Leitfaden für Kindsvertreter Liebe Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Autismus Noch immer wissen Justiz und Behörden in der Schweiz oft nicht, wie sie Kindern und Jugendlichen mit Autismus begegnen sollen. Muss das Kind z.B. im Rahmen eines Gerichtsverfahrens angehört werden oder nicht? Wenn ja, auf was gilt es zu achten? Welche Rahmenbedingungen sind wichtig? Welche Fehler gilt es zu vermeiden? Diesen Fragen möchte ich im Rahmen meiner Weiterbildung zur Kindesrechtsvertreterin an der Hochschule Luzern nachgehen. Als Mutter eines Sohnes mit atypischem Autismus habe ich selber bereits Erfahrungen gesammelt, möchte jedoch unbedingt noch mehr Meinungen und Tipps von anderen Betroffenen in meine Arbeit einfliessen lassen. Aus diesem Grund suche ich Personen, die mir telefonisch oder auch im persönlichen Gespräch über ihre Erfahrungen, Probleme oder auch Highlights im Umgang mit Behörden und Justiz berichten wollen. Alle Angaben werden natürlich streng vertraulich behandelt, sämtliche Daten werden anonymisiert. Ziel ist ein Leitfaden für Kindesvertreter, damit Kinder und Jugendliche mit Autismus in Zukunft besser in Verfahren einbezogen und angehört werden könnten (z.B. Anhörungen bei Scheidung, Einbezug bei Verfahren vor KESB, Schulbehörden etc.). Ich freue mich bei Interesse über Ihre Mail-Nachricht an: [email protected] mit Vermerk AS - und wie ich Sie für ein Gespräch am besten kontaktieren kann. Besten Dank für Ihr Interesse. Freundliche Grüsse Corinne Bühler, Zürich
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