Teilnahmebedingungen Bewerbung Arbeitsplatz

Teilnahmebedingungen Wettbewerb Arbeitsplätze startup
space Zürich-Schlieren (#gründerstorys2)
Die Teilnahmebedingungen beziehen sich auf den Wettbewerb #gründerstorys, den die PostFinance AG (nachfolgend PostFinance) 2016 auf
ausgewählten Social Media Plattformen durchführt.
Teilnahmeberechtigte, Anmeldung
1. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften bzw. domizilierten Personen, die bei der Anmeldung mindestens 18 Jahre
alt sind.
2. Der Wettbewerb findet im Zeitraum zwischen dem 21.11.2016 und
dem 11.12.2016 statt.
3. Mit der Teilnahme bzw. dem Absenden des Bewerbungsformulars
werden die vorliegenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Auswahl der Gewinner
4. PostFinance wählt nach eigenem Ermessen aus allen zulässigen Bewerbungen drei Gewinner aus.
5. Je Gewinner werden – abhängig von der Anzahl Mitarbeiter/Beteiligten am Startup – maximal zwei Arbeitsplätze gemäss Ziffer 7
unten finanziert.
6. Die Vorselektion erfolgt zusammen mit dem Institut für Jungunternehmen (IFJ).
Gewinn und Gewinnverwendung
7. Als Gewinn übernimmt PostFinance die Mietkosten für maximal 6
Arbeitsplätze (je Gewinner maximal 2 Arbeitsplätze) im startup
space Zürich-Schlieren, welches dem Institut für Jungunternehmen
(IFJ) gehört. In den übernommenen Mietkosten inbegriffen sind:
–– Benutzung von vollständig eingerichteten und möblierten Arbeitsplätzen
–– Tägliche Reinigung der sanitären Anlagen
–– Wöchentliche Büroreinigung
–– Highspeed WLAN
–– Mitbenutzung von sanitären Anlagen und Küchen
–– Nutzung Verpflegungsautomaten
–– Kostenloste Mitbenutzung von Indoor-Lounge, Networkingzone
und Dachterrasse
–– Gesicherter Zugang 24/7 mit eigenem Schlüssel
Die Mietkosten für die Arbeitsplätze werden nach Vereinbarung mit
den jeweiligen Gewinnern für maximal 6 Monate von PostFinance
übernommen. Der jeweilige Mietvertrag wird direkt zwischen dem
Vermieter der Räumlichkeiten und den jeweiligen Gewinnern abgeschlossen. Die Übernahme der Arbeitsplätze muss innerhalb der
von PostFinance festgesetzten Zeitspanne erfolgen.
8. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
9. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn ein Teilnehmer im
Anmeldeformular falsche Angaben macht oder die Arbeitsplätze
untervermietet.
10. Die gemeinsam mit dem Gewinner definierten Bestandteile, Fristen
und Termine müssen zwingend eingehalten werden, um den Gewinn einzulösen.
11.2016 PF
Ausschluss von Wettbewerbsteilnahmen
11. PostFinance trifft den Entscheid über die Zulassung zum Wettbewerb allein und abschliessend. Sie kann eine Teilnahme am Wettbewerb ablehnen, wenn diese Nachteile für sie oder Dritte zur Folge
haben könnte. Sie darf eine Teilnahme namentlich ablehnen, wenn
ein Verstoss gegen das Gesetz, die guten Sitten oder die öffentliche
Moral oder/und die vorliegenden Teilnahmebedingungen vorliegt.
12. Stellt PostFinance während des Wettbewerbs eine Verletzung der
vorliegenden Teilnahmebedingungen fest, so ist sie berechtigt, die
damit in Verbindung stehenden Teilnehmenden unverzüglich vom
Wettbewerb auszuschliessen und einen Gewinn zu verweigern.
Datenschutz
13. Die Informationen der Teilnehmenden im Anmeldeformular werden
mit Ausnahme des Instituts für Jungunternehmen (IFJ) weder an
Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.
14. Dritten öffentlich bekannt gegeben werden hingegen Name der
Gewinner und der jeweilige Gewinn.
15. Die jeweiligen Gewinner erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass PostFinance sie als solchen in den Social Media und
anderen elektronischen oder gedruckten Kommunikationen von
PostFinance in Text, Bild und Video erwähnen darf.
Haftungsbeschränkung
16. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung von PostFinance ausgeschlossen.
Korrespondenz und Rechtsweg
17. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es erfolgt keine Begründung für
die Auswahl der Gewinner bzw. für abgelehnte Bewerbungen und­
es besteht kein Auskunftsrecht für die Teilnehmenden.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Wettbewerb unterliegt schweizerischem Recht. Für allenfalls auftretende Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand in Bern.