Sitzung des Gemeinderats Achstetten am Montag, 21. November 2016, 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Achstetten Sitzungsvorlage zu TOP7 öffentlich: Änderung der Kostenerstattungsordnung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Beschlussvorschlag: 1. Der Kalkulation der Feuerwehrkostenersätze wird zugestimmt. 2. Der nachfolgenden Änderung des Verzeichnisses der Kostenerstattungen für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr wird zugestimmt. Das Verzeichnis der Kostenerstattungssätze für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr wird wie folgt geändert: 1. Personal Je Mann und Stunde der Gruppe Brandschutzwache 13,00 € 8,00 € 2. Fahrzeuge 2.1 Löschfahrzeug LF 8 2.2 TSF 2.3 TSF-W 120,00 € 43,00 € 63,00 € Die Änderung 1. Personal tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft Die Änderung 2. Fahrzeuge tritt rückwirkend zum 26. April 2016 in Kraft Sachverhalt und Begründung: Mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes zum 30.12.2015 wurden die Grundlagen für die Kalkulation der Stundensätze für die Feuerwehrangehörigen sowie die Kalkulationsgrundlagen für die Stundensätze der Feuerwehrfahrzeuge neu geregelt. Letztere wurden durch eine Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg, in Kraft seit 26.04.2016, teilweise pauschal festgesetzt, sodass eine eigene Kalkulation durch die Kommunen hinfällig wird und landesweit einheitliche Kostensätze Geltung finden. Durch die Vorgabe der Rechtsverordung war daher für die Gemeinde Achstetten nur die Kalkulation des Personalstundensatzes erforderlich. Siehe Anlage 1 Kalkulation des Personalstundensatzes Grundlage für die Kalkulation der Personalstundensätze bildet § 34 Absatz 5 des Feuerwehrgesetzes: „Die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte setzen sich zusammen aus den beim Einsatz gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehenden jährlichen Kosten, die aufgrund der Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigem berechnet werden.“ ..... Seite 2/2 Für die Kalkulation wurde der Durchschnittswert der Rechnungsergebnisse aus den Jahren 2013 – 2015 ermittelt. Neu ist die Vorgabe der 80 Stunden-Regelung, sodass die tatsächlichen Einsatzstunden unberücksichtigt bleiben. Durch diese neue, gesetzlich bestimmte, Berchnungsweise sinkt der errechnete Kostenersatz für Feuerwehrleute von 17 € auf maximal 13,15 € ab. Aus vereinfachungsgründen schlägt die Verwaltung vor, den Betrag auf 13 € abzurunden. Kalkulation des Stundensatzes für die Fahrzeuge Mit Rechtswirksamkeit zum 26.04.2016 hat das Innenministerium eine Rechtsverordnung erlassen, die die Stundensätze für normierte Feuerwehrfahrzeuge festlegt. Nachfolgender Auszug aus der Verordnung: „§ 1 Abs. 1 Für die nachfolgend genannten Feuerwehrfahrzeuge gelten für die Erhebung des Kostenersatzes folgende Stundensätze: 6. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 7. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 9. Löschgruppenfahrzeug LF 10 43 Euro 63 Euro 120 Euro,…“ Bei den Feuerwehrabteilungen der Gemeinde Achstetten sind diese bzw. vergleichbare Fahrzeugtypen im Einsatz, sodass die Stundensätze für die Gemeindefeuerwehr Anwendung findet. Die Feuerwehr Achstetten verfügt über ein Löschgruppenfahrzeug LF 8, das aber wie ein LF 10 behandelt wird. Achstetten, 4. November 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc