Brennholzbestellung für Frühjahr 2017 Auskunft: Ab jetzt bis spätestens 21.11.2016 kann wieder Brennholz für das Frühjahr 2017 bestellt werden (im Rathaus Bilfingen, bei Herrn Bechtluft und im Rathaus Ersingen, bei Herrn Simon). Erteilt Revierförster Konstandin Sterholz: 75,- Euro pro Ster Ausgabe ca. April bis Juni 2017 1 Ster (gleich 1 Raummeter), 1 m lang, aufgesetztes Hartholz am befahrbaren Weg Brennholz in langer Form: 56,- Euro pro Festmeter Mindestbestellmenge 3 Festmeter 1 Fm (Festmeter) = 1,43 Rm (Raummeter) Ganze Stämme werden an einem fahrbaren Weg seitlich abgelegt. Es können Differenzen zu Ihrer bestellten Menge auftreten. Abweichende Mengen von bis zu 1 Festmeter sind zu tolerieren. Der Preis richtet sich nach der tatsächlichen Menge, nicht nach der Bestellung. Schlagraum: ab ca. 10,- Euro aufwärts Preis je nach Holzart, Holzmenge und Gelände. Schlagraum kann auch direkt beim Förster, Herrn Konstandin bestellt werden. Vergabegrundlage für Schlagraum ist das Merkblatt für Brennholz – Selbstwerber. Abgabe nur solange Vorrat reicht. Die Zuteilung ergeht in der Reihenfolge des Bestelleingangs. Grundlagen: Sachkundenachweis Motorsäge und persönliche Schutzausrüstung für Motorsägenarbeit sind unbedingt erforderlich. Sprechstunde: jeden Donnerstag im Rathaus Ersingen von 17.00 bis 18.00 Uhr. Abgabe des Bestellscheines bei jedem Rathaus der Gemeinde zu den üblichen Öffnungszeiten. Die Frist für Bestellungen endet am 21.11.2016 ----------------------------------------------(Zum Ausschneiden) Name: _____________________________ Straße: ____________________________ Wohnort: ___________________________ Telefon: ___________________________ Hiermit bestelle ich für das Frühjahr 2017: _______________ Schlagraum _______________ Ster Brennholz _______________ Fm Brennholz in langer Form Mengenabweichungen von bis zu 1 Fm sind zu tolerieren! Kämpfelbach, den____________________ Die Bestellung ist verbindlich! Unterschrift:_________________________ -----------------------------------------------(Zum Ausschneiden) Bitte Bestellung abgeben nicht vergessen! Forstamt Enzkreis; Forstrevier Remchingen-Kämpfelbach Merkblatt für Brennholz - Selbstwerber Selbstwerber sind die Käufer, die vom Waldbesitzer, also der Gemeinde Kämpfelbach, unaufbereitetes stehendes und liegendes Holz bzw. Nebenerzeugnisse (z.B. Zierreisig, Christbäume, Stangen, Rinde) erwerben. Dieses geschieht auf deren eigenes Risiko. Der Selbstwerber genießt deshalb keinen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung der Gemeinde. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Maßnahmen zur Unfallverhütung regeln die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) „Forsten“ der Gemeindeunfallversicherungsverbände und der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Der Selbstwerber ist für die Einhaltung der UVV eigenverantwortlich. Über wichtige Inhalte der UVV, insbesondere Hinweise zur Arbeit mit der Motorsäge, können beim Revierleiter (zuständiger Förster) Informationen angefordert werden. Der Selbstwerber sollte nur Holz werben, dass er entsprechend seinen handwerklichen Fertigkeiten und Erfahrungen ohne Gefährdung seiner selbst und Dritter (z.B. Waldbesucher), aufarbeiten kann. Die Gemeinde Kämpfelbach verlangt verbindlich das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung beim Arbeiten mit der Motorsäge, sowie einen Motorsägensachkundelehrgang im Anhalt an die Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Die Sicherung des Arbeitsfeldes gegenüber Dritten ist Sache des Selbstwerbers. Der Selbstwerber haftet auch alleine für Schäden, die er oder seine Mitarbeiter verursacht haben. Der Selbstwerber wird darauf hingewiesen, dass die Erlaubnis zur Aufarbeitung von Holz nur entsprechend der Einweisung durch den Revierleiter gültig und zeitlich begrenzt ist. Ohne gesonderte Vereinbarung gilt sie maximal für den Zeitraum von 3 Monaten, ab Datum des Kaufbeleges. Danach erlöschen alle Rechte am Flächenlos (Schlagraum), ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Nachträglich anfallendes Schadholz ist nicht in der Kauf-Vereinbarung enthalten und muss dem Revierförster zur Kenntnis gebracht werden. Bei der Aufarbeitung von stehenden Bäumen dürfen nur die vom Revierleiter dafür gekennzeichneten Bäume umgesägt werden. Im Wald kurzzeitig zwischengelagertes aufbereitetes Brennholz darf nicht an lebende Bäume gestapelt werden, da dadurch die Rinde abstirbt und den Baum beschädigt. Um Umweltbeeinträchtigungen weitgehend auszuschließen, muss beim Betrieb der Motorsäge umweltfreundliches Bio-EMS-Kettenöl verwendet werden. Die Verwendung von Altöl (Ablassöl) zur Kettenschmierung ist verboten. Die Wegebenutzung erfolgt auf eigene Gefahr und nur zum Zwecke der Selbstwerbung. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Das Fahren mit Kfz oder Schleppern außerhalb befestigter Fahrwege bedarf der Genehmigung und örtlicher Einweisung auf als solchen ausgewiesenen Erschließungslinien (= Rückegassen gekennzeichnet mit R) durch den Revierleiter. Es ist den den Selbstwerbern nicht gestattet in den Bestand zu fahren, da es dadurch flächenhaft zu schädlichen Bodenverdichtungen kommt, die das Wachstum der Bäume stören. Deshalb sollte aufbereitetes Holz nicht im Bestand, sondern gleich neben die Erschließungslinien gesetzt werden. Der Selbstwerber wird darauf hingewiesen, dass es gem. LWaldG verboten ist, im oder nahe beim Wald mit offenem Feuer zu hantieren, brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen und in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. zu rauchen. Der Selbstwerber kann dieses Merkblatt zusammen mit dem Kaufbeleg beim Revierleiter erhalten. Bei Verstößen gegen dieses Merkblatt, insbesondere Beim Arbeiten mit der Motorsäge ohne persönliche Schutzausrüstung bzw. Sachkundenachweis beim Einschlag von nicht vom Revierleiter freigegebenen Bäumen, bei der Verwendung von Altöl beim Befahren des Waldes außerhalb von Wegen und Erschließungslinien, beim Überschreiten des Aufarbeitungszeitraumes erlöschen alle Rechte aus dem mit dem Kaufbeleg abgeschlossenen Kaufvertrag. Weitergehende rechtliche Schritte können folgen. Gemeinde Kämpfelbach für den Forst, Konstandin, Revierleiter __________________________________________________________________________________
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