Dr Rüschegger für GV vom 02.12.2016

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Informationsblatt der Gemischten Gemeinde Rüschegg
2016 / 2
Gemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember 2016 im
Mehrzweckgebäude Pfadern um 20.15 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1
Vorwort der Gemeindepräsidentin
2
Traktandenliste Gemeindeversammlung
2 - 19
Sachgeschäfte Gemeindeversammlung
19 - 20
Gemeinderatsinformationen
21 - 33
Verschiedene Informationen
Vorwort der Gemeindepräsidentin
Liebe Rüscheggerinnen und Rüschegger
Wenn ich diese Zeilen schreibe, sind gerade die Wahllisten auf der Verwaltung abgegeben worden und kribbelige Nervosität macht sich breit wie immer vor den Wahlen. In Zeiten, wo sich
in vielen Gemeinden kaum mehr genügend Personen finden lassen um alle vakanten Stellen zu
besetzen, ist die Vielzahl unserer Kandidaten eine grosse Genugtuung! Dass sich über alle Parteien hinweg etliche junge Gesichter bereit erklärt haben, Verantwortung für die Gemeinde zu
übernehmen, ist nicht selbstverständlich und besonders erfreulich! Uns steht offensichtlich ein
markanter Wechsel bevor, was frischen Wind und neue Vorstellungen bringen wird, wie und
wohin sich Rüschegg entwickeln soll. Andererseits bedeuten Neuwahlen für die Verwaltung immer auch eine Herausforderung, damit sie - als roter Leitfaden - Beständigkeit und Korrektheit
bei der Aufsetzung und Umsetzung von Beschlüssen gewährleisten kann.
HERZLICHEN DANK AN ALLE BEHÖRDEN- UND VERWALTUNGSMITGLIEDER für ihren Einsatz für
unsere schöne Gemeinde und den austretenden Personen an dieser Stelle alles Gute und viel
Gefreutes für die Zukunft!
***********
Nach 12 Jahren im Gemeinderat, davon 4 Jahre als Präsidentin, freue ich mich auf mehr freie
Zeit und neue Herausforderungen. Die vergangenen Jahre bescherten mir unzählige gute (nebst
ein paar schmerzhaften) Erfahrungen, spannende Einblicke und viele interessante Begegnungen, sie waren beste Lebensschule und werden mir dank Euch, liebe Kolleginnen und Kollegen
auf der Verwaltung und im Rat, in bester Erinnerung bleiben. Merci vielmals!
Für die kommendi Adväntszyt
wünsche ig Öich vieli besinnlechi
Stunde u de es frohs Wiehnachtsfescht,
Öii Gmeindspresidäntin
Marianne Zbinden mit Team
Dr Rüschegger:
Auflage:
Redaktion:
Nächste Ausgabe:
Annahmeschluss:
Seite 1
Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Rüschegg zur Gemeindeversammlung
900 Stk.
Gemeindeverwaltung Rüschegg, Tel.-Nr. 031 738 70 70 oder E-Mail [email protected]
Juni 2017
1. Mai 2017
Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Traktandenliste
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Wahlen
Budget 2017 - Genehmigung
Parkplatzbewirtschaftung Gantrisch - Genehmigung Reglemente und Verpflichtungskredit
Abrechnung über die Ersatzanschaffung eines Forstschleppers - Orientierung
Abrechnung Landerwerb Pfadern - Orientierung
Verschiedenes
Apéro: Der Gemeinderat offeriert nach der Gemeindeversammlung ein Apéro und steht der
Bevölkerung während einer halben Stunde für allgemeine Fragen zur Verfügung.
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Gemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember 2016
Traktandum Nr. 1
Wahlen
Es orientiert Walter Hertig, Versammlungsleiter
Am 27. November 2016 finden in der Gemeinde die Gesamterneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2017 bis 2020 statt.
Gestützt auf Artikel 4, Absatz a und b des gültigen Organisationsreglementes wählt die Gemeinde
an der, den Verhältniswahlen folgenden Gemeindeversammlung im Mehrheitsverfahren (Majorz)
aus der Mitte der 7 gewählten Mitglieder des Gemeinderates die Gemeindepräsidentin oder den
Gemeindepräsidenten und aus der Mitte der 5 gewählten Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommissionsmitglieder den Versammlungsleiter und den Vize-Versammlungsleiter.
Es obliegt daher der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2016, die vorgenannten Wahlen
von Gemeindepräsidium, Versammlungsleitung und Vize-Versammlungsleitung durchzuführen.
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Gemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember 2016
Traktandum Nr. 2
Budget 2017 - Genehmigung
Es orientiert Marianne Zbinden, Gemeindepräsidentin
Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2)
Das Budget 2017 ist nach dem neuen Rechnungsmodell HRM2 gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]) erstellt worden.
Budget 2017 auf einen Blick (Management Summary)
Die wichtigsten Eckdaten zum Budget 2017 sind:
- Ertragsüberschuss beim allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt) von CHF 57‘600. Sofern dieser
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
tatsächlich eintritt, müssen zwingend zusätzliche Abschreibungen vorgenommen werden. Im
vorliegenden Budget ist diese Tatsache bereits berücksichtigt, was dazu führt, dass der allgemeine Haushalt weder einen Ertrags- noch einen Aufwandüberschuss ausweist.
- Unveränderte Steueranlage von 1,64 Einheiten.
- Relativ grosses Investitionsvolumen ist geplant (Gesamthaushalt CHF 1,941 Mio.)
- Die vorhandenen Geldmittel sollten zur Finanzierung der Nettoinvestitionen ausreichen.
Grundlagedaten Steueranlagen und Gebührensätze für das Budget 2017
Folgende Steueranlagen und Gebührenansätze bilden die Basis für das Budget:
-
Gemeindesteueranlage
Liegenschaftssteuern
Feuerwehrpflichtersatzsteuer
Hundetaxen
- Wasserzins
-
Jährliche Löschgebühr
-
ARA-Benützungsgebühren
-
Gebühr für Regenwasser
-
Kehrichtabfuhr
1.64 des Einheitsansatzes
1.5 o/oo des amtlichen Wertes
5% der Staatssteuern, mind. Fr. 50.-- max. Fr. 450.-Fr. 40.-- für den 1. Hund, Fr. 60.-- für den 2. Hund, Fr. 80.-- für
jeden weiteren Hund
Fr. 160.-- Grundtaxe pro Wohnung und Fr. 1.-- je m3 Frischwasserverbrauch
Fr. 100.-- Pauschale, einer nicht an die Wasserversorgung angeschlossenen Wohnbaute
Fr. 165.-- Grundtaxe pro Wohnung und Fr. 2.20 je m3 Frischwasserverbrauch
Fr. 75.-- Pauschale, pro Liegenschaft, deren Regenwasser in
die Kanalisation der Gemeinde eingeleitet wird.
Grundgebühren pro Wohnung/Ferienwohnung, Gewerbebetrieb, Partyraum/Vereinslokal und Landwirtschaftsbetriebe je
Fr. 120.--,
Alphütte Fr. 70.-Sackgebühr gemäss Preisbildung AVAG
Analyse Budget 2017
Nachstehende Zusammenstellung nach Sachgruppen zeigt die wesentlichsten Abweichungen
des Budgets 2017. Zu Vergleichszwecken ist das Budget 2016 ebenfalls in den Tabellen dargestellt. Eine Umschlüsselung der Jahresrechnung 2015 ist nicht erfolgt, da dies einen unverhältnismässigen Mehraufwand ausgelöst hätte. Anzumerken ist diesbezüglich auch, dass eine Umschlüsselung zu keiner höheren Aussagekraft führen würde. Der Vergleich beruht deshalb auf
der Analyse der beiden Budgetjahre 2016 und 2017.
Erläuterungen zum Aufwand
Erläuterung zur Entwicklung Personalaufwand
Aufwand liegt unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2016. Gründe:
- Tiefere Kosten aufgrund Ersatzanstellungen (Finanzverwalterin etc.).
- Tiefere Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen aufgrund der Neuanstellungen.
Erläuterung zur Entwicklung Sach- und übriger Betriebsaufwand
Aufwand liegt um rund CHF 142‘800 über dem Ergebnis des Budgetjahres 2016. Hauptgründe:
- Ersatzinvestitionen Hardware Verwaltung +CHF 29‘500 (Server, PC’s).
- Sanierung Kiesplatz neben Fussballplatz +CHF 11‘400.
- Sanierung Küche Liegenschaft Alterszentrum Rüschegg (LAzR) +CHF 62‘500.
- Höherer Aufwand für Dienstleistungen Dritter im Bereiche der Forstwirtschaft +CHF 30‘100.
Kompensation erfolgt durch tiefere interne Verrechnung von Personalkosten.
- Sanierungen Technikraum und Entwässerungsleitung bei Technik- und Chemieraum Schwimmbad Eywald +CHF 12‘500.
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Erläuterung zur Entwicklung Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Die Abschreibungsberechnung für Neuinvestitionen ist aufgrund der neuen Gesetzgebung erfolgt. Das altrechtliche Verwaltungsvermögen (ohne Spezialfinanzierungen) wird innerhalb der
nächsten 10 Jahre abgeschrieben. Das am 1.1.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wurde
zu Buchwerten von HRM1 in HRM2 übernommen und setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvermögen per 1.1.2016
./. Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierungen per 1.1.2016
./. Verwaltungsvermögen, das nach den Vorschriften der besonderen Gesetzgebung abzuschreiben ist (Burgergde. gem. Steuergesetzgebung)
CHF
CHF
4‘640‘560
-319‘476
CHF -1‘583‘430
./. Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens per 31.12.2016 CHF -1‘241‘712
abzuschreibendes Verwaltungsvermögen Steuerhaushalt per 1.1.2016
CHF 1‘495‘942
gewählte Restabschreibungsdauer altrechtliches Verwaltungsvermögen in
Jahren (Beschluss Gemeindeversammlung vom 4.12.2015)
10
Abschreibungsquote pro Jahr altrechtliches Verwaltungsvermögen
Steuerhaushalt
CHF
149‘500
Der Abschreibungsaufwand der altrechtlichen (Spezialfinanzierungen) und neurechtlichen Investitionen setzt sich wie folgt zusammen:
Steuerhaushalt (neurechtliche Investitionen)
CHF
71‘000
Feuerwehr (neurechtliche Investitionen finanziert aus Entnahme aus
Verpflichtung für Spezialfinanzierungen)
CHF
20‘000
Wasserversorgung (alt- und neurechtliche Investitionen)
CHF
122‘200
Abwasserentsorgung (neurechtliche Investitionen)
CHF
4‘450
Abfallentsorgung (altrechtliche Investitionen)
CHF
5‘450
Burgergut (alt- und neurechtliche Investitionen)
CHF
22‘200
Für das Budgetjahr 2017 macht dies einen totalen Abschreibungsaufwand von CHF 394‘800 beim
Gesamthaushalt aus. Gegenüber dem Budget 2016 ergibt dies einen Minderaufwand von CHF
56‘950. Grund: Bestand altrechtliches Verwaltungsvermögen beim Steuerhaushalt ist per
1.1.2016 wesentlich weniger hoch als bei der Budgetierung 2016 angenommen. Der tiefere Bestand ist grösstenteils darauf zurückzuführen, dass im Rechnungsjahr 2015 zusätzliche Abschreibungen von rund CHF 450‘000 vorgenommen werden konnten.
Erläuterung zur Entwicklung Finanzaufwand
Der Zinsaufwand wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen neu dargestellt. Interne Verzinsungen für Spezialfinanzierungen werden in diesem Zusammenhang teilweise im Finanzaufwand
erfasst. Anpassungen der Verrechnungssätze an den Kapitalmarkt sind erfolgt.
Bei den Liegenschaften des Finanzvermögens sind werterhaltende Massnahmen von rund
CHF 30‘000 vorgesehen. Die Finanzierung derselben erfolgt mittels Entnahme aus der entsprechenden Verpflichtung für Spezialfinanzierung.
Erläuterung zur Entwicklung Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
Die Einlagen erfolgen gemäss den speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Eine spezielle Kommentierung erübrigt sich.
Erläuterung zur Entwicklung Transferaufwand
Aufwand liegt um rund CHF 54‘200 unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2016. Gründe:
- Höhere Entschädigungen an Gemeinwesen +CHF 14‘300 (Lastenverteilungen Lehrerbesoldungen, Sozialhilfe etc.)
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
- Reduktion Amortisation Darlehen LAZR aufgrund Ergebnis -CHF 57‘300. Grund: Kosten Küchensanierung.
- Einmaliger Sanierungsbeitrag an Wahlenhütte-Strässchen +CHF 12‘500.
- Tiefere Kosten diverse Einzelkonten (Sachgruppen 363) -CHF 23‘700.
Erläuterung zur Entwicklung durchlaufende Beiträge
Keine Kommentierung notwendig, da der entstehende Aufwand durch entsprechende Erträge von
Dritten abgedeckt wird.
Erläuterung zur Entwicklung ausserordentlicher Aufwand
Keine Kommentierung notwendig, da weder Aufwand noch Ertrag budgetiert ist.
Erläuterung zur Entwicklung interne Verrechnungen
Bei den internen Verrechnungen werden Personal- und Sachaufwand, Zinsen sowie Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung
je Aufgabenbereich beurteilen zu können. Eine nähere Kommentierung erübrigt sich deshalb.
Erläuterungen zum Ertrag
Erläuterung zur Entwicklung Fiskalertrag
Grundlage für die Berechnungen bildet die Finanzplanungshilfe aktualisiert mit dem Steuerertrag
des Rechnungsjahres 2016. Folgende Zuwachsraten sind berücksichtigt worden:
- Einkommenssteuern 2% (inkl. Neuregelung Abzüge Fahr- und Gewinnungskosten aufgrund
Steuergesetzrevision)
- Vermögenssteuern 1%
- Gewinn- und Kapitalsteuer jur. Personen 1%. Grundlage für die Berechnungen bildet der realisierte Steuerertrag 2015, bereinigt um Einmaleffekte (ausserordentliche Veranlagungen).
Erläuterung zur Entwicklung Regalien und Konzessionen
Keine Veränderung zum Budgetjahr 2016. Eine Kommentierung entfällt deshalb.
Erläuterung zur Entwicklung Entgelte
Veränderung zu Budgetjahr 2016 nur unwesentlich. Eine Kommentierung entfällt deshalb.
Erläuterung zur Entwicklung verschiedene Erträge
Keine Kommentierung notwendig, da sowohl im Jahre 2016 wie auch demjenigen des Jahres
2017 kein Ertrag budgetiert ist.
Erläuterung zur Entwicklung Finanzertrag
Praktisch keine Veränderung zum Budget 2016. Eine Kommentierung entfällt deshalb.
Erläuterung zur Entwicklung Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
Die Entnahmen erfolgen gemäss den speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Eine spezielle
Kommentierung erübrigt sich.
Erläuterung zur Entwicklung Transferertrag
Ertrag liegt um rund CHF 151‘400 unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2016. Gründe:
- Tiefere Leistungen aus dem Finanz- und Lastenausgleich –CHF 141‘400. Die Berechnungen
basieren grundsätzlich auf der Finanzplanungshilfe der Finanzdirektion des Kantons Bern, welche von dieser Dienststelle zur Verfügung gestellt wird.
Erläuterung zur Entwicklung durchlaufende Beiträge
Siehe Bemerkungen unter gleichartiger Position im Aufwand.
Erläuterung zur Entwicklung ausserordentlicher Aufwand
Siehe Bemerkungen unter gleichartiger Position im Aufwand.
Erläuterung zur Entwicklung interne Verrechnungen
Siehe Bemerkungen unter gleichartiger Position im Aufwand.
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Investitionen
Geplante Investitionen, welche den Berechnungen der Kapitalkosten (Abschreibungen, Zinsen)
zugrunde liegen.
Investitionen
Bereiche
Steuerfinanzierter Bereich
Spielplätze
Stössenstrasse
Diverse Strassen
Entwidmung Wohnung für Schule
Umnutzung Räumlichkeiten Schule
Aufbahrungsgebäude Friedhof
Parkplatzbewirtschaftung
2016
2017
33'000
409'000
0
325'000
0
10'000
777'000
Feuerwehr Betrieb
Spezialfinanzierungen
Wasserversorgung
Stössenstrasse
Diverse Leitungssanierungen
Quellsanierungen
Abwasserentsorgung
Diverse Leitungssanierungen
ARA Sensetal
600'000
40'000
12'000
652'000
275'000
320'000
485'000
50'000
1'130'000
200'000
400'000
400'000
52'000
21'400
73'400
190'000
20'800
210'800
0
0
450'500
450'500
1'175'900
1'952'900
0
610'800
1'940'800
Abfallentsorgung
Diverses
Burgergut inkl. Forstbereich
Forstschlepper
Total Spezialfinanzierungen
Total Gesamthaushalt
Sofern die entsprechenden Kreditbeschlüsse noch nicht beim zuständigen Organ eingeholt worden sind, werden diese zu gegebener Zeit zur Genehmigung unterbreitet.
Eine Neuverschuldung sollte nicht eintreten, da die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen
voraussichtlich mit vorhandenen Geldmitteln erfolgen kann.
Anträge des Gemeinderates sowie der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
1) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1,64 Einheiten (wie bisher)
2) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1,5 o/oo (wie bisher)
3) Das Budget 2017 wird mit einem Gesamtaufwandüberschuss von CHF 43‘900 genehmigt.
Der Gesamtaufwandüberschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt), Ertrags-/Aufwandüberschuss
Nach Vornahme der zusätzlichen Abschreibungen von CHF 57 ‘600
Spezialfinanzierungen
Wohnen im Alter (LAzR)
Wasserversorgung, Aufwandüberschuss
Abwasserentsorgung, Aufwandüberschuss
Abfallentsorgung, Aufwandüberschuss
Fernwärmebetrieb, Ertragsüberschuss
Burgergut, Aufwandüberschuss
Total Aufwandüberschuss Gesamthaushalt
Seite 6
Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
CHF
0
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
0
40‘800
3‘300
1‘800
3‘800
1‘800
43‘900
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Übersicht nach Funktionen
Funktionen
Erfolgsrechnung
Bezeichnung HRM2
Voranschlag 2017
Voranschlag 2016
Aufwand
Ertrag Aufwand
Ertrag
TOTAL
Aufwandüberschuss Steuerhaushalt
Ertragsüberschuss Steuerhaushalt
7'820'600
0
Allgemeine Verwaltung
Nettoaufwand
1
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
Nettoaufwand
2
Bildung
Nettoaufwand
3
7'820'600
0
7'853'050
7'702'050
151'000
1'492'000
790'700
701'300
1'508'550
807'050
701'500
439'400
270'700
168'700
429'100
242'150
186'950
1'063'400
18'000
1'045'400
1'040'100
15'100
1'025'000
Kultur, Sport und Freizeit, Kirche
Nettoaufwand
77'200
3'300
73'900
56'750
2'900
53'850
4
Gesundheit
Nettoaufwand
16'800
0
16'800
14'500
0
14'500
5
Soziale Sicherheit
Nettoaufwand
1'465'200
214'400
1'250'800
1'421'000
208'800
1'212'200
6
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Nettoaufwand
728'100
53'100
675'000
728'100
53'200
674'900
7
Umweltschutz und Raumordnung
Nettoaufwand
1'139'300
1'051'200
88'100
1'221'300
1'133'900
87'400
8
Volkswirtschaft
Nettoertrag
576'400
36'700
613'100
555'400
58'200
613'600
9
Finanzen und Steuern
Nettoertrag
822'800
3'983'300
4'806'100
878'250
3'747'100
4'625'350
7'816'800
0
7'816'800
0
7'772'900
7'772'900
43'900
7'831'220
0
7'831'220
0
7'597'750
7'597'750
233'470
7'820'600
0
7'820'600
0
7'820'600
7'820'600
7'853'050
0
7'853'050
0
7'702'050
7'702'050
151'000
Gesamtergebnis
Aufwand
Ertrag
Total
Aufwandüberschuss
Ertragsüberschuss
Steuerhaushalt
Aufwand
Ertrag
Total
Aufwandüberschuss
Ertragsüberschuss
Seite 7
0
0
Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Übersicht nach Sachgruppen
SachErfolgsrechnung
gruppen
Bezeichnung HRM2
3
Voranschlag 2017
Aufwand
l
Ertrag
Aufwand
Voranschlag 2016
Aufwand
l
Ertrag
7'816'800
0
7'831'220
0
30 Personalaufwand
1'437'900
0
1'493'250
0
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
1'907'500
0
1'764'670
0
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen
394'800
0
451'750
0
34 Finanzaufwand
168'300
0
189'950
0
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
340'300
0
383'400
0
2'982'700
0
3'036'900
0
37 Durchlaufende Beiträge
40'000
0
20'000
0
38 Ausserordentlicher Aufwand
57'600
0
0
0
487'700
0
491'300
0
0
7'772'900
0
7'597'750
40 Fiskalertrag
0
2'910'800
0
2'580'100
41 Regalien und Konzessionen
0
99'000
0
99'000
42 Entgelte
0
1'528'350
0
1'541'750
43 Verschiedene Erträge
0
0
0
0
44 Finanzertrag
0
442'250
0
447'400
45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
0
179'100
0
176'550
46 Transferertrag
0
2'085'700
0
2'241'650
47 Durchlaufende Beiträge
0
40'000
0
20'000
48 Ausserordentlicher Ertrag
0
0
0
0
49 Interne Verrechnungen
0
487'700
0
491'300
3'800
47'700
21'830
104'300
3'800
47'700
21'830
104'300
7'816'800
0
7'816'800
0
7'772'900
7'772'900
43'900
7'831'220
0
7'831'220
0
7'597'750
7'597'750
233'470
7'820'600
0
7'820'600
0
7'820'600
7'820'600
7'853'050
0
7'853'050
0
7'702'050
7'702'050
151'000
36 Transferaufwand
39 Interne Verrechnungen
4
Ertrag
9
Abschlusskonten
90 Abschluss Erfolgsrechnung
3
4
3
4
Seite 8
Gesamtergebnis
Aufwand
Ertrag
Total
Aufwandüberschuss
Ertragsüberschuss
Steuerhaushalt
Aufwand Gesamthaushalt
Ertrag Gesamthaushalt
Total
Aufwandüberschuss
Ertragsüberschuss
0
Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Übersicht Gesamthaushalt
2017
2016
-7'590'900
7'330'650
-7'641'270
7'150'350
-260'250
-490'920
-168'300
442'250
-189'950
447'400
273'950
257'450
13'700
-233'470
Ausserordentlicher Aufwand
Ausserordentlicher Ertrag
-57'600
0
0
0
Ausserordentliches Ergebnis
-57'600
0
-43'900
-233'470
Investitionsausgaben
Investitionseinnahmen
-1'940'800
-1'952'900
Ergebnis Investitionsrechnung
-1'940'800
-1'952'900
-43'900
394'800
340'300
-179'100
0
0
0
0
57'600
0
-233'470
451'750
383'400
-176'550
0
0
0
0
0
0
569'700
425'130
-1'940'800
-1'952'900
-1'371'100
-1'527'770
ERFOLGSRECHNUNG
Betrieblicher Aufwand
Betrieblicher Ertrag
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
Finanzaufwand
Finanzertrag
Ergebnis aus Finanzierung
Operatives Ergebnis
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
INVESTITIONSRECHNUNG
FINANZIERUNGSERGEBNIS
Selbstfinanzierung
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Einlagen Fonds + Spezialfinanzierungen
Entnahmen Fonds + Spezialfinanzierungen
Wertberichtigungen Darlehen VV
Wertberichtigungen Beteiligungen VV
Abschreibungen Investitionsbeiträge
Zusätzliche Abschreibungen
Einlagen in das Eigenkapital
Entnahmen aus dem Eigenkapital
Selbstfinanzierungen
Nettoinvestitionen
Ergebnis Investitionsrechnung
Finanzierungsergebnis
(+=Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag)
Seite 9
Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Gemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember 2016
Traktandum Nr. 3
Parkplatzbewirtschaftung Gantrisch
bestehend aus den Anträgen:
1.) Parkplatzbewirtschaftungsreglement - Genehmigung
2.) Statuten des Vereins Gantrisch-Parking - Genehmigung
3.) Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 140'000.00 - Genehmigung
Es orientiert André Roggli, Ressortchef Umwelt & Raumentwicklung
Im vorliegenden Traktandum werden drei Anträge behandelt. Damit die Parkplatzbewirtschaftung
Gantrisch die Ziele erfüllen kann, muss in den beiden Gemeinden Rüeggisberg und Rüschegg,
sowohl das Reglement als auch die Statuten einheitlich genehmigt werden.
Einleitung
Im Dezember 2015 war das Geschäft an den Gemeindeversammlungen Riggisberg, Rüeggisberg
und Rüschegg bereits einmal traktandiert. Nach dem ablehnenden Entscheid der Gemeinde Riggisberg, welche die erste der drei Gemeindeversammlungen hatte, wurde das Geschäft von den
anderen Versammlungen zurückgezogen. Die Arbeitsgruppe und die Gemeinderäte von Rüeggisberg und Rüschegg haben sich entschieden, das Projekt weiter zu verfolgen. Um eine optimale
Lösung zu finden, wurde neben der Arbeitsgruppe auch eine Begleitgruppe eingesetzt. In der
Begleitgruppe nahmen insgesamt 20 Personen teil, welche wichtige Anliegen und Interessen,
anlässlich von drei Arbeitssitzungen, in das Projekt eingebracht haben. Viele Punkte aus der Begleitgruppe sind im neuen Konzept abgebildet.
Das Gantrischgebiet ist ein Erholungsraum für die Menschen und ein Naturraum mit ausserordentlichen Naturwerten. Die Erholungsfunktion bringt seit Jahrzehnten auch den motorisierten
Verkehr ins Gebiet.
Die vorhandenen Parkplätze der touristischen Infrastrukturen der Naturparkgemeinden Rüeggisberg und Rüschegg sind einerseits begrenzt und erfordern anderseits Unterhalt. Ein wichtiger
Unterhaltsträger war bisher die Armee, welche sich immer mehr aus dem Gebiet zurückzieht und
somit die Gemeinden den Unterhalt mit ihren Steuergeldern übernehmen müssen.
An Spitzentagen sind die Parkplätze im Erholungsgebiet Gantrisch überlastet. Daraus resultieren
von Fahrzeugen gesäumte Strassen, Verkehrsbehinderungen und Kosten für die betroffenen Gemeinden.
Punktuell wurde in der Vergangenheit ein Parkdienst errichtet, um insbesondere an Spitzentagen
das Überborden des Parkierens zu verhindern. Die entsprechenden Kosten wurden jedoch bislang nie den Erholungssuchenden belastet, sondern von der öffentlichen Hand oder den Betrieben im Gebiet getragen. Aufgrund der Tatsache, dass innerhalb eines grossen Perimeters gleichzeitig mehrere Gemeinden und Grundeigentümer von der Problematik betroffen sind, konnte bis
anhin keine flächendeckende Lösung zur Bewirtschaftung der Parkplätze gefunden werden.
Seit Jahren wurden in unterschiedlichen Zusammensetzungen diverse Vorschläge für eine Parkplatzbewirtschaftung (PPB) studiert. Schliesslich wurden in der Periode Herbst 2012 bis Frühjahr
2013 konkrete Lösungsmöglichkeiten geprüft und ein Grobkonzept erarbeitet. In der Startphase
war auch die Gemeinde Guggisberg an den Arbeiten beteiligt, entschied sich jedoch im Frühjahr
2013 aus dem Projekt auszusteigen. Mit einer Begehung im Sommer 2014, an dem auch die
verschiedenen Ämter des Kantons teilgenommen haben, wurde das gemeinsame Verständnis zu
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den einzelnen Parkmöglichkeiten, den Gesamtzusammenhängen, den Wanderrouten usw. gefördert. Im Herbst 2014 nahm das AGR (Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons
Bern) im Rahmen einer Voranfrage Stellung dazu. In der Folge wurde ein Feinkonzept ausgearbeitet, welches von Bund und Kanton insgesamt sehr positiv beurteilt wurde. Das gesamte Dossier umfasst über 150 Seiten, in denen die vielen Gedanken, Vor- und Nachteile der einzelnen
Plätze, die Reglemente, Pläne usw. dargestellt sind.
Auf sämtlichen grossen Parkplätzen sollte eine Bewirtschaftung möglich sein. Einige kleinere bestehende Ausstellplätze oder Holzlagerplätze dürfen nicht als Parkplätze genutzt werden, da
Wandernde in diesen Gebieten z.B. wertvolle und seltene Tiere in ihrer Ruhe stören würden.
Der Bewirtschaftungsperimeter und die Anzahl Parkplätze wurde aufgrund des Entscheides von
Riggisberg, reduziert. Zudem haben die Arbeitsgruppe und auch die Gemeinderäte entschieden,
sich in einem ersten Schritt auf die grossen und stark frequentierten Parkplätze zu fokussieren.
In den letzten Monaten wurden mit den Grundeigentümern, Anstössern, betroffenen Organisationen, Verbänden und Interessengruppen Gespräche und Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Wenn die zwei Gemeindeversammlungen den Anträgen zustimmen, wird der Verein GantrischParking die begonnenen Arbeiten weiterführen und z.B. die Bewilligungsverfahren der einzelnen
Parkplätze in die Wege leiten und die Projektumsetzung im kommenden Jahr sicherstellen.
Im Zentrum der Abklärungen steht der Perimeter Stierenhütte mit Panzerplatte Stierenberg, Wasserscheide, die beiden Panzerplatten bei der Wasserscheide, Gantrischhütte, Süftenenhütte,
Schutzhütte, Selital und Schwarzenbühl. Bei den übrigen Parkplätzen bleibt die Situation gleich
wie bisher. Die entwickelten Lösungen sollen jedoch bei Bedarf auch auf das übrige Gebiet der
Perimetergemeinden und des Naturparks Gantrisch übertragbar sein.
Zielsetzung
Mit der Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung wird angestrebt, in folgenden Bereichen eine
wesentliche Verbesserung der heutigen Situation herbeizuführen:
Ziele
Sensible Gebiete und Ruhezonen sollen besser geschont werden
Die Wertschöpfung für die Region aus dem
Ausflugstourismus soll verbessert werden
Die Verkehrsspitzen sollen besser bewältigt
und das wilde Parkieren stark verringert werden
Die mit dem Parkieren verbundenen Kosten
sollen durch die Verursacher abgegolten werden
Entlastung Gemeindekassen (Steuerhaushalt)
Massnahmen
Gezieltere Lenkung von Besuchenden
Erhebung von Parkgebühren und Hinführen
der Gäste an Orte mit touristischen Angeboten
Generelle Parkordnung im gesamten Gebiet
Gurnigel
Erhebung von Parkgebühren
Erhebung von Parkgebühren
Grundlagen
Die Umsetzung der Massnahmen mussten mit verschiedenen Grundlagen synchronisiert und
verglichen werden. Im Gantrischgebiet kommen zu den „normalen“ gesetzlichen Grundlagen verschiedene planerische Grundlagen rund um die Moorlandschaft und die Raumentwicklung.
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Rechtliche Grundlagen
Für die Parkplatzbewirtschaftung in technischer Hinsicht sind folgende Gesetze und Verordnungen massgebend:
Bund:
-
Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958
Verkehrsregelverordnung (VRV) vom 13. November 1962
Signalisationsverordnung (SVV) vom 5. September 1979
Ordnungsbussenverordnung (OBV) vom 4. März 1996 – SR 741.031
Kanton Bern:
- Strassenverkehrsgesetz (SG) vom 27. März 2006
- Strassenverkehrsverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008
Planerische Grundlagen
- Sachplan Moorlandschaften, AGR 2000
- Richtplanung Moorlandschaft, Gemeinden Guggisberg, Rüeggisberg, Rüschegg und Rüti
bei Riggisberg 2004
- Teilzonenplanung Moorlandschaft, Gemeinden Guggisberg, Rüeggisberg, Rüschegg und
Rüti bei Riggisberg 2004
- Raumentwicklung
o Projekt Landschaft: Natur, Landwirtschaft und Erholung, RKBM 2014
o Raumentwicklungskonzept (REK) Region Gantrisch, RVG 2011
o Landschaftsqualität im Kanton Bern – Projektperimeter: RNP Gantrisch, LANAT
2014
o Strategie „Orts- und Landschaftsbilder“ Naturpark Gantrisch, FRG 2014
o Tourismusstrategie Naturpark Gantrisch, FRG 2012
o Besucherlenkung und Rauminformation – Rahmenkonzept, FRG 2010
o RNP Gantrisch – Managementplan für den Betrieb 2012 – 2021, FRG 2010
- Regionaler Waldplan (RWP), KAWA 2000
- Waldreservat Selene Rotmoos
- Naturschutzgebiet Schalenberg (NSG Nr. 175; Beschluss 27.11.1996)
- Naturschutzgebiet Selenen – Rotmoos (NSG Nr. 124; Beschluss 23.10.1996)
- Naturschutzgebiet Lischboden (NSG Nr. 187; Beschluss 01.09.2011)
Weitere Grundlagen
Ebenfalls wurden die bestehenden Angebote des öffentlichen Verkehrs (inkl. Schnee- und Wanderbus), die Freizeitrouten und -anlagen (Wanderwege, Winterwanderwege, Schneeschuhrouten, Skitourenrouten, Langlaufloipen, Bikerouten, Velorouten, Trottinettrouten und Skilifte) des
Gantrischgebietes in die Planung mit einbezogen.
Für die Entscheidungsfindung wurden die Zufahrten und Parkplatzsituationen analysiert. Hier
ging es unter anderem auch darum, Lösungen für die Grundeigentümer, Anwohner, Bewirtschafter, Angestellte des touristischen Angebots, Gäste, Ausflügler, Touristen usw. zu finden, welche
im Einklang mit dem Gesamtkonzept stehen.
Parkplatzbewirtschaftungskonzept
Perimeter
Zum Start ist eine Bewirtschaftung auf den markierten Parkplätzen vorgesehen. Ein Ausbau der
Bewirtschaftung auf andere Parkplätze im Perimeter Gurnigel-Berghaus, Schwefelberg-Bad,
Schwarzenbühl ist möglich.
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Regime
Der Perimeter für die Parkplatzbewirtschaftung wurde im optimierten Konzept redimensioniert
und beschränkt sich zum Start auf die zwei Schwerpunktgebiete Gurnigelpass, Schwarzenbühl/Selital/Süftenen.
Die Liste der Parkplätze weist 19 Parkpätze an 15 Standorten auf. Einzelne Parkplätze sind wegen unterschiedlichen Grundeigentümern oder rechtlichem Charakter unterteilt.
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Bei den Lösungen sind auch Spezialfälle, wie reservierte Parkfelder für Personal der örtlichen
Betriebe, Anwohnende, Ferienhausbesitzer oder allenfalls auch Gäste von Gastbetrieben möglich.
Grundeigentum
Grundeigentümer welche sich an der Parkplatzbewirtschaftung beteiligen, erhalten für die zur Verfügung gestellten Parkplätze eine
Entschädigung. Mit den entsprechenden Grundeigentümern wird
ein Bewirtschaftungsvertrag abgeschlossen, in dem die Details geregelt werden. Der Unterhalt der Parkplätze wird vom Verein Gantrisch-Parking übernommen.
Die Parkplätze sind im Besitze von Bund, Kanton, Genossenschaften, Betrieben und Privaten.
Im Besitz von ArmaSuisse sind ca. 740 Parkplätze. Diese befinden
sich zu einem grossen Teil auf den Panzerplatten Türliboden und
Stierenberg, sowie bei der Gantrischhütte. Die Gemeinden stehen
mit der ArmaSuisse in Verhandlung, die Panzerplatten im Baurecht
zu übernehmen, um die Bewirtschaftung sicherzustellen.
Die restlichen Parkplätze befinden sich im Besitze des Kantons, Privaten, Unternehmen und weiteren Organisationen.
System
Es werden grundsätzlich 2 Arten von Parkberechtigungen angeboten:
- Stunden-/Tagestickets welche an einem Ticketautomat bezogen werden können. Die Ticketautomaten geben Quittungszettel aus, welche im Auto deponiert werden. An den Automaten kann mit Münzen, allenfalls mit Kreditkarte / Cash Karte oder Handy bezahlt werden.
- Dauerkarten (Wochen-, Monats-, Saison- und Jahreskarten) welche auf den Gemeindeverwaltungen, der Geschäftsstelle des Naturparks und allenfalls in den Restaurants bezogen werden können.
Grundsätzliches
- Einheitliches Reglement für beide Gemeinden
- Einheitliche Parkgebühren auf allen signalisierten Parkplätzen
- Alle Parkierende bezahlen
- Sonderregelung Parkplätze für Ferienhausbesitzer, Restaurants, Anwohner, Alpwirtschaftsbetriebe und -genossenschaften usw.
Tarife
Es sind folgende Tarife vorgesehen (z.Z. identisch mit den Tarifen im Schwarzsee):
- erste ½ Std.
Kostenlos
- pro Stunde
Fr. 1.00
- Tageskarte
Fr. 5.00
- Saisonkarte
Fr. 40.00
- Jahreskarte
Fr. 60.00
Die Gebührenpflicht ist während 365 Tagen pro Jahr vorhanden. Gebührenfreies Parkieren ist
jeweils von 17.00 bis 08.00 Uhr möglich.
Einheimische der Gemeinden Rüeggisberg und Rüschegg können die Saisonkarte mit einer Vergünstigung von Fr. 10.00 und die Jahreskarte mit einer Vergünstigung von Fr. 20.00 beziehen.
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Damit die Arbeiten in der Nünenenalp-Korporation sichergestellt werden können, wird für diese
Korporation eine Sonderlösung gesucht. Aktuell werden ihr mind. 20 übertragbare Parkkarten zur
Verfügung gestellt.
Personal
Zur Umsetzung der Parkplatzbewirtschaftung wird Personal benötigt, welches vor Ort im Einsatz
ist und Personal, welches die Verwaltung des Systems bewältigt.
Das Personal wird entweder von der Trägerschaft angestellt oder die Erledigung der Aufgaben
wird in Auftrag gegeben. In Frage kommt z.B. eine der Trägergemeinden oder eine professionelle
Sicherheitsfirma.
Aufgaben des Personals:
- Kontrolle Gebührenzahlung und des wilden Parkierens
- Kontrolle und Funktionalität der Automaten
o Bäume oder Äste auf den Automaten
o Freischaufeln der Automaten (Schnee)
o Meldung von Störungen an den Hersteller
- Leeren der Ticketautomaten (Einsammeln der bezahlten Gebühren)
- Informationen zur Verfügbarkeit von Parkplätzen (als Ersatz für ein Parkleitsystem)
- Direktverkauf von Parktickets
- Sauberkeit auf Parkplätzen
- Parkplatz-Einweisung usw.
Wird das Personal vom Verein Gantrisch-Parking eingestellt, werden die entsprechenden Personen bei der Kantonspolizei eine spezifische Ausbildung besuchen, welche sie für die Aufgabe
berechtigen wird.
Verwaltung
Vom Personal, welches mit der Administration der Parkplätze betraut wird, sind insbesondere
folgende Aufgaben auszuführen:
- Kontrollpersonal anweisen und ausrüsten
- Einsatz des Kontrollpersonals organisieren und koordinieren
- Austausch mit Kontrollpersonal sicherstellen, insb. Rückmeldungen, Kritik, Verbesserungsvorschläge
- Sammeln und Zählen des Geldes organisieren
- Buchhaltung führen
- Mahnungswesen für nicht bezahlte Bussen führen
- Liste der Dauerkarteninhaber führen
- Dauerkarteninhaber zur Erneuerung der Parkkarten auffordern
Kontrollen und Bussen
Kontrollen werden im gesamten Gebiet durchgeführt und werden durch entsprechend ausgebildetes Personal vollzogen.
In der Anfangsphase wird vor allem auf eine gute Information - auch über die Medien - geachtet.
Die Hoheit Bussen auszusprechen, liegt beim Kanton. Dieser kann den Gemeinden oder der
Trägerschaft die Kompetenz delegieren. Der Bussenertrag bleibt so bei der Trägerschaft.
Die Höhe der Bussen richtet sich nach der Bussenliste der Ordnungsbussenverordnung:
Überschreiten der zulässigen Parkzeit um
bis 2 Stunden
2 bis 4 Stunden
4 bis 10 Stunden
mehr als 10 Stunden
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Busse
CHF 40.00
CHF 60.00
CHF 100.00
Anzeige
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Finanzen
Aufgrund von ersten Berechnungen und detaillierten Schätzungen wird von folgenden Zahlen
ausgegangen:
-
Investitionskosten
CHF 280’000.00
(Automaten, Signalisation, Ausrüstung usw.)
-
Betriebskosten (Personal, Betrieb, Verwaltung,
PP-Miete und Unterhalt, Zinsen usw.)
CHF 250'000.00
Einnahmen Gebühren
CHF 250'000.00
Bussgelder
CHF 20'000.00
-
Mit einer Übernahme der Panzerplatten durch die Gemeinden Rüeggisberg und Rüschegg,
würde den beiden Gemeinden pro zur Verfügung gestelltem Parkfeld eine Jahresentschädigung
ausbezahlt. Diese würde Einnahmen von ca. Fr. 3'000.00 bis Fr. 4'000.00 (pro Jahr) in die Gemeindekassen von Rüeggisberg und Rüschegg ergeben.
Zweckgebundenheit Gebührenertrag
Gemäss Parkplatzbewirtschaftungsreglement, welches von den Gemeindeversammlungen genehmigt werden muss, ist vorgesehen, dass der Gebührenertrag wie folgt verwendet wird:
a) für die Deckung des Unterhalts und Betrieb
b) für die Deckung der Verwaltungskosten und Besoldung Personal
c) für die Entschädigung der Grundeigentümer
d) für die Rückzahlung der finanziellen Beteiligung
e) für die Tilgung von Schulden und Kapitalkosten
f) für die finanzielle Beteiligung an Erstellung von Parkplätzen
g) für die Förderung anverwandter Anlagen und touristischer Vorhaben
h) für die erforderlichen Rückstellungen für den künftigen Ersatz der Anlagen
i) für die Ausschüttung an die beteiligten Gemeinden
Zu den einzelnen Anträgen:
1.) Parkplatzbewirtschaftungsreglement - Genehmigung
Die zwei betroffenen Gemeinden benötigen für die Parkplatzbewirtschaftung im Gantrischgebiet ein einheitliches Parkplatzreglement. Dieses Reglement wurde durch die Arbeitsgruppe, dem Planungsbüro und dem Juristen Christophe Cueni, von der Kantonalen Planungsgruppe erarbeitet. Im Reglement werden die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung geregelt. Auch sind die max. Gebühren der PP-Bewirtschaftung im Reglement
festgelegt. Der Verwendungszweck der Einnahmen ist ebenfalls bestimmt. In Artikel 15
und 16 übertragen die Gemeinden die Aufgaben der Parkplatzbewirtschaftung dem Verein
Gantrisch-Parking. Eine Bewirtschaftung der Parkplätze kann nur in Kraft gesetzt werden,
wenn beide Gemeindeversammlungen ein identisches Reglement beschliessen. Das gesamte Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder über die Homepage
www.gantrischparking.ch heruntergeladen werden.
2.) Statuten des Vereins Gantrisch-Parking - Genehmigung
Die Arbeitsgruppe, Gemeinderäte und Verantwortlichen des Fördervereins Region Gantrisch (FRG) haben sich über die optimale Organisationsform einer gemeinsamen Parkplatzbewirtschaftung auseinandergesetzt. Diskutiert wurde z.B. über die Gründung einer
Aktiengesellschaft, einer GmbH, eines Sitzgemeindemodells oder die Gründung eines
Vereins. Die Gründung eines Vereins kristallisierte sich als die optimale Lösung für unsere
Anliegen heraus. Die Genehmigung der Vereinsstatuten, welche von denselben Personen
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wie das Parkplatzbewirtschaftungsreglement ausgearbeitet wurde, liegt ebenfalls in der
Kompetenz der Gemeindeversammlung. Der Verein bezweckt die Erfüllung der ihm vertraglich von den Gemeinden übertragenen Aufgaben im Hinblick auf die Organisation und
die Umsetzung der Parkplatzbewirtschaftung im Gantrischgebiet. Insbesondere ist der
Verein zuständig für die Festsetzung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes und der
Parkplatzstandorte, die Verfügung der Parkverbote, die Festsetzung der Parkplatzgebühren, die Organisation von Kontrollen des ruhenden Verkehrs und der Abschluss von Benutzungsverträgen mit privaten und öffentlichen Grundeigentümern. In den Statuten ist
z.B. geregelt, dass jedes aktive Mitglied, z.Z. also die beiden Gemeinden und der FRG, an
den Mitgliederversammlungen Stimmrecht haben. Die Vorstandsmitglieder müssen zwingend aktive Gemeinderätinnen oder -räte sein und jede Gemeinde stellt ein Vorstandsmitglied. Sowohl die Investitionen, Einnahmen und Verluste werden zu gleichen Teilen von
den beiden Gemeinden übernommen. Aktivmitglied des Vereins können neben dem FRG
nur Gemeinden werden, welche sich einer Bewirtschaftung von Parkplätzen anschliessen
möchten. Ein Austritt aus dem Verein ist den Aktivmitgliedern frühestens 10 Jahre nach
der Vereinsgründung möglich. Auch die Statuten müssen von beiden Gemeinden identisch
beschlossen werden. Sie können ebenfalls auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder
per Internet heruntergeladen werden.
3.) Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 140'000.00 - Genehmigung
Wie bereits oben beschrieben, zeigen die aktuellen Berechnungen ein Gesamtinvestitionsvolumen von Fr. 280’000.00. Diese Investition wird von den zwei Gemeinden zu gleichen Teilen übernommen. Gemäss Auskunft des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern müssen die Gemeinden entsprechend ihrer Finanzkompetenzen
einen entsprechenden Verpflichtungskredit beschliessen. Für die Gemeinde Rüschegg
setzt dies die Zustimmung der Gemeindeversammlung zum Verpflichtungskredit von
Fr. 140'000.00 voraus.
Nebst der eingesetzten Arbeitsgruppe haben sich die Gemeinderäte der 2 Gemeinden regelmässig mit dem Projekt befasst und alle wichtigen Schritte wurden jeweils besprochen und genehmigt.
Somit war während dem ganzen Projektverlauf die Information und Einflussnahme der Gemeinderäte gewährleistet und das nun zur Genehmigung vorliegende Projekt findet die volle Unterstützung der Gemeinderäte von Rüeggisberg und Rüschegg, welche den Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern die Annahme dieses ehrgeizigen, gemeindeübergreifenden und zukunftsgerichteten Projektes bestens empfehlen.
Alle Akten und Informationen zur geplanten Parkplatzbewirtschaftung finden Sie auf
www.gantrischparking.ch.
Anträge des Gemeinderates und der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission:
1.) Das Parkplatzbewirtschaftungsreglement wird zur Genehmigung empfohlen.
2.) Die Statuten des Vereins Gantrisch-Parking werden zur Genehmigung empfohlen.
3.) Der Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 140'000.00 wird zur Genehmigung
empfohlen.
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Gemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember 2016
Traktandum Nr. 4
Abrechnung über die Ersatzanschaffung eines Forstschleppers - Orientierung
Es orientiert Erich Schmocker, Ressortchef Volkswirtschaft & Liegenschaften
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 05.06.2015 wurde der Verpflichtungskredit in der
Höhe von Brutto Fr. 620'000.00 für den Kauf eines neuen Forstschleppers genehmigt. Darin eingerechnet war ein Betrag von Fr. 105'000.00 für den Verkauf des bisherigen Forstschleppers, so
dass der Nettokredit Fr. 515'000.00 ausmachte.
Nach der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung und sorgfältiger Gegenüberstellung der
eingegangenen Offerten wurde das neue Fahrzeug, Marke HSM 904-F mit Rückekran zum Preis
von Fr. 552'463.25 bei der Firma HSM Schweiz AG, 5043 Holziken, bestellt. Ein dazugehöriges
Anbaugerät wurde bei der Firma Müller Landmaschinen AG, 3152 Mamishaus zum Preis von
Fr. 25'704.00 gekauft.
Auf weitere geplante Anbaugeräte, wie zum Beispiel einen Mulcher oder einen Prozessorkopf
wurde nach gründlicher Abklärung verzichtet.
Geliefert wurde der Forstschlepper inklusive Anbaugerät Ende Februar 2016 und hat sich seither
im Einsatz des Forstkommunalbetriebes Rüschegg bestens bewährt.
Der alte HSM 805 des Forstbetriebes wurde von der Firma HSM Schweiz AG zum Preis von
Fr. 102'000.00 zurückgekauft.
Daraus ergibt sich folgende Abrechnung:
Kosten neuer Forstschlepper HSM 904-F, Fa. HSM Schweiz AG, Holziken
+ Anbaugerät, Fa. Müller Landmaschinen AG, Mamishaus
abz. Rückkauf alter Forstschlepper an Fa. HSM Schweiz AG, Holziken
Total Nettokosten neuer Forstschlepper
Fr. 552'463.25
Fr. 25'704.00
Fr. 102'000.00
Fr. 476'167.25
Das durch die Gemeindeversammlung genehmigte Geschäft schliesst mit einer Summe von
Fr. 476'167.25 ab. Gegenüber dem Brutto-Verpflichtungskredit von Fr. 620'000.00 resultiert somit
eine Unterschreitung von Fr. 143'832.75, resp. ausgehend von Netto-Kredit von Fr. 515'000.00
eine Unterschreitung von Fr. 38'843.75, welche sich mit den nicht gekauften Anbaugeräten erklärt.
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Gemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember 2016
Traktandum Nr. 5
Abrechnung Landkauf Pfadern - Orientierung
Es orientiert Marianne Zbinden, Gemeindepräsidentin
An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2015 beschlossen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Rüschegg den Kauf von 2‘570m2 Land bei der Pfadern und genehmigten dazu einen
Verpflichtungskredit von Fr. 145‘000.00. Weiter wurde der Gemeinderat ermächtigt das Geschäft
zum Abschluss zu bringen.
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Gemischte Gemeinde Rüschegg
Im Herbst 2015 wurde die Handänderung vollzogen und nach dem Eintrag im Grundbuch liegen
nun alle Kosten vor. Die Abrechnung des Landkaufes präsentiert sich wie folgt:
KV
Landpreis
Fr. 136‘600.00
Grundbuch- und Notariatskosten
Fr. 8‘400.00
Gesamtkosten Fr. 145‘000.00
Abrechnung
Fr. 136‘210.00
Fr. 3‘847.40
Fr. 140‘057.40
Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich ist, kann der Kredit um Fr. 4‘942.60 unterschritten
werden. Die genaue Landfläche beträgt gemäss Messurkunde des Geometers 2‘567m 2, wovon
sich 1‘645m2 in der Gewerbezone und 922m2 in der Landwirtschaftszone befinden. Der Gemeinderat beabsichtigt in naher Zukunft auf dem Land den bestehenden Parkplatz zu erweitern, damit
die Parkplatzsituation bei Mehrzweckgebäude und Alterszentrum verbessert werden kann.
Ende der Traktanden
Gemeinderatsinformationen Rüschegg
Zusammenfassung Mai bis Oktober 2016
Präsidiales, Finanzen und Personal
Der Gemeinderat beschliesst:
 Seine Haltung zu den Anträgen der 20. Regionalversammlung der Regionalkonferenz BernMittelland vom 23. Juni 2016.
 Ab August 2016 bis Juli 2017 wiederum 3 Tageskarten Gemeinde zum bisherigen Preis von
Fr. 41.--/Tag/Karte der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
 Seine Haltung zu den Anträgen der 21. Regionalversammlung der Regionalkonferenz BernMittelland vom 27. Oktober 2016.
Der Gemeinderat verabschiedet:
 Die definitive Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2016, welche
im Anzeiger und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht wird.
Zusätzliche Informationen zu den Gemeindeversammlungsgeschäften werden in der Botschaft,
dem "Dr Rüschegger", welcher nach Mitte November 2016 in alle Haushaltungen der Gemeinde
Rüschegg verteilt wird, publiziert.
Der Gemeinderat informiert:
 Dass die Burgerversammlung am Freitag, 25. November 2016, um 20.15 Uhr im Restaurant
Bären, Graben stattfindet. Die Einladung wird im Anzeiger ordentlich publiziert.
Infrastruktur
Der Gemeinderat beschliesst:
 Die Planungsarbeiten für die Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) zum Preis von
Fr. 24‘877.80 an die WA-TEC AG Thun zu vergeben.
 Die Meteorabwasserleitung Stockmatt zu erweitern und vergibt die Arbeiten zum Preis von Fr.
12‘000.00 (Kostendach inkl. MwSt.) an die Firma Walter Stoll, Rüschegg. Die Bauherrschaft
der Parzelle Nr. 881 beteiligt sich mit 50% an den Kosten.
 Die 5. von total 5 Wartungszonen für die TV- und Spülarbeiten zum Preis von Fr. 22'015.80
(inkl. MwSt.) an die Inno Service AG zu vergeben, welche das wirtschaftlich günstigste AngeSeite 19
Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg


bot eingereicht hat.
Einen Kredit von Fr. 39‘000.00 für die Verlegung der WV Detailerschliessungsleitung Stockmatt und vergibt die Grabarbeiten zum Preis von Fr. 16‘848.00 (Kostendach inkl. MWSt) an
die Firma Walter Stoll, Rüschegg sowie die Rohrlegearbeiten zum Preis von Fr. 19‘098.80
(Kostendach inkl. MwSt.) an die Firma Harry Hirsbrunner, Rüschegg.
Den Kredit von Fr. 166‘000.00 für die Dringlichkeitsstufe 1 im GEP freizugeben und die Roboterarbeiten zum Preis von Fr. 36‘500.75 (inkl. MwSt.) an die arpe ag aus Oberhofen zu
vergeben, welche das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht hat.
Volkswirtschaft & Liegenschaften
Der Gemeinderat genehmigt:
 Die Kosten für die Umsetzung der Öko-Qualitätsverordnung für die Jahre 2017 - 2020 in der
Höhe von Fr. 1'550.00.
 Den Kaufvertrag für das Land des Turnplatzes Gambach zum Preis von Fr. 78'000.00, welcher
von zwei Parteien erworben wird.
 Einen Rahmenkredit von Fr. 34'000.00 für ein Ersatzfahrzeug für den Forstkommunalbetrieb,
welches über die Garage Bartlome AG angeschafft wird.
Der Gemeinderat beschliesst:
 Den Kredit über Fr. 593'000.00 (GV-Beschluss vom 03.06.2016) für die Umnutzung der
Räumlichkeiten im Schulhaus Bundsacker freizugeben und die Planungsarbeiten für die Ausführungsphase zum Preis von pauschal Fr. 25'000.00 (exkl. MwSt.) an das Architekturbüro
E+H Vifian, Schwarzenburg zu vergeben.
 Den Kredit über Fr. 551'000.00 (GV-Beschluss vom 03.06.2016) für den Umbau und die Sanierung des Aufbahrungsgebäudes Rüschegg freizugeben und die Planungsarbeiten für die
Ausführungsphase zum Preis von pauschal Fr. 29‘000.00 (exkl. MwSt.) an das Architekturbüro E+H Vifian, Schwarzenburg zu vergeben.
 Einen Kredit in der Höhe von Fr. 29'000.00 für den ersten Teil des Workshop-Verfahrens für
die Arealplanung auf der Parzelle 882 (Projekt 2020) und vergibt die Arbeiten gemäss Offerte
zum Preis von Fr. 29'000.00 (inkl. MwSt.) an die Lohner + Partner GmbH in Zusammenarbeit
mit der W2H Architekten AG.
Sicherheit & Gesundheit
Der Gemeinderat beschliesst:
 Auf Antrag der Feuerwehrkommission einen Kredit von Fr. 99'526.55 für die Beschaffung eines Material- und Kleinlöschfahrzeuges für den Löschzug Sangernboden und bestellt dieses
nach Evaluation bei der Firma Vogt aus Oberdiessbach.
 Der Gemeinderat beschliesst einen weiteren Kredit von Fr. 99‘980.00 für die Beschaffung eines Schlauchlegefahrzeuges für den Löschzug Hirschmatt und bestellt dieses nach erfolgter
Evaluation und Ausschreibung ebenfalls bei der Firma Vogt aus Oberdiessbach.
 An die Sanierung der Kugelfangkästen bei der 50m Schiessanlage der Pistolenschützen
Gambach einen Beitrag in der Höhe von Fr. 12'000.00 zu sprechen.
Umwelt & Raumentwicklung
Der Gemeinderat genehmigt:
 Die Kosten für den Schneebus 2016 + 2017 von je Fr. 3'000.00 sowie für den Natur- und
Sportbus 2016 + 2017 von je Fr. 2'000.00.
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Gemischte Gemeinde Rüschegg
Informationen der Bau- und Planungskommission Rüschegg
Sanierung Wasserleitung Stössen und Stössenstrasse
Ein riesengrosses Dankeschön!
Am 2. Mai 2016 wurde mit den Bauarbeiten für die
Sanierung der Stössenstrasse und der Sanierung
der Wasserversorgungsleitung Stössen gestartet.
Wie erwartet wurde dieses Bauprojekt für alle Beteiligten zu einer grossen Herausforderung. Während den Arbeiten durften wir aus der Bevölkerung
jedoch immer wieder viel Verständnis entgegen
nehmen, welches uns sehr gefreut hat. Die Arbeiten an der Wasserleitung konnten Anfang Oktober
2016 abgeschlossen werden. Dabei wurden insgesamt 520 m1 der Gemeinde-Wasserversorgungsleitung sowie die Anschlüsse an die Hauszuleitungen durch eine neue PE-Leitung ersetzt.
Beim Strassenbau und Gehweg werden der 1. Teil
der Arbeiten (Berandungen und Tragbelag) je
nach Wintereinbruch bis Ende 2016 fertig gestellt.
Die Bau- und Planungskommission (BPK) ist sich
bewusst, dass ein gutes Zusammenarbeiten bei
einem solchen Bauprojekt nicht selbstverständlich
ist, weshalb wir an dieser Stelle den folgenden Beteiligten ein grosses Dankeschön aussprechen
wollen:
 Allen Anstössern, welche durch die Arbeiten besonders betroffen waren und über Monate Lärm
und Staub dulden mussten.
 Den Schulkindern und Kindergärtelern, welche sich auf ihrem Schulweg durch die Baustelle
sehr diszipliniert verhalten haben.
 Allen übrigen Verkehrsteilnehmern für ihre Geduld und das rücksichtsvolle Verhalten beim
Durchfahren der Baustelle.
 Den Mitarbeitern der Frutiger AG, welche die Arbeiten unter sehr schwierigen Umständen ausführen mussten. Sie haben mit ihrem tollen Einsatz den Hauptanteil für das gute Gelingen des
Projektes beigetragen.
 Den Mitarbeitern der Binggeli AG für die Rohrlegearbeiten, die sich aufgrund des schlechten
Wetters in den ersten Wochen nicht einfach gestalteten.
 Dem Ingenieur Paul Keller für die Bauleitung und die gute Beratung.
 Den Wasserbezügern im Gebiet Stössen für ihr Verständnis bei den Unterbrüchen der Wasserlieferung.
 Allen Anstössern, welche temporär eine Umfahrung hinnehmen mussten.
Ein grosses Dankeschön geht auch an alle Landbesitzer, welche für die Verbreiterung des Gehweges Land zur Verfügung stellen. Sie leisten einen grossen Beitrag, damit die Sicherheit der
Fussgänger bei der Stössenstrasse verbessert werden kann.
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Die Gemeindeversammlung hat bekanntlich bei der Kreditgenehmigung die Verkehrsmassnahmen für eine Temporeduktion abgelehnt und beauftragte den Gemeinderat bei der Kantonspolizei
drei Geschwindigkeitskontrollen zu beantragen, welche jährlich durchgeführt werden sollen. Der
Gemeinderat wird gemäss diesem Auftrag nach Abschluss der Arbeiten bei der Kantonspolizei
einen schriftlichen Antrag für drei jährlich stattfindende Geschwindigkeitskontrollen einreichen. Er
wird zudem die Sicherheit bei der Stössenstrasse nach Abschluss der Arbeiten im kommenden
Jahr aufgrund der neuen Erfahrungen analysieren und bei Bedarf entsprechende Massnahmen
prüfen.
Abschluss der Arbeiten
Für das nächste Jahr sind die Fertigstellung der privaten Vorplätze und Strassenanschlüsse sowie der Einbau des Deckbelages vorgesehen. Damit die Lebensdauer
des Deckbelages verlängert werden kann,
soll dieser möglichst fugenlos eingebaut
werden. Dies bedeutet, dass während einem Tag die Durchfahrt bei der Strasse
gesperrt werden muss. Die Bau- und Planungskommission ist sich bewusst, dass
auch dieser Arbeitsschritt eine weitere
Herausforderung darstellt. Damit dieser
möglichst reibungslos abläuft werden die
Anstösser sowie die betroffenen Bewohner der hinter liegenden Gebiete rechtzeitig und umfassend über den Ablauf, die Parkmöglichkeiten ausserhalb der Baustelle sowie allfällige Umfahrungen informiert. Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis für diesen letzten Arbeitsschritt
danken wir Ihnen bereits jetzt.
Wenn Sie weitere Fragen zum Abschluss
des Bauprojektes Stössen haben steht
Ihnen unser Bauverwalter, Peter Mohr unter Telefon Nr. 031 738 70 73 gerne zur
Verfügung.
Bau- und Planungskommission
Rüschegg
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Informationen der Bau- und Planungskommission Rüschegg
Erteilte Baubewilligungen ohne Publikation Mai bis Oktober 2016
Baugesuch:
5/2016
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Skilifte Selital AG, p.A. Nicolà Sarott, Höhe 42, 3150 Schwarzenburg
Bauherrschaft
Bauvorhaben:
Abbruch und Neubau Überwachungshäuschen beim Skilift Gägger
Standort/Adresse:
Gägger/Selital, 3156 Riffenmatt
Zone: LWZ
Eingang: 7.3.2016
Baurecht Nr.: 1855 Gebäude Nr.: 82k
Koordinaten: 595 944 / 176 992
Baugesuch:
14/2016
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Stettler Daniel, Sand 261, 3158 Guggisberg
Hans Dürig AG, Hintere Gasse 11, 3132 Riggisberg
Bauvorhaben:
Einbau einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, Abstellplatz auf Ostseite, Einbau von
je zwei Dachflächenfenstern auf Ost- und Westseite
Standort/Adresse:
Gambach, 3153 Rüschegg Gambach
Zone: WG2 Parzelle Nr.: 1849
Eingang: 13.4.2016
Gebäude Nr.: 197a
Koordinaten: 595 410 / 180 755
Baugesuch:
16/2016
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Hirschi Andreas, Stössen 462, 3154 Rüschegg Heubach
Bauherrschaft
Bauvorhaben:
Verlängerung Parkplatzstützmauer entlang Gehweg, Bau von 2 PW Parkplätzen und einer Sichtschutzwand
Standort/Adresse:
Stössen, 3154 Rüschegg Heubach
Zone: W2
Parzelle Nr.: 413
Eingang: 11.5.2016
Gebäude Nr.: 462
Koordinaten: 597 765 / 181 045
Baugesuch:
18/2016
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Meer Claudia, Gustern 843, 3154 Rüschegg Heubach
U. Zbinden, Holzbau, Bundsacker 902, 3154 Rüschegg Heubach
Bauvorhaben:
Autounterstand auf best. Abstellplatz, Pultdach Bedachung mit Blech
Standort/Adresse:
Gustern, 3154 Rüschegg Heubach
Zone: E2
Parzelle Nr.: 2243
Eingang: 28.4.2016
Gebäude Nr.: neu
Koordinaten: 598 255 / 178 475
Baugesuch:
21/2016
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Boss Daniel, Eygrund 428, 3154 Rüschegg Heubach
Beat Krebs GmbH, Dohlenweg 11, 3627 Heimberg
Bauvorhaben:
Ausbau eines best. Raumes im OG zu einem Wohnzimmer inkl. Einbau eines
zusätzlichen Fensters, Erstellen von Kaninchenställen
Standort/Adresse:
Eygrund, 3154 Rüschegg Heubach
Zone: LWZ
Seite 23
Parzelle Nr.: 778
Eingang: 8.6.2016
Gebäude Nr.: 428
Koordinaten: 597 890 / 180 370
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Gemischte Gemeinde Rüschegg
Baugesuch:
22/2016
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Zbinden Jürg, Dorf 472b, 3154 Rüschegg Heubach
Bauherrschaft
Bauvorhaben:
Anbau Unterstand an bestehende Garage, Werbeblache an Ostseite
Standort/Adresse:
Dorf, 3154 Rüschegg Heubach
Zone: K
Parzelle Nr.: 1795
Eingang: 17.6.2016
Gebäude Nr.: 470a
Koordinaten: 597 565 / 181 140
Baugesuch:
23/2016
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Gasser Margrit + Grünig Werner, Stockmatt 499d, 3154 Rüschegg Heubach
Berger Holzbau GmbH, Marchli 62, 3156 Riffenmatt
Bauvorhaben:
Überdachung Vorplatz
Standort/Adresse:
Stockmatt, 3154 Rüschegg Heubach
Zone: E2
Parzelle Nr.: 1858
Eingang: 20.6.2016
Gebäude Nr.: neu
Koordinaten: 597 325 / 181 121
Baugesuch:
24/2016
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Graf Hans + Brunner Heidi, Sagiriedli 196a, 3153 Rüschegg Gambach
Bauherrschaft
Bauvorhaben:
Ersatz Elektrospeicheröfen durch Luft/Wasser Wärmepumpe, Autounterstand
Anbau an Schopf 196b
Standort/Adresse:
Säge, 3153 Rüschegg Gambach
Zone: WG2 Parzelle Nr.: 205
Eingang: 20.6.2016
Gebäude Nr.: 196b
Koordinaten: 595 120 / 180 487
Baugesuch:
30/2016
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Hagnauer Doris + Daniel, Stössen 980, 3154 Rüschegg Heubach
Daniel Nydegger GmbH, Eichmatt 4, 3150 Schwarzenburg
Bauvorhaben:
Anbau Autounterstand
Standort/Adresse:
Stössen, 3154 Rüschegg Heubach
Zone: W2
Parzelle Nr.: 2179
Eingang: 24.8.2016
Gebäude Nr.: 980
Koordinaten: 597 829 / 180 927
Baugesuch:
31/2016
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Stöckli Fritz, Stössen 454e, 3154 Rüschegg Heubach
U. Zbinden, Holzbau, Bundsacker 902, 3154 Rüschegg Heubach
Bauvorhaben:
Sitzplatzüberdachung mit Holz Konstruktion und Glas
Standort/Adresse:
Stössen, 3154 Rüschegg Heubach
Zone: W2
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Parzelle Nr.: 2320
Eingang: 30.8.2016
Gebäude Nr.: 454e
Koordinaten: 597 835 / 180 830
Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten:
Gemeindeverwaltung
Montag
Dienstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
AHV-Zweigstelle Rüschegg
Dienstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Briefadresse:
Gemeindeverwaltung
Rüschegg
Hirschhorn 298a
3153 Rüschegg Gambach
E-Mail
Internet
[email protected]
www.rueschegg.ch
Telefon-Nummern der Gemeindeverwaltung
Hauptnummer Gemeindeverwaltung
Direktwahlnummern:
Markus Oberer, Gemeindeschreiber
Manuela Beyeler, Finanzverwalterin
Peter Mohr, Bauverwalter
Peter Piller, Revierförster
Rea Oppliger, AHV-Zweigstelle
Carmen Schenk, Einwohnerkontrolle
Telefon
Telefax
031 738 70 70
031 738 70 79
Telefon
Telefon
Telefon
Telefon
Telefon
Telefon
031 738 70 71
031 738 70 72
031 738 70 73
031 738 70 74
031 738 70 75
031 738 70 77
Sie erreichen alle Verwaltungsmitarbeitenden auch über ihre persönlichen E-Mail-Adressen,
welche sich wie folgt zusammensetzen: [email protected]
Neues aus der Gemeindeverwaltung
Am 1. August 2016 hat Aline Zwahlen, Riggisberg als neue Lehrtochter ihre Ausbildung zur Kauffrau in Angriff genommen. Wir heissen sie herzlich willkommen und freuen uns auf eine gute
Zusammenarbeit.
Im September wurde zudem die KV-Lehrstelle für Sommer 2017 nach erfolgter Stellenausschreibung und Evaluation an Rebecca Schmutz, Rüschegg Gambach vergeben.
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Willkommen in der Gemeinde Rüschegg
Der Gemeinderat heisst alle 47 Personen, die in der Zeitspanne vom 1. Mai bis Ende Oktober
2016 neu in die Gemeinde Rüschegg gezogen sind auf diesem Weg ganz herzlich willkommen
und hofft, dass sie sich bereits gut hier bei uns eingelebt haben.
Auf Grund der geltenden Datenschutzgesetzgebung und des Persönlichkeitsschutzes verzichtet
der Gemeinderat Rüschegg auf eine namentliche Erwähnung dieser Personen.
Statistik Gesamteinwohnerzahl
Gesamteinwohnerzahl am 01. Mai 2016
Gesamteinwohnerzahl am 01. November 2016
= 1'637
= 1'636
Unter Einbezug sämtlicher Zu- und Wegzüger, sowie aller Geburten und Todesfälle ergibt sich in
der Zeitspanne vom 01. Mai 2016 bis 01. November 2016 eine Bevölkerungsabnahme in der
Gemeinde Rüschegg von 1 Person.
Informationen zur Wasserqualität der Wasserversorgung Rüschegg
Gemäss Art. 23 des Lebensmittelgesetzes ist die Wasserversorgung Rüschegg verpflichtet, periodische Kontrollen des Trinkwassers durchzuführen. Die letzten Untersuchungsergebnisse des
Interlabors Belp AG haben ergeben, dass das Trinkwasser der Wasserversorgungen der Gemeinde Rüschegg den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wasserversorgung Rüschegg
Untersuchungsergebnisse der mikrobiologischen Kontrollen vom 24.10.2016
Entnahme Orte: Gemeindeverwaltung Hirschhorn, altes Schulhaus Aeugstenhalten und Liegenschaft Bärenwart Nr. 276
- Mikrobiologisch-hygienische Qualität:
einwandfrei
Untersuchungsergebnisse chemischen Kontrolle vom 13.4.2016
Entnahme Ort: Pumpwerk Sangern (nach UV-Anlage)
- Gesamthärte in franz. Graden:
28.3°f / Härtebereich „hart“
- Nitratgehalt (Toleranzwert 40 mg/l):
11.5 mg/L
- Calcium:
99.0 mg/L
Das Trinkwasser stammt aus den Sangern – Quellen und wird mit einer UV-Anlage entkeimt.
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Wasserversorgung Eywald
Untersuchungsergebnis der mikrobiologischen Kontrolle vom 24.10.2016
Entnahme Ort: Eywaldhus
- Mikrobiologisch-hygienische Qualität:
einwandfrei
Untersuchungsergebnisse der chemischen Kontrolle vom 13.4.2016
Entnahme Ort: Reservoir Lauetli (vor UV-Anlage)
- Gesamthärte in franz. Graden:
14.0°f / Härtebereich „weich“
- Nitratgehalt (Toleranzwert 40 mg/l):
4.2 mg/L
- Calcium:
49.0 mg/L
Das Trinkwasser stammt aus den Schwirren – Quellen und wird mit einer UV-Anlage entkeimt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Besitzer von Privatversorgungen ihre Konsumenten
und Konsumentinnen gemäss Art. 5 der Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen. Weitere
Auskünfte können bei der Bauverwaltung Rüschegg (Tel. 031 738 70 73) eingeholt werden.
Rüschegg Gambach, 31. Oktober 2016
Wasserversorgung Rüschegg
Informationen zum Mahlzeitendienst
MAHLZEITENDIENST RÜSCHEGG
Zu Hause gut und gesund essen
Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig für Wohlbefinden und Gesundheit. Im Auftrag der Gemeinde betreut der Frauenverein Rüschegg den Mahlzeitendienst.
Die warmen Mahlzeiten werden vom Rest. Pfadern frisch zubereitet und vom Rotkreuzfahrdienst 3-mal wöchentlich ins Haus geliefert. Es ist auch möglich, zusätzliche Menüs für den Folgetag zu bestellen oder die Mahlzeiten nur für einzelne Tage zu beziehen.
Unsere Vermittlerin, Frau Leibundgut, erteilt Ihnen zu den Vermittlungszeiten gerne Auskunft.
Lieferung:
Montag, Mittwoch, Freitag (vor dem Mittag)
Bestellung:
Bitte am Vortag bestellen
Preis:
Fr. 15.00 pro Menu inkl. Lieferung
Vermittlung/ Auskunft:
FRAUENVEREIN RÜSCHEGG
Frau Marianne Leibundgut
Tel. 031 738 87 40
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 09.00 h - 10.30 h
Donnerstag, 09.00 h - 10.30 h / 19.00 h - 20.00 h
Frauenverein Rüschegg
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Informationen der Forstkommission Rüschegg
Vieles ist geschehen in diesem Jahr. Das Wichtigste zum Anfang: Während den Arbeiten in unserem Wald ereignete sich kein schlimmerer Unfall, worüber wir sehr erfreut sind. Leider verletzte
sich unser Förster, Peter Piller, gegen Ende des letzten Jahres schwer, dies geschah allerdings
in seiner Freizeit. Durch seine gute Organisation, z.T. von zu Hause aus, verliefen die Winterarbeiten wie gewohnt, professionell. Die geplanten Holzschläge wurden ausgeführt und unsere
Kunden erhielten planmässig ihr bestelltes Holz. Auch wenn es ein verhältnismässig milder Winter war, musste trotzdem viel Zeit und Energie für einen reibungslosen Winterdienst investiert
werden.
Der 29.02.2016 bleibt der Forstkommission in guter Erinnerung: An diesem Tag wurde unser neuer Forstschlepper geliefert. Dieses Ereignis wurde gebührend gefeiert. Vertreter
der Gemeinde, der Presse und zahlreiche, interessierte Bürger konnten das neue Fahrzeug bei einem gemütlichen
Apéro bestaunen.
Diese Neuanschaffung ermöglicht es uns, in Zukunft noch
schneller und rationeller zu arbeiten.
Der vor 10 Jahren von uns eingeschlagene Weg, den Betrieb auf verschiedene Standbeine zu stellen, erweist sich
als richtig. Der Holzverkauf ist auch heute noch die wichtigste Einnahmequelle, doch entwickeln sich Aufträge von
Privatpersonen für Gartenholzereien stark. Nicht zu vergessen sind die Holzschnitzel, welche wir an verschiedene
Standorte liefern.
Der Bereich Aus-/Weiterbildung liegt uns stark am Herzen. Vermehrt werden in unserem Betrieb
Lernende (mit Erfolg) ausgebildet. Langjährige Mitarbeiter haben zudem die Chance, sich stetig
weiterzubilden.
Gross war das Interesse der Schüler von Rüschegg, als sie mit dem Förster über die Wichtigkeit
der Arbeiten im Wald diskutierten. Auch das praktische Arbeiten kam dabei nicht zu kurz.
Gerne lädt die Forstkommission und das Personal des Forstkommunalbetriebes die Rüschegger
Bürger zum Weihnachtsbaum-Verkauf am 17.12.2016 ein.
In geselliger Runde können Sie, wie jedes Jahr, einen kleinen Imbiss sowie warme Getränke (in
hoffentlich verschneiter Landschaft) geniessen.
Für Fragen rund um den Wald stehen wir Ihnen nicht nur an diesem Tag, sondern jederzeit, gerne
zur Verfügung.
Im kommenden Frühling (06.05.2017) ist zudem ein Waldtag mit interessanten Themen geplant.
Rechtzeitig werden wir noch einmal darüber informieren.
Bis baud im Waud……….
Forstkommission Rüschegg
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Informationen der Forstkommission Rüschegg
vom
am Samstag, 17. Dezember 2016
9.00 bis 14.00 Uhr
bei der Waldhütte
Schlatt
Signalisiert ab Rüschegg - Heubach
Kaffee, Tee und Wurst
Rottannenbäume in allen Grössen
aus dem Rüschegger – Wald
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Informationen der Gemeindebibliothek Rüschegg
Standort:
Mehrzweckgebäude (Pfadern)
3154 Rüschegg Heubach
Telefon:
E-Mail:
031 738 90 81
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag
Donnerstag
16.00 - 17.00 Uhr
18.30 - 20.00 Uhr
In Schulferien nur am Donnerstag geöffnet!
Die Gemeindebibliothek freut sich auch dieses Jahr wieder, Sie am traditionellen Rüschegger
Adventsfenster begrüssen zu dürfen. Zum letzten Mal in diesen Räumlichkeiten. Dieses findet
statt am:
Datum: Montag, 05. Dezember 2016
Zeit: ab 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Erleben Sie die Bibliothek einmal anders. Zu Kaffee, Tee und Gebäck haben Sie die Möglichkeit,
sich unverbindlich über die Angebote der Gemeindebibliothek zu informieren, die Neuigkeiten
aus Büchern, Hörbüchern und DVD'S durch zu stöbern, uns Fragen und Wünsche zu stellen
und/oder einfach ein paar gemütliche Stunden mit uns zu verbringen.
Wir freuen uns schon heute auf Ihren Besuch!
Das Team der Gemeindebibliothek
Leitung:
Francine Oberer
Stv.
Silvia Stähli
Kosten:
Jahresgebühr Fr. 20.-Bücherausleihe bis 4 Wochen kostenlos
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Hörbuchausleihe Fr. 5.-- pro Monat/Hörbuch
DVD-Ausleihe Fr. 4.-- pro Woche/Film
Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Informationen der Post
Einfach, praktisch, kundennah
Die neue Postfiliale in Rüschegg Heubach
Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde
Die Post Rüschegg Heubach zeigt sich bald von einer neuen Seite: Wir sind voraussichtlich ab Frühjahr 2017 im
Coop in der Stössen zu Hause. Mit der neuen Lösung können Sie Ihre Postgeschäfte weiterhin in der Nähe erledigen. Zudem profitieren Sie von attraktiven Öffnungszeiten.
Dieses integrierte Modell der Post, die «Post mit Partner», bewährt sich bereits an über 800 Standorten in der
ganzen Schweiz. Regelmässige Befragungen zeigen, dass die Bevölkerung dieses Angebot sehr schätzt.
Was bieten wir Ihnen?
In der Postfiliale in der Coop Verkaufsstelle können Sie künftig folgende Postgeschäfte erledigen:
- Briefe und Pakete aufgeben sowie Pakete und eingeschriebene Briefe abholen
- Briefmarken kaufen
- bargeldlose Einzahlungen erledigen mit der PostFinance Card oder einer Maestro-Karte
- Geld beziehen mit der PostFinance Card
Für regelmässige grössere Postaufgaben bieten wir Ihnen individuelle Lösungen. Bitte melden Sie sich dazu am
Schalter oder bei Ihrem Kundenberater.
Postfachinhaber erhalten bis Ende November 2016 eine schriftliche Information über das künftige
Zustellangebot.
Weshalb eine neue Lösung?
Die Gewohnheiten im Alltag der Kundinnen und Kunden ändern sich. SMS, E-Mail und Internetbanking sind fester Bestandteil des Lebens. Sie ermöglichen, sich unabhängig von Zeit und Ort einfach zu organisieren. Kundinnen und Kunden erledigen daher Postgeschäfte immer weniger über den klassischen Postschalter. Diese Entwicklung lässt sich auch bei unserer Filiale in Rüschegg Heubach feststellen: Die Nachfrage nach Postdienstleistungen ist zu bescheiden, um die Filiale weiterhin eigenständig wirtschaftlich betreiben zu können.
Was sagt die Gemeinde?
Seit Sommer 2016 sind wir mit einer Delegation der Gemeinde Rüschegg im Gespräch über die lokale Postversorgung. Ziel war es, Alternativlösungen zu prüfen und das weitere Vorgehen im Einvernehmen mit allen Beteiligten zu klären. Der Gemeinderat bedauert die Veränderung im Postangebot sehr, erachtet das Angebot einer
Postfiliale in der Coop Verkaufsstelle jedoch als akzeptable Lösung: Postdienstleistungen bleiben in Rüschegg
Heubach weiterhin erhältlich und dies während attraktiven Öffnungszeiten.
Wie geht es weiter?
Bis zur Eröffnung der Post am neuen Standort können Sie das Angebot in unserer Filiale Rüschegg Heubach im
Dorf 472 C unverändert nutzen. Die Einzelheiten zum neuen Angebot teilen wir Ihnen rechtzeitig in einem Flugblatt mit.
Das bestehende Hausservice-Angebot in Rüschegg Gambach bleibt unverändert bestehen. Avisierte Briefe und
Pakete können künftig während wesentlich längeren Öffnungszeiten weiterhin in Rüschegg Heubach abgeholt
werden.
Mit der «Post mit Partner» wollen wir Ihnen auch in Zukunft einen Service in hoher Qualität bieten. Besten Dank
für Ihr Vertrauen!
Post CH AG, Poststellen und Verkauf
Andreas Neugebauer, Leiter Verkaufsgebiet Thunersee
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Marcel Tettamanti, Leiter Poststellengebiet Köniz
Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Informationen der Skilifte im Naturpark Gantrisch
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Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg
Informationen des Naturparks Gantrisch
Seite 33
Dr Rüschegger, Ausgabe 2016 / 2
Gemischte Gemeinde Rüschegg