Erft = Verband

LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
16. WAHLPERIODE
Bereich Gewässer
Erft
=
Verband
_
Wasserwirtschaft
fur unsere Region.
STELLUNGNAHME
16/4466
Erftverband
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50103 Bergheim
Landtag NRW
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Herr Schröder
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G/Gewässer
Dr. Bernd Bucher
(02271) 88-12 17
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bernd.bucher
@erftverband.de
Bu/Rei/20161116
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Bergheim, 16. November 2016
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 23.11.2016
Unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten
der Braunkohle.
Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/12842.
Tel. (02271) 88 ·0
Fax (02271) 88 -1210
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0'45 3704 0044 0390 4000 00
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Kreissparkasse Köln
IBAN ;
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Einladung zur öffentlichen Anhörung zum o. g. Antrag der Fraktion
der Piraten danke ich Ihnen vielmals. Sie haben gebeten, vorab schriftlich
Stellung zu nehmen. Dieser Bitte komme ich gerne nach:
Nach dem Ende des Braunkohlenbergbaus sind im Bereich der Wasserwirtschaft im Wesentlichen folgende Maßnahmen durchzuführen.
1.
2.
Befüllung der Restseen.
Die Restlöcher der Tagebaue Garzweiler und Hambach werden mit
Rheinwasser, das Restloch des Tagebaus Inden mit Wasser der EifelRur befüllt. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Herstellung der
Restseen sondern auch der Wiederauffüllung der teilweise entleerten
Grundwasserleiter.
Fortführung der Infiltrationsmaßnahmen zum Schutz von Wasserversorgung. Gewässern und Feuchtgebieten.
Zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung wird seit den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts insbesondere im Nordraum des Braunkohlengebiets
ein großer Anteil des Sümpfungswassers wieder versickert. Diese
Maßnahmen müssen, wie bereits im Braunkohlenplan Garzweiler 11
(1995) festgelegt, über das Tagebauende hinaus mit Rheinwasser einige Jahrzehnte weiter betrieben werden.
0'86370502990142005895
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DE42 3707 0060 0471 000000
SW,FT· .,(·
DEUTDEDK
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Vorsitzender des
Verbandsrates:
Bürgermeister
Dr. Uwe Friedl
Vorstand:
Bauassessor Dipl.· lng.
Norbert Engelhardt
zertifiziert nach
QualitAts· und
Umweltmanagement
Technisches
SIcherheitsmanagement
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk am 23.11.2016
16. November 2016
3.
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Fortführung der Ersatzmaßnahmen zur Sicherung der Wasserversor·
fll!D.9..,
Durch die bergbaubedingte Grundwasserabsenkung werden andere
Grundwasserentnehmer (z.B. Wasserwerke der öffentlichen Wasser·
versorgung, Industrieentnehmer, etc.) in ihren Fördermöglichkeiten be·
einträchtigt. Durch Ersatzmaßnahmen des Bergbautreibenden, z.B. der
Lieferung von Ersatzwasser aus den Sümpfungsmaßnahmen, wird
dieser Eingriff seit Jahrzehnten ausgeglichen.
Die Ersatzmaßnahmen müssen auch nach Tagebauende eine Zeit
lang weitergeführt werden. Darüber hinaus macht die Beeinträchtigung
der Wasserqualität durch die Abraumkippen regional eine Anpassung
der Wasserversorgungsstruktur erforderlich.
4.
Sämtliche unter 1. - 3. genannten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
werden nach Beendigung des Braunkohlentagebaus einige Jahrzehnte
in Anspruch nehmen und spätestens mit dem erfolgten Grundwasserwiederanstieg auslaufen. Sogenannte "Ewigkeitslasten" entstehen
dadurch nicht. Im Umfeld des Tagebaus Hambach wird der Grundwasserwiederanstieg am längsten dauem; er wird dort in dem ersten Jahrzehnt des nächsten Jahrhunderts zum Abschluss kommen.
Es ist unstrittig, dass die unter Punkt 1. - 3. aufgeführten Maßnahmen
durch das Bergbauunternehmen durchzuführen bzw. zu finanzieren
sind.
Nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg werden sich in weiten Teilen
des Braunkohlengebiets wieder ursprüngliche (vorbergbauliehe) Grundwasserverhältnisse einstellen. Dauerhafte Veränderungen des Grundwasserflurabstands, d.h. des Abstands zwischen der Erdoberfläche und dem
Grundwasserspiegel, sind zum einen innerhalb rekultivierter Tagebaue und
in deren näheren Umfeld durch die neue Oberflächengestaltung, der Anlage von Restseen und durch den veränderten geologischen Aufbau (Kippen)
zu erwarten. In der Regel werden die Flurabstände dort größer ausfallen
als sie vor der bergbaulichen Einwirkung waren. Zum anderen können in
Auengebieten durch Grundwasserabsenkungen verursachte Torfsackungen auftreten, die den Flurabstand reduzieren können.
Festzuhalten ist, dass Nässeschäden an Gebäuden, die dadurch auftreten,
dass der Grundwasserflurabstand wieder vorbergbauliches Niveau erreicht,
nicht dem Bergbauunternehmen angelastet werden können. Sie sind auf
unangepasste Bauweisen zurückzuführen. Folgerichtig werden z. B. die
Maßnahmen zur Kappung der Grundwasserspitzen, die im Stadtgebiet von
Korschenbroich durchgeführt werden, nicht vom Bergbauunternehmen finanziert.
Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Hier
liegt aufgrund der intensiven Nutzung des Gebiets ein planungspolitischer
Konsens darüber vor, die ursprünglichen geringen Grundwasserflurabstän-
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk am 23.11.2016
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de nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen , dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die Wohnbebauung verträgliches Niveau dauerhaft begrenzt. Diese Maßnahmen werden gegen Ende des Jahrhunderts erforderlich werden. Sie sind zeitlich grundsätzlich unbegrenzt.
Ob und wenn ja in welchem Umfang in diesem Fall eine Mitverantwortung
des Bergbauuntemehmens gegeben ist, wird unter der Federführung des
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau cherschutz unter Beteiligung zahlreicher Institutionen aus der Region detailliert untersucht. Das Projekt (Flurabstandsprognose im Rheinischen Revier) startet in diesen Tagen. Es ist zu erwarten, dass in einigen Jahren belastbare Ergebnisse vorliegen.
Für zusätzliche Erläuterungen stehe ich im Rahmen der Anhörung gerne
zur Verfügung.
Mit freundlichen G~