Zusatzblatt für Begleitpersonen 1. Begleitperson 2. Begleitperson

Zusatzblatt für Begleitpersonen
1. Begleitperson
Geburtsdatum
Familienname
Geburtsname
Vornamen
Geburtsort
Anschrift
(PLZ, Ort, Straße, Hsnr.)
Führerscheinnummer _______________________________
ausstellende Behörde _______________________________
Einverständniserklärung der Begleitperson
Ich stelle mich als Begleitperson zur Verfügung.
Ich bin damit einverstanden, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung / Erteilung einer Prüfungsbescheinigung
gemäß. § 48 a Abs. 3 FeV über mich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister eingeholt wird.
Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim - Zusatzblatt Begleitendes Fahren - V 2014
X
Ort, Datum
X
Unterschrift
2. Begleitperson
Geburtsdatum
Familienname
Geburtsname
Vornamen
Geburtsort
Anschrift
(PLZ, Ort, Straße, Hsnr.)
Führerscheinnummer _______________________________
ausstellende Behörde _______________________________
Einverständniserklärung der Begleitperson
Ich stelle mich als Begleitperson zur Verfügung.
Ich bin damit einverstanden, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung / Erteilung einer Prüfungsbescheinigung
gemäß § 48 a Abs. 3 FeV über mich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister eingeholt wird.
X
Ort, Datum
X
Unterschrift
Begleitetes Fahren ab 17 für:
Geburtsdatum
Familienname
Vornamen
Allgemeines
Mit nachstehend aufgeführten Unterschriften bestätigen die Unterzeichner, dass Sie auf folgende Bestimmungen
hingewiesen wurden:
•
der Eintrag in die Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 a Abs. 3 FeV erfolgt nur dann, wenn zum Zeitpunkt der
Erteilung jeweils die eingetragene Begleitperson nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet ist.
Weitere Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 30 Jahren und ein ununterbrochener Führerscheinbesitz der
Klasse B oder der Klasse 3 (altes Recht) von 5 Jahren. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kann die Person
nicht als Begleitperson eingetragen werden.
•
Eintragung der Schlüsselzahl 184:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung
nicht durchgestrichen, der Klasse BE)
1.) nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten Person und
2.) nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person
a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWRoder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein
nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs
berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder einer
Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt und
c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden
Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen
Einnahme für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten
Wir sind damit einverstanden, dass umseitig genannte(n) Person(en) als Begleiter in die
Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 Abs. 3 FeV eingetragen wird/werden:
Ort, Datum
X
X
Unterschrift beider Sorgeberechtigten
(Besteht ein alleiniges Sorgerecht, ist unbedingt ein entsprechender amtlicher Nachweis beizulegen)
Nur vom Landratsamt auszufüllen
FAER eingeholt am ______________________
1.
Kein Eintrag
__________
KKA angefordert ____________
Besitzstand geprüft
2.
Kein Eintrag
__________
KKA angefordert ____________
Besitzstand geprüft