Vorstands- und Aufsichtsrats vergütung im Dax und MDax 2014 und 2015. Vergütungsstudie 2016 www.pwc.de Vorwort Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, die Vorstands- und Aufsichtsrats vergütung börsennotierter Unternehmen in Deutschland steht zunehmend im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Unternehmen werden von dieser immer stärker als ein Teil der Gesellschaft wahr- und in die Pflicht genommen. Dies stellt die Unternehmen vor die Herausforderung, die Vergütungs strategie und -politik so zu gestalten, dass sie nicht nur die strategischen Unternehmensziele unterstützen, sondern auch den Anforderungen der Gesellschaft nach Transparenz und Nachhaltigkeit gerecht werden. PwC’s People and Organisation Practice unterstützt Unternehmen seit Jahren zu den facettenreichen Fragestellungen im Kontext der Organvergütung. Wir bringen Vorstandsvergütungen mit der Unternehmensstrategie in Einklang, stellen die Erfüllung der aktuellen gesetzlichen und Corporate Governance-Anforderungen sicher, zeigen die bilanziellen und steuerlichen Auswirkungen auf und entwickeln Instrumente für eine effektive Kommunikation der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Die neu geschaffene Transparenz und Vergleichbarkeit der Vorstands vergütung durch die Einführung der Deutschen Corporate Governance Kodex- (DCGK) Mustertabellen in 2014 hat PwC als Anlass genommen, um mit dieser Studie erstmalig einen detaillierten Einblick in die Vergütungslandschaft der Vorstände und Aufsichtsräte in Deutschland zu ermöglichen. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre. Gemeinsam mit der Goethe-Universität Frankfurt hat PwC die Organvergütung börsennotierter Unternehmen im Dax und MDax für die Jahre 2014 und 2015 analysiert. Durch diese Kooperation konnten in gemeinsamen Workshops Projektschwerpunkte abgestimmt und Ergebnisse diskutiert werden. Für die Studie konnte dadurch die Erfahrung und das Wissen beider Seiten wirksam zusammengeführt und genutzt werden. Vor dem Hintergrund stetiger Diskussionen über die Organvergütung und neuer Anforderungen an die Ausgestaltung ist es unser Anliegen, Trends zu analysieren und zentrale Impulse für weitere Veränderungen zu geben. Als Ausgangspunkt für diese erste Vergütungsstudie stellen wir den Auswertungen und Analysen eine Darstellung der regulatorischen Entwicklung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung voran. Petra Raspels Personalvorstand, PwC Wir freuen uns, Ihnen dieses Jahr mit der „Vergütungsstudie 2016“ wertvolle Einblicke in die Vergütungslandschaft der Vorstände und Aufsichtsräte zu geben und damit einen Impuls für einen gemeinsamen Austausch zu diesem Thema zu setzen. Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird für Funktionsbezeichnungen das generische Maskulinum verwendet; es schließt männliche und weibliche Personen gleichermaßen ein. Vergütungsstudie 2016 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A Zusammenfassung................................................................................. 6 B Organvergütung auf dem Prüfstand: Regulatorischer Entwicklungspfad materieller und offenlegungsbezogener Normen.................................................................................. 8 C Deskriptive Auswertung und Analyse................................................... 10 1 Datengrundlage und Methodik................................................................ 10 2Verteilung der Indizes nach Branche und Marktkapitalisierung...............13 3Vorstandsvergütung.................................................................................15 3.1Herausforderungen und Nachhaltigkeitsgedanke der Vorstandsvergütung...........................................................................15 3.2Dax-Vorstandsvergütungsanalyse............................................................ 16 3.2.1Zusammensetzung der Gesamtvergütung................................................ 16 3.2.2Vergütungsvergleich................................................................................ 17 3.2.3 Frauen im Dax..........................................................................................20 3.3MDax-Vorstandsvergütungsanalyse.........................................................21 3.3.1Zusammensetzung der Gesamtvergütung................................................21 3.3.2Vergütungsvergleich................................................................................23 3.3.3Frauen im MDax......................................................................................27 3.4Branchenanalyse Dax und MDax.............................................................27 3.5Plandetails der variablen Vergütung im Dax und MDax...........................29 3.6Würdigung und Ausblick zur Vorstandsvergütung...................................31 4 Vergütungsstudie 2016 Inhaltsverzeichnis 4Aufsichtsratsvergütung............................................................................33 4.1Professionalisierung und Vergütung des Aufsichtsrats.............................33 4.2Aufsichtsratsvergütungsanalyse Dax-Unternehmen.................................34 4.2.1Analyse der allgemeinen Vergütungspolitik.............................................34 4.2.2Analyse der individuellen Vergütung.......................................................38 4.2.3Unterschiede nach Position und Geschlecht.............................................39 4.3Aufsichtsratsvergütungsanalyse MDax-Unternehmen..............................40 4.3.1Analyse der allgemeinen Vergütungspolitik.............................................40 4.3.2Analyse der individuellen Vergütung.......................................................44 4.3.3Unterschiede nach Position und Geschlecht.............................................45 4.4 Branchenanalyse Dax und MDax.............................................................45 4.5Würdigung und Ausblick zur Aufsichtsratsvergütung..............................47 D Denkanstöße für die Vergütungsgestaltung......................................... 48 E Anhang................................................................................................. 50 1 Definition der Vergütungselemente..........................................................50 2 Definition der Vehikel...............................................................................51 3 Weitere Plandetails...................................................................................52 4Branchencluster........................................................................................53 Ihre Ansprechpartner..............................................................................................54 Vergütungsstudie 2016 5 Zusammenfassung AZusammenfassung Regulatorischer Entwicklungspfad Die regulatorische Entwicklung der Organvergütung ist durch inhaltliche Regelungen zur Vergütungssystematik und durch Anpassungen in der Vergütungsoffenlegung geprägt. Dabei betreffen die regulatorischen Vorschriften und Empfehlungen hauptsächlich die Vorstandsvergütung. Übergeordnetes Ziel der Regulatorik ist es, nachhaltige, angemessene und transparente Vergütungssysteme zu etablieren und die diesbezügliche Kontroll funktion der Aktionäre und des Aufsichtsrats zu stärken. Die letzte große regulatorische Entwicklung mit der Einführung der DCGK-Mustertabellen in 2014 zeigt einen weiteren Fortschritt in der externen Transparenz und Vergleichbarkeit der Vorstandsvergütungen. Insgesamt ist die Zielführung der teilweise divergierenden gesetzlichen und institutionellen Regelungsvielfalt in der Organvergütung aber auch kritisch zu hinterfragen. Entwicklung der absoluten Vorstandsvergütung Die gewährte Gesamtvergütung im Dax beträgt 2015 im Median für einen Vorstandsvorsitzenden 5,6 Millionen Euro (+3 %1 im Vergleich zum Vorjahr) und für weitere Vorstandsmitglieder 2,9 Millionen Euro (–2 % im Vergleich zum Vorjahr). Das Pay-Multiple für den Vorsitz gegenüber einem weiteren Vorstandsmitglied liegt in beiden Jahren bei 1,9. Für einen Vorstandsvorsitzenden im MDax ergibt sich im Median 2015 eine Gesamtvergütung von 2,5 Millionen Euro (–9 % im Vergleich zum Vorjahr), für ein weiteres Vorstandsmitglied beträgt diese Vergütung 1,3 Millionen Euro (–6 % im Vergleich zum Vorjahr). Das Pay-Multiple für den Vorsitz liegt hier bei 1,8 (2015) bzw. 1,9 (2014). Relative Zusammensetzung der Vorstandsvergütung Die Analysen zur Zusammensetzung der Vorstandsvergütung im Dax und MDax zeigen, dass die Struktur für den gesamten Vorstand nahezu identisch ist. Rund 40 % der Gesamtvergütung des Vorstands lassen sich fixen Vergütungskomponenten wie Grundvergütung, Nebenleistungen und Versorgungsaufwendungen zuordnen. Die übrigen 60 % zählen zu den kurzfristigen (Short Term Incentive; STI) und langfristigen variablen Komponenten (Long Term Incentive; LTI), was die starke Variabilisierung der Vorstandsvergütung verdeutlicht. Zusätzlich ist hervorzuheben, dass der LTI gegenüber dem STI im Dax deutlich stärker gewichtet wird als im MDax. Würdigung Vorstandsvergütung Unabhängig vom Börsenindex ist festzustellen, dass die Instrumente der variablen Vergütung zunehmend vereinfacht werden und die Transparenz und Verständlichkeit der Planausgestaltung steigt. Die Mehrjährigkeit wird weniger über aufgeschobene, kurzfristige variable Vergütungssysteme (sogenannte Deferrals), sondern zunehmend durch klar strukturierte LTIs abgebildet. Im internationalen Vergleich sind die STI-Pläne relativ vergleichbar. Anders als im Ausland üblich, gibt es bei Dax- und MDaxUnternehmen jedoch die Besonderheit, dass viele LTIs weiterhin als Long Term Cash-Pläne ausgestaltet sind. Eine aktienbasierte Langfristvergütung, die in der Zuteilung von gesperrten Aktien mündet (equitysettled LTIs), gekoppelt mit einer verpflichtenden zusätzlichen Aktienbeteiligung (sogenannte Share Ownership Guidelines), könnte eine nachhaltigere und langfristigere Interessenangleichung schaffen. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei Prozentangaben auf Nachkommastellen verzichtet. 6 Vergütungsstudie 2016 Zusammenfassung Entwicklung der Aufsichtsratsvergütung Betrachtet man die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats, erhielt 2015 im Dax ein Aufsichts ratsvorsitzender im Median 311.000 Euro, ein stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 230.000 Euro und ein weiteres Aufsichtsratsmitglied 128.000 Euro. Das Pay-Multiple für den Vorsitz zum weiteren Aufsichtsratsmitglied liegt im Dax bei 2,4. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden liegt im MDax im Median bei 183.500 Euro. Sein Stellvertreter wird im Median mit 121.500 Euro und ein weiteres Aufsichtsratsmitglied mit 75.000 Euro vergütet. Das Pay-Multiple liegt damit ebenfalls bei 2,4. Die Entwicklung der Aufsichtsratsvergütung zeigt strukturelle Veränderungen auf. In 2015 wurde die Grundvergütung im Schnitt bei rund 12 % der Dax- und MDax-Unternehmen angehoben. Die variable Vergütung im Aufsichtsrat ist weiterhin auf dem Rückzug. Im Dax (MDax) hatten 2014 noch 40 % (32 %) der Unternehmen eine variable Vergütung für ihre Aufsichtsräte vorgesehen, 2015 sind es nur noch 30 % (28 %). Würdigung Aufsichtsratsvergütung Vergleicht man die durchschnittliche Gesamtvergütung eines Vorstandsvorsitzenden mit der eines Aufsichtsratsvorsitzenden über beide Indizes, ergibt sich ein Pay-Multiple von ca. 16. Ein wesentlicher Trend in der Aufsichtsratsvergütung zeigt sich in der andauernden Abkehr von der variablen Vergütung. Insbesondere bei diesen Unternehmen ist im Zuge dessen ein deutlicher Anstieg der Grundvergütung als Kompensation zu verzeichnen. Auch im Zuge der Professionalisierung ist eine Veränderung der Aufsichtsratsvergütung, insbesondere der Ausschussvergütung, zu erwarten. Bereits sichtbar ist eine deutliche Aufwertung des Prüfungsausschusses, welcher eine erhöhte Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung benötigt. Gender-Pay Bei der Analyse der Vorstandsvergütung lassen sich in der Grundvergütung keine wesentlichen geschlechterspezifischen Unterschiede feststellen. Auf Basis der Gesamtvergütung zeigt sich, dass Frauen entweder auf gleichem oder niedrigerem Niveau vergütet werden. Bei der Aufsichtsratsvergütung zeigt sich, dass Frauen durchschnittlich eine geringere Gesamtvergütung erhalten. Wir freuen uns die Erkenntnisse unserer Studie im Folgenden detailliert mit Ihnen zu teilen und greifen Ihr Feedback gerne in einem persönlichen Gespräch auf. Remo Schmid Partner, PwC Dr. Henning Hönsch Partner, PwC Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking Goethe-Universität Vergütungsstudie 2016 7 Organvergütung auf dem Prüfstand: Regulatorischer Entwicklungspfad materieller und offenlegungsbezogener Normen BOrganvergütung auf dem Prüfstand: Regulatorischer Entwicklungspfad materieller und offenlegungsbezogener Normen gesetzliche Vorschriften (AktG, HGB) 2001 Einsetzung Regierungs kommission DCGK TransPuG Verabschiedung DCGK DCGK: Empfehlung zur individualisierten Offenlegung der VorstandsAufsichtsrats vergütung 2003 2002 Regierungs kommission DCGK VorstOG: individualisierte Offenlegung der Vorstands vergütung DCGK: Anpassungen an VorstOG und ergänzende Empfehlungen 2007 2006 2005 Bundestagswahl 2005 2008 Finanzmarktkrise 8 Vergütungsstudie 2016 Durch die Einsetzung der Regierungskommission DCGK im Jahr 2001 wurde ein Gremium geschaffen, welches das Ziel verfolgt, gesetzliche Vorschriften börsennotierter Unternehmen zusammenzufassen und Empfehlungen sowie Anregungen für eine nachhaltige, transparente Corporate Governance zu konzipieren. Gegenstand stetiger Diskussion ist die Organvergütung. Die DCGK-Empfehlung aus dem Jahr 2003, die bis dato aggregiert offengelegte Organvergütung zukünftig individualisiert zu publizieren, wurde nur von wenigen Unternehmen umgesetzt. Dies hat den Gesetzgeber 2005 dazu veranlasst, die individualisierte Offenlegung durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) für börsennotierte Gesellschaften vorzuschreiben. Zielsetzung war unter anderem die Kontrollfunktion der Aktionäre hinsichtlich der Angemessenheit der Vorstandsvergütung zu stärken. Das VorstOG verlangte erstmals eine Beschreibung der Grundzüge des Vergütungssystems im Lagebericht (§ 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Mit der Kodex-Anpassung im Jahr 2006 wurde die Offenlegung nach VorstOG um den Aspekt der individuellen Zuführung von Pensionsr ückstellungen konkretisiert; demgegenüber sieht der Deutsche Rechnungslegungs Standard (DRS 17 Tz. 9, Bezüge) die jährlichen Rückstellungszuführungen für Pensionen explizit nicht als Bestandteil der Vergütung an. Nach § 87 Abs. 1 S. 4 AktG sind das Ruhegehalt, die Hinterbliebenenbezüge und die Leistungen verwandter Art fester Bestandteil der Gesamtbezüge. Im Zuge der Finanzmarktkrise rückten inhaltliche Fragestellungen wie die Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Vergütung unmittelbar in den Fokus der Öffentlichkeit. Geschürt wurde diese Problematik durch erhöhte Auszahlungsbeträge auch im Falle einer negativen wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung. In diesem Kontext wurde 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) verabschiedet. Die Vergütungsstruktur ist gemäß § 87 Abs. 1 S. 1 AktG bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Demnach hat der Aufsichtsrat dafür Sorge zu tragen, dass die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu deren Organvergütung auf dem Prüfstand: Regulatorischer Entwicklungspfad materieller und offenlegungsbezogener Normen gesetzliche Vorschriften (AktG, HGB) DCGK: Anpassung der Empfehlung zur erfolgsabhän gigen Aufsichts ratsvergütung DCGK: Empfehlung zur Verbesserung interner und externer Transparenz 2013 DCGK: Einführung Mustertabellen 2014 Zahlreiche inhaltliche Veränderungen im Zeitablauf führten zu einem Handlungsbedarf innerhalb der Offenlegungsform der Vorstandsvergütung. Im Zuge dessen gab die Regierungskommission DCGK im Rahmen der KodexNovelle 2013 neue Empfehlungen und Ergänzungen zu den internen wie auch externen Transparenzk riterien der Vorstandsvergütung. Die interne Transparenz soll das Verhältnis der Vorstandsvergütung zu den oberen Führungskreisen und der Belegschaft sowie die zeitliche Entwicklung berücksichtigen. Die Verbesserung der externen Transparenz soll durch die Einführung sogenannter Mustertabellen herbeigeführt werden. Eine individualisierte Darstellung der gewährten sowie der zugeflossenen Vergütung für das aktuelle und das abgelaufene Geschäftsjahr sollen sowohl eine horizontale als auch eine interperiodische Vergleichbarkeit ermöglichen. Ferner wurde empfohlen, betragsmäßige Höchstgrenzen für die Gesamtvergütung und die variablen Vergütungselemente festzulegen. Die Mustertabellen sind seit dem Geschäftsjahr 2014 anzuwenden. VorstAG: Angemessenheit der Vorstands vergütung DCGK: Anpassung an VorstAG und ergänzende Empfehlungen 2012 2012 wurde die DCGK-Empfehlung hinsichtlich einer erfolgsorientierten Vergütung des Aufsichtsrats dahingehend angepasst, dass dieses Vergütungs element auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Bisher hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung nicht geändert. Vielmehr ist in der Praxis seit 2007 zu beobachten, dass börsennotierte Unternehmen von einer erfolgsabhängigen Vergütung des Aufsichtsrats abrücken. Bundestagswahl 2009 2009 Aufgaben und Leistungen sowie zur Lage der Gesellschaft steht. Eine neue Gewichtung erhält hierbei das Leistungskriterium, welches auf eine voraus gegangene Kodex-Empfehlung zurückzuführen ist. Neben das Kriterium der Angemessenheit tritt das der Üblichkeit der Vergütung, welches durch einen vertikalen und horizontalen Vergleichsmaßstab konkretisiert wird. Regierungs kommission DCGK Bundestagswahl 2013 Gesetz zur Kontrolle der Vorstands vergütung (VorstKOG) scheitert Die beschriebene gesetzliche und institutionelle Regelungsv ielfalt der Organ vergütung führt zu einer Gemengelage, die durch ermessensbehaftete inhaltliche Ausgestaltungen sowie divergierende Offenlegungsformen charakterisiert ist. 2016 CSR-RUG: Verstärkte Relevanz der Nachhaltigkeit Vergütungsstudie 2016 9 Deskriptive Auswertung und Analyse C Deskriptive Auswertung und Analyse 1 Datengrundlage und Methodik Die vorliegende Vergütungsstudie umfasst die in den Geschäftsberichten veröffentlichten Informationen der Unternehmen aus Dax und MDax für die Jahre 2014 und 2015. Bei fehlenden Daten, etwa dem Börsen kurs am Bilanzstichtag oder der Branchenzuordnung, wurden öffentlich zugängliche Angaben der Deutschen Börse verwendet. Für Details zur Aufsichtsratsvergütung wurden gelegentlich Daten aus der Satzung der entsprechenden Gesellschaft entnommen. Ausschließlich diejenigen Unternehmen wurden in die Analyse einbezogen, die am 31. Dezember des jeweiligen Jahres im Dax oder im MDax gelistet waren. Um die erhobenen Daten für die Analysen berücksichtigen zu können und ihre Qualität sowie die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, war es notwendig, diese anhand von bestehenden Standards (z. B. DCGK-Mustertabelle) oder eigens für diese Studie definierten Auswahlkriterien (z. B. ganzjährige Positionszugehörigkeit) aufzubereiten. Der maßgebliche Standard in Bezug auf Vergütungsdaten, den ein Großteil der Unternehmen der beiden Indizes anwendet, sind die DCGK-Mustertabellen. Lediglich 4 von 30 Dax-Unternehmen haben 2015 die individuellen Vergütungsdaten nicht oder nur teilweise nach DCGK-Standard veröffentlicht. Bei zwei dieser vier Unternehmen war es nicht möglich, die Daten für die Analysen entsprechend Abb. 1Anwendung der DCGK-Mustertabellen im Vergütungsbericht für Dax und MDax 2014/2015 ja 38 33 30 26 26 Dax 2014 2015 2015 hat es im Dax einen und im MDax im selben Zeitraum sieben Unternehmenswechsel gegeben. 10 Vergütungsstudie 2016 aufzubereiten. Im MDax entschieden sich 12 der 50 Unternehmen gegen eine Verwendung der DCGK-Mustertabellen. Für keines dieser Unternehmen konnten die publizierten Vergütungsangaben in einer vergleichbaren Form aufgearbeitet werden. In die nachfolgenden monetären Vergütungsanalysen und Darstellungen sind die Daten dieser 14 Dax- bzw. MDax-Unternehmen somit nicht mit eingeflossen. MDax 50 Deskriptive Auswertung und Analyse Der durchschnittliche Umfang eines Vergütungsberichts liegt für ein Dax-Unternehmen bei 13 und für ein MDaxUnternehmen bei 8 Seiten. Um Verzerrungen der Gehaltsdaten aufgrund unterjähriger Ein- und Austritte und der damit verbundenen Hochrechnungen zu vermeiden, wurden bei den Analysen zudem nur ganzjährig beschäftigte Organmitglieder berücksichtigt. Aufgrund dieser Anforderungen ergibt sich eine Datenbasis für den Dax im Jahr 2015 (2014) von 25 (26) Vorstands vorsitzenden (VV) und 133 (127) weiteren Vorstandsmitgliedern (wVM) sowie 28 (26) Aufsichtsratsvorsitzenden (ARV) und 409 (402) weiteren Aufsichtsratsmitgliedern (wARM). Bei den MDax-Unternehmen wurden 2015 (2014) für die Analyse 33 (34) VV und 90 (90) wVM berücksichtigt. In die Berechnungen zum Aufsichtsrat sind Vergütungsinformationen von 42 (39) ARV und 403 (417) wARM eingeflossen. Für die Vorstandsmitglieder im Dax entspricht dies für das Jahr 2015 einer Berücksichtigung von 83 % aller Positionen im Vorstand und im MDax einer Berücksichtigung von 64 %. Beim Aufsichtsrat liegen diese Quoten im Dax bei 89 % bzw. im MDax bei 76 %. Die Gesamtvergütung der Vorstands mitglieder setzt sich generell aus fünf Elementen zusammen. Zur erfolgs- und leistungsunabhängigen Vergütung zählen neben der Grundvergütung auch Nebenleistungen sowie Alters versorgungen. Unter die Neben leistungen fallen etwa Versicherungs leistungen, der Dienstwagen oder die Übernahme von Umzugskosten. Zudem besteht die Gesamtvergütung aus erfolgs- und leistungsabhängigen Komponenten, der sogenannte kurzund langfristigen variablen Vergütung. Da die PwC Standard-Terminologie teilweise von den Begriffen der DCGKMustertabellen abweicht, stellen wir nachfolgend die Begriffe der Vergütungsbestandteile gegenüber. Definitionen zu den einzelnen Vergütungselementen befinden sich im Anhang. Tab. 1Begrifflichkeiten der Vergütungselemente PwC (Standard) DCGK Gesamtvergütung Gesamtvergütung Elemente der Gesamtvergütung Grundvergütung Festvergütung kurzfristige variable Vergütung einjährige variable Vergütung langfristige variable Vergütung mehrjährige variable Vergütung Nebenleistungen Nebenleistungen Altersversorgung Versorgungsaufwand Vergütungsstudie 2016 11 Deskriptive Auswertung und Analyse Anhand der Verwendung der DCGKMustertabellen kann die Vergütung der Vorstände sowohl nach „Gewährung“ als auch nach „Zufluss“ analysiert werden. Lediglich für die variablen Bestandteile ergeben sich Unterschiede. Unter Gewährung wird der Ziel- bzw. beizulegende Zeitwert der variablen Zuwendungen verstanden. Der Zufluss beschreibt hingegen den tatsächlich realisierten Betrag der variablen Vergütung. Die Daten wurden für diese Studie in der Regel durch eine Medianbetrachtung aggregiert und durch Box- und Whisker-Plots visualisiert. Die folgende Darstellung erläutert die wichtigsten statistischen Ausprägungen. Vereinzelt weichen wir von der Medianbetrachtung ab und bilden, sofern die jeweiligen Analysen dies verlangen, Durchschnitts werte ab, weisen dann aber explizit auf dieses Vorgehen hin. Abb. 2Erläuterung der Elemente des Box-/Whisker Plots 2015 12 Vergütungsstudie 2016 Ausreißer Datenpunkte, die außerhalb der jeweiligen Whiskers liegen, sind als Ausreißer definiert. oberer Whisker Zeigt das letzte Datum an, welches noch innerhalb des 1,5-fachen Interquartilsabstands (nach oben) liegt. oberes Quartil Q3 oder auch drittes Quartil; steht für das 75. Perzentil. Das bedeutet, 75 % der Datenbasis liegen unter dem dargestellten Wert, 25 % darüber. Median Steht für das 50. Perzentil. Das bedeutet, jeweils 50 % der Datenbasis liegen unter bzw. über dem dargestellten Wert. unteres Quartil Q1 oder auch erstes Quartil; steht für das 25. Perzentil. Das bedeutet, 25 % der Datenbasis liegen unter dem dargestellten Wert, 75 % darüber. unterer Whisker Zeigt das letzte Datum an, welches noch innerhalb des 1,5-fachen Interquartilsabstands (nach unten) liegt. lag die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl eines Dax-Unternehmens bei 132.000. Im MDax betrug die Anzahl 22.000. Deskriptive Auswertung und Analyse 2 V erteilung der Indizes nach Branche und Marktkapitalisierung Für ein besseres Verständnis der Organ vergütung im Gesamtkontext werden im Folgenden einzelne nicht-vergütungs spezifische Auswertungen vorgestellt. Es wird kurz auf die Branchen zusammensetzung, die geografische Verteilung der Unternehmenshauptsitze sowie die Marktkapitalisierung der 30 Dax- und 50 MDax-Unternehmen eingegangen. Für die Branchenbestimmung ziehen wir zunächst die Angaben der Deutschen Börse heran. Um die Branchenanalyse zu vereinfachen, aggregieren wir die Unternehmen mit ihren spezifischen Branchenausrichtungen in allgemeinere Branchencluster. Entsprechend dieser Clusterbildung ist in beiden Indizes die Branche Fahrzeuge/ Engineering der dominierende Sektor, mit 6 Unternehmen im Dax und 14 Unternehmen im MDax. Der zweitstärkste Sektor im Dax ist mit 5 Unternehmen der Bereich Finanz dienstleister/Versicherungen. Im MDax steht hingegen die Chemie mit 8 Unternehmen an zweiter Stelle. Weitere Unterschiede zwischen den beiden Indizes zeigen sich unter anderem im Bereich Bau/Immobilien. Dieser ist im MDax mit anteilig 12 % fast viermal so stark vertreten wie im Dax. Der Sektor Medien/Unterhaltung, der im MDax 10 % ausmacht, ist im Dax durch kein Unternehmen repräsentiert. Diese Zusammensetzung wird in dem Kapitel „3.4 Branchenanalyse Dax und MDax“ erneut aufgegriffen und die branchenspezifische Vergütung analysiert. Abb. 3Branchenstärke innerhalb des Dax und MDax 2015 6 Fahrzeuge/ Engineering 2 Chemie 8 Finanzdienstleister/ Versicherungen 4 6 Handel/ Konsumgüter 3 Stahl+Rohstoffe/ Verarbeitung 3 Medien/ Unterhaltung 0 2 Technology/ Hard+Software 2 Logistik/Transport 4 4 5 Pharma/ Life Sciences Versorger 5 1 Bau/Immobilien 14 1 0 3 3 2 2 Dax MDax Vergütungsstudie 2016 13 Deskriptive Auswertung und Analyse 2015 lag die durchschnittliche Marktkapitalisierung eines DaxUnternehmens bei 37,4 Milliarden Euro. Im MDax lag dieser Wert bei 5,5 Milliarden Euro. Die Hauptsitze der Dax- und MDax-Unternehmen befinden sich überwiegend in den alten Bundes ländern. Lediglich in Berlin sind drei MDax-Unternehmen vertreten. Die meisten Unternehmen aus Dax und MDax haben ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsstärksten Bundesland. Die Stadt mit den meisten DaxUnternehmen ist München, MDaxUnternehmen sind am häufigsten in Hamburg und Düsseldorf vertreten. In der folgenden Grafik ist ein deutliches Süd-West-Gefälle zu erkennen. Die meisten Unternehmen befinden sich in der Nähe von Großstädten und Ballungszentren. Lediglich vereinzelte Unternehmen, vor allem im MDax, haben ihren Hauptsitz außerhalb der Metropolregionen. Die unterschiedlichen Kreisradien in der abgebildeten Karte symbolisieren die Marktkapitalisierung der einzelnen Unternehmen zum jeweiligen Bilanz stichtag 2015. Fast ein Drittel der Dax-Unternehmen weist eine Markt kapitalisierung von jeweils über 50 Milliarden Euro aus. Im MDax liegt das größte Unternehmen knapp unter diesem Wert. Mit einer deutlich geringeren Marktkapitalisierung folgen im MDax vier weitere Unternehmen mit jeweils mehr als 10 Milliarden Euro Marktkapitalisierung. Das kleinste Dax-Unternehmen hat eine Markt kapitalisierung von unter 7 Milliarden Euro und würde damit im MDax, gemessen an der Marktkapitalisierung, immerhin Rang 14 belegen. Das kleinste MDax-Unternehmen erreicht eine Markt kapitalisierung von 0,8 Milliarden Euro. 14 Vergütungsstudie 2016 2015 lag der durchschnittliche Umsatz eines Dax-Unternehmens bei 46,7 Milliarden Euro. Im MDax lag dieser Wert bei 7,5 Milliarden Euro. Abb. 4Geographische Verteilung und Marktkapitalisierung der Dax und MDax Unternehmen zum Bilanzstichtag 2015 Dax MDax Marktkapitalisierung in Mio. € 5.000 40.000 80.000 20.000 60.000 100.000 Deskriptive Auswertung und Analyse 3 Vorstandsvergütung 3.1 Herausforderungen und Nachhaltigkeitsgedanke der Vorstandsvergütung Die Vorstandsvergütung von börsen notierten Unternehmen ist nicht nur in Deutschland regelmäßig ein Thema in den Medien und wird in der Öffentlichkeit vielfach kontrovers diskutiert. Meist dreht sich die Diskussion, insbesondere bei prominenten Einzelfällen, um die Höhe und, ganz allgemein, die Angemessenheit der Vorstandsgehälter. Der Vorstand eines börsennotierten Unternehmens, der im Dienstverhältnis zu den Eigentümern steht, wird von den Aktionären verstärkt an seiner eigenverantwortlichen Output-Leistung gemessen und auch zunehmend danach vergütet (Pay for Performance/ Variabilisierung der Vergütung). Dabei ist auch zu beobachten, dass die Verweildauer von CEOs sowohl global als auch auf europäischer Ebene in den letzten Jahren abnahm (vgl. PwC (2015): CEO success Study - Outsider CEOs). Weltweit bleibt den CEOs daher immer weniger Zeit, um ihren positiven Einfluss auf die Unternehmensergebnisse sichtbar zu machen. Im Gegensatz dazu gab es 2015 in nur 10 % der Daxund MDax-Unternehmen einen CEOWechsel. Damit sind diese deutschen Indizes im europäischen und weltweiten Vergleich ein Hort der Stabilität. Hier ist abzuwarten, ob dieser globale Trend in den nächsten Jahren auch in Deutschland spürbar wird. Unabhängig davon nimmt die Politik über neue gesetzliche und regulatorische Anforderungen und mit Blick auf die Corporate Social Responsibility (CSR) der Unternehmen zusätzlich Einfluss auf die Höhe, Struktur und Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die derzeitige regulierte Vorstandsvergütung vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit für die breite Öffentlichkeit überhaupt nachvollziehbar ist und als gerechtfertigt angesehen werden kann. Die Internationalisierung der Vorstände und Unternehmenseigentümerschaft sorgt für landesübergreifende Vergütungseinflüsse und schafft einen globalen Markt sowie Wettbewerb um Führungskräfte. Dabei stehen nicht nur die Kandidaten, sondern auch die deutschen Vergütungssysteme, -strukturen und -höhen der dualistischen Unternehmensführung im Wettbewerb mit monistischen Systemen wie etwa dem angelsächsischen Executive Board of Directors. Im Folgenden vergleichen wir basierend auf den Angaben der DCGK-Muster tabellen die Daten zur Vorstands vergütung 2014/2015. In den nach folgenden Kapiteln greifen wir unter anderem auch die Zusammensetzung der Vorstandsvergütung, Vergütungs vergleiche zwischen den Vorstands vorsitzenden und den weiteren Vorstandsmitgliedern, typische Vergütungsstrukturen innerhalb der Branchen sowie das Thema Gender Pay auf. Dabei werden die Analysen zuerst getrennt für den Dax und den MDax durchgeführt und die Daten anschließend indexübergreifend nach Branchen analysiert. Ferner werden diverse Ergebnisse der Indizes verglichen, wesentliche Aspekte aufgegriffen und weitere Ausblicke bezüglich der Vorstandsvergütung behandelt. Nach § 84 AktG wird der Vorstand für maximal fünf Jahre bestellt. Für die Erstbestellung empfiehlt der DCGK einen kürzeren Zeitraum. Vergütungsstudie 2016 15 Deskriptive Auswertung und Analyse 3.2 Dax-Vorstandsvergütungsanalyse 3.2.1 Zusammensetzung der Gesamtvergütung Die Gesamtvergütung der Vorstände setzt sich aus den fünf Komponenten Grundvergütung, kurz- und langfristige variable Vergütung, Nebenleistungen sowie Altersversorgung zusammen. Durch eine Analyse dieser getrennt berichteten Vergütungskomponenten aus den DCGK-Mustertabellen lässt sich die Zusammensetzung einer durchschnittlichen Vorstandsvergütung darstellen. Wird die Zusammensetzung der gewährten Gesamtvergütung für 2014 und 2015 – differenziert nach Vorstandsvorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern – betrachtet, so ist keine signifikant abweichende Vergütungsstruktur zwischen den beiden Positionen feststellbar. Abb. 5Dax Zusammensetzung der gewährten Gesamtvergütung nach Position und Jahr Vorstandsvorsitzende 2014 25 % 2015 26 % 21 % 22 % 10 % 37 % 12 % 3 weitere Vorstandsmitglieder 2014 25 % 21 % 40 % 10 % 4 2015 25 % 22 % 38 % 12 % 3 Grundvergütung Altersversorgung STI Nebenleistungen LTI Rund 40 % der gewährten Gesamt vergütung lassen sich erfolgs- und leistungsunabhängigen Komponenten zuordnen. Unter diesen macht die Grundvergütung rund zwei Drittel und die Altersversorgung rund ein Drittel aus. Die Nebenleistungen spielen in Relation zur Gesamtvergütung mit etwa 3 % eine untergeordnete Rolle. Summiert man die einzelnen durchschnittlichen Vergütungsbestand teile der Vorstandsvorsitzenden zu einer durchschnittlich gewährten Gesamt vergütung auf, entspricht diese etwa dem 1,8-Fachen der durchschnittlichen Die verbleibenden 60 % der Gesamt vergütung sind erfolgs- und leistungs abhängig. Die kurzfristige variable Komponente (Short Term Incentive; STI) macht hiervon rund ein Drittel und die langfristige variable Komponente (Long Term Incentive; LTI) zwei Drittel aus. Vorstandsvorsitzende Gesamtvergütung eines weiteren Vorstandsmitglieds. Bei der Betrachtung der einzelnen Vergütungselemente ergeben sich Multiplikatoren zwischen 1,6 bis 1,9. Abb. 6Dax durchschnittlich gewährte Gesamtvergütung nach Position für 2015 in Mio. € 1,4 1,3 2,1 weitere Vorstandsmitglieder 0,8 0,7 1,2 0,4 Grundvergütung Altersversorgung STI Nebenleistungen LTI 16 Vergütungsstudie 2016 42 % 0,7 Deskriptive Auswertung und Analyse Für die nachfolgende Vergütungsanalyse wurden die Statistiken anhand von Box- und Whisker-Plots visualisiert. Nachfolgend führen wir sowohl einen Überblick über die Besonderheiten der Gesamtvergütung als auch eine Betrachtung der kurz- und langfristigen variablen Vergütung auf. Gesamtvergütung Die gewährte Gesamtvergütung für einen Dax-Vorstandsvorsitzenden ist im Median vom Jahr 2014 auf 2015 um 3 % auf rund 5,6 Millionen Euro gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist hingegen die Medianvergütung für die weiteren Vorstandsmitglieder um 2 % auf 2,9 Millionen Euro gefallen. Der Interquartilsabstand (Q1 bis Q3) blieb in den Jahren 2014 und 2015 für beide Positionen ungefähr gleich. Die Minimum-Maximum-Spann breite für die Position der Vorstands vorsitzenden ist durch das Ausscheiden eines Vorsitzenden mit einer Gesamt vergütung von mehr als 15 Millionen Euro deutlich gefallen. Insgesamt lässt sich für den Dax festhalten, dass auf Basis der Medianwerte die gewährte Gesamtvergütung eines Vorstands vorsitzenden etwa 1,9‑mal (2015) bzw. 1,8-mal (2014) so hoch ist wie die eines weiteren Vorstandsmitglieds. Abb. 7Dax Gesamtvergütung, Gewährung nach Position und Jahr 16,0 14,0 12,0 10,0 in Mio. € 3.2.2 Vergütungsvergleich 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 2014 2015 Vorstandsvorsitzende Die zugeflossene Medianvergütung für die weiteren Vorstandsmitglieder ist hingegen mit 2,7 Millionen Euro im Jahr 2015 etwa 5 % höher als im Vorjahr. Der höchste Wert für diese Positionen lag 2015 bei 12,5 Millionen Euro und damit rund 4,8 Millionen Euro höher als 2014. Der Interquartilsabstand blieb für die 2014 2015 weitere Vorstandsmitglieder Vorstandsvorsitzenden nahezu konstant, für die weiteren Vorstandsmitglieder ist er gestiegen. In Bezug auf das PayMultiple zeigt sich, dass ein Vorstands vorsitzender im Median etwa das Doppelte (2015) bzw. 2,2-Fache (2014) der Gesamtvergütung eines weiteren Vorstandsmitglieds erhält. Abb. 8Dax zugeflossene Gesamtvergütung nach Position und Jahr 16,0 14,0 12,0 10,0 in Mio. € Im Vergleich zu der gewährten Gesamt vergütung zeigt die nachfolgende Abbildung 8 die zugeflossene Gesamt vergütung nach Position und Jahr. Für den Vorsitzenden liegt der Median im Jahr 2015 bei 5,3 Millionen Euro und damit 3 % niedriger als im Vorjahr. Die maximal zugeflossene Vergütung für einen Vorsitz liegt im Jahr 2015 mit 14,4 Millionen Euro unterhalb der 15,9 Millionen Euro des Vorjahres. 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 2014 2015 Vorstandsvorsitzende 2014 2015 weitere Vorstandsmitglieder Vergütungsstudie 2016 17 Deskriptive Auswertung und Analyse Vergleicht man nun die Höhe der kurz fristigen variablen Zielvergütung (STI, Ziel) zwischen einem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied, so entspricht die Vergütung des Vorsitzenden im Jahr 2015 ungefähr der 1,9-fachen Vergütung eines weiteren Vorstandsmitglieds. Der zugeflossene STI unterscheidet sich um das 1,7-Fache. Erwartungsgemäß zeigen die Grafiken für die Werte der zugeflossenen STIs aufgrund der unterschiedlichen Ziel erreichung eines Vorstandsmitglieds eine deutlich größere Streuung im Vergleich zu dem gewährten STI. 3,5 3,0 2,5 in Mio. € Für die weiteren Vorstandsmitglieder (siehe Abb. 10) liegt der Zufluss der kurzfristigen variablen Vergütung in beiden Jahren mit 0,7 Millionen Euro im Median etwa 9 % oberhalb der gewährten STIs. Gegenüber 2014 ist für das Jahr 2015 eine deutlich erhöhte Streuung der Ziel-STIs zu beobachten. Abb. 9Dax Gewährung und Zufluss der kurzfristigen variablen Vergütung für die Vorstandsvorsitzenden 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 STI, Ziel STI, Zufluss STI, Ziel 2014 STI, Zufluss 2015 Abb. 10Dax Gewährung und Zufluss der kurzfristigen variablen Vergütung für die weiteren Vorstandsmitglieder 2,0 1,8 1,6 1,4 in Mio. € Kurzfristige variable Vergütung Konnte der 2014 zugeflossene STI für die Vorstandsvorsitzenden (siehe Abb. 9) gegenüber dem gewährten Betrag (STI, Ziel) noch von 1,3 Millionen im Median um rund 11 % auf 1,4 Millionen Euro steigen, so lag er 2015 mit rund 1,2 Millionen Euro leicht unter den gewährten 1,23 Millionen Euro. 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 STI, Ziel STI, Zufluss 2014 18 Vergütungsstudie 2016 STI, Ziel STI, Zufluss 2015 Deskriptive Auswertung und Analyse Langfristige variable Vergütung Ein Vergleich zwischen dem gewährten und dem zugeflossenen LTI ist im Gegensatz zum STI innerhalb eines Geschäftsjahres nicht sinnvoll, da zwischen Gewährung und Zufluss mehrere Jahre liegen. Zudem ist ein Vergleich von gewährten und zugeflossenen Werten anhand der Mustertabellen derzeit auch noch nicht möglich, da diese erst seit 2014 anzuwenden sind und der gewährte Betrag für die ab dem Jahr 2014 als zugeflossen ausgewiesenen LTIs nicht standardisiert veröffentlicht wurde. Daher untersuchen wir nur die gewährten LTI-Beträge getrennt nach Position und Jahr und verzichten auf einen direkten Vergleich zwischen Zufluss und Gewährung. Wird der gewährte LTI für 2014 und 2015 untersucht, so ist das Bild von einem Ausreißer bei den Vorstandsvorsitzenden im Jahr 2014 bestimmt. Lässt man diesen Ausreißer unberücksichtigt, so gleichen unabhängig von der Position die Darstellungen für 2015 nahezu denen für 2014. Der Median der gewährten LTIs für die Vorstands vorsitzenden sank im Jahr 2015 um 3 % auf knapp 2 Millionen Euro. Die Streuung der Vergütung der Vorsitzenden hat leicht zugenommen, und der höchste gewährte LTI lag 2015 für den Vorstandsvorsitzenden bei 5,3 Millionen Euro. Für die weiteren Vorstandsmitglieder verweilte der Median in beiden Jahren konstant bei knapp 1 Million Euro. Die Spreizung zwischen erstem und drittem Quartil blieb ebenfalls annähernd konstant und der höchste gewährte LTI für die weiteren Mitglieder lag 2015 bei rund 4,3 Millionen Euro. Auf Medianbasis ist der gewährte LTI für einen Vorstands vorsitzenden sowohl 2014 als auch 2015 etwa doppelt so hoch wie für ein weiteres Vorstandsmitglied. Abb. 11Dax langfristige variable Vergütung (LTI, gewährt) nach Position und Jahr 11,0 10,0 9,0 8,0 in Mio. € 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 2014 2015 Vorstandsvorsitzende 2014 2015 weitere Vorstandsmitglieder Vergütungsstudie 2016 19 Deskriptive Auswertung und Analyse Tabellarische Zusammenfassung Im Folgenden wird die gewährte Gesamtvergütung im Median nach den verschiedenen Vergütungselementen, Positionen und Jahren dargestellt. Der Fokus auf den Median erlaubt es, den Einfluss von Ausreißern zu relativieren. Die Summe der einzelnen Elemente unterscheidet sich daher von der hier ausgewiesenen Gesamtvergütung. Tab. 2 Dax Vergütungsvergleich, gewährt - VV und wVM 2014 und 2015 (Median) 2014 Gesamtvergütung 2015 VV wVM VV wVM 5,43 Mio. € 3,01 Mio. € 5,60 Mio. € 2,94 Mio. € Elemente der Gesamtvergütung Grundvergütung 1,32 Mio. € 0,75 Mio. € 1,30 Mio. € 0,75 Mio. € STI 1,27 Mio. € 0,66 Mio. € 1,23 Mio. € 0,66 Mio. € LTI 2,02 Mio. € 1,00 Mio. € 1,95 Mio. € 1,00 Mio. € Altersversorgung 0,69 Mio. € 0,35 Mio. € 0,67 Mio. € 0,38 Mio. € Nebenleistungen 0,06 Mio. € 0,05 Mio. € 0,08 Mio. € 0,04 Mio. € 3.2.3 Frauen im Dax das für sein weibliches Vorstandsmitglied eine höhere gewährte Gesamtvergütung ausweist, zahlen sechs Unternehmen ihren weiblichen Vorstandsmitgliedern ungefähr das Gleiche wie den männlichen Kollegen. Weitere sechs Unternehmen hingegen gewähren ihren männlichen Vorstandsmitgliedern eine höhere Gesamt vergütung. Mit Blick auf die Diskussionen zum Thema Diversität mit dem Schwer punkt Gender Pay und der Forderung nach Geschlechterquoten in den Führungsetagen untersuchen wir auch die Zusammensetzung und die jeweilige Vergütung der Vorstände nach weiblichen und männlichen Mitgliedern. Die Grundvergütung der weiblichen Vorstandsmitglieder erreicht in der Regel ein ähnliches Vergütungsniveau, wie das ihrer männlichen Kollegen. Bezieht man die weiteren Vergütungs elemente ebenfalls in den Vergleich mit ein, und betrachtet somit die gewährte Gesamtvergütung, so ändert sich das Bild: Mit Ausnahme eines Unternehmens, 2014 und 2015 befand sich keine Frau unter den Vorstandsvorsitzenden der Dax-Unternehmen. Unter den weiteren Vorstandsmitgliedern waren 2014 in 8 Unternehmen insgesamt 9 Frauen. In 2015 hingegen waren in 13 Unternehmen insgesamt 15 Frauen. Bezogen auf die gesamte Vorstands ebene entspricht dies für das Jahr 2015 einer Quote von ca. 9 %. Abb. 12Genderquote in Dax-Vorständen 2015 Anteil Frauen im Dax-Vorstand 8,8 % Anteil Männer im Dax-Vorstand 91,2 % 20 Vergütungsstudie 2016 Deskriptive Auswertung und Analyse 3.3 MDax-Vorstandsvergütungsanalyse 3.3.1 Zusammensetzung der Gesamtvergütung Um eine vergleichbare Entwicklung in der Zusammensetzung der Gesamt vergütung zu gewährleisten, bleiben bei der folgenden Beschreibung deutliche Ausreißer bei den LTIs eines Unternehmens im Jahr 2014 unberücksichtigt. Abbildung 13 zeigt die Zusammensetzung der Vorstands vergütung mit und ohne diese Ausreißer. Abb. 13MDax Zusammensetzung der gewährten Gesamtvergütung nach Position und Jahr Vorstandsvorsitzende 29 % 2014 27 % 32 % 2015 27 % 33 % 9 % 29 % 11 % 33 % 9 % weitere Vorstandsmitglieder 2014 30 % 2015 31 % 26 % 27 % 28 % 12 % Vorstandsvorsitzende 2014 23 % 22 % 32 % 2015 47 % 27 % 7 % 29 % 11 % weitere Vorstandsmitglieder 2014 24 % 31 % 2015 21 % 46 % 27 % Grundvergütung Altersversorgung STI Nebenleistungen 7 % 28 % mit Ausreißern Allgemein lassen sich von 2014 auf 2015 ein Anstieg der Grundvergütung sowie eine Verringerung der LTIs verzeichnen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf einzelne Sonderzahlungen im Jahr 2014 zurückzuführen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Trend andauert oder eine Momentaufnahme darstellt. Die restlichen rund 60 % der Gesamt vergütung sind erfolgs- und leistungs abhängig. Der Anteil der erfolgs abhängigen Komponenten an der Gesamtvergütung ist 2015 etwas zurück gegangen. Der STI macht innerhalb der erfolgsabhängigen Vergütung etwas weniger als die Hälfte, der LTI hingegen etwas mehr als die Hälfte aus. ohne Ausreißern Wird die durchschnittliche Vorstands vergütung in MDax-Unternehmen für die Jahre 2014 und 2015 betrachtet, so ergeben sich bei der Zusammen setzung der gewährten Gesamt vergütung der Vorstände nur marginale Veränderungen. Der geringe Unterschied in der Zusammensetzung der Gesamtvergütung zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und den weiteren Vorstandsmitgliedern zeigt die einheitliche Vergütungspolitik innerhalb des Vorstands. Die Gesamtvergütung der Vorstands mitglieder lässt sich zu etwa 40 % erfolgs- und leistungsunabhängigen Komponenten zuordnen. Dieser Anteil ist 2015 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Bei der erfolgsunabhängigen Vergütung macht die Grundvergütung etwa drei Viertel und die Alters versorgung etwa ein Viertel aus. Die Nebenleistungen spielen, wie auch im Dax, in Relation zur Gesamtvergütung eine untergeordnete Rolle. 12 % LTI Vergütungsstudie 2016 21 Deskriptive Auswertung und Analyse Auch wenn sich die relative Zusammen setzung der Gesamtvergütung eines Vorstandsvorsitzenden und der weiteren Mitglieder nur geringfügig unterscheidet, ist in der absoluten Vergütungshöhe eine deutliche Differenzierung erkennbar. Summiert man die einzelnen Vergütungs bestandteile auf, entspricht die durchschnittliche gewährte Gesamt vergütung eines Vorstandsvorsitzenden in 2015 etwa dem 1,9-Fachen der Vergütung eines weiteren Vorstands mitglieds (siehe Abb. 14). Bei der Betrachtung der einzelnen Vergütungs elemente ergeben sich Multiplikatoren zwischen 1,7 bis 2,0. Abb. 14MDax durchschnittlich gewährte Gesamtvergütung nach Position für 2015 Nebenleistungen 0,05 Mio. € Altersversorung 0,4 Mio. € Nebenleistungen LTI, gewährt 0,04 Mio. € 1 Mio. € Altersversorung 0,2 Mio. € STI, gewährt LTI, gewährt 0,8 Mio. € 0,5 Mio. € STI, gewährt 0,4 Mio. € Grundvergütung Grundvergütung 0,9 Mio. € 0,5 Mio. € VV MDax Dax 22 Vergütungsstudie 2016 Im Vergleich zum MDax weist der Dax komplexere Vergütungssysteme auf. wVM Deskriptive Auswertung und Analyse 3.3.2 Vergütungsvergleich Für die nachfolgende Vergütungs analyse wurden die Statistiken anhand von Box- und Whisker-Plots visualisiert. Nachfolgend wird sowohl ein Überblick über die Besonderheiten der Gesamt vergütung als auch eine Betrachtung von STI und LTI aufgeführt. Gesamtvergütung Wird die gewährte Gesamtvergütung der Vorstandsvorsitzenden und der weiteren Mitglieder als Bildaus schnitt ohne Ausreißer betrachtet (siehe Abb. 15), so zeigt sich, dass die gewährte Gesamtvergütung eines Vorstandsvorsitzenden im Jahr 2015 im Median um ca. 9 % auf 2,5 Millionen Euro gesunken ist. Ähnliches gilt für die weiteren Vorstandsmitglieder. Hier ist die Gesamtvergütung im Median um ca. 6 % auf etwa 1,3 Millionen Euro gesunken. Insgesamt lässt sich für den MDax festhalten, dass auf Basis der Medianwerte die gewährte Gesamt vergütung eines Vorstandsvorsitzenden etwa 1,8 (2015) bis 1,9-mal (2014) so hoch ist wie die eines weiteren Vorstandsmitglieds. Vergleicht man den Interquartilsabstand der Gesamtvergütung für die Vorsitzenden, so verbleibt dieser ungefähr auf dem Vorjahresniveau. Für die weiteren Vorstandsmitglieder reduziert sich dieser Abstand. In Abbildung 15 nicht dargestellt, in der Analyse jedoch berücksichtigt, sind ein Ausreißer in der gewährten Vergütung der Vorsitzenden von 26,7 Millionen Euro und drei Ausreißer in der gewährten Vergütung der weiteren Mitglieder mit einer Spanne von 9 bis 15 Millionen Euro für das Jahr 2014. Diese Werte sind auf die Sonderzahlung einer Gesellschaft an ihren Vorstand in Form eines einmaligen LTI zurückzuführen, der 2014 rückwirkend gewährt wurde und direkt zugeflossen ist. Abb. 15MDax Gesamtvergütung, Gewährung nach Position und Jahr 8,0 7,0 6,0 in Mio. € 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 2014 2015 Vorstandsvorsitzende 2014 2015 weitere Vorstandsmitglieder Hinweis: Zur besseren Darstellung ist eine Gesellschaft mit deutlichen Ausreißern aufgrund einer einmaligen Sonderzahlung in 2014 nicht dargestellt worden. Vergütungsstudie 2016 23 Deskriptive Auswertung und Analyse Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei der Streuung zu beobachten: Während der Interquartilsabstand für die Vorsitzenden deutlich zunimmt, bleibt er bei den weiteren Mitgliedern relativ gleich. In der Grafik nicht dargestellt, in die Berechnungen aber mit einbezogen, sind für 2014 die bereits erwähnten Ausreißer in der Vergütung der Vor sitzenden von 28,5 Millionen Euro und der weiteren Vorstandsmitglieder mit einer Spanne von 9 bis 16 Millionen Euro. Kurzfristige variable Vergütung Bei den STIs hat es für die Vorstands vorsitzenden in den Jahren 2014 und 2015 nur geringfügige Veränderungen gegeben. Der Median beim ZielSTI lag 2015 mit 0,7 Millionen Euro nur leicht unter dem Vorjahreswert von 0,71 Millionen. Bei Streuung und Ausreißern ergeben sich im selben Zeitraum für Gewährung und Zufluss ähnliche Verteilungen. Beim zugeflossenen STI stieg der Median im Jahr 2015 um 3,4 % auf 0,72 Millionen Euro. Der Interquartilsabstand zwischen dem ersten und dem dritten Quartil sowie die Ausreißer stiegen ebenfalls an. 24 Vergütungsstudie 2016 Abb. 16MDax zugeflossene Gesamtvergütung nach Position und Jahr 5,5 5,0 4,5 4,0 in Mio. € 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 2014 2015 Vorstandsvorsitzende 2014 2015 weitere Vorstandsmitglieder Hinweis: Aufgrund der besseren Darstellung ist eine Gesellschaft mit deutlichen Ausreißern aufgrund einer einmaligen Sonderzahlung in 2014 nicht dargestellt worden. Abb. 17MDax Gewährung und Zufluss der kurzfristigen variablen Vergütung für die Vorstandsvorsitzenden 4,0 3,5 3,0 in Mio. € Im Vergleich zu der gewährten Vergütung zeigt die nachfolgende Abbildung 16 die zugeflossene Gesamt vergütung nach Position und Jahr. Im Median ist die Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden von 2014 auf 2015 um 15 % auf 2,6 Millionen Euro gestiegen. Im Vergleich dazu liegt für die weiteren Vorstandsmitglieder der Median im Jahr 2015 mit einem Plus von 3 % bei 1,3 Millionen Euro. Ein Vorstandsvorsitzender erzielt im Zufluss somit etwa das Doppelte der Gesamtvergütung eines weiteren Vorstandsmitglieds. 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 STI, Ziel STI, Zufluss 2014 STI, Ziel STI, Zufluss 2015 Deskriptive Auswertung und Analyse Die Höhe des STI (Gewährung wie auch Zufluss) eines Vorstandsvorsitzenden lag 2014 im Median noch beim 1,8-Fachen eines weiteren Vorstands mitglieds. Für 2015 liegt der Wert ungefähr beim 1,9-Fachen. Erwartungsgemäß zeigen die Grafiken für die Werte der zugeflossenen STIs aufgrund der unterschiedlichen Zielerreichung eines Vorstandsmitglieds eine größere Streuung im Vergleich zum gewährten STI. Auffällig sind jedoch die Ausreißer nach oben, die es im Vorjahr nicht gegeben hat. Langfristige variable Vergütung Ein Vergleich zwischen gewährtem und zugeflossenem LTI ist im Gegensatz zum STI innerhalb eines Geschäftsjahres nicht zielführend. Wie bereits im Abschnitt „3.2.2 Langfristige variable Vergütung“ erwähnt, haben wir im vorliegenden Bericht auf die Darstellung des LTI-Zuflusses verzichtet. Abb. 18MDax Gewährung und Zufluss der kurzfristigen variablen Vergütung für die weiteren Vorstandsmitglieder in Mio. € Für die weiteren Vorstandsmitglieder lag 2014 der STI (Gewährung und Zufluss) bei 0,4 Millionen Euro. Im Jahr 2015 ist die Zielvergütung der Vorstandsmitglieder im Median auf 0,36 Millionen gesunken. Die Werte für den zugeflossenen STI liegen mit 0,39 Millionen Euro rund 8 % über den Zielwerten für 2015, aber etwa 0,1 Millionen Euro unter den Zufluss werten für 2014. 2,8 2,6 2,4 2,2 2,0 1,8 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 STI, Ziel STI, Zufluss 2014 STI, Ziel STI, Zufluss 2015 Die eingangs erwähnten langfristigen Sonderzahlungen einer einzelnen Gesellschaft würden die Sicht auf die im MDax sonst üblichen LTI-Zahlen stark verzerren. Die folgende Grafik zeigt daher einen Bildausschnitt ohne Ausreißer – auch wenn diese bei den Berechnungen berücksichtigt wurden. Außerhalb der Darstellung liegen ein Ausreißer von 24,5 Millionen Euro in der Vergütung der Vorstands vorsitzenden und drei Ausreißer in der Vergütung der weiteren Mitglieder, mit einer Spanne von 9 bis 14 Millionen Euro. Als KPI für den LTI dient in beiden Indizes vor allem der relative TSR. Der Dax verwendet zusätzlich noch die Rendite, der MDax hingegen den Gewinn. Vergütungsstudie 2016 25 Deskriptive Auswertung und Analyse Tabellarische Zusammenfassung Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht über die gewährte Gesamt vergütung nach einzelnen Vergütungs elementen für die Jahre 2014 und 2015. Die Darstellung orientiert sich wiederum, wie bereits beim Dax, am Median, damit der Einfluss von Ausreißern relativiert wird. Die Summe der einzelnen Elemente unterscheidet sich deshalb von der Gesamtvergütung. Abb. 19MDax gewährte langfristige variable Vergütung nach Position und Jahr 4,5 4,0 3,5 3,0 in Mio. € Bei der Betrachtung der gewährten LTIs liegt der Medianwert für 2015 für einen Vorstandsvorsitzenden mit 0,75 Millionen Euro etwa 1,3 % unter dem Vorjahreswert, und auch die Streuung unterscheidet sich nur unwesentlich. Die Veränderungen von 2014 zu 2015 für die weiteren Vorstandsmitglieder sind hingegen wesentlich deutlicher. Während der Median von 0,36 Millionen Euro ebenfalls nur um rund 3 % abnimmt, schrumpft das dritte Quartil deutlich um 34 %. Auf beide Jahre bezogen wird einem Vorsitzenden etwa das Doppelte des LTI eines weiteren Vorstands mitglieds gewährt. 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 2014 2015 Vorstandsvorsitzende 2014 2015 weitere Vorstandsmitglieder Hinweis: Aufgrund der besseren Darstellung ist eine Gesellschaft mit deutlichen Ausreißern aufgrund einer einmaligen Sonderzahlung in 2014 nicht dargestellt worden. Tab. 3 MDax Vergütungsvergleich, gewährt - VV und wVM 2014 und 2015 (Median) 2014 Gesamtvergütung 2015 VV wVM VV wVM 2,69 Mio. € 1,42 Mio. € 2,46 Mio. € 1,34 Mio. € Elemente der Gesamtvergütung Grundvergütung 0,77 Mio. € 0,48 Mio. € 0,80 Mio. € 0,48 Mio. € STI 0,71 Mio. € 0,40 Mio. € 0,70 Mio. € 0,36 Mio. € LTI 0,76 Mio. € 0,37 Mio. € 0,75 Mio. € 0,36 Mio. € Altersversorgung 0,22 Mio. € 0,13 Mio. € 0,23 Mio. € 0,15 Mio. € Nebenleistungen 0,03 Mio. € 0,03 Mio. € 0,04 Mio. € 0,02 Mio. € Hinweis: Diese Medianwerte berücksichtigen mehrere Ausreißer im Jahr 2014. Ohne diese liegt die Gesamtvergütung für 2014 auf vergleichbarem Niveau wie in 2015. 26 Vergütungsstudie 2016 Deskriptive Auswertung und Analyse 3.3.3 Frauen im MDax Abb. 20Genderquote in MDax-Vorständen 2015 Analysiert man erneut die Personen, die im Geschäftsjahr ganzjährig diese Position innehatten, so findet sich sowohl für 2014 als auch für 2015 nur eine Frau als Vorstandsvorsitzende (CoCEO) eines MDax-Unternehmens. Unter den weiteren Vorstandsmitgliedern befinden sich in fünf Unternehmen insgesamt sechs Frauen. Bezogen auf die gesamte Führungspopulation (Vorsitzende und weitere Vorstands mitglieder) entspricht dies einer Quote von 4 %. Die Grundvergütung der weiblichen Vorstandsmitglieder der vier Unternehmen, die eine Vergütungs angabe in Form der DCGK-Muster tabellen gemacht haben, liegt in der Regel auf einem ähnlichen Niveau wie das ihrer männlichen Kollegen. Die Gesamtvergütung hingegen fällt bei den männlichen Kollegen meist geringfügig höher aus. Anteil Männer im MDax-Vorstand 96 % Anteil Frauen im MDax-Vorstand 4 % 3.4 Branchenanalyse Dax und MDax Während die bisherigen individuellen Vergütungsanalysen meist auf dem Median basierten, ist nachfolgend aufgrund einer geringeren Datenbasis (z. B. Anzahl der Unternehmen pro Sektor) eine Durchschnitts betrachtung aussagekräftiger. Anhand der definierten Cluster wurden pro Branche für alle Vorstandsvorsitzenden und weiteren Vorstandsmitglieder durchschnittliche Vergütungswerte je Vergütungselement berechnet. Setzt man diese Durchschnittswerte zu einem gewährten Vorstandsvergütungspaket je Branche zusammen, so ergibt sich die Darstellung in Abbildung 21. Darüber hinaus sind die indextypischen Durchschnittswerte dargestellt. Die Abbildung zeigt, dass die Unternehmen der Cluster Pharma/ Life Sciences, Handel/Konsumgüter und Fahrzeuge/Engineering im Durchschnitt die höchste Vorstands vergütung gewähren. Der Branchen cluster Pharma/Life Sciences weist mit der höchsten Vergütungspositionierung den geringsten Grundvergütungsanteil auf. Der Sektor Medien/Unterhaltung ist im Dax nicht vertreten, sondern nur im MDax. Auffällig sind hier der relativ hohe Anteil der Grundvergütung sowie der geringe Anteil der Alters versorgung. In der gemeinsamen Branchenbetrachtung von Dax- und MDax-Unternehmen sind diese Aussagen jedoch zu relativieren, da sich die Größe der Unternehmen stark unterscheidet (siehe hierzu auch Kapitel 2. „Verteilung der Indizes nach Branche und Marktkapitalisierung“). Diese Unterschiede sowie weitere Faktoren können einen Einfluss auf die Vergütungshöhe und -struktur haben. Eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit der Branchen ist daher nicht möglich. MDax Im ist im Bereich Bau/Immobilien die Altersversorgung fast so hoch wie der Ziel-STI und entspricht mehr als 65 % der Grund vergütung. Vergütungsstudie 2016 27 Deskriptive Auswertung und Analyse Abb. 21Branchenunterschied der durchschnittlich gewährten Gesamtvergütung im Vorstand 2015 in Tsd. € 876 Dax MDax 613 Pharma/ Life Sciences 788 Fahrzeuge/ Engineering 799 607 Finanzdienstleister/ Versicherungen 778 Logistik/Transport 791 Stahl+Rohstoffe/ Verarbeitung 675 Chemie 631 Medien/ Unterhaltung 1.011 533 406 Grundvergütung Altersversorgung STI Nebenleistungen LTI 770 587 649 388 1.226 792 454 454 1.003 896 791 411 1.275 796 606 369 1.314 859 459 386 1.367 709 457 449 245 905 861 Technology/ Hard+Software 1.351 1.043 913 Versorger 28 Vergütungsstudie 2016 543 678 Handel/ Konsumgüter Bau/Immobilien 789 736 357 305 374 410 304 Deskriptive Auswertung und Analyse 3.5 Plandetails der variablen Vergütung im Dax und MDax Die Abbildung 22 stellt schematisch einige typische Konstruktionen der variablen Vergütungsstruktur im Dax und MDax dar. Unabhängig vom Index gibt es eine sehr heterogene Landschaft in Bezug auf Zeiträume, Vehikel und Blickrichtungen der Leistungsund Erfolgsmessung. Zur besseren Übersicht wurde darauf verzichtet, alle Besonderheiten der Praxis im Detail abzubilden. Grundsätzlich lassen sich die vorhandenen variablen Pläne in STIs und LTIs unterteilen. Performance-Messung auch individuelle Ziele. Als Vehikel wird der Bonus verwendet – wie der STI teilweise ebenfalls genannt und verstanden wird. 80 % aller Dax- und MDax-Unternehmen hatten 2015 einen solchen STI implementiert. erbringung dennoch als STIs verstanden werden, weil für die persönliche Berechtigung auf das aktuelle Geschäftsjahr abgestellt wird. Etwa 25 % aller Unternehmen im Dax und MDax wenden dieses retrospektive Vergütungselement an. Nach Auslegung des Aktiengesetzes und DCGK muss die variable Vergütung überwiegend mehrjährig sein. Diese geforderte Mehrjährigkeit kann durch drei Möglichkeiten erfüllt werden: STIs Die klassischen STIs beziehen sich auf das aktuelle Geschäftsjahr, sind an zwei bis drei Performance-Kriterien gekoppelt und werden bar ausgezahlt. Die am meisten verwendeten Key Performance Indicators (KPIs) sind in beiden Indizes Gewinn, Rendite und Cashflow. Zusätzlich verwenden die meisten Unternehmen bei der Im ersten Fall bezieht sich die Leistungsmessung nicht nur auf das laufende, aktuelle Geschäftsjahr, sondern auch auf die vorangegangenen Geschäftsjahre. Diese mehrjährigen retrospektiven Pläne können wegen ihrer besonderen Leistungsmessung in die Vergangenheit und der teilweise fehlenden oder nicht geforderten persönlichen mehrjährigen Leistungs Im zweiten Fall handelt es sich um die Übertragung des STI in einen Deferral, der den Wert im Anschluss an den klassischen STI-Plan über mehrere Jahre prospektiv fortträgt. Ebenfalls etwa 25 % aller Unternehmen im Dax und MDax geben ihrem STI eine langfristige Komponente über einen Deferral. Diese werden in rund 80 % der Fälle bar, und in nur 20 % der Fälle in Form von Eigentumsrechten ausgeglichen. Die dritte Möglichkeit, um die geforderte Mehrjährigkeit zu erfüllen, ist die Implementierung eines LTI. Abb. 22 Plandetails der variablen Vergütungspläne mehrjährig vergangenheitsorientiert geschäfts jahr bezogen mehrjährig zukunftsorientiert STI1 STI Deferral Performance Periode LTI Vesting Periode, Verfallrisiko bei Austritt Sperrfrist 2013 1 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 STI mit mehrjähriger retroperspektiver Performance-Messung. Vergütungsstudie 2016 29 Deskriptive Auswertung und Analyse LTIs Bei den LTIs wird während der Plan laufzeit am häufigsten auf die Aktien kursentwicklung abgestellt. Am Ende ihrer Laufzeit werden jedoch mehr als 80 % der LTI-Pläne in bar ausgeglichen. Die LTI-Pläne unterscheiden sich von STIs mit mehrjähriger PerformanceMessung durch ihre prospektive Ausrichtung. Diese Ausrichtung an der Zukunft ermöglicht eine bedingte Verfallbarkeit der Anwartschaften (Vesting). Die Vesting-Periode beginnt mit der Gewährung der variablen Vergütung und endet nach einer im Plan festgelegten Laufzeit, von etwa drei bis vier Jahren. Die Fristen werden nicht zuletzt auch vom Aktiengesetz beeinflusst, das bei den Bezugsrechten für Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsleitung im Zusammenhang mit der bedingten Kapitalerhöhung eine Wartezeit von vier Jahren vorsieht. Losgelöst von der Vesting-Periode kann die Performance-Periode auch früher beginnen und früher enden und zum Beispiel eine Zeitspanne vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres umfassen. Das ist häufig dann der Fall, wenn Vehikel verwendet werden, die Aktienkurse einer Vergleichsgruppe oder eines Indizes in die PerformanceMessung einbeziehen. Neben dem relativen Total Shareholder Return (TSR), der sowohl relativ zum jeweiligen Index als auch gegenüber einer selbst definierten Vergleichs gruppe festgelegt werden kann, ist die Rendite ein beliebter KPI. Die Vergütungssysteme der betrachteten Unternehmen im Dax und MDax weisen üblicherweise mindestens einen LTI auf. Dieser wird nach Ablauf der Planlaufzeit meist in bar ausgezahlt. Bei der Auszahlung in Form von Eigentums rechten können diese mit einer Sperrfrist belegt werden, was rund 10 % aller Gesellschaften so praktizieren. Ein beliebtes LTI-Vehikel sind Performance Share Units (PSUs). Diese stellen eine bedingte Zusage auf Aktien dar. Die letztendliche Anzahl der PSUs hängt von der Erreichung der zuvor definierten Erfolgsziele ab. Der finale Anspruch kann entweder durch Aktien, in bar oder durch eine Mischform dieser beiden Formen bedient werden. Rund 47 % aller Unternehmen, die einen LTI anbieten, nutzen PSUs, was diese in Deutschland zum beliebtesten LTI-Vehikel macht. Die allgemein geringe Anwendung von echten equitysettled-Plänen spiegelt sich auch in der Bedienung der PSUs wider: 73 % der Unternehmen bedienen den finalen Anspruch in bar und lediglich 17 % in echten Aktien. Bei den restlichen Unternehmen besteht die Wahl zwischen einem Ausgleich in Aktien oder in bar oder der Verwendung von Mischformen. Das zweithäufigste LTI-Vehikel ist der Bonus, welcher prospektiv, also in die Zukunft gerichtet, gemessen und bar ausbezahlt wird. Dieser Plan stellt eine bedingte Zusage über einen gewissen Vergütungsbetrag dar. Nach Ablauf einer zuvor festgelegten Laufzeit und nach finaler Messung der Erreichung von Erfolgszielen wird die tatsächliche Höhe des Bonus festgelegt. Unter den LTIs bieten 41 % aller Unternehmen diesen prospektiven Bonus als Vergütungselement an. Das ehemals populäre Vehikel der Optionen ist weder im Dax noch im MDax häufig vertreten. Nur noch 11 % aller Unternehmen, die einen LTI anbieten, nutzen dieses Vehikel für ihre Vorstandsvergütung. Obgleich sich die durchschnittliche Anzahl der LTI-Pläne nach Indizes unterscheidet, ist das Verhältnis von cash-settlement und equitysettlement vergleichbar. 30 Vergütungsstudie 2016 Deskriptive Auswertung und Analyse 3.6 Würdigung und Ausblick zur Vorstandsvergütung Die Streuung der gewährten Vorstands vergütungen ist beachtlich. Unabhängig vom Börsenindex reichte 2015 die Spanne der Gesamtvergütung von rund 0,5 Million Euro für ein weiteres Vorstandsmitglied bis hin zu 9,8 Millionen für einen Vorstands vorsitzenden. Selbst innerhalb der Gruppe der Vorstandsvorsitzenden liegt die Streuung bei rund 0,9 bis 9,8 Millionen Euro. Bereits diese Band breite bietet Raum für Interpretationen und Diskussionen. Insgesamt lässt sich für die Vorstands vergütung 2015 festhalten, dass die Vergütungsstruktur der Vorstände im jeweiligen Index keine Unterschiede aufweist. Die Zusammensetzung der Vergütung ist unabhängig von der Position nahezu identisch. Unterschiede treten jedoch zwischen Dax und MDax auf. Der Hauptunterschied liegt beim MDax in dem höheren Anteil der Grund vergütung (+6 %-Punkte) und des STI (+5 %-Punkte) sowie einem deutlich geringeren Anteil an gewährter LTIVergütung (–9 %-Punkte). Die gewährte Gesamtvergütung im Jahr 2015 stieg gegenüber dem Vorjahr im Median nur für die Vorstands vorsitzenden im Dax (3,2 %). Für die weiteren Vorstandsmitglieder im Dax und die Vorstände (VV und wVM) im MDax verringerte sich die gewährte Gesamtvergütung im Median um 2 % bis 9 %. Zusammenfassend verdiente ein Vorstandsvorsitzender in beiden Indizes im Jahr 2015 ungefähr das 1,9-Fache der gewährten Gesamtvergütung eines weiteren Vorstandsmitglieds. Dieser Wert hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Unabhängig von den absoluten und relativen Zahlen lässt sich über beide Indizes hinaus feststellen, dass die Instrumente der variablen Vergütung zunehmend vereinfacht werden und die Transparenz über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in den Geschäfts berichten steigt. Bei einigen DaxUnternehmen wurden Komponenten wie Deferrals gestrichen oder durch einfachere Konstrukte ersetzt und die Zahl der Performance-Indikatoren reduziert. Einige MDax-Unternehmen trennten sich von retrospektiven mehrjährigen Leistungs- und Erfolgs messungen und entschieden sich für einen klassischen STI. In beiden Indizes wird die Mehrjährigkeit zunehmend durch LTIs, beispielsweise in Form von PSUs, sichergestellt. Diese Vereinfachungen sind zu begrüßen. Klare Strukturen, weniger komplexe Mess- und Berechnungsverfahren und eine bessere Darstellung sorgen für mehr Transparenz und Verständlichkeit in der variablen Vergütung. Bei den LTI-Plänen bleibt es, im internationalen Vergleich, bei der deutschen Besonderheit, dass viele LTIs der Dax- und MDax-Unternehmen weiterhin als Long Term Cash-Pläne ausgestaltet werden. Viele Pläne werden mittels cash-settlement abgegolten und nicht mit Aktien bedient. Dennoch könnten equitysettled-LTIs in Kombination mit Share Ownership Guidelines (SOGs) einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Akzeptanz der Vorstandsvergütung leisten. Unbestritten lässt sich mit cashsettled-LTIs der Aktienkurs über einen gewissen Zeitraum hinweg abbilden, jedoch ist dieser Bezug nach erfolgter Auszahlung nicht mehr gegeben. Vergütungsstudie 2016 31 Deskriptive Auswertung und Analyse Nur wenn LTIs mit Aktien bedient sowie mit einer Sperrfrist versehen werden erwirkt man eine nachhaltige und langfristige Interessenangleichung. Zusätzlich sollte das Vorstandsmitglied mittels SOGs angehalten werden, einen bestimmten Anteil seiner Grund vergütung in Aktien des Unternehmens zu halten. Das Halten der Aktien könnte dabei durchaus über die Zeit der Organtätigkeit hinaus gefordert werden, damit die positiven und negativen Auswirkungen der Entscheidungen im letzten Amtsjahr einfließen können. Eine sinnvolle Frist wäre zum Beispiel ein Zeitraum von drei Jahren – analog zur Möglichkeit der Herabsetzung der Ruhegehälter nach Ausscheiden aus der Gesellschaft gemäß Aktiengesetz. Auch wenn die meisten LTI-Pläne bar ausbezahlt werden und SOGs im Dax und MDax nur vereinzelt vorkommen, spricht einiges dafür, zukünftig vermehrt Aktien einzusetzen. Aktien stellen eine gute Möglichkeit dar, auf einfache und verständliche Weise die gewünschte Verknüpfung der Vorstandsinteressen mit denen der anderen Stakeholder zu intensivieren und die Ausrichtung und Risikobeteiligung der Vorstands vergütung langfristiger zu gestalten. Die Altersversorgung stellt für die Mitglieder des Vorstands naturgemäß eine wichtige Komponente dar. Stellt man dieses fixe Vergütungselement in Relation zur Grundvergütung dar, so zeigt sich gerade im Dax dessen Bedeutung. Es ist sehr zu begrüßen, dass die DCGK-Mustertabellen diese Komponente separat ausweisen. Nicht immer erschließt sich dem Leser jedoch, wie die Altersversorgung konkret ausgestaltet ist. Hier wäre mehr Transparenz wünschenswert. Wird die Branche der börsennotierten Unternehmen unabhängig vom jeweiligen Index betrachtet, so lassen sich klare Unterschiede nicht nur in der durchschnittlichen Höhe feststellen, sondern auch in der Zusammensetzung der Vorstandsvergütung. Zwar liegt die Pharmabranche in Bezug auf das Gesamtpaket auf dem ersten Platz, jedoch bietet diese Branche eine relativ geringe Grundvergütung. Im Gegensatz dazu liegt der Branchencluster Medien und Unterhaltung im Durchschnitt der Gesamtvergütung auf dem vorletzten Platz, bietet aber durchschnittlich die höchste Grundvergütung. Die Größe der einzelnen Unternehmen variiert teilweise stark. Diese Unterschiede sowie weitere Faktoren haben einen Einfluss auf die Vergütung, weshalb ein direkter Vergleich der Branchen schwierig ist. Frauen bleiben auf der Vorstandsebene weiterhin unterrepräsentiert. Innerhalb der Vorstände fanden sich 2015 zwar mehr Frauen als noch im Vorjahr, ihr Anteil unter den Vorstandsmitgliedern ist aber mit 9 % im Dax und 4 % im MDax weiterhin sehr gering. Die Position der Vorstandsvorsitzenden ist in keinem Dax-Unternehmen mit einer Frau besetzt, und in nur einem MDaxUnternehmen findet sich eine Frau als Co-Vorstandsvorsitzende. Die Grund vergütung der weiblichen Vorstands mitglieder liegt meist auf einem mit den Männern vergleichbaren Niveau. Für die gewährte Gesamtvergütung verändert sich das Bild jedoch: Die Vergütung der Frauen liegt hier meist unter der ihrer männlichen Kollegen. Auch wenn Dax-Unternehmen im Durchschnitt für die STIs einen KPI mehr für die Leistungs- und Erfolgs messung ansetzen, sind die beliebtesten Indikatoren beider Indizes gleich. Typisch sind Gewinn, Rendite und Cashflow. 32 Vergütungsstudie 2016 Deskriptive Auswertung und Analyse 4 Aufsichtsratsvergütung 4.1 P rofessionalisierung und Vergütung des Aufsichtsrats Das Aufgabenspektrum und die Anforderungen an die Professionalität des Aufsichtsrats haben sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Aus der gestiegenen Komplexität der Geschäftsmodelle im internationalen Wettbewerb und den zusätzlichen regulatorischen Anforderungen ist ein Zuwachs an Aufgaben, zeitlichem Aufwand und Verantwortung im Aufsichtsrat zu verzeichnen. Es ist zu erwarten, dass sich dies mittelfristig auch in der Entwicklung der Vergütung widerspiegelt. Der regulatorische Professionalisierungs prozess lässt sich zusammengefasst wie folgt darstellen: •1998 wurden mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) Schwachstellen des Aufsichtsratssystems beseitigt. Es verpflichtet unter anderem zu einer Einrichtung und Überwachung eines Risikof rüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG und strebt dadurch eine Effizienzsteigerung der Unternehmenskontrolle an. •Weiterhin wurden durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) von 2002 haftungs rechtliche Aspekte im Sinne einer Dokumentations- und Organisations pflicht konkretisiert und ein SollIst-Vergleich im Sinne einer FollowUp-Berichterstattung gemäß § 90 Abs. 1 AktG eingeführt. •Die DCGK-Empfehlung von 2008 sieht eine Festlegung der Vergütungs systeme des Vorstands und die regelmäßige Überprüfung durch den Aufsichtsrat vor. •Das Bilanzrechtsmodernisierungs gesetz (BilMoG) von 2009 fordert einen Finanzexperten im Aufsichtsrat, der Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung besitzt und die Bildung eines Prüfungs ausschusses zur Überwachung anregt. Ferner wurden die Überwachungs aufgaben des Aufsichtsrats in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess, das interne Kontroll- und Risiko managementsystem, die interne Revision sowie die Abschlussprüfung konkretisiert. •Durch das VorstAG von 2009 wird im AktG die Festsetzung der Vorstands vergütung dem gesamten Aufsichtsrat übertragen und eine zweijährige Cooling-off-Periode für ehemalige Vorstandsmitglieder festgelegt. Während die Vorstandsvergütung in der Vergangenheit durch viele regulatorische Anforderungen beeinflusst wurde, bezieht sich die hier genannte regulatorische Entwicklung jedoch nicht auf die Vergütung des Aufsichtsrats. Nach geltendem Recht ist vorgesehen, dass dem Aufsichtsrat eine Vergütung gewährt werden kann. Diese wird in der Unternehmens satzung festgelegt oder per Beschluss von der Hauptversammlung bewilligt. Gemäß AktG und DCGK soll die Vergütung die Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und die Lage des Unternehmens angemessen berücksichtigen. Des Weiteren besagen die Empfehlungen des DCGK, dass der Vorsitz sowie der stellvertretende Vorsitz und die Arbeit in Ausschüssen Berücksichtigung finden soll. Durch § 113 AktG und die Empfehlungen des DCGK wird ersichtlich, dass die Aufsichtsratsvergütung nach fixen und variablen Komponenten differenziert werden kann. Der DCGK empfiehlt, dass bei einer erfolgsabhängigen Vergütung, analog zur Vorstandsvergütung, diese auf eine nachhaltige Unternehmens entwicklung ausgerichtet sein soll. Hierbei handelt es sich um eine Änderung im Kodex, da vormals eine Empfehlung zu erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen vorgesehen war. Die Vergütung der Aufsichtsrats mitglieder sowie die gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen (insbesondere Beratungsund Vermittlungstätigkeiten) sollen im Anhang oder Lagebericht des Unternehmens, nach individuellen Bestandteilen aufgegliedert, ausgewiesen werden. Der Status quo der Aufsichtsratsvergütung wird nachfolgend für die Unternehmen des Dax und MDax differenziert nach ihren Vergütungsbestandteilen analysiert. Vergütungsstudie 2016 33 Deskriptive Auswertung und Analyse 4.2 Aufsichtsratsvergütungsanalyse Dax-Unternehmen Die folgende Aufsichtsratsvergütungs analyse wurde auf Basis der Geschäftsberichte und Satzungen der Unternehmen durchgeführt. Es wurden Informationen zu der generellen Vergütungspolitik im Aufsichtsrat und den individuellen Vergütungsangaben der Aufsichtsratsmitglieder jeweils für die Jahre 2014 und 2015 erhoben. 4.2.1 Analyse der allgemeinen Vergütungspolitik Die Analyse der Veränderung der Vergütungspolitik bezieht sich auf die Vergütungsstrategie, die allgemeingültig in der Satzung beziehungsweise in dem Beschluss der Hauptversammlung des jeweiligen Unternehmens geregelt ist. Es können somit personen unabhängige Positionsdifferenzierungen zwischen Aufsichtsratsvorsitzenden, stellvertretenden Aufsichtsrats vorsitzenden und weiteren Aufsichtsrats mitgliedern vorgenommen werden. Die Vergütungspolitik für die Aufsichts räte sieht meist eine Grundvergütung, Sitzungsgeld und Ausschussvergütung vor. Einzelne Unternehmen vergüten ihre Aufsichtsräte zusätzlich über eine variable Komponente. Grundvergütung Getrennt nach Position ergeben sich von 2014 bis 2015 im Median sehr unterschiedliche Steigerungen der Grundvergütung. Bei der Betrachtung der folgenden Analysen ist zu berücksichtigen, dass die Anpassungen der Grundvergütung auf lediglich drei Dax-Unternehmen zurückzuführen sind. Somit liegen die einzelnen Anpassungen der Grundvergütung in den Unternehmen, die die Vergütung angepasst haben, deutlich über den nachfolgenden Prozentwerten. Die Analyse der Grundvergütung der Aufsichtsratsvorsitzenden zeigt, dass diese im Median gegenüber dem Vorjahr um 15 % auf 190.000 Euro gestiegen ist. Das erste Quartil stieg ebenfalls deutlich von 108.750 auf 125.000 Euro. Lediglich das dritte Quartil blieb mit 236.250 Euro unverändert. Die Spanne der gezahlten Grundvergütungen für die Aufsichtsratsvorsitzenden reicht im gesamten Dax für 2014 und 2015 von 18.000 bis hin zu 450.000 Euro. Abb. 23 Grundvergütung der Aufsichtsratsvorsitzenden im Dax in Tsd. € 2015 2014 0 50 34 Vergütungsstudie 2016 100 150 200 250 300 350 400 450 500 Deskriptive Auswertung und Analyse Abb. 24 Grundvergütung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden im Dax in Tsd. € 2015 2014 0 20 40 60 80 100 Die Grundvergütung für die Position des stellvertretenden Aufsichtsrats vorsitzenden ist im Jahr 2015 ebenfalls angewachsen. Das erste Quartil stieg deutlich von 80.000 auf 88.125 Euro, wohingegen das dritte Quartil mit 150.000 Euro auf gleichem Niveau blieb. Der Median der Grundvergütung stieg für die Stellvertreter um knapp 7 % auf 116.250 Euro. Die Streuung dieses Vergütungsbestandteils zeigt im Dax auch für die Stellvertreter große Unterschiede: 2014 wie auch 2015 war einen Grundvergütung zwischen 12.000 und 320.000 Euro vorgesehen. 120 140 160 180 200 220 Die Grundvergütung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht die Position des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden innehaben, blieb im ersten und dritten Quartil mit 50.000 bzw. 100.000 Euro konstant. Der Median hingegen erhöhte sich um etwa 5 % von 70.000 auf 73.200 Euro. Die Spanne der Grundvergütungen reichte für die Jahre 2014 und 2015 von lediglich 6.000 bis hin zu 170.000 Euro. 240 260 280 300 320 340 Mittels einer Analyse der allgemein festgelegten Vergütungsstruktur aus den Satzungsdaten lässt sich ein Pay-Multiple zwischen den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern, den Stellvertretern und den Vorsitzenden feststellen. Im Median entspricht für das Jahr 2015 die Grundvergütung eines Aufsichtsrats vorsitzenden dem 2,6-Fachen und die des stellvertretenden Aufsichtsrats vorsitzenden dem 1,6-Fachen eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds. Der Multiplikator zwischen Stellvertreter und Vorsitzendem beträgt ebenfalls 1,6. Abb. 25 Grundvergütung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats im Dax in Tsd. € 2015 2014 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 180 Vergütungsstudie 2016 35 Deskriptive Auswertung und Analyse 1.000 Euro beträgt das Sitzungsgeld im Median. Ein DaxUnternehmen führt pro Jahr rund sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen durch. Variable Vergütung Die variable Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung ist auch 2015 rückläufig. Wie schon im letzten Jahr von PwC berichtet (vgl. PwC (2015): 404 – Nachrichten für Aufsichtsräte, Ausg. 2), hält die Abkehr von der variablen Vergütung im Aufsichtsrat weiter an. Hatten 2014 noch zwölf Dax-Unternehmen (40 %) eine variable Vergütung für ihren Aufsichtsrat vorgesehen, waren es 2015 nur noch neun und damit unter 30 %. Eine kurzfristige variable Vergütung haben, im Vergleich zu acht Unternehmen im Jahr 2014, im Jahr 2015 nur noch sechs Unternehmen. Diese verbliebenen Pläne des STI messen den Erfolg hauptsächlich über die Dividenden-Performance oder den Gewinn pro Aktie (earnings per share, EPS). Gemäß DCGK soll in dem Fall, dass ein Unternehmen seine Aufsichts ratsvergütung erfolgsorientiert ausrichtet, diese auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung fokussiert sein. Nur vier der neun Dax-Unternehmen, die eine variable Vergütung in die Aufsichtsrats vergütung implementiert haben, und somit weniger als 50 %, gestalten diese variable Vergütung mehrjährig im Sinne eines LTI aus. Sitzungsgeld Neben der Grundvergütung und der variablen Vergütung werden auch Sitzungsgelder für Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen gezahlt. 22 der 30 Dax-Unternehmen gaben für 2015 explizit im Geschäftsbericht die grundsätzliche Höhe des Sitzungs geldes für Aufsichtsratsmitglieder an. Diese reichen von 500 bis 2.000 Euro pro Sitzung. Im Median liegt das Sitzungsgeld, wie bereits im Vorjahr, bei 1.000 Euro. Die meisten Unternehmen regeln ferner den Fall, wenn mehrere Sitzungen am selben Tag stattfinden. Dann wird das Sitzungsgeld meist nur einmal gezahlt. Abb. 26 Sitzungsgeld pro Sitzung im Dax in Tsd. € 2015 2014 0,0 0,1 0,2 36 Vergütungsstudie 2016 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 Deskriptive Auswertung und Analyse Ausschussvergütung Der Aufsichtsrat kann für eine bessere Effizienz der Aufgabenbearbeitung Ausschüsse bilden. Im Durchschnitt hat im Jahr 2015 ein Dax-Unternehmen 4,5 Ausschüsse gebildet. Der Prüfungsausschuss zählt im Dax zu den populärsten Ausschüssen. Dieser Ausschuss wurde 2015 durchschnittlich mit über 77.000 Euro für den Ausschuss vorsitzenden zusätzlich zu den zuvor genannten Vergütungskomponenten vergütet. Die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten im Durchschnitt rund 40.000 Euro. Die Prüfungsausschüsse tagten 2015 im Schnitt fünfmal. Durch den höheren Arbeitsaufwand und die zunehmende Anforderung an die Expertise der Prüfungsausschussmitglieder ist der Prüfungsausschuss der am höchsten vergütete Ausschuss. Das Präsidium wurde 2015 bei mehr als zwei Dritteln der Dax-Unternehmen gebildet. Dieser Ausschuss hielt ebenfalls im Schnitt fünf Sitzungen ab. Ein Vorsitzender dieses Ausschusses erhält zusätzlich im Durchschnitt etwa 55.000 Euro, ein weiteres Ausschuss mitglied etwa 30.000 Euro. Geringer als der Prüfungsausschuss und das Präsidium wird der Personal ausschuss vergütet. Für den Vorsitz dieses Ausschusses erhält man durchschnittlich etwa 41.000 Euro und für die einfache Mitgliedschaft etwa 21.000 Euro zusätzlich. Der Personal ausschuss ist bei einem Drittel der Unternehmen im Dax zu finden. Sowohl dem Präsidium als auch dem Personal ausschuss sitzt in vielen Unternehmen der Aufsichtsratsvorsitzende vor. In diesen Fällen wird oftmals festgelegt, dass zusätzliche Ausschusstätigkeiten einer Person nur begrenzt vergütet werden. Zusätzlich werden auch weitere Ausschüsse etwa zu den Themen Vergütung, Risiko, Innovation, Finanzen und Strategie gebildet. Diese werden je nach Unternehmen sehr unterschiedlich ausgestaltet und vergütet. Weit verbreitet im Dax, aber meist nicht zusätzlich vergütet, sind der Nominierungs- und Vermittlungs ausschuss. Der Vermittlungsausschuss muss bei paritätisch mitbestimmten Unternehmen gesetzlich verpflichtend gebildet werden. Beide Ausschüsse werden bedingt durch ihre Zielsetzung in der Praxis nur selten von den Unternehmen einberufen. Nur in wenigen Fällen ist eine Vergütung vorgesehen. 16 Durchschnittlich Aufsichtsrats mitglieder hatte ein Dax-Unternehmen im Jahr 2015. Vergütungsstudie 2016 37 Deskriptive Auswertung und Analyse 4.2.2 Analyse der individuellen Vergütung Bei der Analyse der individuellen Vergütung ist eine Unterscheidung nach Grundvergütung, variabler Vergütung, Sitzungsgeld und Ausschussvergütung auf personenindividueller Basis nicht möglich, da die einzelnen Elemente in den Vergütungsberichten der Unternehmen oft unterschiedlich abgegrenzt wurden. Die Unternehmen veröffentlichen teilweise die Grund vergütung inklusive weiterer fester Bestandteile wie Sitzungs gelder oder Ausschussvergütungen. Um Verzerrungen zu vermeiden, wird nachfolgend nur die Entwicklung der individuellen Gesamtvergütung analysiert. Untersucht werden dabei nur die ganzjährig im Amt tätigen Aufsichtsratsmitglieder. Auf Basis der Median-Gesamtvergütung stellt sich die Aufsichtsratsvergütung nach Position und Jahr wie folgt dar: Tab. 4 Dax Vergütungsvergleich Aufsichtsrat 2014 und 2015 (Median) 2014 Gesamt vergütung 2015 AR Vorsitz stellv. AR Vorsitz weiteres Aufsichts- ratsmitglied 336.500 € 230.750 € 133.500 € Die Gesamtvergütung für die Aufsichts ratsvorsitzenden ist im Jahr 2015 gegenüber 2014 im Median um etwa 7,5 % auf 311.000 Euro gesunken. Für die stellvertretenden Aufsichtsrats vorsitzenden hat sich das Vergütungs niveau im Median im Vergleich zu 2014 kaum verändert. So erhalten diese etwa 230.000 Euro, das dritte Quartil hingegen ist um 6 % auf 300.000 Euro gestiegen. Die Streuung der Vergütung für die Stellvertreter hat insgesamt zugenommen. Für alle weiteren Aufsichtsratsmitglieder ist die Gesamtvergütung im Median um etwa 4 % auf 128.000 Euro gesunken. Während der Interquartilsabstand gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich AR Vorsitz stellv. AR Vorsitz weiteres Aufsichts- ratsmitglied 311.000 € 230.000 € 127.700 € geblieben ist, hat sich die Anzahl der oberen Ausreißer etwas reduziert. Wird die tatsächliche Gesamtvergütung der einzelnen Aufsichtsratspositionen mit allen Auswirkungen durch Sitzungsgelder, Zusatzvergütungen aufgrund von Ausschusstätigkeiten sowie eventuelle variable Vergütungen betrachtet, so erhielt ein Aufsichts ratsvorsitzender 2015 im Median das 2,4-Fache und der Stellvertreter das 1,8-Fache der Vergütung eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds. Ein Aufsichtsratsvorsitzender erhält etwa das 1,4-Fache eines stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. in Mio. € Abb. 27 Analyse der individuellen, zugeflossenen Gesamtvergütung im Dax 38 Vergütungsstudie 2016 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 1,1 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 2014 2015 AR Vorsitz 2014 2015 stellv. AR Vorsitz 2014 2015 weiteres Aufsichts ratsmitglied Deskriptive Auswertung und Analyse 4.2.3 Unterschiede nach Position und Geschlecht Die Aufsichtsräte der Dax-Unternehmen setzten sich 2015 aus 322 männlichen und 115 weiblichen ganzjährig im Amt tätigen Mitgliedern zusammen. Dies entspricht einer Geschlechterquote von 74 % bzw. 26 %. In der Position der Aufsichtsrats vorsitzenden reduziert sich der Anteil der Frauen jedoch auf eine Vorsitzende und vier stellvertretende Vorsitzende, was einer Frauenquote von knapp 4 % bzw. 12 % entspricht. Werden nur die weiteren Aufsichtsratsmitglieder betrachtet, so ergibt sich ein Frauen anteil von knapp 30 %. Abb. 28 Dax Zusammensetzung der Aufsichtsräte nach Geschlecht männlich 332 weiblich 96 männlich 322 weiblich 115 Dax 2014 Aufgrund der geringen Datenbasis von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern in der Position der (stellvertretenden) Vorsitzenden wurde im Folgenden die Auswertung der Vergütungshöhe nach Geschlecht nur auf die weiteren Aufsichtsratsmitglieder begrenzt. Dabei wird deutlich, dass bei der Betrachtung der durchschnittlichen Gesamt vergütung der weiteren Aufsichtsrats mitglieder eine geringere Gesamt Dax 2015 vergütung für Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen gezahlt wird. Das gilt gleichermaßen für 2014 und 2015. Gründe für die geringere Gesamt vergütung könnten unter anderem fehlende oder geringere Sitzungsgelder und Ausschussvergütungen sein, die auf unterschiedliche bzw. geringere Ausschussmitgliedschaften zurück zuführen sind. 74 % der Aufsichtsrats mitglieder aller Dax-Unternehmen in 2015 sind männlich. 26 % der Aufsichtsrats mitglieder aller Dax-Unternehmen in 2015 sind weiblich. Vergütungsstudie 2016 39 Deskriptive Auswertung und Analyse 4.3 Aufsichtsratsvergütungsanalyse MDax-Unternehmen Die folgende Aufsichtsratsvergütungs analyse wurde auf Basis der Geschäfts berichte und Satzungen der jeweiligen Unternehmen durchgeführt. Sie basiert auf Informationen zu der generellen Vergütungspolitik im Aufsichtsrat und den individuellen Vergütungsangaben der Aufsichtsratsmitglieder für die Jahre 2014 und 2015. 4.3.1 Analyse der allgemeinen Vergütungspolitik Die Analyse der Veränderung der Vergütungspolitik bezieht sich auf die Vergütungsstrategie, die allgemeingültig in der Satzung beziehungsweise in dem Beschluss der Hauptversammlung eines Unternehmens geregelt ist. Es können somit personenunabhängige Positionsdifferenzierungen zwischen weiteren Aufsichtsratsmitgliedern, stellvertretenden Aufsichtsrats vorsitzenden und Aufsichtsrats vorsitzenden vorgenommen werden. Die Vergütungspolitik für die Aufsichts räte sieht meist eine Grundvergütung, Sitzungsgeld und Ausschussvergütung vor. Einzelne Unternehmen vergüten ihre Aufsichtsräte zusätzlich über eine variable Komponente. Grundvergütung Getrennt nach Position ergeben sich im MDax von 2014 bis 2015 im Median sehr unterschiedliche Steigerungen der Grundvergütung. Bei 14 % der MDaxUnternehmen (sieben Unternehmen) wurde die Grundvergütung im Aufsichtsrat im Jahr 2015 angehoben. Die Analyse der Grundvergütung der Aufsichtsratsvorsitzenden zeigt, dass diese im Median gegenüber dem Vorjahr um 14 % auf 120.000 Euro gestiegen ist. Das erste Quartil steigt ebenfalls mit 12 % deutlich auf 83.750 Euro. Das dritte Quartil steigt leicht um 5.000 Euro (3 %) auf 175.000 Euro. Die Spanne der Grundvergütung für die Aufsichtsratsvorsitzenden reicht in MDax-Unternehmen im Jahr 2015 von 36.000 bis 300.000 Euro. Abb. 29 Grundvergütung der Aufsichtsratsvorsitzenden im MDax in Tsd. € 2015 2014 0 20 40 Vergütungsstudie 2016 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 Deskriptive Auswertung und Analyse Abb. 30 Grundvergütung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden im MDax in Tsd. € 2015 2014 0 10 20 30 40 Für die Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden ist die Grundvergütung, wie bereits erwähnt, im Jahr 2015 ebenfalls gestiegen. Auch wenn das erste Quartil unverändert bei 45.000 Euro liegt, steigt der Median um 15.000 Euro (25 %) auf 75.000 Euro. Das dritte Quartil steigt, ebenfalls deutlich, von 96.000 auf 110.000 Euro. Die Streuung des Vergütungsbestand teils zeigt auch für die Stellvertreter eine breite Spannweite im MDax. 2015 wurde eine Grundvergütung von 24.000 bis 158.000 Euro vorgesehen. 50 60 70 80 90 100 Die Grundvergütung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats ist leicht gestiegen. Der Median und das dritte Quartil wuchsen um rund 4 % auf 50.000 bzw. 65.000 Euro an. Die Spanne der Grundvergütungen hat sich gegenüber dem Vorjahr, insbesondere aufgrund eines Ausreißers, vergrößert und reicht im Jahr 2015 von 12.000 bis 120.000 Euro. Anhand der Analyse der allgemein festgelegten Vergütungsstruktur aus den Satzungsdaten lässt sich 110 120 130 140 150 160 ein Pay-Multiple zwischen den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern, den Stellvertretern und den Vorsitzenden feststellen. Im Median entspricht die Grundvergütung eines Aufsichtsratsvorsitzenden dem 2,4-Fachen und die des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden dem 1,5-Fachen der Vergütung eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds. Die Grundvergütung des Vorsitzenden entspricht zudem dem 1,6-Fachen der Grundvergütung seines Stellvertreters. Abb. 31 Grundvergütung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats im MDax in Tsd. € 2015 2014 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 Vergütungsstudie 2016 41 Deskriptive Auswertung und Analyse Variable Vergütung Die variable Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung war auch im Jahr 2015 leicht rückläufig. Wie bereits im letzten Jahr von PwC berichtet (vgl. PwC (2015): 404 – Nachrichten für Aufsichtsräte, Ausg. 2), hält die Abkehr von der variablen Vergütung im Aufsichtsrat an. Sahen 2014 noch 16 MDax-Unternehmen (32 %) eine variable Vergütung für ihren Aufsichtsrat vor, so waren es 2015 nur noch 14 (28 %). Gemäß DCGK soll für den Fall, dass ein Unternehmen seine Aufsichts ratsvergütung erfolgsorientiert ausrichtet, diese auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zielen. Dieser Empfehlung kommen 8 der 14 MDax-Unternehmen mit variabler Komponente in der Aufsichtsrats vergütung nach; dies entspricht mehr als 50 %. Am häufigsten wird bei der Beurteilung der langfristigen Performance das EPS an einem mehr jährigen Durchschnitt gemessen. Einen STI haben – im Unterschied zu acht Unternehmen im Jahr 2014 – im Jahr 2015 nur noch sechs Unternehmen. Diese verbliebenen STI-Pläne messen den Erfolg, wie im Dax, hauptsächlich über die Dividenden-Performance oder den EPS. Sitzungsgeld Neben der Grundvergütung und der variablen Vergütung werden Sitzungsgelder für Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen gezahlt. 32 der 50 MDax-Unternehmen gaben für das Jahr 2015 explizit die grundsätzliche Höhe des Sitzungsgeldes für Aufsichts ratsmitglieder im Geschäftsbericht an. Diese Zahlen reichen von 450 bis zu 5.000 Euro pro Sitzung. Im Median liegt das Sitzungsgeld, wie auch im Dax, für 2014 und 2015, bei jeweils 1.000 Euro pro Sitzung. Die meisten Unternehmen regeln zudem den Fall, dass mehrere Sitzungen am selben Tag stattfinden. Das Sitzungsgeld wird dann meist nur einmal gezahlt. Insgesamt ist von 2014 auf 2015 eine leichte Tendenz zur Anhebung der Sitzungsgelder erkennbar. Auch fallen in beiden Jahren zwei starke Ausreißer (3.000 und 5.000 Euro pro Sitzung) auf. Abb. 32 Sitzungsgeld pro Sitzung im MDax in Tsd. € 2015 2014 0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1,8 2,0 2,2 2,4 2,6 2,8 3,0 3,2 3,4 3,6 3,8 4,0 4,2 4,4 4,6 4,8 5,0 5,2 1.000 Rund Euro beträgt das Sitzungsgeld im Median. Ein MDaxUnternehmen führt pro Jahr etwa sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen durch. 42 Vergütungsstudie 2016 Deskriptive Auswertung und Analyse 2014 hatten 40 % der Dax Unternehmen eine variable Vergütung für ihre Aufsichts räte vorgesehen, 2015 waren es nur noch 30 %. In 2014 sahen noch 32 % der MDax Unternehmen eine variable Vergütung für ihre Aufsichtsräte vor, 2015 waren es nur noch 28 %. Ausschussvergütung Der Aufsichtsrat kann für eine verbesserte Effizienz der Aufgaben bearbeitung Ausschüsse bilden. Im Jahr 2015 hat ein MDax-Unternehmen im Durchschnitt 3,5 Ausschüsse gebildet. Der Prüfungsausschuss zählt dabei zu den populärsten. Dieser Ausschuss wurde 2015 durchschnittlich mit etwa 37.000 Euro für den Ausschuss vorsitzenden vergütet – zusätzlich zu den zuvor genannten Komponenten. Die weiteren Mitglieder erhielten im Durchschnitt rund 17.000 Euro. Die Prüfungsausschüsse tagten im Schnitt viermal und sind durch den höheren Arbeitsaufwand und die zunehmende Anforderung an die Expertise der Prüfungsausschussmitglieder die am höchsten vergüteten Ausschüsse. 40 % der Unternehmen bilden zudem Präsidial- und Personalausschüsse. Diese tagten knapp viermal jährlich. Im Durchschnitt wird der Vorsitz des Präsidialausschusses mit rund 32.000 Euro und der des Personal ausschusses mit 25.000 Euro vergütet. Im Präsidialausschuss erhalten die weiteren Mitglieder rund 18.000 Euro, ihre Kollegen im Personalausschuss 13.000 Euro. In vielen Unternehmen sitzt sowohl dem Präsidium als auch dem Personalausschuss der Aufsichts ratsvorsitzenden vor. In diesen Fällen wird oftmals festgelegt, dass zusätzliche Ausschusstätigkeiten einer Person nur begrenzt vergütet werden. Spezielle Ausschüsse zu den Themen Technologie, Risiko, Innovation, Finanzen, Strategie, Vergütung oder Compliance finden sich im MDax nur selten und werden sehr unterschiedlich vergütet. Einzelne Unternehmen bündeln diese Sonderthemen in einem gemeinsamen Ausschuss, etwa einem Strategie- und Technologieausschuss. Rund 60 % der MDax-Unternehmen haben zusätzlich einen Nominierungs ausschuss und einen Vermittlungs ausschuss gebildet. Der Vermittlungs ausschuss muss bei paritätisch mitbestimmten Unternehmen gesetzlich verpflichtend gebildet werden. Beide Ausschüsse werden bedingt durch ihre Zielsetzung in der Praxis nur selten von den Unternehmen einberufen. Eine Vergütung ist für diese Ausschüsse häufiger als im Dax, dennoch nur in wenigen Fällen vorgesehen. Vergütungsstudie 2016 43 Deskriptive Auswertung und Analyse 4.3.2 Analyse der individuellen Vergütung Eine Analyse, die sich aufteilt in Grundvergütung, variable Vergütung, Sitzungsgeld und Ausschussvergütung auf personenindividueller Basis, ist, wie bereits im Kapitel „4.2.2 Analyse der individuellen Vergütung“ erläutert, nicht hinreichend möglich. Um Verzerrungen zu vermeiden, wird daher nachfolgend lediglich die Entwicklung der individuellen Gesamtvergütung analysiert. Untersucht werden dabei nur die ganzjährig im Amt tätigen Aufsichts ratsmitglieder. Auf Basis der Median-Gesamtvergütung stellt sich die Aufsichtsratsvergütung nach Position und Jahr wie folgt dar: Tab. 5 MDax Vergütungsvergleich Aufsichtsrat 2014 und 2015 (Median) 2014 Gesamt vergütung 2015 AR Vorsitz stellv. AR Vorsitz weiteres Aufsichts- ratsmitglied 185.250 € 119.000 € 74.000 € Die Gesamtvergütung hat sich zwischen 2014 und 2015 kaum verändert. Bei den Vorsitzenden sank sie im Median um weniger als 1 % auf rund 183.500 Euro. Einen Anstieg verzeichneten die Stellvertreter mit einem Zuwachs von etwas mehr als 2 %. Sie werden im Median mit 121.500 Euro vergütet. Die weiteren Aufsichtsratsmitglieder liegen mit ihrem Vergütungsanstieg von etwas mehr als 1 % dazwischen und erhalten im Median 75.000 Euro. Wird die tatsächliche Gesamtvergütung der einzelnen Aufsichtsratspositionen mit allen Auswirkungen durch Sitzungs gelder, Zusatzvergütungen aufgrund von Ausschusstätigkeiten sowie AR Vorsitz stellv. AR Vorsitz weiteres Aufsichts- ratsmitglied 183.625 € 121.500 € 75.000 € eventueller variabler Vergütungen betrachtet, so erhält ein Aufsichts ratsvorsitzender 2015 im Median das 2,4-Fache und der Stellvertreter das 1,6-Fache eines weiteren Aufsichts ratsmitglieds. Der Vorsitzende erzielt im Vergleich zu seinem Stellvertreter der 1,5-Fache. Diese Multiplikatoren aus der Gesamt vergütung unterscheiden sich nur leicht von den Zahlen aus der allgemeinen positionsbezogenen Vergütungs analyse der Grundvergütung. Daraus lässt sich schließen, dass vergütete Zusatztätigkeiten wie etwa die Ausschussarbeit von beiden Positionen in gleichem Maße übernommen werden. Abb. 33 Analyse der individuellen, zugeflossenen Gesamtvergütung im MDax 500 450 400 in Tsd. € 350 300 250 200 150 100 50 0 44 Vergütungsstudie 2016 2014 2015 AR Vorsitz 2014 2015 stellv. AR Vorsitz 2014 2015 weiteres Aufsichts ratsmitglied Deskriptive Auswertung und Analyse 4.3.3 Unterschiede nach Position und Geschlecht Die Aufsichtsräte der MDaxUnternehmen setzten sich 2015 aus 410 männlichen und 88 weiblichen ganzjährig im Amt tätigen Mitgliedern zusammen. Dies entspricht einer Geschlechterquote von 82 % bzw. 18 %. In der Position der Aufsichtsrats vorsitzenden reduziert sich der Anteil der Frauen jedoch auf zwei Vorsitzende und vier stellvertretende Vorsitzende. Dies entspricht einer Frauenquote von 4 % bzw. 8 %. Für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder beträgt die Quote 20 %. Aufgrund der geringen Datenbasis von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern in der Position einer (stellvertretenden) Vorsitzenden begrenzt sich die nachfolgende Auswertung der Vergütungshöhe nach Geschlecht auf die weiteren Aufsichtsratsmitglieder. Die durchschnittliche Gesamtvergütung der weiteren Aufsichtsratsmitglieder fällt demnach bei den Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen sowohl 2014 als auch 2015 geringer aus. Gründe für die geringere Gesamt vergütung könnten unter anderem fehlende oder geringere Sitzungsgelder und Ausschussvergütungen sein, die auf unterschiedliche bzw. geringere Ausschussmitgliedschaften zurück zuführen sind. Abb. 34 MDax Zusammensetzung der Aufsichtsräte nach Geschlecht männlich 434 weiblich 93 männlich 410 weiblich 88 MDax 2014 MDax 2015 4.4 Branchenanalyse Dax und MDax Im Aufsichtsrat wirken sich viele Faktoren auf die Höhe der Vergütung aus. Neben Aspekten wie Unternehmensgröße (Umsatz, Bilanz summe, Mitarbeiter), Internationalität und Hauptsitz des Unternehmens kann auch die Branche die Höhe der Aufsichtsratsvergütung beeinflussen. Nachfolgend wird, unabhängig vom jeweiligen Index, die durchschnittliche Gesamtvergütung der Aufsichtsräte nach Branche differenziert dargestellt. Dadurch ist es möglich, die Reihen folgen der Branchenvergütung der Aufsichtsräte und Vorstände zu vergleichen. 82 % der Aufsichtsrats mitglieder 2015 aller MDaxUnternehmen sind männlich. 18 % der Aufsichtsrats mitglieder 2015 aller MDaxUnternehmen sind weiblich. Vergütungsstudie 2016 45 Deskriptive Auswertung und Analyse Abb. 35Branchenunterschied der durchschnittlichen Höhe der Gesamtvergütung im Aufsichtsrat 2015 in Tsd. € 162 Dax MDax 96 176 Versorger Finanzdienstleister/ Versicherungen 168 Pharma/ Life Sciences 145 139 Chemie Fahrzeuge/ Engineering 129 Technology/ Hard+Software 121 Medien/ Unterhaltung 114 111 Bau/Immobilien Handel/ Konsumgüter 98 Stahl+Rohstoffe/ Verarbeitung 98 Logistik/Transport 46 Vergütungsstudie 2016 96 Deskriptive Auswertung und Analyse Die Betrachtung der durchschnittlichen Gesamtvergütung der Aufsichtsrats mitglieder zeigt, dass die Aufsichts ratstätigkeit in Dax und MDax unterschiedlich vergütet wird. Vergleicht man die durchschnittliche Gesamt vergütung der Aufsichtsräte mit der der Vorstände, ergeben sich erwartungs gemäß deutliche Unterschiede. Im Durchschnitt fließt einem Dax-Vorstand das 21,3-Fache der Aufsichtsrats vergütung an Gesamtvergütung zu. Im MDax ist das Verhältnis mit 20,2 ähnlich. Bezogen auf den Vorsitzenden des Vorstands und Aufsichtsrats ergibt sich ein Pay-Multiple von 16,2 im Dax bzw. 15,3 im MDax. Bezogen auf die Reihenfolge der Branchenvergütung lässt sich ein ähnlicher Vergleich zwischen Vorstand und Aufsichtsrat durchführen. Während die Unternehmen in den Branchen Pharma/Life Sciences, Handel/Konsum güter und Fahrzeuge/Engineering bei der Vorstandsvergütung die ersten drei Plätze belegen, findet sich diese klare Position bei der Aufsichtsratsvergütung nicht wieder. Die Top-3-Branchen bei den Aufsichtsräten sind: Versorger, Finanzdienstleister/Versicherungen und Pharma/Life Sciences. Die Branche Pharma/Life Sciences vergütet beide Organe auf hohem Niveau. Der Cluster Technology/Hard- und Software liegt bei beiden Organen jeweils im mittleren Bereich. Die unterschiedliche Verteilung lässt auf eine Differenzierung der Organvergütung innerhalb der Branche schließen. Denkbar ist, dass die Vorstandsvergütung sich eher am Output orientiert, wohingegen die Aufsichtsratsvergütung eher auf den Input fokussiert. Vorstellbar wäre beispielsweise, dass für die Branche Versicherung/Finanzdienstleister der Aufsichtsrat aufgrund des erhöhten Mehraufwands durch Kontrolle und Risikosteuerung entsprechend höher vergütet wird. 4.5 Würdigung und Ausblick zur Aufsichtsratsvergütung Aus den zuvor dargestellten Ergebnissen lassen sich Entwicklungstrends, Impulse und Verbesserungspotenziale für die zukünftige Berichtspraxis der Aufsichtsratsvergütung ableiten. Vergleicht man die Offenlegung der Vorstandsvergütung mit der des Aufsichtsrats zeigt sich, dass eine einheitlichere Darstellungsform in den Geschäftsberichten zu einer besseren Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der Aufsichtsratsvergütungen führen könnte. Eine klare Differenzierung und Definition der Vergütungselemente könnte die Transparenz wesentlich erhöhen. Unklarheiten innerhalb der Vergütungsdarstellungen der Unternehmen könnten so verhindert werden. Unter Berücksichtigung der geringen Komplexität und der moderaten Steigerung der Aufsichtsrats vergütung sind die aktuellen geringen regulatorischen Anforderungen angemessen. Einen regulatorischen Eingriff in die Ausgestaltung der Vergütung scheint derzeit nicht notwendig. Die steigende Grundvergütung ist unter anderem durch die Abkehr von einer erfolgsabhängigen Vergütung zu erklären. Des Weiteren kann der Anstieg der Grundvergütung mit der zunehmenden Professionalisierung des Aufsichtsrats erklärt werden. Das gilt insbesondere für die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden. Die gestiegenen Anforderungen an den Aufsichtsrat sind zum Beispiel durch erhöhte Haftungsrisiken, komplexere Geschäftsmodelle, die Forderung nach umfassender Expertise sowie einen höheren Zeitaufwand für Aufsichtsratsmandate und die Tätigkeit in verschiedenen Ausschüssen geprägt. Eine angemessene Vergütung sollte folglich funktionsbezogen strukturiert sein und sich an der erbrachten Leistung (Input) des Aufsichtsrats bemessen. Die Analyse verdeutlicht auch den sich abzeichnenden Trend hin zu einer erfolgsunabhängigen Vergütung. Im Jahr 2015 wiesen nur noch ca. 30 % der Dax- und MDax-Unternehmen eine Vergütungsstruktur mit erfolgs bezogenen Bestandteilen auf. Dabei ist die Abkehr von kurzfristigen variablen Vergütungsprogrammen wie zum Beispiel die Abhängigkeit von der jährlichen Dividende als sinnvoll zu erachten. Der Aufsichtsrat kann unter anderem durch die Wahl und die Beratung des Vorstands Einfluss auf den langfristigen Unternehmenserfolg nehmen. Im Falle einer variablen Vergütung sollten aus diesem Grund erfolgsbezogene Komponenten langfristig im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eingeführt werden. Im Dax fließt einem Vorstands vorsitzenden das 16,2-Fache der Gesamtvergütung eines Aufsichtsratsvorsitzenden zu. Für den MDax liegt dieses PayMultiple bei 15,3. Vergütungsstudie 2016 47 Denkanstöße für die Vergütungsgestaltung D Denkanstöße für die Vergütungsgestaltung 1 Mehr Nachhaltigkeit Mit der Einführung des VorstAG zogen die Konkretisierungs probleme des Nachhaltigkeits begriffs in die Vergütungsdebatte ein. Auf materiell-rechtlicher Ebene hat die Konkretisierung dieses Begriffs bei der Auslegung des § 87 Abs. 1 S. 2 AktG im Fachschrifttum vorrangig hinsichtlich der Wahrung der langfristigen Unternehmenswert entwicklung stattgefunden. Während eine detaillierte Auseinandersetzung mit ökologischen und sozialen Aspekten bislang nur vereinzelt in den Geschäfts berichten vorzufinden ist, könnte die Umsetzung der CSR-Richtlinie die detaillierte Auseinandersetzung mit Umwelt- und Sozialbelangen beschleunigen. Die von der Richtlinie betroffenen Unternehmen, insbesondere deren Vorstand und Aufsichtsrat, werden hierdurch künftig mit einer Vielzahl von Umsetzungsheraus forderungen konfrontiert sein. Das zum 6. Dezember 2016 in Kraft tretende CSR-Richtlinie-Umsetzungs gesetz fordert eine zunehmende und verpflichtende Unternehmens publizität von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren. Neben der unmittelbaren Auswirkung auf die Unternehmenspublizität kann sich diese Richtlinie auch auf die Vergütungspolitik auswirken. 48 Vergütungsstudie 2016 Im Zuge der Konkretisierung des Nachhaltigkeitsbegriffs auf HGB-Ebene könnte der Aufsichtsrat dazu veranlasst werden, zur Bemessung der Vergütung vermehrt auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren heranzuziehen. Somit kann die neue CSR-Richtlinie als Hilfsmittel zur Umsetzung nachhaltiger Bemessungsgrößen dienen und den Nachhaltigkeitsgedanken verständlich in den Zielsystemen der Vorstandsvergütung verankern, um dem Druck der Aktionäre sowie der Öffentlichkeit und der dem Vergütungs system inhärenten Intransparenz entgegenzuwirken. Es bleibt abzuwarten, ob sich die CSRRichtlinie direkt auf die Vergütungs systeme durch die Implementierung zusätzlicher nicht-finanzieller KPIs auswirken wird. Vorstellbar wäre ebenfalls, dass die erhöhte Transparenz zu einer Berücksichtigung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Aktienkurs führen wird. Dadurch könnte die CSR-Richtlinie indirekt über den Aktienkurs als KPI Einfluss auf die Vergütungshöhe der Vorstände nehmen. Ist letzteres der Fall, spricht einiges für eine verstärkte Nutzung von Aktien als Vergütungsinstrument. Alternativ könnte der Aufsichtsrat vermehrt diskretionäre Eingriffsmöglichkeiten nutzen, um die teilweise schwer zu erfassenden nicht-finanziellen Ziele angemessen zu berücksichtigen. 2 Komplexität der Vorstands vergütung reduzieren Infolge diverser Gesetzes- und Normen änderungen ist das Vergütungssystem der Vorstände immer komplexer und undurchschaubarer geworden. Erste Anzeichen zur Vereinfachung der Vorstandsvergütung sind bereits erkennbar. Es stellt sich die Frage, wie diese Komplexität zukünftig zweck adäquat weiter reduziert werden kann. Die Komplexitätsreduktion könnte sowohl für Vorstände als auch für Stakeholder des Unternehmens zu einer besseren Verständlichkeit, vereinfachten Kommunikation sowie Vergleichbarkeit der Vergütungssysteme führen. Dies sollte sich letztendlich für alle Stakeholder in einer höheren Akzeptanz der Vorstandsvergütung widerspiegeln. Unter der Annahme effizienter Märkte ist für den Anteilseigner der Aktienkurs die primäre Bemessungsgrundlage. Langfristig sollten sich demnach alle Aspekte der Nachhaltigkeit im Aktien kurs niederschlagen. Insofern stellt der Aktienkurs für die Shareholder eine nachvollziehbare Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängigen Vergütungs bestandteile dar. Um der Interessens angleichung zwischen Vorstand und Aktionären Rechnung zu tragen und den Aspekt der Nachhaltigkeit in der Vergütungssystematik zu verankern, könnte künftig verstärkt auf echte Aktienbeteiligungen im Rahmen der variablen Vergütung in Kombination mit Share Ownership Guidelines zurückgegriffen werden. 3 4 5 Altersversorgungsregelungen kritisch hinterfragen und offenlegen Ein aufgrund der vielfältigen Aus gestaltungsmöglichkeiten per se komplexes Vergütungselement stellt die Altersversorgung dar. Gleich zeitig ist es unabdingbar, die damit verbundenen Aufwendungen individualisiert offenzulegen. Im Vergütungsbericht wird beispielsweise auf verschiedene Modalitäten der Aus gestaltung und Auszahlung solcher Zusagen hingewiesen. Diese können als Einmalzahlung, in Jahresraten oder als Rente erfolgen. Einmalzahlungen, die signifikante Liquiditätsabflüsse bewirken können und aufgrund des aktuellen Niedrigzinsniveaus attraktiv sind, gilt es unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit kritisch zu hinterfragen. Weitere attraktive Regelungen in den aktuellen Altersversorgungen sind unter anderem Hinterbliebenenleistungen. So stehen beispielsweise Hinter bliebenen in der Regel 60 % des Rest barwerts der Rente zu. Um diese wichtige Information mit den Stake holdern zu teilen ist es daher umso wichtiger, diese individualisiert und standardisiert im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Mehr Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Aktionären Innerhalb des dualistischen CorporateGovernance-Systems wird die Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Investoren zunehmend akzeptiert und schafft einen Mehrwert. Die derzeitigen Kommunikationsstrukturen im Kontext der Vergütungspolitik scheinen jedoch dem Informations bedürfnis der Anteilseigner nicht vollends gerecht zu werden. Insbesondere die Kommunikation mit ausländischen Investoren bedarf einer gesteigerten Sensibilität für das dualistische System mit seinen jeweils unternehmensindividuellen CorporateGovernance-Lösungen. Als angemessener Rahmen für eine gezielte wechselseitige Kommunikation könnte eine Beteiligung des Aufsichts rats an Roadshows, Investorentreffen und Telefonkonferenzen empfohlen werden. In diesem Rahmen kann auch ein Überdenken bestehender Vergütungssysteme und deren Über arbeitung kommuniziert werden. Der Aufsichtsrat wird dadurch zunehmend aktiviert, Investoren innerhalb seines Verantwortungsbereichs zu informieren. Ve Aufsichtsratsvergütung im Zuge der Professionalisierung Die gestiegene Komplexität der Tätig keiten, der erhöhte Zeitaufwand sowie die Haftung und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder führt zu einer fortschreitenden Professionalisierung des Aufsichtsrats. Die gestiegenen Anforderungen werden sich zukünftig wohl vermehrt in einer steigenden Vergütung widerspiegeln. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie sich die erhöhte Nachfrage nach Experten für die Aufsichtsratstätigkeit auf die Dynamik der Vergütung auswirken wird. Der sich abzeichnende Trend einer Abkehr von kurzfristigen variablen Vergütungssystemen ist im Interesse einer Vermeidung von Interessens konflikten und zur Wahrung der Unabhängigkeit zu begrüßen. Um die Tätigkeiten des Aufsichtsrats dennoch langfristig am Unternehmenserfolg auszurichten, könnte eine angemessene Aktienbeteiligung, vergleichbar mit den Share Ownership Guidelines beim Vorstand, angedacht werden. t un rg ü g € Vergütungsstudie 2016 49 Anhang EAnhang 1 Definition der Vergütungselemente Um ein einheitliches Verständnis der einzelnen Vergütungselemente innerhalb der Studie zu gewährleisten, sind diese nachfolgend definiert. Da unsere Terminologie teilweise von den Begriffen des DCGK abweicht, sind die analogen DCGK-Begriffe jeweils in Klammern mit aufgeführt. Grundvergütung (Festvergütung) Die Grundvergütung umfasst die fixe Vergütung, die für ein Jahr zugesagt und meist in zwölf Monatsraten ausgezahlt wird. Kurzfristige variable Zielvergütung – STI, Ziel (einjährige variable Vergütung, gewährte Zuwendungen) Die kurzfristige variable Vergütung beschreibt einen Teil der variablen Vergütung. Sie bezieht sich speziell auf den Zielbetrag der variablen Elemente mit PerformanceZeiträumen von bis zu einem Jahr. Kurzfristige variable Vergütung – STI, Zufluss (einjährige variable Vergütung, Zufluss) Im Unterschied zur kurzfristig variablen Zielvergütung wird hier nicht von einer einhundertprozentigen Zielerreichung ausgegangen, sondern der tatsächlich in der Berichtsperiode vergütete Betrag der kurzfristigen variablen Vergütung berichtet. Gewährte langfristige variable Vergütung – LTI, gewährt (mehrjährig variable Vergütung, gewährte Zuwendungen) Diese Komponente beschreibt neben dem STI, Ziel den anderen Teil der variablen Vergütung. Sie bezieht sich speziell auf den Wert der variablen Elemente bei Gewährung mit Performance-Zeiträumen von mehr als einem Jahr. Zugeflossene langfristige variable Vergütung – LTI, Zufluss (mehrjährig variable Vergütung, Zufluss) Im Unterschied zu der gewährten langfristigen variablen Vergütung beschreibt diese Komponente den Betrag der tatsächlich in der Berichtsperiode zugeflossenen langfristigen variablen Vergütungselemente. Altersversorgung (Versorgungsaufwand) Hierunter sind die betriebliche Altersversorgung und sonstige betriebliche Versorgungsleistungen zu verstehen. Nebenleistungen (Nebenleistungen) Hierunter fallen alle Nebenleistungen, die nicht zur Altersversorgung zählen, vor allem Firmenwagen, vom Unternehmen übernommene Versicherungsprämien, erstattete Auslagen sowie weitere Sachbezüge. Gesamtvergütung, gewährt (Gesamtvergütung, gewährte Zuwendungen) Die gewährte Gesamtvergütung umfasst die Summe aus Grundvergütung, Neben leistungen, Altersversorgung sowie kurz- und langfristiger variabler Vergütung. Dabei werden für die variablen Elemente die gewährten Bestandteile bzw. Ziel beträge herangezogen. 50 Vergütungsstudie 2016 Anhang Gesamtvergütung, zugeflossen (Gesamtvergütung, Zufluss) Die zugeflossene Gesamtvergütung ist die Summe der einzelnen Vergütungs elemente, wobei für die variablen Elemente die tatsächlich in der Berichtsperiode zugeflossenen Beträge herangezogen werden. 2 Definition der Vehikel Die Ausgestaltung der variablen Vergütungssysteme beruht in der Praxis auf einer Vielzahl von Vehikeln bzw. Instrumenten. Über das Vehikel hinaus unterscheiden sich die Vergütungspläne in weiteren Details. Diese wurden bei der Datenerfassung separat aufgenommen. Die folgende Übersicht führt die in der Praxis gängigsten Vehikel auf und wie diese im Rahmen der Studie verstanden werden. Definitionen für die weiteren Plandetails folgen im nächsten Abschnitt. Bonus Der Bonus ist ein Vehikel, das ohne weitere Mechanismen auskommt. Lediglich die Zielerreichung der KPIs wird hier berücksichtigt; die Zielerreichung kann dabei grundsätzlich unterschiedlich verknüpft und gemessen werden. Deferral Ein Deferral beschreibt eine aufgeschobene einjährige variable Vergütung (STI). Diskontierte Aktien Hierbei handelt es sich um Aktien, die mit einem Abschlag auf den aktuellen Marktwert (Diskont) käuflich erworben werden. Um Arbitrage auszuschließen, sind sie mit Sperrfristen belegt. Matching Shares Ein Eigeninvestment in Aktien wird nach Ablauf einer Frist und eventuell bei Erfüllung weiterer Bedingungen in einem festgesetzten Verhältnis zum Eigen investment vom Unternehmen aufgestockt. Restricted Share Unit RSUs sind Aktienanwartschaften, die nach Ablauf einer Frist in Aktien oder Barbeträge umgewandelt werden können. Performance Share Unit PSUs sind Aktienanwartschaften, die nach Ablauf einer Frist in Aktien oder Barbeträge umgewandelt werden können, wobei die Anzahl der PSUs von der Zielerreichung abhängt. Optionen Optionen gewähren das Recht, während einer bestimmten Frist in der Zukunft Aktien zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Stock Appreciation Rights/virtuelle Option Diese entsprechen ökonomisch einer Option, wobei der Teilnehmer keinen Ausübungspreis zahlen muss, sondern den Ausübungsgewinn in bar vergütet bekommt. Vergütungsstudie 2016 51 Anhang 3 Weitere Plandetails Neben den Vehikeln machen auch Aspekte wie Settlement, Planlaufzeit und Richtung der Leistungsmessung den Charakter eines Vergütungsplans aus. Diese und weitere Details werden im Folgenden näher erläutert. Eigenständigkeit Es gibt eigenständige und nicht eigenständige Pläne. Ein eigenständiger Plan ist in sich geschlossen und bezieht seine Basis nicht aus anderen vorgelagerten Plänen. Nicht eigenständige Pläne hingegen sind nicht in sich geschlossen, sondern beziehen ihre Basis aus dem Ergebnis eines früheren Plans. Ein typisches Beispiel hierfür sind Deferrals. Ausrichtung der Leistungsmessung Die Ausrichtung der Leistungsmessung kann auf drei Wegen erfolgen: retrospektiv, geschäftsjahresbezogen und prospektiv. Der Zeitraum der Leistungsmessung erstreckt sich bei retrospektiven Plänen über das aktuelle Geschäftsjahr hinaus in die Vergangenheit. Bei geschäftsjahresbezogenen Plänen hingegen beschränkt sich der Zeitraum der Leistungsmessung ausschließlich auf das aktuelle Geschäftsjahr. Prospektive Pläne gehen über das aktuelle Geschäftsjahr hinaus und umschließen weitere, zukünftige Jahre. Planlaufzeit Pläne können einjährig und mehrjährig angelegt sein. Einjährige Pläne erstrecken sich über weniger als oder exakt ein Jahr, mehrjährige Pläne erstrecken sich über mehr als ein Jahr. Leistungsperiode Die Leistungsperiode umfasst den Zeitraum, für den die Leistung durch die Messung der KPIs erfasst wird. Key Performance Indicators (KPIs) KPIs bilden die Grundlage für die Messung der Zielerreichung. Die jeweiligen Messgrößen können separat oder in Kombination mit anderen zur Leistungsmessung herangezogen werden. Vesting Vesting beschreibt den zeitlichen Rahmen, in dem Anwartschaften aufgrund einer Beendigung des Bestellverhältnisses verfallen können. Man unterscheidet Cliff Vesting (100 % Vesting zu einem bestimmten Zeitpunkt) und Graded Vesting (stufenweises Vesting, z. B. je ein Drittel über drei Zeitpunkte hinweg). Auszahlung Bei der Auszahlung wird zwischen cash-settled und equity-settled unterschieden. Cash-settled-Pläne vergüten den Planwert zum Auszahlungszeitpunkt in bar, equity-settled-Pläne hingegen in Eigentumsanteilen am Unternehmen (z. B. Aktien). Sperrfrist Die Sperrfrist beschreibt den Zeitraum über die Leistungsperiode hinaus, während dessen der Planteilnehmer noch nicht frei über den entsprechenden Teil seiner Vergütung verfügen kann. (Zeitraum, in dem das Recht z. B. auf eine Aktie bereits erworben wurde [fully vested], aber das Wertpapier noch nicht veräußert werden darf.) 52 Vergütungsstudie 2016 Anhang 4 Branchencluster Die Folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Unternehmen je Branche und Index. Falls für die Vergütungsanalyse weniger Unternehmen berücksichtigt werden konnten, ist die entsprechende Anzahl der Unternehmen in Klammern angegeben. Unternehmen, die beispielsweise die DCGK-Mustertabellen nicht angewendet haben, sind in dieser Anzahl nicht enthalten. Index Dax MDax Dax MDax Dax MDax Dax MDax Dax MDax MDax Dax MDax Dax MDax Dax MDax Dax MDax Dax Branchencluster Bau/Immobilien Chemie Fahrzeuge/ Engineering Handel/ Konsumgüter Logistik/ Transport Medien/ Unterhaltung Anzahl Unternehmen pro Branchencluster (in den Vergütungsanalysen berücksichtigte Unternehmen) 1 6 (5) 2 8 (7) 6 (5) 14 (9) 3 4 (2) 2 1 5 (3) Pharma/ Life Sciences 3 (2) Stahl+Rohstoffe/ Verarbeitung 3 Technology/ Hard+Software Finanzdienstleister/ Versicherungen Versorger 2 4 (3) 3 2 5 4 2 Vergütungsstudie 2016 53 Ihre Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner Remo Schmid PwC AG WPG Friedrich-Ebert-Anlage 35–37 60327 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 9585-2916 [email protected] Dr. Henning Hönsch PwC AG WPG Friedrich-Ebert-Anlage 35–37 60327 Frankfurt Tel.: +49 69 9585-7739 [email protected] Über PwC Unsere Mandanten stehen tagtäglich vor vielfältigen Aufgaben, möchten neue Ideen umsetzen und suchen Rat. Sie erwarten, dass wir sie ganzheitlich betreuen und praxis orientierte Lösungen mit größtmöglichem Nutzen entwickeln. Deshalb setzen wir für jeden Mandanten, ob Global Player, Familienunternehmen oder kommunaler Träger, unser gesamtes Potenzial ein: Erfahrung, Branchenkenntnis, Fachwissen, Qualitätsanspruch, Innovationsk raft und die Ressourcen unseres Expertennetzwerks in 157 Ländern. Besonders wichtig ist uns die vertrauensvolle Zusammen arbeit mit unseren Mandanten, denn je besser wir sie kennen und verstehen, umso gezielter können wir sie unterstützen. PwC. 10.300 engagierte Menschen an 25 Standorten. 1,9 Mrd. Euro Gesamtleistung. Führende Wirtschafts prüfungs- und Beratungsgesellschaft in Deutschland. 54 Vergütungsstudie 2016 Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking Goethe-Universität Frankfurt Campus Westend Theodor-W.-Adorno-Platz 4 Tel.: +49 69 798-34749 [email protected] Über die Goethe-Universität Die Goethe-Universität ist eine forschungsstarke Hochschule in der europäischen Finanzmetropole Frankfurt. Lebendig, urban und weltoffen besitzt sie als Stiftungsuniversität ein einzigartiges Maß an Eigenständigkeit. 1914 als erste Stiftungsuniversität Deutschlands von Frankfurter Bürgern gegründet, ist sie heute mit über 47.000 Studierenden die drittgrößte Universität Deutschlands. In einem gemeinsamen Projekt haben die Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance, unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking, und PwC die Vergütungsstudie 2016 erarbeitet. Mitwirkende Mitwirkende PwC Nicole Fischer PwC AG WPG Fuhrberger Str. 5 30625 Hannover Tel.: +49 511 5357-5823 [email protected] Johannes Reich PwC AG WPG Friedrich-Ebert-Anlage 35–37 60327 Frankfurt Tel.: +49 69 9585-3667 [email protected] Martin Kaspar PwC AG WPG Friedrich-Ebert-Anlage 35–37 60327 Frankfurt Tel.: +49 69 9585-2969 [email protected] Axel Schütte PwC AG WPG Friedrich-Ebert-Anlage 35–37 60327 Frankfurt Tel.: +49 69 9585-3791 [email protected] Goethe-Universität Carolin Althoff Goethe-Universität Frankfurt, Campus Westend Theodor-W.-Adorno-Platz 4 60323 Frankfurt Tel.: +49 69 798-34753 [email protected] Anika Hanke Goethe-Universität Frankfurt, Campus Westend Theodor-W.-Adorno-Platz 4 60323 Frankfurt Tel.: +49 69 798-34752 [email protected] Laura Bundle Goethe-Universität Frankfurt, Campus Westend Theodor-W.-Adorno-Platz 4 60323 Frankfurt Tel.: +49 69 798-34731 [email protected] Vergütungsstudie 2016 55 Impressum Impressum Vergütungsstudie 2016 Herausgegeben von der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) Von Remo Schmid (PwC), Dr. Henning Hönsch (PwC) und Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking (Goethe-Universität Frankfurt) Die vorliegende Studie wurde durch die tatkräftige Unetrstützung folgender Personen realisiert: PwC: Nicole Fischer, Martin Kaspar, Axel Schütte und Johannes Reich Goethe-Universität Frankfurt: Carolin Althoff, Anika Hanke und Laura Bundle November 2016, 58 Seiten, 36 Abbildungen, 5 Tabellen, Softcover Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigungen, Mikroverfilmung, die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Medien sind ohne Zustimmung der Herausgeber nicht gestattet. Die Inhalte dieser Publikation sind zur Information unserer Mandanten bestimmt. Sie entsprechen dem Kenntnisstand der Autoren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die in der Publikation angegebenen Quellen zurück oder wenden sich an die genannten Ansprechpartner. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bekennt sich zu den PwC-Ethikgrundsätzen (zugänglich in deutscher Sprache über www.pwc.de/de/ethikcode) und zu den Zehn Prinzipien des UN Global Compact (zugänglich in deutscher und englischer Sprache über www.globalcompact.de). © November 2016 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. „PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. Vergütungsstudie 2016 57 www.pwc.de
© Copyright 2024 ExpyDoc