Fragen und Antworten zum Rückfragenkolloqium »

Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)
Immobilienangebot „Oberer Landweg zw. 2 und 10“
Beantwortung der Fragen von Interessenten im Rahmen des Gebotsverfahrens.
Fragen
Antworten
Künftige Nutzung
1. Ist eine zeitliche Beschränkung für
die Nutzung vorgesehen?
2. Gibt es Vorgaben für die Miethöhen
der einzelnen Nutzungsarten?
3. Welche unterschiedlichen Miethöhen
sehen Sie für die unterschiedlichen
Nutzungsarten vor?
4. Wie lange sind diese Mieten eingefroren?
5. Welche Steigerungsmöglichkeiten
sind dann möglich?
6. Wir bitten um die Kontaktdaten des
ersten Projektentwicklers, dessen
Zeichnungen Sie beifügten.
7. Warum sind auch die Zeichnungen
der Haus-Nr. 10 mit beigefügt (Eckgrundstück)?
8. Wenn eine höhere Ausnutzungsmöglichkeit angeboten wird: Ist hier eine
zusätzliche dritte Nutzungsmöglichkeit denkbar? (z. B. Mietwohnungen
ohne Preisbindungen?).
Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Immobilienmanagement
und Grundvermögen
Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg
http://immobilien-lig.hamburg.de
Es wird eine 30jährige Bindung vereinbart.
I.
Betreutes Jugendwohnen:
Der künftige Mieter schließt mit dem Amt für
Familie Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
ab. Die Miete für das Objekt ist Bestandteil
des Entgeltes und zwischen Träger und Amt
für Familie auszuhandeln. Nach erster Bewertung einer möglichen Entgeltvereinbarung
wäre ein Mietpreis von 12,50 €/m² denkbar.
II.
Hier wohnt Hamburgs Jugend:
Für geförderte Wohneinheiten gilt derzeit eine
Anfangsmiete 6,30 €/m² (siehe Förderrichtlinien der IFB).
Siehe Antworten zu 2.
I.
Betreutes Jugendwohnen:
Der Abschluss des Mietvertrages ist alleinige
Aufgabe der Vertragspartner, hier des Trägers und des Vermieters. Das Amt für Familie
nimmt keinen Einfluss.
II.
Hier wohnt Hamburgs Jugend:
Für geförderte WE gibt es definierte Steigerungen, siehe dazu IFB-Förderrichtlinien, Bindung 30 Jahre
Nach Auslauf der Bindung gelten Hamburger
Mietenspiegel und BGB.
Das beigefügte Konzept betrifft das südlich
angrenzende Grundstück (s.a. Antwort zu
Frage 7)
Siehe Ausschreibungstext, Seite 9, Ziffer 4.1
Abs. 2
Es bestehen grundsätzlich keinerlei Bedenken oder Einwände für eine höhere Ausnutzung der Fläche und einen Mix der Bewohnerschaft als „besonderes Konzept, das dann
entsprechend bewertet und bepunktet wird.