Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher. Gültigkeit Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwender des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Vermieter / Eigentümer. § 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers welche zuvor schriftlich erteilt werden müssen an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Doppeltätigkeit Der Makler darf bei einem Verkaufsauftrag sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden. § 3 Eigentümer- / Vermieterangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Vermieter / Verkäufer bzw. von einem vom Vermieter / Verkäufer bzw. beauftragten Dritten stammen und von ihm dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 4 Informationspflicht Der Auftraggeber ( Vermieter / Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Mietvertrages / Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Provisionspflicht An Provision sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet. § 5 Ersatz- und Folgegeschäft Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesenen Objekte käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprüngliche vorgesehen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. § 6 Aufwendungsersatz Der Kunde ist verpflichtet dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritte, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. § 7 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Das Unternehmen Sandra Piller Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. § 8 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden sind. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 9 Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers (Gerichtssitz Augsburg). § 10 Salvatoresche Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. Nutzungsbedingungen / Datenschutz / Urheber- und Kennzeichenrecht 1. Nutzung dieses Angebotes a. Sandra Piller Immobilien übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Dies betrifft insbesondere alle Angaben und Funktionen in unserem Objektbereich (Abruf und Darstellung von Immobilien, siehe auch unsere AGB). b. Sandra Piller Immobilien behält sich vor, Inhalte und Angebote auch ohne Vorankündigung jederzeit einzustellen oder zu entfernen. Dadurch entstehende Schäden gehen nicht zu Lasten von Sandra Piller Immobilien. 2. Verweise auf fremde Internetseiten (Links) a. Ein Link ist ein direkter oder indirekter Verweis auf eine fremde Internetseite. b. Links werden vor Freischaltung im möglichen Umfang auf rechtliche Unbedenklichkeit geprüft. Ein externer Link kann sich jederzeit ändern, was nicht im Einflussbereich von Sandra Piller Immobilien liegt. Bei Links, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Sandra Piller Immobilien liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließen in dem Fall in Kraft treten, in dem Sandra Piller Immobilien von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. c. Die Feststellung gilbt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links sowie für Fremdeinträge in interaktiven Diensten. 3. Datenschutz a. Dieses Angebot beinhaltet Möglichkeiten der Kommunikation und Datenübermittlung an uns. b. Alle übermittelten Daten, insbesondere personenbezogene Daten werden absolut vertraulich behandelt und nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen an Dritte weitergeleitet. Wir weisen darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzten wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann. c. Wir schätzen Ihr Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Wir wenden äußerste Sorgfalt an, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen. 4. Urheber- und Kennzeichenrecht a. Alle genannten und evtl. durch Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. b. Sämtliche Texte, Grafiken und Fotos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber veröffentlicht werden. Missbrauch wird verfolgt. 5. Salvatoresche Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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