Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer Merkblatt für künftige Kandidatinnen und Kandidaten Allgemeine Informationen über die Durchführung des Staatsexamens 1. Inhalt des Staatsexamens Das Staatsexamen umfasst folgende Themenkreise: Themenkreis A: amtliche Vermessung insbesondere Organisation und Verfahren der amtlichen Vermessung; Grundbuch-, Vermessungsund Geoinformationsrecht; Themenkreis B: Geomatik insbesondere geodätische Grundlagen; Mess- und Auswertemethoden; Erheben, Nachführen und Verwalten von Geodaten; Datenmodellierung; Datenanalyse; Visualisierung; Themenkreis C: Landmanagement insbesondere Raumordnung und Raumentwicklung; Landumlegung und Bodenordnung; Immobilienund Bodenbewertung; Sachen- und Bodenrecht; Bau-, Planungs- und Umweltrecht; Themenkreis D: Unternehmensführung insbesondere Betriebswirtschaft; Projektmanagement; öffentliches Beschaffungswesen; Ausbildungswesen; Berufsverbände, einschliesslich der Standesregeln; öffentliches und privates Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht. Einen detaillierten Überblick vermittelt der Prüfungsstoff für das Staatsexamen für IngenieurGeometerinnen und -Geometer, welcher jährlich aktualisiert wird. Das Dokument ist abrufbar unter www.cadastre.ch Amtliche Vermessung Ingenieur-Geometer/innen Geometerpatent Staatsexamen. Informationen zu den anstehenden Prüfungen je Themenkreis liefern die Schwerpunktthemen. Diese werden den Kandidatinnen und Kandidaten jeweils mindestens drei Monate vor den Prüfungen zugestellt. Die Schwerpunktthemen und Aufgabenstellungen der früheren Prüfungen sind nicht öffentlich. Insbesondere für die Prüfungen im Themenkreis D ist eine fundierte Berufspraxis von grossem Vorteil. 2. Prüfungsort, Prüfungssession, Prüfungsdauer Das Staatsexamen finden während drei Wochen jeweils Ende August / Anfang September im Bundesamt für Sport BASPO in Magglingen (BE) statt. Die genauen Prüfungsdaten werden jeweils im Bundesblatt, in der Fachzeitschrift «cadastre», in Geomatik Schweiz sowie auf www.cadastre.ch veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern Tel. +41 31 963 22 36, Fax +41 31 963 22 97 www.swisstopo.ch / www.cadastre.ch 1/2 3. Kontaktpersonen Präsident der Eidgenössischen Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer Georges Caviezel, Ing. EPFL, Géomètre breveté Rue Louis de Savoie 72, 1110 Morges Telefon: 021 805 52 00 E-Mail: [email protected] Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer Elisabeth Bürki Gyger Bundesamt für Landestopografie, Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion, Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern Telefon: 058 464 22 36, Fax 058 469 02 97 E-Mail: [email protected] 4. Schriftliche Prüfungen Die schriftlichen Prüfungsfragen werden nur in Deutsch und Französisch abgegeben. Die Kandidatin resp. der Kandidat kann auf Wunsch jedoch auch auf Italienisch antworten. Schriftliche Unterlagen dürfen während der Prüfung verwendet werden, mit Ausnahme der Kurzprüfung im Themenkreis C. Der Austausch von mündlichen, schriftlichen, elektronischen oder wwwInformationen ist jedoch nicht zugelassen. Die Prüfungsarbeit soll eine individuelle Leistung der Kandidatin resp. des Kandidaten sein. Die Inanspruchnahme fremder Hilfe mittels Datenaustausch resp. der Beizug von Hilfen aus einem Büro etc. ist nicht zulässig und wird geahndet. Auf die Qualität und die Präsentation der Berichte und Dokumentationen wird besonderes Gewicht gelegt. 5. Mündliche Prüfungen Die mündlichen Prüfungen dauern je ca. 45 Minuten. Das Prüfungsgremium besteht aus mindestens zwei Experten bzw. Expertinnen, die sich die Rollen als Moderator/Moderatorin und Fachexperte/-expertin aufteilen. Die Prüfung erfolgt in einem Dialog in Deutsch, Französisch oder Italienisch, gemäss Wahl der Kandidatin resp. des Kandidaten. Während der Prüfung dürfen keine Unterlagen konsultiert werden. 6. Prüfungsresultate - Bekanntgabe der Resultate: Frist Die Kandidatinnen und Kandidaten werden umgehend nach der Notenkonferenz schriftlich mit eingeschriebenem Brief informiert, ob sie die Prüfungen bestanden haben oder nicht. Parallel wird diese Information am Tag der Notenkonferenz auch an die Mailadresse der Kandidatinnen und Kandidaten zugestellt. - Bestehen der Prüfung: Auskunft über die Bewertung Es erfolgt grundsätzlich keine Bekanntgabe der Bewertung bei Bestehen der Prüfung. - Nichtbestehen der Prüfung: Begründung der Geometerkommission Kandidatinnen resp. Kandidaten, die die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten eine schriftliche Begründung von der Geometerkommission. - Mündliche Auskunft über die Prüfungsresultate Einzig der Präsident ist befugt, mündlich Auskunft über die Prüfungsresultate an die Kandidatinnen resp. Kandidaten zu geben. Entsprechend sind die Expertinnen und Experten verpflichtet, Fragestellende an den Präsidenten zu verweisen. November 2016 / 2505-00-02 2/2
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