GEMEINDE ACHSTETTEN Landkreis Biberach J A H R E S R E C H N U N G 2 0 1 5 Rechenschaftsbericht Anzahl der Seiten: 67 Seite 2/67 Gemeinde Achstetten Rechenschaftsbericht 2015 Inhaltsverzeichnis A) Vorbemerkungen .......................................................................................................... 3 I. Allgemeines ................................................................................................................. 3 II. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................ 3 III. Vorbericht .................................................................................................................... 4 1. Einwohnerzahl ......................................................................................................... 4 2. Bürgermeister .......................................................................................................... 4 3. Besorgung des Finanzwesens ................................................................................ 4 4. Elektronische Datenverarbeitung............................................................................. 4 B) Jahresrechnung ........................................................................................................... 5 I. Allgemeines ................................................................................................................. 5 II. Kassenmäßiger Abschluss - § 40 GemHVO ............................................................... 5 1. Gesamtübersicht ..................................................................................................... 5 2. Buchmäßiger Kassenbestand ................................................................................. 6 3. Kassenreste ............................................................................................................ 6 a) Kasseneinnahmereste .......................................................................................... 6 b) Kassenausgabereste ............................................................................................ 7 c) Erläuterungen ....................................................................................................... 8 III. Haushaltsrechnung - § 41 GemHVO ........................................................................... 8 1. Hinweis .................................................................................................................... 8 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan ..................................................................... 8 3. Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung .............. 9 4. Rechnungsergebnis 2015 im Überblick ................................................................. 10 5. Verwaltungshaushalt ............................................................................................. 11 a) Rechnungsergebnis ............................................................................................ 11 b) Abschluss der Einzelpläne im Vergleich zur Haushaltsplanung ......................... 11 c) Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben .................................... 12 d) Sammelnachweise.............................................................................................. 15 e) Einzelne Haushaltsab- bzw. -unterabschnitte / kostenr. Einrichtungen .............. 15 f) Inbetriebnahme von Einrichtungen ...................................................................... 46 6. Vermögenshaushalt............................................................................................... 46 a) Rechnungsergebnis ............................................................................................ 46 b) Abschluss der Einzelpläne im Vergleich zur Haushaltsplanung ......................... 46 c) Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben .................................... 47 d) Einzelne Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 49 e) Erläuterungen ..................................................................................................... 50 f) Haushaltsreste ..................................................................................................... 53 g) Abschluss/Abrechnung von größeren Maßnahmen ............................................ 53 IV.Vermögensrechnung - § 43 GemHVO....................................................................... 54 1. Forderungen aus Geldanlagen Geschäftsanteile .................................................. 54 2. Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen ............................................. 54 4. Allgemeine Rücklage ............................................................................................. 57 5. Vermögensübersicht.............................................................................................. 58 C) Schlussbetrachtung ................................................................................................... 62 D) Sonstiges .................................................................................................................... 65 I. Investitionsübersicht über den Zeitraum von 1995 – 2014 ........................................ 65 II. Die Bilanz des Regiebetriebes „Wasserversorgung Achstetten“ ............................... 66 E) Abschlussbeurkundungen ........................................................................................ 67 ..... Gemeinde Achstetten Seite 3/67 Rechenschaftsbericht 2015 A) Vorbemerkungen I. Allgemeines Gemäß § 95 Abs. 1 S. 2 GemO ist die Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dieser Rechenschaftsbericht ist der Jahresrechnung als Anlage (vgl. § 39 Abs. 2 Ziff. 3 GemHVO) beizufügen. Im Rechenschaftsbericht sind die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Außerdem soll er einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben (§ 44 Abs. 3 GemHVO). II. Rechtliche Grundlagen Die Rechtsgrundlagen für die Erstellung der Jahresrechnung finden sich vorwiegend in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (§ 95 GemO) sowie in der Gemeindehaushaltsverordnung (§§ 39 - 44 GemHVO). Textauszug aus: § 95 GemO Jahresrechnung (1) In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. (2) Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. (3) Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. § 39 GemHVO Bestandteile der Jahresrechnung, Anlagen (1) Die Jahresrechnung besteht aus dem kassenmäßigen Abschluss, der Haushaltsrechnung, der Vermögensrechnung. (2) Der Jahresrechnung sind beizufügen eine Übersicht über den Stand des in § 38 Abs. 1 genannten Anlagevermögens soweit es nicht in der Vermögensrechnung ausgewiesen ist (Vermögensübersicht), ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht, ein Rechenschaftsbericht. ..... Gemeinde Achstetten Seite 4/67 Rechenschaftsbericht 2015 III. Vorbericht 1. Einwohnerzahl Die nach § 143 GemO maßgebende Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde Achstetten mit den Ortschaften Achstetten, Bronnen, Oberholzheim und Stetten betrug nach der jährlichen Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2011 4.181 Personen. Nach der neuen Bevölkerungsfortschreibung aufgrund von Zensus 2011 ergibt sich für die Gemeinde Achstetten einen Bevölkerungsstand zum 30.06.2015 von 4.459 Personen. Zukünftig werden die Zahlen nach der neuen Bevölkerungsfortschreibung herangezogen. 2. Bürgermeister Bürgermeister war in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Kai Feneberg. Er wurde bei der Bürgermeisterwahl am 03.08.2014 in seinem Amt für weitere 8 Jahre bestätigt. 3. Besorgung des Finanzwesens Die Aufstellung der Jahresrechnung erfolgte gemäß § 116 GemO durch den Fachbeamten für das Finanzwesen, Stefan Echteler. Die Kassengeschäfte erledigte Frau Hedwig Schien, die vom Gemeinderat am 01.07.1986 zur Kassenverwalterin bestellt worden ist. 4. Elektronische Datenverarbeitung Die Gemeinde ist Mitglied des Zweckverbandes „Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm“ (KIRU). Folgende landeseinheitliche EDV-Verfahren des Zweckverbandes sind dabei im abgelaufenen Rechnungsjahr in der Finanzverwaltung zur Aufgabenerfüllung eingesetzt worden: newsystem kommunal HKR/HÜLsystem Basis newsystem kommunal HKR/HÜLsystem Veranlagung Advanced inkl. Steuern sowie Abgaben, Gebühren und Beiträge newsystem kommunal HKR/HÜLsystem Verbrauchsabrechnung Wasser newsystem kommunal variable Kassenschnittstelle Basis newsystem kommunal Anlagenbuchhaltung Advanced newsystem kommunal Rechenzentrumsfunktionalitäten Automatisiertes Update newsystem kommunal Client Server Erweiterung (inkl. 4 User) newsystem kommunal Änderungsprotokoll Vergütungsabrechnung Beamte PWES Vergütungsabrechnung Angestellte und Arbeiter PWES dvv.Personal Landeseinheitliches Einwohnerwesen LEWIS-DIGANT dvv.Gewerberegister ..... Gemeinde Achstetten Seite 5/67 Rechenschaftsbericht 2015 dvv.Standesamtsverfahren AutiSta Des Weiteren wird seit dem Haushaltsjahr 2008 auch die Verwaltung der Friedhöfe mittels EDV-Programm betrieben. Hierfür wird das EDV-Programm Frieda der Fa. Breustedt GmbH eingesetzt. Die hierzu erforderlichen Programme wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 114a Abs. 2 GemO, §§ 19, 20 GemPrO, §§ 11 und 23 GemKVO) geprüft und zur Benutzung freigegeben (vgl. Bestätigungsvermerk der Stadt Aalen und von Bürgermeister Feneberg). Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2015 wurde auch das Sach- und Zeitbuch, die Haushaltsrechnung, der Rechnungsquerschnitt sowie die Gruppierungsübersicht mittels des EDV-Verfahrens „newsystem kommunal“ von der Firma INFOMA gefertigt. B) Jahresrechnung I. Allgemeines Die abgeschlossene Jahresrechnung 2015 umfasst den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015. Sie wurde am 21. September 2016 endgültig abgeschlossen. Die Jahresrechnung besteht aus: dem kassenmäßigen Abschluss, der Haushaltsrechnung, der Vermögensrechnung. II. Kassenmäßiger Abschluss - § 40 GemHVO 1. Gesamtübersicht Reste-Soll Vorjahr in Euro a) Vw-Haushalt - Einnahmen - Ausgaben - Ist-Mehrausgabe b) Vm-Haushalt - Einnahmen - Ausgaben - Ist-Mehreinnahme c) Gesamthaushalt - Einnahmen - Ausgaben - Ist-Mehrausgabe AnordnungsSoll in Euro Ist in Euro Rest 2015 in Euro 136.810,59 0,00 12.143.959,65 12.143.959,65 12.133.033,36 12.143.959,65 10.926,29 147.736,88 0,00 0,00 -2.840,83 3.383.166,68 3.383.166,68 3.383.166,68 3.383.166,68 0,00 0,00 -2.840,83 136.810,59 -2.840,83 15.527.126,33 15.527.126,33 15.516.200,04 15.527.126,33 10.926,29 147.736,88 -2.840,83 Reste-Soll Vorjahr in Euro AnordnungsSoll in Euro Ist in Euro Rest 2015 in Euro ..... Gemeinde Achstetten Seite 6/67 Rechenschaftsbericht 2015 d) Haushaltsfremde Vorgänge - Einnahmen - Ausgaben - Ist-Mehreinnahme e) IME Vorjahr - Einnahmen - Ausgaben f) Gesamtabschluss - Einnahmen - Ausgaben g) IME lauf. Jahr - Einnahmen - Ausgaben h) Endsummen - Einnahmen - Ausgaben 2. 1.097.641,58 2.749.960,20 3.842.973,78 3.842.973,78 1.512.667,20 ----- --------- 2.747.119,37 19.370.100,11 2.747.119,37 19.370.100,11 --------- 2.468.151,66 2.468.151,66 2.747.119,37 21.838.251.77 2.747.119,37 21.838.251.77 875.846,08 3.494.575,45 1.512.667,20 ----- --------- 21.093.636,52 18.625.484,86 1.023.582,96 3.491.734,62 ---2.468.151,66 2.468.151,66 ----- 21.093.636,52 21.093.636,52 3.491.734,62 3.491.734,62 Buchmäßiger Kassenbestand - Ist-Einnahmen - Ist-Ausgaben - Jahresmehreinnahme 2015 3. 4.064.769,28 3.098.358,53 966.410,75 21.093.636,52 Euro 18.625.484,86 Euro + 2.468.151,66 Euro ================ Kassenreste am 01.01.2015 in Euro a) Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt 1.0300.261000.4 Finanzverwaltung -Säumniszuschläge1.4642.110000 Kindergartengebühren Sonnenau 1.4648.110000.8 Kindergartengebühren Stetten 1.4649.110000.8 Kinderkrippengebühren Stetten 1.7010.110000.9 Klärgebühren 1.7050.110000.8 Kanalgebühren 1.8150.110000.0 Wasserzins 1.8150.111000.0 Grundgebühr Zähler 1.8800.141000.2 Mieten und Ersätze 1.8800.142000.2 Pachterlöse 1.9000.000100.0 Grundsteuer A 1.9000.001000.0 Grundsteuer B 1.9000.003000.0 Gewerbesteuer 1.9000.022000.4 Hundesteuer am 31.12.2015 in Euro 2.065,20 1.937,20 1.116,00 586,00 524,50 180,50 0,00 11.293,84 19.043,87 22.021,17 343,64 0,00 350,00 7.803,99 11.864,58 58.448,80 1.935,00 136.810,59 29,00 12.429,42 22.816,12 24.048,85 444,27 6,30 450,00 9.985,37 13.069,59 60.007,40 1.746,86 147.736,88 0,00 0,00 Vermögenshaushalt ..... Gemeinde Achstetten Seite 7/67 Rechenschaftsbericht 2015 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge 4.0300.101000.8 4.0300.103000.8 4.0355.100107.2 4.0355.100510.8 4.2150.100100.2 4.4645.100100.9 4.4648.100100.9 4.9210.100001.0 4.9210.100050.8 4.9210.100080.0 4.9300.196100.0 4.9300.197100.6 4.9910.100100.2 Interne Vorschüsse Abrechnung Umsatzsteuer HA Baugebiet Blokäcker III HA GG Lehen GHS –Vorschüsse Porto Kindergarten Oberholzheim Kindergarten Stetten Einlage Holzverwertung Biberach Einlage Volksbank Laupheim eG Einlage Raiffeisenbank Dellmensingen eG Kredite öff. Sonderrechnungen Kredite vom Kreditmarkt Abwicklung IME insgesamt 0,00 128.142,60 192,95 5.576,91 908,35 401,58 100,00 908,35 401,58 100,00 1.368,98 516,75 1.368,98 516,75 241,31 241,31 1.000,00 1.000,00 200,00 200,00 592.669,36 550.000,00 372.092,65 315.339,25 1.512.667,20 2.468.151,66 2.610.308,78 3.343.997,74 2.747.119,37 3.491.734,62 am 01.01.2015 in Euro am 31.12.2015 in Euro b) Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt 0,00 Vermögenshaushalt 2.4641.950110 Herstellung Außenanlage -2.840,83 -2.840,83 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge 4.0200.100800 Sicherheitseinbehalt 1.562,20 4.0300.103000 Abrechnung Umsatzsteuer 0,00 4.9300.596100.5 Kredite öff. Sonderbereich 592.669,36 4.9300.597100.0 Kredite von privaten Unternehmen 372.092,65 4.9510.500100.1 Allgemeine Rücklage 1.783.635,99 2.749.960,20 insgesamt: 3.747.119,37 0,00 -2.840,83 -2.840,83 1.562,20 16.989,02 550.000,00 315.339,25 2.610.684,98 3.494.575,45 3.491.734,62 ..... Gemeinde Achstetten Seite 8/67 c) Erläuterungen Rechenschaftsbericht 2015 Kasseneinnahmereste Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist- Einnahmen, Kassenausgabereste Beträge, um die die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist- Ausgaben und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind. Im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (Einnahme und Ausgabe) sind alle Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen, die sich nicht auf den Haushalt auswirken. Deshalb werden die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste an dieser Stelle auch nicht näher erläutert. III. Haushaltsrechnung - § 41 GemHVO 1. Hinweis Das detaillierte Ergebnis der Jahresrechnung sowie der Vergleich zwischen der Planung und den Jahresergebnissen ist im Einzelnen und zusammengefasst dem mittels der elektronischen Datenverarbeitung erstellten Sachbuch, der Haushaltsrechnung, dem Rechnungsquerschnitt und der Gruppierungsübersicht zu entnehmen. Außerdem wird im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 bei jeder Haushaltsstelle das Rechnungsergebnis 2015 aufgezeigt. 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Rechnungsjahres 2015 bilden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan. Die Haushaltssatzung 2015 wurde vom Gemeinderat Achstetten am 16. März 2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass vom 31.03.2015 bestätigt, dass die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 875.000,00 Euro genehmigt wird. Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.200.000,00 Euro bedurfte nach § 89 Abs. 2 GemO keiner Genehmigung, da er ein Fünftel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen nicht übersteigt. Durch das Gemeindemitteilungsblatt vom 09.04.2015, Nr. 15/2015 wurde die Haushaltssatzung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 81 Abs. 4 GemO) öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde der Haushaltsplan in der Zeit vom 10.04.2015 bis 20.04.2015 öffentlich ausgelegt. ..... Gemeinde Achstetten Seite 9/67 Rechenschaftsbericht 2015 3. Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Gesamtdarstellung: Gesamthaushalt in Euro 15.527.126,33 12.143.959,65 Vermögenshaushalt in Euro 3.383.166,68 0,00 3.383.166,68 12.143.959,65 0,00 3.383.166,68 0,00 15.527.126,33 Soll-Ausgaben Neue Haushaltsausgabereste Zwischensumme Ab: Haushaltsausgabereste Vorjahr 10. Bereinigte Soll-Ausgaben 3.383.166,68 0,00 12.143.959,65 3.383.166,68 15.527.126,33 0,00 3.383.166,68 0,00 15.527.126,33 11. Differenz 10. - 5. (Fehlbetrag) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. 2. 3. 4. 5. Soll-Einnahmen Neue Haushaltseinnahmereste Zwischensumme Ab: Haushaltseinnahmereste Vorjahr Bereinigte Soll-Einnahmen 6. 7. 8. 9. Nachrichtlich 12. Abgänge an 12.1 Haushaltsausgabereste 12.2 Haushaltseinnahmereste 13.1. Überschuss nach § 22 I GemHVO (Zuführung zum Vmh) 13.2. Überschuss nach § 41 III S. 2 GemHVO (Rücklagenzuführung) 14. Fehlbetrag nach GemHVO Verwaltungshaushalt in Euro 12.143.959,65 12.143.959,65 12.143.959,65 2.591.375,21 15.527.126,33 15.527.126,33 2.591.375,21 827.048,99 0,00 827.048,99 0,00 ..... Gemeinde Achstetten Seite 10/67 Rechenschaftsbericht 2015 4. ..... Rechnungsergebnis 2015 im Überblick Gemeinde Achstetten Seite 11/67 Rechenschaftsbericht 2015 5. Verwaltungshaushalt a) Rechnungsergebnis Einnahmen in Euro Ausgaben (ohne Zuführung zum Vmh) in Euro Zuführung zum Vmh in Euro Haushaltsplanansatz 2015 10.258.100,00 € 9.158.100,00 € 1.100.000,00 € Rechnungsergebnis 2015 12.143.959,65 € 9.552.584,44 € 2.591.375,21 € b) Abschluss der Einzelpläne im Vergleich zur Haushaltsplanung RechnungsDifferenz +/Einzelplan Planansatz ergebnis in Euro 2015 in Euro 2015 in Euro 0 Allgemeine Verwaltung - Einnahmen - Ausgaben 114.800,00 887.800,00 128.795,09 859.573,78 13.995,09 - 28.226,22 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Einnahmen 38.800,00 - Ausgaben 168.800,00 53.080,21 254.674,01 14.280,21 85.874,01 2 Schulen - Einnahmen - Ausgaben 23.100,00 337.200,00 65.680,25 273.417,99 42.580,25 - 63.782,01 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege - Einnahmen 100,00 - Ausgaben 28.500,00 5,00 26.970,02 -95,00 - 1.529,98 565.900,00 1.640.000,00 792.331,14 1.633.125,27 163.431,14 - 6.874,73 5 Gesundheit, Sport, Erholung - Einnahmen 3.100,00 - Ausgaben 169.600,00 8.313,09 194.565,67 5.213,09 24.965,67 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr - Einnahmen 42.800,00 - Ausgaben 463.200,00 48.603,45 370.248,81 5.803,45 -92.951,19 7 Öffentl. Einrichtungen, Wirt.förderung - Einnahmen 1.275.000,00 - Ausgaben 1.743.300,00 1.421.572,16 1.876.463,63 146.572,16 133.163,63 4 Soziale Sicherung - Einnahmen - Ausgaben ..... Gemeinde Achstetten Seite 12/67 Rechenschaftsbericht 2015 8 Wirtschaftl. Unternehmen - Einnahmen - Ausgaben 652.000,00 628.900,00 717.597,80 693.547,90 65.597,80 64.647,90 9 Allgemeine Finanzwirtschaft - Einnahmen 7.542.500,00 - Ausgaben 4.190.800,00 8.970.981,46 5.961.372,57 1.428.481,46 1.770.572,57 12.143.959,65 12.143.959,65 1.189.626,33 1.189.626,33 Gesamter Verw.haushalt - Einnahmen - Ausgaben 10.258.100,00 10.258.100,00 c) Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben Einnahmen - Grundsteuer A - Grundsteuer B - Gewerbesteuer - Gemeindeanteil an der EK-Steuer - Gemeindeanteil an der USt. - Andere Steuern, steuerähnliche Einn. - Schl.zuweisungen und Investitionspauschale - Fam.last.ausgleich - Gebühren und Entgelte - Einn. aus Verkauf, Mieten und Pachten, sonstige Verw.- und Betriebseinnahmen - Erstattungen für Ausg. - Innere Verrechnungen - Zuw. und Zuschüsse für lauf. Zwecke - Zinseinnahmen - Konzessionsabgaben - Weitere Finanzeinn. - Kalk. Einnahmen - Zuführungen vom Vmh ..... Planansatz 2015 in Euro Rechnungsergebnis 2015 in Euro Anteil am Haushaltsvol. 44.000,00 405.000,00 1.900.000,00 44.818,74 431.054,94 3.055.090,50 0,37% 3,55% 25,16% 818,74 26.054,94 1.155.090,50 2.269.000,00 2.283.172,75 18,80% 14.172,75 155.000,00 172.647,14 1,42% 17.647,14 10.000,00 10.385,00 0,09% 385,00 1.162.000,00 184.000,00 1.055.800,00 1.152.828,70 182.679,00 1.151.136,94 9,49% 1,50% 9,48% -9.171,30 -1.321,00 95.336,94 92.900,00 10.900,00 718.000,00 258.313,48 14.599,42 762.300,91 2,13% 0,12% 6,28% 165.413,48 3.699,42 44.300,91 471.200,00 46.000,00 122.000,00 4.000,00 1.608.300,00 0,00 582.392,28 138.072,12 98.117,59 5.618,25 1.800.731,89 0,00 4,80% 1,14% 0,81% 0,05% 14,83% 0,00% 111.192,28 92.072,12 -23.882,41 1.618,25 192.431,89 0,00 10.258.100,00 12.143.959,65 100% Differenz Gemeinde Achstetten Seite 13/67 Rechenschaftsbericht 2015 Ausgaben - Personalausgaben - Unterh. der Grundstücke und baul. Anl. - Geräte und Ausst.gegenstände - Mieten und Pachten - Bew.schaftungskosten - weitere Verw.- und Betriebsausgaben - Sonst. Betriebsaufw. - Steuern, Gesch.ausg. - Innere Verrechnungen - Kalk. Kosten - Zusch. u. Zuweisungen - Zinsausgaben - Gewerbesteuerumlage - Finanzausgl.umlage - Kreisumlage - Sonstige Ausgaben - Zuführung zum Vmh 1.975.000,00 1.978.295,61 16,29% 3.295,61 252.700,00 194.422,71 1,60% -58.277,29 53.400,00 13.500,00 287.300,00 50.329,81 14.956,53 224.995,47 0,41% 0,12% 1,85% -3.070,19 1.456,53 -62.304,53 312.800,00 63.700,00 300.200,00 718.000,00 1.608.300,00 650.600,00 107.500,00 441.000,00 1.029.000,00 1.300.000,00 45.100,00 1.100.000,00 10.258.100,00 294.070,86 66.125,83 326.793,15 762.300,91 1.800.731,89 604.098,96 171.092,83 703.290,01 1.033.533,60 1.296.331,60 31.214,67 2.591.375,21 12.143.959,65 2,42% 0,54% 2,69% 6,28% 14,83% 4,97% 1,41% 5,79% 8,51% 10,67% 0,26% 21,34% 100% -18.729,14 2.425,83 26.593,15 44.300,91 192.431,89 -46.501,04 63.592,83 262.290,01 4.533,60 -3.668,40 -13.885,33 1491375,21 ..... Seite 14/67 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ..... Gemeinde Achstetten Rechenschaftsbericht 2015 Gemeinde Achstetten Seite 15/67 Rechenschaftsbericht 2015 d) Sammelnachweise Personalausgaben (Hauptgruppe .4) Die Personalausgaben werden gemäß § 8 GemHVO in Sammelnachweisen geführt. Der Sammelnachweis „Personalausgaben“ (RE) weist 2015 Ausgaben in Höhe von 1.978.295,61 Euro (2014: 1.803.968,70 Euro) aus. Der Haushaltsplanansatz betrug 1.975.000,00 Euro. Somit wurden die Planvorgaben um 3.295,61 Euro (0,17 v. H.) überschritten. Die Personalausgaben entsprechen einem Anteil von 16,29 v. H. (2014: 16,95 v. H.) an dem Volumen des Verwaltungshaushaltes. Bewirtschaftungskosten (Gruppe .54) - Planansatz - Rechnungsergebnis Unterschreitung: 287.300,00 Euro 224.995,47 Euro 62.304,53 Euro Geschäftsausgaben (Gruppe .65) - Planansatz - Rechnungsergebnis Überschreitung: 174.800,00 Euro 195.598,54 Euro 16.798,54 Euro e) Einzelne Haushaltsab- bzw. -unterabschnitte / kostenr. Einrichtungen Gemeindemitteilungsblatt (1.0240.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 0,00 11.000,00 0,00 7.164.69 0,00 -3.835,31 Unterdeckung 11.000,00 7.164,69 -3.835,31 Kostendeckungsgrad: 0,00 v. H. (Vorjahr: 0,00 v. H.). Seit dem 01.01.2013 wird das Mitteilungsblatt vom Maier-Verlag aus Dürmentingen aufbereitet und gedruckt. Das Abo kostet 11,98 Euro/Jahr. Bürger über 65 Jahre können bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Übernahme der Abo-Kosten stellen. Im Jahr 2015 mussten für 351 Bürger die Abo-Kosten übernommen werden. Zwar verringert sich durch die fehlenden Einnahmen der Anzeigen der Kostendeckungsgrad, allerdings verringert sich auch die Unterdeckung beim Abschnitt „Mitteilungsblatt“ deutlich. Vor der Umstellung musste ..... Gemeinde Achstetten Seite 16/67 Rechenschaftsbericht 2015 man mit ca. 20.000 Euro Unterdeckung im Jahr rechnen, dieses Jahr konnte die Unterdeckung auf etwa 7.000 Euro reduziert werden. Feuerwehr und andere Aufgaben des Brandschutzes (1.1310.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 11.900,00 70.300,00 21.113,69 155.912,48 9.213,69 -85.612,48 Unterdeckung 58.400,00 134.798,79 76.398,79 Kostendeckungsgrad: 13,54 v. H. (Vorjahr: 12,32 v. H.). Die kostenrechnende Einrichtung Feuerwehrwesen schließt 2014 mit einem Verlust von 134.798,79 Euro ab. Dieser Verlust kommt durch die Ausweisung der kalkulatorischen Kosten zu Stande, welche noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt wurden. Die Gebäude und Ausstattung der Feuerwehr wurde erstmals im Jahr 2014 bewertet, durch diese kalk. Kosten i. H. v. 68.711,50 Euro weicht das Rechnungsergebnis vom Haushaltsansatz ab. Ansonsten gab es keine großen Planabweichungen (>10.000 €). Grundschule in Oberholzheim (mit Bronnen) (1.2115.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Einnahmen Ausgaben 200,00 59.000,00 0,00 40.011,31 -200,00 -18.988,69 Unterdeckung 58.800,00 40.011,31 -18.788,69 Kostendeckungsgrad: 0,00 v. H. (Vorjahr: 0,00 v. H.). Anzahl der Schüler: Abmangel pro Schüler: Differenz in Euro 10 (Vorjahr: 42 Kinder) 4.001,13 € (Vorjahr: 985,97 €/Kind/Jahr) Aufgrund der Zusammenlegung der Schulen ist eine Trennung der Ausgaben nicht immer möglich. Für Achstetten werden Unterrichtsmaterialen gekauft, welche auch in Oberholzheim eingesetzt werden oder umgekehrt. Aus diesem Grund soll zukünftig ein Gesamtbudget für alle Schulstandorte gebildet werden. ..... Gemeinde Achstetten Seite 17/67 Rechenschaftsbericht 2015 Budgetierung: Sachkonto Bezeichnung Planansatz in Euro AnordnungsSoll in Euro Differenz in Euro Verwaltungshaushalt: .520000 .591000 .592000 .595000 .650100 .651000 .652000 .658000 .668000 Geräte, Ausstattungsgegenstände Lehr- und Unterrichtsmittel Lernmittel Schulveranstaltungen, Ausflüge Bürobedarf Bücher und Zeitschriften Post- und Fernmeldegebühren Sonstige Geschäftsausgaben Vermischte Ausgaben 2.000,00 500,00 1.000,00 224,44 38,30 1.180,57 -1.775,56 -461,70 180,57 500,00 500,00 500,00 1.500,00 500,00 100,00 55,84 0,00 38,06 1.478,21 133,27 0,00 - 444,16 - 500,00 - 461,94 - 21,79 -366,73 - 100,00 1.000,00 0,00 -1000,00 8.100,00 3.148,69 -4.951,31 Vermögenshaushalt: .935000 Erwerb von bewegl. Sachen Grundschule in Stetten (1.2118.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 1.100,00 34.800,00 1.600,00 18.139,72 500,00 -16.660,28 Unterdeckung 33.700,00 16.539,72 -17.160,28 Kostendeckungsgrad: 8,82 v. H. (Vorjahr: 7,88 v. H.). Anzahl der Schüler: Abmangel pro Schüler: 20 (Vorjahr: 12 Kinder) 826,99 € (Vorjahr: 1.153,56 €/Kind/Jahr) Hier gilt das gleiche wie bei der Grundschule in Oberholzheim geschrieben. ..... Gemeinde Achstetten Seite 18/67 Rechenschaftsbericht 2015 Budgetierung: Sachkonto Bezeichnung Planansatz Anordin Euro nungsSoll in Euro Differenz in Euro Verwaltungshaushalt: .520000 Geräte, Ausstattungsgegenstände .591000 Lehr- und Unterrichtsmittel .592000 Lernmittel .595000 Schulveranstaltungen, Ausflüge .650100 Bürobedarf .651000 Bücher und Zeitschriften .652000 Post- und Fernmeldegebühren .658000 Sonstige Geschäftsausgaben .668000 Vermischte Ausgaben 500,00 433,33 - 66,67 500,00 1.000,00 200,00 0,00 1.060,85 0,00 -500,00 60,85 - 200,00 300,00 500,00 1.000,00 0,00 0,00 903,58 - 300,00 - 500,00 -96,42 600,00 200,00 108,31 18,00 - 491,69 - 182,00 1.000,00 0,00 -1.000,00 5.800,00 2.524,07 - 3.275,93 Vermögenshaushalt .935000 Erwerb von bewegl. Sachen Grundschule Achstetten (1.2151.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 3.000,00 212.100,00 41.143,20 178.492,78 38.143,20 - 33.607,22 Unterdeckung 209.100,00 137.349,58 - 71.750,42 Kostendeckungsgrad: 23,05 v. H. (Vorjahr: 31,92 v. H.). Anzahl der Schüler: Abmangel pro Schüler: 177 (Vorjahr: 130 Kinder) 775,99 € (Vorjahr: 994,89 €/Kind/Jahr) Hierbei ist zu erwähnen, dass sich die Anzahl der Schüler nur auf die Grundschule bezieht. Die Schüler der Werkrealschule wurden statistisch in Burgrieden geführt. Im Rahmen der Budgetierung wurden folgende Konten von der Lehrerschaft selbst bewirtschaftet: ..... Gemeinde Achstetten Seite 19/67 Rechenschaftsbericht 2015 Sachkonto Bezeichnung Planansatz in Euro AnordnungsSoll in Euro Differenz in Euro Verwaltungshaushalt: .520000 .591000 .592000 .593000 .595000 .650100 .651000 .652000 .658000 .668000 Geräte, Ausstattungsgegenstände Lehr- und Unterrichtsmittel Lernmittel Schülerbücherei Schulveranstaltungen, Ausflüge Bürobedarf Bücher und Zeitschriften Post- und Fernmeldegebühren Sonstige Geschäftsausgaben Vermischte Ausgaben 6.000,00 1.742,87 7.500,00 1.018,40 18.000,00 11.965,70 500,00 0,00 1.000,00 2.423,09 2.000,00 1.478,35 1.500,00 1.467,99 2.500,00 2.762,49 15.000,00 14.906,08 100,00 133,11 - 4.257,13 - 6.481,60 - 6.034,30 - 500,00 1.423,09 - 521,65 - 32,01 262,49 -93,92 33,11 25.000,00 25.648,67 648,67 79.100,00 63.546,75 -15.553,25 Vermögenshaushalt: .935000 Erwerb von bewegl. Sachen Wie bereits erwähnt ist eine genaue Trennung der Ausgaben für die einzelnen Schulen nicht mehr ohne Probleme möglich. Es wird auch angestrebt, die drei Schulstandorte mit denselben Lernmitteln auszustatten. Daher wurden z. B. Lernmittel für die Standorte Oberholzheim und Stetten komplett auf die Grundschule Achstetten gebucht. Die Mittel, welche hier mehr ausgegeben wurden, konnten bei den anderen Standorten eingespart werden. Die Ausgaben des Vermögenshaushalts sind hauptsächlich durch die Ausstattung des PC-Raums bedingt. Kindergärten St. Franziskus (1.4641.) und St. Raphael (1.4643.) Die Kindergarten im Ortsteil St. Franziskus in Achstetten und St. Raphael in Bronnen werden von der jeweiligen Kath. Kirchengemeinde betrieben. Seit dem Haushaltsjahr 2004 erhalten die Gemeinden pauschale Zuweisungen im Rahmen des Kindergartenlastenausgleichs nach der Neuregelung des § 29 b FAG. Seit dem 01.01.2013 erfolgt nun die Förderung für den Kindergartenbereich in der Weise, dass das „Geld den Kindern folgt“; das heißt, dass die Kindergartenzuschüsse zu 100 % nach den in der Einrichtung betreuten Kindern erfolgt. Die Verteilungsparameter haben sich also in den folgenden Jahren geändert: ..... Gemeinde Achstetten Seite 20/67 Rechenschaftsbericht 2015 pauschale Zuweisung 2009 ab 2010 ab 2011 ab 2012 ab 2013 50,00 v. H. 40,00 v. H. 30,00 v. H. 20,00 v. H. 0,00 v. H. kinderbezogener Anteil 50,00 v. H. 60,00 v. H. 70,00 v. H. 80,00 v. H. 100,00 v. H. Betriebskostenabmangel des Rechnungsjahres 2015 laut Abrechnung des Verwaltungsaktuariats der Diözese Rottenburg-Stuttgart: Achstetten in Euro Summe Ausgaben Einnahmen (z.B. aus Beiträgen) Unterdeckung hiervon: - Anteil bürgerliche Gemeinde (91 v. H.) - Anteil Kirchengemeinde (9 v. H.) oder max. 25% des Kirchensteueraufkommens Gesamtanteil bürgerliche Gemeinde: 91 v.H. zusätzlicher Zuschuss Gemeinde Verwaltungskostenbeitrag ./. Einnahmen Zuschuss Land Abmangel Durchschnittliche Zahl der Kinder ungedeckter Abmangel je Kind/Jahr Kostendeckungsgrad (ohne kalk. Kosten) 714.656,64 132.581,16 -582.075,48 529.688,69 52.386,79 529.688,69 16.430,04 21.439,70 303.358,70 264.199,73 90,33 2.137,25 61,00 v. H. Von den Personal- und Sachkosten übernimmt die Gemeinde Achstetten gemäß Vertrag vom 06.04.2009 mit der Kirchengemeinde Achstetten 91 v. H. der nach Abzug der durch Elternbeiträge, Zuschüsse des Landes und eventuell weiterer Betriebseinnahmen nicht gedeckten Betriebsausgaben. Von der Kirchengemeinde werden die restlichen 9 v.H. der Ausgaben übernommen, maximal aber bis zu 25 v.H. ihres jährlichen Kirchensteueraufkommens. In diesem Jahr würden die 9 v.H. ein Viertel des Kirchensteueraufkommens wieder übersteigen, so dass sich die Kirchengemeinde mit 25 v.H. des Kirchensteueraufkommens beteiligt. Dies bedeutet eine Beteiligung der Kirchengemeinde von 6,18 v.H. an den Betriebsausgaben. 2014 waren es 6,61 %, 2013 nur 6,35 %. ..... Gemeinde Achstetten Seite 21/67 Rechenschaftsbericht 2015 Kindergarten St. Franziskus .171000.3 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land .700000.8 Zuschüsse an den Träger Planansatz in Euro RE in Euro Differenz in Euro 240.000,00 303.358,70 540.000,00 496.955,51 63.358,70 43.044,49 Auch für den Kindergarten St. Raphael Bronnen besteht eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Verwaltungsaktuariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Gemeinde Achstetten. Von den Personal- und Sachkosten übernimmt die Gemeinde gemäß § 8 II KGaG 63 v. H. der Betriebsausgaben. Darüber hinaus hat sich die bürgerliche Gemeinde gemäß § 8 IV KGaG an den nach Abzug der Elternbeiträge und dem vorstehend genannten Mindestzuschuss verbleibenden nicht gedeckten Betriebsausgaben für den Kindergarten Bronnen noch mit weiteren 50 v. H. zu beteiligen. Bronnen in Euro Einnahmen Zuschuss Land Summe Ausgaben - Anteil bürgerliche Gemeinde (63 v. H.) Einnahmen (z. B. aus Beiträgen) davon wiederum 50 v. H. Anteil bürgerliche Gemeinde: Verwaltungskostenanateil 3 % 28.862,72 121.240,89 76.381,76 14.075,00 30.784,13 15.392,06 76.381,76 15.392,06 91.773,82 3.637,23 95.411,05 Unterdeckung 78.303,17 Anteil Kirchengemeinde 25.829,84 Durchschnittliche Zahl der Kinder ungedeckter Abmangel je Kind/Jahr Kostendeckungsgrad 19,58 3.999,14 35,42 v. H. Die nachstehenden Zahlen aus der Jahresrechnung beinhalten die Vorauszahlungen der Gemeinde für das Jahr 2015 sowie die aus der Abrechnung 2014 resultierenden Nachzahlungs- bzw. Erstattungsbeträge. Sie stellen somit nicht das durch den Betrieb der Einrichtungen entstandene Ergebnis für die Rechnungsperiode 2015 dar. ..... Gemeinde Achstetten Seite 22/67 Rechenschaftsbericht 2015 Kindergarten St. Raphael .171000.3 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land .700000.8 Zuschüsse an den Träger Planansatz in Euro RE in Euro Differenz in Euro 30.000,00 28.862,72 - 1.137,28 97.000,00 94.573,67 - 2.426,33 Im Jahr 2015 mussten 193,50 Euro Beteiligung an andere Kindergärten bezahlt werden, da Kinder aus Bronnen Kindergarten außerhalb des Gemeindegebietes besuchten. Kindergarten Sonnenau Achstetten (1.4642.) Dieser Kindergarten steht in der Trägerschaft der bürgerlichen Gemeinde. Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 50.100,00 202.300,00 70.045,33 339.629,14 19.945,33 137.329,14 Unterdeckung 152.200,00 269.583,81 117.383,81 Kostendeckungsgrad: 20,62 v. H. (Vorjahr: 13,70 v. H.). Anzahl der Kinder: Abmangel pro Kind: 41,00 (Vorjahr: 30,42 Kinder) 6.739,60 € (Vorjahr: 7.678,78 €/Kind/Jahr) Von den Gesamtaufwendungen entfallen auf die Personalausgaben 236.240,76 Euro (87,63 v. H.). Der Kindergarten Sonnenau wurde zum 01. September 2013 in den Räumen der Grund- und Werkrealschule in Betrieb genommen. Zum 01.05.2014 konnten die neuen Modulbauten am Tennisheim in Betrieb genommen werden. Der Kindergarten hat zwei Gruppen für insgesamt 48 Kinder zwischen 3 – 6 Jahren. Bei der Haushaltsplanung wurden die kalk. Kosten noch nicht berücksichtigt. Diese wurden beim Rechnungsergebnis ermittelt und stehen mit 72.401,13 Euro zu Buche. Weiterhin überstiegen die Personalausgaben den Haushaltsansatz um 51.718,00 €, da das Gruppenangebot und damit der Personaleinsatz im Jahr 2015 erweitert wurde. Zur teilweisen Deckung des entstehenden Aufwandes der Einrichtung erhebt die Gemeinde Kindergartengebühren. Seit dem 01.02.1997 ist Grundlage für die Bemessung der Gebühr die familienbezogene Sozialstaffelung, bei der alle in der Familie lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Die Kindergartengebühr betrug für das Kindergartenjahr 2014/2015 (vom 1.9.2014 – 31.8.2015) für jedes angemeldete Kind aus einer Familie ..... Gemeinde Achstetten Seite 23/67 Rechenschaftsbericht 2015 - mit einem Kind unter 18 Jahren monatlich - mit zwei Kindern unter 18 Jahren monatlich - mit drei Kindern unter 18 Jahren monatlich - mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren monatlich 97,00 Euro, 74,00 Euro, 49,00 Euro, 16,00 Euro. und für das Kindergartenjahr 2015/2016 (vom 1.9.2015 – 31.8.2016) - mit einem Kind unter 18 Jahren monatlich - mit zwei Kindern unter 18 Jahren monatlich - mit drei Kindern unter 18 Jahren monatlich - mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren monatlich 100,00 Euro, 76,00 Euro, 50,00 Euro, 16,00 Euro. Kindergarten Oberholzheim (1.4645.) Träger des Kindergartens Oberholzheim ist die bürgerliche Gemeinde Achstetten. Planansatz in Euro Einnahmen Ausgaben Unterdeckung Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro 78.100,00 196.100,00 83.416,36 182.908,18 5.316,36 - 13.191,82 -118.000,00 99.491,82 - 18.508,18 Kostendeckungsgrad: 45,61 v. H. (Vorjahr: 41,74 v. H.). Anzahl der Kinder: Abmangel pro Kind: 31,25 (Vorjahr: 32,00 Kinder) 3.183,74 € (Vorjahr: 2.864,06 €/Kind/Jahr) Der Personalkostenanteil an den Betriebskosten liegt bei 163.639,19 Euro (= 89,47 v. H.). Hinsichtlich der Kindergartengebühren wird auf die Ausführungen beim Kindergarten Sonnenau verwiesen. Kindergarten Stetten (1.4648.) Auch dieser Kindergarten steht in der Trägerschaft der bürgerlichen Gemeinde. Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 92.200,00 241.800,00 103.502,95 203.947,92 11.302,95 - 37.852,08 Unterdeckung 149.600,00 100.444,97 - 49.155,03 ..... Gemeinde Achstetten Seite 24/67 Rechenschaftsbericht 2015 Kostendeckungsgrad: 44,82 v. H. (Vorjahr: 37,23 v. H.). Anzahl der Kinder: Abmangel pro Kind: 31,58 (Vorjahr: 31,83 Kinder) 3.180,65 € (Vorjahr: 4.690,23 €/Kind/Jahr) Von den Gesamtaufwendungen entfallen auf die Personalausgaben 185.429,14 Euro (90,92 v. H.). Hinsichtlich der Kindergartengebühren wird auf die Ausführungen beim Kindergarten Sonnenau verwiesen. Kinderkrippe Rotkehlchen Stetten (1.4649.) Auch diese Kinderkrippe steht in der Trägerschaft der bürgerlichen Gemeinde. Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 75.200,00 250.800,00 127.267,27 219.750,61 52.067,27 - 31.049,39 Unterdeckung 175.600,00 92.483,34 - 83.116,66 Kostendeckungsgrad: 57,91 v. H. (Vorjahr: 15,13 v. H.). Anzahl der Kinder: Abmangel pro Kind: 13,08 (Vorjahr: 12,75 Kinder) 7.070,59 € (Vorjahr: 14.740,04 €/Kind/Jahr) Der Personalkostenanteil an den Betriebskosten liegt bei 176.976,14 Euro (= 80,53 v. H.). Die Kinderkrippe Stetten wurde zum 01. Juli 2013 in Betrieb genommen. Die Einrichtung bietet für 20 Kinder zwischen 1 und 3 Jahre Platz, ohne Sharing-Plätze. Gemeindestraßen (1.6300.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 19.900,00 188.200,00 19.896,40 164.892,92 - 3,60 - 23.307,08 Unterdeckung 168.300,00 144.996,52 - 23.303,48 Durch die Entwässerungs- und Kläreinrichtungen der Gemeinde wird neben den privaten Abwässern auch das gesamte anfallende Oberflächenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen beseitigt und gereinigt. Zur Darstellung der hierfür entstehenden Aufwendungen wird deshalb bei den „Inneren Verrechnungen“ (.679) ein Anteil der Kosten für die Abwasserbeseitigung und -reinigung verrechnet. Dieser beträgt im abgelaufenen Haushaltsjahr 118.740,45 Euro. (PlA 101.000,00 Euro). Als Methode für die Berechnung der Straßenentwässerungskostenanteile wurde die „kostenorientierte Vergleichsberechnung“ gewählt. ..... Gemeinde Achstetten Seite 25/67 Rechenschaftsbericht 2015 Dabei werden die Kosten des im Misch-System betriebenen Kanalnetzes einschließlich der Zuleitungssammler und Regenbehandlungsanlagen in der Regel mit 25,00 v. H. (kalk. Kosten) bzw. mit 13,50 v. H. (Betriebskosten) der Straßenentwässerung zugeordnet. Bei der Zentralkläranlage beträgt der Straßenentwässerungsanteil 5,00 v. H. (kalk. Kosten) sowie 1,20 v. H. (Betriebskosten). Für den KanalGrundstücksanschluss werden die Kalk. Kosten des Kanals pauschal um 10% gekürzt. Zentralkläranlage Stetten (1.7010.) Planansatz in Euro Einnahmen Ausgaben Unterdeckung Kostendeckungsgrad: Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro 272.800,00 319.400,00 315.756,96 375.378,41 42.956,96 55.978,41 46.600,00 59.621,45 13.021,45 84,12 v. H. (Vorjahr: 78,50 v. H.). Aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr werden die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr prozentual auf die Ausgaben bei den Unterabschnitten Kläranlage und Kanalisation aufgeteilt. Daher hängen die Einnahmen der Gebühr bei den einzelnen Unterabschnitten stark von den Ausgaben ab und können bei der Planung relativ schwer zugeordnet werden. Die Ausgaben liegen über den Planwerten 2015 da insbesondere die inneren Verrechnungen von 2014 auf 2015 in etwa auf dem gleichen Niveau verblieben und nicht wie im Haushaltsplan erwartet sanken. Jahr 2011 2012 2013 Einnahmen in Euro 0,00 202.595,07 0,00 218.124,60 0,00 211.149,87 2014 2015 Gesamt 239.831,08 315.756,96 Abwasserreinigung Ausgaben in Überschuss/ Euro Fehlbetrag - 20.000,00 194.684,06 - 20.000,00 198.368,08 - 20.000,00 185.597,70 - 10.431,04 305.507,20 375.378,41 -20.000,00 +7.911,01 -20.000,00 +19.756,52 -20.000,00 +25.552,17 -10.431,04 -65.676,12 -59.621,45 -142.508,91 Verrechnung mit Überschüssen Einstellung UD 09 Haushaltsergebnis Einstellung UD 09 Haushaltsergebnis Einstellung UD 09 Haushaltsergebnis Einstellung UD 09 u. 10 Haushaltsergebnis Haushaltsergebnis ..... Gemeinde Achstetten Seite 26/67 Rechenschaftsbericht 2015 Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen: Nach den gesetzlichen Regelungen gemäß § 14 II KAG kann der Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines fünfjährigen Ausgleichszeitraums durch 1. Einstellung in eine Gebührenkalkulation und entsprechenden Beschluss über den Gebührensatz oder 2. durch eine gegenseitige Verrechnung erfolgen. Es obliegt dem Ermessen des Gemeinderates, wann der Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb der Ausgleichsfrist vorgenommen werden soll bzw. ob und in welcher Höhe Kostenunterdeckungen überhaupt ausgeglichen werden sollen. Für einen wirksamen Ausgleich im Rahmen einer Verrechnung ist ein ausdrücklicher Verrechnungsbeschluss des Gemeinderates erforderlich. Beim UA 7010 „Abwasserreinigung“ beträgt die noch auszugleichende Unterdeckung zum 31.12.2015 142.508,91 Euro. Den auf das Jahr 2015 entfallenden Anteil der Unterdeckung von 59.621,45 € kann die Gemeinde nach § 14 II KAG bis 31.12.2020 ausgleichen. Es wird vorgeschlagen, diese Unterdeckung durch Überdeckungen oder Einstellungen in die kommenden Gebührenkalkulationen auszugleichen. Kanalisation Gesamtgemeinde (1.7050.) Planansatz in Euro Einnahmen Ausgaben Unterdeckung Kostendeckungsgrad: Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro 431.000,00 432.100,00 470.688,60 490.453,17 42.020,48 51.454,39 1.100,00 19.764,57 18.664,57 95,97 v. H. (Vorjahr: 66,37 v. H.). Auflistung der wichtigsten Ausgabekonten: PlA in Euro .5120000 Ausbesserung/Sanierung Kanalisation .679000.2 Innere Verrechnungen .680000.8 Kalk. Abschreibungen .685000.5 Kalk. Verzinsung ..... 10.000,00 28.200,00 159.000,00 225.000,00 RE in Euro 39.251,59 32.415,29 165.846,35 244.287,99 Differenz 29.251,59 4.215,29 6.846,35 19.287,99 Gemeinde Achstetten Seite 27/67 Rechenschaftsbericht 2015 Wie bereits bei der Kläranlage beschrieben werden die Abwassergebühren prozentual auf die Kläranlage und Kanalisation aufgeteilt, so dass die Aufteilung der Einnahmen immer von den Ausgaben im selben Jahr abhängen. Ursächlich für die Unterdeckung waren Sanierungsarbeiten, die umfangreicher ausfielen als in der Haushaltsplanung vorgesehen. Es handelte sich konkret um die Maßnahme Kanalsanierung bei der alten Schule in Oberholzheim. Auch diese Einrichtung soll kostendeckend betrieben werden. Daher müssen/sollen auch hier wie bei der Kläranlage die Überschüsse/Unterdeckungen in den kommenden Jahren durch Verrechnung oder Einstellung in die kommenden Gebührenkalkulationen ausgeglichen werden. Überblick Kostendeckung: Jahr Einnahmen in Euro 2011 463.828,26 2012 495.515,76 2013 2014 2015 Gesamt 504.195,86 15.000,00 277.565,76 40.000,00 470.688,60 Abwasserableitung Ausgaben in Überschuss/ Euro Fehlbetrag 1.148,22 5.209,08 10.917,20 446.553,76 12.614,56 7.462,57 413.412,03 5.000,00 407.752,79 - 1.148,22 - 5.209,08 - 10.917,20 17.274,50 - 12.614,56 - 7.462,56 82.103,73 - 5.000,00 96.443,07 418.195,65 - 140.630,41 490.453,17 - 19.764,57 - 6.925,30 Verrechnung mit Überschüssen Einstellung UD 2006 Verrechnung UD 2009 Verrechnung UD 2010 Haushaltsergebnis Einstellung UD 2007 Verrechnung UD 2010 Haushaltsergebnis Einstellung UD 2010 Haushaltsergebnis Einstellung ÜD 2012 Haushaltsergebnis Einstellung ÜD 2012 Haushaltsergebnis Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen: Bezüglich des Ausgleiches von Kostenüber- und –unterdeckungen gilt das bei der Kläranlage (Abwasserreinigung) geschriebene analog. Es wird vorgeschlagen, diese Unterdeckung durch Überdeckungen oder Einstellungen in die kommenden Gebührenkalkulationen auszugleichen. Mit dieser Vorgehensweise kann die Gebühr evtl. einigermaßen konstant gehalten werden. ..... Gemeinde Achstetten Seite 28/67 Rechenschaftsbericht 2015 Bestattungswesen (1.7510.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 21.100,00 80.300,00 19.583,18 72.536,96 - 1.516,82 -7.102,42 Unterdeckung 59.200,00 52.953,78 - 6.246,22 Kostendeckungsgrad: 27,00 v. H. (Vorjahr: 27,05 v. H.). Angestrebt wird eine Kostendeckung von ca. 30 %, welche in diesem Jahr nicht erreicht wurde. Dies ist natürlich von den Sterbefällen und der Inanspruchnahme der Grabarten abhängig. Georg-Seif-Halle Achstetten (1.7671.) Planansatz in Euro Einnahmen Ausgaben Unterdeckung Kostendeckungsgrad: Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro 11.400,00 108.900,00 11.948,62 105.030,82 548,62 -3.869,18 97.500,00 93.082,20 -4.417,80 11,38 v. H. (Vorjahr: 10,64 v. H.) Anlässlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am 10.03.2005 im Landratsamt Biberach an Altbürgermeister Georg Seif hat der Gemeinderat beschlossen, die Mehrzweckhalle Achstetten in Georg-SeifHalle umzubenennen. Gemeindezentrum Bronnen (1.7673.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 23.800,00 84.400,00 26.375,45 74.884,48 2.575,45 - 9515,52 Unterdeckung 60.600,00 48.509,03 12.090,97 Kostendeckungsgrad: 35,22 v. H. (Vorjahr: 22,00 v. H.) Das Gemeindezentrum Bronnen wurde im Juni 1993 fertig gestellt und eingeweiht. Die Abrechnung der Baukosten erfolgte im Herbst 1994. ..... Gemeinde Achstetten Seite 29/67 Rechenschaftsbericht 2015 Wielandhalle Oberholzheim (1.7675.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 15.400,00 72.600,00 15.249,24 62.333,11 - 150,76 -10.266,89 Unterdeckung 57.200,00 47.083,87 -10.116,13 Kostendeckungsgrad: 24,46 v. H. (Vorjahr: 25,48 v. H.) Mehrzweckhalle Stetten (1.7678.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 30.700,00 138.700,00 31.738,97 121.155,94 1.038,97 - 17.544,06 Unterdeckung 108.000,00 89.416,97 - 18.583,03 Kostendeckungsgrad: 24,55 v. H. (Vorjahr: 23,88) Im Herbst 1998 konnte die neue Mehrzweckhalle Stetten fertig gestellt und ihrer Bestimmung übergeben werden. Die Einweihung fand am 17./18. Oktober 1998 statt. Bauhof (1.7710.) Planansatz in Euro Einnahmen Ausgaben Unterdeckung Kostendeckungsgrad: Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro 467.000,00 467.000,00 529.306,14 529.306,14 62.306,14 62.306,14 0,00 0,00 0,00 100,00 v. H. (Vorjahr: 100,00 v. H.) Dieser Haushaltsunterabschnitt wird als Sammelnachweis des Personalaufwandes für den Fronmeister und die Gemeindearbeiter sowie der gemeinschaftlichen Sachkosten geführt. Bei den Personalkosten ergab sich eine Steigerung, so dass diese den Planansatz um 9.870,50 € übersteigen. Des Weiteren waren die Inneren Verrechnungen für den Bauhof etwas über den Planungen, so dass hierdurch die erhöhten Ausgaben zustande kommen. Die betroffenen Haushaltsstellen werden durch innere Verrechnung belastet, so dass dieser Bereich ausgeglichen sein müsste. Bei der Verrechnung könnten sich auch Rundungsdifferenzen ergeben. ..... Gemeinde Achstetten Seite 30/67 Rechenschaftsbericht 2015 Von dem Gesamtaufwand entfallen auf - die Personalkosten 322.639,30 Euro ≙ 60,96 v. H., (Vorjahr: 65,96 v.H.) - die Sachkosten 206.666,84 Euro ≙ 39,04 v. H.. (Vorjahr: 34,04 v.H.) 529.306,14 Euro Feldwege, Wirtschaftswege (1.7850.) Die Gemeinde ist um eine ordentliche Unterhaltung der Feldwege bemüht. Für Unterhaltungsmaßnahmen wurden 2015 insgesamt 38.881,37 Euro (Planansatz: 30.000,00 Euro) aufgewendet. Wasserversorgung (1.8150.) Planansatz in Euro Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro Einnahmen Ausgaben 485.800,00 535.700,00 505.234,40 618.911,24 19.434,40 83.211,24 Unterdeckung/ Überschuss -49.900,00 - 113.676,44 -63.776,84 Kostendeckungsgrad: 81,63 v. H. (Vorjahr: 50,59 v. H.). Die Unterdeckung bei der Wasserversorgung hatte verschiedene Gründe. Eine Unterdeckung von 49.900 € war bereits in der Haushaltsplanung erwartet worden. Hinzu traten höhere als eingeplante Innere Verrechnungen ca. 31.600 €. Die inneren Verrechnungen sind damit nicht wie geplant gesunken, sondern haben sich von 2014 auf 2015 um etwa 8.200 € erhöht. Die Abschreibungen liegen ca. 21.600 € höher als geplant und bewegen sich damit auf praktisch unverändert auf dem Niveau von 2014. Die Zinsausgaben sind ebenfalls ca. 11.700 € höher als geplant, liegen aber dennoch etwa 10.000 € unter dem Wert des Jahres 2014. Die Gebühreneinnahmen lagen ebenfalls um ca. 11.400 € über dem Ansatz. Entsprechend der Wasserversorgungssatzung erhob die Gemeinde vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 einen Wasserzins von 2,25 Euro je verbrauchtem Kubikmeter Frischwasser (vorher: 2,35 Euro/m³). Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserrechts in BadenWürttemberg vom 03.12.2013 wurde in § 44 Abs. 1 Satz 1 WG bestimmt, dass die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegt. Die Wasserversorgung ist damit zur gesetzlichen Pflichtaufgabe der Gemeinden geworden. ..... Gemeinde Achstetten Seite 31/67 Rechenschaftsbericht 2015 Unternehmen, zu deren Betrieb die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, sind keine wirtschaftlichen Unternehmen i. S. d. § 102 Abs. 1 und 2 GemO (§ 102 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GemO). Da die Wasserversorgung in § 44 Abs. 1 WG als gesetzl. Pflichtaufgabe der Gemeinden ausgestaltet wurde, ist die Vorgabe des § 102 Abs. 3 Halbsatz 2 GemO, wonach wirtschaftliche Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt abwerfen sollen, für die Wasserversorgung nicht einschlägig. Gleichwohl besteht für gemeindliche Wasserversorgungseinrichtungen nach wie vor die gebührenrechtliche Möglichkeit der Gewinnerzielung. Nach § 14 Abs. 1 KAG können Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. Da es sich bei der Wasserversorgung zweifelsfrei um eine Versorgungseinrichtung handelt, kommt es insofern nicht auf die Einstufung als wirtschaftliches Unternehmen an. Da für diese Einrichtungen somit der Kostendeckungsgrundsatz nicht gilt, besteht auch insofern keine Verpflichtung zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren. Die Bestimmungen über die Möglichkeit des Ausgleichs von Kostenunterdeckungen können aber angewendet werden. Eine Notwendigkeit hierzu besteht jedoch nicht (Stichwort: Gewinnzuschlag). Auf den Ausgleich von in den Vorjahren entstandenen Kostenüber- und – unterdeckungen durch Einstellung in diese Gebührenkalkulation wird verzichtet. Der Gemeinderat behält sich jedoch vor, einen Ausgleich zu einem späteren Zeitpunkt herbeizuführen. Es wird ohne Gewinnerzielungsabsicht gewirtschaftet, als Betrieb gewerblicher Art unterliegt sie aber nach dem Körperschaftsteuergesetz der Ertragsbesteuerung und nach dem Umsatzsteuergesetz der Regelbesteuerung. Das Steuerberatungsbüro BW Partner hat den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 noch nicht erstellt. Am 31.12.2014 belief sich der Körperschaftsteuerverlustvortrag gem. § 10 EStG auf 40.889 Euro. Dies wurde mit Bescheid vom 14.03.2016 vom Finanzamt Biberach festgestellt. Die Bilanz zum 31.12.2014 ist auf Seite69 dargestellt. Organisatorisch ist die Wasserversorgung Achstetten in die Gemeindeverwaltung eingebunden. Die Kassengeschäfte erfolgen gemeinsam mit denen der Kämmereiverwaltung in Form einer Einheitskasse. Versorgungsunternehmen, wozu auch der Regiebetrieb Wasserversorgung gehört, sind üblicherweise zu 30 v.H. aus Eigenkapital und zu 70 v.H. aus Fremdkapital finanziert. Da die Kommunalschulden nach dem Gesamtdeckungsprinzip keiner Maßnahme direkt zuzuordnen sind, anerkannte das Finanzamt bisher diese übliche Eigenkapitalausstattung des Regiebetriebes Wasserversorgung. Somit konnten steuerrechtlich 70 v.H. der kalkulatorischen Zinsen geltend gemacht werden. ..... Gemeinde Achstetten Seite 32/67 Rechenschaftsbericht 2015 Diese Auffassung trägt das Finanzamt leider nun nicht mehr mit. Somit musste ab 2008 für den Regiebetrieb Wasserversorgung nun eine Bilanz erstellt werden. Darstellung der Rechnungsabschlüsse bei der gemeindlichen Wasserversorgung (Vwh 1.8150). - lfd. Betriebs- und Unterhaltungskosten (Soll-Einnahmen und -ausgaben) - ..... Ausgaben ohne EKVerzinsung *1 91.526,65 DM Betrag EKVerzinsung *1 3.000,00 DM Rechn.jahr 1985 95.033,18 DM 1986 105.486,24 DM 100.885,35 DM 8.953,20 DM 4.600,89 DM 1987 101.668,46 DM 97.635,78 DM 3.600,00 DM 4.032,68 DM 1988 117.683,50 DM 136.916,76 DM 7.800,00 DM -19.233,26 DM 1989 128.931,15 DM 129.301,51 DM 9.488,00 DM -370,36 DM 1990 129.793,45 DM 181.282,16 DM 10.542,72 DM -51.488,71 DM 1991 149.831,79 DM 155.695,91 DM 9.502,60 DM -5.864,12 DM 1992 181.618,37 DM 209.976,42 DM 10.081,81 DM -28.358,05 DM 1993 166.940,35 DM 209.015,56 DM 8.791,17 DM -42.075,21 DM 1994 185.201,96 DM 165.324,31 DM 10.510,54 DM 19.877,65 DM 1995 205.652,30 DM 203.201,51 DM 11.813,94 DM 2.450,79 DM 1996 197.087,57 DM 266.230,36 DM 12.559,56 DM -69.142,79 DM 1997 207.135,35 DM 235.508,59 DM 14.139,22 DM -28.373,24 DM 1998 225.005,07 DM 195.755,46 DM 21.021,14 DM 29.249,61 DM 1999 226.667,13 DM 260.403,71 DM 21.473,60 DM -33.736,58 DM 2000 227.401,18 DM 265.484,19 DM 30.044,16 DM -38.083,01 DM 2001 252.950,56 DM 250.931,42 DM 33.531,56 DM 2.019,14 DM 2.904.087,61 DM 3.155.075,65 DM 226.853,22 DM -250.988,04 DM = 1.484.836,41 €uro 1.613.164,56 €uro 115.988,20 €uro -128.328,14 €uro 2002 148.404,72 €uro 220.861,13 €uro 16.808,83 €uro -72.456,41 €uro 2003 157.329,49 €uro 189.567,01 €uro 20.896,51 €uro -32.237,52 €uro 2004 175.316,63 €uro 179.526,81 €uro 21.515,37 €uro -4.210,18 €uro 2005 209.138,88 €uro 198.696,67 €uro 15.324,05 €uro 10.442,21 €uro 2006 221.633,12 €uro 202.272,76 €uro 16.102,03 €uro 19.360,36 €uro 2007 239.195,80 €uro 202.430,87 €uro 14.135,37 €uro 36.764,93 €uro 2008 233.934,91 €uro 298.060,74 €uro 18.967,26 €uro -64.125,83 €uro 2009 236.152,98 €uro 256.747,29 €uro 20.495,05 €uro -20.594,31 €uro 2010 271.000,94 €uro 181.305,27 €uro 82.225,21 €uro 46.779,72 €uro 2011 366.721,37 €uro 202.942,62 €uro 129.423,90 €uro 34.354,85 €uro 2012 413.580,66 Euro 278.915,44 Euro 211.768,73 Euro -77.103,55 Euro 2013 450.924,52 Euro 335.979,96 Euro 249.160,58 Euro -134.216,02 Euro Einnahmen Rechnungsergebnis 3.506,53 DM Gemeinde Achstetten Seite 33/67 Rechenschaftsbericht 2015 2014 311.765,55 Euro 369.895,95 Euro 246.319,62 Euro -304.450,02 Euro 2015 505.234,40 Euro 379.734,89 Euro 239.176,35 Euro -113.676,84 Euro Gesamt 5.425.170,38 €uro 5.110.101,97 €uro 1.418.307,06 €uro -803.696,75 €uro Steuerrechtlicher Verlustvortrag zum 31.12.2014 *1 40.889 Euro - bis zum Haushaltsjahr 2004: - ab Haushaltsjahr 2005: Eigenkapitalfinanzierungsquote 40 v.H. Eigenkapitalfinanzierungsquote 30 v.H. Wirtschaftliche Unternehmen, wozu auch die gemeindliche Wasserversorgung gehört, können nach § 102 Abs. 3 GemO einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Da für diese Einrichtungen der Kostendeckungsgrundsatz nicht gilt, kann insofern auch keine Verpflichtung zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen bestehen. Daran ändert auch ein Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht nichts. Eine solche selbstbeschränkende Absichtserklärung hat nur steuerrechtliche Bedeutung und wirkt sich nicht auf die gebührenrechtliche Gewinnerzielungsmöglichkeit aus. Im Jahr 2010 wurde nun eine Darlehensvereinbarung zwischen der Gemeinde Achstetten und der Wasserversorgung Achstetten geschlossen, wonach die Gemeinde der Wasserversorgung ein Inneres Darlehen gewährt. Vom Finanzamt wurde diese Vereinbarung gefordert, bei der eine genaue Kostenzuordnung auf die Wasserversorgung erfolgt. Diese Vereinbarung wurde 2010 durch das Steuerberatungsbüro aufgestellt. Ab 2010 wird nun nicht mehr das angenommene Fremdkapital, sondern das Innere Darlehen verzinst. Dies ist lediglich eine andere Darstellungsvariante. Gemeindewald Oberholzheim (1.8555.) Planansatz in Euro Einnahmen Ausgaben Überschuss Kostendeckungsgrad: 25.100,00 29.200,00 - 4.100 Rechnungserg. in Euro Differenz in Euro 78.129,41 42.560,58 53.029,41 13.360,58 35.568,83 39.668,83 183,57 v. H. (Vorjahr: 211,74 v. H.). Der Holzeinschlag fiel im Jahr 2015 erneut höher als erwartet aus. Aus diesem Grund konnte beim Haushaltsabschnitt Gemeindewald Oberholzheim ein Überschuss von 35.568,83 Euro erwirtschaftet werden. ..... Gemeinde Achstetten Seite 34/67 Rechenschaftsbericht 2015 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen (1.9000.) Planansatz in Euro RE in Euro Differenz in Euro Einnahmen: Grundsteuer A: Grundsteuer B: Gewerbesteuer: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Schlüsselzuweisungen: Investitionspauschale: Sonstiges: Gemeindeanteil an der Ust.: Fam.Lastenausgleich. 2.269.000,00 2.283.172,75 833.000,00 806.541,80 329.000,00 346.286,90 10.000,00 10.385,00 155.000,00 172.647,14 184.000,00 182.679,00 insgesamt: 6.129.000,00 7.332.676,77 1.203.676,77 Ausgaben: Gewerbesteuerumlage: Finanzausgleichsumlage: Kreisumlage: insgesamt: 441.000,00 703.290,01 1.029.000,00 1.033.533,60 1.300.000,00 1.296.331,60 2.770.000,00 3.033.155,21 262.290,01 4.553,60 - 3.668,40 263.155,21 Überschuss: 3.359.000,00 4.299.521,56 940.521,66 44.000,00 44.818,74 818,74 405.000,00 431.054,94 26.054,94 1.900.000,00 3.055.090,50 1.155.090,50 14.172,75 - 26.458,20 17.286,90 385,00 17.647,14 - 1.321,00 * Grundsteuer A und B Die Hebesätze der Grundsteuern A und B wurden in der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2005 mit Wirkung vom 01.01.2006 auf die in der VwV Ausgleichstock festgesetzten Anrechnungssätze angepasst. Der Hebesatz betrug somit im Rechnungsjahr für die - Grundsteuer A 320,00 v. H. (bis 31.12.2005: 300,00 v. H.) - Grundsteuer B 300,00 v. H. (bis 31.12.2005: 280,00 v. H.) Der gewogene Durchschnittshebesatz im Rechnungsjahr 2014 lag im Land Baden-Württemberg bei einer Gemeindegröße von 3.000 – 5.000 EW bei der Grundsteuer A bei 356 Prozentpunkten und bei der Grundsteuer B bei 337 v. H. Das Ist-Aufkommen der Grundsteuer A sinkt insbesondere durch den Einwohneranstieg ab. Es lag heuer bei 10,05 Euro/Einwohner (Landesdurchschnitt bei 3.000 – 5000 EW: 9,36 Euro). Bei der Grundsteuer B ist für das Haushaltsjahr 2015 ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Pro Gemeindeeinwohner betragen die Einnahmen 96,67 Euro. (Landesdurchschnitt bei 3.000 - 5.000 EW: 111,26 Euro) ..... Gemeinde Achstetten Seite 35/67 Grundsteuer A und B in Tausend €uro Rechenschaftsbericht 2015 * Gewerbesteuer Nachdem die gesamtwirtschaftliche Konjunktur in den Jahren 2006 – 2008 durchaus als hervorragend bezeichnet werden konnte, konnte auch die Gemeinde Achstetten in diesem Zeitraum bei der Gewerbesteuer, welche bislang unsere wichtigste kommunale Steuerquelle darstellt, Rekordeinnahmen verbuchen. Aufgrund der Finanzmarktkrise sind dann auch in den folgenden Jahren die Gewerbesteuerzahlungen eingebrochen. Im Haushaltsjahr 2012 konnten sehr hohe Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden. Ein Hauptgrund für das sehr hohe Aufkommen hierfür waren Nachzahlungen der Gewerbetreibenden für die vergangenen Jahre. Für das Haushaltsjahr 2013, 2014 und 2015 wurde nun wieder mit stabilen Gewerbesteuereinnahmen gerechnet. Aufgrund der ordentlichen Auftragslage der Gewerbetreibenden konnte der Planansatz 2015 von 1.900.000,00 Euro um 60,79 % auf 3.055.090,50 Euro gesteigert werden. Das Gewerbesteueraufkommen (Bruttobetrag) liegt bei 685,15 Euro/Einwohner (2012: 786,51 Euro; 2013: 504,99 Euro; 2014: 749,41 Euro) und übersteigt wieder den Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 3.000 – 5.000 EW in BadenWürttemberg (2014: 422 Euro/EW). Der Hebesatz betrug im Rechnungsjahr für die - Gewerbesteuer 340,00 v. H. (bis 31.12.2007: 330,00 v. H.) Der gewogene Durchschnittshebesatz aller Gemeinden in BadenWürttemberg bei einer Gemeindegröße von 3.000 – 5.000 EW beträgt 2014 341,00 v. H. (alle Gemeinden inkl. Stadtkreise 361,00 v. H.) ..... Gemeinde Achstetten Seite 36/67 Gewerbesteueraufkommen in Tausend €uro Rechenschaftsbericht 2015 * Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Nach den gesetzlichen Bestimmungen partizipieren die Kommunen mit einem prozentualen Anteil an der veranlagten Lohn- und Einkommensteuer. Dieser „Gemeindeanteil an der Einkommensteuer“ wird anhand einer Schlüsselzahl auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt. Die Schlüsselzahl hat sich für die Gemeinde Achstetten wie folgt entwickelt: Haushaltsjahre 1988/1989/1990 1991/1992/1993 1994/1995/1996 1997/1998/1999 2000/2001/2002 2003/2004/2005 2006/2007/2008 2009/2010/2011 2012/2013/2014 2015/2016/2017 Schlüsselzahl 0,000256 0,0002565 0,0002803 0,0002963 0,0003447 0,0003576 0,0003643 0,0003793 0,0003988 0,0004126 Veränderung + 0,19 v. H. + 9,27 v. H. + 5,70 v. H. + 16,33 v. H. + 3,74 v. H. + 1,87 v. H. + 4,12 v. H. + 5,14 v. H. + 3,46 v. H. Bei der Haushaltsplanung wurde gemäß des Haushaltserlasses für 2015 der Berechnung des Planansatzes der zu verteilende Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 5,50 Mrd. Euro zu Grunde gelegt. Im Jahr 2015 hat sich die Wirtschaft in der Bundesrepublik wieder gesteigert, so kamen bis zum Kassenschluss am 31.12.2015 insgesamt ..... Gemeinde Achstetten Seite 37/67 Rechenschaftsbericht 2015 5,563 Mrd. Euro (2012: 4,636 Mrd. Euro; 2013: 5.021 Mrd. Euro; 2014: 5.233 Mrd. Euro) zur Verteilung. Somit liegt der Rechnungsabschluss mit 2.283.172,75 Euro um 0,62 % über dem Planansatz (2.269.000,00 Euro). - Steuer-Ist-Aufkommen Gemeinde: 512,04 Euro/EW Anteil an der EK-Steuer in Tausend Euro (Vorjahr : 490,13 Euro/EW) * Investitionspauschale Der Haushaltserlass für das Jahr 2015 unterstellte als Berechnungsgrundlage für die Investitionspauschale eine Zuweisung je gewichtetem Einwohner von 66,00 Euro (2012: 47,47 Euro; 2013: 50,20 Euro; 2014: 59,00 Euro). Die tatsächliche Ausschüttung lag schließlich bei 69,60 Euro pro gewichtetem EW, so dass der Planansatz fast genau eingehalten wurde. * Schlüsselzuweisungen Der Kopfbetrag zur Errechnung der Bedarfsmesszahl wurde vom Jahr 2014 von 1.140,00 Euro auf 1.189,70 Euro im Jahr 2015 (2012: 953,00 Euro2013: 1.037,50 Euro; 2014: 1.140,00 Euro) erhöht. Dieser Wert stieg im Jahr 2015 leicht auf 1.192,00 Euro. Der Planansatz wurde aufgrund der niedriger als geplant liegenden Einwohnerzahl nicht ganz erreicht. ..... Gemeinde Achstetten Seite 38/67 Schlüsselzuweisungen in Tausend Euro Rechenschaftsbericht 2015 * Gewerbesteuerumlage Im Rahmen des Finanzausgleichs hat die Gemeinde einen Anteil aus ihrem Gewerbesteueraufkommen als „Gewerbesteuerumlage“ an das Land Baden-Württemberg abzuführen. Aufgrund der höheren Gewerbesteuereinnahmen stieg die Umlage von geplanten 441.000,00 Euro auf 703.290,01 Euro. Maßgebend für die Festsetzung der Gewerbesteuerumlage ist das „Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen“, das im Rechnungsjahr bei 3.053.531,90 Euro lag. Der Umlageabrechnung im Jahr 2015 unterworfen wurden jedoch aufgrund der Abrechnungsautomatik 3.198.540,79 Euro. Für das Jahr 2014 leistet die Gemeinde eine Nachzahlung i.H. v. 54.174.38 Euro. Berechnung: Ist-Aufkommen : Hebesatz x Umlagesatz = Umlage (4. Quartal vorausberechnet) 3.198.540,79 € 340% 69% - Nachzahlung Gewerbesteuerumlage für 2014 ..... 649.115,63 € 54.174,38 € 703.290,01 € Gemeinde Achstetten Seite 39/67 Gewerbesteuerumlage in Tausend Euro Rechenschaftsbericht 2015 * Finanzausgleichsumlage Das Land erhebt gemäß § 1a FAG von den Gemeinden und Landkreisen jährlich eine Finanzausgleichsumlage. Diese beträgt 22,10 v. H. der Bemessungsgrundlagen. Sie erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 v. H. um das die Steuerkraftmesszahl 60 v.H. der Bedarfsmesszahl übersteigt, um 0,06 v.H., höchstens jedoch auf 32 v.H.. Bemessungsgrundlage ist dabei bei den Gemeinden die Steuerkraftmesszahl. Finanzausgleichsumlage in Tausend Euro Die FAG-Umlage beläuft sich folglich auf Grund der Steuerkraft der Gemeinde für das Kalenderjahr 2015 auf 1.033.533,60 Euro. ..... Gemeinde Achstetten Seite 40/67 Rechenschaftsbericht 2015 * Kreisumlage Kreisumlage in Tausend Euro Zur Deckung des Finanzbedarfs der Landkreise erheben diese von den kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Diese basiert auf der Steuerkraft der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme wird dabei mit dem s.g. Hebesatz multipliziert. Dieser betrug im Landkreis Biberach für das Haushaltsjahr 2015 unverändert 29,00 v.H. (2012: 29,50 v.H.). Insofern musste im abgelaufenen Kalenderjahr eine Summe von 1.296.331,60 Euro (2014: 1.482.203,64 Euro) an den Landkreis Biberach überwiesen werden. Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (1.9100.) * Zinsen für Kredite Planansatz in Euro RE in Euro Differenz in Euro 65.000,00 36.342,83 - 28.657,17 Da im Haushaltsjahr keine neuen Kommunaldarlehen aufgenommen wurden, konnten Zinsersparnisse in nicht unerheblicher Höhe von 28.657,17 Euro erreicht werden. Hinweis: Zinsen für interne Darlehen werden in der Darstellung nicht berücksichtigt. ..... Gemeinde Achstetten Seite 41/67 Zinsen für Kredite in Tausend Euro Rechenschaftsbericht 2015 * Zuführung zum Vermögenshaushalt Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind gemäß § 22 GemHVO dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung der aufgenommenen Kredite abgedeckt werden kann. Planansatz in Euro RE in Euro Differenz in Euro 1.100.000,00 2.591.375,21 1.491.375,21 Der Anteil am Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt dieses Jahr 21,33 v. H. (Vorjahr: 11,24 v. H.). Aufgrund der stabilen Wirtschaftslage und den verbesserten Einnahmen übertrifft die Zuführung erneut die Erwartungen, was natürlich als positives Ergebnis des Verwaltungshaushalts gewertet werden kann. Während bei der Haushaltsplanung von einer Zuführung von lediglich 1.100.000,00 Euro ausgegangen wurde, ist diese Zuführungsrate ein gutes Ergebnis. Die Gewerbesteuereinnahmen sind aufgrund Nachzahlungen und angepassten Vorauszahlungen stark gestiegen, so dass dies der Hauptgrund für das positive Ergebnis ist. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung (99.422,76 Euro) errechnet sich der freie Investitionsspielraum mit einer Summe von 2.491.952,45 Euro. Diese Summe wird auch benötigt, da die Gemeinde allein mit dem Ausbau der Kinderbetreuung und der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge Investitionen in Millionenhöhe hat. ..... Gemeinde Achstetten Seite 42/67 Rechenschaftsbericht 2015 Der im Verwaltungshaushalt erwirtschaftete Überschuss zur Finanzierung der Investitionsausgaben (= freier Investitionsspielraum) des Vermögenshaushaltes liegt in diesem Jahr über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre (2006 - 2015: 1.508.515,40 Euro). Jahr 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 ..... Zuführung in Euro Tilgung in Euro freier Investitionsspielraum in Euro 674.958 183.655 -36.998 530.263 1.327.560 692.713 501.771 1.312.577 1.038.612 890.384 366.923 923.114 121.397 119.875 135.614 158.664 166.218 183.221 195.620 215.944 215.944 215.944 211.249 188.318 553.561 63.780 0 371.599 1.161.342 509.492 306.151 1.096.633 822.668 674.440 155.674 734.796 1.144.367 667.316 1.503.631 2.018.321 1.869.857 471.387 645.337 1.770.649 3.105.639 1.345.088 1.196.952 2.591.375 144.078 159.078 286.901 146.296 139.445 130.344 125.230 120.005 135.005 135.005 115.427 99.423 1.000.289 508.238 1.216.730 1.872.025 1.730.412 341.043 520.106 1.650.644 2.970.634 1.210.083 1.081.525 2.491.952 Gemeinde Achstetten Seite 43/67 Rechenschaftsbericht 2015 Entwicklung der Zuführungsrate (in Euro): Freier Investitionsspielraum (in Euro): ..... Seite 44/67 Gemeinde Achstetten Rechenschaftsbericht 2015 Das Volumen des Verwaltungshaushaltes und seine Ertragskraft (in Euro): ..... Gemeinde Achstetten Seite 45/67 Rechenschaftsbericht 2015 Überblick über die Gebührenhaushalte: Gebührenhaushalt 1 2 Gemeindemitteilungsblatt Einnahmen Ausgaben - Euro - - Euro - 3 4 Zuschussbedarf Kostendeck- Kostendeckungsquote ungsquote - Euro (1) (2) v. H. v. H. 5 6 7 35,83 0,00 7.164,69 -7.164,69 0,00 Kindergarten Sonnenau 70.045,33 339.629,14 -269.583,81 20,62 Kindergarten Oberholzheim 83.416,36 182.908,18 -99.491,82 45,61 37,01 Kindergarten Stetten 103.502,95 203.947,92 -100.444,97 50,75 47,12 Kinderkrippe Rotkehlchen 127.267,27 219.750,61 -92.483,34 57,91 11,61 Zentralkläranlage 315.756,96 375.378,41 -59.621,45 84,12 94,70 Kanalisation 470.688,60 490.453,17 -19.764,57 95,97 99,70 Bestattungswesen 19.583,18 72.536,96 -52.953,78 27,00 27,09 (3) Wasserversorgung 505.234,40 618.911,24 -113.676,84 81,63 83,66 ..... Gemeinde Achstetten Seite 46/67 Rechenschaftsbericht 2015 f) Inbetriebnahme von Einrichtungen An dieser Stelle wird auf die Erläuterungen zum Vermögenshaushalt unter dem Punkt „Abschluss von großen Investitionsmaßnahmen“ verwiesen. 6. Vermögenshaushalt a) Rechnungsergebnis Einnahmen (ohne Rücklagenentnahme) in Euro Ausgaben (ohne Rücklagenzuführung) in Euro Entnahme der allg. Rücklage in Euro Haushaltsplanansatz 2015 2.779.400,00 4.079.400,00 1.300.000,00 Rechnungsergebnis 2015 3.383.166,68 2.556.117,69 827.048,99 603.766,68 -1.523.282,31 -2.127.048,99 b) Abschluss der Einzelpläne im Vergleich zur Haushaltsplanung Rechnungs- Differenz +/- in Einzelplan Planansatz ergebnis Euro 2015 in Euro 2015 in Euro 0 Allgemeine Verwaltung - Einnahmen - Ausgaben 0,00 5.000,00 0,00 5.098,87 0,00 98,87 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Einnahmen 0,00 - Ausgaben 6.500,00 0,00 11.335,93 0,00 4.835,93 2 Schulen - Einnahmen - Ausgaben 0,00 77.000,00 0,00 25.648,67 0,00 - 51351,33 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege - Einnahmen 0,00 - Ausgaben 7.000,00 0,00 4.051,72 0,00 - 2.948,28 390.000,00 1.658.000,00 285.000,00 1.234.219,11 -105.000,00 -423.780,89 5 Gesundheit, Sport, Erholung - Einnahmen 0,00 - Ausgaben 155.000,00 0,00 81.208,55 0,00 -73791,45 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr - Einnahmen 365.100,00 - Ausgaben 1.254.600,00 354.548,03 612.353,14 - 10.551,97 - 642.246,86 4 Soziale Sicherung - Einnahmen - Ausgaben ..... Gemeinde Achstetten Seite 47/67 Rechenschaftsbericht 2015 7 Öffent. Einrichtungen, Wirt.förderung - Einnahmen 0,00 - Ausgaben 416.000,00 81.968,07 281.000,09 81.968,07 - 134.999,91 8 Wirtschaftl. Unternehmen - Einnahmen - Ausgaben 49.300,00 363.300,00 70.275,37 201.778,85 20.975,37 - 161.521,15 9 Allgemeine Finanzwirtschaft - Einnahmen 3.275.000,00 - Ausgaben 137.000,00 2.591.375,21 926.471,75 -683.624,79 789.471,75 Gesamter Verm.haushalt - Einnahmen - Ausgaben 3.383.166,68 3.383.166,68 - 696.233,32 - 696.233,32 4.079.400,00 4.079.400,00 c) Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben Planansatz 2015 in Euro Einnahmen - Zuführung vom Vwh - Entnahme aus Rücklagen - Einnahmen aus der Veräußerung des Anlageverm. - Beiträge und ähnliche Entgelte - Zuweisungen und Zuschüsse - Einnahmen aus Krediten - Sonstige Einnahmen - Abwicklung von Fehlbeträgen Ausgaben - Zuführungen an Rücklagen - Erwerb von Grundstücken - Erwerb von bewegl. Sachen des Anlageverm. - Baumaßnahmen - Kredittilgungen - Zuweisungen und Zuschüsse - Deckung von Fehlbeträgen - Sonstiges - Zuführung zum VwH Rechnungsergebnis 2015 in Euro 1.100.000,00 2.591.375,21 1.300.000,00 0,00 90.100,00 63.659,32 238.000,00 326.075,95 476.000,00 875.000,00 300,00 402.056,20 0,00 0,00 Anteil am Haushaltsvol. 76,60 0,00 Differenz 1.491.375,21 -1.300.000,00 1,88 0,00 0,00 4.079.400,00 3.383.166,68 -26.440,68 9,64 11,88 0,00 0,00 0,00 88.075,95 -73.943,80 -875.000,00 -300,00 0,00 100,00 0,00 827.048,99 24,45 827.048,99 45.100,00 40.669,52 1,20 -4.430,48 179.000,00 3.536.000,00 137.000,00 84.167,36 2.201.611,32 99.422,76 182.000,00 130.246,73 3,85 -51.753,27 0,00 0,00 0,00 3.383.166,68 0,00 0,00 0,00 100,00 0,00 -300,00 0,00 0,00 300,00 0,00 4.079.400,00 2,49 -94.832,64 65,08 -1.334.388,68 2,94 -37.577,24 ..... Seite 48/67 Einnahmen des Vermögenshaushaltes Ausgaben des Vermögenshaushaltes ..... Gemeinde Achstetten Rechenschaftsbericht 2015 Gemeinde Achstetten Seite 49/67 Rechenschaftsbericht 2015 d) Einzelne Investitionsmaßnahmen 2015 Gliederungsziffer 2.0600. 2.1310. 2.2151. 2.3320. 2.4642. 2.4645. 2.4548. 2.4649. 2.5500. 2.5820. 2.6100 2.6200. 2.6300. 2.6700. 2.6900 2.7010. 2.7050. 2.7671. Maßnahme Allgemeine Verwaltung - Erwerb von beweglichen Sachen Feuerwehr - Erwerb von beweglichen Sachen - Zuweisung Kreisfeuerlöschverband GHWRS Achstetten - Erwerb von beweglichen Sachen Musikpflege - Investitionszuschüsse an Musikvereine Kindergarten Sonnenau Achstetten - Erwerb von beweglichen Sachen - Baulicher Aufwand - Herstellung Außenanlagen Kindergarten Oberholzheim - Erwerb von beweglichen Sachen - Hochbaumaßnahme - Herstellung Außenanlage Kindergarten „Sankt Michael“ Stetten - Baulicher Aufwand Kinderkrippe Rotkehlchen Stetten - Erwerb von beweglichen Sachen Förderung des Sports - Investitionszuschüsse an Sportvereine Kinderspielplätze Gesamtgemeinde - Erwerb von beweglichen Sachen - Baulicher Aufwand Städteplanung, Vermessung, Bauordnung - Ausgleichsmaßnahme Stetten Baulanderwerb - Achstetten - Stetten Straßenbaumaßnahmen - Grunderwerb Bronnen - Grunderwerb Oberholzheim - Baumaßnahme Achstetten - Baumaßnahme Bronnen - Baumaßnahmen Oberholzheim - Baumaßnahmen Stetten Netzerweiterungen Straßenbeleuchtung - Gesamtgemeinde Wasserläufe, Wasserbau - Gewässerentwicklungsplan Kläranlage - Erwerb von beweglichen Sachen - Erweiterung Kläranlage Kanalisationsmaßnahmen - Maßnahmen Kanalisation Gesamtgemeinde - Baumaßnahmen Achstetten - Baumaßnahmen Bronnen - Baumaßnahmen Oberholzheim - Baumaßnahme Stetten Georg-Seif-Halle Achstetten Ausgaben (Soll) in Euro 5.098,87 6.437,93 4.898,00 25.648,67 4.051,72 1.537,96 25.624,73 1.398,03 1.964,59 1.139.861,02 48.955,20 5.000,00 9.877,58 73.098,91 5.921,61 2.188,03 0,96 105,50 12.757,62 1.482,40 2.865,40 194.046,71 41.039,64 8.572,87 331.836,05 6.807,43 12.838,56 9.351,02 32.594,67 0,00 4.638,86 142.233,81 8.528,86 20.272,80 ..... Gemeinde Achstetten Seite 50/67 Rechenschaftsbericht 2015 2.7675. 2.7710. 2.7900. 2.8150. 2.8800. 2.9100. Gesamt - Erwerb von beweglichen Sachen Wielandhalle Oberholzheim - Erwerb von beweglichen Sachen Bauhof - Erwerb von beweglichen Sachen Wirtschaftsförderung - Zuschuss Wirtschaftsförderung Wasserversorgung: - Erwerb von beweglichen Sachen - Tiefbaumaßnahme Bronnen - Tiefbaumaßnahme Stetten - Verbindungsleitung Achstetten-Oberholzheim Allgemeiner Grunderwerb - Grunderwerb Achstetten - Hochbaumaßnahme Achstetten - Hochbaumaßnahme Bronnen - Hochbaumaßnahme Oberholzheim Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - Zuführung an die Allgemeine Rücklage - Kredittilgungen 2.794,05 2.863,76 9.524,16 48.198,10 3.147,16 23.403,67 4.771,88 2.379,61 23.458,60 63.224,33 80.142,67 1.250,93 827.048,99 99.422,76 3.383.166,68 e) Erläuterungen Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von je 3.383.166,68 Euro (Planansatz: 4.079.400,00 Euro; Ergebnis 2014: 3.837.525,94 Euro) ab. Somit wurden die Planvorgaben erheblich unterschritten. Nach der Gegenüberstellung ergibt sich ein positiver Saldo von 827.048,99 Euro, welcher der Rücklage zugeführt wurde. Im Haushaltsjahr wurde u. a. mit einer Kreditaufnahme von 875.000,00 Euro geplant, welche nicht in Anspruch genommen werden musste. Dieses Ergebnis ist hauptsächlich auf niedrigere Ausgaben bei den Baumaßnahmen zurückzuführen. Hier insbesondere der Kindergarten Oberholzheim und das Baugebiet Oberholzheim. Die hierfür ursprünglich 2015 eingeplanten Ausgaben fallen erst 2016 an. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt lag außerdem weit über dem Planansatz, so dass die Steuereinnahmen auch für investive Zwecke genutzt werden können. Diese Zuführungsrate deckt dabei ca. 77 v.H. der Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes ab. Größere Planabweichungen (Außer- und Überplanmäßige Ausgaben > 10.000 € und Einsparungen > 100.000 €) sind vor allem bei folgenden Haushaltsabschnitten festzustellen: ..... Gemeinde Achstetten Seite 51/67 Rechenschaftsbericht 2015 Gliederung Planansatz 2.4642. Kindergarten Sonnenau Achstetten Einnahmen 0,00 € Ausgaben 11.000,00 € Rechnungsergebnis Differenz 0,00 € 28.560,72 € 0,00 € 17.560,72 € Begründung: Für die Herstellung der Außenanlagen und den Erwerb beweglicher Sachen waren noch Mittel in Höhe von 11.000 € veranschlagt. Es fiel ungeplanter baulicher Aufwand im Jahr 2015 an, da sich die Schlusszahlung für den Hersteller des Modulbaus ins Jahr 2015 hinein verzögerte. Ursächlich hierfür waren die noch zuvor zu erledigende Mängelbeseitigung durch das Rechnungsstellende Unternehmen. Gliederung Planansatz 2.4645. Kindergarten Oberholzheim Einnahmen 390.000,00 € Ausgaben 1.630.000,00 € Rechnungsergebnis Differenz 285.000,00 € 1.190.780,81 € - 105.000,00 € - 439.219,19 € Begründung: Haushaltsrechtlich war der Eingang der Rechnungen für den Kindergarten Oberholzheim im Jahr 2015 vorgesehen. Das Gebäude selbst war zwar zum Jahreswechsel bezugsfertig. Die Baurechnungen gingen aber erst im neuen Jahr ein. Hierdurch konnten nicht alle Ausgaben in die Jahresrechnung 2015 einbezogen werden. Sie belasten stattdessen das Haushaltsjahr 2016. Gliederung Planansatz 2.6200. Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge Einnahmen 40.000,00 € Ausgaben 0,00 € Rechnungsergebnis Differenz 23.582,52 € 12.863,12 € - 16.417,48 € 12.863,12 € Begründung: Im Haushaltsjahr 2015 fielen Vermessungskosten für das Baugebiet Brühläcker 3. Bauabschnitt an, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen waren. Gliederung Planansatz 2.6300. Gemeindestraßen Einnahmen 312.000,00 € Ausgaben 1.184.000,00 € Rechnungsergebnis Differenz 317.547,78 € 579.843,07 € - 5.547,78 € - 604.156,93 € Begründung: Bei den Ausgaben gab es Abweichungen, da geplante Vorhaben teilweise ins Jahr 2016 verschoben wurden oder Rechnungen erst im Jahre 2016 eingegangen sind. In Achstetten waren Mittel für die ..... Gemeinde Achstetten Seite 52/67 Rechenschaftsbericht 2015 Herstellung der Parkplätze im Gebiet „Neue Ortsmitte“ in Höhe von 230.000,00 Euro eingestellt. Für den Ausbau der Brunnenstraße waren 200.000,00 Euro eingeplant, hier wurden im Jahr 2015 nur noch ca. 40.000,00 Euro ausgegeben. Die restlichen Ausgaben fielen bereits im Jahr 2014 an. In Oberholzheim war die Erschließung eines neuen Baugebiets geplant. Dies wurde nicht umgesetzt. Eingeplante Mittel in Höhe von etwa 180.000 € daher nicht verbraucht. In Stetten war die Sanierung der Brücke über die Rot für 350.000,00 Euro eingeplant sowie die Erschließung von Bauplätzen beim Baugebiet „Brühläcker II“ für 60.000,00 Euro. Für die Rotbrücke sind lediglich ca. 290.000,00 Euro angefallen und für die Erschließung ca. 40.000,00 Euro. Gliederung Planansatz 2.7010. Zentralkläranlage Stetten Einnahmen 0,00 € Ausgaben 31.000,00 € Rechnungsergebnis Differenz 20.287,66 € 41.945,69 € 20.287,66 € - 10.945,69 € Begründung: Die Haushaltsplanung sah keine Einnahme von Anschlussbeiträgen und Landeszuweisungen vor. Entsprechende Zahlungen über 8.787,66 € an Schlussbeiträgen und 11.500,00 € an Landeszuweisungen gingen jedoch ein. Ebenfalls ungeplant war die Beschaffung einer Kehrmaschine für 9.351,02 €. Gliederung Planansatz 2.7050. Kanalisation Gesamtgemeinde Einnahmen 0,00 € Ausgaben 325.000,00 € Rechnungsergebnis Differenz 61.680,41 € 175.674,33 € 61.680,41 € - 149.325,67 € Begründung: Der Haushaltsplan umfasste keine Einnahmen. Dennoch gingen Anschlussbeiträge in Höhe von 6.776,58 € sowie Hausanschlussersätze in Höhe von 54.903,83 € für Anschlüsse in Fliederweg, Höhenstraße und Sallen ein. Die fälligen Restzahlungen für die Brunnenstraße überstiegen mit 79.305,62 € die Erwartungen der Haushaltsplanung von 55.000 €. Diese Mehrausgaben im Ortsteil Bronnen konnten durch die Minderausgaben der Dortigen Kanalsanierung von etwa 10.000 € nicht vollständig aufgefangen werden. Da das geplane Baugebiet in Oberholzheim 2015 nicht realisiert wurde, verblieb in diesem Ortsteil eine Minderausgabe von 136.471,14 €. In Stetten wurde der Kanaltausch in der Mittelstraße nicht umgesetzt. Eine Einsparung gegenüber der Haushaltsplanung von 34.727,20 € ist die Folge. Die Bewirtschaftung der übrigen Ansätze ergab keine besonderen Abweichungen. ..... Gemeinde Achstetten Seite 53/67 Rechenschaftsbericht 2015 Gliederung Planansatz 2.7900 Wirtschaftsförderung Einnahmen 0,00 € Ausgaben 37.000,00 € Rechnungsergebnis Differenz 0,0 € 48.198,10 € 0,00 € 11.198,10 € Begründung: Die Mehrausgabe resultiert aus einer im Haushaltsplan nicht eingeplanten Zahlung an einen Gewerbetreibenden in Höhe von 12.000,00 €. Gliederung Planansatz 2.9100. Allgemeine Finanzwirtschaft .300000 Allgemeine Zuführung Einnahmen 1.100.000,00 € .310000 Rücklagenentnahme Einnahmen 1.300.000,00 € .376100 Einnahmen aus Krediten Einnahmen 875.000,00 € .910000 Einnahmen aus Krediten Einnahmen 0,00 € Differenz Rechnungsergebnis 2.591.375,21 € 1.491.375,21 € 0,00 € - 1.300.000,00 € 0,00 € - 875.000,00 € 827.048,99 € 827.048,99 € Begründung: Durch die höher ausgefallene Zuführung zum Vermögenshaushalt und den insgesamt besseren Abschluss des Vermögenshaushalts, hauptsächlich aufgrund der nicht getätigten Ausgaben bei den Baumaßnahmen, musste die veranschlagte Kreditaufnahme nicht in Anspruch genommen werden und statt der Rücklagenentnahme war eine Rücklagenzuführung möglich. Wie bereits erwähnt ist dies hauptsächlich auf die nicht getätigten Ausgaben zurückzuführen, welche in den kommenden Jahren anfallen werden. Die Rücklagenentnahme und Kreditaufnahme wird also nach jetziger Planung lediglich zeitlich verschoben stattfinden, wenn die Vorhaben durchgeführt werden. f) Haushaltsreste Haushaltsreste sind nach § 46 Ziff. 10 GemHVO Einnahme- und Ausgabemittel, die in das folgende Jahr übertragen werden. Im Rahmen des Rechnungsabschlusses wurden weder Haushaltseinnahmenoch Haushaltsausgabereste gebildet. g) Abschluss/Abrechnung von größeren Maßnahmen Das Jahr 2015 war unter anderem geprägt von den Baumaßnahmen wie dem Kindergartenbau Oberholzheim und dem Bau von Asylbewerberunterkünften. Diese Maßnahmen konnten jedoch im Jahr 2015 nicht ..... Gemeinde Achstetten Seite 54/67 Rechenschaftsbericht 2015 abgeschlossen werden und können daher im Rahmen der Jahresrechnung 2015 noch nicht abgerechnet werden. Die Nachfolgenden Abrechnungen umfassen Maßnahmen mit einem Volumen von über 100.000 €. Rotbrücke Stetten (2013-2015) Gewerk/Leistung Straßenbau (2.6300.9503-01) Summe: Kosten 281.858,35 Euro 281.858,35 Euro IV. Vermögensrechnung - § 43 GemHVO Die Vermögensrechnung als Bestandteil der Jahresrechnung wird als „Geldvermögensrechnung (§ 43 Abs. 1 GemHVO i. V. mit Ziff. 2.1.1 VwV-VmR)“ geführt. Der Stand des in § 38 Abs. 1 GemHVO genannten Anlagevermögens ist im Rahmen einer Vermögensübersicht (§ 44 GemHVO) dargestellt. 1. Forderungen aus Geldanlagen Geschäftsanteile Bank/Kreditinstitut Holzverwertung BC Volksbank Laupheim Raiffeisenbank Dellm. – Stetten insgesamt: 2. Stand 01.01.2015 in Euro 241,31 1.000,00 200,00 Zu- bzw. Abgänge Stand 31.12.2015 in Euro 0,00 241,31 0,00 1.000,00 0,00 200,00 1.441,31 0,00 1.441,31 Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen Bank/Kreditinstitut Stand 01.01.2015 in Euro Zu- bzw. Abgänge Stand 31.12.2015 in Euro Kreditmarkt: - Kreissparkasse Biberach - LBBW - DG Hyp.bank Hamburg - Münch. Hypothekenbank 157.669,36 435.000,00 223.818,07 148.274,58 - 22.669,36 -20.000,00 - 36.301,72 - 20.451,68 135.000,00 415.000,00 187.516,35 127.822,90 insgesamt 964.762,01 99.422,76 865.339,25 Die Verschuldung der Gemeinde Achstetten betrug am 01.01.2015 964.762,01 Euro. Die genehmigte Kreditermächtigung des Landratsamtes Biberach belief sich auf 1.900.000,00 Euro. Dieses Darlehen wurde nicht in Anspruch genommen. ..... Gemeinde Achstetten Seite 55/67 Rechenschaftsbericht 2015 Die ordentliche Schuldentilgung lag bei 99.422,76 Euro. Die Verschuldung reduzierte sich somit zum 31.12.2015 auf 865.339,25 Euro. Bei einer Einwohnerzahl von 4.459 Personen ergibt sich daraus eine ProKopf-Verschuldung je Einwohner von 194,07 Euro (Vorjahr 227,11 Euro). Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden in der Größenklasse von 2.000 - 5.000 Einwohnern lag am 31.12.2015 nach einer Statistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg einschließlich der Schulden der Eigenbetriebe bei 566,00 Euro je Einwohner. Schuldenstandsübersicht der Gemeinde Achstetten ..... Gemeinde Achstetten Seite 56/67 Rechenschaftsbericht 2015 Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung Nachrichtlich: Im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist die Gemeinde verpflichtet, den Wohnungsbau zu fördern. Die Finanzierung des Grunderwerbs erfolgt über die Landesbank BadenWürttemberg, Mannheim. Hierzu wurden mit dem Institut verschiedene Verträge abgeschlossen. Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte mussten die Vereinbarungen gemäß den §§ 88 Abs. 2, 87 Abs. 2 S. 2 + 3 GemO von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Abwicklung des Finanzierungsvertrages erfolgt außerhalb des Haushaltes der Gemeinde. Den Kreditverpflichtungen stehen in Form der Baugrundstücke entsprechende Anlagewerte gegenüber. Die späteren Verkaufserlöse müssen die gemeindlichen Aufwendungen für den Grunderwerb, alle Nebenkosten und die Zinsen abdecken. Finanzierungs rahmen Datum der Genehmigung 1.022.583,76 € 27.01.2000/ 26.11.2003/ 29.10.2007/ 06.07.2011 184.637,46 -94.147,77 90.489,69 Baugebiete - Hofäcker (Bronnen) 210.000,00 € 12.04.2011/ 14.10.2014 215.894,32 + 1.868,13 217.762,45 - Am Riedweg (Stetten) 380.000,00 € 12.04.2011/ 14.10.2014 387.761,15 + 3.355,27 391.116,42 788.292,93 - 88.924,37 699.368,56 Baugebiet Gewerbegebiete - Bildäcker (Oberholzheim) insgesamt: ..... 1.612.583,76 € Stand 01.01.2015 in Euro Zugänge/ Abgänge Stand 31.12.2015 in Euro Gemeinde Achstetten Seite 57/67 Rechenschaftsbericht 2015 Durch den Verkauf des Gewerbegebietes Bildäcker in Oberholzheim kann dieses Darlehen mit den vereinbarten Ratenzahlungen innerhalb der fünfjährigen Ratenzahlung zurückbezahlt werden. 4. Allgemeine Rücklage Entwicklung: Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anfangsbest. in Euro 323.578,06 674.725,49 85.717,25 85.717,25 298.808,03 313.255,03 454.290,62 292.189,02 292.189,02 262.189,02 635.602,40 962.074,96 1.278.710,97 2.593.147,35 1.808.305,25 725.912,61 1.858.392,39 2.903.937,22 2.715.553,47 1.783.635,99 Zuführung in Euro 598.228,16 0,00 0,00 213.090,78 14.447,00 141.035,59 132.898,40 0,00 0,00 373.413,38 326.472,56 316.636,01 1.314.436,38 0,00 0,00 1.132.479,78 1.045.544,83 0,00 0,00 827.048,99 Entnahme in Euro 247.080,73 589.008,24 0,00 0,00 0,00 0,00 295.000,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 784.842,10 1.082.392,64 0,00 0,00 188.383,75 931.917,48 0,00 Stand allgemeine Rücklage zum 31.12.2015: davon zweckgebunden: - Betriebsmittel Gemeindekasse (§ 20 Abs. 2 GemHVO) - für Gemeindeverbindungsstraßen - für Bau, Aus- und Umbau von Gemeindestraßen (§ 27 Abs. 1 FAG) frei verfügbar: Endbestand in Euro 674.725,49 85.717,25 85.717,25 298.808,03 313.255,03 454.290,62 292.189,02 292.189,02 262.189,02 635.602,40 962.074,96 1.278.710,97 2.593.147,35 1.808.305,25 725.912,61 1.858.392,39 2.903.937,22 2.715.553,47 1.783.635,99 2.610.684,98 2.610.684,98 Euro 215.835,00 Euro 85.701,68 Euro 0,00 Euro 2.309.148,30 €uro Berechnung der Mindestrücklage gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO: - Ausgaben Vwh 2012 - Ausgaben Vwh 2013 - Ausgaben Vwh 2014 10.538.517,66 Euro 9.692.772,51 Euro 10.648.446,23 Euro 30.879.736,4 Euro - Dreijahresdurchschnitt - Mindestrücklage: 10.293.245,47 Euro 2% aus dem Dreijahresdurchschnitt 205.864,91 €uro ..... Gemeinde Achstetten Seite 58/67 Rechenschaftsbericht 2015 An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nur um den buchmäßigen Bestand der allgemeinen Rücklage handelt, der nicht etwa dem Kassenbestand oder den Kassenmitteln gleichgesetzt werden darf. Sonderrücklagen sind nicht gebildet worden. 5. Vermögensübersicht Aus der Vermögensübersicht muss gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO der Stand des Anlagevermögens zum Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres ersichtlich sein, gegliedert nach Arten und Aufgabenbereichen. Eine entsprechende Übersicht ist der Jahresrechnung beizufügen (§ 39 Abs. 2 GemHVO). Die Form der Darstellung wird durch die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Vermögensrechnung (VwV-VmR -Anlage 4-) verbindlich vorgegeben. Aufgabenbereich Vermögensart 1.0600. 54.479,65 36.744,79 Kindergarten Achstetten - Gebäude (Um- und Anbau) 933.667,15 957.139,42 1.4642. Kindergarten Sonnenau 894.798,60 893.917,50 1.4645. Kindergarten Oberholzheim - Gebäude+Schränke - Neubau (Anlage im Bau) 5.942,05 58.189,28 5.093,36 1.248.970,09 6.799,01 6.441,46 478.868,12 466.344,57 184.637,46 215.894,32 387.761,15 788.292,93 3.221.036,79 90.489,69 217.762,45 391.116,42 699.368,56 4.314.019,25 1.4641. 1.4648. 1.4649. 2.6200. Übertrag: ..... Rathaus - Technische Ausstattung Stand Restbuchwerte in Euro zu Beginn des am Ende des Haushaltsjahres Haushaltsjahres Kindergarten Stetten Kinderkrippe Rotkehlchen Erwerb von Bauland kreditähnliche Rechtsgeschäfte außerhalb des Haushalts - Bildäcker (Oberholzheim) - Baugebiet Hofäcker (Bronnen) - Baugebiet Am Riedweg (Stetten) Gesamt Gemeinde Achstetten Seite 59/67 Rechenschaftsbericht 2015 Aufgabenbereich Vermögensart 1.7010./ 1.7050. 1.7510. 1.7671. Übertrag Stand Restbuchwerte in Euro zu Beginn des am Ende des Haushaltsjahres Haushaltsjahres Abwasserbeseitigung Abwasserreinigung Zentralkläranlage - Grundstück - Bauteil - Betriebseinrichtung - Betriebs-/Geschäftsausstatt. - Außenanlage - Erweiterung (Anlagen im Bau) Zuleitungssammler Regenüberlaufbecken - Mischwasserkanalisation - Schmutzwasserleitungen - Regenwasserleitungen Wasserzähler (seit 2008 bei der WV) Anlagen im Bau Gesamt 22.988,19 1.259.594,75 721.596,14 10.573,37 14.284,99 0,00 1.177.273,34 493.971,04 3.792.212,20 253.487,02 916.380,85 0,00 0,00 8.689.029,96 22.988,19 1.256.682,16 668.150,30 18.028,23 13.824,72 0,00 1.143.780,56 501.520,73 3.801.906,02 257.372,19 949.634,34 0,00 12.638,86 8.646.526,30 Friedhofswesen - Aussegnungshalle Achstetten - Friedhofsanlage Achstetten - Aussegnungshalle Bronnen - Friedhofsanlage Bronnen - Aussegnungshalle Oberholzheim - Friedhofsanlage Oberholzheim - Aussegnungshalle Stetten - Friedhofsanlage Stetten Gesamt 156.771,07 62.361,23 36.413,53 19.262,57 18.085,08 76.773,13 12.886,24 9.541,76 392.094,61 151.834,60 61.605,24 34.364,72 18.204,37 16.487,27 74.883,18 11.952,23 8.767,62 378.099,23 Georg-Seif-Halle Achstetten - Grundstück Anteil Mehrzweckhalle - Grundstück Anteil Nebengebäude - Außenanlagen Anteil MzH - Außenanlagen Anteil Nebengeb. - Gebäude Anteil MzH - Gebäude Anteil Nebengebäude - Betriebseinrichtung Anteil MzH - Betriebseinrichtung Ant. Nebengeb. - Betriebs- und Gesch.ausstattung - Anlagen im Bau Gesamt 56.478,70 40.215,20 61.325,26 0,00 130.685,21 233.619,36 66.178,53 8.314,12 4.560,37 0,00 601.376,75 56.478,70 40.215,20 54.856,00 0,00 126.031,07 226.318,76 58.857,63 4.926,96 2.662,66 0,00 570.346,98 12.903.538,11 13.908.992,26 ..... Gemeinde Achstetten Seite 60/67 Rechenschaftsbericht 2015 Aufgabenbereich Vermögensart 1.7673. 1.7675. 1.7678. 1.7710. Übertrag ..... Gemeindezentrum Bronnen - Grundstück Anteil Mehrzweckhalle - Grundstück Anteil Jugendraum - Außenanlagen Anteil MzH - Außenanlagen Ant. Jugendraum - Gebäude Anteil - Gebäude Anteil Jugendraum - Betriebseinrichtung Anteil MzH - Betriebseinrichtung Ant. Jugendr. - Betriebs- und Gesch.ausstattung Anteil Mehrzweckhalle - Betriebs- und Gesch.ausstattung Anteil Jugendraum Gesamt Stand Restbuchwerte in Euro zu Beginn des am Ende des Haushaltsjahres Haushaltsjahres 49.336,70 6.184,61 0,00 0,00 479.702,26 61.072,08 10.068,92 0,00 49.336,70 6.184,61 0,00 0,00 463.173,54 58.978,88 8.476,87 0,00 210,69 175,58 0,00 606.575,26 0,00 586.326,18 Wielandhalle Oberholzheim - Grundstück - Außenanlagen - Gebäude - Jugendraum - Betriebseinrichtung - Betriebs- und Gesch.ausstattung Gesamt 32.070,27 4.335,72 361.328,65 13.612,44 36.432,10 0,00 447.779,18 32.070,27 3.468,59 346.403,44 12.727,44 32.757,70 2.863,76 430.291,20 Mehrzweckhalle Stetten - Grundstück - Außenanlagen - Gebäude - Betriebseinrichtung - Betriebs- und Gesch.ausstattung Gesamt 195.800,19 35.222,18 934.010,55 75.469,47 7.184,22 1.247.686,61 195.800,19 25.207,78 906.539,65 62.111,16 5.451,33 1.195.110,11 Bauhofgebäude mit Kalthalle - Grundstück - Außenanlagen - Gebäude - Betriebseinrichtung - Betriebs- und Gesch.ausstattung Gesamt 83.097,77 14.493,49 368.072,52 3.078,21 619,95 469.361,94 83.097,77 12.890,66 358.164,87 2.719,39 413,31 457.286,00 15.674.941,10 16.578.005,75 Gemeinde Achstetten Seite 61/67 Rechenschaftsbericht 2015 Aufgabenbereich Vermögensart 1.7710. 1.8150. Bauhofgeräte - Regale Bauhof - Heckenschere - Säulenbohrmaschine Opti B 33 - FIAT Ducato Großraumwagen - Tischkreissäge Scheppach - Barthölet Bandrechen - Kugelmann Dreipunktstreuer - Sabo Rasenmäher - Elektroprüfgerät VDE - Ford Transit Pritschenwagen - Gas-Mess- und Warngerät - Kugelmann Dreipunktstreuer - Fendt Vario 211 - Elektrohammer - Hydrac Schneepflug (2011) - Kettensäge Dolmar - PC Bauhof - Hochdruckreiniger - Hydrac Schneepflug (2012) - Handschere - Schwenkbiegemaschine - Zuwachsbohrer - Benzintrennschneider - Dreiseitenkipper - Freischneidegerät Stihl - Laptop Bauhof - Wildkraut-Frontanbaugerät - Verkehrszeichen etc. - Nivelliergerät Gesamt Wasserversorgung Grunderwerb Hochbehälter Pumpwerke, Pumpstationen Betriebseinrichtung Betriebs- und Geschäftsausstattung Quellfassungen ZV Iller-Rißtal Gesamtkonzept Wasserversorgung Wasserleitungsnetz - Achstetten - Bronnen - Oberholzheim - Stetten Gesamt: Summe insgesamt: Stand Restbuchwerte in Euro zu Beginn des am Ende des Haushaltsjahres Haushaltsjahres 886,39 418,00 197,41 1.552,72 447,73 799,96 8.660,22 0,00 2.174,04 13.344,93 1.175,64 8.660,22 62.073,67 618,45 8.971,61 300,00 47,94 696,15 11.186,00 411,59 784,75 484,45 1.430,80 22.157,99 879,98 0,00 0,00 0,00 0,00 148.360,64 784,11 330,00 102,63 0,00 131,69 363,63 7.196,52 0,00 1.681,80 11.291,87 999,29 8.538,25 53.087,82 492,66 7.674,51 200,00 0,00 374,85 9.758,00 353,48 698,35 398,96 1.185,52 19.203,59 722,84 509,84 5.423,72 1.576,75 1.673,85 134.754,06 13.621,33 787.918,51 251.032,46 591.654,89 9.272,48 87.713,98 700.789,00 11.065,46 13.621,33 767.092,49 245.039,26 554.070,41 7.657,75 85.997,50 645.976,50 8.792,64 830.256,64 953.026,94 1.438.251,19 631.389,47 6.305.992,35 811.189,70 957.488,87 1.412.829,94 623.314,17 6.133.070,56 22.129.294,09 22.845.830,37 ..... Seite 62/67 Gemeinde Achstetten Rechenschaftsbericht 2015 C) Schlussbetrachtung Das Rechnungsjahr 2015 schließt mit einem Volumen in Höhe von 15.527.126,33 Euro ab und stellt damit eine Steigerung des Haushaltsvolumens zum Vorjahr für die Gemeinde Achstetten dar. Von diesem Betrag entfallen auf den konsumtiven Teil des Haushalts 12.143.959,65 Euro, der investive Bereich schlägt mit 3.383.166,68 Euro zu Buche. Ein Vergleich mit der Investitionsübersicht der letzten 20 Jahre über den Zeitraum von 1996 bis 2015 zeigt, dass die Investitionssumme im abgelaufenen Jahr wieder weit über dem Jahresdurchschnitt der letzten 20 Jahre liegt. Eine tragende Säule zur Finanzierung der Gemeindeaufgaben im Verwaltungshaushalt war wie in den vergangenen Jahren das Gewerbesteueraufkommen. Mit deutlichen Mehreinnahmen von 3.055.090,50 Euro (Planansatz: 1.900.000,00 Euro) deckt diese Steuerart 31,98 v.H. (letztes Jahr 33,68 v.H.) der angefallen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (ohne Zuführung an VmH) ab. Das sehr gute Ergebnis der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr ist hauptsächlich durch hohe Nachzahlungen zu Stande gekommen. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage in der Gemeinde Achstetten konnte der Planansatz bei der Gewerbesteuer wieder übertroffen werden. Hierbei ist jedoch wie schon öfters beschrieben und angemerkt zu beachten, dass bekanntermaßen hohe Steuereinnahmen auch immer hohe Umlagen und niedrige Schlüsselzuweisungen auf der anderen Seite bedeuten. Diese wirken sich aufgrund der Finanzausgleichssystematik erst 2 Jahre später auf den Haushalt aus. Es ist gar so, dass die Steuereinnahmen 2 Jahre später zu einer Überkompensation führen. Das heißt, dass 2 Jahre später mehr Umlagen zu zahlen sind als Steuern eingenommen wurden. Erst nach zwei weiteren Jahren gleicht sich dieses Missverhältnis durch dann höhere Schlüsselzuweisungen aus. Bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt (2.591.375,21 Euro), welche die Leistungskraft des kommunalen Verwaltungshaushaltes am deutlichsten widerspiegelt, ist zu erkennen, dass das Haushaltsjahr besser als geplant verlaufen ist. Erfreulich ist, dass dieses Ergebnis die Planung um 1.491.375,21 Euro übersteigt. Verantwortlich für diese Steigerung gegenüber dem Planansatz zeigen sich hauptsächlich die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Die Zuführungsrate klettert damit auf den zweithöchsten Wert der vergangenen 10 Jahre. Basisjahr für den Finanzausgleich im abgelaufenen Haushaltsjahr ist bekanntlich das Jahr 2013. Mit 806.541,80 Euro konnten höhere Schlüsselzuweisungen (2011: 348.826,70 Euro; 2012: 594.476,80 Euro; 2013: 480.798,30 Euro; 2014: 264.096,50 Euro) vereinnahmt werden, während auf der Ausgabenseite eine Kreisumlage i.H. von 1.296.331,60 Euro (2011: 949.008,25 Euro; 2012: 969.119,24 Euro; 2013: 1.159.013,12 Euro; 2014: 1.482.203,64 Euro) und FAG-Umlage i.H. von 1.033.533,60 Euro (2011: 867.455,55 Euro; 2012: 761.497,70 Euro; 2013: 940.798,90 Euro; 2013: 1.227.673,40 Euro) abzuführen war. ..... Gemeinde Achstetten Seite 63/67 Rechenschaftsbericht 2015 Wie auch schon in den Vorjahren, ist dieses gute Gesamtergebnis vor allem also zwei Umständen zu verdanken. Zum einen der sehr gut aufgestellten Unternehmen in der Gesamtgemeinde und zum zweiten der hervorragenden gesamtwirtschaftlichen Situation. Die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum VmH minus ordentliche Tilgung) als Merkmal der kommunalen Eigenfinanzierungskraft liegt im Jahr 2015 mit 2.491.952 Euro (= 558,86 Euro/Einwohner) deutlich über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre (1.508.418 Euro). Zum 31.12.2015 betrug die Verschuldung 865.339,25 Euro. Damit liegt die Gemeinde Achstetten immer noch mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 194,07 Euro um über 300,00 Euro unter dem Vergleichswert von Gemeinden in BadenWürttemberg mit einer Einwohnerzahl von 2.000 – 5.000 Einwohner (= 566,00 Euro inklusive der Schulden der Eigenbetriebe). Des Weiteren gilt es weiterhin ein Augenmerk auf die Darlehen bei der KommunalFinanz zu legen. Aktuell bestehen noch Darlehen für die Finanzierung des Gewerbegebietes „Bildäcker“ in Oberholzheim und die Baugebiete „Hofäcker“ in Bronnen und „Am Riedweg“ in Stetten. Mit der letzten ratenzahlaung 2016 kann das Darlehen für das Gewerbegebiet „Bildäcker“ komplett zurückgezahlt werden. Des Weiteren sollen die Bauplätze der Baugebiete „Hofäcker“ und „Am Riedweg“ zeitnah veräußert werden, so dass auch diese Darlehen getilgt werden können. Der Rechnungsabschluss 2015 ist als positiv zu betrachten. Es darf aber nicht vergessen werden, dass viele Vorhaben nicht wie geplant umgesetzt werden konnten, sondern in die Folgejahre verschoben wurden. Dies ist ein wichtiger Grund, warum die Rücklagenentnahme geringer als geplant war und keine weiteren Kredite aufgenommen werden mussten. Trotzdem muss der Blick nach vorne gerichtet werden. Aufgrund der großen Investitionen, welche in den kommenden Jahren anstehen, wird die frei verfügbare Rücklage aufgebraucht. Zudem werden diese Investitionen lediglich im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen zu bewältigen sein. Dies bedeutet weiterhin, dass diese Investitionen genau überdacht werden sollen. Die geplanten Investitionen lassen keinen finanziellen Spielraum zu, so dass das Augenmerk auf die unaufschiebbaren Maßnahmen gelegt werden muss. Dabei sollte nicht das gemeinsame Ziel der gemeindlichen Finanzpolitik aus den Augen verloren werden, die Schulden zu begrenzen und eine Überschuldung zu vermeiden. Nur so kann die Gemeinde auf Dauer handlungsfähig bleiben und ihrer Vielzahl an Aufgaben nachkommen. Kurz- und mittelfristig sind noch viele dringende Aufgaben mit einem hohen Investitionsvolumen zu erfüllen. Beispielhaft sollen hier nur folgende Projekte genannt werden: Kanalsanierungen in der Gesamtgemeinde; ..... Gemeinde Achstetten Seite 64/67 Rechenschaftsbericht 2015 Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten; Sanierung von Ortsstraßen und Gebäuden; Neubau Kindertagesstätte in Stetten; Fahrzeuge für die Feuerwehr; Schulentwicklung. ..... Gemeinde Achstetten Seite 65/67 Rechenschaftsbericht 2015 D) Sonstiges I. Investitionsübersicht über den Zeitraum von 1995 – 2014 ..... Seite 66/67 II. Die Bilanz des Regiebetriebes „Wasserversorgung Gemeinde Achstetten Rechenschaftsbericht 2015 Achstetten“ Die Bilanz der Wasserversorgung für das Jahr 2015 ist noch nicht erstellt. ..... Gemeinde Achstetten Seite 67/67 Rechenschaftsbericht 2015 E) Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung der Jahresrechnung 2015 beurkunden: Achstetten, im November 2016 Bürgermeister Fachbeamter für das Finanzwesen Kai Feneberg Stefan Echteler Die Jahresrechnung 2015 wurde festgestellt durch den Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Achstetten vom 21.11.2016 Achstetten, den 21.11.2016 Bürgermeister Kai Feneberg Obiger Beschluss wurde am 01.12.2016 ortsüblich bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht vom 02.12.2016 bis 12.12.2016 öffentlich ausgelegt. In der öffentlichen Bekanntmachung wurde auf die Auslegung hingewiesen. Der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Biberach, wurde dies mit Bericht vom 12.12.2016 mitgeteilt. Achstetten, den 12.12.2016 Bürgermeister Kai Feneberg
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