www.bgw-online.de Unternehmer/-innen Neu: Stammdatenabgleich im Vorfeld Der digitale Lohnnachweis Vor der eigentlichen Meldung zum Lohnnachweis werden Stammdaten zur Unfallversicherung des Betriebs abgeglichen. Auf diese Weise können anschließend nur vollständige und korrekte Nachweise übermittelt werden. Den Stammdatenabgleich müssen die Unternehmen über ihr Entgeltabrechnungsprogramm anstoßen. Neuerungen beim Meldeverfahren • Betriebsnummer der BGW: 15186676 Haben Sie Fragen zum Meldeverfahren? • Mitgliedsnummer bei der BGW (zehnstellige Kunden- nummer) • PIN Tipp: Wenn Entgeltabrechnung und Unfallversicherungsmeldung von Ihrem Steuerberatungsbüro ausgeführt werden, leiten Sie die Zugangsdaten rechtzeitig weiter. Lohnnachweis ohne Abrechnungsprogramm Beim digitalen Lohnnachweis können Daten nur über eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen übertragen werden. Wird keines verwendet, können Sie alternativ eine Ausfüllhilfe nutzen (zum Beispiel sv-net). Erläuterungen und Hilfen zum neuen digitalen Lohnnachweis: www.bgw-online.de/ lohnnachweis Erläuterungen und Hilfen zum bisherigen Entgeltnachweis: www.bgw-online.de/ entgeltnachweis Kontakt zur BGW: Tel.: (040) 202 07 - 11 90 E-Mail: [email protected] BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg Bestell-Nr.: TS-FDLn · 09/2016 · MN/IS · Foto Titel: Fotolia/chagin; Innenseite: Fotolia/momius; Rückseite: Fotolia/lev dolgachov Die dazu nötigen Zugangsdaten erhalten Sie mit der Post – zusammen mit dem Formular für den parallel laufenden Entgeltnachweis – im November 2016: FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN UV-Meldeverfahren: Nur noch 2017 und 2018: Entgeltnachweis als Basis für Beitragsberechnung bei der BGW NEU ab 01.01.2017 jährlich: Digitaler Lohnnachweis im Parallelverfahren (ab 2019 als Basis für Beitragsberechnung) 2016 2017 Mitte Februar 2017 für Beitragsjahr 2016 NEU ab 01.12.2016 Stammdatenabgleich Vom Entgeltnachweis zum digitalen Lohnnachweis Parallelverfahren sichert Datenqualität Alle Unternehmen melden jährlich Löhne und Gehälter, Arbeitsstunden und die Anzahl ihrer Beschäftigten an die gesetzliche Unfallversicherung (UV). Für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege ist die BGW zuständig. Auf der Grundlage Ihrer Angaben berechnen wir Ihren Versicherungsbeitrag. In einer auf zwei Jahre angelegten Übergangsphase übermitteln die Unternehmen ihre Daten sowohl über den neuen digitalen Lohnnachweis als auch mit dem bekannten Entgeltnachweis. Das Parallelverfahren soll sicherstellen, dass die richtigen Daten übermittelt werden und die BGW den Beitrag auch weiterhin korrekt berechnen kann. Ab 2019 – also für das Beitragsjahr 2018 – erfolgt die Meldung ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis. Bislang erfolgt die Meldung bei der BGW schriftlich, per Fax oder online mit dem Entgeltnachweis. Ab dem 1. Januar 2017 wird schrittweise ein neues, elektronisches Meldeverfahren eingeführt: der digitale Lohnnachweis. Das UV-Meldeverfahren wird damit standardisiert und zu einem festen Bestandteil in zertifizierten Entgeltabrechnungsprogrammen. www.bgw-online.de/lohnnachweis Beitragsberechnung: immer rückwirkend fürs Vorjahr Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird immer rückwirkend erhoben, sobald die Höhe der Ausgaben für Prävention und Versicherungsfälle feststeht. Diese Ausgaben werden nachträglich auf die versicherten Unternehmen umgelegt. Wenn also der digitale Lohnnachweis am 1. Januar 2017 startet, melden Sie wie bisher Ihre Daten für das zurückliegende Jahr 2016. 2018 Mitte Februar 2018 für Beitragsjahr 2017 Ab 2019 Jeweils bis 16.02. eines Jahres für vorangegangenes Beitragsjahr Jeweils im Vorfeld zum digitalen Lohnnachweis Diese Angaben werden mit dem digitalen Lohnnachweis an die BGW übermittelt: • Betriebsnummer der BGW: 15186676 • Mitgliedsnummer bei der BGW (zehnstellige Kunden- nummer) • bezogen auf die Gefahrtarifstellen: –beitragspflichtiges Arbeitsentgelt –geleistete Arbeitsstunden –Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
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