Der digitale Lohnnachweis

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Unternehmer/-innen
Neu: Stammdatenabgleich im Vorfeld
Der digitale Lohnnachweis
Vor der eigentlichen Meldung zum Lohnnachweis werden
Stammdaten zur Unfallversicherung des Betriebs abgeglichen. Auf diese Weise können anschließend nur vollständige und korrekte Nachweise übermittelt werden.
Den Stammdatenabgleich müssen die Unternehmen über
ihr Entgeltabrechnungsprogramm anstoßen.
Neuerungen beim Meldeverfahren
• Betriebsnummer der BGW: 15186676
Haben Sie Fragen zum Meldeverfahren?
• Mitgliedsnummer bei der BGW (zehnstellige Kunden-
nummer)
• PIN
Tipp: Wenn Entgeltabrechnung und Unfallversicherungsmeldung von Ihrem Steuerberatungsbüro ausgeführt
werden, leiten Sie die Zugangsdaten rechtzeitig weiter.
Lohnnachweis ohne Abrechnungsprogramm
Beim digitalen Lohnnachweis können Daten nur über eine
gesicherte und verschlüsselte Verbindung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen übertragen werden. Wird keines verwendet, können Sie alternativ eine
Ausfüllhilfe nutzen (zum Beispiel sv-net).
Erläuterungen und Hilfen zum neuen digitalen Lohnnachweis:
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lohnnachweis
Erläuterungen und Hilfen zum bisherigen Entgeltnachweis:
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entgeltnachweis
Kontakt zur BGW:
Tel.: (040) 202 07 - 11 90
E-Mail: [email protected]
BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg
Bestell-Nr.: TS-FDLn · 09/2016 · MN/IS · Foto Titel: Fotolia/chagin; Innenseite: Fotolia/momius; Rückseite: Fotolia/lev dolgachov
Die dazu nötigen Zugangsdaten erhalten Sie mit der Post
– zusammen mit dem Formular für den parallel laufenden
Entgeltnachweis – im November 2016:
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
UV-Meldeverfahren:
Nur noch 2017 und 2018:
Entgeltnachweis als Basis für Beitragsberechnung bei der BGW
NEU ab 01.01.2017 jährlich:
Digitaler Lohnnachweis im Parallelverfahren
(ab 2019 als Basis für Beitragsberechnung)
2016
2017
Mitte Februar 2017
für Beitragsjahr 2016
NEU ab 01.12.2016
Stammdatenabgleich
Vom Entgeltnachweis zum digitalen Lohnnachweis
Parallelverfahren sichert Datenqualität
Alle Unternehmen melden jährlich Löhne und Gehälter,
Arbeitsstunden und die Anzahl ihrer Beschäftigten an die
gesetzliche Unfallversicherung (UV). Für nicht staatliche
Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege ist die BGW zuständig. Auf der Grundlage Ihrer Angaben berechnen wir Ihren Versicherungsbeitrag.
In einer auf zwei Jahre angelegten Übergangsphase übermitteln die Unternehmen ihre Daten sowohl über den neuen
digitalen Lohnnachweis als auch mit dem bekannten Entgeltnachweis. Das Parallelverfahren soll sicherstellen, dass
die richtigen Daten übermittelt werden und die BGW den
Beitrag auch weiterhin korrekt berechnen kann. Ab 2019 –
also für das Beitragsjahr 2018 – erfolgt die Meldung ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis.
Bislang erfolgt die Meldung bei der BGW schriftlich, per Fax
oder online mit dem Entgeltnachweis. Ab dem 1. Januar 2017
wird schrittweise ein neues, elektronisches Meldeverfahren
eingeführt: der digitale Lohnnachweis.
Das UV-Meldeverfahren wird damit standardisiert und zu einem festen Bestandteil in zertifizierten Entgeltabrechnungsprogrammen.
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Beitragsberechnung:
immer rückwirkend fürs Vorjahr
Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird immer
rückwirkend erhoben, sobald die Höhe der Ausgaben für
Prävention und Versicherungsfälle feststeht. Diese Ausgaben werden nachträglich auf die versicherten Unternehmen
umgelegt. Wenn also der digitale Lohnnachweis am 1. Januar
2017 startet, melden Sie wie bisher Ihre Daten für das
zurückliegende Jahr 2016.
2018
Mitte Februar 2018
für Beitragsjahr 2017
Ab 2019
Jeweils bis 16.02. eines Jahres
für vorangegangenes Beitragsjahr
Jeweils im Vorfeld zum digitalen Lohnnachweis
Diese Angaben werden mit dem digitalen Lohnnachweis an die BGW übermittelt:
• Betriebsnummer der BGW: 15186676
• Mitgliedsnummer bei der BGW (zehnstellige Kunden-
nummer)
• bezogen auf die Gefahrtarifstellen:
–beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
–geleistete Arbeitsstunden
–Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer