Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber Die BARMER: Ab 01.01.2017 + = Optimaler Service für Versicherte und Unternehmen Herausragendes Leistungsportfolio Attraktiver Beitragssatz Zahlen und Fakten BARMER Versicherte 9,4 Millionen Standorte rund 400 Geschäftsstellen Haushalt Beitragssatz rund 32 Milliarden Euro 15,7 %* Das Beste kommt zum Schluss: Wir planen im kommenden Jahr unseren Beitragssatz stabil zu halten. * Final werden die Verwaltungsräte der BARMER GEK und Deutschen BKK am 21. Dezember 2016 den Beitragssatz der neuen BARMER fürs kommende Jahr beschließen. Seite 2 || BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber 1. Datenhaltung bei der BARMER Die BARMER ist ab Januar 2017 Rechtsnachfolgerin der DBKK und der BARMER GEK. Der Datenbestand beider Kassen wird zu einem gemeinsamen Bestand zusammengeführt. Seite 3 || BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber 2. Beitragsnachweise Arbeitgebern ist freigestellt, ob sie die Beitragsnachweise der DBKK und der BARMER GEK zusammenfassen oder separat übermitteln. Die Beitragsnachweise der DBKK sind ab Januar 2017 über die Datenannahmestelle des vdek an die BARMER zu übermitteln (Hinterlegung der Betriebsnummer des vdek in der Beitragssatzdatei der ITSG auch für die DBKK). Seite 4 || BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber 2. Beitragsnachweise Mit der Aktualisierung des Abrechnungsprogramms bei den Arbeitgebern ist als Datenannahme-Betriebsnummer die BNR des vdek (15451439) hinterlegt. In den Entgeltabrechnungsprogrammen sollte als KrankenkassenBetriebsnummer ab Januar 2017 die Betriebsnummer der BARMER (42938966) hinterlegt sein. Diese Betriebsnummer ist auch für Neuanmeldungen zu verwenden. Seite 5 || BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber 3. Beitragszahlung Beitragszahlungen sind unter Angabe der Arbeitgeber-Betriebsnummer, der Zahlstellen-Betriebsnummer oder der Betriebsnummer der Behindertenwerkstatt im Verwendungszweck zu leisten. Bankverbindung: Frankfurter Volksbank, IBAN: DE 60 5019 0000 0500 0626 65. Kunden der DBKK werden mit der Abbuchung bzw. dem Kontoauszug im Dezember 2016 über die ab Januar 2017 geltende neue GläubigerIdentifikationsnummer informiert. Seite 6 || BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber 4. Zahlungsmöglichkeiten für Betriebe, die Kunden der DBKK sowie der BARMER GEK beschäftigen Betrieben, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der gesamte Beitrag über das bei der BARMER GEK gespeicherte Bankkonto abgebucht. Auch in der Zukunft ist es möglich, den gesamten Beitrag auf das Konto der Frankfurter Volksbank zu überweisen. Alle betroffenen Firmenkunden erhalten dazu ein Anschreiben. Seite 7 || BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber 5. Meldungen im Zuge der Fusion Eine Krankenkassenfusion ist kein meldepflichtiger Tatbestand. DEÜV-Meldungen sind wegen der Fusion nicht abzugeben. Seite 8 || BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber 6. Korrekturen von Beitragssollstellungen, AAG-Anträgen aus Vorjahren Die Korrekturen der DBKK und/oder der BARMER GEK sind an die Rechtsnachfolgerin beider Kassen, die BARMER, zu übermitteln. Seite 9 || BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber 7. Wahl des Umlagesatzes Die Wahl des Umlagesatzes ist für das Kalenderjahr 2017 möglich. Firmenkunden, die bisher ausschließlich bei der DBKK geführt wurden, erhalten dazu ein Anschreiben. Seite 10 || BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber Vielen Dank!
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