Nr. 39/2016 23. November 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 2 Richtlinien der Stadt Wuppertal zum Verfügungsfonds im Gebiet der Sozia‐ len Stadt Elberfeld Nordstadt / Arrenberg für den Bereich Mirker Quartier 5 Tagesordnung der 9. Zweckverbandsversammlung der Bergischen VHS am 02.12.2016 6 Aufgebote und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern 7 Öffentliche Zustellungen Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen. Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 2 von 26 Richtlinien der Stadt Wuppertal zum Verfügungsfonds im Gebiet der Sozialen Stadt Elberfeld Nordstadt/ Arrenberg für den Bereich Mirker Quartier Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 07.03.2016 die Richtlinien (Anlage 01 zur VO/0128/16) beschlossen. Präambel Im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ will die Stadt Wuppertal die aktive Mitwirkung der Bewohner/innen, der freien Träger, der Betriebe und Initiativen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts im Programmgebiet fördern. Über den Einsatz dieser Mittel sollen Bewohner/innen und Vertreter/innen von Institutionen aus dem unmittelbaren Lebensumfeld des Mirker Quartiers entscheiden. Im Rahmen eines gebietsbezogenen Verfügungsfonds sollen damit zeitnah Projekte ermöglicht werden, die der Realisierung der Entwicklungsziele des Handlungskonzeptes dienen. 1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen der Richtlinien Die Richtlinien gelten für das das Mirker Quartier als Teilfläche des Satzungsgebietes Elberfeld Nordstadt/ Arrenberg. Die Gebietsabgrenzung des Mirker Quartiers ergibt sich aus dem Ratsbeschluss vom 10.11.2014 (VO/0613/14 Stadtumbau West/Soziale Stadt Elberfeld Nordstadt/ Arrenberg: Fortschreibung des Integrierten Handlungsprogramms für die Bereiche ‚Mirker Quartier‘ und ‚Südstraße‘). Die Richtlinien basieren auf Punkt 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW vom 22.10.2008. 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Der inhaltliche Geltungsbereich dieser Richtlinien bezieht sich auf Maßnahmen, die geeignet sind, die Ziele der Stadtteilentwicklung im Programmgebiet bekannt zu machen, Bewohner/innen und Organisationen bei der Weiterentwicklung und Konkretisierung der Ziele zu aktivieren und sie bei der Realisierung der Ziele zu unterstützen. 2.2 Es werden folgende inhaltliche Kriterien zur Beurteilung der Projekte vorgegeben: Jedes Projekt soll zumindest zu einem der folgenden Punkte einen Beitrag leisten: A Grundsätzliche Zielsetzung • Verbesserung des Image des Gebietes (Außenwahrnehmung und Innensicht) • Aufwertung des Gebietes (sichtbare Aufwertung öffentlicher Räume und sichtbarer Gebäude) • Förderung des Engagements von Akteuren im Stadtteil (Bewohner/innen, Gewerbetreibende, Eigentümer/innen etc.). B Inhaltliche Schwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Bereichen: • Kinder- und Familienfreundlichkeit • Steigerung der Qualität der Umwelt • Rahmenbedingungen für lokale Ökonomie, • Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen sowie Integration von Migrantinnen und Migranten • Stadtteilkultur • Freizeitgestaltung und • Verbesserung der sozialen Infrastruktur und (Weiter-) Bildungsmöglichkeiten. Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 3 von 26 Projekte im Rahmen dieser Richtlinien sollen mindestens je einem Ziel bzw. Inhaltsbereich aus A und B zugeordnet werden können. Projekte, die mehrere Ziele gleichzeitig verfolgen, sind explizit gewünscht. 3. Zuwendungsempfänger/-innen Zuwendungsempfänger/-in für Maßnahmen nach diesen Richtlinien kann jede natürliche oder juristische Person sein. In besonders begründeten Einzelfällen und auf ausdrücklichen Beschluss des lokalen Beirats kann die Stadt Wuppertal für beteiligungsintensive und organisatorisch aufwändige Projekte die Trägerschaft übernehmen. 4. Lokaler Beirat 4.1 Für das Gebiet wird nach Beratung durch das Forum:Mirke ein lokaler Beirat gebildet, der relevante Akteure aus dem Gebiet einbezieht. Bei der Zusammensetzung ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Themen (Kultur, Jugend, Soziales, Ökonomie) und unterschiedliche Bevölkerungsgruppen nach Alter, Geschlecht und kulturellem Hintergrund vertreten sind. 4.2 Der Lokale Beirat wird durch die Bezirksvertretung Elberfeld bestätigt. 4.3 Die Geschäftsführung des lokalen Beirats wird von der Stadt Wuppertal wahrgenommen. Sie nimmt durch mindestens eine/n Vertreter/in an jeder Sitzung des lokalen Beirates teil. Sie kann die Geschäftsführung an die Durchführenden des Forum:Mirke delegieren. 4.4 Der Lokale Beirat wird mindestens zweimal pro Jahr – bei Bedarf und auf Verlangen von mindestens 25% seiner Mitglieder auch häufiger – einberufen. 4.5 Der lokale Beirat berät alle eingereichten und vorgestellten Maßnahmen und Projekte und entscheidet über die Förderung von Dritten. Der/dem Antragsteller/in soll Gelegenheit gegeben werden, ihr/sein Vorhaben selbst dem lokalen Beirat zu erläutern. Der lokale Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Sofern über den Antrag eines Mitglieds entschieden wird, nimmt dieses nicht an der Abstimmung teil. 5. Verfahren 5.1. Ein Antrag auf Förderung kann von Dritten auf dem hierfür vorgesehen Antragsformular oder formlos bei der Stadt Wuppertal, Ressort Stadtentwicklung und Städtebau, Abteilung Stadtentwicklung (101.1) eingereicht werden. Formlose Anträge sollen mindestens folgende Angaben enthalten: • Antragsteller/in • Beschreibung des Vorhabens und räumliche Zuordnung zum Projektgebiet, • Kostenaufstellung und Finanzierungsplan • Eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Erhalt des Zuwendungsbescheids nicht begonnen wird • Eine Erklärung, ob die/der Antragsteller/in allgemein oder für das betreffende Vorhaben vorsteuerabzugsberechtigt ist • Sofern es sich um Maßnahmen handelt, die besonderer Genehmigungen bedürfen, eine Erklärung, dass diese Genehmigungen vorliegen bzw. vor Projektbeginn nachgewiesen werden • Eine Erklärung, dass die Richtlinien zum Verfügungsfonds sowie die Grundlagen der Förderung nach Bundes- und Landesrecht bekannt sind und beachtet werden. Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 4 von 26 Die Stadt Wuppertal berät die Antragsteller/innen. Die Stadt Wuppertal prüft die Anträge hinsichtlich ihrer inhaltlichen und formalen Förderfähigkeit und legt sie dem lokalen Beirat zur Beschlussfassung vor. 5.2. Projekte, die von der Stadt Wuppertal durchgeführt werden, werden durch den lokalen Beirat beraten und durch ihn zur Realisierung freigegeben. 5.3. Die Stadt Wuppertal wird entsprechend den Beschlüssen des lokalen Beirats Bewilligungsbescheide erteilen. Für die Bestätigung der zweckentsprechenden Verwendung gegenüber dem Land NRW ist die Stadt Wuppertal verantwortlich. Aus diesem Grund kann sie eine Förderung verweigern, wenn eine Maßnahme/ein Projekt nicht den Zielsetzungen der gebietsbezogenen Handlungsprogramme und den Förderrichtlinien Stadterneuerung entspricht. 5.4. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der vom Land bewilligten Zuwendungen. 6. Art und Höhe der Förderung 6.1 Der Gesamtetat für Förderungen nach diesen Richtlinien richtet sich nach der Höhe der für diesen Zweck vom Land bewilligten Zuwendungen und den Ansätzen im Haushalt der Stadt Wuppertal. 6.2 Förderfähig sind ausschließlich abgrenzbare projektbezogene Ausgaben, die belegt werden können, soweit sie grundsätzlich nach Städtebauförderrichtlinien und den einschlägigen Vorgaben der jeweiligen Bewilligungsbescheide des Landes an die Stadt Wuppertal anerkennungsfähig sind. Die Vergaberegelungen der Stadt Wuppertal sind einzuhalten. Der Zuschuss beträgt 100 v. H. der anerkennungsfähigen Ausgaben. Im Falle der Anerkennung von Selbsthilfeleistungen liegt jedoch die Kappungsgrenze bei der Summe der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben. 6.5 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich nach Nachweis der entstandenen Ausgaben nach den Vorgaben der Stadt Wuppertal. 7. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Wuppertal, den 16.11.2016 gez. Meyer Beigeordneter Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 5 von 26 vhs solingen wuppertal Tagesordnung 9. Zweckverbandsversammlung in 42103 Wuppertal, Auer Schulstr. 20, Raum A204, am 02.12.2016, 16.00 Uhr Öffentlicher Teil Beantwortung von Anfragen TOP 1 Niederschrift der 8. Sitzung am 23.09.2016 TOP 2 Quartalsbericht III/2016 (Vorlage Nr. 42 ) TOP 3 Einbringung des Wirtschaftsplanentwurfs 2017 und Mittelfristige Finanzplanung (Vorlage Nr. 43 ) TOP 4 Ermächtigung zur Vornahme von Stellenausschreibungen und Einstellungen vor dem Beschluss über den Wirtschaftsplan 2017 (Vorlage Nr. 44) TOP 5 Änderung der Honorarordnung (Vorlage Nr. 45) TOP 6 Sitzungstermine 2017 (Vorlage Nr. 46) TOP 6 Verschiedenes gez. Renate Warnecke Vorsitzende der Zweckverbandsversammlung Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 6 von 26 Aufgebote und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern Einleitung von Aufgebotsverfahren und Kraftloserklärungen über in Verlust geratene Sparkassenbücher 1. Aufgebote Aufgebote vom Sparkassenbuch Nr. 4010664854 Nr. 4010664870 Nr. 4010664862 Nr. 4010608984 Nr. 4010197954 Nr. 3434370288 Nr. 3011754391 Nr. 3010201840 Nr. 3423759558 Nr. 3010201873 Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Die dreimonatige Frist zur Anmeldung der Rechte beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung im Kassenraum der Hauptstelle Wuppertal-Elberfeld. Wuppertal, den 16.11.2016 STADTSPARKASSE WUPPERTAL Der Vorstand 2. Kraftloserklärungen Kraftloserklärungen vom Sparkassenbuch Nr. 4010630210 Nr. 3418251736 Nr. 3010538829 Nr. 4010769927 Wuppertal, den 16.11.2016 STADTSPARKASSE WUPPERTAL Der Vorstand Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 7 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Konstantinos Tomaras) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐387 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Konstantinos Tomaras Charlottenstr. 71,40210 Düsseldorf 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 19.10.2016, 050055941 SB 3 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Lausen Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Firma CFE Portfolio I AG) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Firma CFE Portfolio I AG Kurfürstendamm 136, 10711 Berlin 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 60008661, 60008653, 60008646, 60008638, 60008604, 80015043, 60008596, 60008562, 60008554, 67003335 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechts‐ nachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Berbecker Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 8 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Frau Virginia‐Luminita David) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐381 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Virginia‐Luminita David Albrechtstr 43,42105 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 13.10.2016, 060245861 SB 94 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Porysiak Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Tim Ellrich) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐387 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Tim Ellrich Schwelmer Straße 31,42389 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 11.10.2016, 060245306 SB 66 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Lausen Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 9 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Georgi Gaytaninchev) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: 229 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Georgi Gaytaninchev Mollenberg 8, 88138 Hergensweiler 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.2016, 60708351 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechts‐ nachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Horn Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Yahia Laouar) Die nachstehend bezeichneten Dokumente werden hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: 229 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Die Dokumente können bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Yahia Laouar Leonhardstr. 27, 42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen der Dokumente: 28.10.2016, 69448926 02.11.2016, 60676335 / 60388113 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechts‐ nachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Horn Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 10 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Susanne Volmer) Die nachstehend bezeichneten Dokumente werden hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: 229 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Die Dokumente können bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Susanne Volmer Wettinerstraße 49, 42287 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 28.10.2016, 69047579 / 69047587 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Horn Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Yahia Laouar) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: 229 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Yahia Laouar Leonhardstr. 27, 42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.2016, 60388113 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Horn Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 11 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Yahia Laouar) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: 229 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Yahia Laouar Leonhardstr. 27, 42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 28.10.2016, 60676335 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Horn Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Marianne Hedermann) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: 229 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Marianne Hedermann Flotowstraße 60, 42289 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 28.10.2016, 61389813 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Horn Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 12 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Susanne Volmer) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: 229 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Susanne Volmer Wettinerstraße 49, 42287 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 28.10.2016, 69047579 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Horn Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Susanne Volmer) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: 229 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Susanne Volmer Wettinerstraße 49, 42287 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 28.10.2016, 69047587 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Horn Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 13 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Yahia Laouar) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: 229 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Yahia Laouar Leonhardstr. 27, 42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 28.10.2016, 69448926 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Horn Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Sefo Berisa) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Sefo Berisa Görlitzer Straße 23,42277 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 02.11.2016, 060246647 SB 92 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Malewski Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 14 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Prince Sunday Izekor) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal, JBC 24, Zimmer: 2 Lahnstr. 15, 42117 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Prince Sunday Izekor Mommsenstr. 3, 42289 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 27.10.2016, 166T584966 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Otto Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Tracje Sakirovski) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Tracje Sakirovski Königsberger Str 85A,42277 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 20.10.2016, 002029582 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Porysiak Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 15 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Firma KL Grund KG) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Firma KL Grund KG Deweerthstr. 33, 42107 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 80057086, 80057094, 80057102 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Berbecker Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Frau Helga Hübel) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Helga Hübel Gemarker Str. 2, 42275 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 61031829 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Berbecker Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 16 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Demir Ercan) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Demir Ercan Handelstr. 26, 42277 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 60028438 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Berbecker Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Firma Exclusiv Wohnbau GmbH ) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Firma Exclusiv Wohnbau GmbH Albin‐Köbis‐Str. 12, 51147 Köln 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 60388113 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Berbeckerr Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 17 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Gast, Kevin Daniel Michael ) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal, GST. 6, Leistungsgewährung , Zimmer: 211 Winklerstr. 1‐3 42283 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Gast, Kevin Daniel Michael Ostseestr. 15, 45665 Recklingausen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: Änderungsbescheid vom 18.10.2016 und Erstattungsbescheid vom 18.10.2016 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechts‐ nachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Burek, Malgorzata Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Lothar Axmacher) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Lothar Axmacher Weddigenstr. 58, 42389 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 64368913 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Berbecker Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 18 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Rainer Bäcker) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Rainer Bäcker Schillerstr. 49, 84503 altötting 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 67110817 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Berbecker Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Ramin Shah‐Sarwari 42289 Wuppertal) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal ‐ AöR, 865.24, Zimmer: 5 Lahnstr. 5, 42117 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Ramin Shah‐Sarwari Saarbrücker Str. 20, 42289 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.2016, 39148BG0547142 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder einer Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Paustenbach Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 19 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Nelson Mauricio Bento) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Bauen und Wohnen, Abteilung Baurecht, Zimmer: C 139 Johannes‐Rau‐Platz 1 (Eingang Große Flurstr.), 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Nelson Mauricio Bento Nützenberger Str. 22, 42115 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 15.11.2016, 105.27‐09943/14 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Pütz Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Alfred Rudolf Grösgen) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hier durch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Alfred Rudolf Grösgen Hufenhardt 1, 57537 Wissen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 61298718 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Berbecker Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 20 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Khalid Azouagh) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal AöR, Leistung und Recht, Rückforderung, Zimmer: 11 Lahnstr. 15, 42117 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Khalid Azouagh Tannenbergstr. 57, 42103 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 24.10.2016 39148BG0615503 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Schürmann Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Ferkan Colak) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Straßenverkehrsamt , 003.31, Zimmer: 128 – 130, 132 Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Ferkan Colak Kuchhauser Str 73 , 42349 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 25.10.2016, 003.31‐ET‐293079 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Etscheid Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 21 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Mike Bodo Bourley) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Bürgeramt, 003.2102 Standesamt, Zimmer: A‐115 Rathaus, Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Mike Bodo Bourley Liegnitzer Str. 34, 42277 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 28.10.2016, 003.2102‐ör‐NÄ Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Koza Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Carsten Hanke) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐382 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Carsten Hanke Rabenweg 80,42115 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 01.11.2016, 011219143 SB 88 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Göttker Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 22 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Firma Wupperwelt GmbH) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, Steueramt, Gewerbesteuer, Zimmer: D‐207 Rathaus,Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Firma Wupperwelt GmbH Klingelholl 43, 42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 28.10.2016, 04893608 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Voß Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Thorsten Stein) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal AöR, Geschäftsstelle 6, Zimmer: 220 Winklerstr. 1‐3, 42283 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Thorsten Stein Friedenshort 43, 42369 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 15.11.16 / 39148BG0509916 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Hufschmidt Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 23 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Pascal Wolfertz) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Leistung und Recht, Rückforderung, Zimmer: 009 Lahnstr. 15 in 42117 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Pascal Wolfertz Zeughausstr. 40, 42287 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: JBC.24 39148BG0520803 18.10.2016 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Käfer‐Friedrichs Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Kütük Demirelli) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.23, Zimmer: D‐220 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Kütük Demirelli Kieselstr. 57, 42119 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 02.11.16, 81270829 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Berbecker Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 24 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Frau Margarita Kirilova) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Margarita Kirilova Siegfriedstr 12,42117 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 08.11.2016, 060246540 SB 95 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Malewski Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Semsettin Aksoy) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Strassenverkehrsamt, 003.33, Zimmer: 117 Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Semsettin Aksoy Schmitteborn 58, 42389 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 31.10.16, 003.33/29327 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Klinkenberg Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 25 von 26 Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Nicolas Louwrens Moll) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort 302 Ordnungsamt 302.21, Zimmer A‐319 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Nicolas Louwrens Moll Friedrich‐Ebert‐Str. 165,42117 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 18.11.2016, 360022463 SB 6 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 23.11.2016 i. A. gez. Jung Der Stadtbote Nr. 39/2016 Seite 26 von 26 Herausgeber Der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Johannes‐Rau‐Platz 1 42275 Wuppertal Redaktion, Vertrieb und Abonnementsbestellung Rechtsamt Rathaus Johannes‐Rau‐Platz 1 42275 Wuppertal Telefon 0202 563 6450 E‐Mail [email protected] Internet und Newsletter‐Bestellung www.wuppertal.de/bekanntmachungen Der Stadtbote – Amtsblatt der Stadt Wuppertal – erscheint bei Bedarf ‐ in der Regel alle 2 Wochen. Einzelexemplare sind zum Preis von 2,00 EURO (einschließlich MwSt.) erhält‐ lich im Rathaus Barmen Johannes‐Rau‐Platz 1 42275 Wuppertal Jahresbezugspreis: 100,00 EURO (einschließlich MwSt. und Postzustellungsgebühr)
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