21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen Anmeldeunterlagen für Aussteller (A) Anmeldeformular Ausstellung (B) Teilnahmebedingungen Bitte ausfüllen und per E-Mail schicken an: [email protected] Oder ausgefüllt faxen an: 069/713 76 99-9 Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de (A) Anmeldeformular Ausstellung Öko-Feldtage 2017 Bitte ausfüllen und per E-Mail schicken an: [email protected] Oder ausgefüllt faxen an: 069/713 76 99-9 Anmeldeschluss • Flächen mit Demonstrationsparzellen (Winterungen): 15.09.2016 • Flächen mit Demonstrationsparzellen (Sommerungen): 15.12.2016 • Flächen ohne Demonstrationsparzellen, Stände in einer der Ausstellungshallen, 21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen Maschinenvorführungen: 31.12.2016 Hauptaussteller Firmenname Telefon Inhaber/Geschäftsführer Fax Straße E-Mail PLZ, Ort Website USt-IdNr. Ansprechpartner Standorganisation Rechnungsadresse (falls abweichend) Telefon Straße E-Mail PLZ, Ort Branche Landtechnik Forschung Pflanzenbau Ausbildung Saatgut/Pflanzgut Dienstleistung Betriebsmittel Beratung Futtermittel Kontrolle Tierhaltung Verband Vermarktung Sonstige: Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de Seite A1 Kurzbeschreibung Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte Zur Veröffentlichung auf www.oeko-feldtage.de (max. 350 Zeichen): 21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen Art der Ausstellung Standfläche in einer der Ausstellungshallen Preis: 60,00 Euro pro m2 Größe: 3x2m (im Mittelblock) Anzahl: (Buchung mehrerer Flächen à 3x2m ist möglich) 4x2m (an der Seite) Anzahl: (Buchung mehrerer Flächen à 4x2m ist möglich) Standfläche im Außenbereich mit Demonstrationsparzellen (Einheiten à 400m2, 20x20m) Preis: 1.000,00 Euro pro 400m2, bei mehreren Einheiten jede weitere 800,00 Euro Größe: (Dienstleistungen der Versuchstechnik werden gesondert berechnet, s. Abschnitt 16 der Teilnahmebedingungen) 400m2 800m2 1.200m2 1.600m2 Standfläche im Außenbereich ohne Demonstrationsparzellen Preis: 250,00 Euro pro 50m2 Größe: 50m2 100m2 200m2 400m2 als Direktvermarkter / NGO Preise und Standfläche auf Anfrage Für Maschinenvorführungen können Sie sich ab Oktober 2016 anmelden. Das Anmeldeformular finden Sie ab 1. Oktober auf www.oeko-feldtage.de Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Die Preise beinhalten keine Aufbauten. Für jeden Aussteller fällt zusätzlich eine Anmeldegebühr von 180,00 Euro an. Ausstellungsgegenstände, Handelsproduktnamen (beachten Sie hierzu bitte Abschnitt 4 & 5 der Teilnahmebedingungen): _________________________________________ _________________________________________ Datum, Ort Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de Seite A2 Mitaussteller Firmenname Telefon Inhaber/Geschäftsführer Fax Straße E-Mail PLZ, Ort Website USt-IdNr. 21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen Mitaussteller Firmenname Telefon Inhaber/Geschäftsführer Fax Straße E-Mail PLZ, Ort Website USt-IdNr. Mitaussteller Firmenname Telefon Inhaber/Geschäftsführer Fax Straße E-Mail PLZ, Ort Website USt-IdNr. jeden Mitaussteller fällt die Anmeldegebühr von 180,00 Euro an. Für Mit der Anmeldung akzeptiert der Aussteller die Teilnahmebedingungen (B) rechtsverbindlich. _________________________________________ _________________________________________ Datum, Ort Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de Seite A3 (B) Teilnahmebedingungen Öko-Feldtage 2017 1. Veranstalter FiBL Projekte GmbH Kasseler Straße 1a 60486 Frankfurt am Main, Deutschland Telefon +49 (0)69 7137699-0 Fax +49 (0)69 7137699-9 [email protected] www.fibl.org 21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen Geschäftsführer: Dr. Robert Hermanowski 2. Vertragsgrundlage Die FiBL Projekte GmbH ist Vertragspartner der Aussteller. Als Bestandteile des Vertrages gelten das Anmelde formular zur Ausstellung (A) und die Teilnahmebedingungen (B). Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bedingungen des Ausstellers sind als Vertragsbestandteile ausgeschlossen. Der Aussteller erkennt die Teilnahmebedingungen mit der Unterzeichnung des Aussteller-Anmeldeformulars rechtsverbindlich an. Er ver pflichtet sich zudem, die Inhalte des Vertrages an sein Personal und an seine Dienstleister weiterzugeben und auf die Einhaltung derselben hinzuweisen. Sonstige wichtige Informationen und Bestimmungen, die dem Aussteller zugehen sowie die Bestimmungen für Serviceleistungen sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Zuwiderhandlungen gegen Vertragsbestandteile kann die FiBL Projekte GmbH geeignete Maßnahmen ergreifen und den Aussteller fristlos von der Veranstaltung ausschließen. 3. Ort, Dauer, Öffnungszeiten Die Öko-Feldtage finden am Mittwoch, 21. Juni und Donnerstag, 22. Juni 2017 auf dem Gelände der Hessischen Staatsdomäne Frankenhausen in 34393 Grebenstein statt. Öffnungszeiten für Aussteller sind von 7.00-20.00 Uhr, für Besucher von 9.00-18.00 Uhr. 4. Ausstellungsprogramm Die Öko-Feldtage 2017 richten sich an Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen aus dem deutschsprachigen Raum, die Produkte, Informationen und Dienstleistungen für den ökologischen Landbau anbieten. Aussteller aus den folgenden Bereichen können sich anmelden. Ein Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung besteht nicht. • Landtechnik • Pflanzenbau • Saatgut/Pflanzgut • Betriebsmittel • Futtermittel • Tierhaltung • Vermarktung • Forschung • Ausbildung • Dienstleistung • Beratung • Kontrolle • Verband • Sonstige Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de Seite B1 5. Zulassungsvoraussetzung Alle Produkte auf den Öko-Feldtagen, soweit inhaltlich relevant, entsprechen der EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007. Zur Ausstellung und Bewerbung an den Ständen sind nur Betriebsmittel (Pflanzenschutzmittel, Düngemittel) zugelassen, die in der Betriebsmittelliste für den Ökologischen Landbau in Deutschland eingetragen sind (www.betriebsmittelliste.de/de/bml_suche.html). Als Saatgut auf Demoparzellen muss Öko-Saatgut verwendet werden. Ausnahmen von dieser Regelung müssen dem Veranstalter sowie dem Mitveranstalter Domäne Frankenhausen gemeldet werden. Der Mitveranstalter muss über seine Kontrollstelle vor der Aussaat eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die PR-Materialien zu den ausgestellten Waren (Betriebsmittel, Saatgut) dürfen ausschließlich im Ökolandbau zugelassene Produkte bewerben. 21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen 6. Anmeldung als Aussteller, Fristen Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular für Aussteller gilt als Antrag auf Zulassung. Der Aussteller gibt darin an, ob er in einer der Ausstellungshallen, auf einer Fläche im Außenbereich oder als Maschinenvorführer ausstellen möchte. Anmeldeschluss für Flächen im Außenbereich mit Demonstrationsparzellen für Winterungen: 15. September 2016, mit Demonstrationsparzellen für Sommerungen: 15.12.2016. Flächen ohne Demonstrationsparzellen, Maschinenvorführungen und Standflächen in den Ausstellungshallen können bis zum 31. Dezember 2016 bestellt werden. Bestellungen, die nach diesen Fristen eingehen, können nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Flächen zur Verfügung stehen. Beachten Sie für die Einsaat von Winterungen, dass diese nach August eventuell nicht mehr möglich ist. Wenn Sie Demonstrationsparzellen bestellen, halten Sie die benötigten Betriebsmittel und Saatgut bereit. 7. Zulassung, Vertragsabschluss Die verbindliche Bestellung erfolgt durch den Antrag auf Zulassung beim Veranstalter. Mit der Bestätigung des Veranstalters kommt der Mietvertrag zustande. Aussteller im Außenbereich erhalten Ihre Standzuweisung umgehend nach Bestellung, Aussteller in den Hallen im Januar 2017. 8. Rücktritt, Stornierungsgebühren Storniert der Aussteller die Bestellung vor Erhalt der Standfläche, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro. Tritt der Aussteller nach der Bestätigung der Standfläche zurück, gelten folgende Stornierungsgebühren: Flächen ohne Demonstrationsparzellen, Stände in einer der Ausstellungshallen, Maschinenvorführungen: • 50% des vereinbarten Ausstellungspreises bei einer Stornierung bis 31.12.2016. • nach dem 31.12.2016 fällt die Ausstellungsgebühr in voller Höhe an. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalter ersparte Aufwendungen hatte. Flächen mit Demonstrationsparzellen: • 50% des vereinbarten Ausstellungspreises, wenn noch keine Arbeiten im Bereich Versuchstechnik erfolgt sind. • nach dem jeweiligen Anmeldeschluss (15.09.2016 für Winterungen, 15.12.2016 für Sommerungen) und wenn bereits Dienstleistungen im Bereich Versuchstechnik in Anspruch genommen wurden, fällt die Ausstellungs- gebühr in voller Höhe an. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalter ersparte Aufwendungen hatte. Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de Seite B2 9. Ausstellungsflächen Für die Ausstellung sind zwei Ausstellungshallen vorgesehen, eine Fläche im Außenbereich mit der Möglichkeit zum Anlegen von Demonstrationsparzellen und eine Fläche für Maschinenvorführungen. In den folgenden Abbildungen sind die Flächen dargestellt. Gesamtes Veranstaltungsgelände B 83 21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen Ausstellungsflächen Landtechnik Flächen für Maschinenvorführungen P Ausstellungsflächen und Demonstrationsparzellen Ausstellungsflächen Landtechnik Ausstellungshalle 2 Innenhof Lehr- und Versuchsbetrieb Hessische Staatsdomäne Frankenhausen Frankenhausen 1 34393 Grebenstein Ausstellungshalle 1 Kuhstall B 83 Standaufteilung Ausstellungshalle 1 4x2m 3x2m Eingang 4x2m Ausgang Ausgang Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de Seite B3 10. Ausstellungspreise, Standgrößen Zu den ersten Öko-Feldtagen 2017 gelten folgende Sonderkonditionen: • Im Außenbereich werden Standflächen mit Demonstrationsparzellen in Einheiten à 400m2 (Maße: 20m x 20m) zu 1.000,- Euro angeboten. Dies ist gleichzeitig die Mindestgröße. Weitere Einheiten zu je 400m2 werden für 800,- Euro angeboten. • Standflächen ohne Demonstrationsparzellen werden in den Einheiten 50m2, 100m2, 200m2 und 400m2 zum Preis von 250,- Euro pro 50m2 angeboten. • Die Vorführgebühren je Maschine betragen 900,- Euro. Je nach Verfahren können auch mehrere Maschinen gezeigt werden. Maschinen dürfen nur vorgeführt werden, wenn der Aussteller gleichzeitig eine Fläche im Außenbereich (mind. 50m2) bucht. • In den Ausstellungshallen beträgt die Mindeststandgröße 6m2 (3x2m), 1m2 Fläche kostet 60,- Euro. Es können mehrere Flächen à 3x2m oder 4x2m gebucht werden. An den Seiten der Halle können aufgrund 21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen baulicher Voraussetzungen nur Stände à 4x2m gebucht werden. In den mittleren Blöcken sind nur Flächen im Raster von 3x2m möglich. Die Aufbauten dürfen nicht höher als 2,50m sein, Abhängungen von Decken sind nicht zulässig. • Die Anmeldegebühr beträgt 180,- Euro und wird jedem Aussteller zusätzlich zur Standfläche berechnet. Für Mitaussteller fällt die Anmeldegebühr von 180,- Euro ebenfalls an. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Die Preise beinhalten keine Aufbauten. 11. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind (sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben) sofort ohne Skonto zahlbar. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer für den Veranstalter kostenfrei und in Euro zu begleichen. Ein Anspruch auf die zugeteilte Fläche besteht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung. Ein entsprechender Nachweis ist – bei Aufforderung durch den Veranstalter – durch den Aussteller zu erbringen. 12. Ausstellerausweise Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe der Standfläche Ausstellerausweise. Diese können zum Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung genutzt werden. Für eine Standfläche von 6-8m2 in der Ausstellungshalle erhält der Aussteller zwei Ausweise. Für jede weitere 6m2 bzw. 8 m2 je einen zusätzlichen Ausweis. Im Außenbereich mit Demonstrationsparzellen erhält jeder Aussteller sechs Ausweise für eine Fläche von 400m2. Für jede weitere 400m2 drei Ausweise. Im Außenbereich ohne Demonstrationsparzellen erhält jeder Aussteller drei Ausweise für eine Fläche von 50m2. Für jede weitere 50m2 je einen Ausweis. Weitere Ausstellerausweise können gegen Gebühr bestellt werden. 13. Auf- und Abbau Auf den Standflächen im Außenbereich und in der Halle kann am Freitag, 16.06.2017 sowie am Montag, 19.06.2017 und Dienstag, 20.06.2017 jeweils von 8.00-18.00 Uhr aufgebaut werden. Der Abbau darf am 22.06.2017 frühestens ab 18.00 Uhr erfolgen, Fahrzeuge dürfen das Gelände erst ab 19.00 Uhr befahren. 14. Ausstattung der Standfläche Der Aussteller ist verpflichtet, im Anmeldeformular alle Ausstellungsgegenstände und Dienstleistungsangebote vollständig aufzuführen. Andere Angebote oder Produkte als die gemeldeten dürfen nicht ausgestellt werden. Stellt der Aussteller auf der Veranstaltung Dinge aus, die nicht angemeldet wurden, ist der Veranstalter berechtigt, diese zu konfiszieren. Strom- und Wasseranschlüsse, Zelte, Fertigstände, Mobiliar und Müllentsorgung können über ein separates Formular bestellt werden. Dieses steht ab dem 1. Oktober 2016 zum Download auf www.oeko-feldtage.de bereit. Der Aussteller muss diese Formulare/Bestellungen bis zum 1. März 2017 beim Veranstalter eingereicht haben. Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de Seite B4 Für die Ausstattung hat der Veranstalter verschiedenen Dienstleistern ein Exklusivrecht eingeräumt. Sofern der Aussteller keine eigenen Zelte, Standaufbauten oder Mobiliar mitbringt, muss er die vorgegebenen Dienstleister beauftragen. 15. Abgabe von Speisen und Getränken Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nur berechtigten Gastronomieanbietern erlaubt. Andere Aus steller dürfen Speisen und Getränke kostenfrei an Kunden abgeben. Alle angebotenen Speisen und Getränke müssen aus kontrolliert biologischem Landbau stammen. Rechtliche Vorschriften wie die LebensmittelhygieneVerordnung und die Getränkeschankanlagen-Verordnung sind zu beachten. 16. Standfläche mit Demonstrationsparzellen 21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen Flächen für Demonstrationsparzellen stehen ab Ende August 2016 (Winterungen) bzw. Januar 2017 (Sommerungen) für die Anlage von Versuchen zur Verfügung. Die Standflächen sind in der Regel gepflügt. Das Anlegen der Demonstrationsparzellen ist mit dem Versuchstechniker abzustimmen. Dem Veranstalter ist eine grobe Standplanung mitzuteilen (z.B. in Form einer Skizze), unabhängig davon, ob die Dienstleistung Versuchstechnik in Anspruch genommen wird. Die Standplanung ist 14 Tage nach Bestätigung des Veran stalters einzureichen. Planen Sie genügend Abstand zwischen den Versuchsparzellen zur maschinellen Bearbeitung und für Besucherwege ein. Nach dem Ende der Ausstellung werden die Pflanzenbestände in den Boden eingearbeitet. 17. Dienstleistungen Versuchstechnik Für das Anlegen der Demonstrationsparzellen bietet die FiBL Projekte GmbH Dienstleistungen an, die Aus steller gegen Gebühr in Anspruch nehmen können. Vom Aussteller müssen Saatgut und Betriebsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden. Der Aussteller hat keinen Anspruch darauf, dass Arbeiten an bestimmten Tagen durchgeführt werden. Die Arbeiten werden nach bestem Wissen durchgeführt, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich möglich. Preise für die Versuchstechnik sind beim Veranstalter zu erfragen und werden nach Arbeitsumfang berechnet. Adresse für die Anlieferung von Betriebsmitteln und Saatgut für die Demonstrationsparzellen: Universität Kassel Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften Fachgebiet Ökologischer Land- und Pflanzenbau z. Hd. Lukas Tiedemann Nordbahnhofstr. 1a 37213 Witzenhausen Kontakt Versuchstechniker: Lukas Tiedemann Tel.: 05542 / 981606 E-Mail: [email protected] Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de Seite B5 18. Maschinenvorführungen Bei den Öko-Feldtagen werden Maschinenvorführungen zu den Themen Ackerbau und Futterbergung angeboten. Die Maschinenvorführungen erfolgen in enger Absprache mit dem Veranstalter. Jede Vorführung muss an gemeldet und genehmigt werden. Vorführungen können nur in Verbindung mit der Anmietung einer Fläche im Außenbereich (mind. 50m2) stattfinden. Auf dieser Fläche muss die gezeigte Maschine außerhalb der Vorführung Platz finden. Planen Sie dies bitte in Ihre Standplanung mit ein. Für den Fall dass die Wetterbedingungen eine Vorführung der Maschinen nicht zulassen, kann der Veranstalter diese absagen. Er ist nicht verpflichtet, die Ausstellergebühr oder einen Teil davon zurückzuerstatten. (Formular Maschinenvorführung ab dem 1. Oktober 2016 unter www.oeko-feldtage.de) 19. Umweltschutz 21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen Um die Veranstaltung möglichst nachhaltig zu gestalten, weist die FiBL Projekte GmbH auf folgende Maßnahmen/Angebote hin: • Abfallvermeidung • Mülltrennung • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Busshuttle vom Bahnhof zum Veranstaltungsort • Reinigungsarbeiten mit biologisch abbaubaren Mitteln 20. Abfallentsorgung, Reinigung Die Aussteller werden angehalten, möglichst wenig Abfall zu produzieren, wiederverwendbare und umwelt verträgliche Materialien einzusetzen. Der Veranstalter hält nur die allgemeinen Flächen und Wege sauber. Für die Reinigung der Standfläche und Entsorgung von Abfällen ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Der Aussteller kann die Entsorgung von Abfällen über ein Formular anmelden oder außerhalb des Messegeländes selbst entsorgen. Lässt der Aussteller Abfälle zurück, behält sich der Veranstalter vor, eine erhöhte Gebühr vom Aussteller für die Entsorgung zu erheben. 21. Sicherheit Der Aussteller ist verpflichtet, Schutzvorrichtungen an Exponaten anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen entsprechen. Rettungswege müssen während des Auf- und Abbaus und der Veranstaltung freigehalten werden. Gegenstände und Dekoration für die Ausstattung der Standflächen müssen aus schwer entflammbarem Material (Brandschutzklasse B1) bestehen. Die Brandschutzordnung wird durch einen Aushang bekannt gemacht. Den Anordnungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände, Maschinen und Geräte, die die Sicherheit gefährden, von der Standfläche zu entfernen. 22. Hausordnung • Das Ausstellungsgelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den angegebenen Öffnungszeiten betreten werden. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Gelände betreten. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. • Der Direktverkauf von Produkten und das Aufstellen/Verteilen von Werbemitteln außerhalb der eigenen Standfläche sind untersagt. • Das unbefugte Benutzen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de Seite B6 • Jeder, der die Veranstaltung und deren Abläufe stört, kann vom Veranstalter ausgeschlossen werden. • Bild- und Tonaufnahmen von Ausstellungsständen oder Exponaten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Aussteller. Produktionen, die zu kommerziellen Zwecken erstellt werden, müssen vorab beim Veranstalter beantragt und genehmigt werden. • Am Veranstaltungsort können keine Sendungen oder Maschinen entgegen genommen werden. Sofern bei Anlieferungen kein Vertreter des Ausstellers anwesend ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Ware entgegen zu nehmen. Er ist aber nicht verpflichtet, die Ware auf Mängelfreiheit, Vollständigkeit und Rich tigkeit zu prüfen. • Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Aussteller das Recht vor, Personen vom Gelände zu verweisen bzw. von der Veranstaltung oder künftigen auszuschließen. 23. Vorbehalte, Ansprüche, Ausschlussfrist, Schriftform 21.–22. Juni 2017 Hessische Staatsdomäne Frankenhausen Alle Wünsche der Aussteller stehen unter dem Vorbehalt der Ausführungsmöglichkeit. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, örtlich, räumlich oder zeitlich zu verändern. Sollten zwingende Umstände es erfordern, ist er berechtigt, Standflächen zu verlegen oder in den Abmessungen zu verändern. Der Aussteller hat dadurch nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Aussteller muss alle Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Veranstaltungsende schriftlich geltend machen, ansonsten verfallen sie. Vereinbarungen, die von den Teilnahmebedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 24. Haftung, Versicherung Der Veranstalter haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Der Aussteller haftet für Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, Beauftragten oder durch Ausstellungs gegenstände entstehen. Es wird deshalb empfohlen, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen. Eine allgemeine Bewachung des Geländes durch den Veranstalter wird sichergestellt. Die Bewachung von Stand flächen und Exponaten obliegt dem Aussteller. 25. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Dem Veranstalter ist jedoch vorbehalten, seine Ansprüche bei dem Gericht geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat. Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de Seite B7
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