Fragen und Antworten - Landesbetrieb Immobilienmanagement und

Landesbetrieb Immobilienmanagement und
Grundvermögen (LIG)
Immobilienangebot
„Fiersbarg 8“
Beantwortung der Fragen von Interessenten im Rahmen des Gebotsverfahrens.
Fragen
Antworten
Bebaubarkeit und Planungsaspekte
1. Gibt es neben den Ausschreibungsunterlagen (mit Anhängen und Bebauungsplan) noch weitere Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen können (digitale Lagepläne, Planungsgrundlagen im dwg-Format,
Gutachten, Höhenpläne, Vermessungsplan, etc.)?
Bebauungsplan, Funktions- bzw. Lageplan
und Flurkarte sind im dwg-Format vorhanden. Um die dwg-Datei zu erhalten, unterzeichnen Sie bitte anliegende Verpflichtungserklärung (Anlage 1) und senden diese
an [email protected].
2. Müssen gesonderte Ausgleichsflächen geschaffen werden? Oder ist
der Ausgleich durch die Anpflanzung
von „artenreichem, gestuftem Gehölz“ abgegolten?
Der Ausgleichsbedarf wird durch die Umsetzung der innerhalb des Bebauungsplans
festgesetzten Maßnahmenflächen und der
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und
Sträuchern abgegolten. Darüber hinaus enthält der Bebauungsplan mehrere eingriffsmindernde Festsetzungen zur Oberflächenentwässerung und zur Begrünung der Baugrundstücke, die in diesem Zusammenhang
ebenfalls zu beachten sind.
3. Was wird in die GRZ 1 und was in die
GRZ 2 gerechnet (Stellplätze, Zuwegungen, Terrassen, Vordächer,
Dachüberstände)?
Die Ermittlung der Grundfläche richtet sich
nach §19 BauNVO. Terrassen müssen innerhalb der festgesetzten GRZ (GRZ 1) liegen. Durch Stellplätze und Zuwegungen
kann die festgesetzte GRZ um 50 vom Hundert (GRZ 2) überschritten werden. Vordächer sind nicht GRZ-relevant, solange sie
untergeordnete Gebäudeteile sind. Dachüberstände sind nicht GRZ-relevant, solange
sie nicht abstandsflächenrelevant werden
(>50cm).
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Immobilienmanagement
und Grundvermögen
Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
http://immobilien-lig.hamburg.de
4. Bei 2.2 steht „…sowie dem Bau eines
erforderlichen Regenwassersiels in
der Straße Fiersbarg zum Anschluss
an das bestehende Siel in der
Lemsahler Landstraße (äußere Erschließung).“ Die Straße ist lang. Wie
weit erstreckt sich der erforderliche
Teil?
Das erforderliche und neu herzustellende
Siel verläuft innerhalb der Straße Fiersbarg
von Beginn des Überlaufpunktes am südlichen Ende des geplanten Regenrückhaltebeckens in südöstlicher Richtung bis an den
Anschlusspunkt an das bestehende Siel im
Bereich der Einmündung der Straße Fiersbarg in die Lemsahler Landstraße. Die zu
überbrückende Distanz beträgt etwa 105 m.
5. Wie ist § 2 Nr. 6 des Bebauungsplans zu verstehen? „Zur Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile
sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.“
Die im Neubauteil zu realisierenden Baukörper können alle direkt von den Straßenverkehrsflächen (Planstraße A und Wohnwege
1-3) erschlossen werden. Diese Festsetzung
wurde vorsorglich für die Erschließung der
rückwärtigen Baumöglichkeiten im Baublock
10 getroffen und betrifft damit nur Grundstücke mit Bestandsbebauung an der Lemsahler Landstraße außerhalb des Immobilienangebots Fiersbarg 8.
6. Die Breite der Planstraße A ist im BPlan mit 10,5 m angegeben. Westlich
der Planstraße soll ein Gehweg verlaufen. Östlich der Planstraße soll eine Entwässerungsmulde verlaufen.
Sollen der Gehweg und die Entwässerungsmulde innerhalb der 10,5 m
liegen oder auf den Baugrundstücken?
Die festgesetzte Straßenverkehrsfläche ist
so dimensioniert, dass in ihrem Querschnitt
alle dafür erforderlichen Anlagen wie Gehweg, Fahrspuren, tlw. auch Parkstände und
Flächen für die Straßenentwässerung untergebracht werden können, so dass die Inanspruchnahme der Baugrundstücke vorbehaltlich der aufzustellenden und abzustimmenden Erschließungsplanung nicht erforderlich wird.
7. Ist die Walmdachform bei den Stadtvillen gem. Funktionsplan zwingend
vorgesehen? Die drei Stadtvillen sind
mit zwei Vollgeschossen ausgewiesen. Für die Dachneigung sind 40°
bis 60° vorgegeben. Bei einer möglichen Bautiefe von 15,0 m. Die Folge
ist eine Firsthöhe von über 14,0 m.
Muss mit Abzügen in der Angebotsbewertung gerechnet werden, wenn
die Stadtvillen mit Staffelgeschoss
geplant werden?
8. Sind bei den Stadtvillen mit den 8
Einzelappartements zu den insgesamt 4 PKW-Stellplätzen zusätzlich
behindertengerechte PKW-Stellplätze
vorzusehen?
Freie und Hansestadt Hamburg
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Die Gestaltung der Stadtvillen mit Walmdächern ist nicht zwingend vorgesehen. Ausdrücklicher Wunsch für alle Neubauten ist
die Errichtung von geneigten Dächern. Der
Plangeber hat dies mit der Festsetzung zur
Dachneigung deutlich gemacht, die Dachform jedoch nicht vorgegeben.
Nein.
9. Wäre auf dem Grundstück der Bau
eines Pflegeheims + betreutes Wohnen möglich?
10. Wie groß ist die maximal bebaubare
Grundstücksfläche?
11. Ist es möglich Teile der fachtechnischen Stellungnahmen und Gutachten zu bekommen, um so die potentiellen Erschließungskosten zu kalkulieren? Speziell folgende Unterlagen
wären hilfreich:
•
•
•
•
Bodenuntersuchung
Konzept zur Oberflächenentwässerung
Vermessung
Verkehrsuntersuchung
12. Sind die Angaben im B-Plan bezüglich der Straßenbreiten exakt einzuhalten oder ist eine Anpassung der
Straßenbreiten und Plätze (bspw.
Wohnwege 5,5 m breit statt 6,0) oder
eine andere Positionierung der Stellplätze (bspw. quer statt schräg) zulässig?
Nein. Grundsätzlich verfolgt der Plangeber
die Errichtung von Wohnungen in Einzel-,
Doppel- und Reihenhäusern sowie von 15
Wohnungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, im 1. Förderweg. Geförderter
Mietwohnungsbau für Senioren ist nicht vorgesehen, auch kein Pflegeheim.
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind
im Bebauungsplan durch Baugrenzen festgesetzt und vermasst. Im Übrigen siehe
Antwort zu 3.
Siehe hierzu folgende Links
http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset
/lemsahl-mellingstedt-19-geotechnischerbericht-baugrundbeurteilung
http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset
/lemsahl-mellingstedt-19oberflaechenwasserkonzept
http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset
/lemsahl-mellingstedt-19verkehrsuntersuchung-leistungsfaehigkeitquerungshilfen
Eine Vermessung liegt als dwg-Datei vor
und kann nach Abschluss des Gebotsverfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Die im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrsflächen sind einzuhalten, ebenso die Fläche der Abwasserbeseitigung /
Regenrückhaltebecken. Die genaue Ausgestaltung der Flächen erfolgt im Rahmen der
auf Kosten des Käufers zu erstellenden und
mit den zuständigen Dienststellen abzustimmenden Erschließungsplanung.
Wohnungspolitische Vorgaben
1. Sind die 8 Einzelappartements in den
15 WE enthalten (sprich 7 WE bleiben als „normale“ öffentlich geförderte Mietwohnungen übrig)? Sind die
Einzelappartements tatsächlich als
jeweils eine WE anzurechnen?
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Die Einzelappartements sollen nicht größer
als 30 bis 40 qm sein. Der gemäß Ausschreibung vorgesehene Gemeinschaftsraum soll der gemeinschaftlichen Versorgung (Kochen, Betreuung) dienen. Möglich
ist auch der Zusammenschluss von bis zu
vier WE (Zimmer, Küchenzeile, eigenes Bad)
in Form einer WG mit Gemeinschaftsfläche.
Sollten 8 Einzelappartements verwirklicht
werden, so werden diese als 4 Wohnungen
gewertet.
2. Wie sollen sich die 8 Einzelappartements auf die zwei benachbarten Villen verteilen (4/4 oder 5/3)?
Die Aufteilung bleibt dem Investor überlassen.
3. Zu den Stadtvillen: Haben Sie bestimmte Vorstellungen welchen Grad
der Pflege die Menschen bedürfen
sollen? Ist ein Fahrstuhl erforderlich?
Zielgruppe sind Personen mit hohem Pflegebedarf z.B. aufgrund chronischer oder
fortschreitender Erkrankungen mit Hilfsmittelbedarf (z.B. Gehwagen, Rolli), aber ohne
kognitive Einschränkungen.
Es wird davon ausgegangen, dass sich die
Appartements im EG befinden. Aber unabhängig davon wird ein Aufzug über das Förderprogramm 1. Förderweg bezuschusst.
4. Wie viele Wohnungen sollen behindertengerecht sein oder barrierefrei
gestaltet werden, um so Pflegebedürftigen mit geringer Einstufung gerecht zu werden?
Die Einzelappartements sollen barrierefrei
nach DIN 18040-2 ausgestattet sein, für die
restlichen Wohnungen ist die barrierereduzierte Grundausstattung obligatorisch für
Wohnungen im 1. Förderweg.
5. Nach Punkt 5 (A) der Ausschreibung
sind in zwei Stadtvillen 8 Einzelappartements für pflegebedürftige bzw.
behinderte Menschen vorzusehen. Ist
hier nach DIN 18040-2 (1 Anwendungsbereich) gefordert:
- barrierefrei nutzbare Wohnungen
oder
- barrierefrei und uneingeschränkt
mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen R?
Ja, siehe Antwort zu 4.
Ver- /Entsorgung
1. Gibt es für den Bereich Kanal/Siel
einen konkreten Ansprechpartner,
um im Vorwege Anschlusssituation
und Kosten zu klären?
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Ansprechpartner im Bezirksamt Wandsbek
wäre die Untere Wasserbehörde unter: [email protected]
Für das Siel ist Hamburg Wasser zuständig (Ansprechpartner: Herr Schiller,
Tel. 040/ 7888-82128).
Verfahrensfragen
1. Gibt es ein Muster wie das Konzept
eingereicht werden darf? Dürfen
auch Video Präsentationen eingereicht werden?
Es gibt kein Muster. Das Konzept sollte aussagekräftig sein und auf einem USB-Stick
gespeichert werden. Auch eine VideoPräsentation ist möglich. In jedem Fall sollten die ausgefüllten Vordrucke beigefügt
werden.
Anlagen:
1. Verpflichtungserklärung
Ansprechpartner:
Tanja Klages
Tel.: +49 40 428 23 - 4253
E-Fax: +49 40 4279 -14061
[email protected] │www.immobilien-lig.hamburg.de
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