Kurs für Fortgeschrittene Kant. Gebäude

DEPARTEMENT
VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Kurs für Fortgeschrittene
Kant. Gebäude- und Wohnungsregister
Schulungsunterlagen
Februar – November 2016
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Herzlich Willkommen
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
2
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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3
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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4
Statistik Aargau
Nachfolgend ist die Nutzung der Daten durch die
Statistik Aargau beschrieben.
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5
Der aktuelle Gebäude- und Wohnungsbestand
> Es wird der effektive Wohnungsbestand ermittelt.
> Das Eidgenössische GWR liefert jährlich eine neue
Grundbestandsaufnahme.
> Die Veränderungen des Gebäude- und
Wohnungsbestandes von Jahr zu Jahr müssen mit
den Mutationen aus der Bau- und Wohnbauerhebung
erklärt werden können. Dabei gilt die Formel:
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6
Der aktuelle Gebäude- und Wohnungsbestand
Bestand Gebäude bzw. Wohnungen Vorjahr
+ Neuerstellte Gebäude bzw. Wohnungen
± Gewinn und Verlust durch Umbau
– Verlust durch Abbruch
± Bereinigungen (ist die Differenz, die nicht erklärt
werden kann)
-------------------------------------------------------------------= Bestand aktuelles Jahr
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7
Entwicklung der Bereinigungen
§ Die Bestände sind plausibel
§ Seit der jährlichen Erfassung 2010 gibt es eine hohe
Anzahl Bereinigungen - Differenzen, die nicht mit
Neu, Umbau oder Abbruch erklärt werden können.
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8
Schlussfolgerung
> Mit den Mutationen (Neubau, Umbau, Abbruch), die
ebenfalls aus dem GWR gezogen werden, können
die Veränderungen der Wohnungsbestände aber
nicht erklärt werden!
> Die Zahl der entstehenden jährlichen Bereinigungen
ist damit zu hoch.
> Behebung:
> Das GWR muss unbedingt aktuell gehalten und
laufend nachgeführt werden. Neue Wohnungen
müssen über ein Bauprojekt erfasst werden.
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Nutzen bzgl. Wohnungszahlen
˃ Wichtiger Wirtschaftsindikator für Bauwirtschaft und
Immobilienhandel
Ungenaue Registerführung führt dazu, dass der
Wohnungszuwachs nicht über die Bautätigkeit erklärt
werden kann. Damit besteht die Gefahr, dass die
effektive Bautätigkeit über- oder unterschätzt wird. Dies
kann gerade für Bauinvestoren zu folgeschweren
Fehlinvestitionen führen, was langfristig zu grossen
volkswirtschaftlichen Schäden führen kann. Ungenaue
Registerführung hat also unter Umständen indirekte
finanzielle Folgen für die Gemeinden.
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10
Erhebungsdaten Baustatistik kGWR
1. Zyklus: 05.01.
2. Zyklus: 05.04.
3. Zyklus: 05.07.
4. Zyklus: 05.10.
Fällt das Datum auf ein Wochenende oder einem Feiertag, gilt
immer der vorherige Werktag als Abgabetermin.
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11
Gesetzliche Grundlage
Register- und Meldegesetz, RMG, SAR 122.200, vom
18.11.2008
§18 Bearbeitungsweise
Die Gemeinden verarbeiten Meldungen, welche die
Einwohner- oder Objektregister betreffen,
raschestmöglich und melden die Mutationen
umgehend an das kantonale Einwohnerbeziehungsweise Objektregister.
D. h.: Alle Bauprojekte erfassen bzw.
spätestens nach Erteilung der Baubewilligung!
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12
Baustatistik: Hilfsmittel
•
Merkmalskataloge:
Gebäude- und Wohnungen
Bauprojekte
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/00/05/blank/01/06/01.
html
•
Merkblätter BFS
Nr. 11 Umbauprojekte à Wichtig!
https://www.housing-stat.ch/de/benutzerhilfen_Merk.html
•
Zusammenfassung wichtigster Fachwörter
https://www.ag.ch/de/dvi/gemeindeaufsicht/fachstelle_datenaustausch/o
bjektregister/schulungen_1/schulungen_3.jsp
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13
Qualitätskontrolle
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14
Qualitätskontrolle
Qualitätskontrolle:
Übersicht aller Fehler,
Warnungen und
fehlerfreien Entitäten
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15
Erhebungsstelle
Voraussetzung: Qualitätskontrolle = 100%
Qualitätskontrolle starten (Job startet
sofort)
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16
Qualitätskontrolle
Während die Überprüfung läuft, können keine Daten erfasst werden.
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17
Abschluss Baustatistik
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18
Baustatistik: Suchkriterien
Auswahlmöglichkeit um
nach unterschiedlichen
Projektstatus zu suchen.
1
2
4
3
Auswahlmöglichkeit um
direkt nach Projekten mit
Fehlern oder mit
Warnungen zu suchen.
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19
Baustatistik: Fehlerliste
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20
Suchkriterien für die Baustatistik
Durch Klick auf
„Prüfungsergebnis
anzeigen“ werden die
Fehler und/oder
Warnungen in einem
neuen Fenster
angezeigt
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21
Monatliche Fehlerliste Fachstelle
Die monatliche Fehlerliste, welche von der Fachstelle
Datenaustausch generiert und versandt wird, entspricht den
bestehenden Fehlern im GWR gemäss den oben aufgeführten
Folien.
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22
Kontrollliste vom BFS (I)
Nach Abschluss der Baustatistik werden vom BFS Kontrolllisten
erstellt. Das BFS überprüft die Eingaben auf deren "Logik". Dies
hat zur Folge, dass im kGWR fehlerfreie Eingaben angepasst
werden müssen.
Beispiel: Typ der Bauwerke à Auf welche Art von Gebäude sich
der Umbau bezieht (z. B. EFH).
Wir empfehlen die Bereinigung der Liste bis zur nächsten
Erhebung vorzunehmen. Die Fehler sind in rot und in blau
markiert. Beide Fehlertypen müssen im kGWR behoben
werden.
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23
Kontrolllisten vom BFS (II)
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Häufigste Eingabefehler (I)
Bauprojekte:
• Neue Gebäude und Bauprojekte werden nach Datenlieferung
der Fachstelle an das BFS erfasst
• Alle Bauprojekte erfassen (Tiefbau, Reklametafeln, etc.)
• Status stufenweise eingeben à Wichtig für den Meldefluss
zwischen Bauverwaltung und Nachführgeometer
• Status "Bewilligung erteilt aber nicht baubegonnen":
projektiertes Gebäude erfassen
• Typ der Bauwerke: bezieht sich immer auf das bestehende
Gebäude (EFH, MFH, etc.) à BFS-Merkblatt Nr. 11
• Fertigerstellte Gebäude und Wohnungen im Bauprojekt
erfassen
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25
Häufigste Eingabefehler (II)
Bauprojekte:
• Bauende nachtragen
• Baumonate nachtragen
• Bei Grossprojekten Anzahl der Wohnung zwischen Bauprojekt
und Gebäude überprüfen (muss übereinstimmen)
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26
Häufigste Eingabefehler (III)
Gebäude:
• Abbruch mit Neubau: Das bestehende (alte) Gebäude
abbrechen. Der Neubau neu erfassen: Kein EGID-Recycling!
à BFS Merkblatt Nr. 12
• Status "projektiert/im Bau": Baujahr erst nach Fertigstellung
einsetzen
• Fehlende Adresse/Eingänge
• Renovationsjahr einsetzen bei grossen An- bzw. Umbauten und
Wechsel der Heizungsart à BFS Merkblatt Nr. 11
• Bei Umbauten bleibt der Gebäudestatus "bestehend"
• Neue Gebäude via Bauprojekt erfassen
• Neue Wohnungen dürfen bei bestehenden Gebäuden nur via
Bauprojekt erfasst werden
• Versicherungsnummer nachtragen
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27
Häufigste Eingabefehler (V)
Gebäude:
• Baujahr der Wohnung liegt vor dem Baujahr des Gebäudes
• Baumonat und –jahr liegen nach dem Datum der Fertigstellung
des Projekts
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28
Empfehlungen zur Aufwandminimierung
•
•
•
Bauprojekte laufend auf Stand überprüfen und abschliessen
(häufigster Fehler: Aufgrund der Baudauer ist das Projekt
abgeschlossen. Bitte überprüfen.)
Fehler sind im System nach erfolgter Speicherung sofort
ersichtlich à sofort beheben und nochmals speichern.
Neubauten mit Wohnnutzung werden von der EWK benötigt à
diese Eingaben mit Prio 1 behandeln.
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29
Erhebungsstelle: Kosten
˃ Die Kosten werden jeweils im 1. Quartal erhoben
> Definition der Unterhaltsausgaben
Als Ausgaben für Unterhaltsarbeiten gelten die Kosten für
Instandhaltung (Wahren der Funktionstüchtigkeit). Nicht bauliche
Unterhaltsarbeiten (z. B. Winterdienst) werden nicht erfasst. Für
alle anderen Arbeiten der öffentlichen Verwaltungen (Neubauten,
Umnutzungen, Erweiterungen und Abbrüche) müssen Projekte
erfasst werden.
> Kontierung
Konto 3140 – 3145 sowie Ausgabenkonto aus
Investitionsrechnung berücksichtigen (5000 / 5010 / 5020 / 5030 /
5040)
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30
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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31
Archivierung
Die Baustatistik-Lieferung an das BFS darf nur aktuelle Daten
beinhalten. Bauprojekte, welche den Status annulliert,
zurückgestellt oder abgeschlossen erhalten, werden somit nach
erfolgter Quartalslieferung an das BFS, archiviert.
In der Zeit zwischen Lieferung der kGWR-Daten an das BFS und
der Freigabe der Daten durch das BFS, kann eine Woche
vergehen. In dieser Zeit können neue Bauprojekte erstellt jedoch
bestehende nicht verändert werden. Nach erfolgter Archivierung
werden die Gemeinden via Mail informiert.
Die Fachstelle Datenaustausch ist bestrebt, diese aktuelle
Methode zu optimieren und die Zeitdauer von einer Woche zu
verringern.
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32
Archivierung: Anzeige im kGWR
Archivierte Bauprojekt werden im kGWR kursiv angezeigt. Bei der
Bauprojektsuche muss der Status "alle anzeigen" ausgewählt
werden.
In der Ansicht "Qualitätskontrolle" werden die archivierten
Bauprojekte mit dem Validierungsstatus "nicht getestet" angezeigt.
Diese Bauprojekte werden nicht mehr auf Fehler überprüft.
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33
Archivierung:
Bauprojekte können innerhalb von 2 Jahren ab
Archivierungsdatum reaktiviert werden. Die Reaktivierung von
Bauprojekten erfolgt via Mailantrag an die Fachstelle
Datenaustausch.
Maske: Bauprojekt ändern
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34
Bauprojekt: Löschauftrag
• Bauprojekte können nicht gelöscht werden! Es kann nur der
Projektstatus auf annulliert gesetzt werden.
• Sind dem zu annullierenden Bauprojekt Gebäude zugeordnet,
muss diese Zuordnung aufgehoben werden.
• Ist ein projektiertes Gebäude mit dem annullierten Bauprojekt
verbunden, muss nach erfolgter Aufhebung der Zuordnung ein
Löschauftrag für das Gebäude an die Fachstelle
Datenaustausch erfolgen.
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35
Bauprojekt annullieren
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36
Zuordnung zum Gebäude aufheben
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37
Löschaufträge: Gebäude
E-Mail an die
Fachstelle
Datenaustausch wird
generiert.
Gelöschte Gebäude
können nicht mehr
reaktiviert werden!
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38
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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39
Ext. Bausoftware
•
•
•
•
•
•
ALLE Bauprojekte an das kGWR übermitteln.
Übermittlung muss laufend erfolgen.
Der Baustatistikabschluss kann nach erfolgter Initialisierung erst
am folgenden Tag getätigt werden (Aufgrund der Thematik
"Abschluss Baustatistik).
Es müssen alle Fehler behoben werden.
Die Reaktivierung von Bauprojekten ist via Web Service nicht
möglich. Die Anfrage kann via Mail oder telefonisch an die
Fachstelle Datenaustausch erfolgen.
Es gibt keine direkten Schnittstellen zum AGOBIS oder GMV
via ext. Bausoftware.
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40
Ext. Bau- und EWK-Software
•
Damit das Zusammenspiel zwischen ext. Software und kGWR
einwandfrei funktioniert gilt es folgendes zu beachten:
•
Fachstelle Datenaustausch über den Wechsel informieren
•
Name des Produkts angeben
•
Name der Benutzer angeben
•
USERID und Passwort der Benutzer muss sowohl im
kGWR hinterlegt werden (erledigt Fachstelle
Datenaustausch) sowie in der ext. Software
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41
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42
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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43
Geres Systemlandschaft Kanton Aargau
kGWR und ERS
Bauverw.
EWK
GUI
GUI
Gemeinde
EWKSystem
ERS
Fehlerrapport
Statistik
MutationsMeldung
Gebäude- und
Wohnungsreg.
Einwohnerregister
GWR
Web Service
Statistiklieferung
Statistiklieferung
GUI
MutationsMeldung
GemeindeBau-SW
Bauverw.
Sedex
Eidg.
Einwohnerreg.
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Fehlerrap.
Eidg.
GWR
44
Geres Systemlandschaft Kanton Aargau
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
Bauverw.
EWK
GUI
GUI
Gemeinde
EWKSystem
Gebäude- und
Wohnungsreg.
Einwohnerregister
ERS
File
Fehlerrapport
Statistik
MutationsMeldung
Statistiklieferung
Amtl.
Vermessung
Web
Service
GWR
Mail
Nachführgeometer
GUI
MutationsMeldung
Web Service
Statistiklieferung
GemeindeBau-SW
Bauverw.
Sedex
Eidg.
Einwohnerreg.
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Fehlerrap.
Eidg.
GWR
45
Geres Systemlandschaft Kanton Aargau
Grundbuch
Div.
berechtigte
User
Aarg. Grundstück- und Objektinformationssystem
AGOBIS (Basis: Intercapi)
EWK
Web
Service
GUI
Gemeinde
EWKSystem
Einwohnerregister
ERS
(Grundeigentümer)
Fehlerrapport
Statistik
Statistiklieferung
File
MutationsMeldung
GUI
Gebäude- und
Wohnungsreg.
Grundbuch
(Capitastra)
Web
Service
Bauverw.
Link
GB-Verw.
Personenindex
via
Routing
MutationsMeldung
WS
Amtl.
Vermessung
Web
Service
GWR
Mail
Nachführgeometer
GUI
Grundbuch
Meldung
Web Service
Statistiklieferung
GemeindeBau-SW
Bauverw.
Grundbuch
Meldung
Sedex
Eidg.
Einwohnerreg.
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Fehlerrap.
Eidg.
GWR
46
Geres Systemlandschaft Kanton Aargau
Geres Message Viewer
Div.
berechtigte
User
Aarg. Grundstück- und Objektinformationssystem
AGOBIS (Basis: Intercapi)
EWK
Web
Service
GUI
Gemeinde
EWKSystem
Einwohnerregister
ERS
(Grundeigentümer)
Fehlerrapport
Statistik
Statistiklieferung
Grundbuch
(Capitastra)
File
Web
Service
MutationsMeldung
Bauverw.
Link
GB-Verw.
Personenindex
via
Routing
MutationsMeldung
WS
Amtl.
Vermessung
Web
Service
GUI
GUI
Gebäude- und
Wohnungsreg.
Geres Message
Viewer
GWR
GMV
Mail
Nachführgeometer
GUI
Grundbuch
Meldung
GUI
Div.
berechtigte
User
Web Service
Statistiklieferung
GemeindeBau-SW
Grundbuch
Meldung
Bauverw.
Grundbuch
Meldung
Sedex
Eidg.
Einwohnerreg.
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Fehlerrap.
Eidg.
GWR
47
Inhalt kGWR: Eckdaten
•
•
•
•
Gebäude projektiert
Gebäude im Bau
Gebäude bestehend mit Wohnnutzung
Gebäude bestehend ohne Wohnnutzung
• laufende Bauprojekte
2'280
1'094
162'260
11'151
11'225
Stand Januar 2016
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48
Notwendigkeit von aktuellen Daten (I)
• Wichtig für Datennutzer wie
• Amtliche Vermessung
• Nachführungsgeometer
• Zivilschutz
• Aarg. Gebäudeversicherung
• Amt Bau, Verkehr und Umwelt
• Amt für Statistik
• Einwohnerkontrollen
• Steuerämter (Kanton und Gemeinden)
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49
Notwendigkeit von aktuellen Daten (II)
• Basis für
• die Planung territorialer Infrastrukturen (Schule,
ÖV, Energie, Feuerwehr)
• Erhebung konjunkturelle Bautätigkeit
• eUmzug
• eBaugesuch
• Zivilschutz: Beitragsberechnungen an Eigentümer
• Investitionen in der Bauwirtschaft und
Immobilienhandel (Wirtschaftsindikator)
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50
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
51
•
Dateneingaben
•
eGWR (Bund)
•
E-Export aus kGWR durch Einwohnerkontrolle (EWK)
•
Fachstelle Datenaustausch:
- Betrieb des kGWR
- Erstellung von Dokumentationen
- Lieferung I-Export an Bund
- Bindeglied zwischen Bund und
Gemeinden
- Support Datenerfasser und
Datenbezüger
BV/EWK
kGWR
(Kt. AG)
BV
GemeindeSoftware
NachführGeometer
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Datenerfassung im kGWR durch
Bauverwaltung (BV)
Nachführungsgeometer erfasst
Koordinaten
52
Abhängigkeit zwischen BV und EWK (I)
• EWK benötigt EGID und EWID um die Personen
korrekt zuteilen zu können
• Abgleich der Daten für die Statistiklieferung erfolgt
zwischen dem kant. Einwohnerregister und dem
eidg. Gebäude- und Wohnungsregister!
• WICHTIG: Gebäudedaten müssen im kGWR vor
Abgabe der Baustatistik erfasst sein.
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
53
Abhängigkeit zwischen BV und EWK (II)
BV
EWK
Mutationsmeldungen
E-Export
kGWR
kEWK
Rückmeldung
Validierung bzw.
Statistiklieferung
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Baustatistik ¼
jährlich
eGWR
54
Häufige Fehler: Validierung/Statistiklieferung
Einträge im kGWR erfolgen nach Baustat.
BV
EWK
Erfassung 18.4.
Mutationsmeldungen
E-Export am 18.4.
kGWR
kEWK
Rückmeldung
Baustatistik 10.4.
Validierung bzw.
Statistiklieferung
(Stand 18.4.)
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
eGWR
(Stand 10.4.)
55
Häufige Fehler: Validierung/Statistiklieferung
Einwohnerregister
•
EGID/EWID ungültig
•
Ursache: Abgleich der Personendaten wird mit dem eidg. GWR
vorgenommen. Erfassung neuer Gebäude/Wohnungen sind noch
nicht im eidg. GWR nachgetragen.
•
Zusätzlicher Fehler: mehr Haushalte als Wohnungen gemeldet.
•
•
Adresse ist nicht identisch mit der Adresse des Gebäudes im GWR.
•
•
Ursache: Wohnungen wurden erfasst, sind jedoch noch nicht im
eidg. GWR nachgetragen.
Ursache: Hausnummer fehlt im GWR. Anpassungen an der
Adresse wurden nach der Baustatistik vorgenommen.
EGID/EWID fehlt
•
Ursache 1: E-Export wurde noch nicht vorgenommen (meistens
durch Einwohnerkontrolle) und die Personen nicht zugeteilt.
•
Ursache 2: Gebäude wurde noch nicht im GWR erfasst, obwohl die
Personen bereits darin wohnen.
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
56
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
57
Schnittstelle AV/NFG (I)
•
•
•
Die amtliche Vermessung (AV) bildet die Grundlage zur
Sicherung des Grundeigentums. Sie ist Bestandteil des
Grundbuchs.
Der Nachführungsgeometer (NFG) erfasst aufgrund der kGWRMeldung "Bewilligt" und dem Grundrissplan der Gemeinde die
projektierten bzw. bewilligten Gebäude.
Bei der Einarbeitung der Gebäude werden,
sofern diese im Bauprojekt vorhanden sind,
Identifikationsnummern (EGID und EDID),
Gebäudeadresse (Strassenname und
Hausnummer) und die Gebäudeversicherungsnummer erfasst.
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
58
Schnittstelle AV/NFG (II)
•
•
•
Der NFG liefert die Koordinaten des Gebäudes und des
Gebäudeeingangs an das Gebäude- und Wohnungsregister.
Die projektierten bzw. bewilligten Gebäude sind kurz darauf in
den Onlinekarten auf dem Geoportal des Kantons ersichtlich
www.ag.ch/geoportal ð Onlinekarte "Amtliche Vermessung"
Der Grundriss der Gebäude sowie die Angaben dazu
(z.B. Strassenname und Hausnummer)
stehen somit den Benutzern (insb. Werkbetreiber) frühzeitig zur Verfügung
(z.B. für Einmessungen).
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59
Schnittstelle AV/NFG (III)
•
•
Der Nachführungsgeometer erhebt aufgrund der kGWRMeldung "Fertigstellung" das bestehende Gebäude im Feld.
Bei der Aufnahme der Gebäude werden Identifikationsnummern
(EGID und EDID), Gebäudeadresse (Strassenname und
Hausnummer) und die Gebäudeversicherungsnummer erfasst.
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
60
Nutzen & Ergebnisse: Grundbuchplan
•
•
•
Die Gebäude (projektiert und bestehend) werden in der
amtlichen Vermessung bzw. im Plan für das Grundbuch erfasst.
Viele Bereiche in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben
basieren auf den Daten der amtlichen Vermessung.
Nutzung der Daten über das Geoportal des Kantons
www.ag.ch/geoportal ð Onlinekarte "Amtliche Vermessung"
(740'000 Zugriffe im Jahr 2014).
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61
Nutzen & Ergebnisse: «Gebäudeadressen»
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
Gebäude projektiert
•
Die Angaben aus dem Gebäude- und Wohnungsregister und
der amtlichen Vermessung bilden den schweizweiten Datensatz
der Gebäudeadressen
Dieser ist Grundlage für…
• Alarmierung der Blaulichtorganisationen
• Adresssuche in Geoportalen (z.B. map.geo.admin.ch)
Gebäude bestehend
•
62
Abhängigkeiten Nachführungsgeometer
Tätigkeit
Voraussetzung
E-Mail an NFG
E-Mail an BV
Erfassung neues
Bauprojekt
-
Bauprojekt hat Status "bewilligt"
Gebäude mit Eingang ist dem
Bauprojekt zugeordnet
Meldung Nr. 1a
"Bewilligung"
Meldung Nr. 1b
"Grundrissplan"
Erfassung neues
Bauprojekt mit
Abbruch
-
Bauprojekt hat Status "bewilligt"
Gebäude hat Status
"abgebrochen"
Meldung Nr. 2 "Abbruch"
Erfassung neues
Bauprojekt Neubau
-
Bauprojekt hat Status "bewilligt"
Gebäude mit Eingang ist dem
Bauprojekt zugeordnet
Gebäude hat Status "bestehend"
Meldung Nr. 3
"Fertigbaukontrolle"
Meldung Nr. 4
"Nichtrealisierung"
-
Bauprojekt erhält Status
"annulliert" oder "zurückgestellt"
Gebäude mit Eingang ist dem
Bauprojekt zugeordnet
Gebäude hat Status "projektiert"
Neue Strasse
-
Erfassung neue Strasse
Mutation Strasse
-
Änderungen/Korrekturen
(Rechtschreibfehler)
Meldung Nr. 5
"Neuerfassung Strasse"
Meldung Nr. 6
"Mutation Strasse"
Statusänderung im
Bauprojekt
-
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
63
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES
64
Aarg. Grundstück- und
Objektinformationssystem (AGOBIS)
Im AGOBIS können folgende Informationen abgefragt werden:
• Grundstückinformationen
• Grundbuchmeldungen
• mit sensitive Daten für Steuerverwaltung
• ohne sensitive Daten für alle weiteren Nutzer
• Aktuelle Eigentümeradressen (wenn im Kanton AG wohnhaft)
• direkte Schnittstelle zum kGWR und zum GMV
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65
Einstieg via AGOBIS
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66
GWR-Abfrage im AGOBIS
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67
Detailansicht Gebäude im AGOBIS
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68
Grundstückinformationen im AGOBIS
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Anzeige von Eigentümeradressen im AGOBIS
> Eigentümer und andere Berechtigte
> Beispiel: Natürliche Person
Hediger Muster
Muster
Viktoria
01.01.9999
Musterstr. 10
1111 Muster
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70
Eigentümeradressen: Quellen
• Eigentümeradresse aus dem Grundbuch wird
angezeigt, sofern keine bessere vorhanden ist.
• Für im Kanton Aargau wohnhafte Personen, wird die
Adresse aus dem Einwohnerregister (ERS)
angezeigt.
• Ausblick:
• Ausserkantonale Eigentümer: Abruf via kant.
Steuerverwaltung (Termin offen).
• Adressen zu Unternehmen: Abruf via
Unternehmensregister (Termin offen).
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71
Grundbuchmeldungen im AGOBIS
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AGOBIS - Grundbuchdaten
•
Grundbuchdaten, bestehend aus
• Grundstückbeschreibung
• Eigentum
• Dienstbarkeiten und Grundlasten
• Anmerkungen (nur öffentliche)
• Vormerkungen
• Grundpfandrechte
•
Einsichtsrecht richtet sich nach dem gesetzlichen Auftrag
•
Führung Liegenschaftsverzeichnis wird zu klären sein
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AGOBIS - e-Grundbuchmeldung
•
Grundbuchgeschäfte mit Eingang bis 31.12.2014
à Grundbuchmeldung auf Papier
•
Grundbuchgeschäfte mit Eingang ab 01.01.2015
à Grundbuchmeldung via GMV bzw. AGOBIS
•
Zusätzlich für Steueramt elektronische Vertragskopie
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74
Einstieg via kGWR: Gebäude
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75
Einstieg via kGWR: Bauprojekt
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76
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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77
Geres Message Viewer: Funktionen
• Meldung
• verschieben
• weiterleiten
• als ungelesen markieren
• als erledigt markieren
• löschen
• Notizen erfassen / anzeigen
• Ordner erstellen
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78
Geres Message Viewer (GMV)
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79
GMV: Nachrichteninhalt
Link zu
Grundstückinformationen
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Grundbuchmeldung im
PDF-Format
80
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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81
Loginantrag ERS/GWR
• Formular für Loginanträge unter
www.ag.ch/gemeindeabteilung/ > Fachstelle
Datenaustausch > Benutzerverwaltung > Loginantrag
• Vorgehen:
Die von der Gemeinde definierte Ansprechperson
füllt den Antrag aus. Der von allen Parteien
unterschriebene Antrag kann via Mail an die
Fachstelle zugesandt werden.
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Loginantrag ERS: Zugriff auf das kant.
Einwohnerregister
• Bedingungen
• Datensicherheitskonzept der Gemeinde muss vorhanden
sein.
• Der Zugriff ist nur für Personen zulässig, welche ihre
Haupttätigkeit auf einer Einwohnerkontrolle ausüben.
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83
AGOBIS: Zugriffsrechte
• Der Antrag muss im Original der Fachstelle Datenaustausch
zugestellt werden
• Das Grundbuch bearbeitet den Antrag und vergibt die
Zugriffsrechte
• Eine direkte Schnittstelle zwischen kGWR und AGOBIS erfolgt
nur wenn eine AGOBIS-Berechtigung vorhanden ist
• Zugriffe werden protokolliert, Aufbewahrungsfrist 2 Jahre
• Fragen zur Funktionalität im AGOBIS, welche nicht das kGWR
betreffen, können direkt an das Grundbuch gestellt werden
• Link:
https://www.ag.ch/de/dvi/grundbuch_vermessung/grundbuch/informatisiertes_
grundbuch__grunag_/intercapi/intercapi_1.jsp
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84
Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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85
eBaugesuch
• Elektronischer Baubewilligungsprozess
Der Kanton Aargau als Dienstleister möchte für die Abwicklung von
Baugesuchen eine möglichst medienbruchfreie Lösung anbieten.
Nutzniesser sind der Kanton, die Aargauer Gemeinden sowie
Architekten, Planer und Bauherren.
• Terminplan
• Mai 2016 – Februar 2017: Realisierung
• Ab ca. September 2016: Testen der Applikation durch
Pilotgemeinden
• Februar 2017: Einführung in den Pilotgemeinden
• Das Projekt wird nicht durch die Fachstelle Datenaustausch
betreut. Auftraggeber ist das BVU.
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86
eUmzug - Vision
Gemeinden und der Kanton Aargau unterstützen die
meldepflichtige Bevölkerung bei den Meldeprozessen
Zuzug, Umzug und Wegzug innerhalb der Gemeinde
bzw. dem Kanton, Wegzug in einen anderen Kanton
sowie Zuzug in den Kanton Aargau mit einem einfach
verständlichen elektronischen Angebot als Alternative
zum Schaltergang.
Die bestehende und bewährte E-GovernmentInfrastruktur des Kantons Aargau stellt dabei die dafür
notwendigen zentralen Transaktionsfunktionen sicher.
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eUmzug - Projektstand
Freigabe vorgesehen
am 15.10.2015
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88
eUmzug - Prozess
Auswahl Wegzugs/ Zuzugsgemeinde
Wegzugs-
information
1
Zuzugs-
information
2
Identifikation
GERES
Informationen
kGWR
EK Wegzugsgemeinde
eCH-0093
Legende:
1) Identifikation "umzugswilliger" Person im GERES
5
2) Adressinformationen aus dem kGWR
3) Gebührenzahlung bei der EWK
4) Meldung an die Wegzugsgemeinde (Wer, wann, wohin)
5) Wegzugsgemeinde meldet nach Überprüfung den Zuzug
6) Meldung an "umzugswillige" Person, dass Wegzug erfolgreich war
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Bestätigung und
Bezahlung
3
6
Payment
4
eCH-0194
EK Zuzugsgemeinde
89
Neue Verordnung BFS zum GWR
•
Das BFS plant einige Neuerungen im GWR. Als Grundlage
dient ein neuer Merkmalskatalog, welcher Gebäude- und
Bauprojektmerkmale enthält.
•
Bei den Neuerungen geht es hauptsächlich um Anpassungen
bei Gebäuden.
•
Es werden Arbeitsgruppen gebildet, bei denen der Kanton
Aargau vertreten ist, damit das Mitspracherecht gesichert ist.
•
Bisher sind keine definitiven Änderungen vorhanden.
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Inhaltsverzeichnis
>
Begrüssung
>
kGWR:
>
>
Baustatistik
>
Archivierung
>
kGWR <> ext. Bau- oder EWK-Software
Systemlandschaft
>
Einwohnerkontrolle
>
Nachführungsgeometer / Amtliche Vermessung
>
Aargauisches Grundstück- und Objektinformationssystem (AGOBIS)
>
Geres Message Viewer (GMV)
>
Loginanträge ERS und AGOBIS
>
Ausblick (eBaugesuch, eUmzug, neue Verordnung BFS)
>
Fragen
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91
Fragen
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Ansprechstellen
Fachfragen kGWR / Objektregister
Gemeindeabteilung, Fachstelle Datenaustausch
[email protected]
Tel. 062 835 41 90
Nicolina Novara: [email protected]
Tel. 062 835 41 94
Nadine Lindemann: [email protected]
Tel. 062 835 41 95
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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