Regelwerk Optimierungskompensation

Die Optimierungskompensation ist gemeinsam mit den
Wagennutzungspauschalen mit Gültigkeit ab 15.11.2016
ausgesetzt !
Regelung der Optimierungskompensation
betreffend Wagennutzungspauschalen (ÖGT 28.1)
für spezifische Länderrelationen Süd- und Osteuropas
Gültigkeit: ab 15.11.2016
Version 02.2016
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Optimierungskompensation zu Wagennutzungspauschalen SOE
Inhaltsverzeichnis
1
Präambel.......................................................................................................................... 3
2
Regelungsgegenstand ..................................................................................................... 3
3
Kategorien, Leistungsbedingungen und Höhe der Optimierungskompensation ................ 4
3.1
Kategorie A–Rückladung (Optimierungskompensation zu 100 %) ............................. 4
3.1.1
Kriterium Rückladungsverkehr ........................................................................... 4
3.1.2
Kriterium Route .................................................................................................. 4
3.1.3
Kriterium maximale Ausbleibezeit bei A-Rückbeladung ...................................... 4
3.1.4
Kriterium Bestellmodalität................................................................................... 4
3.2
Kategorie B–Rückladung (Optimierungskompensation von 70 % für 2-achs
Güterwagen und 60 % für 4-achs Güterwagen) ........................................................ 5
3.2.1
Kriterium Rückladungsverkehr ........................................................................... 5
3.2.2
Kriterium Route .................................................................................................. 5
3.2.3
Kriterium maximale Ausbleibezeit bei B-Rückbeladung ...................................... 6
3.2.4
Kriterium Bestellmodalität................................................................................... 6
3.3
Kategorie C–Leerrückfuhr (Optimierungskompensation von 70 % für 2-achs
Güterwagen und 60 % für 4-achs Güterwagen) ........................................................ 7
3.3.1
Kriterium Leerrückführung .................................................................................. 7
3.3.2
Kriterium maximale Ausbleibezeit bei C-Leerrückführung .................................. 7
4
Leistungsnachweise ......................................................................................................... 8
5
Laufzeit und Abänderung bzw. Widerruf ........................................................................... 8
6
Anlagen ............................................................................................................................ 8
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Optimierungskompensation zu Wagennutzungspauschalen SOE
1
Präambel
Für die vom Wagenverfügungsberechtigten Rail Cargo Austria AG (im Folgenden als „RCA“
bezeichnet) gestellten Güterwagen in der österreichischen Aus- oder Durchfuhr und bei
Wagengestellung von Drittländern nach spezifischen Zielländern in Süd- und Osteuropa
wird gemäß ÖGT (Gütertarif der RCA), Nebengebühr 28.1, mit Gültigkeit 01. März 2014 bzw.
Anpassung mit 05. Mai 2014 (Aussetzung für Rumänien), eine Wagennutzungspauschale
eingehoben.
Die relevanten Zielländer sowie die korrespondierende Höhe der Wagennutzungspauschale
mit Gültigkeit ab 06. Juli 2015 sind in Tabelle 1 unten angeführt.
28.1
Wagennutzungspauschale
Zielland
Albanien................................................ € 150,--* / € 240,-Bosnien.................................................. € 75,--* / € 120,-Bulgarien ............................................... € 70,--* / € 120,-Griechenland ......................................... € 90,--* / € 155,-Mazedonien ........................................... € 90,--* / € 155,-Montenegro ........................................... € 70,--* / € 120,-Rumänien……………………………………………….…
––
Serbien .................................................. € 30,--* / € 70,-Türkei .................................................... € 70,--* / € 120,-- Keine Wagengestellung erfolgt nach/durch/von: Iran,
Irak, Syrien
- Eingeschränkte Wagengestellung (Typenbeschränkung)
nach/durch/von: Albanien
- * Das Pauschale für 2-achsige Wagen ist bis 31.12.2016
ausgesetzt.
je 2-*/4-achs Wagen
Um eine weitergehende Optimierung des Güterwageneinsatzes bei SchienengüterverkehrsTransportleistungen in diese Länderrelationen herbeizuführen, gewährt RCA unter Einhaltung
und Nachweis der definierten Leistungsbedingungen eine Optimierungskompensation zu den
in Tabelle 1 oben angeführten Wagennutzungspauschalen.
2
Regelungsgegenstand
Im gegenständlichen Regelwerk werden die Leistungsbedingungen und –nachweise
festgelegt, bei deren Erfüllung als Optimierungskompensation eine teilweise oder vollständige
Rückerstattung der in Tabelle 1 oben angeführten Wagennutzungspauschalen vorgenommen
wird.
Soweit in diesem Regelwerk nicht abweichend geregelt, gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der RCA in der jeweils gültigen und im Internet veröffentlichten
Fassung.
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Optimierungskompensation zu Wagennutzungspauschalen SOE
3
Kategorien, Leistungsbedingungen und Höhe der Optimierungskompensation
3.1
Kategorie A–Rückladung (Optimierungskompensation zu 100 %)
Eine Erstattung von 100 % der beim vorhergehenden Lastlauf eingehobenen
Wagennutzungspauschale erfolgt, sofern die folgenden vier Kriterien kumulativ erfüllt sind:
3.1.1
Kriterium Rückladungsverkehr
Zur Kriterienerfüllung der Optimierungskompensation zu 100 % muss jeder Güterwagen des
Wagenverfügungsberechtigten RCA




3.1.2
mit vorhergehendem Lastlauf via EVU und Produktionsgebiet RCA in Österreich,
unter erneuter Beauftragung und gemäß der Wageneinsatzrichtlinien von RCA,
aus einem der in Tabelle 2 unten angeführten Startländer und
in ein der in Tabelle 2 definierten Zielländer rückbeladen werden.
Kriterium Route
Für alle definierten Zielländer der Rückbeladung, ausgenommen Ungarn, ist eine
Verkehrsführung via EVU und Produktionsgebiet RCA in Österreich Grundbedingung.
Diese Bedingung gilt für das Zielland Ungarn und das EVU Rail Cargo Hungaria (im
Folgenden als „RCH“ bezeichnet) sinngemäß.
3.1.3
Kriterium maximale Ausbleibezeit bei A-Rückbeladung
Zur Kriterienerfüllung der Optimierungskompensation zu 100 % müssen bei
Rückladungsverkehren die in Tabelle 2 angeführten Ausbleibezeiten unterschritten werden.
Die Ausbleibezeit ist hier als Zeitraum vom
- Austritt des Güterwagens im vorhergehenden Lastlauf aus dem Produktionsgebiet RCA (an
der Grenze von Österreich zum jeweiligen Nachbarland) bis
- zum Wiedereintritt des Güterwagens im direkt darauffolgenden (rückbeladenen) Lastlauf in
das Produktionsgebiet RCA (an der Grenze zu Österreich)
definiert.
Für Rückbeladungen in das Zielland Ungarn gilt der Zeitpunkt des Austritts des Güterwagens
im vorhergehenden Lastlauf aus dem Produktionsgebiet RCA (an der Grenze von Österreich
zum jeweiligen Nachbarland) bis zur Verfügbarkeit des Leerwagens nach dem rückbeladenen
Lastlauf, d.h. nach Entladung beim Empfänger, als maßgeblich für die Bemessung der
Ausbleibezeit.
3.1.4
Kriterium Bestellmodalität
Die Bestellmodalität aller für Rückladungsverkehre vorgesehenen Güterwagen des
Wagenverfügungsberechtigten
RCA
erfolgt
ausschließlich
mittels
vordefinierten
Bestellformulars und auf schriftlichem Weg bei RCA, Einsatzmanagement Wagen. Ein Muster
des Bestellformulars sowie die Ansprechpartner und
Kontaktadresse von RCA,
Einsatzmanagement Wagen, sind in Anlage 1 zu dieser Vereinbarung angeführt.
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Optimierungskompensation zu Wagennutzungspauschalen SOE
Ausbleibezeit
Startland
Ungarn
Österreich
Tschechien
Polen
Deutschland
Dänemark
Schweden
Niederlande
Belgien
Frankreich
Schweiz
Italien
Bosnien
Serbien
Montenegro
Albanien
Mazedonien
Bulgarien
Türkei │Asien
der Rückbeladung
Türkei │Europa
Zielland
Griechenland
kleiner als [Tage]
23
20
16
15
14
14
14
11
11
23
20
16
15
14
14
14
13
13
Verkehrsführung via EVU / Produktionsgebiet RCH
Verkehrsführung via EVU / Produktionsgebiet RCA
Tabelle 1
3.2
Kategorie B–Rückladung (Optimierungskompensation von 70 % für 2-achs
Güterwagen und 60 % für 4-achs Güterwagen)
Eine Erstattung von 70 % (für 2-achs Güterwagen) bzw. 60 % (für 4-achs Güterwagen) der
beim vorhergehenden Lastlauf eingehobenen Wagennutzungspauschale erfolgt, sofern die
folgenden vier Kriterien kumulativ erfüllt sind:
3.2.1
Kriterium Rückladungsverkehr
Zur Kriterienerfüllung der Optimierungskompensation zu 70 % bzw. 60 % muss jeder
Güterwagen des Wagenverfügungsberechtigten RCA




3.2.2
mit vorhergehendem Lastlauf via EVU und Produktionsgebiet RCA in Österreich,
unter erneuter Beauftragung und gemäß der Wageneinsatzrichtlinien von RCA,
aus einem der in Tabelle 3 unten angeführten Startländer und
in ein der in Tabelle 3 definierten Zielländer rückbeladen werden.
Kriterium Route
Für alle definierten Zielländer der Rückbeladung, ausgenommen Ungarn, ist eine
Verkehrsführung via EVU und Produktionsgebiet RCA in Österreich Grundbedingung.
Diese Bedingung gilt für das Zielland Ungarn und das EVU Rail Cargo Hungaria sinngemäß.
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3.2.3
Kriterium maximale Ausbleibezeit bei B-Rückbeladung
Zur Kriterienerfüllung der Optimierungskompensation zu 70 % bzw. 60 % müssen bei
Rückladungsverkehren die in Tabelle 3 angeführten Ausbleibezeiten unterschritten werden.
Die Ausbleibezeit ist hier als Zeitraum vom
- Austritt des Güterwagens im vorhergehenden Lastlauf aus dem Produktionsgebiet RCA (an
der Grenze von Österreich zum jeweiligen Nachbarland) bis
- zum Wiedereintritt des Güterwagens im direkt darauffolgenden (rückbeladenen) Lastlauf in
das Produktionsgebiet RCA (an der Grenze zu Österreich)
definiert.
Für Rückbeladungen in das Zielland Ungarn gilt der Zeitpunkt des Austritts des Güterwagens
im vorhergehenden Lastlauf aus dem Produktionsgebiet RCA (an der Grenze von Österreich
zum jeweiligen Nachbarland) bis zur Verfügbarkeit des Leerwagens nach dem rückbeladenen
Lastlauf, d.h. nach Entladung beim Empfänger, als maßgeblich für die Bemessung der
Ausbleibezeit.
3.2.4
Kriterium Bestellmodalität
Die Bestellmodalität aller für Rückladungsverkehre vorgesehenen Güterwagen des
Wagenverfügungsberechtigten
RCA
erfolgt
ausschließlich
mittels
vordefinierten
Bestellformulars und auf schriftlichem Weg bei RCA, Einsatzmanagement Wagen. Ein Muster
des Bestellformulars sowie die Ansprechpartner und
Kontaktadresse von RCA,
Einsatzmanagement Wagen, sind in Anlage 1 zu dieser Vereinbarung angeführt.
Ausbleibezeit
Startland
Ungarn
Österreich
Tschechien
Polen
Deutschland
Dänemark
Schweden
Niederlande
Belgien
Frankreich
Schweiz
Italien
Bosnien
Serbien
Montenegro
Albanien
Mazedonien
Bulgarien
Türkei │Asien
der Rückbeladung
Türkei │Europa
Zielland
Griechenland
kleiner als [Tage]
25
22
18
17
16
16
14
13
13
25
22
18
17
16
16
14
15
15
Verkehrsführung via EVU / Produktionsgebiet RCH
Verkehrsführung via EVU / Produktionsgebiet RCA
Tabelle 2
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Optimierungskompensation zu Wagennutzungspauschalen SOE
3.3
Kategorie C–Leerrückfuhr (Optimierungskompensation von 70 % für 2-achs
Güterwagen und 60 % für 4-achs Güterwagen)
Eine Erstattung von 70 % (für 2-achs Güterwagen) bzw. 60 % (für 4-achs Güterwagen) der
beim vorhergehenden Lastlauf eingehobenen Wagennutzungspauschale erfolgt, sofern die
folgenden zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind:
3.3.1
Kriterium Leerrückführung
Zur Kriterienerfüllung der Optimierungskompensation zu 70 % bzw. 60 % muss jeder
Güterwagen des Wagenverfügungsberechtigten RCA




3.3.2
mit vorhergehendem Lastlauf via EVU und Produktionsgebiet RCA in Österreich,
gemäß der Wageneinsatzrichtlinien von RCA,
aus einem der in Tabelle 4 unten angeführten Startländer und
mittels Verkehrsführung via EVU und Produkionsgebiet RCA nach Österreich leer
rückgeführt werden.
Kriterium maximale Ausbleibezeit bei C-Leerrückführung
Zur Kriterienerfüllung der Optimierungskompensation zu 70 % bzw. 60 % müssen bei
Leerrückführung die in Tabelle 4 unten angeführten Ausbleibezeiten unterschritten werden.
Die Ausbleibezeit ist hier als Zeitraum vom
- Austritt des Güterwagens im vorhergehenden Lastlauf aus dem Produktionsgebiet RCA (an
der Grenze von Österreich zum jeweiligen Nachbarland) bis
- zum Wiedereintritt des Güterwagens im direkt darauffolgenden Leerlauf in das
Produktionsgebiet RCA (an der Grenze zu Österreich)
definiert.
Ausbleibezeit
Startland
Österreich
21
18
14
13
12
12
Bosnien
Serbien
Montenegro
Albanien
Mazedonien
Bulgarien
Türkei │Asien
Türkei │Europa
Zielland
Griechenland
kleiner als [Tage]
12
11
11
Tabelle 3
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Optimierungskompensation zu Wagennutzungspauschalen SOE
4
Leistungsnachweise
Um eine Anspruchsberechtigung sowie Abrechnung und Rückerstattung der
Optimierungskompensation zu ermöglichen, ist bis zum zwanzigsten Tag des auf den
Leistungsmonat folgenden Monats eine standardisierte schriftliche Aufstellung der einzelnen
Wagennummern der im jeweiligen Leistungsmonat im Lastlauf in die relevanten
Länderdestinationen beladen gesendeten Güterwagen durch den Frachtzahler des RCATransportabschnittes an RCA, Abrechnung Wagen, zu übermitteln.
In dieser Aufstellung sind überdies alle diejenigen Wagennummern und deren
Zieldestinationen zu vermerken, die einer nachfolgenden Rückbeladung zugeführt werden
konnten. Bei allen nach Ungarn rückbeladenen Güterwagen sind weiters das Datum und der
Zeitpunkt der Wagenverfügbarkeit nach Entladung beim Empfänger anzugeben.
Ein Muster der Aufstellung sowie die Ansprechpartner und Kontaktadresse von RCA,
Abrechung Wagen, ist in Anlage 2 angeführt.
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit kann eine Optimierungskompensation nur dann gewährt
werden, wenn die Abfertigung des entsprechenden Güterwagens auf Basis eines
Einzelfrachtbriefes erfolgt ist.
RCA wird auf Basis der übermittelten Informationen eine objektive Prüfung der
Anspruchsberechtigung
durchführen
und
den
anerkannten
Betrag
der
Optimierungskompensation bis spätestens zum Monatsende des übernächsten Monats,
bezogen auf den Leistungsmonat, auf das entsprechende Frachtzahlerkonto gutbringen.
5
Laufzeit und Abänderung bzw. Widerruf
Die gegenständliche Regelung Optimierungskompensation tritt mit 06. Juli 2015 in Kraft und
ist bis zum 31. Dezember 2015 gültig.
Im Sinne einer weitergehenden Optimierung des Güterwageneinsatzes bei SchienenverkehrsTransportleistungen behält sich RCA ausdrücklich vor, unter Einhaltung einer zweiwöchigen
Vorlauffrist und entsprechender Veröffentlichung im Internet unter www.railcargo.at,
maßgebliche Bestandteile dieses Regelwerkes abzuändern oder dessen generelle Gültigkeit
außer Kraft zu setzen.
6
Anlagen
Sämtliche unten angeführte Anlagen sind integrierender Bestandteil dieses Regelwerkes.
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Optimierungskompensation zu Wagennutzungspauschalen SOE
Anlage 1:
Anlage 1.1:
Ansprechpartner und Kontaktdaten RCA Einsatzmanagement Wagen:
Sebastian Jaglitsch-Englmaier
Walter Benedik
Wagengattung / Wagoncategory: H
Wagengattung / Wagoncategory: E, F, T, U,Sg
Telefonnummer / Phonenumber: +43 664 617 14 25
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer / Phonenumber: +43 664 617 03 60
E-Mail: [email protected]
Gerald Hintermayr
Wagengattung / Wagoncategory: K, L, R, S, Shimmns
Telefonnummer / Phonenumber: +43 0664 617 12 09
E-Mail: [email protected]
Anlage 1.2:
Muster Bestellformular Wagenbestellung (deutsch) – siehe separate download-Datei
Anlage 1.3:
Muster Bestellformular Wagenbestellung (englisch) – siehe separate download-Datei
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Optimierungskompensation zu Wagennutzungspauschalen SOE
Anlage 2:
Anlage 2.1:
Ansprechpartner und Kontaktdaten RCA Abrechnung Wagen:
Nicole Höflechner
Fachliche AngelegenheitenAbrechnung Wageneinsatz
Telefonnummer / Phonenumber: +43 664 617 18 66
E-Mail:
[email protected]
Anlage 2.2:
Muster Aufstellung der Wagennummern zur Prüfung der Anspruchsberechtigung und
Abrechnung der Optimierungskompensation - siehe separate download-Datei
Anlage 2.3:
Liste Ländercodes - siehe separate download-Datei
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