Auskunft: Bertram Burtscher T +43 5572 308 53219 Zahl: II-1301-138/2016-1 II-6109-47/2016 Dornbirn, am 09.11.2016 KUNDMACHUNG Die Messe Dornbirn GmbH (FN 59468 d; im Folgenden auch: Antragstellerin), Messeplatz 1, Dornbirn, beabsichtigt eine Änderung der bestehenden Betriebsanlage (Messeanlage) am Standort GST- NR 3408/1, GB Dornbirn (Messeplatz 1- Messegelände), durch die Errichtung und den Betrieb der neuen "Halle 5" und der "Zwischenhalle 4-5". Diese neuen Hallen sollen die alte Halle 5 und die alte Zwischenhalle 4-5 ersetzen. Die beiden Hallen sollen zu Sportzwecken (Turnen und Badminton) sowie auch für den Messebetrieb (Ausstellungshalle) genutzt werden. Die Antragstellerin hat deshalb um die gewerbebehördliche Genehmigung und die naturschutzrechtliche Bewilligung angesucht. Das Vorhaben ergibt sich aus den Plan- und Beschreibungsunterlagen von Arch DI Gerhard Wolf, Dornbirn (bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn eingelangt am 03.11.2016). Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 30.11.2016 um 09.00 Uhr mit der Zusammenkunft der Kommissionsteilnehmer an Ort und Stelle (Messebüro der Messe Dornbirn, Eingang F – bitte Parkmöglichkeit in der Tiefgarage der Halle 13 nutzen) statt. Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Österreich | www.vorarlberg.at/bhdornbirn | DVR 0058785 [email protected] | T +43 5572 308 0 | F +43 5574 511 953095 Allfällige Einwendungen können von den Parteien des Verfahrens bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn oder während der Verhandlung vorgebracht werden. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Person ihre Parteistellung verliert. Die Pläne liegen bis zum Verhandlungstag bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz, Klaudiastraße 6, zur Einsicht auf (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung). Die Vertreter der beteiligten Privatpersonen haben sich mit Vollmachten zu versehen, die sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen. Der Bezirkshauptmann im Auftrag Mag. Thomas Humpeler Seite 2
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