Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher.
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden
Bedingungen an. Als Verwender des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme
wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Vermieter / Eigentümer.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich
für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt die Objektnachweise und
Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers welche zuvor schriftlich
erteilt werden müssen an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese
Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die
Informationen weitergegeben hat den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem
Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf bei einem Verkaufsauftrag sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer
provisionspflichtig tätig werden.
§ 3 Eigentümer- / Vermieterangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom
Vermieter / Verkäufer bzw. von einem vom Vermieter / Verkäufer bzw. beauftragten Dritten
stammen und von ihm dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist
Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der
diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber ( Vermieter / Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des
beabsichtigten Mietvertrages / Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift
des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des
vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber
erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche
Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem
WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
Provisionspflicht
An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten
Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer
Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des
Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen
wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 5 Ersatz- und Folgegeschäft
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen
besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im
Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom
Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum
Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem
Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder
das nachgewiesenen Objekte käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw.
umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht
erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprüngliche vorgesehen
wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der
wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen,
nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritte, Telefonkosten,
Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein
Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt,
soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein
Leben verliert. Das Unternehmen Sandra Piller Immobilien haftet nicht für die Bonität der
vermittelten Vertragspartei.
§ 8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler
beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung
auslösende Handlung begangen worden sind. Sollten die gesetzlichen
Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen,
gelten diese.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers (Gerichtssitz Augsburg).
§ 10 Salvatoresche Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn
innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden,
die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen
den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Nutzungsbedingungen / Datenschutz / Urheber- und Kennzeichenrecht
1. Nutzung dieses Angebotes
a. Sandra Piller Immobilien übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Dies
betrifft insbesondere alle Angaben und Funktionen in unserem Objektbereich
(Abruf und Darstellung von Immobilien, siehe auch unsere AGB).
b. Sandra Piller Immobilien behält sich vor, Inhalte und Angebote auch ohne
Vorankündigung jederzeit einzustellen oder zu entfernen.
Dadurch entstehende Schäden gehen nicht zu Lasten von Sandra Piller
Immobilien.
2. Verweise auf fremde Internetseiten (Links)
a. Ein Link ist ein direkter oder indirekter Verweis auf eine fremde Internetseite.
b. Links werden vor Freischaltung im möglichen Umfang auf rechtliche
Unbedenklichkeit geprüft. Ein externer Link kann sich jederzeit ändern, was
nicht im Einflussbereich von Sandra Piller Immobilien liegt. Bei Links, die
außerhalb des Verantwortungsbereiches von Sandra Piller Immobilien liegen,
würde eine Haftungsverpflichtung ausschließen in dem Fall in Kraft treten, in
dem Sandra Piller Immobilien von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch
möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu
verhindern.
c. Die Feststellung gilbt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes
gesetzten Links sowie für Fremdeinträge in interaktiven Diensten.
3. Datenschutz
a. Dieses Angebot beinhaltet Möglichkeiten der Kommunikation und
Datenübermittlung an uns.
b. Alle übermittelten Daten, insbesondere personenbezogene Daten werden
absolut vertraulich behandelt und nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der
Betroffenen an Dritte weitergeleitet. Wir weisen darauf hin, dass der
Datenschutz in offenen Netzten wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand
der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann.
c. Wir schätzen Ihr Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Wir wenden
äußerste Sorgfalt an, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen.
4. Urheber- und Kennzeichenrecht
a. Alle genannten und evtl. durch Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen
unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen
Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen
Eigentümer. Allein aufgrund der Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen,
dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
b. Sämtliche Texte, Grafiken und Fotos sind urheberrechtlich geschützt und
dürfen nur mit Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber veröffentlicht
werden. Missbrauch wird verfolgt.
5. Salvatoresche Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn
innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden,
die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen
den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.