Sitzungsvorlage zu TOP7 öffentlich

Sitzung des Gemeinderats Achstetten
am Montag, 21. November 2016, 19.30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Achstetten
Sitzungsvorlage zu TOP7 öffentlich:
Änderung der Kostenerstattungsordnung für die Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr
Beschlussvorschlag:
1. Der Kalkulation der Feuerwehrkostenersätze wird zugestimmt.
2. Der nachfolgenden Änderung des Verzeichnisses der Kostenerstattungen für
die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr wird zugestimmt.
Das Verzeichnis der Kostenerstattungssätze für die Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr wird wie folgt geändert:
1. Personal
Je Mann und Stunde der Gruppe
Brandschutzwache
13,00 €
8,00 €
2. Fahrzeuge
2.1 Löschfahrzeug LF 8
2.2 TSF
2.3 TSF-W
120,00 €
43,00 €
63,00 €
Die Änderung 1. Personal tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft
Die Änderung 2. Fahrzeuge tritt rückwirkend zum 26. April 2016 in Kraft
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes zum 30.12.2015 wurden die Grundlagen für die
Kalkulation der Stundensätze für die Feuerwehrangehörigen sowie die
Kalkulationsgrundlagen für die Stundensätze der Feuerwehrfahrzeuge neu geregelt. Letztere
wurden durch eine Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg, in Kraft seit
26.04.2016, teilweise pauschal festgesetzt, sodass eine eigene Kalkulation durch die
Kommunen hinfällig wird und landesweit einheitliche Kostensätze Geltung finden.
Durch die Vorgabe der Rechtsverordung war daher für die Gemeinde Achstetten nur die
Kalkulation des Personalstundensatzes erforderlich. Siehe Anlage 1
Kalkulation des Personalstundensatzes
Grundlage für die Kalkulation der Personalstundensätze bildet § 34 Absatz 5 des
Feuerwehrgesetzes:
„Die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte setzen sich zusammen aus den beim
Einsatz gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie sonstigen für
die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehenden
jährlichen Kosten, die aufgrund der Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigem
berechnet werden.“
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Für die Kalkulation wurde der Durchschnittswert der Rechnungsergebnisse aus den Jahren
2013 – 2015 ermittelt. Neu ist die Vorgabe der 80 Stunden-Regelung, sodass die
tatsächlichen Einsatzstunden unberücksichtigt bleiben. Durch diese neue, gesetzlich
bestimmte, Berchnungsweise sinkt der errechnete Kostenersatz für Feuerwehrleute von 17 €
auf maximal 13,15 € ab. Aus vereinfachungsgründen schlägt die Verwaltung vor, den Betrag
auf 13 € abzurunden.
Kalkulation des Stundensatzes für die Fahrzeuge
Mit Rechtswirksamkeit zum 26.04.2016 hat das Innenministerium eine Rechtsverordnung
erlassen, die die Stundensätze für normierte Feuerwehrfahrzeuge festlegt. Nachfolgender
Auszug aus der Verordnung:
„§ 1 Abs. 1
Für die nachfolgend genannten Feuerwehrfahrzeuge gelten für die Erhebung des
Kostenersatzes folgende Stundensätze:
6. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
7. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W
9. Löschgruppenfahrzeug LF 10
43 Euro
63 Euro
120 Euro,…“
Bei den Feuerwehrabteilungen der Gemeinde Achstetten sind diese bzw. vergleichbare
Fahrzeugtypen im Einsatz, sodass die Stundensätze für die Gemeindefeuerwehr
Anwendung findet. Die Feuerwehr Achstetten verfügt über ein Löschgruppenfahrzeug LF 8,
das aber wie ein LF 10 behandelt wird.
Achstetten, 4. November 2016