. 05643/94042
wird gebeten.
Hildegard Dierkes,
Vorsitzende
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
Fahnenschwenker beim BJT erfolgreich
Borgentreicher kehren mit Pokalen zurück
Bei den Bundesjungschützentagen vom 14.-16.10.2016 in Wissen/Sieg konnten die Fahnenschwenker aus Borgentreich bei
der Siegerehrung der Bundesfahnenschwenkerwettbewerbe zahlreiche Pokale in Empfang nehmen.
Die Platzierungen: In der Klasse
der jüngsten, den Pagen 1 und
Pagen 2, gewann Amber Schröder
Gold vor Titian Givers und Silas
Kremper. Bei den Jugendlichen
gewann in der Klasse Pagen 3
Anne Peters den zweiten Platz.
Theresa Bußmann konnte sich silber in der Klasse Damen B1 erkämpfen. Ebenfalls aufs mittlere
Treppchen durfte Rüdiger Kröhn.
Er sicherte sich den zweiten Platz
in der Klasse Damen/Herren B3.
Gold erschwenkte sich Anna-Theres Kremper und Bronze Ronja
Cajka in der Klasse Damen/Herren A1/2.
In der Mannschaftswertung kamen somit auf Platz 2 das Team
Borgentreich 1 mit Silas Kremper,
Ronja Cajka, Anne Peters und Theresa Bußmann sowie auf Platz 3
das Team Borgentreich 2 mit Amber Schröder, Daniela Stamm,
Laura Wittkopp und Katja Arendes. Den ersten Platz in der Mannschaftswertung sicherte sich die
Diözesanmannschaft Paderborn.
Hierdrin
schwenkten
Emely
Schmidt aus Borgentreich, Daniel
Mertensotto aus Neuenkirchen,
Ann-Kathrin Meier aus Bentfeld
und Stefan Hansmeier aus Neuenkirchen.
Im Synchron gewann in der Pagenklasse die Gruppe „die Monster“ silber. Und auch die „explosiven Alltagshelden“ erschwenkte sich silber mit ihrem Synchronprogramm in der offenen Klasse
Jessica Million.
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
19
Fahrt am 17.12. zum
Weihnachtsmarkt
nach Münster
Winterplan der
BSG Borgentreich e.V.
Natzungen. (auwi) Zu ihrer diesjährigen Fahrt zu einem Weihnachtsmarkt lädt die Kolpingsfamilie Natzungen herzlich alle Interessierten ein. Diesmal geht es
am Samstag, 17. Dezember, 8.30
Uhr, ab Natzungen zum Weih-
Reha-Sport
Kleine Sporthalle, Schulzentrum Borgentreich (neben dem Hallenbad)
Dienstag
Herz Gruppe 1: 16.45 bis 17.45 Uhr
Herz Gruppe 2 16.45 bis 17.45 Uhr
Orthopädie Gruppe 1: 18.00 bis 18.45 Uhr
Orthopädie Gruppe 2: 18.15 bis 19.00 Uhr
Orthopädie Gruppe 3: 19.00 bis 19.45 Uhr
Orthopädie Gruppe 4: 19.15 bis 20.00 Uhr
Orthopädie Gruppe 5: 20.00 bis 20.45 Uhr
Orthopädie Gruppe 6: 20.15 bis 21.00 Uhr
Wassergymnastik Gruppe 1 19.15 bis 20.00 Uhr (Hallenbad)
Wassergymnastik Gruppe 2 20.15 bis 21.00 Uhr (Hallenbad)
Mittwoch
Krebsnachsorge: 16.30 bis 17.30 Uhr
Orthopädie Gruppe 7 16.30 bis 17.15 Uhr
Orthopädie Gruppe 8 17.30 bis 18.15 Uhr
Herz Gruppe 3: 17.30 bis 18.30 Uhr
Andere Sport-Angebote
Latino-Dance
Kleine Sporthalle, Schulzentrum Borgentreich (neben dem Hallenbad)
Donnerstag ab 20.00 Uhr
Sport für Senioren 75+
Atrium im Seniorenzentrum Borgentreich
Donnerstag ab 9.30 Uhr
gültig ab November 2016
nachtsmarkt nach Münster.
Unterwegs wird um 9.30 Uhr im
„Gastlichen Dorf“ in Delbrück gefrühstückt. Busfahrt und Frühstück
kosten 25 Euro. Anmeldung nimmt
Mathilde Wilhelms, Telefon 05645/
1777 oder 0174/7805499 entgegen.
Jahresabschlussfeier
des Wandervereins
Zum Schluss des Wanderjahres
2016 macht der Wanderverein am
Sonntag, den 11. Dez. eine Feier
im Landhotel Weserblick in Blankenau. Wir treffen uns dort um
10.00 Uhr zum Brunch und lassen
den Tag mit Kaffee und Kuchen
ausklingen.
Um die weiteren Vorbereitungen
treffen zu können, ist Anmeldung
bis zum 3.12.bei Jutta u. Reiner
Rengeling, Tel 1573, erforderlich.
Den Anteil für das Essen von 12,00
€ p.P. bitten wir bis dahin auf das
Konto des Wandervereins zu überweisen. Der Bus fährt um 9.00 Uhr
ab Lütgeneder und über Rösebeck, Körbecke, Muddenhagen,
Manrode und Bühne und dann um
9.30 Uhr in Borgentreich ab.
Im Namen des Vorstands lade ich
ganz herzlich ein.
Franz-Josef Dunkel
1.Vorsitzender
Weihnachtsmarkt
in Natzungen
Nach vielen Jahren findet dieses
Jahr erstmals wieder am 3. und 4.
Dezember ein Weihnachtsmarkt
in Natzungen in der Gemeindehalle statt. Am Samstag um 17
Uhr wird der Markt eröffnet. Zum
Verkauf stehen weihnachtliche
Holzartikel, Textilien, Kunstartikel und vieles mehr. Für das Leibliche Wohl in Form von Würstchen,
Waffeln und Getränken, wie Glühwein und Punsch ist natürlich ge-
20
sorgt. Am Sonntag wird ab 14 Uhr
zusätzlich ein Kaffeetrinken um
den großen Weihnachtsbaum
stattfinden. An beiden Tagen wird
im Anschluss das Theaterstück
„Stirb schneller Liebling“ aufgeführt.
Über eine hoffentlich rege Teilnahme freuen sich alle Beteiligten und Organisatoren der Kolpingfamilie Natzungen.
Benedikt Dierkes, Ortsvorsteher
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
Nüsse lagern
Nur ganze Früchte halten lange
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen immer wieder: In
Maßen verzehrt, sind Nüsse gut
für das Herz-Kreislauf-System und
vor allem für die Blutfettwerte.
Das verdanken die leckeren kleinen Kraftpakete vor allem ihrem
günstigen Fettsäuremuster, nämlich dem hohen Anteil an einfach
und mehrfach ungesättigten Fettsäuren.
Die Kehrseite der Medaille ist jedoch: Genau wegen des Fettgehalts können Nüsse schnell ranzig werden. Unter Einwirkung
von Feuchtigkeit, Enzymen, Mikroorganismen, Sauerstoff und
Licht werden die Fette gespalten. Es entstehen Abbauprodukte, die nicht nur schlecht riechen und schmecken, sondern
zum Teil auch gesundheitsschädlich sein und MagenDarm-Verstimmungen auslösen
können.
Je größer die Oberfläche ist,
umso angreifbarer sind die Nüsse und ihre Fette für die zersetzenden Umgebungseinflüsse.
Deshalb verderben geschälte
und geriebene oder gehackte
Nüsse wesentlich schneller als
ganze Früchte. Für eine längere
Lagerung sind sie also die Produkte der Wahl. Kühl, dunkel, tro-
cken, gut verpackt in Säcken oder
Netzen und luftig können sie monatelang aufbewahrt werden. Angebrochene Verpackungen mit geschälter und bereits
zerkleinerter Ware kommen in den
Kühlschrank, am besten in einer
fest verschließbaren Dose. Dort
halten sie sich bis zu vier Wochen.
Unsere sensiblen Geruchs- und
Geschmackssinne bewahren uns
in der Regel davor, ranzige Nüsse
zu essen. Früchte mit muffigem
Geruch oder auch gelblichen,
dunklen Verfärbungen sollten Sie
entsorgen.
Eva Neumann, www.aid.de
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21
Ideen gesucht
Wettbewerb zur Mobilität von morgen gestartet
Die Initiative „Deutschland – Land
der Ideen“ und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur suchen Ideen und Impulse für eine intelligente Mobilität der Zukunft: Jeder kann bis zum
21. November Ideen einreichen.
Mit guten Ideen zu innovativer
Mobilität: Die Standortinitiative
„Deutschland – Land der Ideen“
startet gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) einen Online-Ideenwettbewerb zur
Mobilität von morgen. Unter dem
Motto „Stand, Land, mobil – Müssen wir wohnen, wo wir mobil sind
oder sind wir mobil, wo wir wohnen?“ kann ganz Deutschland
über das Ideenportal des Deutschen Mobilitätspreises mitgestalten. Der Wettbewerb läuft vom
21. Oktober bis zum 21. November, eine Jury wählt die besten
Einreichungen aus. Die drei Siegerideen werden mit Prämien im
Gesamtwert von 6.000 Euro belohnt. Wer sich am Ideenwettbewerb beteiligt, erhält auch die
Gelegenheit, über die Plattform
mit anderen kreativen Köpfen in
Kontakt zu kommen und gemeinsam über Ideen und die Mobilität
von morgen zu diskutieren.
„Wir sind gespannt, welche Ideen
uns aus ganz Deutschland erwarten. Ob Verkehrsexperte oder
nicht, ob Städter oder Landmensch: Ich möchte alle Menschen hierzulande dazu aufrufen,
sich Gedanken zu machen, wie
unsere Mobilität der Zukunft aussehen sollte, denn das Thema betrifft wirklich jeden! Wir freuen
uns auf viele gute Ideen“, so Ute
Weiland, Geschäftsführerin der
Initiative „Deutschland – Land der
Ideen“. Dorothee Bär MdB, Parlamentarische Staatssekretärin
beim Bundesminister für Verkehr
und digitale Infrastruktur, sagte
anlässlich des Wettbewerbsstarts:
„Die Digitalisierung bietet so viele Möglichkeiten, unser mobiles
Leben intelligenter zu gestalten.
Wir hoffen auf viele frische Ideen
aus der gesamten Bevölkerung.
Deutschland kann zum Vorreiter
für die Mobilität 4.0 werden, wenn
unsere Bürgerinnen und Bürger
ihre Vorstellungen einbringen und
die Zukunft mitgestalten können!“
Der Deutsche Mobilitätspreis: Innovationen und Visionen
Mit dem Deutschen Mobilitätspreis machen die Initiative
„Deutschland – Land der Ideen“
und das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur intelligente Mobilitätslösungen und digitale Innovationen öffentlich sichtbar. Der Wettbewerb
prämiert im Jahr 2016 Ideen und
Projekte, die den digitalen Wandel der Mobilität so voranbringen, dass er jedem zugutekommt
und die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. In
der Best-Practice-Phase wurden
am 19. Oktober zehn Leuchtturmprojekte ausgezeichnet, die un-
sere Mobilität intelligenter machen. Bei der Open-InnovationPhase sind nun alle Bürgerinnen
und Bürger gefragt: Auf dem
Ideenportal des Deutschen Mobilitätspreises kann jeder die Mobilität von morgen mitgestalten.
Gesucht werden Mobilitätskonzepte und -lösungen, die für alle
nutzbar sind und von denen jeder
profitieren kann. Das übergeordnete Ziel: neue Impulse für eine
mobilere Gesellschaft. Folgende
Mitglieder der IT-Gipfel-Plattform
„Digitale Netze und Mobilität“
unterstützen den Deutschen Mobilitätspreis: Continental Automotive GmbH, Deutsche Bahn AG,
Deutsche Telekom AG, Ericsson
GmbH, Esri Deutschland GmbH,
Huawei Technologies Deutschland
GmbH und der Verband Deutscher
Verkehrsunternehmen e.V.
Kaktuswasser
und Birkensaft
Energydrinks aus der Natur?
Arbeiten mitten im Leben?
„ Neu durchstarten und selbstständig arbeiten mit Kindern – für mich
ging ein Traum in Erfüllung… Ich wurde Erzieherin und SOS-Kinderdorfmutter. Mit meinem Team begleite ich sechs Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden. Bei ihrer Erziehung und
Förderung kann ich zeigen, was in mir steckt. Der Beruf fordert viel,
er gibt meinem Leben jedoch einen besonderen Sinn.
“
SOS-Kinderdorfmutter/-vater
Ein Beruf für Sie?
Sie sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie
Lebenserfahrung mitbringen und gerne im Team mit
weiteren Fachkräften arbeiten. Bei Eignung bilden wir Sie
zur Erzieherin oder zum Erzieher aus.
Wir bieten eine attraktive Vergütung mit Sozialleistungen,
DUEHLWJHEHUƄQDQ]LHUWHU$OWHUVYRUVRUJHJHUHJHOWHP8UODXE
und Freizeit.
Mehr Informationen unter: www.sos-mitarbeit.de/kdm
Chiffre KDX 1
22
Kokoswasser ist längst vergessen.
Heute greifen Hollywoodstars zu
Kaktus- und Birkenwasser, die deutlich weniger Kalorien haben. Die
Pflanzensäfte sollen sehr erfrischend
sein und noch dazu Gesundheit und
Schönheit erhalten. Wissenschaftliche Beweise gibt es dafür allerdings
nicht.
Bereits seit Jahrhunderten trinkt
man in der mexikanischen Wüste
Kaktuswasser. Das süßlich-zitronige Getränk, wird aus den Früchten
von Feigenkakteen gewonnen, die
in kargen Gegenden wertvolle Wasserspeicher sind. Im Innern der Pflanze sammeln sich Mineralien und
Vitamine wie Vitamin A und C, Magnesium, Eisen, Kalzium und Omega-3-Fettsäuren. Kaktuswasser ist
durch die Säure Taurin, die auch in
Energydrinks enthalten ist, ein natürlicher Wachmacher. Bei regelmäßigem Genuss soll sogar die Haut
straffer werden. Noch ist das kalorienarme „Wunderwasser“ nicht im
deutschen Handel erhältlich. Das
kann aber bei dem derzeitigen medialen Hype nur eine Frage der Zeit
sein. Alternativ darf es etwas Birkensaft sein, den schon die Wikinger schätzten. In Skandinavien und
Osteuropa hat das „Melken“ der
Birke eine lange Tradition. Der
Baum wird nur im zeitigen Frühjahr
angezapft, wenn er den nahrhaften
Saft aus den Wurzeln in die Knospen pumpt. Birkenwasser soll frisch
und süß-säuerlich schmecken. Nach
dem Volksmund wirkt er belebend,
unterstützt bei der Entgiftung und
lindert Kopfschmerzen. Positive Inhaltsstoffe sind unter anderem Kalium, Kalzium, Magnesium, Eisen
und Natrium. Der Kaloriengehalt
liegt bei nur 5 Kilokalorien pro 100
ml. Denn die Süße ist auf den Birkenzucker Xylit zurückzuführen, der
nur halb so viele Kalorien wie gewöhnlicher Haushaltszucker hat. In
Skandinavien wird Birkenwasser
nicht nur getrunken, sondern auch
zum Süßen von Kaffee und Müsli
verwendet. Wer das Getränk kosten möchte, wird in ausgewählten
Biosupermärkten, Naturkostläden
und im Internet fündig. Es gibt den
Baumsaft pur, aber auch aromatisiert.
Auch wenn Trends kommen und
gehen, der gesündeste Durstlöscher
ist nach wie vor einfaches Wasser
aus der Leitung oder Mineralwasser. Und das garantiert kalorienfrei
und kostengünstig. Heike Kreutz,
www.aid.de
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(Altenbeken) gesucht. Tel. 05255/
98680
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de
23
Service-Portal Integration
Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ bietet Unterstützung
Mehrere hunderttausend Flüchtlinge sind in diesem Jahr in
Deutschland angekommen. Unter ihnen sind viele Kinder, die
besondere Zuwendung brauchen.
Der Besuch einer Kita oder
Grundschule ist für sie der erste
Schritt zur Integration. Damit sie
gelingt, bietet die Stiftung „Haus
der kleinen Forscher“ auf einem
digitalen Service-Portal praxisnahe Unterstützung für pädagogische Fach- und Lehrkräfte.
Pädagogische Fach- und Lehrkräfte in Kitas, Horten und
Grundschulen stehen aktuell vor
vielen Fragen, wenn es gilt, geflüchtete Kinder in die Einrichtung zu integrieren: Wie gehe ich
mit traumatischen Fluchterfahrungen, Trauer oder Furcht um?
Wie kann die Einbindung in die
Gruppe trotz kultureller und
sprachlicher Unterschiede gelingen? Was ist bei der Kommunikation mit den Eltern zu beachten? Zu ihrer Unterstützung hat
das „Haus der kleinen Forscher“
das „Service-Portal Integration“
als zentrale Anlaufstelle geschaffen (integration.haus-der-kleinen-forscher.de).
Der Vorstand der Stiftung, Michael Fritz, sagte zum Start des
Portals: „Für geflüchtete Kinder
bieten ein Kita- oder Grundschul-
24
besuch ein Stück Normalität in
einem kindgerechten Umfeld.
Kontakte zu einheimischen Kindern helfen beim Lernen der
deutschen Sprache. Frühe Bildungsangebote leisten damit einen sehr wichtigen Beitrag zur
Integration. Erzieherinnen und
Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer
nehmen an dieser Stelle eine
bedeutende Rolle ein. Wir müssen sie dabei nach Kräften unterstützen.“
Service-Portal bietet alltagsnahe Hilfestellung und Beispiele
rund um Integration
Pädagogische Fach- und Lehrkräfte finden auf dem „ServicePortal Integration“ zahlreiche alltagsnahe Angebote, wie zum Beispiel Erfahrungsberichte aus der
Praxis, Hintergrundartikel, Reportagen und Beispiele für gelungene Integration. Sie können außerdem einer geschlossenen und von der Stiftung moderierten
Facebook-Gruppe
beitreten
(https://
www.facebook.com/groups/IntegrationkleineForscher/). In dem
geschützten Raum der Gruppe
können sie sich untereinander,
sowie mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachgebieten austauschen. Gefördert wird das Portal vom Bun-
desministerium für Bildung und
Forschung. Das „Haus der kleinen Forscher“ ist die größte Initiative für frühe Bildung in
Deutschland und bietet Weiterbildungen für Erzieherinnen und
Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer und Betreuerinnen und Betreuer in Kita, Hort und Grundschule an. In den vergangenen
Monaten erreichten die Stiftung aus ihrem bundesweiten
Netzwerk von über 26.500 Einrichtungen viele Fragen rund
um das Thema „Integration geflüchteter Kinder“.
Zugang zu guter Bildung für
alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, ist schon seit langem eines der erklärten Ziele
des „Hauses der kleinen Forscher“. Die vielen Anfragen
waren für die Stiftung ausschlaggebend, ihr Angebot um
den Bereich Integration zu erweitern und dabei ihr erfolgreiches Konzept beizubehalten: Alle
Angebote der Stiftung sind alltagsnah gestaltet und können mit
wenig Aufwand umgesetzt werden.
Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind bereits
mehr als 130.000 geflüchtete
Kinder im ersten Halbjahr 2016
in Deutschland angekommen,
mehr als 80.000 Mädchen und
Jungen waren es im Jahr 2015.
Einige Kinder besuchen bereits
Kitas, Grundschulen und Horte,
in den nächsten Monaten werden viele weitere folgen.
Über die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“
Die gemeinnützige Stiftung
„Haus der kleinen Forscher“ engagiert sich seit 2006 für eine
bessere Bildung von Mädchen
und Jungen im Kita- und Grundschulalter in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik
und Technik. Mit einem bundesweiten Fortbildungsprogramm
unterstützt das „Haus der kleinen Forscher“ pädagogische
Fach- und Lehrkräfte dabei, den
Entdeckergeist von Kindern zu
fördern und sie qualifiziert beim
Forschen zu begleiten. Die Bildungsinitiative leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Bildungschancen,
zur Nachwuchsförderung im
MINT-Bereich und zur Professionalisierung des pädagogischen
Personals. Partner der Stiftung
sind die Helmholtz-Gemeinschaft,
die Siemens Stiftung, die Dietmar Hopp Stiftung und die Deutsche Telekom Stiftung. Gefördert
wird sie vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung.
Mitteilungsblatt Borgentreich – Nr. 11 – Woche 46 – www.mitteilungsblatt-borgentreich.de