Sonderthema: Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber

Fusionsbedingte
Besonderheiten für
die Arbeitgeber
Die BARMER: Ab 01.01.2017
+
=
Optimaler Service für Versicherte und Unternehmen
 Herausragendes Leistungsportfolio
 Attraktiver Beitragssatz

Zahlen und Fakten BARMER
Versicherte
9,4 Millionen
Standorte
rund 400 Geschäftsstellen
Haushalt
Beitragssatz
rund 32 Milliarden Euro
15,7 %*
Das Beste kommt zum Schluss:
Wir planen im kommenden Jahr unseren Beitragssatz stabil zu halten.
* Final werden die Verwaltungsräte der BARMER GEK und Deutschen BKK am 21. Dezember 2016 den Beitragssatz der neuen BARMER fürs
kommende Jahr beschließen.
Seite 2
||
BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber
Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber
1. Datenhaltung bei der BARMER
Die BARMER ist ab Januar 2017 Rechtsnachfolgerin der DBKK und der
BARMER GEK.
Der Datenbestand beider Kassen wird zu einem gemeinsamen Bestand
zusammengeführt.
Seite 3
||
BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber
Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber
2. Beitragsnachweise
Arbeitgebern ist freigestellt, ob sie die Beitragsnachweise der DBKK und
der BARMER GEK zusammenfassen oder separat übermitteln.
Die Beitragsnachweise der DBKK sind ab Januar 2017 über die
Datenannahmestelle des vdek an die BARMER zu übermitteln
(Hinterlegung der Betriebsnummer des vdek in der Beitragssatzdatei
der ITSG auch für die DBKK).
Seite 4
||
BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber
Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber
2. Beitragsnachweise
Mit der Aktualisierung des Abrechnungsprogramms bei den Arbeitgebern
ist als Datenannahme-Betriebsnummer die BNR des vdek (15451439)
hinterlegt.
In den Entgeltabrechnungsprogrammen sollte als KrankenkassenBetriebsnummer ab Januar 2017 die Betriebsnummer der BARMER
(42938966) hinterlegt sein.
Diese Betriebsnummer ist auch für Neuanmeldungen zu verwenden.
Seite 5
||
BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber
Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber
3. Beitragszahlung
Beitragszahlungen sind unter Angabe der Arbeitgeber-Betriebsnummer,
der Zahlstellen-Betriebsnummer oder der Betriebsnummer der
Behindertenwerkstatt im Verwendungszweck zu leisten.
Bankverbindung:
Frankfurter Volksbank, IBAN: DE 60 5019 0000 0500 0626 65.
Kunden der DBKK werden mit der Abbuchung bzw. dem Kontoauszug im
Dezember 2016 über die ab Januar 2017 geltende neue GläubigerIdentifikationsnummer informiert.
Seite 6
||
BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber
Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber
4. Zahlungsmöglichkeiten für Betriebe,
die Kunden der DBKK sowie der BARMER GEK beschäftigen
Betrieben, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der
gesamte Beitrag über das bei der BARMER GEK gespeicherte
Bankkonto abgebucht.
Auch in der Zukunft ist es möglich, den gesamten Beitrag auf das Konto
der Frankfurter Volksbank zu überweisen.
Alle betroffenen Firmenkunden erhalten dazu ein Anschreiben.
Seite 7
||
BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber
Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber
5. Meldungen im Zuge der Fusion
Eine Krankenkassenfusion ist kein meldepflichtiger Tatbestand.
DEÜV-Meldungen sind wegen der Fusion nicht abzugeben.
Seite 8
||
BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber
Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber
6. Korrekturen von Beitragssollstellungen,
AAG-Anträgen aus Vorjahren
Die Korrekturen der DBKK und/oder der BARMER GEK sind an die
Rechtsnachfolgerin beider Kassen, die BARMER, zu übermitteln.
Seite 9
||
BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber
Fusionsbedingte Besonderheiten für Arbeitgeber
7. Wahl des Umlagesatzes
Die Wahl des Umlagesatzes ist für das Kalenderjahr 2017 möglich.
Firmenkunden, die bisher ausschließlich bei der DBKK geführt wurden,
erhalten dazu ein Anschreiben.
Seite 10
||
BARMER Fusionsbedingte Besonderheiten für die Arbeitgeber
Vielen Dank!