Mitteilung FMH betreffend MARS

Zu Ihrer Information
Bern, 14. November 2016
MARS – Start der Erhebung Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren am 15.11.2016: NUR zu statistischen Zwecken!
An die Präsidentinnen und Präsidenten der in der Ärztekammer vertretenen Organisationen
An die Sekretäre und Sekretariate zur Kenntnisnahme
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Bundesamt für Statistik BFS startet am 15. November 2016 die Befragung zu den «Strukturdaten
Arztpraxen und ambulanten Zentren (MAS) 2015» für das Datenjahr 2015. Die Daten aus dieser ersten Erhebung werden nur zu statistischen und NICHT zu aufsichtsrechtlichen Zwecken (nicht gemäss
Art. 59a KVG) erhoben und verwendet. Das BFS stützt sich dabei ausschliesslich und damit abschliessend auf die folgenden gesetzlichen Grundlagen:
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Bundesstatistikgesetz BStatG, Art. 53, und Verordnung über die statistischen Erhebungen des
Bundes (Statistikerhebungsverordnung), Anhang Nr. 58-62, 193-194
Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Art. 23 (Bearbeitung der Daten nach
BStatG)
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Dies bedeutet für die Ärzteorganisationen und die einzelnen Leistungserbringer Folgendes:
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Datenerhebung und Datenverwendung NUR für statistische Zwecke.
Die Daten werden NICHT zu aufsichtsrechtlichen Zwecken (Art. 59a KVG) erhoben und verwendet.
Art. 30 KVV und das Bearbeitungsreglement kommen nicht zu Anwendung.
Die besonderen Bestimmungen der Nr. 193 zur Anwendung von Art. 59A KVG im Bundesstatistikgesetz gelten nicht.
Keine Datenweitergabe an das BAG oder an andere Datenempfänger.
Mit der Teilnahme an der ersten Erhebung geht keine automatische Zustimmung für weitere
Erhebungen auch unter dem Aspekt von Art. 59a KVG einher.
Im Rahmen der Erhebung vom 15.11.2016 erfolgen keine Sanktionen.
Aufgrund der soeben aufgeführten Rahmenbedingungen stellt die FMH zusammen mit der RoKo
(Ärztekasse) und NewIndex den Leistungserbringern einen Webservice bzw. je eine Schnittstelle zur
Verfügung, um den Aufwand für die Dateneingabe zu vermindern.
Das BFS wird die Leistungserbringer bzw. die Arztpraxen als juristische Person anschreiben. Als Basis für die Ermittlung der befragten Grundgesamtheit dienen das Betriebs- und Unternehmensregister
BUR und die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Die Leistungserbringer erhalten die Einladung und die Zugangsdaten für die Erhebung direkt vom BFS zugestellt. Bei Rückfragen der Leistungserbringer zum Fragebogen bietet das BFS eine Hotline an: [email protected] oder
0800 00 55 99 (kostenlose Nummer) von Montag bis Freitag, 9.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 17.00
Uhr.
Schnittstellen der RoKo (Ärztekasse), NewIndex und FMH
Die FMH, die RoKo (Ärztekasse) und NewIndex bieten den Leistungserbringern je eine Schnittstelle
an, damit die bei den drei Organisationen vorhandenen Daten in den Fragebogen des BFS übertragen werden können. Die Übertragung der Daten erfolgt nur durch die Genehmigung und Verifizierung
des einzelnen Leistungserbringers. Im Informationsschreiben finden Sie die wichtigsten Informationen
zu den drei Schnittstellen. Die Schnittstellen haben zum Ziel, den Aufwand für die Leistungserbringer
bei der Dateneingabe beim BFS zu reduzieren sowie die Datenqualität zu erhöhen.
Die Schnittstellen werden für die am 15.11.2016 startende Erhebung für die Daten 2015 zur Verfügung gestellt. Die weitere Zusammenarbeit mit dem BFS im Rahmen von MAS wird abhängig von
dem zurzeit im Anhörungsprozess befindenden Bearbeitungsreglement sein.
Information der FMH-Mitglieder
Die FMH informiert ihre Mitglieder im Rahmen eines Massenmails über den Start vom 15.11.2016 zur
Erhebung zu den Strukturdaten Arztpraxen und ambulanten Zentren. Selbstverständlich steht es Ihrer
Ärzteorganisation frei, Ihre Mitglieder zusätzlich zu informieren.
Anhörungsprozess Bearbeitungsreglement gemäss Art 30c KVV
Das BFS hat – aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen seitens der Ärzteorganisationen und der
Intervention der FMH – die Frist für die Stellungnahme zum Bearbeitungsreglement gemäss Art. 30c
KVV bis zum 31.01.2017 verlängert.
Die bis jetzt eingetroffenen Rückmeldungen der Ärzteorganisationen haben wir in die aktuelle Stellungnahme der FMH eingearbeitet. Für diejenigen Ärzteorganisationen, welche aus zeitlichen Gründen auf eine Rückmeldung verzichtet haben, bietet sich nun die Möglichkeit ihre Rückmeldungen bis
am 06.01.2017 direkt an Esther Kraft, Leiterin Abteilung DDQ ([email protected]) zu senden. Der
Zentralvorstand der FMH wird anschliessend die konsolidierte Stellungnahme der FMH verabschieden.
Auf der FMH-Website und auf der BFS-Website finden Sie weiterführende Informationen zum Projekt
MARS und der am 15.11.2016 startenden Erhebung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für
Fragen und Auskünfte zur Verfügung ([email protected] / 031 359 11 11).
Freundliche Grüsse
Dr. med. Jürg Schlup
Präsident der FMH
Departementsverantwortlicher Politik und Kommunikation
Dr. med. Christoph Bosshard
Vizepräsident der FMH
Departementsverantwortlicher Daten, Demographie und Qualität
Für Rückfragen:
Esther Kraft
Leiterin Abteilung Daten, Demographie und Qualität
031 359 11 11 / [email protected]
Unterlagen:
Informationsschreiben Schnittstellen FMH, RoKo (Ärztekasse) und NewIndex
Informationen auf der FMH-Website
Informationen auf der BFS-Website
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