Bei der Stadt Dülmen ist zum 05. November 2016 die Stelle einer

Bei der Stadt Dülmen ist zum 05. November 2016 die Stelle einer/eines
Beigeordneten
zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 2 LBesG.
Die Stadt Dülmen, familien- und fahrradfreundliche Stadt im Kreis Coesfeld mit rd. 46.800
Einwohnern, ist landschaftlich reizvoll und zugleich sehr verkehrsgünstig zwischen dem
nördlichen Ruhrgebiet und dem Oberzentrum Münster in der westfälischen Parklandschaft gelegen.
Dülmen ist eine Stadt mit erheblichen aktuellen städtebaulichen Entwicklungen, einer lebendigen kulturellen Bewegung, einer mehr als bedarfsdeckenden Kinderbetreuungssituation, einem hervorragenden Schulsystem und einer gut aufgestellten Wirtschaft mit einer
beispielgebend geringen Arbeitslosenquote in Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus tragen eine ausgeprägte Vereinslandschaft, ein starkes bürgerschaftliches Engagement, umfangreiche Sportangebote, ein hoher Freizeitwert und attraktive
Wohngebiete dazu bei, dass es sich in Dülmen nicht nur gut arbeiten, sondern auch sehr
gut leben lässt.
Die/der künftige Stelleninhaberin/Stelleninhaber ist Mitglied des Verwaltungsvorstandes.
Ihre Aufgaben:
Der/Dem künftigen Stelleninhaberin/Stelleninhaber soll
das Dezernat II mit den Fachbereichen
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Recht
Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung (einschließlich Feuerwehr und Rettungsdienst)
Jugend und Familie (einschließlich Mehrgenerationenhaus Dülmen)
Arbeit, Soziales, Ehrenamt und Senioren
übertragen werden.
Darüber hinaus ist die Übertragung von Sonderprojekten vorgesehen.
Zusätzliche Aufgabenzuweisungen bzw. eine Änderung der Geschäftsverteilung bleiben
auch während der Wahlzeit vorbehalten.
Voraussetzungen:
Die Bewerberin/der Bewerber muss die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und ausreichende Erfahrungen für das Amt der/des Beigeordneten nachweisen. Die/der Beigeordnete muss mindestens die Befähigung zur
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst), idealerweise die Befähigung zum Richteramt bzw. zur Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer
Dienst) besitzen und einen Hochschulabschluss oder qualifizierten Abschluss einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie bzw. Fachhochschule für Verwaltung nachweisen (§
71 Abs.3, S.3 GO NRW).
Wir erwarten:
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Überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft
Hohe Motivation und soziale Kompetenz
Strategisches Denkvermögen
Verantwortungsbewusstsein, Dynamik und Entscheidungsfreude
Fähigkeit, die Beschäftigten motivierend und zielorientiert zu führen
Kommunikationsgeschick, z.B. in der Zusammenarbeit mit politischen Gremien
Erfahrungen im Projektmanagement
Die Bewerberin/der Bewerber muss über eine mehrjährige qualifikationsgerechte Führungserfahrung in Kommunen, in kommunalen Verbänden oder in ähnlichen Organisationen verfügen.
Sie/Er sollte in der Lage sein, mit Ideenreichtum, konzeptionellen Fähigkeiten und Durchsetzungsvermögen die Verwaltung im Sinne eines modernen Dienstleistungsbetriebes
bürgernah, wirtschaftlich und zukunftsorientiert mit zu gestalten.
Ebenso sollte die Fähigkeit zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Verwaltungsvorstand, mit der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen sowie den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ausgeprägt sein.
Wünschenswert sind darüber hinaus Erfahrungen in der Personalführung.
Es wird erwartet, dass die/der Beigeordnete den Wohnsitz in der Stadt Dülmen nimmt.
Rahmenbedingungen:
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf
Zeit gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz und § 119 LBG NW müssen vorliegen.
Die/der Beigeordnete wird durch die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von
acht Jahren gewählt und zur hauptamtlichen Beamtin/zum hauptamtlichen Beamten auf
Zeit ernannt.
Die Besoldung erfolgt nach der Eingruppierungsverordnung des Landes NRW in Besoldungsgruppe B 2; daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der
Eingruppierungsverordnung NRW gewährt.
Nach der Hauptsatzung der Stadt Dülmen sind hauptamtliche Beigeordnete in der Stadtverwaltung tätig. Nach § 68 GO NW wird einer/eine der Beigeordneten durch Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung zum allgemeinen Vertreter/zur allgemeinen Vertreterin
des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin bestellt. Er/Sie führt die Amtsbezeichnung "Erster Beigeordneter/Erste Beigeordnete" und wird bei der erstmaligen Bestellung nach Besoldungsgruppe B 2 vergütet. Insoweit bleibt die Entscheidung über die Bestellung der
separaten Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der
Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Entsprechendes gilt für
Schwerbehinderte.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Bürgermeisterin Lisa Stremlau, Telefon 02594/12150, gerne zur Verfügung.
Wie geht es weiter?
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, beglaubigten Zeugnisabschriften, lückenlosen Qualifikations- und Tätigkeitsnachweisen sowie Referenzen richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung als Beigeordnete/Beigeordneter“ bis zum 15.11.2016 an die
Stadt Dülmen
Die Bürgermeisterin
Frau Lisa Stremlau
- persönlich Markt 1-3
48249 Dülmen
Eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen und einen an Sie adressierten und frankierten Rückumschlag Ihrer Bewerbung
beifügen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht
erstattet.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverordneten berechtigt sind, Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden persönliche Daten der Bewerberinnen und Bewerber in der öffentlichen Beschlussvorlage zur Wahl der oder des Beigeordneten zur Kenntnis gegeben.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!