Audit kompakt „Internationalisierung der Hochschulen“ Kleinere Hochschulen sehen sich den Herausforderungen der Internationalisierung ebenso gegenüber wie große Institutionen. Die HRK hat nun mit dem Audit kompakt ein Angebot entwickelt, das sich bedarfsgerecht an kleinere Hochschulen richtet. Das Audit kompakt bietet eine unabhängige und systematische Internationalisierungsberatung, die sowohl inhaltlich als auch mit Blick auf die erforderlichen Ressourcen passgenau auf kleinere deutsche Hochschulen und auf Hochschulen mit spezifischem Profil abgestimmt ist. Ziele des Audit kompakt Durch das Audit kompakt wird die Hochschule in die Lage versetzt, auf Grundlage ihres institutionellen Auftrags und der zur Verfügung stehenden Ressourcen ihr spezifisches Internationalisierungsprofil zu konkretisieren und weiterzuentwickeln, transparente, dauerhafte Internationalisierungsstrukturen und -prozesse zu etablieren und Internationalisierung auf diese Weise nachhaltig in der Institution zu verankern, bereits implementierte Internationalisierungsmaßnahmen zu bündeln und gezielt zu ergänzen. Wie wird beraten? Das Audit kompakt fördert eine Internationalisierung im Dialog: Innerhalb der Hochschule initiiert es einen Prozess der Selbstreflexion und Diskussion, der die Institution als Ganzes einbindet. Darüber hinaus liefert die Zusammenarbeit mit externen Berater_innen eine sachkundige Außensicht auf die Internationalisierungsprozesse und -maßnahmen der Hochschule. Der für das Audit kompakt zu leistende Aufwand ist an die Strukturen kleinerer Hochschulen angepasst. Zudem werden bei der Zusammenstellung der Beraterteams spezifische Profile der Hochschulen berücksichtigt. Das Audit kompakt nimmt für die Internationalisierung relevante Akteure, Strukturen und Prozesse an der Hochschule in den Blick. Es untersucht dabei Internationalisierung als Dimension in ausgewählten Schaffensbereichen. Aufbauend auf der Analyse des gegenwärtigen Internationalisierungsstands werden spezifische Empfehlungen für die weitere Internationalisierung der Hochschule in den relevanten Handlungsfeldern entwickelt. Dabei wird das Audit kompakt gezielt dort wirksam, wo die Hochschule für sich den größten Beratungsbedarf identifiziert. Leistungen des Audit kompakt Standortbestimmung der Internationalität der Hochschule Unterstützung bei der Herausarbeitung der Internationalisierungsziele der Hochschule Unterstützung bei der (Weiter-)Entwicklung der institutionellen Internationalisierungsstrategie Empfehlung konkreter Maßnahmen in definierten Handlungsfeldern der Internationalisierung 1/2 Wer führt das Audit kompakt durch? Von Seiten der Hochschule wird eine Projektgruppe eingesetzt, die die Hochschule in ihrer Breite repräsentiert und die für die Umsetzung des Audit verantwortlich ist. Die Größe der Projektgruppe hängt von der jeweiligen Hochschule ab – sie sollte aber auf jeden Fall weniger als zehn Mitglieder umfassen. Das Beraterteam der HRK für das Audit kompakt besteht aus zwei international erfahrenen Berater_innen sowie Mitarbeiter_innen der HRK. Die externen Berater_innen sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der Internationalisierung von Hochschulen; sie bringen außerdem spezifische Erfahrung aus der Hochschulleitung, Qualitätssicherung und anderen relevanten Bereichen in die Beratung mit ein. Die Berater_innen bekleiden keine aktive Position an einer deutschen Hochschule, so dass ihre Unabhängigkeit und Unbefangenheit gewährleistet ist. Wie ist der Ablauf des Audit kompakt strukturiert? Beim Audit kompakt durchläuft die teilnehmende Hochschule einen strukturierten Prozess von insgesamt neun Monaten. Nach einem einleitenden Vorgespräch mit der Projektgruppe erstellt diese einen kurzen Selbstbericht. Während des zweitägigen Audit-Besuchs führt das Beraterteam Gespräche mit verschiedenen Statusgruppen sowie Einzelgespräche mit Hochschulangehörigen, darunter auch Mitgliedern der Projektgruppe. Auf Grundlage dieser Gespräche und des Selbstberichts erarbeiten die Berater_innen eine systematisch gegliederte Rückmeldung mit konkreten Empfehlungen für die weitere Internationalisierung. Nach dem Audit-Besuch erhält die Hochschule einen strukturierten Empfehlungskatalog. Ein Konsolidierungsworkshop dient zur Klärung offener Fragen und rundet den Prozess des Audit kompakt ab. Zum Abschluss des Prozesses erhält die Hochschule ein Zertifikat sowie ein elektronisches Teilnahmesiegel zur Verwendung auf ihrer Website. Ablaufschema Audit kompakt Start Monat 1 bis Monat 4 Monat 4-6 • Erhalt der Audit kompakt-Unterlagen • Vorgespräch • Erstellung des Selbstberichts • Vorbereitung des Audit-Besuchs Monat 6 • Audit-Besuch Monat 8 • Erhalt des Empfehlungskatalogs Monat 9 • Konsolidierungsworkshop Kontakt Stephan Keuck Projektleiter Tel. 0228 887-134 [email protected] www.hrk.de/audit r 2/2
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