Anmeldeunterlagen für Aussteller - Öko

21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
Anmeldeunterlagen für Aussteller
(A) Anmeldeformular Ausstellung
(B) Teilnahmebedingungen
Bitte ausfüllen und per E-Mail schicken an:
[email protected]
Oder ausgefüllt faxen an:
069/713 76 99-9
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
(A) Anmeldeformular Ausstellung
Öko-Feldtage 2017
Bitte ausfüllen und per E-Mail schicken an:
[email protected]
Oder ausgefüllt faxen an:
069/713 76 99-9
Anmeldeschluss
• Flächen mit Demonstrationsparzellen (Winterungen): 15.09.2016
• Flächen mit Demonstrationsparzellen (Sommerungen): 15.12.2016
• Flächen ohne Demonstrationsparzellen, Stände in einer der Ausstellungshallen,
21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
Maschinenvorführungen: 31.12.2016
Hauptaussteller
Firmenname
Telefon
Inhaber/Geschäftsführer
Fax
Straße
E-Mail
PLZ, Ort
Website
USt-IdNr.
Ansprechpartner Standorganisation
Rechnungsadresse (falls abweichend)
Telefon
Straße
E-Mail
PLZ, Ort
Branche
Landtechnik
Forschung
Pflanzenbau
Ausbildung
Saatgut/Pflanzgut
Dienstleistung
Betriebsmittel
Beratung
Futtermittel
Kontrolle
Tierhaltung
Verband
Vermarktung
Sonstige:
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
Seite A1
Kurzbeschreibung Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte
Zur Veröffentlichung auf www.oeko-feldtage.de (max. 350 Zeichen):
21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
Art der Ausstellung
Standfläche in einer der Ausstellungshallen
Preis: 60,00 Euro pro m2
Größe:
3x2m (im Mittelblock)
Anzahl:
(Buchung mehrerer Flächen à 3x2m ist möglich)
4x2m (an der Seite)
Anzahl:
(Buchung mehrerer Flächen à 4x2m ist möglich)
Standfläche im Außenbereich mit Demonstrationsparzellen (Einheiten à 400m2, 20x20m)
Preis: 1.000,00 Euro pro 400m2, bei mehreren Einheiten jede weitere 800,00 Euro
Größe:
(Dienstleistungen der Versuchstechnik werden gesondert berechnet, s. Abschnitt 16 der Teilnahmebedingungen)
400m2
800m2
1.200m2
1.600m2
Standfläche im Außenbereich ohne Demonstrationsparzellen
Preis: 250,00 Euro pro 50m2
Größe:
50m2
100m2
200m2
400m2
als Direktvermarkter / NGO
Preise und Standfläche auf Anfrage
Für Maschinenvorführungen können Sie sich ab Oktober 2016 anmelden. Das Anmeldeformular
finden Sie ab 1. Oktober auf www.oeko-feldtage.de
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Die Preise beinhalten keine Aufbauten.
Für jeden Aussteller fällt zusätzlich eine Anmeldegebühr von 180,00 Euro an.
Ausstellungsgegenstände, Handelsproduktnamen
(beachten Sie hierzu bitte Abschnitt 4 & 5 der Teilnahmebedingungen):
_________________________________________
_________________________________________
Datum, Ort Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
Seite A2
Mitaussteller
Firmenname
Telefon
Inhaber/Geschäftsführer
Fax
Straße
E-Mail
PLZ, Ort
Website
USt-IdNr.
21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
Mitaussteller
Firmenname
Telefon
Inhaber/Geschäftsführer
Fax
Straße
E-Mail
PLZ, Ort
Website
USt-IdNr.
Mitaussteller
Firmenname
Telefon
Inhaber/Geschäftsführer
Fax
Straße
E-Mail
PLZ, Ort
Website
USt-IdNr.
jeden Mitaussteller fällt die Anmeldegebühr von 180,00 Euro an.
Für
Mit der Anmeldung akzeptiert der Aussteller die Teilnahmebedingungen (B) rechtsverbindlich.
_________________________________________
_________________________________________
Datum, Ort Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
Seite A3
(B) Teilnahmebedingungen
Öko-Feldtage 2017
1. Veranstalter
FiBL Projekte GmbH
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 (0)69 7137699-0
Fax +49 (0)69 7137699-9
[email protected]
www.fibl.org
21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
Geschäftsführer: Dr. Robert Hermanowski
2. Vertragsgrundlage
Die FiBL Projekte GmbH ist Vertragspartner der Aussteller. Als Bestandteile des Vertrages gelten das Anmelde­
formular zur Ausstellung (A) und die Teilnahmebedingungen (B). Allgemeine Geschäftsbedingungen und
Bedingungen des Ausstellers sind als Vertragsbestandteile ausgeschlossen. Der Aussteller erkennt die Teil­­nahmebedingungen mit der Unterzeichnung des Aussteller-Anmeldeformulars rechtsverbindlich an. Er ver­
pflichtet sich zudem, die Inhalte des Vertrages an sein Personal und an seine Dienstleister weiterzugeben
und auf die Einhaltung derselben hinzuweisen. Sonstige wichtige Informationen und Bestimmungen, die dem
Aus­steller zugehen sowie die Bestimmungen für Serviceleistungen sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages.
Zu­sätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Zuwiderhandlungen gegen Vertragsbestandteile
kann die FiBL Projekte GmbH geeignete Maßnahmen ergreifen und den Aussteller fristlos von der Veranstaltung ausschließen.
3. Ort, Dauer, Öffnungszeiten
Die Öko-Feldtage finden am Mittwoch, 21. Juni und Donnerstag, 22. Juni 2017 auf dem Gelände der
Hessischen Staatsdomäne Frankenhausen in 34393 Grebenstein statt. Öffnungszeiten für Aussteller sind
von 7.00-20.00 Uhr, für Besucher von 9.00-18.00 Uhr.
4. Ausstellungsprogramm
Die Öko-Feldtage 2017 richten sich an Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen aus dem deutschsprachigen Raum, die Produkte, Informationen und Dienstleistungen für den ökologischen Landbau anbieten.
Aussteller aus den folgenden Bereichen können sich anmelden. Ein Anspruch auf Zulassung zur Veranstaltung
besteht nicht.
• Landtechnik
• Pflanzenbau
• Saatgut/Pflanzgut
• Betriebsmittel
• Futtermittel
• Tierhaltung
• Vermarktung
• Forschung
• Ausbildung
• Dienstleistung
• Beratung
• Kontrolle
• Verband
• Sonstige
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
Seite B1
5. Zulassungsvoraussetzung
Alle Produkte auf den Öko-Feldtagen, soweit inhaltlich relevant, entsprechen der EG-Öko-Basisverordnung
(EG) Nr. 834/2007. Zur Ausstellung und Bewerbung an den Ständen sind nur Betriebsmittel (Pflanzenschutzmittel, Düngemittel) zugelassen, die in der Betriebsmittelliste für den Ökologischen Landbau in Deutschland
eingetragen sind (www.betriebsmittelliste.de/de/bml_suche.html).
Als Saatgut auf Demoparzellen muss Öko-Saatgut verwendet werden. Ausnahmen von dieser Regelung
müssen dem Veranstalter sowie dem Mitveranstalter Domäne Frankenhausen gemeldet werden. Der Mit­ver­anstalter muss über seine Kontrollstelle vor der Aussaat eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die PR-Materialien zu den ausgestellten Waren (Betriebsmittel, Saatgut) dürfen ausschließlich im Ökolandbau
zugelassene Produkte bewerben.
21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
6. Anmeldung als Aussteller, Fristen
Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular für Aussteller gilt als Antrag auf Zulassung.
Der Aus­steller gibt darin an, ob er in einer der Ausstellungshallen, auf einer Fläche im Außenbereich oder
als Maschinenvorführer ausstellen möchte.
Anmeldeschluss für Flächen im Außenbereich mit Demonstrationsparzellen für Winterungen:
15. September 2016, mit Demonstrationsparzellen für Sommerungen: 15.12.2016. Flächen ohne Demonstrationsparzellen, Maschinenvorführungen und Standflächen in den Ausstellungshallen können bis zum
31. Dezember 2016 bestellt werden. Bestellungen, die nach diesen Fristen eingehen, können nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Flächen zur Verfügung stehen. Beachten Sie für die Einsaat von Winterungen,
dass diese nach August eventuell nicht mehr möglich ist. Wenn Sie Demonstrationsparzellen bestellen, halten
Sie die benötigten Betriebsmittel und Saatgut bereit.
7. Zulassung, Vertragsabschluss
Die verbindliche Bestellung erfolgt durch den Antrag auf Zulassung beim Veranstalter. Mit der Bestätigung
des Veranstalters kommt der Mietvertrag zustande. Aussteller im Außenbereich erhalten Ihre Standzuweisung
umgehend nach Bestellung, Aussteller in den Hallen im Januar 2017.
8. Rücktritt, Stornierungsgebühren
Storniert der Aussteller die Bestellung vor Erhalt der Standfläche, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro. Tritt der Aussteller nach der Bestätigung der Standfläche zurück, gelten folgende
Stornierungsgebühren:
Flächen ohne Demonstrationsparzellen, Stände in einer der Ausstellungshallen, Maschinenvorführungen:
• 50% des vereinbarten Ausstellungspreises bei einer Stornierung bis 31.12.2016.
• nach dem 31.12.2016 fällt die Ausstellungsgebühr in voller Höhe an. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalter ersparte Aufwendungen hatte.
Flächen mit Demonstrationsparzellen:
• 50% des vereinbarten Ausstellungspreises, wenn noch keine Arbeiten im Bereich Versuchstechnik erfolgt sind.
• nach dem jeweiligen Anmeldeschluss (15.09.2016 für Winterungen, 15.12.2016 für Sommerungen) und wenn
bereits Dienstleistungen im Bereich Versuchstechnik in Anspruch genommen wurden, fällt die Ausstellungs-­
gebühr in voller Höhe an. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalter ersparte Aufwendungen hatte.
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
Seite B2
9. Ausstellungsflächen
Für die Ausstellung sind zwei Ausstellungshallen vorgesehen, eine Fläche im Außenbereich mit der Möglichkeit zum Anlegen von Demonstrationsparzellen und eine Fläche für Maschinenvorführungen. In den folgenden
Abbildungen sind die Flächen dargestellt.
Gesamtes Veranstaltungsgelände
B 83
21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
Ausstellungsflächen
Landtechnik
Flächen für Maschinenvorführungen
P
Ausstellungsflächen
und Demonstrationsparzellen
Ausstellungsflächen
Landtechnik
Ausstellungshalle 2
Innenhof
Lehr- und Versuchsbetrieb
Hessische Staatsdomäne Frankenhausen
Frankenhausen 1
34393 Grebenstein
Ausstellungshalle 1
Kuhstall
B 83
Standaufteilung Ausstellungshalle 1
4x2m
3x2m
Eingang
4x2m
Ausgang
Ausgang
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
Seite B3
10. Ausstellungspreise, Standgrößen
Zu den ersten Öko-Feldtagen 2017 gelten folgende Sonderkonditionen:
• Im Außenbereich werden Standflächen mit Demonstrationsparzellen in Einheiten à 400m2 (Maße: 20m x 20m)
zu 1.000,- Euro ange­boten. Dies ist gleichzeitig die Mindestgröße. Weitere Einheiten zu je 400m2 werden
für 800,- Euro ange­boten.
• Standflächen ohne Demonstrationsparzellen werden in den Einheiten 50m2, 100m2, 200m2 und 400m2
zum Preis von 250,- Euro pro 50m2 angeboten.
• Die Vorführgebühren je Maschine betragen 900,- Euro. Je nach Verfahren können auch mehrere
Maschinen gezeigt werden. Maschinen dürfen nur vorgeführt werden, wenn der Aussteller gleichzeitig
eine Fläche im Außenbereich (mind. 50m2) bucht.
• In den Ausstellungshallen beträgt die Mindeststandgröße 6m2 (3x2m), 1m2 Fläche kostet 60,- Euro. Es
können mehrere Flächen à 3x2m oder 4x2m gebucht werden. An den Seiten der Halle können aufgrund
21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
baulicher Voraussetzungen nur Stände à 4x2m gebucht werden. In den mittleren Blöcken sind nur Flächen im
Raster von 3x2m möglich. Die Aufbauten dürfen nicht höher als 2,50m sein, Abhängungen von Decken sind
nicht zulässig.
• Die Anmeldegebühr beträgt 180,- Euro und wird jedem Aussteller zusätzlich zur Standfläche berechnet.
Für Mitaussteller fällt die Anmeldegebühr von 180,- Euro ebenfalls an. Alle genannten Preise verstehen sich
zzgl. 19% MwSt. Die Preise beinhalten keine Aufbauten.
11. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind (sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben) sofort ohne Skonto zahlbar.
Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer für den Veranstalter kostenfrei und in Euro zu
begleichen. Ein Anspruch auf die zugeteilte Fläche besteht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung. Ein
entsprechender Nachweis ist – bei Aufforderung durch den Veranstalter – durch den Aussteller zu erbringen.
12. Ausstellerausweise
Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe der Standfläche Ausstellerausweise. Diese können zum
Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung genutzt werden. Für eine Standfläche von 6-8m2 in der
Ausstellungshalle erhält der Aussteller zwei Ausweise. Für jede weitere 6m2 bzw. 8 m2 je einen zusätzlichen
Ausweis. Im Außenbereich mit Demonstrationsparzellen erhält jeder Aussteller sechs Ausweise für eine Fläche
von 400m2. Für jede weitere 400m2 drei Ausweise. Im Außenbereich ohne Demonstrationsparzellen erhält
jeder Aussteller drei Ausweise für eine Fläche von 50m2. Für jede weitere 50m2 je einen Ausweis. Weitere
Ausstellerausweise können gegen Gebühr bestellt werden.
13. Auf- und Abbau
Auf den Standflächen im Außenbereich und in der Halle kann am Freitag, 16.06.2017 sowie am Montag,
19.06.2017 und Dienstag, 20.06.2017 jeweils von 8.00-18.00 Uhr aufgebaut werden. Der Abbau darf am
22.06.2017 frühestens ab 18.00 Uhr erfolgen, Fahrzeuge dürfen das Gelände erst ab 19.00 Uhr befahren.
14. Ausstattung der Standfläche
Der Aussteller ist verpflichtet, im Anmeldeformular alle Ausstellungsgegenstände und Dienstleistungsangebote
vollständig aufzuführen. Andere Angebote oder Produkte als die gemeldeten dürfen nicht ausgestellt werden.
Stellt der Aussteller auf der Veranstaltung Dinge aus, die nicht angemeldet wurden, ist der Veranstalter berechtigt, diese zu konfiszieren.
Strom- und Wasseranschlüsse, Zelte, Fertigstände, Mobiliar und Müllentsorgung können über ein separates
Formular bestellt werden. Dieses steht ab dem 1. Oktober 2016 zum Download auf www.oeko-feldtage.de bereit.
Der Aussteller muss diese Formulare/Bestellungen bis zum 1. März 2017 beim Veranstalter eingereicht haben.
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
Seite B4
Für die Ausstattung hat der Veranstalter verschiedenen Dienstleistern ein Exklusivrecht eingeräumt. Sofern
der Aussteller keine eigenen Zelte, Standaufbauten oder Mobiliar mitbringt, muss er die vorgegebenen Dienstleister beauftragen.
15. Abgabe von Speisen und Getränken
Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nur berechtigten Gastronomieanbietern erlaubt. Andere Aus­
steller dürfen Speisen und Getränke kostenfrei an Kunden abgeben. Alle angebotenen Speisen und Getränke
müssen aus kontrolliert biologischem Landbau stammen. Rechtliche Vorschriften wie die LebensmittelhygieneVerordnung und die Getränkeschankanlagen-Verordnung sind zu beachten.
16. Standfläche mit Demonstrationsparzellen
21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
Flächen für Demonstrationsparzellen stehen ab Ende August 2016 (Winterungen) bzw. Januar 2017
(Sommerungen) für die Anlage von Versuchen zur Verfügung. Die Standflächen sind in der Regel gepflügt.
Das Anlegen der Demonstrationsparzellen ist mit dem Versuchstechniker abzustimmen. Dem Veranstalter ist
eine grobe Standplanung mitzuteilen (z.B. in Form einer Skizze), unabhängig davon, ob die Dienstleistung
Versuchstechnik in Anspruch genommen wird. Die Standplanung ist 14 Tage nach Bestätigung des Veran­
stalters einzureichen. Planen Sie genügend Abstand zwischen den Versuchsparzellen zur maschinellen
Bearbeitung und für Besucherwege ein.
Nach dem Ende der Ausstellung werden die Pflanzenbestände in den Boden eingearbeitet.
17. Dienstleistungen Versuchstechnik
Für das Anlegen der Demonstrationsparzellen bietet die FiBL Projekte GmbH Dienstleistungen an, die Aus­
steller gegen Gebühr in Anspruch nehmen können. Vom Aussteller müssen Saatgut und Betriebsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden. Der Aussteller hat keinen Anspruch darauf, dass Arbeiten an bestimmten Tagen
durchgeführt werden. Die Arbeiten werden nach bestem Wissen durchgeführt, Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen, soweit gesetzlich möglich.
Preise für die Versuchstechnik sind beim Veranstalter zu erfragen und werden nach Arbeitsumfang berechnet.
Adresse für die Anlieferung von Betriebsmitteln und Saatgut für die Demonstrationsparzellen:
Universität Kassel
Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften
Fachgebiet Ökologischer Land- und Pflanzenbau
z. Hd. Lukas Tiedemann
Nordbahnhofstr. 1a
37213 Witzenhausen
Kontakt Versuchstechniker:
Lukas Tiedemann
Tel.: 05542 / 981606
E-Mail: [email protected]
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
Seite B5
18. Maschinenvorführungen
Bei den Öko-Feldtagen werden Maschinenvorführungen zu den Themen Ackerbau und Futterbergung angeboten.
Die Maschinenvorführungen erfolgen in enger Absprache mit dem Veranstalter. Jede Vorführung muss an­
gemeldet und genehmigt werden. Vorführungen können nur in Verbindung mit der Anmietung einer Fläche im
Außenbereich (mind. 50m2) stattfinden. Auf dieser Fläche muss die gezeigte Maschine außerhalb der Vorführung Platz finden. Planen Sie dies bitte in Ihre Standplanung mit ein.
Für den Fall dass die Wetterbedingungen eine Vorführung der Maschinen nicht zulassen, kann der Veranstalter
diese absagen. Er ist nicht verpflichtet, die Ausstellergebühr oder einen Teil davon zurückzuerstatten.
(Formular Maschinenvorführung ab dem 1. Oktober 2016 unter www.oeko-feldtage.de)
19. Umweltschutz
21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
Um die Veranstaltung möglichst nachhaltig zu gestalten, weist die FiBL Projekte GmbH auf folgende
Maß­nahmen/Angebote hin:
• Abfallvermeidung
• Mülltrennung
• Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Busshuttle vom Bahnhof zum Veranstaltungsort
• Reinigungsarbeiten mit biologisch abbaubaren Mitteln
20. Abfallentsorgung, Reinigung
Die Aussteller werden angehalten, möglichst wenig Abfall zu produzieren, wiederverwendbare und umwelt­
verträgliche Materialien einzusetzen.
Der Veranstalter hält nur die allgemeinen Flächen und Wege sauber. Für die Reinigung der Standfläche
und Entsorgung von Abfällen ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Der Aussteller kann die Entsorgung
von Abfällen über ein Formular anmelden oder außerhalb des Messegeländes selbst entsorgen. Lässt der
Aussteller Abfälle zurück, behält sich der Veranstalter vor, eine erhöhte Gebühr vom Aussteller für die
Ent­sorgung zu erheben.
21. Sicherheit
Der Aussteller ist verpflichtet, Schutzvorrichtungen an Exponaten anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen entsprechen. Rettungswege müssen während des Auf- und Abbaus und der Veranstaltung freigehalten werden. Gegenstände und Dekoration für die Ausstattung der Standflächen müssen aus
schwer entflammbarem Material (Brandschutzklasse B1) bestehen.
Die Brandschutzordnung wird durch einen Aushang bekannt gemacht. Den Anordnungen des Veranstalters
ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände, Maschinen und Geräte, die die
Sicherheit gefährden, von der Standfläche zu entfernen.
22. Hausordnung
• Das Ausstellungsgelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den angegebenen Öffnungszeiten
betreten werden. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Gelände betreten.
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
• Der Direktverkauf von Produkten und das Aufstellen/Verteilen von Werbemitteln außerhalb der eigenen
Standfläche sind untersagt.
• Das unbefugte Benutzen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände ist nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandlung werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
Seite B6
• Jeder, der die Veranstaltung und deren Abläufe stört, kann vom Veranstalter ausgeschlossen werden.
• Bild- und Tonaufnahmen von Ausstellungsständen oder Exponaten bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Aussteller. Produktionen, die zu kommerziellen Zwecken erstellt werden, müssen vorab beim
Veranstalter beantragt und genehmigt werden.
• Am Veranstaltungsort können keine Sendungen oder Maschinen entgegen genommen werden. Sofern
bei Anlieferungen kein Vertreter des Ausstellers anwesend ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Ware
entgegen zu nehmen. Er ist aber nicht verpflichtet, die Ware auf Mängelfreiheit, Vollständigkeit und Rich­
tigkeit zu prüfen.
• Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Aussteller das Recht vor, Personen vom Gelände
zu verweisen bzw. von der Veranstaltung oder künftigen auszuschließen.
23. Vorbehalte, Ansprüche, Ausschlussfrist, Schriftform
21.–22. Juni 2017
Hessische
Staatsdomäne
Frankenhausen
Alle Wünsche der Aussteller stehen unter dem Vorbehalt der Ausführungsmöglichkeit. Der Veranstalter behält
sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, örtlich, räumlich oder zeitlich zu verändern. Sollten zwingende Umstände es erfordern, ist er berechtigt, Standflächen zu verlegen oder in den Abmessungen
zu verändern. Der Aussteller hat dadurch nicht das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten.
Der Aussteller muss alle Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Veranstaltungsende schriftlich geltend
machen, ansonsten verfallen sie.
Vereinbarungen, die von den Teilnahmebedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
24. Haftung, Versicherung
Der Veranstalter haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Im Übrigen ist die Haftung des
Veranstalters ausgeschlossen.
Der Aussteller haftet für Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, Beauftragten oder durch Ausstellungs­
gegenstände entstehen. Es wird deshalb empfohlen, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen. Eine
all­gemeine Bewachung des Geländes durch den Veranstalter wird sichergestellt. Die Bewachung von Stand­
flächen und Exponaten obliegt dem Aussteller.
25. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Dem Veranstalter ist jedoch vorbehalten, seine Ansprüche bei dem Gericht
geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat.
Anmeldeunterlagen für Aussteller, Öko-Feldtage 2017, www.oeko-feldtage.de
Seite B7