Rechenschaftsbericht 2015

GEMEINDE ACHSTETTEN
Landkreis Biberach
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Rechenschaftsbericht
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Gemeinde Achstetten
Rechenschaftsbericht 2015
Inhaltsverzeichnis
A) Vorbemerkungen .......................................................................................................... 3
I. Allgemeines ................................................................................................................. 3
II. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................ 3
III. Vorbericht .................................................................................................................... 4
1. Einwohnerzahl ......................................................................................................... 4
2. Bürgermeister .......................................................................................................... 4
3. Besorgung des Finanzwesens ................................................................................ 4
4. Elektronische Datenverarbeitung............................................................................. 4
B) Jahresrechnung ........................................................................................................... 5
I. Allgemeines ................................................................................................................. 5
II. Kassenmäßiger Abschluss - § 40 GemHVO ............................................................... 5
1. Gesamtübersicht ..................................................................................................... 5
2. Buchmäßiger Kassenbestand ................................................................................. 6
3. Kassenreste ............................................................................................................ 6
a) Kasseneinnahmereste .......................................................................................... 6
b) Kassenausgabereste ............................................................................................ 7
c) Erläuterungen ....................................................................................................... 8
III. Haushaltsrechnung - § 41 GemHVO ........................................................................... 8
1. Hinweis .................................................................................................................... 8
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan ..................................................................... 8
3. Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung .............. 9
4. Rechnungsergebnis 2015 im Überblick ................................................................. 10
5. Verwaltungshaushalt ............................................................................................. 11
a) Rechnungsergebnis ............................................................................................ 11
b) Abschluss der Einzelpläne im Vergleich zur Haushaltsplanung ......................... 11
c) Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben .................................... 12
d) Sammelnachweise.............................................................................................. 15
e) Einzelne Haushaltsab- bzw. -unterabschnitte / kostenr. Einrichtungen .............. 15
f) Inbetriebnahme von Einrichtungen ...................................................................... 46
6. Vermögenshaushalt............................................................................................... 46
a) Rechnungsergebnis ............................................................................................ 46
b) Abschluss der Einzelpläne im Vergleich zur Haushaltsplanung ......................... 46
c) Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben .................................... 47
d) Einzelne Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 49
e) Erläuterungen ..................................................................................................... 50
f) Haushaltsreste ..................................................................................................... 53
g) Abschluss/Abrechnung von größeren Maßnahmen ............................................ 53
IV.Vermögensrechnung - § 43 GemHVO....................................................................... 54
1. Forderungen aus Geldanlagen Geschäftsanteile .................................................. 54
2. Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen ............................................. 54
4. Allgemeine Rücklage ............................................................................................. 57
5. Vermögensübersicht.............................................................................................. 58
C) Schlussbetrachtung ................................................................................................... 62
D) Sonstiges .................................................................................................................... 65
I. Investitionsübersicht über den Zeitraum von 1995 – 2014 ........................................ 65
II. Die Bilanz des Regiebetriebes „Wasserversorgung Achstetten“ ............................... 66
E) Abschlussbeurkundungen ........................................................................................ 67
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Rechenschaftsbericht 2015
A) Vorbemerkungen
I. Allgemeines
Gemäß § 95 Abs. 1 S. 2 GemO ist die Jahresrechnung durch einen
Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dieser Rechenschaftsbericht ist der
Jahresrechnung als Anlage (vgl. § 39 Abs. 2 Ziff. 3 GemHVO) beizufügen.
Im Rechenschaftsbericht sind die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung
und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den
Haushaltsansätzen zu erläutern. Außerdem soll er einen Überblick über die
Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben (§ 44 Abs. 3 GemHVO).
II. Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erstellung der Jahresrechnung finden sich
vorwiegend in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (§ 95 GemO)
sowie in der Gemeindehaushaltsverordnung (§§ 39 - 44 GemHVO).
Textauszug aus: § 95 GemO Jahresrechnung
(1) In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes
des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
(2) Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres
aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres
festzustellen.
(3) Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist der Rechtsaufsichtsbehörde
unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung
mit Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die
Auslegung hinzuweisen.
§ 39 GemHVO Bestandteile der Jahresrechnung, Anlagen
(1) Die Jahresrechnung besteht aus
dem kassenmäßigen Abschluss,
der Haushaltsrechnung,
der Vermögensrechnung.
(2) Der Jahresrechnung sind beizufügen
eine Übersicht über den Stand des in § 38 Abs. 1 genannten Anlagevermögens soweit es nicht
in der Vermögensrechnung ausgewiesen ist (Vermögensübersicht),
ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht,
ein Rechenschaftsbericht.
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Rechenschaftsbericht 2015
III. Vorbericht
1.
Einwohnerzahl
Die nach § 143 GemO maßgebende Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde
Achstetten mit den Ortschaften Achstetten, Bronnen, Oberholzheim und
Stetten betrug nach der jährlichen Bevölkerungsfortschreibung zum
30.06.2011 4.181 Personen.
Nach der neuen Bevölkerungsfortschreibung aufgrund von Zensus 2011 ergibt
sich für die Gemeinde Achstetten einen Bevölkerungsstand zum 30.06.2015
von 4.459 Personen. Zukünftig werden die Zahlen nach der neuen
Bevölkerungsfortschreibung herangezogen.
2.
Bürgermeister
Bürgermeister war in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Kai
Feneberg. Er wurde bei der Bürgermeisterwahl am 03.08.2014 in seinem Amt
für weitere 8 Jahre bestätigt.
3.
Besorgung des Finanzwesens
Die Aufstellung der Jahresrechnung erfolgte gemäß § 116 GemO durch den
Fachbeamten für das Finanzwesen, Stefan Echteler.
Die Kassengeschäfte erledigte Frau Hedwig Schien, die vom Gemeinderat am
01.07.1986 zur Kassenverwalterin bestellt worden ist.
4.
Elektronische Datenverarbeitung
Die Gemeinde ist Mitglied des Zweckverbandes „Kommunale
Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm“ (KIRU).
Folgende landeseinheitliche EDV-Verfahren des Zweckverbandes sind dabei
im abgelaufenen Rechnungsjahr in der Finanzverwaltung zur
Aufgabenerfüllung eingesetzt worden:
newsystem kommunal HKR/HÜLsystem Basis
newsystem kommunal HKR/HÜLsystem Veranlagung Advanced inkl.
Steuern sowie Abgaben, Gebühren und Beiträge
newsystem kommunal HKR/HÜLsystem Verbrauchsabrechnung Wasser
newsystem kommunal variable Kassenschnittstelle Basis
newsystem kommunal Anlagenbuchhaltung Advanced
newsystem kommunal Rechenzentrumsfunktionalitäten Automatisiertes
Update
newsystem kommunal Client Server Erweiterung (inkl. 4 User)
newsystem kommunal Änderungsprotokoll
Vergütungsabrechnung Beamte PWES
Vergütungsabrechnung Angestellte und Arbeiter PWES
dvv.Personal
Landeseinheitliches Einwohnerwesen
LEWIS-DIGANT
dvv.Gewerberegister
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Rechenschaftsbericht 2015
dvv.Standesamtsverfahren AutiSta
Des Weiteren wird seit dem Haushaltsjahr 2008 auch die Verwaltung der
Friedhöfe mittels EDV-Programm betrieben. Hierfür wird das EDV-Programm
Frieda der Fa. Breustedt GmbH eingesetzt.
Die hierzu erforderlichen Programme wurden gemäß den gesetzlichen
Vorgaben (§ 114a Abs. 2 GemO, §§ 19, 20 GemPrO, §§ 11 und 23 GemKVO)
geprüft und zur Benutzung freigegeben (vgl. Bestätigungsvermerk der Stadt
Aalen und von Bürgermeister Feneberg).
Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2015 wurde auch das Sach- und
Zeitbuch, die Haushaltsrechnung, der Rechnungsquerschnitt sowie die
Gruppierungsübersicht mittels des EDV-Verfahrens „newsystem kommunal“
von der Firma INFOMA gefertigt.
B) Jahresrechnung
I. Allgemeines
Die abgeschlossene Jahresrechnung 2015 umfasst den Zeitraum vom
01.01.2015 bis 31.12.2015. Sie wurde am 21. September 2016 endgültig
abgeschlossen.
Die Jahresrechnung besteht aus:
dem kassenmäßigen Abschluss,
der Haushaltsrechnung,
der Vermögensrechnung.
II. Kassenmäßiger Abschluss - § 40 GemHVO
1.
Gesamtübersicht
Reste-Soll
Vorjahr in
Euro
a) Vw-Haushalt
- Einnahmen
- Ausgaben
- Ist-Mehrausgabe
b) Vm-Haushalt
- Einnahmen
- Ausgaben
- Ist-Mehreinnahme
c) Gesamthaushalt
- Einnahmen
- Ausgaben
- Ist-Mehrausgabe
AnordnungsSoll in
Euro
Ist
in
Euro
Rest
2015 in
Euro
136.810,59
0,00
12.143.959,65
12.143.959,65
12.133.033,36
12.143.959,65
10.926,29
147.736,88
0,00
0,00
-2.840,83
3.383.166,68
3.383.166,68
3.383.166,68
3.383.166,68
0,00
0,00
-2.840,83
136.810,59
-2.840,83
15.527.126,33
15.527.126,33
15.516.200,04
15.527.126,33
10.926,29
147.736,88
-2.840,83
Reste-Soll
Vorjahr in
Euro
AnordnungsSoll in
Euro
Ist
in
Euro
Rest
2015 in
Euro
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Rechenschaftsbericht 2015
d) Haushaltsfremde
Vorgänge
- Einnahmen
- Ausgaben
- Ist-Mehreinnahme
e) IME Vorjahr
- Einnahmen
- Ausgaben
f) Gesamtabschluss
- Einnahmen
- Ausgaben
g) IME lauf. Jahr
- Einnahmen
- Ausgaben
h) Endsummen
- Einnahmen
- Ausgaben
2.
1.097.641,58
2.749.960,20
3.842.973,78
3.842.973,78
1.512.667,20
-----
---------
2.747.119,37 19.370.100,11
2.747.119,37 19.370.100,11
---------
2.468.151,66
2.468.151,66
2.747.119,37 21.838.251.77
2.747.119,37 21.838.251.77
875.846,08
3.494.575,45
1.512.667,20
-----
---------
21.093.636,52
18.625.484,86
1.023.582,96
3.491.734,62
---2.468.151,66
2.468.151,66
-----
21.093.636,52
21.093.636,52
3.491.734,62
3.491.734,62
Buchmäßiger Kassenbestand
- Ist-Einnahmen
- Ist-Ausgaben
- Jahresmehreinnahme 2015
3.
4.064.769,28
3.098.358,53
966.410,75
21.093.636,52 Euro
18.625.484,86 Euro
+ 2.468.151,66 Euro
================
Kassenreste
am
01.01.2015
in Euro
a) Kasseneinnahmereste
Verwaltungshaushalt
1.0300.261000.4 Finanzverwaltung
-Säumniszuschläge1.4642.110000
Kindergartengebühren
Sonnenau
1.4648.110000.8 Kindergartengebühren
Stetten
1.4649.110000.8 Kinderkrippengebühren
Stetten
1.7010.110000.9 Klärgebühren
1.7050.110000.8 Kanalgebühren
1.8150.110000.0 Wasserzins
1.8150.111000.0 Grundgebühr Zähler
1.8800.141000.2 Mieten und Ersätze
1.8800.142000.2 Pachterlöse
1.9000.000100.0 Grundsteuer A
1.9000.001000.0 Grundsteuer B
1.9000.003000.0 Gewerbesteuer
1.9000.022000.4 Hundesteuer
am
31.12.2015
in Euro
2.065,20
1.937,20
1.116,00
586,00
524,50
180,50
0,00
11.293,84
19.043,87
22.021,17
343,64
0,00
350,00
7.803,99
11.864,58
58.448,80
1.935,00
136.810,59
29,00
12.429,42
22.816,12
24.048,85
444,27
6,30
450,00
9.985,37
13.069,59
60.007,40
1.746,86
147.736,88
0,00
0,00
Vermögenshaushalt
.....
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Rechenschaftsbericht 2015
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
4.0300.101000.8
4.0300.103000.8
4.0355.100107.2
4.0355.100510.8
4.2150.100100.2
4.4645.100100.9
4.4648.100100.9
4.9210.100001.0
4.9210.100050.8
4.9210.100080.0
4.9300.196100.0
4.9300.197100.6
4.9910.100100.2
Interne Vorschüsse
Abrechnung Umsatzsteuer
HA Baugebiet Blokäcker
III
HA GG Lehen
GHS –Vorschüsse Porto
Kindergarten
Oberholzheim
Kindergarten Stetten
Einlage Holzverwertung
Biberach
Einlage Volksbank
Laupheim eG
Einlage Raiffeisenbank
Dellmensingen eG
Kredite öff.
Sonderrechnungen
Kredite vom Kreditmarkt
Abwicklung IME
insgesamt
0,00
128.142,60
192,95
5.576,91
908,35
401,58
100,00
908,35
401,58
100,00
1.368,98
516,75
1.368,98
516,75
241,31
241,31
1.000,00
1.000,00
200,00
200,00
592.669,36
550.000,00
372.092,65
315.339,25
1.512.667,20 2.468.151,66
2.610.308,78 3.343.997,74
2.747.119,37 3.491.734,62
am
01.01.2015
in Euro
am
31.12.2015
in Euro
b) Kassenausgabereste
Verwaltungshaushalt
0,00
Vermögenshaushalt
2.4641.950110
Herstellung Außenanlage
-2.840,83
-2.840,83
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
4.0200.100800
Sicherheitseinbehalt
1.562,20
4.0300.103000
Abrechnung Umsatzsteuer
0,00
4.9300.596100.5 Kredite öff. Sonderbereich
592.669,36
4.9300.597100.0 Kredite von privaten
Unternehmen
372.092,65
4.9510.500100.1 Allgemeine Rücklage
1.783.635,99
2.749.960,20
insgesamt:
3.747.119,37
0,00
-2.840,83
-2.840,83
1.562,20
16.989,02
550.000,00
315.339,25
2.610.684,98
3.494.575,45
3.491.734,62
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c) Erläuterungen
Rechenschaftsbericht 2015
Kasseneinnahmereste
Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist- Einnahmen,
Kassenausgabereste
Beträge, um die die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist- Ausgaben
und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind.
Im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (Einnahme und Ausgabe) sind
alle Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen, die sich nicht auf den
Haushalt auswirken.
Deshalb werden die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste an dieser
Stelle auch nicht näher erläutert.
III. Haushaltsrechnung - § 41 GemHVO
1.
Hinweis
Das detaillierte Ergebnis der Jahresrechnung sowie der Vergleich zwischen
der Planung und den Jahresergebnissen ist im Einzelnen und
zusammengefasst dem mittels der elektronischen Datenverarbeitung
erstellten Sachbuch, der Haushaltsrechnung, dem Rechnungsquerschnitt und
der Gruppierungsübersicht zu entnehmen.
Außerdem wird im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 bei jeder
Haushaltsstelle das Rechnungsergebnis 2015 aufgezeigt.
2.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Grundlage für die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Rechnungsjahres
2015 bilden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan.
Die Haushaltssatzung 2015 wurde vom Gemeinderat Achstetten am 16. März
2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass vom 31.03.2015 bestätigt, dass die
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 875.000,00 Euro genehmigt wird.
Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.200.000,00
Euro bedurfte nach § 89 Abs. 2 GemO keiner Genehmigung, da er ein Fünftel
der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen nicht übersteigt.
Durch das Gemeindemitteilungsblatt vom 09.04.2015, Nr. 15/2015 wurde die
Haushaltssatzung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 81 Abs. 4
GemO) öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde der Haushaltsplan in
der Zeit vom 10.04.2015 bis 20.04.2015 öffentlich ausgelegt.
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Rechenschaftsbericht 2015
3.
Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der
Haushaltsrechnung
Gesamtdarstellung:
Gesamthaushalt in
Euro
15.527.126,33
12.143.959,65
Vermögenshaushalt in
Euro
3.383.166,68
0,00
3.383.166,68
12.143.959,65
0,00
3.383.166,68
0,00
15.527.126,33
Soll-Ausgaben
Neue Haushaltsausgabereste
Zwischensumme
Ab: Haushaltsausgabereste
Vorjahr
10. Bereinigte Soll-Ausgaben
3.383.166,68
0,00
12.143.959,65 3.383.166,68
15.527.126,33
0,00
3.383.166,68
0,00
15.527.126,33
11. Differenz 10. - 5. (Fehlbetrag)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.
2.
3.
4.
5.
Soll-Einnahmen
Neue Haushaltseinnahmereste
Zwischensumme
Ab: Haushaltseinnahmereste
Vorjahr
Bereinigte Soll-Einnahmen
6.
7.
8.
9.
Nachrichtlich
12. Abgänge an
12.1 Haushaltsausgabereste
12.2 Haushaltseinnahmereste
13.1. Überschuss nach § 22 I
GemHVO (Zuführung zum
Vmh)
13.2. Überschuss nach § 41 III S. 2
GemHVO
(Rücklagenzuführung)
14. Fehlbetrag nach GemHVO
Verwaltungshaushalt in
Euro
12.143.959,65
12.143.959,65
12.143.959,65
2.591.375,21
15.527.126,33
15.527.126,33
2.591.375,21
827.048,99
0,00
827.048,99
0,00
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Rechenschaftsbericht 2015
4.
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Rechnungsergebnis 2015 im Überblick
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5.
Verwaltungshaushalt
a) Rechnungsergebnis
Einnahmen in
Euro
Ausgaben
(ohne
Zuführung
zum Vmh) in
Euro
Zuführung
zum Vmh in
Euro
Haushaltsplanansatz 2015
10.258.100,00 € 9.158.100,00 € 1.100.000,00 €
Rechnungsergebnis 2015
12.143.959,65 € 9.552.584,44 € 2.591.375,21 €
b) Abschluss der Einzelpläne im Vergleich zur Haushaltsplanung
RechnungsDifferenz +/Einzelplan
Planansatz
ergebnis
in Euro
2015 in Euro
2015 in Euro
0 Allgemeine Verwaltung
- Einnahmen
- Ausgaben
114.800,00
887.800,00
128.795,09
859.573,78
13.995,09
- 28.226,22
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Einnahmen
38.800,00
- Ausgaben
168.800,00
53.080,21
254.674,01
14.280,21
85.874,01
2 Schulen
- Einnahmen
- Ausgaben
23.100,00
337.200,00
65.680,25
273.417,99
42.580,25
- 63.782,01
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
- Einnahmen
100,00
- Ausgaben
28.500,00
5,00
26.970,02
-95,00
- 1.529,98
565.900,00
1.640.000,00
792.331,14
1.633.125,27
163.431,14
- 6.874,73
5 Gesundheit, Sport, Erholung
- Einnahmen
3.100,00
- Ausgaben
169.600,00
8.313,09
194.565,67
5.213,09
24.965,67
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
- Einnahmen
42.800,00
- Ausgaben
463.200,00
48.603,45
370.248,81
5.803,45
-92.951,19
7 Öffentl. Einrichtungen, Wirt.förderung
- Einnahmen
1.275.000,00
- Ausgaben
1.743.300,00
1.421.572,16
1.876.463,63
146.572,16
133.163,63
4 Soziale Sicherung
- Einnahmen
- Ausgaben
.....
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8 Wirtschaftl. Unternehmen
- Einnahmen
- Ausgaben
652.000,00
628.900,00
717.597,80
693.547,90
65.597,80
64.647,90
9 Allgemeine Finanzwirtschaft
- Einnahmen
7.542.500,00
- Ausgaben
4.190.800,00
8.970.981,46
5.961.372,57
1.428.481,46
1.770.572,57
12.143.959,65
12.143.959,65
1.189.626,33
1.189.626,33
Gesamter Verw.haushalt
- Einnahmen
- Ausgaben
10.258.100,00
10.258.100,00
c) Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
Einnahmen
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer
- Gemeindeanteil an der
EK-Steuer
- Gemeindeanteil an der
USt.
- Andere Steuern,
steuerähnliche Einn.
- Schl.zuweisungen und
Investitionspauschale
- Fam.last.ausgleich
- Gebühren und Entgelte
- Einn. aus Verkauf,
Mieten und Pachten,
sonstige Verw.- und
Betriebseinnahmen
- Erstattungen für Ausg.
- Innere Verrechnungen
- Zuw. und Zuschüsse für
lauf. Zwecke
- Zinseinnahmen
- Konzessionsabgaben
- Weitere Finanzeinn.
- Kalk. Einnahmen
- Zuführungen vom Vmh
.....
Planansatz
2015 in Euro
Rechnungsergebnis 2015
in Euro
Anteil am
Haushaltsvol.
44.000,00
405.000,00
1.900.000,00
44.818,74
431.054,94
3.055.090,50
0,37%
3,55%
25,16%
818,74
26.054,94
1.155.090,50
2.269.000,00
2.283.172,75
18,80%
14.172,75
155.000,00
172.647,14
1,42%
17.647,14
10.000,00
10.385,00
0,09%
385,00
1.162.000,00
184.000,00
1.055.800,00
1.152.828,70
182.679,00
1.151.136,94
9,49%
1,50%
9,48%
-9.171,30
-1.321,00
95.336,94
92.900,00
10.900,00
718.000,00
258.313,48
14.599,42
762.300,91
2,13%
0,12%
6,28%
165.413,48
3.699,42
44.300,91
471.200,00
46.000,00
122.000,00
4.000,00
1.608.300,00
0,00
582.392,28
138.072,12
98.117,59
5.618,25
1.800.731,89
0,00
4,80%
1,14%
0,81%
0,05%
14,83%
0,00%
111.192,28
92.072,12
-23.882,41
1.618,25
192.431,89
0,00
10.258.100,00
12.143.959,65
100%
Differenz
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Ausgaben
- Personalausgaben
- Unterh. der Grundstücke
und baul. Anl.
- Geräte und
Ausst.gegenstände
- Mieten und Pachten
- Bew.schaftungskosten
- weitere Verw.- und
Betriebsausgaben
- Sonst. Betriebsaufw.
- Steuern, Gesch.ausg.
- Innere Verrechnungen
- Kalk. Kosten
- Zusch. u. Zuweisungen
- Zinsausgaben
- Gewerbesteuerumlage
- Finanzausgl.umlage
- Kreisumlage
- Sonstige Ausgaben
- Zuführung zum Vmh
1.975.000,00
1.978.295,61 16,29%
3.295,61
252.700,00
194.422,71
1,60%
-58.277,29
53.400,00
13.500,00
287.300,00
50.329,81
14.956,53
224.995,47
0,41%
0,12%
1,85%
-3.070,19
1.456,53
-62.304,53
312.800,00
63.700,00
300.200,00
718.000,00
1.608.300,00
650.600,00
107.500,00
441.000,00
1.029.000,00
1.300.000,00
45.100,00
1.100.000,00
10.258.100,00
294.070,86
66.125,83
326.793,15
762.300,91
1.800.731,89
604.098,96
171.092,83
703.290,01
1.033.533,60
1.296.331,60
31.214,67
2.591.375,21
12.143.959,65
2,42%
0,54%
2,69%
6,28%
14,83%
4,97%
1,41%
5,79%
8,51%
10,67%
0,26%
21,34%
100%
-18.729,14
2.425,83
26.593,15
44.300,91
192.431,89
-46.501,04
63.592,83
262.290,01
4.533,60
-3.668,40
-13.885,33
1491375,21
.....
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Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
.....
Gemeinde Achstetten
Rechenschaftsbericht 2015
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
d) Sammelnachweise
Personalausgaben (Hauptgruppe .4)
Die Personalausgaben werden gemäß § 8 GemHVO in Sammelnachweisen geführt.
Der Sammelnachweis „Personalausgaben“ (RE) weist 2015 Ausgaben in
Höhe von 1.978.295,61 Euro (2014: 1.803.968,70 Euro) aus. Der
Haushaltsplanansatz betrug 1.975.000,00 Euro.
Somit wurden die Planvorgaben um 3.295,61 Euro (0,17 v. H.)
überschritten.
Die Personalausgaben entsprechen einem Anteil von 16,29 v. H. (2014:
16,95 v. H.) an dem Volumen des Verwaltungshaushaltes.
Bewirtschaftungskosten (Gruppe .54)
- Planansatz
- Rechnungsergebnis
Unterschreitung:
287.300,00 Euro
224.995,47 Euro
62.304,53 Euro
Geschäftsausgaben (Gruppe .65)
- Planansatz
- Rechnungsergebnis
Überschreitung:
174.800,00 Euro
195.598,54 Euro
16.798,54 Euro
e) Einzelne Haushaltsab- bzw. -unterabschnitte / kostenr. Einrichtungen
Gemeindemitteilungsblatt (1.0240.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
0,00
11.000,00
0,00
7.164.69
0,00
-3.835,31
Unterdeckung
11.000,00
7.164,69
-3.835,31
Kostendeckungsgrad:
0,00 v. H. (Vorjahr: 0,00 v. H.).
Seit dem 01.01.2013 wird das Mitteilungsblatt vom Maier-Verlag aus
Dürmentingen aufbereitet und gedruckt. Das Abo kostet 11,98 Euro/Jahr.
Bürger über 65 Jahre können bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag
auf Übernahme der Abo-Kosten stellen. Im Jahr 2015 mussten für 351
Bürger die Abo-Kosten übernommen werden.
Zwar verringert sich durch die fehlenden Einnahmen der Anzeigen der
Kostendeckungsgrad, allerdings verringert sich auch die Unterdeckung
beim Abschnitt „Mitteilungsblatt“ deutlich. Vor der Umstellung musste
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 16/67
Rechenschaftsbericht 2015
man mit ca. 20.000 Euro Unterdeckung im Jahr rechnen, dieses Jahr
konnte die Unterdeckung auf etwa 7.000 Euro reduziert werden.
Feuerwehr und andere Aufgaben des Brandschutzes (1.1310.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
11.900,00
70.300,00
21.113,69
155.912,48
9.213,69
-85.612,48
Unterdeckung
58.400,00
134.798,79
76.398,79
Kostendeckungsgrad:
13,54 v. H. (Vorjahr: 12,32 v. H.).
Die kostenrechnende Einrichtung Feuerwehrwesen schließt 2014 mit
einem Verlust von 134.798,79 Euro ab.
Dieser Verlust kommt durch die Ausweisung der kalkulatorischen Kosten
zu Stande, welche noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt
wurden. Die Gebäude und Ausstattung der Feuerwehr wurde erstmals im
Jahr 2014 bewertet, durch diese kalk. Kosten i. H. v. 68.711,50 Euro
weicht das Rechnungsergebnis vom Haushaltsansatz ab. Ansonsten gab
es keine großen Planabweichungen (>10.000 €).
Grundschule in Oberholzheim (mit Bronnen) (1.2115.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
200,00
59.000,00
0,00
40.011,31
-200,00
-18.988,69
Unterdeckung
58.800,00
40.011,31
-18.788,69
Kostendeckungsgrad:
0,00 v. H. (Vorjahr: 0,00 v. H.).
Anzahl der Schüler:
Abmangel pro Schüler:
Differenz
in Euro
10 (Vorjahr: 42 Kinder)
4.001,13 € (Vorjahr: 985,97 €/Kind/Jahr)
Aufgrund der Zusammenlegung der Schulen ist eine Trennung der
Ausgaben nicht immer möglich. Für Achstetten werden
Unterrichtsmaterialen gekauft, welche auch in Oberholzheim eingesetzt
werden oder umgekehrt. Aus diesem Grund soll zukünftig ein Gesamtbudget für alle Schulstandorte gebildet werden.
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 17/67
Rechenschaftsbericht 2015
Budgetierung:
Sachkonto
Bezeichnung
Planansatz
in Euro
AnordnungsSoll in
Euro
Differenz
in Euro
Verwaltungshaushalt:
.520000
.591000
.592000
.595000
.650100
.651000
.652000
.658000
.668000
Geräte,
Ausstattungsgegenstände
Lehr- und Unterrichtsmittel
Lernmittel
Schulveranstaltungen,
Ausflüge
Bürobedarf
Bücher und Zeitschriften
Post- und Fernmeldegebühren
Sonstige Geschäftsausgaben
Vermischte Ausgaben
2.000,00
500,00
1.000,00
224,44
38,30
1.180,57
-1.775,56
-461,70
180,57
500,00
500,00
500,00
1.500,00
500,00
100,00
55,84
0,00
38,06
1.478,21
133,27
0,00
- 444,16
- 500,00
- 461,94
- 21,79
-366,73
- 100,00
1.000,00
0,00
-1000,00
8.100,00
3.148,69
-4.951,31
Vermögenshaushalt:
.935000
Erwerb von bewegl. Sachen
Grundschule in Stetten (1.2118.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
1.100,00
34.800,00
1.600,00
18.139,72
500,00
-16.660,28
Unterdeckung
33.700,00
16.539,72
-17.160,28
Kostendeckungsgrad:
8,82 v. H. (Vorjahr: 7,88 v. H.).
Anzahl der Schüler:
Abmangel pro Schüler:
20 (Vorjahr: 12 Kinder)
826,99 € (Vorjahr: 1.153,56 €/Kind/Jahr)
Hier gilt das gleiche wie bei der Grundschule in Oberholzheim
geschrieben.
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Budgetierung:
Sachkonto
Bezeichnung
Planansatz Anordin Euro
nungsSoll in
Euro
Differenz in
Euro
Verwaltungshaushalt:
.520000 Geräte,
Ausstattungsgegenstände
.591000 Lehr- und Unterrichtsmittel
.592000 Lernmittel
.595000 Schulveranstaltungen,
Ausflüge
.650100 Bürobedarf
.651000 Bücher und Zeitschriften
.652000 Post- und
Fernmeldegebühren
.658000 Sonstige Geschäftsausgaben
.668000 Vermischte Ausgaben
500,00
433,33
- 66,67
500,00
1.000,00
200,00
0,00
1.060,85
0,00
-500,00
60,85
- 200,00
300,00
500,00
1.000,00
0,00
0,00
903,58
- 300,00
- 500,00
-96,42
600,00
200,00
108,31
18,00
- 491,69
- 182,00
1.000,00
0,00
-1.000,00
5.800,00
2.524,07
- 3.275,93
Vermögenshaushalt
.935000 Erwerb von bewegl. Sachen
Grundschule Achstetten (1.2151.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
3.000,00
212.100,00
41.143,20
178.492,78
38.143,20
- 33.607,22
Unterdeckung
209.100,00
137.349,58
- 71.750,42
Kostendeckungsgrad:
23,05 v. H. (Vorjahr: 31,92 v. H.).
Anzahl der Schüler:
Abmangel pro Schüler:
177 (Vorjahr: 130 Kinder)
775,99 € (Vorjahr: 994,89 €/Kind/Jahr)
Hierbei ist zu erwähnen, dass sich die Anzahl der Schüler nur auf die
Grundschule bezieht. Die Schüler der Werkrealschule wurden statistisch
in Burgrieden geführt.
Im Rahmen der Budgetierung wurden folgende Konten von der
Lehrerschaft selbst bewirtschaftet:
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Sachkonto
Bezeichnung
Planansatz
in Euro
AnordnungsSoll in
Euro
Differenz
in Euro
Verwaltungshaushalt:
.520000
.591000
.592000
.593000
.595000
.650100
.651000
.652000
.658000
.668000
Geräte,
Ausstattungsgegenstände
Lehr- und Unterrichtsmittel
Lernmittel
Schülerbücherei
Schulveranstaltungen, Ausflüge
Bürobedarf
Bücher und Zeitschriften
Post- und Fernmeldegebühren
Sonstige Geschäftsausgaben
Vermischte Ausgaben
6.000,00
1.742,87
7.500,00
1.018,40
18.000,00 11.965,70
500,00
0,00
1.000,00
2.423,09
2.000,00
1.478,35
1.500,00
1.467,99
2.500,00
2.762,49
15.000,00 14.906,08
100,00
133,11
- 4.257,13
- 6.481,60
- 6.034,30
- 500,00
1.423,09
- 521,65
- 32,01
262,49
-93,92
33,11
25.000,00 25.648,67
648,67
79.100,00 63.546,75
-15.553,25
Vermögenshaushalt:
.935000
Erwerb von bewegl. Sachen
Wie bereits erwähnt ist eine genaue Trennung der Ausgaben für die
einzelnen Schulen nicht mehr ohne Probleme möglich. Es wird auch
angestrebt, die drei Schulstandorte mit denselben Lernmitteln
auszustatten. Daher wurden z. B. Lernmittel für die Standorte
Oberholzheim und Stetten komplett auf die Grundschule Achstetten
gebucht. Die Mittel, welche hier mehr ausgegeben wurden, konnten bei
den anderen Standorten eingespart werden.
Die Ausgaben des Vermögenshaushalts sind hauptsächlich durch die
Ausstattung des PC-Raums bedingt.
Kindergärten St. Franziskus (1.4641.) und St. Raphael (1.4643.)
Die Kindergarten im Ortsteil St. Franziskus in Achstetten und St. Raphael
in Bronnen werden von der jeweiligen Kath. Kirchengemeinde betrieben.
Seit dem Haushaltsjahr 2004 erhalten die Gemeinden pauschale
Zuweisungen im Rahmen des Kindergartenlastenausgleichs nach der
Neuregelung des § 29 b FAG.
Seit dem 01.01.2013 erfolgt nun die Förderung für den
Kindergartenbereich in der Weise, dass das „Geld den Kindern folgt“; das
heißt, dass die Kindergartenzuschüsse zu 100 % nach den in der
Einrichtung betreuten Kindern erfolgt.
Die Verteilungsparameter haben sich also in den folgenden Jahren
geändert:
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 20/67
Rechenschaftsbericht 2015
pauschale Zuweisung
2009
ab 2010
ab 2011
ab 2012
ab 2013
50,00 v. H.
40,00 v. H.
30,00 v. H.
20,00 v. H.
0,00 v. H.
kinderbezogener Anteil
50,00 v. H.
60,00 v. H.
70,00 v. H.
80,00 v. H.
100,00 v. H.
Betriebskostenabmangel des Rechnungsjahres 2015 laut Abrechnung
des Verwaltungsaktuariats der Diözese Rottenburg-Stuttgart:
Achstetten in Euro
Summe Ausgaben
Einnahmen (z.B. aus Beiträgen)
Unterdeckung
hiervon:
- Anteil bürgerliche Gemeinde (91 v. H.)
- Anteil Kirchengemeinde (9 v. H.) oder
max. 25% des Kirchensteueraufkommens
Gesamtanteil bürgerliche Gemeinde:
91 v.H.
zusätzlicher Zuschuss Gemeinde
Verwaltungskostenbeitrag
./. Einnahmen Zuschuss Land
Abmangel
Durchschnittliche Zahl der Kinder
ungedeckter Abmangel je Kind/Jahr
Kostendeckungsgrad (ohne kalk.
Kosten)
714.656,64
132.581,16
-582.075,48
529.688,69
52.386,79
529.688,69
16.430,04
21.439,70
303.358,70
264.199,73
90,33
2.137,25
61,00 v. H.
Von den Personal- und Sachkosten übernimmt die Gemeinde Achstetten
gemäß Vertrag vom 06.04.2009 mit der Kirchengemeinde Achstetten 91
v. H. der nach Abzug der durch Elternbeiträge, Zuschüsse des Landes
und eventuell weiterer Betriebseinnahmen nicht gedeckten
Betriebsausgaben. Von der Kirchengemeinde werden die restlichen 9
v.H. der Ausgaben übernommen, maximal aber bis zu 25 v.H. ihres
jährlichen Kirchensteueraufkommens. In diesem Jahr würden die 9 v.H.
ein Viertel des Kirchensteueraufkommens wieder übersteigen, so dass
sich die Kirchengemeinde mit 25 v.H. des Kirchensteueraufkommens
beteiligt. Dies bedeutet eine Beteiligung der Kirchengemeinde von 6,18
v.H. an den Betriebsausgaben. 2014 waren es 6,61 %, 2013 nur 6,35 %.
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 21/67
Rechenschaftsbericht 2015
Kindergarten St. Franziskus
.171000.3 Zuweisungen und
Zuschüsse vom Land
.700000.8 Zuschüsse an den
Träger
Planansatz
in Euro
RE
in Euro
Differenz
in Euro
240.000,00
303.358,70
540.000,00
496.955,51
63.358,70
43.044,49
Auch für den Kindergarten St. Raphael Bronnen besteht eine
entsprechende Vereinbarung zwischen dem Verwaltungsaktuariat der
Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Gemeinde Achstetten. Von den
Personal- und Sachkosten übernimmt die Gemeinde gemäß § 8 II KGaG
63 v. H. der Betriebsausgaben. Darüber hinaus hat sich die bürgerliche
Gemeinde gemäß § 8 IV KGaG an den nach Abzug der Elternbeiträge
und dem vorstehend genannten Mindestzuschuss verbleibenden nicht
gedeckten Betriebsausgaben für den Kindergarten Bronnen noch mit
weiteren 50 v. H. zu beteiligen.
Bronnen in Euro
Einnahmen Zuschuss Land
Summe Ausgaben
- Anteil bürgerliche Gemeinde (63 v. H.)
Einnahmen (z. B. aus Beiträgen)
davon wiederum 50 v. H.
Anteil bürgerliche Gemeinde:
Verwaltungskostenanateil 3 %
28.862,72
121.240,89
76.381,76
14.075,00
30.784,13
15.392,06
76.381,76
15.392,06
91.773,82
3.637,23
95.411,05
Unterdeckung
78.303,17
Anteil Kirchengemeinde
25.829,84
Durchschnittliche Zahl der Kinder
ungedeckter Abmangel je Kind/Jahr
Kostendeckungsgrad
19,58
3.999,14
35,42 v. H.
Die nachstehenden Zahlen aus der Jahresrechnung beinhalten die
Vorauszahlungen der Gemeinde für das Jahr 2015 sowie die aus der
Abrechnung 2014 resultierenden Nachzahlungs- bzw.
Erstattungsbeträge. Sie stellen somit nicht das durch den Betrieb der
Einrichtungen entstandene Ergebnis für die Rechnungsperiode 2015 dar.
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Kindergarten St. Raphael
.171000.3 Zuweisungen und
Zuschüsse vom Land
.700000.8 Zuschüsse an den
Träger
Planansatz
in Euro
RE
in Euro
Differenz
in Euro
30.000,00
28.862,72
- 1.137,28
97.000,00
94.573,67
- 2.426,33
Im Jahr 2015 mussten 193,50 Euro Beteiligung an andere Kindergärten
bezahlt werden, da Kinder aus Bronnen Kindergarten außerhalb des
Gemeindegebietes besuchten.
Kindergarten Sonnenau Achstetten (1.4642.)
Dieser Kindergarten steht in der Trägerschaft der bürgerlichen
Gemeinde.
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
50.100,00
202.300,00
70.045,33
339.629,14
19.945,33
137.329,14
Unterdeckung
152.200,00
269.583,81
117.383,81
Kostendeckungsgrad:
20,62 v. H. (Vorjahr: 13,70 v. H.).
Anzahl der Kinder:
Abmangel pro Kind:
41,00 (Vorjahr: 30,42 Kinder)
6.739,60 € (Vorjahr: 7.678,78 €/Kind/Jahr)
Von den Gesamtaufwendungen entfallen auf die Personalausgaben
236.240,76 Euro (87,63 v. H.).
Der Kindergarten Sonnenau wurde zum 01. September 2013 in den
Räumen der Grund- und Werkrealschule in Betrieb genommen. Zum
01.05.2014 konnten die neuen Modulbauten am Tennisheim in Betrieb
genommen werden. Der Kindergarten hat zwei Gruppen für insgesamt 48
Kinder zwischen 3 – 6 Jahren.
Bei der Haushaltsplanung wurden die kalk. Kosten noch nicht
berücksichtigt. Diese wurden beim Rechnungsergebnis ermittelt und
stehen mit 72.401,13 Euro zu Buche. Weiterhin überstiegen die
Personalausgaben den Haushaltsansatz um 51.718,00 €, da das
Gruppenangebot und damit der Personaleinsatz im Jahr 2015 erweitert
wurde.
Zur teilweisen Deckung des entstehenden Aufwandes der Einrichtung
erhebt die Gemeinde Kindergartengebühren. Seit dem 01.02.1997 ist
Grundlage für die Bemessung der Gebühr die familienbezogene
Sozialstaffelung, bei der alle in der Familie lebenden Kinder bis zur
Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Die Kindergartengebühr betrug für das Kindergartenjahr 2014/2015 (vom
1.9.2014 – 31.8.2015) für jedes angemeldete Kind aus einer Familie
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
- mit einem Kind unter 18 Jahren monatlich
- mit zwei Kindern unter 18 Jahren monatlich
- mit drei Kindern unter 18 Jahren monatlich
- mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren monatlich
97,00 Euro,
74,00 Euro,
49,00 Euro,
16,00 Euro.
und für das Kindergartenjahr 2015/2016 (vom 1.9.2015 – 31.8.2016)
- mit einem Kind unter 18 Jahren monatlich
- mit zwei Kindern unter 18 Jahren monatlich
- mit drei Kindern unter 18 Jahren monatlich
- mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren monatlich
100,00 Euro,
76,00 Euro,
50,00 Euro,
16,00 Euro.
Kindergarten Oberholzheim (1.4645.)
Träger des Kindergartens Oberholzheim ist die bürgerliche Gemeinde
Achstetten.
Planansatz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
Unterdeckung
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
78.100,00
196.100,00
83.416,36
182.908,18
5.316,36
- 13.191,82
-118.000,00
99.491,82
- 18.508,18
Kostendeckungsgrad:
45,61 v. H. (Vorjahr: 41,74 v. H.).
Anzahl der Kinder:
Abmangel pro Kind:
31,25 (Vorjahr: 32,00 Kinder)
3.183,74 € (Vorjahr: 2.864,06 €/Kind/Jahr)
Der Personalkostenanteil an den Betriebskosten liegt bei 163.639,19
Euro (= 89,47 v. H.).
Hinsichtlich der Kindergartengebühren wird auf die Ausführungen beim
Kindergarten Sonnenau verwiesen.
Kindergarten Stetten (1.4648.)
Auch dieser Kindergarten steht in der Trägerschaft der bürgerlichen
Gemeinde.
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
92.200,00
241.800,00
103.502,95
203.947,92
11.302,95
- 37.852,08
Unterdeckung
149.600,00
100.444,97
- 49.155,03
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Kostendeckungsgrad:
44,82 v. H. (Vorjahr: 37,23 v. H.).
Anzahl der Kinder:
Abmangel pro Kind:
31,58 (Vorjahr: 31,83 Kinder)
3.180,65 € (Vorjahr: 4.690,23 €/Kind/Jahr)
Von den Gesamtaufwendungen entfallen auf die Personalausgaben
185.429,14 Euro (90,92 v. H.).
Hinsichtlich der Kindergartengebühren wird auf die Ausführungen beim
Kindergarten Sonnenau verwiesen.
Kinderkrippe Rotkehlchen Stetten (1.4649.)
Auch diese Kinderkrippe steht in der Trägerschaft der bürgerlichen
Gemeinde.
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
75.200,00
250.800,00
127.267,27
219.750,61
52.067,27
- 31.049,39
Unterdeckung
175.600,00
92.483,34
- 83.116,66
Kostendeckungsgrad:
57,91 v. H. (Vorjahr: 15,13 v. H.).
Anzahl der Kinder:
Abmangel pro Kind:
13,08 (Vorjahr: 12,75 Kinder)
7.070,59 € (Vorjahr: 14.740,04 €/Kind/Jahr)
Der Personalkostenanteil an den Betriebskosten liegt bei 176.976,14
Euro (= 80,53 v. H.).
Die Kinderkrippe Stetten wurde zum 01. Juli 2013 in Betrieb genommen.
Die Einrichtung bietet für 20 Kinder zwischen 1 und 3 Jahre Platz, ohne
Sharing-Plätze.
Gemeindestraßen (1.6300.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
19.900,00
188.200,00
19.896,40
164.892,92
- 3,60
- 23.307,08
Unterdeckung
168.300,00
144.996,52
- 23.303,48
Durch die Entwässerungs- und Kläreinrichtungen der Gemeinde wird
neben den privaten Abwässern auch das gesamte anfallende
Oberflächenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen beseitigt und
gereinigt. Zur Darstellung der hierfür entstehenden Aufwendungen wird
deshalb bei den „Inneren Verrechnungen“ (.679) ein Anteil der Kosten für
die Abwasserbeseitigung und -reinigung verrechnet. Dieser beträgt im
abgelaufenen Haushaltsjahr 118.740,45 Euro. (PlA 101.000,00 Euro).
Als Methode für die Berechnung der Straßenentwässerungskostenanteile
wurde die „kostenorientierte Vergleichsberechnung“ gewählt.
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Dabei werden die Kosten des im Misch-System betriebenen Kanalnetzes
einschließlich der Zuleitungssammler und Regenbehandlungsanlagen in
der Regel mit 25,00 v. H. (kalk. Kosten) bzw. mit 13,50 v. H.
(Betriebskosten) der Straßenentwässerung zugeordnet. Bei der
Zentralkläranlage beträgt der Straßenentwässerungsanteil 5,00 v. H.
(kalk. Kosten) sowie 1,20 v. H. (Betriebskosten). Für den KanalGrundstücksanschluss werden die Kalk. Kosten des Kanals pauschal um
10% gekürzt.
Zentralkläranlage Stetten (1.7010.)
Planansatz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
Unterdeckung
Kostendeckungsgrad:
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
272.800,00
319.400,00
315.756,96
375.378,41
42.956,96
55.978,41
46.600,00
59.621,45
13.021,45
84,12 v. H. (Vorjahr: 78,50 v. H.).
Aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr werden die
Schmutz- und Niederschlagswassergebühr prozentual auf die Ausgaben
bei den Unterabschnitten Kläranlage und Kanalisation aufgeteilt. Daher
hängen die Einnahmen der Gebühr bei den einzelnen Unterabschnitten
stark von den Ausgaben ab und können bei der Planung relativ schwer
zugeordnet werden.
Die Ausgaben liegen über den Planwerten 2015 da insbesondere die
inneren Verrechnungen von 2014 auf 2015 in etwa auf dem gleichen
Niveau verblieben und nicht wie im Haushaltsplan erwartet sanken.
Jahr
2011
2012
2013
Einnahmen
in Euro
0,00
202.595,07
0,00
218.124,60
0,00
211.149,87
2014
2015
Gesamt
239.831,08
315.756,96
Abwasserreinigung
Ausgaben in Überschuss/
Euro
Fehlbetrag
- 20.000,00
194.684,06
- 20.000,00
198.368,08
- 20.000,00
185.597,70
- 10.431,04
305.507,20
375.378,41
-20.000,00
+7.911,01
-20.000,00
+19.756,52
-20.000,00
+25.552,17
-10.431,04
-65.676,12
-59.621,45
-142.508,91
Verrechnung mit
Überschüssen
Einstellung UD 09
Haushaltsergebnis
Einstellung UD 09
Haushaltsergebnis
Einstellung UD 09
Haushaltsergebnis
Einstellung UD 09 u. 10
Haushaltsergebnis
Haushaltsergebnis
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen:
Nach den gesetzlichen Regelungen gemäß § 14 II KAG kann der Ausgleich
von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines fünfjährigen
Ausgleichszeitraums durch
1. Einstellung in eine Gebührenkalkulation und entsprechenden
Beschluss über den Gebührensatz oder
2. durch eine gegenseitige Verrechnung erfolgen.
Es obliegt dem Ermessen des Gemeinderates, wann der Ausgleich von
Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb der Ausgleichsfrist vorgenommen
werden soll bzw. ob und in welcher Höhe Kostenunterdeckungen überhaupt
ausgeglichen werden sollen.
Für einen wirksamen Ausgleich im Rahmen einer Verrechnung ist ein
ausdrücklicher Verrechnungsbeschluss des Gemeinderates erforderlich.
Beim UA 7010 „Abwasserreinigung“ beträgt die noch auszugleichende
Unterdeckung zum 31.12.2015 142.508,91 Euro. Den auf das Jahr 2015
entfallenden Anteil der Unterdeckung von 59.621,45 € kann die Gemeinde
nach § 14 II KAG bis 31.12.2020 ausgleichen.
Es wird vorgeschlagen, diese Unterdeckung durch Überdeckungen oder
Einstellungen in die kommenden Gebührenkalkulationen auszugleichen.
Kanalisation Gesamtgemeinde (1.7050.)
Planansatz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
Unterdeckung
Kostendeckungsgrad:
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
431.000,00
432.100,00
470.688,60
490.453,17
42.020,48
51.454,39
1.100,00
19.764,57
18.664,57
95,97 v. H. (Vorjahr: 66,37 v. H.).
Auflistung der wichtigsten Ausgabekonten:
PlA in Euro
.5120000 Ausbesserung/Sanierung
Kanalisation
.679000.2 Innere Verrechnungen
.680000.8 Kalk. Abschreibungen
.685000.5 Kalk. Verzinsung
.....
10.000,00
28.200,00
159.000,00
225.000,00
RE in Euro
39.251,59
32.415,29
165.846,35
244.287,99
Differenz
29.251,59
4.215,29
6.846,35
19.287,99
Gemeinde Achstetten
Seite 27/67
Rechenschaftsbericht 2015
Wie bereits bei der Kläranlage beschrieben werden die
Abwassergebühren prozentual auf die Kläranlage und Kanalisation
aufgeteilt, so dass die Aufteilung der Einnahmen immer von den
Ausgaben im selben Jahr abhängen.
Ursächlich für die Unterdeckung waren Sanierungsarbeiten, die
umfangreicher ausfielen als in der Haushaltsplanung vorgesehen. Es
handelte sich konkret um die Maßnahme Kanalsanierung bei der alten
Schule in Oberholzheim.
Auch diese Einrichtung soll kostendeckend betrieben werden. Daher
müssen/sollen auch hier wie bei der Kläranlage die
Überschüsse/Unterdeckungen in den kommenden Jahren durch
Verrechnung oder Einstellung in die kommenden Gebührenkalkulationen
ausgeglichen werden.
Überblick Kostendeckung:
Jahr
Einnahmen
in Euro
2011
463.828,26
2012
495.515,76
2013
2014
2015
Gesamt
504.195,86
15.000,00
277.565,76
40.000,00
470.688,60
Abwasserableitung
Ausgaben in Überschuss/
Euro
Fehlbetrag
1.148,22
5.209,08
10.917,20
446.553,76
12.614,56
7.462,57
413.412,03
5.000,00
407.752,79
- 1.148,22
- 5.209,08
- 10.917,20
17.274,50
- 12.614,56
- 7.462,56
82.103,73
- 5.000,00
96.443,07
418.195,65
- 140.630,41
490.453,17
- 19.764,57
- 6.925,30
Verrechnung mit
Überschüssen
Einstellung UD 2006
Verrechnung UD 2009
Verrechnung UD 2010
Haushaltsergebnis
Einstellung UD 2007
Verrechnung UD 2010
Haushaltsergebnis
Einstellung UD 2010
Haushaltsergebnis
Einstellung ÜD 2012
Haushaltsergebnis
Einstellung ÜD 2012
Haushaltsergebnis
Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen:
Bezüglich des Ausgleiches von Kostenüber- und –unterdeckungen gilt das bei
der Kläranlage (Abwasserreinigung) geschriebene analog.
Es wird vorgeschlagen, diese Unterdeckung durch Überdeckungen oder
Einstellungen in die kommenden Gebührenkalkulationen auszugleichen. Mit
dieser Vorgehensweise kann die Gebühr evtl. einigermaßen konstant gehalten
werden.
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 28/67
Rechenschaftsbericht 2015
Bestattungswesen (1.7510.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
21.100,00
80.300,00
19.583,18
72.536,96
- 1.516,82
-7.102,42
Unterdeckung
59.200,00
52.953,78
- 6.246,22
Kostendeckungsgrad:
27,00 v. H. (Vorjahr: 27,05 v. H.).
Angestrebt wird eine Kostendeckung von ca. 30 %, welche in diesem
Jahr nicht erreicht wurde. Dies ist natürlich von den Sterbefällen und der
Inanspruchnahme der Grabarten abhängig.
Georg-Seif-Halle Achstetten (1.7671.)
Planansatz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
Unterdeckung
Kostendeckungsgrad:
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
11.400,00
108.900,00
11.948,62
105.030,82
548,62
-3.869,18
97.500,00
93.082,20
-4.417,80
11,38 v. H. (Vorjahr: 10,64 v. H.)
Anlässlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am 10.03.2005
im Landratsamt Biberach an Altbürgermeister Georg Seif hat der
Gemeinderat beschlossen, die Mehrzweckhalle Achstetten in Georg-SeifHalle umzubenennen.
Gemeindezentrum Bronnen (1.7673.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
23.800,00
84.400,00
26.375,45
74.884,48
2.575,45
- 9515,52
Unterdeckung
60.600,00
48.509,03
12.090,97
Kostendeckungsgrad:
35,22 v. H. (Vorjahr: 22,00 v. H.)
Das Gemeindezentrum Bronnen wurde im Juni 1993 fertig gestellt und
eingeweiht. Die Abrechnung der Baukosten erfolgte im Herbst 1994.
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Wielandhalle Oberholzheim (1.7675.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
15.400,00
72.600,00
15.249,24
62.333,11
- 150,76
-10.266,89
Unterdeckung
57.200,00
47.083,87
-10.116,13
Kostendeckungsgrad:
24,46 v. H. (Vorjahr: 25,48 v. H.)
Mehrzweckhalle Stetten (1.7678.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
30.700,00
138.700,00
31.738,97
121.155,94
1.038,97
- 17.544,06
Unterdeckung
108.000,00
89.416,97
- 18.583,03
Kostendeckungsgrad:
24,55 v. H. (Vorjahr: 23,88)
Im Herbst 1998 konnte die neue Mehrzweckhalle Stetten fertig gestellt
und ihrer Bestimmung übergeben werden. Die Einweihung fand am
17./18. Oktober 1998 statt.
Bauhof (1.7710.)
Planansatz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
Unterdeckung
Kostendeckungsgrad:
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
467.000,00
467.000,00
529.306,14
529.306,14
62.306,14
62.306,14
0,00
0,00
0,00
100,00 v. H. (Vorjahr: 100,00 v. H.)
Dieser Haushaltsunterabschnitt wird als Sammelnachweis des
Personalaufwandes für den Fronmeister und die Gemeindearbeiter sowie
der gemeinschaftlichen Sachkosten geführt.
Bei den Personalkosten ergab sich eine Steigerung, so dass diese den
Planansatz um 9.870,50 € übersteigen. Des Weiteren waren die Inneren
Verrechnungen für den Bauhof etwas über den Planungen, so dass
hierdurch die erhöhten Ausgaben zustande kommen.
Die betroffenen Haushaltsstellen werden durch innere Verrechnung
belastet, so dass dieser Bereich ausgeglichen sein müsste. Bei der
Verrechnung könnten sich auch Rundungsdifferenzen ergeben.
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Von dem Gesamtaufwand entfallen auf
- die Personalkosten
322.639,30 Euro ≙ 60,96 v. H.,
(Vorjahr: 65,96 v.H.)
- die Sachkosten
206.666,84 Euro ≙ 39,04 v. H..
(Vorjahr: 34,04 v.H.)
529.306,14 Euro
Feldwege, Wirtschaftswege (1.7850.)
Die Gemeinde ist um eine ordentliche Unterhaltung der Feldwege
bemüht. Für Unterhaltungsmaßnahmen wurden 2015 insgesamt
38.881,37 Euro (Planansatz: 30.000,00 Euro) aufgewendet.
Wasserversorgung (1.8150.)
Planansatz
in Euro
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
485.800,00
535.700,00
505.234,40
618.911,24
19.434,40
83.211,24
Unterdeckung/
Überschuss
-49.900,00
- 113.676,44
-63.776,84
Kostendeckungsgrad:
81,63 v. H. (Vorjahr: 50,59 v. H.).
Die Unterdeckung bei der Wasserversorgung hatte verschiedene
Gründe. Eine Unterdeckung von 49.900 € war bereits in der
Haushaltsplanung erwartet worden. Hinzu traten höhere als eingeplante
Innere Verrechnungen ca. 31.600 €. Die inneren Verrechnungen sind
damit nicht wie geplant gesunken, sondern haben sich von 2014 auf
2015 um etwa 8.200 € erhöht.
Die Abschreibungen liegen ca. 21.600 € höher als geplant und bewegen
sich damit auf praktisch unverändert auf dem Niveau von 2014.
Die Zinsausgaben sind ebenfalls ca. 11.700 € höher als geplant, liegen
aber dennoch etwa 10.000 € unter dem Wert des Jahres 2014.
Die Gebühreneinnahmen lagen ebenfalls um ca. 11.400 € über dem
Ansatz.
Entsprechend der Wasserversorgungssatzung erhob die Gemeinde vom
01.01.2015 bis zum 31.12.2015 einen Wasserzins von 2,25 Euro je
verbrauchtem Kubikmeter Frischwasser (vorher: 2,35 Euro/m³).
Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserrechts in BadenWürttemberg vom 03.12.2013 wurde in § 44 Abs. 1 Satz 1 WG bestimmt,
dass die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde als Aufgabe der
Daseinsvorsorge obliegt. Die Wasserversorgung ist damit zur
gesetzlichen Pflichtaufgabe der Gemeinden geworden.
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 31/67
Rechenschaftsbericht 2015
Unternehmen, zu deren Betrieb die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist,
sind keine wirtschaftlichen Unternehmen i. S. d. § 102 Abs. 1 und 2
GemO (§ 102 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GemO). Da die Wasserversorgung in §
44 Abs. 1 WG als gesetzl. Pflichtaufgabe der Gemeinden ausgestaltet
wurde, ist die Vorgabe des § 102 Abs. 3 Halbsatz 2 GemO, wonach
wirtschaftliche Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt abwerfen
sollen, für die Wasserversorgung nicht einschlägig. Gleichwohl besteht
für gemeindliche Wasserversorgungseinrichtungen nach wie vor die
gebührenrechtliche Möglichkeit der Gewinnerzielung. Nach § 14 Abs. 1
KAG können Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen
einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen.
Da es sich bei der Wasserversorgung zweifelsfrei um eine
Versorgungseinrichtung handelt, kommt es insofern nicht auf die
Einstufung als wirtschaftliches Unternehmen an.
Da für diese Einrichtungen somit der Kostendeckungsgrundsatz nicht gilt,
besteht auch insofern keine Verpflichtung zum Ausgleich von
Kostenüberdeckungen aus Vorjahren.
Die Bestimmungen über die Möglichkeit des Ausgleichs von Kostenunterdeckungen können aber angewendet werden. Eine Notwendigkeit hierzu
besteht jedoch nicht (Stichwort: Gewinnzuschlag).
Auf den Ausgleich von in den Vorjahren entstandenen Kostenüber- und –
unterdeckungen durch Einstellung in diese Gebührenkalkulation wird
verzichtet. Der Gemeinderat behält sich jedoch vor, einen Ausgleich zu
einem späteren Zeitpunkt herbeizuführen.
Es wird ohne Gewinnerzielungsabsicht gewirtschaftet, als Betrieb
gewerblicher Art unterliegt sie aber nach dem Körperschaftsteuergesetz
der Ertragsbesteuerung und nach dem Umsatzsteuergesetz der
Regelbesteuerung.
Das Steuerberatungsbüro BW Partner hat den Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2015 noch nicht erstellt. Am 31.12.2014 belief sich der
Körperschaftsteuerverlustvortrag gem. § 10 EStG auf 40.889 Euro. Dies
wurde mit Bescheid vom 14.03.2016 vom Finanzamt Biberach
festgestellt. Die Bilanz zum 31.12.2014 ist auf Seite69 dargestellt.
Organisatorisch ist die Wasserversorgung Achstetten in die
Gemeindeverwaltung eingebunden. Die Kassengeschäfte erfolgen
gemeinsam mit denen der Kämmereiverwaltung in Form einer
Einheitskasse.
Versorgungsunternehmen, wozu auch der Regiebetrieb
Wasserversorgung gehört, sind üblicherweise zu 30 v.H. aus
Eigenkapital und zu 70 v.H. aus Fremdkapital finanziert. Da die
Kommunalschulden nach dem Gesamtdeckungsprinzip keiner
Maßnahme direkt zuzuordnen sind, anerkannte das Finanzamt bisher
diese übliche Eigenkapitalausstattung des Regiebetriebes
Wasserversorgung. Somit konnten steuerrechtlich 70 v.H. der
kalkulatorischen Zinsen geltend gemacht werden.
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Diese Auffassung trägt das Finanzamt leider nun nicht mehr mit. Somit
musste ab 2008 für den Regiebetrieb Wasserversorgung nun eine Bilanz
erstellt werden.
Darstellung der Rechnungsabschlüsse bei der
gemeindlichen Wasserversorgung (Vwh 1.8150).
- lfd. Betriebs- und Unterhaltungskosten
(Soll-Einnahmen und -ausgaben) -
.....
Ausgaben ohne EKVerzinsung *1
91.526,65 DM
Betrag EKVerzinsung *1
3.000,00 DM
Rechn.jahr
1985
95.033,18 DM
1986
105.486,24 DM
100.885,35 DM
8.953,20 DM
4.600,89 DM
1987
101.668,46 DM
97.635,78 DM
3.600,00 DM
4.032,68 DM
1988
117.683,50 DM
136.916,76 DM
7.800,00 DM
-19.233,26 DM
1989
128.931,15 DM
129.301,51 DM
9.488,00 DM
-370,36 DM
1990
129.793,45 DM
181.282,16 DM
10.542,72 DM
-51.488,71 DM
1991
149.831,79 DM
155.695,91 DM
9.502,60 DM
-5.864,12 DM
1992
181.618,37 DM
209.976,42 DM
10.081,81 DM
-28.358,05 DM
1993
166.940,35 DM
209.015,56 DM
8.791,17 DM
-42.075,21 DM
1994
185.201,96 DM
165.324,31 DM
10.510,54 DM
19.877,65 DM
1995
205.652,30 DM
203.201,51 DM
11.813,94 DM
2.450,79 DM
1996
197.087,57 DM
266.230,36 DM
12.559,56 DM
-69.142,79 DM
1997
207.135,35 DM
235.508,59 DM
14.139,22 DM
-28.373,24 DM
1998
225.005,07 DM
195.755,46 DM
21.021,14 DM
29.249,61 DM
1999
226.667,13 DM
260.403,71 DM
21.473,60 DM
-33.736,58 DM
2000
227.401,18 DM
265.484,19 DM
30.044,16 DM
-38.083,01 DM
2001
252.950,56 DM
250.931,42 DM
33.531,56 DM
2.019,14 DM
2.904.087,61 DM
3.155.075,65 DM
226.853,22 DM
-250.988,04 DM
=
1.484.836,41 €uro
1.613.164,56 €uro
115.988,20 €uro
-128.328,14 €uro
2002
148.404,72 €uro
220.861,13 €uro
16.808,83 €uro
-72.456,41 €uro
2003
157.329,49 €uro
189.567,01 €uro
20.896,51 €uro
-32.237,52 €uro
2004
175.316,63 €uro
179.526,81 €uro
21.515,37 €uro
-4.210,18 €uro
2005
209.138,88 €uro
198.696,67 €uro
15.324,05 €uro
10.442,21 €uro
2006
221.633,12 €uro
202.272,76 €uro
16.102,03 €uro
19.360,36 €uro
2007
239.195,80 €uro
202.430,87 €uro
14.135,37 €uro
36.764,93 €uro
2008
233.934,91 €uro
298.060,74 €uro
18.967,26 €uro
-64.125,83 €uro
2009
236.152,98 €uro
256.747,29 €uro
20.495,05 €uro
-20.594,31 €uro
2010
271.000,94 €uro
181.305,27 €uro
82.225,21 €uro
46.779,72 €uro
2011
366.721,37 €uro
202.942,62 €uro
129.423,90 €uro
34.354,85 €uro
2012
413.580,66 Euro
278.915,44 Euro
211.768,73 Euro
-77.103,55 Euro
2013
450.924,52 Euro
335.979,96 Euro
249.160,58 Euro
-134.216,02 Euro
Einnahmen
Rechnungsergebnis
3.506,53 DM
Gemeinde Achstetten
Seite 33/67
Rechenschaftsbericht 2015
2014
311.765,55 Euro
369.895,95 Euro
246.319,62 Euro
-304.450,02 Euro
2015
505.234,40 Euro
379.734,89 Euro
239.176,35 Euro
-113.676,84 Euro
Gesamt
5.425.170,38 €uro
5.110.101,97 €uro
1.418.307,06 €uro
-803.696,75 €uro
Steuerrechtlicher Verlustvortrag zum 31.12.2014
*1
40.889 Euro
- bis zum Haushaltsjahr 2004:
- ab Haushaltsjahr 2005:
Eigenkapitalfinanzierungsquote 40 v.H.
Eigenkapitalfinanzierungsquote 30 v.H.
Wirtschaftliche Unternehmen, wozu auch die gemeindliche
Wasserversorgung gehört, können nach § 102 Abs. 3 GemO einen
angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Da für diese
Einrichtungen der Kostendeckungsgrundsatz nicht gilt, kann insofern
auch keine Verpflichtung zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen
bestehen. Daran ändert auch ein Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht nichts. Eine solche selbstbeschränkende Absichtserklärung hat
nur steuerrechtliche Bedeutung und wirkt sich nicht auf die
gebührenrechtliche Gewinnerzielungsmöglichkeit aus.
Im Jahr 2010 wurde nun eine Darlehensvereinbarung zwischen der
Gemeinde Achstetten und der Wasserversorgung Achstetten
geschlossen, wonach die Gemeinde der Wasserversorgung ein Inneres
Darlehen gewährt. Vom Finanzamt wurde diese Vereinbarung gefordert,
bei der eine genaue Kostenzuordnung auf die Wasserversorgung erfolgt.
Diese Vereinbarung wurde 2010 durch das Steuerberatungsbüro
aufgestellt. Ab 2010 wird nun nicht mehr das angenommene
Fremdkapital, sondern das Innere Darlehen verzinst. Dies ist lediglich
eine andere Darstellungsvariante.
Gemeindewald Oberholzheim (1.8555.)
Planansatz
in Euro
Einnahmen
Ausgaben
Überschuss
Kostendeckungsgrad:
25.100,00
29.200,00
-
4.100
Rechnungserg.
in Euro
Differenz
in Euro
78.129,41
42.560,58
53.029,41
13.360,58
35.568,83
39.668,83
183,57 v. H. (Vorjahr: 211,74 v. H.).
Der Holzeinschlag fiel im Jahr 2015 erneut höher als erwartet aus. Aus
diesem Grund konnte beim Haushaltsabschnitt Gemeindewald
Oberholzheim ein Überschuss von 35.568,83 Euro erwirtschaftet werden.
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 34/67
Rechenschaftsbericht 2015
Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
(1.9000.)
Planansatz
in Euro
RE
in Euro
Differenz
in Euro
Einnahmen:
Grundsteuer A:
Grundsteuer B:
Gewerbesteuer:
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
Schlüsselzuweisungen:
Investitionspauschale:
Sonstiges:
Gemeindeanteil an der Ust.:
Fam.Lastenausgleich.
2.269.000,00 2.283.172,75
833.000,00
806.541,80
329.000,00
346.286,90
10.000,00
10.385,00
155.000,00
172.647,14
184.000,00
182.679,00
insgesamt:
6.129.000,00 7.332.676,77 1.203.676,77
Ausgaben:
Gewerbesteuerumlage:
Finanzausgleichsumlage:
Kreisumlage:
insgesamt:
441.000,00
703.290,01
1.029.000,00 1.033.533,60
1.300.000,00 1.296.331,60
2.770.000,00 3.033.155,21
262.290,01
4.553,60
- 3.668,40
263.155,21
Überschuss:
3.359.000,00 4.299.521,56
940.521,66
44.000,00
44.818,74
818,74
405.000,00
431.054,94
26.054,94
1.900.000,00 3.055.090,50 1.155.090,50
14.172,75
- 26.458,20
17.286,90
385,00
17.647,14
- 1.321,00
* Grundsteuer A und B
Die Hebesätze der Grundsteuern A und B wurden in der
Gemeinderatssitzung vom 28.11.2005 mit Wirkung vom 01.01.2006 auf die
in der VwV Ausgleichstock festgesetzten Anrechnungssätze angepasst.
Der Hebesatz betrug somit im Rechnungsjahr für die
- Grundsteuer A
320,00 v. H. (bis 31.12.2005: 300,00 v. H.)
- Grundsteuer B
300,00 v. H. (bis 31.12.2005: 280,00 v. H.)
Der gewogene Durchschnittshebesatz im Rechnungsjahr 2014 lag im Land
Baden-Württemberg bei einer Gemeindegröße von 3.000 – 5.000 EW bei
der Grundsteuer A bei 356 Prozentpunkten und bei der Grundsteuer B bei
337 v. H.
Das Ist-Aufkommen der Grundsteuer A sinkt insbesondere durch den
Einwohneranstieg ab. Es lag heuer bei 10,05 Euro/Einwohner
(Landesdurchschnitt bei 3.000 – 5000 EW: 9,36 Euro). Bei der Grundsteuer
B ist für das Haushaltsjahr 2015 ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Pro
Gemeindeeinwohner betragen die Einnahmen 96,67 Euro.
(Landesdurchschnitt bei 3.000 - 5.000 EW: 111,26 Euro)
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 35/67
Grundsteuer A und B
in Tausend €uro
Rechenschaftsbericht 2015
* Gewerbesteuer
Nachdem die gesamtwirtschaftliche Konjunktur in den Jahren 2006 –
2008 durchaus als hervorragend bezeichnet werden konnte, konnte auch
die Gemeinde Achstetten in diesem Zeitraum bei der Gewerbesteuer,
welche bislang unsere wichtigste kommunale Steuerquelle darstellt,
Rekordeinnahmen verbuchen.
Aufgrund der Finanzmarktkrise sind dann auch in den folgenden Jahren
die Gewerbesteuerzahlungen eingebrochen.
Im Haushaltsjahr 2012 konnten sehr hohe Gewerbesteuereinnahmen
erzielt werden. Ein Hauptgrund für das sehr hohe Aufkommen hierfür
waren Nachzahlungen der Gewerbetreibenden für die vergangenen
Jahre.
Für das Haushaltsjahr 2013, 2014 und 2015 wurde nun wieder mit
stabilen Gewerbesteuereinnahmen gerechnet. Aufgrund der ordentlichen
Auftragslage der Gewerbetreibenden konnte der Planansatz 2015 von
1.900.000,00 Euro um 60,79 % auf 3.055.090,50 Euro gesteigert
werden. Das Gewerbesteueraufkommen (Bruttobetrag) liegt bei 685,15
Euro/Einwohner (2012: 786,51 Euro; 2013: 504,99 Euro; 2014: 749,41
Euro) und übersteigt wieder den Landesdurchschnitt vergleichbarer
Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 3.000 – 5.000 EW in BadenWürttemberg (2014: 422 Euro/EW).
Der Hebesatz betrug im Rechnungsjahr für die
- Gewerbesteuer
340,00 v. H. (bis 31.12.2007: 330,00 v. H.)
Der gewogene Durchschnittshebesatz aller Gemeinden in BadenWürttemberg bei einer Gemeindegröße von 3.000 – 5.000 EW beträgt
2014 341,00 v. H. (alle Gemeinden inkl. Stadtkreise 361,00 v. H.)
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 36/67
Gewerbesteueraufkommen
in Tausend €uro
Rechenschaftsbericht 2015
* Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Nach den gesetzlichen Bestimmungen partizipieren die Kommunen mit
einem prozentualen Anteil an der veranlagten Lohn- und
Einkommensteuer.
Dieser „Gemeindeanteil an der Einkommensteuer“ wird anhand einer
Schlüsselzahl auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt.
Die Schlüsselzahl hat sich für die Gemeinde Achstetten wie folgt
entwickelt:
Haushaltsjahre
1988/1989/1990
1991/1992/1993
1994/1995/1996
1997/1998/1999
2000/2001/2002
2003/2004/2005
2006/2007/2008
2009/2010/2011
2012/2013/2014
2015/2016/2017
Schlüsselzahl
0,000256
0,0002565
0,0002803
0,0002963
0,0003447
0,0003576
0,0003643
0,0003793
0,0003988
0,0004126
Veränderung
+ 0,19 v. H.
+ 9,27 v. H.
+ 5,70 v. H.
+ 16,33 v. H.
+ 3,74 v. H.
+ 1,87 v. H.
+ 4,12 v. H.
+ 5,14 v. H.
+ 3,46 v. H.
Bei der Haushaltsplanung wurde gemäß des Haushaltserlasses für 2015
der Berechnung des Planansatzes der zu verteilende Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer mit 5,50 Mrd. Euro zu Grunde gelegt.
Im Jahr 2015 hat sich die Wirtschaft in der Bundesrepublik wieder
gesteigert, so kamen bis zum Kassenschluss am 31.12.2015 insgesamt
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 37/67
Rechenschaftsbericht 2015
5,563 Mrd. Euro (2012: 4,636 Mrd. Euro; 2013: 5.021 Mrd. Euro; 2014:
5.233 Mrd. Euro) zur Verteilung. Somit liegt der Rechnungsabschluss mit
2.283.172,75 Euro um 0,62 % über dem Planansatz (2.269.000,00 Euro).
- Steuer-Ist-Aufkommen Gemeinde:
512,04 Euro/EW
Anteil an der EK-Steuer
in Tausend Euro
(Vorjahr : 490,13 Euro/EW)
* Investitionspauschale
Der Haushaltserlass für das Jahr 2015 unterstellte als Berechnungsgrundlage für die Investitionspauschale eine Zuweisung je gewichtetem
Einwohner von 66,00 Euro (2012: 47,47 Euro; 2013: 50,20 Euro; 2014:
59,00 Euro). Die tatsächliche Ausschüttung lag schließlich bei 69,60 Euro
pro gewichtetem EW, so dass der Planansatz fast genau eingehalten
wurde.
* Schlüsselzuweisungen
Der Kopfbetrag zur Errechnung der Bedarfsmesszahl wurde vom Jahr
2014 von 1.140,00 Euro auf 1.189,70 Euro im Jahr 2015 (2012: 953,00
Euro2013: 1.037,50 Euro; 2014: 1.140,00 Euro) erhöht. Dieser Wert stieg
im Jahr 2015 leicht auf 1.192,00 Euro. Der Planansatz wurde aufgrund
der niedriger als geplant liegenden Einwohnerzahl nicht ganz erreicht.
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 38/67
Schlüsselzuweisungen
in Tausend Euro
Rechenschaftsbericht 2015
* Gewerbesteuerumlage
Im Rahmen des Finanzausgleichs hat die Gemeinde einen Anteil aus
ihrem Gewerbesteueraufkommen als „Gewerbesteuerumlage“ an das
Land Baden-Württemberg abzuführen.
Aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen stieg die Umlage von
geplanten 441.000,00 Euro auf 703.290,01 Euro.
Maßgebend für die Festsetzung der Gewerbesteuerumlage ist das
„Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen“, das im Rechnungsjahr bei
3.053.531,90 Euro lag. Der Umlageabrechnung im Jahr 2015
unterworfen wurden jedoch aufgrund der Abrechnungsautomatik
3.198.540,79 Euro. Für das Jahr 2014 leistet die Gemeinde eine
Nachzahlung i.H. v. 54.174.38 Euro.
Berechnung:
Ist-Aufkommen :
Hebesatz x
Umlagesatz =
Umlage
(4. Quartal vorausberechnet)
3.198.540,79 €
340%
69%
- Nachzahlung Gewerbesteuerumlage für 2014
.....
649.115,63 €
54.174,38 €
703.290,01 €
Gemeinde Achstetten
Seite 39/67
Gewerbesteuerumlage
in Tausend Euro
Rechenschaftsbericht 2015
* Finanzausgleichsumlage
Das Land erhebt gemäß § 1a FAG von den Gemeinden und Landkreisen
jährlich eine Finanzausgleichsumlage. Diese beträgt 22,10 v. H. der
Bemessungsgrundlagen. Sie erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 v.
H. um das die Steuerkraftmesszahl 60 v.H. der Bedarfsmesszahl
übersteigt, um 0,06 v.H., höchstens jedoch auf 32 v.H.. Bemessungsgrundlage ist dabei bei den Gemeinden die Steuerkraftmesszahl.
Finanzausgleichsumlage
in Tausend Euro
Die FAG-Umlage beläuft sich folglich auf Grund der Steuerkraft der
Gemeinde für das Kalenderjahr 2015 auf 1.033.533,60 Euro.
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 40/67
Rechenschaftsbericht 2015
* Kreisumlage
Kreisumlage
in Tausend Euro
Zur Deckung des Finanzbedarfs der Landkreise erheben diese von den
kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Diese basiert auf der
Steuerkraft der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme wird dabei mit dem
s.g. Hebesatz multipliziert. Dieser betrug im Landkreis Biberach für das
Haushaltsjahr 2015 unverändert 29,00 v.H. (2012: 29,50 v.H.). Insofern
musste im abgelaufenen Kalenderjahr eine Summe von 1.296.331,60
Euro (2014: 1.482.203,64 Euro) an den Landkreis Biberach überwiesen
werden.
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (1.9100.)
* Zinsen für Kredite
Planansatz in Euro
RE in Euro
Differenz in Euro
65.000,00
36.342,83
- 28.657,17
Da im Haushaltsjahr keine neuen Kommunaldarlehen aufgenommen
wurden, konnten Zinsersparnisse in nicht unerheblicher Höhe von
28.657,17 Euro erreicht werden.
Hinweis: Zinsen für interne Darlehen werden in der Darstellung nicht
berücksichtigt.
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 41/67
Zinsen für Kredite
in Tausend Euro
Rechenschaftsbericht 2015
* Zuführung zum Vermögenshaushalt
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten
Einnahmen sind gemäß § 22 GemHVO dem Vermögenshaushalt
zuzuführen.
Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche
Tilgung der aufgenommenen Kredite abgedeckt werden kann.
Planansatz in Euro
RE in Euro
Differenz in Euro
1.100.000,00
2.591.375,21
1.491.375,21
Der Anteil am Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt dieses Jahr
21,33 v. H. (Vorjahr: 11,24 v. H.).
Aufgrund der stabilen Wirtschaftslage und den verbesserten Einnahmen
übertrifft die Zuführung erneut die Erwartungen, was natürlich als
positives Ergebnis des Verwaltungshaushalts gewertet werden kann.
Während bei der Haushaltsplanung von einer Zuführung von lediglich
1.100.000,00 Euro ausgegangen wurde, ist diese Zuführungsrate ein
gutes Ergebnis. Die Gewerbesteuereinnahmen sind aufgrund
Nachzahlungen und angepassten Vorauszahlungen stark gestiegen, so
dass dies der Hauptgrund für das positive Ergebnis ist.
Nach Abzug der ordentlichen Tilgung (99.422,76 Euro) errechnet sich der
freie Investitionsspielraum mit einer Summe von 2.491.952,45 Euro.
Diese Summe wird auch benötigt, da die Gemeinde allein mit dem
Ausbau der Kinderbetreuung und der Bereitstellung von Wohnraum für
Flüchtlinge Investitionen in Millionenhöhe hat.
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 42/67
Rechenschaftsbericht 2015
Der im Verwaltungshaushalt erwirtschaftete Überschuss zur
Finanzierung der Investitionsausgaben (= freier Investitionsspielraum)
des Vermögenshaushaltes liegt in diesem Jahr über dem Durchschnitt
der letzten 10 Jahre (2006 - 2015: 1.508.515,40 Euro).
Jahr
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
.....
Zuführung in Euro
Tilgung in Euro freier Investitionsspielraum in Euro
674.958
183.655
-36.998
530.263
1.327.560
692.713
501.771
1.312.577
1.038.612
890.384
366.923
923.114
121.397
119.875
135.614
158.664
166.218
183.221
195.620
215.944
215.944
215.944
211.249
188.318
553.561
63.780
0
371.599
1.161.342
509.492
306.151
1.096.633
822.668
674.440
155.674
734.796
1.144.367
667.316
1.503.631
2.018.321
1.869.857
471.387
645.337
1.770.649
3.105.639
1.345.088
1.196.952
2.591.375
144.078
159.078
286.901
146.296
139.445
130.344
125.230
120.005
135.005
135.005
115.427
99.423
1.000.289
508.238
1.216.730
1.872.025
1.730.412
341.043
520.106
1.650.644
2.970.634
1.210.083
1.081.525
2.491.952
Gemeinde Achstetten
Seite 43/67
Rechenschaftsbericht 2015
Entwicklung der Zuführungsrate (in Euro):
Freier Investitionsspielraum (in Euro):
.....
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Gemeinde Achstetten
Rechenschaftsbericht 2015
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes und seine Ertragskraft (in
Euro):
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Überblick über die Gebührenhaushalte:
Gebührenhaushalt
1
2
Gemeindemitteilungsblatt
Einnahmen
Ausgaben
- Euro -
- Euro -
3
4
Zuschussbedarf Kostendeck- Kostendeckungsquote
ungsquote
- Euro (1)
(2)
v. H.
v. H.
5
6
7
35,83
0,00
7.164,69
-7.164,69
0,00
Kindergarten
Sonnenau
70.045,33
339.629,14
-269.583,81
20,62
Kindergarten Oberholzheim
83.416,36
182.908,18
-99.491,82
45,61
37,01
Kindergarten Stetten
103.502,95
203.947,92
-100.444,97
50,75
47,12
Kinderkrippe
Rotkehlchen
127.267,27
219.750,61
-92.483,34
57,91
11,61
Zentralkläranlage
315.756,96
375.378,41
-59.621,45
84,12
94,70
Kanalisation
470.688,60
490.453,17
-19.764,57
95,97
99,70
Bestattungswesen
19.583,18
72.536,96
-52.953,78
27,00
27,09 (3)
Wasserversorgung
505.234,40
618.911,24
-113.676,84
81,63
83,66
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 46/67
Rechenschaftsbericht 2015
f) Inbetriebnahme von Einrichtungen
An dieser Stelle wird auf die Erläuterungen zum Vermögenshaushalt unter
dem Punkt „Abschluss von großen Investitionsmaßnahmen“ verwiesen.
6.
Vermögenshaushalt
a) Rechnungsergebnis
Einnahmen
(ohne
Rücklagenentnahme) in
Euro
Ausgaben
(ohne
Rücklagenzuführung) in
Euro
Entnahme
der allg.
Rücklage in
Euro
Haushaltsplanansatz 2015
2.779.400,00
4.079.400,00
1.300.000,00
Rechnungsergebnis 2015
3.383.166,68
2.556.117,69
827.048,99
603.766,68
-1.523.282,31 -2.127.048,99
b) Abschluss der Einzelpläne im Vergleich zur Haushaltsplanung
Rechnungs- Differenz +/- in
Einzelplan
Planansatz
ergebnis
Euro
2015 in Euro
2015 in Euro
0 Allgemeine Verwaltung
- Einnahmen
- Ausgaben
0,00
5.000,00
0,00
5.098,87
0,00
98,87
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Einnahmen
0,00
- Ausgaben
6.500,00
0,00
11.335,93
0,00
4.835,93
2 Schulen
- Einnahmen
- Ausgaben
0,00
77.000,00
0,00
25.648,67
0,00
- 51351,33
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
- Einnahmen
0,00
- Ausgaben
7.000,00
0,00
4.051,72
0,00
- 2.948,28
390.000,00
1.658.000,00
285.000,00
1.234.219,11
-105.000,00
-423.780,89
5 Gesundheit, Sport, Erholung
- Einnahmen
0,00
- Ausgaben
155.000,00
0,00
81.208,55
0,00
-73791,45
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
- Einnahmen
365.100,00
- Ausgaben
1.254.600,00
354.548,03
612.353,14
- 10.551,97
- 642.246,86
4 Soziale Sicherung
- Einnahmen
- Ausgaben
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
7 Öffent. Einrichtungen, Wirt.förderung
- Einnahmen
0,00
- Ausgaben
416.000,00
81.968,07
281.000,09
81.968,07
- 134.999,91
8 Wirtschaftl. Unternehmen
- Einnahmen
- Ausgaben
49.300,00
363.300,00
70.275,37
201.778,85
20.975,37
- 161.521,15
9 Allgemeine Finanzwirtschaft
- Einnahmen
3.275.000,00
- Ausgaben
137.000,00
2.591.375,21
926.471,75
-683.624,79
789.471,75
Gesamter Verm.haushalt
- Einnahmen
- Ausgaben
3.383.166,68
3.383.166,68
- 696.233,32
- 696.233,32
4.079.400,00
4.079.400,00
c) Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
Planansatz
2015 in Euro
Einnahmen
- Zuführung vom Vwh
- Entnahme aus
Rücklagen
- Einnahmen aus der
Veräußerung des
Anlageverm.
- Beiträge und ähnliche
Entgelte
- Zuweisungen und
Zuschüsse
- Einnahmen aus Krediten
- Sonstige Einnahmen
- Abwicklung von
Fehlbeträgen
Ausgaben
- Zuführungen an
Rücklagen
- Erwerb von
Grundstücken
- Erwerb von bewegl.
Sachen des
Anlageverm.
- Baumaßnahmen
- Kredittilgungen
- Zuweisungen und
Zuschüsse
- Deckung von
Fehlbeträgen
- Sonstiges
- Zuführung zum VwH
Rechnungsergebnis
2015 in Euro
1.100.000,00
2.591.375,21
1.300.000,00
0,00
90.100,00
63.659,32
238.000,00
326.075,95
476.000,00
875.000,00
300,00
402.056,20
0,00
0,00
Anteil am
Haushaltsvol.
76,60
0,00
Differenz
1.491.375,21
-1.300.000,00
1,88
0,00
0,00
4.079.400,00 3.383.166,68
-26.440,68
9,64
11,88
0,00
0,00
0,00
88.075,95
-73.943,80
-875.000,00
-300,00
0,00
100,00
0,00
827.048,99
24,45
827.048,99
45.100,00
40.669,52
1,20
-4.430,48
179.000,00
3.536.000,00
137.000,00
84.167,36
2.201.611,32
99.422,76
182.000,00
130.246,73
3,85
-51.753,27
0,00
0,00
0,00
3.383.166,68
0,00
0,00
0,00
100,00
0,00
-300,00
0,00
0,00
300,00
0,00
4.079.400,00
2,49
-94.832,64
65,08 -1.334.388,68
2,94
-37.577,24
.....
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Einnahmen des Vermögenshaushaltes
Ausgaben des Vermögenshaushaltes
.....
Gemeinde Achstetten
Rechenschaftsbericht 2015
Gemeinde Achstetten
Seite 49/67
Rechenschaftsbericht 2015
d) Einzelne Investitionsmaßnahmen 2015
Gliederungsziffer
2.0600.
2.1310.
2.2151.
2.3320.
2.4642.
2.4645.
2.4548.
2.4649.
2.5500.
2.5820.
2.6100
2.6200.
2.6300.
2.6700.
2.6900
2.7010.
2.7050.
2.7671.
Maßnahme
Allgemeine Verwaltung
- Erwerb von beweglichen Sachen
Feuerwehr
- Erwerb von beweglichen Sachen
- Zuweisung Kreisfeuerlöschverband
GHWRS Achstetten
- Erwerb von beweglichen Sachen
Musikpflege
- Investitionszuschüsse an Musikvereine
Kindergarten Sonnenau Achstetten
- Erwerb von beweglichen Sachen
- Baulicher Aufwand
- Herstellung Außenanlagen
Kindergarten Oberholzheim
- Erwerb von beweglichen Sachen
- Hochbaumaßnahme
- Herstellung Außenanlage
Kindergarten „Sankt Michael“ Stetten
- Baulicher Aufwand
Kinderkrippe Rotkehlchen Stetten
- Erwerb von beweglichen Sachen
Förderung des Sports
- Investitionszuschüsse an Sportvereine
Kinderspielplätze Gesamtgemeinde
- Erwerb von beweglichen Sachen
- Baulicher Aufwand
Städteplanung, Vermessung, Bauordnung
- Ausgleichsmaßnahme Stetten
Baulanderwerb
- Achstetten
- Stetten
Straßenbaumaßnahmen
- Grunderwerb Bronnen
- Grunderwerb Oberholzheim
- Baumaßnahme Achstetten
- Baumaßnahme Bronnen
- Baumaßnahmen Oberholzheim
- Baumaßnahmen Stetten
Netzerweiterungen Straßenbeleuchtung
- Gesamtgemeinde
Wasserläufe, Wasserbau
- Gewässerentwicklungsplan
Kläranlage
- Erwerb von beweglichen Sachen
- Erweiterung Kläranlage
Kanalisationsmaßnahmen
- Maßnahmen Kanalisation Gesamtgemeinde
- Baumaßnahmen Achstetten
- Baumaßnahmen Bronnen
- Baumaßnahmen Oberholzheim
- Baumaßnahme Stetten
Georg-Seif-Halle Achstetten
Ausgaben
(Soll) in Euro
5.098,87
6.437,93
4.898,00
25.648,67
4.051,72
1.537,96
25.624,73
1.398,03
1.964,59
1.139.861,02
48.955,20
5.000,00
9.877,58
73.098,91
5.921,61
2.188,03
0,96
105,50
12.757,62
1.482,40
2.865,40
194.046,71
41.039,64
8.572,87
331.836,05
6.807,43
12.838,56
9.351,02
32.594,67
0,00
4.638,86
142.233,81
8.528,86
20.272,80
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 50/67
Rechenschaftsbericht 2015
2.7675.
2.7710.
2.7900.
2.8150.
2.8800.
2.9100.
Gesamt
- Erwerb von beweglichen Sachen
Wielandhalle Oberholzheim
- Erwerb von beweglichen Sachen
Bauhof
- Erwerb von beweglichen Sachen
Wirtschaftsförderung
- Zuschuss Wirtschaftsförderung
Wasserversorgung:
- Erwerb von beweglichen Sachen
- Tiefbaumaßnahme Bronnen
- Tiefbaumaßnahme Stetten
- Verbindungsleitung Achstetten-Oberholzheim
Allgemeiner Grunderwerb
- Grunderwerb Achstetten
- Hochbaumaßnahme Achstetten
- Hochbaumaßnahme Bronnen
- Hochbaumaßnahme Oberholzheim
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
- Zuführung an die Allgemeine Rücklage
- Kredittilgungen
2.794,05
2.863,76
9.524,16
48.198,10
3.147,16
23.403,67
4.771,88
2.379,61
23.458,60
63.224,33
80.142,67
1.250,93
827.048,99
99.422,76
3.383.166,68
e) Erläuterungen
Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von je
3.383.166,68 Euro (Planansatz: 4.079.400,00 Euro; Ergebnis 2014:
3.837.525,94 Euro) ab. Somit wurden die Planvorgaben erheblich
unterschritten.
Nach der Gegenüberstellung ergibt sich ein positiver Saldo von 827.048,99
Euro, welcher der Rücklage zugeführt wurde. Im Haushaltsjahr wurde u. a.
mit einer Kreditaufnahme von 875.000,00 Euro geplant, welche nicht in
Anspruch genommen werden musste.
Dieses Ergebnis ist hauptsächlich auf niedrigere Ausgaben bei den
Baumaßnahmen zurückzuführen. Hier insbesondere der Kindergarten
Oberholzheim und das Baugebiet Oberholzheim. Die hierfür ursprünglich
2015 eingeplanten Ausgaben fallen erst 2016 an.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt lag außerdem weit über dem
Planansatz, so dass die Steuereinnahmen auch für investive Zwecke
genutzt werden können. Diese Zuführungsrate deckt dabei ca. 77 v.H. der
Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes ab.
Größere Planabweichungen (Außer- und Überplanmäßige Ausgaben >
10.000 € und Einsparungen > 100.000 €) sind vor allem bei folgenden
Haushaltsabschnitten festzustellen:
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Gliederung
Planansatz
2.4642. Kindergarten Sonnenau
Achstetten
Einnahmen
0,00 €
Ausgaben
11.000,00 €
Rechnungsergebnis
Differenz
0,00 €
28.560,72 €
0,00 €
17.560,72 €
Begründung:
Für die Herstellung der Außenanlagen und den Erwerb beweglicher
Sachen waren noch Mittel in Höhe von 11.000 € veranschlagt. Es fiel
ungeplanter baulicher Aufwand im Jahr 2015 an, da sich die
Schlusszahlung für den Hersteller des Modulbaus ins Jahr 2015 hinein
verzögerte. Ursächlich hierfür waren die noch zuvor zu erledigende
Mängelbeseitigung durch das Rechnungsstellende Unternehmen.
Gliederung
Planansatz
2.4645. Kindergarten Oberholzheim
Einnahmen
390.000,00 €
Ausgaben
1.630.000,00 €
Rechnungsergebnis
Differenz
285.000,00 €
1.190.780,81 €
- 105.000,00 €
- 439.219,19 €
Begründung:
Haushaltsrechtlich war der Eingang der Rechnungen für den
Kindergarten Oberholzheim im Jahr 2015 vorgesehen. Das Gebäude
selbst war zwar zum Jahreswechsel bezugsfertig. Die Baurechnungen
gingen aber erst im neuen Jahr ein. Hierdurch konnten nicht alle
Ausgaben in die Jahresrechnung 2015 einbezogen werden. Sie
belasten stattdessen das Haushaltsjahr 2016.
Gliederung
Planansatz
2.6200. Wohnungsbauförderung und
Wohnungsfürsorge
Einnahmen
40.000,00 €
Ausgaben
0,00 €
Rechnungsergebnis
Differenz
23.582,52 €
12.863,12 €
- 16.417,48 €
12.863,12 €
Begründung:
Im Haushaltsjahr 2015 fielen Vermessungskosten für das Baugebiet
Brühläcker 3. Bauabschnitt an, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen
waren.
Gliederung
Planansatz
2.6300. Gemeindestraßen
Einnahmen
312.000,00 €
Ausgaben
1.184.000,00 €
Rechnungsergebnis
Differenz
317.547,78 €
579.843,07 €
- 5.547,78 €
- 604.156,93 €
Begründung:
Bei den Ausgaben gab es Abweichungen, da geplante Vorhaben
teilweise ins Jahr 2016 verschoben wurden oder Rechnungen erst im
Jahre 2016 eingegangen sind. In Achstetten waren Mittel für die
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Herstellung der Parkplätze im Gebiet „Neue Ortsmitte“ in Höhe von
230.000,00 Euro eingestellt.
Für den Ausbau der Brunnenstraße waren 200.000,00 Euro eingeplant,
hier wurden im Jahr 2015 nur noch ca. 40.000,00 Euro ausgegeben.
Die restlichen Ausgaben fielen bereits im Jahr 2014 an.
In Oberholzheim war die Erschließung eines neuen Baugebiets
geplant. Dies wurde nicht umgesetzt. Eingeplante Mittel in Höhe von
etwa 180.000 € daher nicht verbraucht.
In Stetten war die Sanierung der Brücke über die Rot für 350.000,00
Euro eingeplant sowie die Erschließung von Bauplätzen beim
Baugebiet „Brühläcker II“ für 60.000,00 Euro. Für die Rotbrücke sind
lediglich ca. 290.000,00 Euro angefallen und für die Erschließung ca.
40.000,00 Euro.
Gliederung
Planansatz
2.7010. Zentralkläranlage Stetten
Einnahmen
0,00 €
Ausgaben
31.000,00 €
Rechnungsergebnis
Differenz
20.287,66 €
41.945,69 €
20.287,66 €
- 10.945,69 €
Begründung:
Die Haushaltsplanung sah keine Einnahme von Anschlussbeiträgen
und Landeszuweisungen vor. Entsprechende Zahlungen über 8.787,66
€ an Schlussbeiträgen und 11.500,00 € an Landeszuweisungen gingen
jedoch ein.
Ebenfalls ungeplant war die Beschaffung einer Kehrmaschine für
9.351,02 €.
Gliederung
Planansatz
2.7050. Kanalisation Gesamtgemeinde
Einnahmen
0,00 €
Ausgaben
325.000,00 €
Rechnungsergebnis
Differenz
61.680,41 €
175.674,33 €
61.680,41 €
- 149.325,67 €
Begründung:
Der Haushaltsplan umfasste keine Einnahmen. Dennoch gingen
Anschlussbeiträge in Höhe von 6.776,58 € sowie
Hausanschlussersätze in Höhe von 54.903,83 € für Anschlüsse in
Fliederweg, Höhenstraße und Sallen ein.
Die fälligen Restzahlungen für die Brunnenstraße überstiegen mit
79.305,62 € die Erwartungen der Haushaltsplanung von 55.000 €.
Diese Mehrausgaben im Ortsteil Bronnen konnten durch die
Minderausgaben der Dortigen Kanalsanierung von etwa 10.000 € nicht
vollständig aufgefangen werden.
Da das geplane Baugebiet in Oberholzheim 2015 nicht realisiert wurde,
verblieb in diesem Ortsteil eine Minderausgabe von 136.471,14 €.
In Stetten wurde der Kanaltausch in der Mittelstraße nicht umgesetzt.
Eine Einsparung gegenüber der Haushaltsplanung von 34.727,20 € ist
die Folge.
Die Bewirtschaftung der übrigen Ansätze ergab keine besonderen
Abweichungen.
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Gliederung
Planansatz
2.7900 Wirtschaftsförderung
Einnahmen
0,00 €
Ausgaben
37.000,00 €
Rechnungsergebnis
Differenz
0,0 €
48.198,10 €
0,00 €
11.198,10 €
Begründung:
Die Mehrausgabe resultiert aus einer im Haushaltsplan nicht
eingeplanten Zahlung an einen Gewerbetreibenden in Höhe von
12.000,00 €.
Gliederung
Planansatz
2.9100. Allgemeine Finanzwirtschaft
.300000 Allgemeine Zuführung
Einnahmen
1.100.000,00 €
.310000 Rücklagenentnahme
Einnahmen
1.300.000,00 €
.376100 Einnahmen aus Krediten
Einnahmen
875.000,00 €
.910000 Einnahmen aus Krediten
Einnahmen
0,00 €
Differenz
Rechnungsergebnis
2.591.375,21 €
1.491.375,21 €
0,00 €
- 1.300.000,00 €
0,00 €
- 875.000,00 €
827.048,99 €
827.048,99 €
Begründung:
Durch die höher ausgefallene Zuführung zum Vermögenshaushalt und den
insgesamt besseren Abschluss des Vermögenshaushalts, hauptsächlich
aufgrund der nicht getätigten Ausgaben bei den Baumaßnahmen, musste
die veranschlagte Kreditaufnahme nicht in Anspruch genommen werden und
statt der Rücklagenentnahme war eine Rücklagenzuführung möglich.
Wie bereits erwähnt ist dies hauptsächlich auf die nicht getätigten Ausgaben
zurückzuführen, welche in den kommenden Jahren anfallen werden. Die
Rücklagenentnahme und Kreditaufnahme wird also nach jetziger Planung
lediglich zeitlich verschoben stattfinden, wenn die Vorhaben durchgeführt
werden.
f) Haushaltsreste
Haushaltsreste sind nach § 46 Ziff. 10 GemHVO Einnahme- und
Ausgabemittel, die in das folgende Jahr übertragen werden.
Im Rahmen des Rechnungsabschlusses wurden weder Haushaltseinnahmenoch Haushaltsausgabereste gebildet.
g) Abschluss/Abrechnung von größeren Maßnahmen
Das Jahr 2015 war unter anderem geprägt von den Baumaßnahmen wie
dem Kindergartenbau Oberholzheim und dem Bau von Asylbewerberunterkünften. Diese Maßnahmen konnten jedoch im Jahr 2015 nicht
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 54/67
Rechenschaftsbericht 2015
abgeschlossen werden und können daher im Rahmen der Jahresrechnung
2015 noch nicht abgerechnet werden. Die Nachfolgenden Abrechnungen
umfassen Maßnahmen mit einem Volumen von über 100.000 €.
Rotbrücke Stetten (2013-2015)
Gewerk/Leistung
Straßenbau (2.6300.9503-01)
Summe:
Kosten
281.858,35 Euro
281.858,35 Euro
IV. Vermögensrechnung - § 43 GemHVO
Die Vermögensrechnung als Bestandteil der Jahresrechnung wird als
„Geldvermögensrechnung (§ 43 Abs. 1 GemHVO i. V. mit Ziff. 2.1.1 VwV-VmR)“
geführt.
Der Stand des in § 38 Abs. 1 GemHVO genannten Anlagevermögens ist im
Rahmen einer Vermögensübersicht (§ 44 GemHVO) dargestellt.
1.
Forderungen aus Geldanlagen
Geschäftsanteile
Bank/Kreditinstitut
Holzverwertung BC
Volksbank Laupheim
Raiffeisenbank Dellm. – Stetten
insgesamt:
2.
Stand
01.01.2015
in Euro
241,31
1.000,00
200,00
Zu- bzw.
Abgänge
Stand
31.12.2015
in Euro
0,00
241,31
0,00
1.000,00
0,00
200,00
1.441,31
0,00
1.441,31
Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen
Bank/Kreditinstitut
Stand
01.01.2015
in Euro
Zu- bzw.
Abgänge
Stand
31.12.2015 in
Euro
Kreditmarkt:
- Kreissparkasse Biberach
- LBBW
- DG Hyp.bank Hamburg
- Münch. Hypothekenbank
157.669,36
435.000,00
223.818,07
148.274,58
- 22.669,36
-20.000,00
- 36.301,72
- 20.451,68
135.000,00
415.000,00
187.516,35
127.822,90
insgesamt
964.762,01
99.422,76
865.339,25
Die Verschuldung der Gemeinde Achstetten betrug am 01.01.2015
964.762,01 Euro.
Die genehmigte Kreditermächtigung des Landratsamtes Biberach belief sich
auf 1.900.000,00 Euro. Dieses Darlehen wurde nicht in Anspruch genommen.
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Die ordentliche Schuldentilgung lag bei 99.422,76 Euro. Die Verschuldung
reduzierte sich somit zum 31.12.2015 auf 865.339,25 Euro.
Bei einer Einwohnerzahl von 4.459 Personen ergibt sich daraus eine ProKopf-Verschuldung je Einwohner von 194,07 Euro (Vorjahr 227,11 Euro).
Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden in der Größenklasse von
2.000 - 5.000 Einwohnern lag am 31.12.2015 nach einer Statistik des
Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg einschließlich der Schulden
der Eigenbetriebe bei 566,00 Euro je Einwohner.
Schuldenstandsübersicht der Gemeinde Achstetten
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung
Nachrichtlich:
Im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist die Gemeinde
verpflichtet, den Wohnungsbau zu fördern.
Die Finanzierung des Grunderwerbs erfolgt über die Landesbank BadenWürttemberg, Mannheim. Hierzu wurden mit dem Institut verschiedene
Verträge abgeschlossen.
Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte mussten die Vereinbarungen gemäß den
§§ 88 Abs. 2, 87 Abs. 2 S. 2 + 3 GemO von der Rechtsaufsichtsbehörde
genehmigt werden. Die Abwicklung des Finanzierungsvertrages erfolgt
außerhalb des Haushaltes der Gemeinde.
Den Kreditverpflichtungen stehen in Form der Baugrundstücke entsprechende
Anlagewerte gegenüber. Die späteren Verkaufserlöse müssen die
gemeindlichen Aufwendungen für den Grunderwerb, alle Nebenkosten und die
Zinsen abdecken.
Finanzierungs
rahmen
Datum der
Genehmigung
1.022.583,76 €
27.01.2000/
26.11.2003/
29.10.2007/
06.07.2011
184.637,46
-94.147,77
90.489,69
Baugebiete
- Hofäcker
(Bronnen)
210.000,00 €
12.04.2011/
14.10.2014
215.894,32
+ 1.868,13
217.762,45
- Am Riedweg
(Stetten)
380.000,00 €
12.04.2011/
14.10.2014
387.761,15
+ 3.355,27
391.116,42
788.292,93
- 88.924,37
699.368,56
Baugebiet
Gewerbegebiete
- Bildäcker
(Oberholzheim)
insgesamt:
.....
1.612.583,76 €
Stand
01.01.2015
in Euro
Zugänge/
Abgänge
Stand
31.12.2015
in Euro
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Durch den Verkauf des Gewerbegebietes Bildäcker in Oberholzheim kann
dieses Darlehen mit den vereinbarten Ratenzahlungen innerhalb der
fünfjährigen Ratenzahlung zurückbezahlt werden.
4.
Allgemeine Rücklage
Entwicklung:
Jahr
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Anfangsbest.
in Euro
323.578,06
674.725,49
85.717,25
85.717,25
298.808,03
313.255,03
454.290,62
292.189,02
292.189,02
262.189,02
635.602,40
962.074,96
1.278.710,97
2.593.147,35
1.808.305,25
725.912,61
1.858.392,39
2.903.937,22
2.715.553,47
1.783.635,99
Zuführung
in Euro
598.228,16
0,00
0,00
213.090,78
14.447,00
141.035,59
132.898,40
0,00
0,00
373.413,38
326.472,56
316.636,01
1.314.436,38
0,00
0,00
1.132.479,78
1.045.544,83
0,00
0,00
827.048,99
Entnahme
in Euro
247.080,73
589.008,24
0,00
0,00
0,00
0,00
295.000,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
784.842,10
1.082.392,64
0,00
0,00
188.383,75
931.917,48
0,00
Stand allgemeine Rücklage zum 31.12.2015:
davon zweckgebunden:
- Betriebsmittel Gemeindekasse (§ 20 Abs. 2 GemHVO)
- für Gemeindeverbindungsstraßen
- für Bau, Aus- und Umbau von Gemeindestraßen
(§ 27 Abs. 1 FAG)
frei verfügbar:
Endbestand
in Euro
674.725,49
85.717,25
85.717,25
298.808,03
313.255,03
454.290,62
292.189,02
292.189,02
262.189,02
635.602,40
962.074,96
1.278.710,97
2.593.147,35
1.808.305,25
725.912,61
1.858.392,39
2.903.937,22
2.715.553,47
1.783.635,99
2.610.684,98
2.610.684,98 Euro
215.835,00 Euro
85.701,68 Euro
0,00 Euro
2.309.148,30 €uro
Berechnung der Mindestrücklage gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO:
- Ausgaben Vwh 2012
- Ausgaben Vwh 2013
- Ausgaben Vwh 2014
10.538.517,66 Euro
9.692.772,51 Euro
10.648.446,23 Euro
30.879.736,4 Euro
- Dreijahresdurchschnitt
- Mindestrücklage:
10.293.245,47 Euro
2% aus dem Dreijahresdurchschnitt
205.864,91 €uro
.....
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nur um
den buchmäßigen Bestand der allgemeinen Rücklage handelt, der nicht etwa
dem Kassenbestand oder den Kassenmitteln gleichgesetzt werden darf.
Sonderrücklagen sind nicht gebildet worden.
5.
Vermögensübersicht
Aus der Vermögensübersicht muss gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO der Stand
des Anlagevermögens zum Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres
ersichtlich sein, gegliedert nach Arten und Aufgabenbereichen. Eine
entsprechende Übersicht ist der Jahresrechnung beizufügen (§ 39 Abs. 2
GemHVO). Die Form der Darstellung wird durch die Verwaltungsvorschrift des
Innenministeriums zur Vermögensrechnung (VwV-VmR -Anlage 4-)
verbindlich vorgegeben.
Aufgabenbereich
Vermögensart
1.0600.
54.479,65
36.744,79
Kindergarten Achstetten
- Gebäude (Um- und Anbau)
933.667,15
957.139,42
1.4642.
Kindergarten Sonnenau
894.798,60
893.917,50
1.4645.
Kindergarten Oberholzheim
- Gebäude+Schränke
- Neubau (Anlage im Bau)
5.942,05
58.189,28
5.093,36
1.248.970,09
6.799,01
6.441,46
478.868,12
466.344,57
184.637,46
215.894,32
387.761,15
788.292,93
3.221.036,79
90.489,69
217.762,45
391.116,42
699.368,56
4.314.019,25
1.4641.
1.4648.
1.4649.
2.6200.
Übertrag:
.....
Rathaus
- Technische Ausstattung
Stand Restbuchwerte in Euro
zu Beginn des
am Ende des
Haushaltsjahres Haushaltsjahres
Kindergarten Stetten
Kinderkrippe Rotkehlchen
Erwerb von Bauland
kreditähnliche Rechtsgeschäfte
außerhalb des Haushalts
- Bildäcker (Oberholzheim)
- Baugebiet Hofäcker (Bronnen)
- Baugebiet Am Riedweg (Stetten)
Gesamt
Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Aufgabenbereich
Vermögensart
1.7010./
1.7050.
1.7510.
1.7671.
Übertrag
Stand Restbuchwerte in Euro
zu Beginn des
am Ende des
Haushaltsjahres Haushaltsjahres
Abwasserbeseitigung
Abwasserreinigung
Zentralkläranlage
- Grundstück
- Bauteil
- Betriebseinrichtung
- Betriebs-/Geschäftsausstatt.
- Außenanlage
- Erweiterung (Anlagen im Bau)
Zuleitungssammler
Regenüberlaufbecken
- Mischwasserkanalisation
- Schmutzwasserleitungen
- Regenwasserleitungen
Wasserzähler (seit 2008 bei der WV)
Anlagen im Bau
Gesamt
22.988,19
1.259.594,75
721.596,14
10.573,37
14.284,99
0,00
1.177.273,34
493.971,04
3.792.212,20
253.487,02
916.380,85
0,00
0,00
8.689.029,96
22.988,19
1.256.682,16
668.150,30
18.028,23
13.824,72
0,00
1.143.780,56
501.520,73
3.801.906,02
257.372,19
949.634,34
0,00
12.638,86
8.646.526,30
Friedhofswesen
- Aussegnungshalle Achstetten
- Friedhofsanlage Achstetten
- Aussegnungshalle Bronnen
- Friedhofsanlage Bronnen
- Aussegnungshalle Oberholzheim
- Friedhofsanlage Oberholzheim
- Aussegnungshalle Stetten
- Friedhofsanlage Stetten
Gesamt
156.771,07
62.361,23
36.413,53
19.262,57
18.085,08
76.773,13
12.886,24
9.541,76
392.094,61
151.834,60
61.605,24
34.364,72
18.204,37
16.487,27
74.883,18
11.952,23
8.767,62
378.099,23
Georg-Seif-Halle Achstetten
- Grundstück Anteil Mehrzweckhalle
- Grundstück Anteil Nebengebäude
- Außenanlagen Anteil MzH
- Außenanlagen Anteil Nebengeb.
- Gebäude Anteil MzH
- Gebäude Anteil Nebengebäude
- Betriebseinrichtung Anteil MzH
- Betriebseinrichtung Ant. Nebengeb.
- Betriebs- und Gesch.ausstattung
- Anlagen im Bau
Gesamt
56.478,70
40.215,20
61.325,26
0,00
130.685,21
233.619,36
66.178,53
8.314,12
4.560,37
0,00
601.376,75
56.478,70
40.215,20
54.856,00
0,00
126.031,07
226.318,76
58.857,63
4.926,96
2.662,66
0,00
570.346,98
12.903.538,11
13.908.992,26
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 60/67
Rechenschaftsbericht 2015
Aufgabenbereich
Vermögensart
1.7673.
1.7675.
1.7678.
1.7710.
Übertrag
.....
Gemeindezentrum Bronnen
- Grundstück Anteil Mehrzweckhalle
- Grundstück Anteil Jugendraum
- Außenanlagen Anteil MzH
- Außenanlagen Ant. Jugendraum
- Gebäude Anteil
- Gebäude Anteil Jugendraum
- Betriebseinrichtung Anteil MzH
- Betriebseinrichtung Ant. Jugendr.
- Betriebs- und Gesch.ausstattung
Anteil Mehrzweckhalle
- Betriebs- und Gesch.ausstattung
Anteil Jugendraum
Gesamt
Stand Restbuchwerte in Euro
zu Beginn des
am Ende des
Haushaltsjahres Haushaltsjahres
49.336,70
6.184,61
0,00
0,00
479.702,26
61.072,08
10.068,92
0,00
49.336,70
6.184,61
0,00
0,00
463.173,54
58.978,88
8.476,87
0,00
210,69
175,58
0,00
606.575,26
0,00
586.326,18
Wielandhalle Oberholzheim
- Grundstück
- Außenanlagen
- Gebäude
- Jugendraum
- Betriebseinrichtung
- Betriebs- und Gesch.ausstattung
Gesamt
32.070,27
4.335,72
361.328,65
13.612,44
36.432,10
0,00
447.779,18
32.070,27
3.468,59
346.403,44
12.727,44
32.757,70
2.863,76
430.291,20
Mehrzweckhalle Stetten
- Grundstück
- Außenanlagen
- Gebäude
- Betriebseinrichtung
- Betriebs- und Gesch.ausstattung
Gesamt
195.800,19
35.222,18
934.010,55
75.469,47
7.184,22
1.247.686,61
195.800,19
25.207,78
906.539,65
62.111,16
5.451,33
1.195.110,11
Bauhofgebäude mit Kalthalle
- Grundstück
- Außenanlagen
- Gebäude
- Betriebseinrichtung
- Betriebs- und Gesch.ausstattung
Gesamt
83.097,77
14.493,49
368.072,52
3.078,21
619,95
469.361,94
83.097,77
12.890,66
358.164,87
2.719,39
413,31
457.286,00
15.674.941,10
16.578.005,75
Gemeinde Achstetten
Seite 61/67
Rechenschaftsbericht 2015
Aufgabenbereich
Vermögensart
1.7710.
1.8150.
Bauhofgeräte
- Regale Bauhof
- Heckenschere
- Säulenbohrmaschine Opti B 33
- FIAT Ducato Großraumwagen
- Tischkreissäge Scheppach
- Barthölet Bandrechen
- Kugelmann Dreipunktstreuer
- Sabo Rasenmäher
- Elektroprüfgerät VDE
- Ford Transit Pritschenwagen
- Gas-Mess- und Warngerät
- Kugelmann Dreipunktstreuer
- Fendt Vario 211
- Elektrohammer
- Hydrac Schneepflug (2011)
- Kettensäge Dolmar
- PC Bauhof
- Hochdruckreiniger
- Hydrac Schneepflug (2012)
- Handschere
- Schwenkbiegemaschine
- Zuwachsbohrer
- Benzintrennschneider
- Dreiseitenkipper
- Freischneidegerät Stihl
- Laptop Bauhof
- Wildkraut-Frontanbaugerät
- Verkehrszeichen etc.
- Nivelliergerät
Gesamt
Wasserversorgung
Grunderwerb
Hochbehälter
Pumpwerke, Pumpstationen
Betriebseinrichtung
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Quellfassungen
ZV Iller-Rißtal
Gesamtkonzept Wasserversorgung
Wasserleitungsnetz
- Achstetten
- Bronnen
- Oberholzheim
- Stetten
Gesamt:
Summe insgesamt:
Stand Restbuchwerte in Euro
zu Beginn des
am Ende des
Haushaltsjahres Haushaltsjahres
886,39
418,00
197,41
1.552,72
447,73
799,96
8.660,22
0,00
2.174,04
13.344,93
1.175,64
8.660,22
62.073,67
618,45
8.971,61
300,00
47,94
696,15
11.186,00
411,59
784,75
484,45
1.430,80
22.157,99
879,98
0,00
0,00
0,00
0,00
148.360,64
784,11
330,00
102,63
0,00
131,69
363,63
7.196,52
0,00
1.681,80
11.291,87
999,29
8.538,25
53.087,82
492,66
7.674,51
200,00
0,00
374,85
9.758,00
353,48
698,35
398,96
1.185,52
19.203,59
722,84
509,84
5.423,72
1.576,75
1.673,85
134.754,06
13.621,33
787.918,51
251.032,46
591.654,89
9.272,48
87.713,98
700.789,00
11.065,46
13.621,33
767.092,49
245.039,26
554.070,41
7.657,75
85.997,50
645.976,50
8.792,64
830.256,64
953.026,94
1.438.251,19
631.389,47
6.305.992,35
811.189,70
957.488,87
1.412.829,94
623.314,17
6.133.070,56
22.129.294,09
22.845.830,37
.....
Seite 62/67
Gemeinde Achstetten
Rechenschaftsbericht 2015
C) Schlussbetrachtung
Das Rechnungsjahr 2015 schließt mit einem Volumen in Höhe von
15.527.126,33 Euro ab und stellt damit eine Steigerung des Haushaltsvolumens
zum Vorjahr für die Gemeinde Achstetten dar. Von diesem Betrag entfallen auf
den konsumtiven Teil des Haushalts 12.143.959,65 Euro, der investive Bereich
schlägt mit 3.383.166,68 Euro zu Buche.
Ein Vergleich mit der Investitionsübersicht der letzten 20 Jahre über den
Zeitraum von 1996 bis 2015 zeigt, dass die Investitionssumme im abgelaufenen
Jahr wieder weit über dem Jahresdurchschnitt der letzten 20 Jahre liegt.
Eine tragende Säule zur Finanzierung der Gemeindeaufgaben im Verwaltungshaushalt war wie in den vergangenen Jahren das Gewerbesteueraufkommen.
Mit deutlichen Mehreinnahmen von 3.055.090,50 Euro (Planansatz: 1.900.000,00
Euro) deckt diese Steuerart 31,98 v.H. (letztes Jahr 33,68 v.H.) der angefallen
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (ohne Zuführung an VmH) ab. Das sehr
gute Ergebnis der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr ist hauptsächlich durch
hohe Nachzahlungen zu Stande gekommen.
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage in der Gemeinde Achstetten konnte
der Planansatz bei der Gewerbesteuer wieder übertroffen werden.
Hierbei ist jedoch wie schon öfters beschrieben und angemerkt zu beachten,
dass bekanntermaßen hohe Steuereinnahmen auch immer hohe Umlagen und
niedrige Schlüsselzuweisungen auf der anderen Seite bedeuten. Diese wirken
sich aufgrund der Finanzausgleichssystematik erst 2 Jahre später auf den
Haushalt aus. Es ist gar so, dass die Steuereinnahmen 2 Jahre später zu einer
Überkompensation führen. Das heißt, dass 2 Jahre später mehr Umlagen zu
zahlen sind als Steuern eingenommen wurden. Erst nach zwei weiteren Jahren
gleicht sich dieses Missverhältnis durch dann höhere Schlüsselzuweisungen
aus.
Bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt (2.591.375,21 Euro), welche die
Leistungskraft des kommunalen Verwaltungshaushaltes am deutlichsten
widerspiegelt, ist zu erkennen, dass das Haushaltsjahr besser als geplant
verlaufen ist. Erfreulich ist, dass dieses Ergebnis die Planung um 1.491.375,21
Euro übersteigt. Verantwortlich für diese Steigerung gegenüber dem Planansatz
zeigen sich hauptsächlich die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Die
Zuführungsrate klettert damit auf den zweithöchsten Wert der vergangenen 10
Jahre.
Basisjahr für den Finanzausgleich im abgelaufenen Haushaltsjahr ist
bekanntlich das Jahr 2013. Mit 806.541,80 Euro konnten höhere
Schlüsselzuweisungen (2011: 348.826,70 Euro; 2012: 594.476,80 Euro; 2013:
480.798,30 Euro; 2014: 264.096,50 Euro) vereinnahmt werden, während auf
der Ausgabenseite eine Kreisumlage i.H. von 1.296.331,60 Euro (2011:
949.008,25 Euro; 2012: 969.119,24 Euro; 2013: 1.159.013,12 Euro; 2014:
1.482.203,64 Euro) und FAG-Umlage i.H. von 1.033.533,60 Euro (2011:
867.455,55 Euro; 2012: 761.497,70 Euro; 2013: 940.798,90 Euro; 2013:
1.227.673,40 Euro) abzuführen war.
.....
Gemeinde Achstetten
Seite 63/67
Rechenschaftsbericht 2015
Wie auch schon in den Vorjahren, ist dieses gute Gesamtergebnis vor allem
also zwei Umständen zu verdanken. Zum einen der sehr gut aufgestellten
Unternehmen in der Gesamtgemeinde und zum zweiten der hervorragenden
gesamtwirtschaftlichen Situation.
Die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum VmH minus ordentliche Tilgung) als
Merkmal der kommunalen Eigenfinanzierungskraft liegt im Jahr 2015 mit
2.491.952 Euro (= 558,86 Euro/Einwohner) deutlich über dem Durchschnitt der
letzten 10 Jahre (1.508.418 Euro).
Zum 31.12.2015 betrug die Verschuldung 865.339,25 Euro. Damit liegt die
Gemeinde Achstetten immer noch mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 194,07
Euro um über 300,00 Euro unter dem Vergleichswert von Gemeinden in BadenWürttemberg mit einer Einwohnerzahl von 2.000 – 5.000 Einwohner (= 566,00
Euro inklusive der Schulden der Eigenbetriebe).
Des Weiteren gilt es weiterhin ein Augenmerk auf die Darlehen bei der
KommunalFinanz zu legen. Aktuell bestehen noch Darlehen für die
Finanzierung des Gewerbegebietes „Bildäcker“ in Oberholzheim und die
Baugebiete „Hofäcker“ in Bronnen und „Am Riedweg“ in Stetten. Mit der letzten
ratenzahlaung 2016 kann das Darlehen für das Gewerbegebiet „Bildäcker“
komplett zurückgezahlt werden. Des Weiteren sollen die Bauplätze der
Baugebiete „Hofäcker“ und „Am Riedweg“ zeitnah veräußert werden, so dass
auch diese Darlehen getilgt werden können.
Der Rechnungsabschluss 2015 ist als positiv zu betrachten. Es darf aber nicht
vergessen werden, dass viele Vorhaben nicht wie geplant umgesetzt werden
konnten, sondern in die Folgejahre verschoben wurden. Dies ist ein wichtiger
Grund, warum die Rücklagenentnahme geringer als geplant war und keine
weiteren Kredite aufgenommen werden mussten.
Trotzdem muss der Blick nach vorne gerichtet werden. Aufgrund der großen
Investitionen, welche in den kommenden Jahren anstehen, wird die frei
verfügbare Rücklage aufgebraucht. Zudem werden diese Investitionen lediglich
im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen zu bewältigen sein.
Dies bedeutet weiterhin, dass diese Investitionen genau überdacht werden
sollen. Die geplanten Investitionen lassen keinen finanziellen Spielraum zu, so
dass das Augenmerk auf die unaufschiebbaren Maßnahmen gelegt werden
muss.
Dabei sollte nicht das gemeinsame Ziel der gemeindlichen Finanzpolitik aus den
Augen verloren werden, die Schulden zu begrenzen und eine Überschuldung zu
vermeiden. Nur so kann die Gemeinde auf Dauer handlungsfähig bleiben und
ihrer Vielzahl an Aufgaben nachkommen.
Kurz- und mittelfristig sind noch viele dringende Aufgaben mit einem hohen
Investitionsvolumen zu erfüllen.
Beispielhaft sollen hier nur folgende Projekte genannt werden:
Kanalsanierungen in der Gesamtgemeinde;
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Gemeinde Achstetten
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Rechenschaftsbericht 2015
Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten;
Sanierung von Ortsstraßen und Gebäuden;
Neubau Kindertagesstätte in Stetten;
Fahrzeuge für die Feuerwehr;
Schulentwicklung.
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Rechenschaftsbericht 2015
D) Sonstiges
I. Investitionsübersicht über den Zeitraum von 1995 – 2014
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II. Die Bilanz des Regiebetriebes „Wasserversorgung
Gemeinde Achstetten
Rechenschaftsbericht 2015
Achstetten“
Die Bilanz der Wasserversorgung für das Jahr 2015 ist noch nicht erstellt.
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Rechenschaftsbericht 2015
E) Abschlussbeurkundungen
Die Aufstellung der Jahresrechnung 2015 beurkunden:
Achstetten, im November 2016
Bürgermeister
Fachbeamter für das Finanzwesen
Kai Feneberg
Stefan Echteler
Die Jahresrechnung 2015 wurde festgestellt durch den Beschluss des
Gemeinderates der Gemeinde Achstetten vom 21.11.2016
Achstetten, den 21.11.2016
Bürgermeister
Kai Feneberg
Obiger Beschluss wurde am 01.12.2016 ortsüblich bekannt gegeben.
Gleichzeitig wurde die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht vom
02.12.2016 bis 12.12.2016 öffentlich ausgelegt.
In der öffentlichen Bekanntmachung wurde auf die Auslegung hingewiesen.
Der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Biberach, wurde dies mit
Bericht vom 12.12.2016 mitgeteilt.
Achstetten, den 12.12.2016
Bürgermeister
Kai Feneberg