Zu Ihrer Information Bern, 14. November 2016 MARS – Start der Erhebung Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren am 15.11.2016: NUR zu statistischen Zwecken! An die Präsidentinnen und Präsidenten der in der Ärztekammer vertretenen Organisationen An die Sekretäre und Sekretariate zur Kenntnisnahme Sehr geehrte Damen und Herren Das Bundesamt für Statistik BFS startet am 15. November 2016 die Befragung zu den «Strukturdaten Arztpraxen und ambulanten Zentren (MAS) 2015» für das Datenjahr 2015. Die Daten aus dieser ersten Erhebung werden nur zu statistischen und NICHT zu aufsichtsrechtlichen Zwecken (nicht gemäss Art. 59a KVG) erhoben und verwendet. Das BFS stützt sich dabei ausschliesslich und damit abschliessend auf die folgenden gesetzlichen Grundlagen: - Bundesstatistikgesetz BStatG, Art. 53, und Verordnung über die statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung), Anhang Nr. 58-62, 193-194 Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Art. 23 (Bearbeitung der Daten nach BStatG) - Dies bedeutet für die Ärzteorganisationen und die einzelnen Leistungserbringer Folgendes: - Datenerhebung und Datenverwendung NUR für statistische Zwecke. Die Daten werden NICHT zu aufsichtsrechtlichen Zwecken (Art. 59a KVG) erhoben und verwendet. Art. 30 KVV und das Bearbeitungsreglement kommen nicht zu Anwendung. Die besonderen Bestimmungen der Nr. 193 zur Anwendung von Art. 59A KVG im Bundesstatistikgesetz gelten nicht. Keine Datenweitergabe an das BAG oder an andere Datenempfänger. Mit der Teilnahme an der ersten Erhebung geht keine automatische Zustimmung für weitere Erhebungen auch unter dem Aspekt von Art. 59a KVG einher. Im Rahmen der Erhebung vom 15.11.2016 erfolgen keine Sanktionen. Aufgrund der soeben aufgeführten Rahmenbedingungen stellt die FMH zusammen mit der RoKo (Ärztekasse) und NewIndex den Leistungserbringern einen Webservice bzw. je eine Schnittstelle zur Verfügung, um den Aufwand für die Dateneingabe zu vermindern. Das BFS wird die Leistungserbringer bzw. die Arztpraxen als juristische Person anschreiben. Als Basis für die Ermittlung der befragten Grundgesamtheit dienen das Betriebs- und Unternehmensregister BUR und die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Die Leistungserbringer erhalten die Einladung und die Zugangsdaten für die Erhebung direkt vom BFS zugestellt. Bei Rückfragen der Leistungserbringer zum Fragebogen bietet das BFS eine Hotline an: [email protected] oder 0800 00 55 99 (kostenlose Nummer) von Montag bis Freitag, 9.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr. Schnittstellen der RoKo (Ärztekasse), NewIndex und FMH Die FMH, die RoKo (Ärztekasse) und NewIndex bieten den Leistungserbringern je eine Schnittstelle an, damit die bei den drei Organisationen vorhandenen Daten in den Fragebogen des BFS übertragen werden können. Die Übertragung der Daten erfolgt nur durch die Genehmigung und Verifizierung des einzelnen Leistungserbringers. Im Informationsschreiben finden Sie die wichtigsten Informationen zu den drei Schnittstellen. Die Schnittstellen haben zum Ziel, den Aufwand für die Leistungserbringer bei der Dateneingabe beim BFS zu reduzieren sowie die Datenqualität zu erhöhen. Die Schnittstellen werden für die am 15.11.2016 startende Erhebung für die Daten 2015 zur Verfügung gestellt. Die weitere Zusammenarbeit mit dem BFS im Rahmen von MAS wird abhängig von dem zurzeit im Anhörungsprozess befindenden Bearbeitungsreglement sein. Information der FMH-Mitglieder Die FMH informiert ihre Mitglieder im Rahmen eines Massenmails über den Start vom 15.11.2016 zur Erhebung zu den Strukturdaten Arztpraxen und ambulanten Zentren. Selbstverständlich steht es Ihrer Ärzteorganisation frei, Ihre Mitglieder zusätzlich zu informieren. Anhörungsprozess Bearbeitungsreglement gemäss Art 30c KVV Das BFS hat – aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen seitens der Ärzteorganisationen und der Intervention der FMH – die Frist für die Stellungnahme zum Bearbeitungsreglement gemäss Art. 30c KVV bis zum 31.01.2017 verlängert. Die bis jetzt eingetroffenen Rückmeldungen der Ärzteorganisationen haben wir in die aktuelle Stellungnahme der FMH eingearbeitet. Für diejenigen Ärzteorganisationen, welche aus zeitlichen Gründen auf eine Rückmeldung verzichtet haben, bietet sich nun die Möglichkeit ihre Rückmeldungen bis am 06.01.2017 direkt an Esther Kraft, Leiterin Abteilung DDQ ([email protected]) zu senden. Der Zentralvorstand der FMH wird anschliessend die konsolidierte Stellungnahme der FMH verabschieden. Auf der FMH-Website und auf der BFS-Website finden Sie weiterführende Informationen zum Projekt MARS und der am 15.11.2016 startenden Erhebung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen und Auskünfte zur Verfügung ([email protected] / 031 359 11 11). Freundliche Grüsse Dr. med. Jürg Schlup Präsident der FMH Departementsverantwortlicher Politik und Kommunikation Dr. med. Christoph Bosshard Vizepräsident der FMH Departementsverantwortlicher Daten, Demographie und Qualität Für Rückfragen: Esther Kraft Leiterin Abteilung Daten, Demographie und Qualität 031 359 11 11 / [email protected] Unterlagen: Informationsschreiben Schnittstellen FMH, RoKo (Ärztekasse) und NewIndex Informationen auf der FMH-Website Informationen auf der BFS-Website 2/2
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