Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) Immobilienangebot „Oberer Landweg zw. 2 und 10“ Beantwortung der Fragen von Interessenten im Rahmen des Gebotsverfahrens. Fragen Antworten Künftige Nutzung 1. Ist eine zeitliche Beschränkung für die Nutzung vorgesehen? 2. Gibt es Vorgaben für die Miethöhen der einzelnen Nutzungsarten? 3. Welche unterschiedlichen Miethöhen sehen Sie für die unterschiedlichen Nutzungsarten vor? 4. Wie lange sind diese Mieten eingefroren? 5. Welche Steigerungsmöglichkeiten sind dann möglich? 6. Wir bitten um die Kontaktdaten des ersten Projektentwicklers, dessen Zeichnungen Sie beifügten. 7. Warum sind auch die Zeichnungen der Haus-Nr. 10 mit beigefügt (Eckgrundstück)? 8. Wenn eine höhere Ausnutzungsmöglichkeit angeboten wird: Ist hier eine zusätzliche dritte Nutzungsmöglichkeit denkbar? (z. B. Mietwohnungen ohne Preisbindungen?). Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg http://immobilien-lig.hamburg.de Es wird eine 30jährige Bindung vereinbart. I. Betreutes Jugendwohnen: Der künftige Mieter schließt mit dem Amt für Familie Leistungs- und Entgeltvereinbarungen ab. Die Miete für das Objekt ist Bestandteil des Entgeltes und zwischen Träger und Amt für Familie auszuhandeln. Nach erster Bewertung einer möglichen Entgeltvereinbarung wäre ein Mietpreis von 12,50 €/m² denkbar. II. Hier wohnt Hamburgs Jugend: Für geförderte Wohneinheiten gilt derzeit eine Anfangsmiete 6,30 €/m² (siehe Förderrichtlinien der IFB). Siehe Antworten zu 2. I. Betreutes Jugendwohnen: Der Abschluss des Mietvertrages ist alleinige Aufgabe der Vertragspartner, hier des Trägers und des Vermieters. Das Amt für Familie nimmt keinen Einfluss. II. Hier wohnt Hamburgs Jugend: Für geförderte WE gibt es definierte Steigerungen, siehe dazu IFB-Förderrichtlinien, Bindung 30 Jahre Nach Auslauf der Bindung gelten Hamburger Mietenspiegel und BGB. Das beigefügte Konzept betrifft das südlich angrenzende Grundstück (s.a. Antwort zu Frage 7) Siehe Ausschreibungstext, Seite 9, Ziffer 4.1 Abs. 2 Es bestehen grundsätzlich keinerlei Bedenken oder Einwände für eine höhere Ausnutzung der Fläche und einen Mix der Bewohnerschaft als „besonderes Konzept, das dann entsprechend bewertet und bepunktet wird.
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