Stand: 14.11.2016 Fragen & Antworten SBH VOB OV 094-16 TG Hermelinweg 10, Los 4 Holz-Alu Fenster Frage 1: Wir bitten Sie um die Zusendung bzw. Veröffentlichung der im LV aufgeführten Unterlagen: Details Grundrisse Ansichten Antwort: Parallel zu den Fragen und Antwort (Stand: 07.11.2016) werden die gewünschten Unterlagen als PDF-Dateien unter dem veröffentlichten Download-Link bereitgestellt. Frage 2: Vermuten wir richtig, dass im LV lediglich Kurzbezeichnungen der Pläne etc. benannt sind, zum Download die zugehörigen Dateien jedoch Langbezeichnungen benannte sind – z. B.: im LV steht „AP_DE_FT_FE_v03“ die Datei nennt sich aber „AP_DE_FT_FE_v03_RegelSockel“? Inhaltlich bilden die Dateien das Richtige ab? Antwort: Ja, die Dateien, die zum Download bereitstehen, tragen die jeweilige Langbezeichnung, wohingegen die Pläne etc. im LV mit Kurzbezeichnungen angegeben sind. Die Kurzbezeichnung besteht in der Regel nur aus einer Buchstaben-Unterstrich-ZiffernKombination, wohingegen die Langbezeichnung am Ende zusätzlich noch erklärende Worte beinhaltet. Frage 3: Auf Seite 27 des Leistungsverzeichnisses ist die Form des Fenstergriffes beschrieben. Hier wird in „FG1 nicht abschließbar“ und „FG2 abschließbar“ aufgeteilt. In den Elementpositionen ist jedoch nicht angegeben, ob nun der Fenstergriff „FG1“ oder „FG 2“ kalkuliert werden soll. Soll bei allen der nicht abschließbare Fenstergriff, außer bei den Positionen in denen explizit „FG 2“ gefordert wird, kalkuliert werden? Antwort: Die Anforderung an die Fenstergriffe wird wie folgt formuliert: Alle Holz-Alu-Einzelfenster mit Dreh-Kipp-Funktion erhalten Fenstergriffe, die von den Schülern (also jederzeit) gekippt werden können, allerdings nur von Lehrern (zur Stoßlüftung) und zur Reinigung mit Schlüssel ganz geöffnet werden können (Kipp-vor-Dreh-Funktion). Dementsprechend ist der abschließbare Fenstergriff FG2 der Standard-Griff, der für die Positionen 1.2.1 bis 1.2.4 kalkuliert werden soll. Für die Treppenhausfenster (Position 1.3) ergeben sich die Anforderungen aus dem LV und den Treppenhausdetails. Frage 4: In LV-Position 1.1.1 wird ein Mauerranddämmstreifen aus PUR in WLS 032 abgefragt und als Leitfabrikat Phonotherm angegeben. Phonotherm besitzt jedoch lediglich eine Wärmeleitfähigkeit von 0,076 W/m²K. Am Markt existieren diverse Vorwandmontage1 Stand: 14.11.2016 systeme, welche hier alternativ eingesetzt werden können. Diese entsprechen jedoch nicht der WLS 032. Könnten Sie bitte die technischen Werte in Bezug auf die Wärmeleitfähigkeit prüfen und ggf. präzisieren? Antwort: Der in Position 1.1.1 beschriebene Mauerrandstreifen aus PUR soll wie in der technischen Beschreibung des Herstellers des Leitfabrikates angegeben mit (λ=0,076 W/mK) angeboten werden. Für die Bezifferung der Wärmeleitfähigkeit in Details und LV gelten Angaben gemäß Leitfabrikat entsprechend. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc