Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Rechtsfähiger Verein Definition (im Vereinsregister eingetragen = e.V.) Nicht für die Besteuerung maßgebend Körperschaft i. S. d. KStG Wichtig aber: Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen 2 Gemeinnützigkeit Vorteile der Gemeinnützigkeit Ebene des Vereins: Befreiungsmöglichkeiten Ermäßigungen Körperschaftsteuer/ Gewerbesteuer Erbschaftsteuer/ Schenkungsteuer Umsatzsteuer Umsatzsteuer ggf. bei Zweckbetrieben Ebene des Unterstützers: Spenden Freibeträge Übungsleiterpauschale Ehrenamtspauschale Abziehbarkeit beim Spender 3 Gemeinnützigkeit Der gemeinnützige Zweck im Sinne der AO gemeinnützige Zwecke Förderung bestimmter Aktivitäten u. a. Förderung des Sports nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO 4 Gemeinnützigkeit Ohne… Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit, Selbstlosigkeit, … ist es mit der Gemeinnützigkeit aus. 5 Gemeinnützigkeit Die Ausschließlichkeit Grundsatz liegt vor, wenn der Verein nur seine steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt Ausnahme wirtschaftliche Aktivitäten sind möglich, wenn diese dem gemeinnützigen Zweck dienen und nicht neben ihn treten 6 Gemeinnützigkeit Unmittelbarkeit Grundsatz Verein muss seine Satzungszwecke unmittelbar selbst verwirklichen Ausnahme z.B. Förder- oder Spendensammelvereine, die andere gemeinnützige Vereine bei ihrer Tätigkeit unterstützen 7 Gemeinnützigkeit Selbstlosigkeit Grundsatz keine eigenwirtschaftlichen Interessen Vermögensbindung bei Auflösung zeitnahe Mittelverwendung, d. h. in den auf den Zufluss folgenden 2 Kalenderjahren 8 Gemeinnützigkeit Selbstlosigkeit Ausnahmen u. a. nur geringfügige Zuwendungen an Mitglieder Rücklagenbildung über 2 Jahre hinaus fremdes Vermögen Zuwendungen, die der Vermögensbildung dienen sollen eigenes Vermögen Zweckerfüllungs- und Projektrücklage für spätere Anschaffungen Wiederbeschaffungsrücklage für den Ersatz gemeinnütziger Wirtschaftsgüter freie Rücklage (1/3 Überschuss Vermögensverwaltung und 10% der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel) Betriebsmittelrücklage 9 Gemeinnützigkeit Das Verfahren der Anerkennung durch das Finanzamt Formelle Voraussetzungen: Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen durch Bescheid nach § 60a AO wichtig: keine Entscheidung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit Finanzamt Materielle Voraussetzungen: Freistellungsbescheid oder Körperschaftsteuerbescheid mit Anlage infolge der Gründung nach erstmaliger Rechenschaftslegung anschließend: alle 3 Jahre bei vollumfänglicher Steuerbefreiung 10 Tätigkeitsbereiche wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Vermögensverwaltung Ideeller Bereich 11 volle Steuerpflicht ertragsteuerfrei, aber ggf. Umsatzsteuerpflicht steuerfrei Tätigkeitsbereiche 1. Der steuerfreie ideelle Bereich (Kernbereich) Tätigkeiten, die unmittelbar der Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke dienen Folge für den Verein Steuerbefreiung (Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) 12 Tätigkeitsbereiche 2. Die ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung rein verwaltende Tätigkeit, wie z.B. Besitz von Wertpapieren, Sparguthaben, Vermietung/Verpachtung Folge für den Verein Steuerbefreiung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) ggf. Umsatzsteuerpflicht 13 Tätigkeitsbereiche 3. Der steuerfreie Zweckbetrieb Tätigkeit dient der Förderung des Sports und steht nicht im Wettbewerb zu Unternehmen Folge für den Verein Steuerbefreiung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) ggf. Umsatzsteuerpflicht 14 Tätigkeitsbereiche 4. Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind Folgen Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht Besteuerungsgrenze liegt bei 35.000 € (Bruttoeinnahmen) bei Überschreiten der Besteuerungsgrenze liegt der körperschaftsteuerrechtliche Freibetrag bei 5.000 € 15 Tätigkeitsbereiche Sonderfall der sportlichen Veranstaltung bis 45.000 € über 45.000 € Option Grundsatz Grundsatz jeweilige Veranstaltung alle steuerfr. Zweckbetriebe Teilnahme bezahlter Sportler nur unbezahlte Sportler* steuerbefreiter Zweckbetrieb alle steuerpfl. wGB* steuerpflichtiger wGB *Option sinnvoll, wenn Verluste im stpfl. wGB entstehen, die durch den Amateurbereich verursacht wurden (ohne Option: gemeinnützigkeitsschädlich) 16 Tätigkeitsbereiche Steuerliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben Einnahmen: z.B. Verkauf von Speisen und Getränken oder Sponsoring Ausgaben: Kausale Aufwendungen Einnahmen: z.B. Eintrittsgelder, Startgebühren oder Kursgebühren Einnahmen: z.B. Zinseinnahmen oder Mieteinnahmen Ausgaben: Kausale Aufwendungen Ausgaben: Kausale Aufwendungen Einnahmen: z.B. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren oder Spenden Ausgaben: Kausale Aufwendungen Umsatzsteuer im Verein Voraussetzungen für die Umsatzsteuerpflicht 1. Steuerbarkeit nach dem Umsatzsteuerrecht a) Umsätze des unternehmerischen Bereichs • Vermögensverwaltung • Zweckbetrieb • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb b) gegen Entgelt 2. keine Steuerbefreiung • bei Vorträgen, kurzen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art mit reiner Kostendeckung • die Teilnehmergebühren sportlicher Veranstaltungen (keine bloße Nutzungsüberlassung) • Auslagenersatz für ehrenamtliche Tätigkeit 3. keine Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung • Umsatzgrenze im vorangegangenen Kalenderjahr ≤ 17.500 € • Umsatzgrenze im laufenden Kalenderjahr ≤ 50.000 € • kein Verzicht des Vereins auf die Kleinunternehmerregelung 18 Umsatzsteuer im Verein Die Steuersätze in der Umsatzsteuer 1. Regelsteuersatz von 19% für die Umsätze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs 2. Ermäßigter Steuersatz zu 7% für die steuerpflichtigen Umsätze des Zweckbetriebs oder der Vermögensverwaltung Umsätze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, die mit Gegenständen erzielt wurden, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gem. Anlage 2 zum UStG unterliegen, z.B. Verkauf von Speisen zum Mitnehmen bei Sportveranstaltungen 19 Zuwendungen Die dem Verein zugeleiteten Zuwendungen sind steuerfrei und der Zuwendende kann sie steuerlich absetzen. Dies hat folgende Voraussetzungen: freiwillige Leistung (z.B. keine Auflage in Strafverfahren) keine Gegenleistung (z.B. beim Sponsoring, wo regelmäßig eine Gegenleistung erwartet wird) Zufluss in den gemeinnützigen Bereich (ideell oder Zweckbetrieb) als Geld- oder Sachleistung (Sonderfall Mitgliedsbeitrag, der beim Mitglied nicht steuermindernd abgesetzt werden kann) grundsätzlich Nachweis durch Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster 20 Tätigkeit im Ehrenamt Begünstigte Tätigkeiten für Vereine Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG) Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) wieviel? 2.400 € p.a. was? Tätigkeit als: 720 € p.a. Keine Begrenzung auf bestimmte • Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher • Betreuer, Künstler, Pfleger Umfang? wofür? in welchem Tätigkeitsbereich? Tätigkeiten Nebenberuflich (≤ ⅓ eines Vollzeiterwerbs) Förderung • gemeinnütziger • mildtätiger oder • kirchlicher Zwecke • ideeller Bereich • Zweckbetrieb Tätigkeit im Ehrenamt Das geht gar nicht! Übungsleiterfreibetrag für Tätigkeiten als Vorstandsmitglied, Kassierer oder Platzwart mehrfache Inanspruchnahme für mehrere Tätigkeiten gleichzeitige Inanspruchnahme mit dem Ehrenamtsfreibetrag Ehrenamtsfreibetrag für Vorstandstätigkeiten, wenn die Satzung keine Tätigkeitsvergütung vorsieht 22 Tätigkeit im Ehrenamt ehrenamtlich Tätige als Arbeitnehmer des Vereins Arbeitnehmer: wenn mit dem Verein ein Anstellungs- oder Dienstverhältnis vorliegt Vorteile: Berücksichtigung des Ehrenamtsfreibetrags schon bei der monatlichen Lohnabrechnung i.H.v. 60 EUR (720 ÷ 12 Monate) Auswirkung auf die Berechnung der 450-Euro-Grenze bei Minijobs die erst oberhalb des steuerfreien Anteils ansetzt steuerfreier Reisekostenersatz nach § 3 Nr. 16 EStG 23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen erhalten Sie an den Thementischen. Die Unterlagen zur heutigen Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums www.finanzen.thueringen.de Klicken Sie auf: Steuern | Steuern Aktuell 24
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