im Rahmen des Deutsch-Georgischen Jahres durch die

Ausschreibung: Förderung von kleineren Projekten (bis maximal 8.000,- Euro) im
Rahmen des Deutsch-Georgischen Jahres durch die Deutsche Botschaft Tiflis
Unter dem Motto „მომავლის მემკვიდრეობა/Zukunft erben. Deutsch-Georgisches Jahr
2017“ feiern Deutschland und Georgien im Jahr 2017 gemeinsam wichtige Meilensteine in
ihren Beziehungen:
Vor zweihundert Jahren - 1817 - trafen die ersten deutschen Siedler in Georgien ein:
schwäbische Pietisten, die auf Einladung Zar Alexanders I. Kolonien in Bolnisi und Asureti
gründeten und in der Folge eine wichtige Rolle in der georgischen Kulturgeschichte spielen
sollten.
1991 war Deutschland der erste Staat, der die Unabhängigkeit Georgiens anerkannte.1992
wurde eine Botschaft in Tiflis eröffnet. Daher wird 2017 der 25. Jahrestag der Aufnahme
der diplomatischen Beziehungen gefeiert.
Das Deutsch-Georgische Jahr nutzt diese für unsere gemeinsame Geschichte wichtigen Jahrestage und gegenwärtige Realitäten für einen gemeinsamen und gleichzeitigen kulturellen
Auftritt Deutschlands in Georgien und Georgiens in Deutschland im Jahr 2017. Einige Veranstaltungen werden sich auch in das Jahr 2018 erstrecken, in dem Georgien Ehrengastland
auf der Frankfurter Buchmesse sein wird.
Zwei Leitgedanken strukturieren die Planungen für das Deutsch-Georgische Jahr:
- die Idee einer Gegenwart des Vergangenen
- das Prinzip einer umfassenden Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure.
Die Gegenwart des Vergangenen.
"Das Vergangene ist nicht tot; es ist nicht einmal vergangen“, schrieb William Faulkner. Die
historischen Anlässe des Deutsch-Georgischen Jahres werden nicht betrachtet als abgeschlossene und belanglose Vergangenheiten, sondern als zukunftsträchtige kulturelle Ressourcen.
Der Akzent liegt auf dem gegenwärtigen und zukünftigen Weiterwirken der gegenseitigen
kulturellen Einflüsse und der gemeinsamen demokratischen Wertorientierungen. Die Veranstaltungen geben Impulse für die Weiterentwicklung der deutsch-georgischen Beziehungen.
Die Einbeziehung der Zivilgesellschaften.
Die deutsch-georgischen Beziehungen sind heute getragen von einem dichten Netzwerk einerseits offizieller Kontakte, andererseits einer ausdifferenzierten Landschaft von NGOs und
von vielfältigen privaten Initiativen, Freundschaften und zivilgesellschaftlichen Kontakten.
Die Planungen tragen dieser bestehenden Zusammenarbeit Rechnung, indem sie ihre Akteure
einbeziehen und die erreichte Vielfalt der existierenden Beziehungen zum Ausdruck bringen.
Um eine möglichst große Bandbreite an Akteuren einzubeziehen, schreibt die Deutsche Botschaft Tiflis die Förderung von Projekten mit einem Umfang von bis zu 8.000,00 EUR je Projekt aus. Interessierte Personen/Organisationen sind aufgefordert, der Botschaft bis zum
16.12.2016 auf dem beigefügten Formular eine maximal drei Seiten umfassende Skizze ihrer
Projektidee(n) in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.
Eckdaten der Ausschreibung:
Insgesamt verfügbare Mittel: 40.000,00 EUR
Maximale Förderungshöhe pro Projekt: 8.000,00 EUR
Förderfähiger Projektzeitraum: März bis Dezember 2017
Zeitraum für die Durchführung der Projektaktivitäten: April bis Dezember 2017
Frist für die Einreichung der Projektskizzen: 16.12.2016
Vorauswahl voraussichtlich förderfähiger Projekte bis: 16.01.2017
Es können nur Projekte gefördert werden, die in Georgien durchgeführt werden (keine Projektaktivitäten in Deutschland).
Welche Ziele sollen mit den geförderten Projekten/Veranstaltungen erreicht werden?
Das Ziel des Deutsch-Georgischen Jahres besteht in einer u. a. durch Presseberichterstattung
messbaren Zunahme des Bewusstseins bei Öffentlichkeit und Entscheider_innen, dass die
gegenseitigen Beziehungen stark und vielfältig sind. Darüber hinaus sollen die Aktivitäten im
Rahmen des Jahres Impulse für eine weitere Vertiefung der deutsch-georgischen Beziehungen
geben, die über das Jahr hinaus Bestand haben und dem bereits jetzt sehr engen deutschgeorgischen Verhältnis eine neue Dynamik verleihen.
Projekte im Rahmen des Jahres sollen die erreichte Vielfalt und Tiefe kultureller, politischer
und wirtschaftlicher Gemeinsamkeiten erforschen, in verschiedenen Formaten darstellen und
dadurch noch besser als bisher im Bewusstsein der georgischen und der deutschen Öffentlichkeit verankern. Dabei sollen die Projekte auch Anstöße für neue Kooperationen liefern.
Zielgruppen des Deutsch-Georgischen Jahres in Georgien sind einerseits die allgemeine Öffentlichkeit, besonders die Jugend, der ein aktuelles, positives Deutschlandbild vermittelt
werden soll, andererseits aber auch Multiplikator_innen und Entscheider_innen in den Bereichen Politik, Bildung, Kultur und Kulturerhalt sowie Wirtschaft.
In welchen Bereichen können Projekte gefördert werden?
Aus Mitteln der Deutschen Botschaft Tiflis können Projekte gefördert werden, die der Vertiefung der deutsch-georgischen Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Zivilgesellschaft und
Bildung dienen. Sie sollen insbesondere die Perspektive neuer bzw. vertiefter Kooperationen
beinhalten, z.B.
-
Aufenthalt einer deutschen Künstlerin/eines deutschen Künstlers in Georgien mit Workshops und/oder Erarbeitung eines gemeinsamen Auftritts mit georgischen Künstler_innen.
-
Erforschung und öffentliche Präsentation eines besonderen Aspekts der deutschgeorgischen Beziehungen durch deutsche und georgische Nichtregierungsorganisationen/wissenschaftliche Einrichtungen.
-
Workshops oder andere Austauschprojekte zu aktuellen Themen in Georgien, zu denen
Deutschland über besondere Expertise verfügt bzw., die auch in der deutschen Öffentlichkeit breiten Raum einnehmen (wie z. B. Menschenrechte, Genderthemen, Stadtentwicklung, Umweltschutz, Verkehrssicherheit etc.), idealerweise unter Einbeziehung deutscher
Expert_innen. Die Projekte sollten dabei möglichst greifbare Resultate erzielen, die von
der georgischen und ggf. auch der deutschen Politik und/oder Zivilgesellschaft genutzt
werden können.
-
Projekte, die georgische Schüler_innen und/oder Student_innen zur Beschäftigung mit
Deutschland ermuntern und auf diese Weise u. a. zur Vermittlung eines zeitgemäßen
Deutschlandbildes sowie zur Erhöhung des Interesses am Erlernen der deutschen Sprache
beitragen.
Diese Beispiele stellen keine abschließende Liste zulässiger Projekte dar, illustrieren jedoch
die zentralen Förderkriterien.
Was sind weitere wesentliche Förderkriterien?
1. Nachhaltigkeit: Die Projekte sollten auf Erzielung einer bleibenden Wirkung ausgerichtet
sein.
2. Breitenwirksamkeit: Erreichen einer möglichst großen Öffentlichkeit. Projektträger werden im Sinne einer möglichst großen Breitenwirksamkeit auch in den Regionen Georgiens
ermutigt, Vorschläge für Projekte einzureichen, die auch bzw. vollständig außerhalb von
Tiflis durchgeführt werden.
Zudem gelten folgende Ausschlusskriterien:
3. Es können nur Projekte gefördert werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen
wurde.
4. Es können nur Projekte gefördert werden, die ohne finanzielle Unterstützung der Botschaft nicht umgesetzt werden könnten. Es wird allerdings begrüßt, wenn sich der Antragsteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln an den Projektkosten beteiligt.
5. Es können keine Projekte gefördert werden, die gleichzeitig vom Goethe-Institut finanziell
unterstützt werden. Auch können keine Projekte von solchen Antragstellern gefördert
werden, die eine institutionelle Förderung vom Goethe-Institut erhalten.
6. Administrative Personalkosten (z. B. Gehälter von Projektmanager_innen, Buchhalter_innen etc.) können nur in sehr begrenztem Umfang und nur dann gefördert werden,
wenn es sich um explizit projektbezogene Kosten handelt. Die Gehälter von ständigen
Mitarbeiter_innen („Stammpersonal“) der antragstellenden Organisationen können nicht
übernommen werden (auch nicht anteilig).
Wer entscheidet über eine Förderung?
Aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Mittel und des hohen Interesses am
Deutsch-Georgischen Jahr wird es der Botschaft voraussichtlich nicht möglich sein, alle eingehenden Ideen zu unterstützen. Um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten so gering
wie möglich zu halten, werden im Rahmen eines vorgeschalteten Verfahrens auf der Basis der
eingehenden Projektskizzen diejenigen Projektideen identifiziert, die unter Anlegung der vorgenannten Kriterien die beste Aussicht auf eine Förderung haben. Die Auswahl trifft die
Deutsche Botschaft Tiflis in Abstimmung mit dem Projektausschuss für das DeutschGeorgische Jahr in Georgien (bestehend aus der Deutschen Botschaft, dem Goethe-Institut
Georgien, dem georgischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und dem georgischen Ministerium für Kultur und Denkmalschutz).
Wie läuft die Förderung der vorausgewählten Projekte konkret ab?
Die Deutsche Botschaft Tiflis wird die Initiator_innen der vorausgewählten Projekte zur Einreichung eines vollständigen Projektantrags auffordern. Nach dessen Prüfung (voraussichtlich
bis Ende Februar 2017) schließen Botschaft und Initiator_in in der Regel einen Zuwendungsvertrag ab (wenn die Prüfung des vollständigen Projektantrags nicht zur Aufdeckung von
Gründen führt, die einer Förderung des Projekts entgegenstehen). Der Zuwendungsvertrag
bildet die Basis für die Auszahlung der Zuwendung durch die Botschaft (Auszahlungen erfolgen frühestens ab März 2017). Nach Durchführung des Projekts legt der Projektträger der
Botschaft einen ausführlichen Nachweis über die Verwendung der zur Verfügung gestellten
Mittel vor.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Für Rückfragen steht Ihnen das Referat für Kultur und Presse der Deutschen Botschaft Tiflis
gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an
Herrn Christopher Fronzek Tel.: +995-32-244 73 00
(für Rückfragen auf Deutsch) oder
E-Mail: [email protected]
Frau Tea Vardosanidze
Tel.: +995-32-244 73 00
(für Rückfragen auf Georgisch)
E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf Ihre Projektvorschläge!