Beiträge der Studierenden an die AHV, IV und die EO PartnerWeb Personaladministration schnell, einfach und sicher Mit dem PartnerWeb sparen Sie Zeit und Kosten. Die Altersund Hinterlassenenversicherung (AHV), die ÜberInvalidenversicherung diese passwortgeschützte verschlüsselte (IV) und und die ErwerbsersatzInternetlösung uns folgende Daten überordnung (EO)können sind ein Sie wichtiger Teil der obligatorischen mitteln: schweizerischen Sozialversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind ● Lohnmeldungen manuell oderbezahlen. via ELM (Einheitliches versichert und müssen Beiträge Lohnmeldeverfahren) Seit dem 1.1.2006 ist die SVA Aargau für sämtliche Studierenden der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW zuständig. ●Anmeldungen, Austritte und Mutationen von Mitarbeitenden Beginn der Beitragspflicht ●Bestellen von neuen Versicherungsausweisen sowie Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilDuplikaten rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge ● Änderung der Akonto-Grundlagen an die AHV, IV und EO zahlen. Bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem sie das Wie25.komme ins haben, Partnerweb? Altersjahr ich erreicht entrichten Studierende Auf unserer Website www.sva-ag.ch können sich den Mindestbeitrag von CHF 480 pro Jahr an dieSie AHV, ins Partnerweb einloggenwird oder Die AktiIV und EO. Zusätzlich ein registrieren. Verwaltungskostenbeivierung neuen Zuganges kann auf Wunsch kurztrag eines von 5 % erhoben. fristigErwerbstätige erfolgen. Studierende müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres Beiträge auf dem ErTechnische Voraussetzungen werbseinkommen bezahlen. Sie benötigen einen PC mit Internet-Anschluss und Microsoft Internet Neuerung gültigExplorer ab 2012:(ab Version 6), Mozilla FireAb 1.Safari Januar Vollendung desden 25.Acrobat Altersjahres fox oder (abnach Version 2) sowie PDF entrichten Studierende Beiträge aufgrund ihrer wirtReader (ab Version 7). schaftlichen Verhältnisse (Beiträge zwischen CHF 480 und CHF 24‘000 promanuell Jahr). Zusätzlich wird ein VerwalLohnmeldungen tungskostenbeitrag von oder 5 % erhoben. Manuelle Lohnmeldungen3 bieten sich für Unternehmen mit bis ca. 20 Mitarbeitenden sowie für Lohnnachträge von der Versicherungs- und an (z.Ausnahmen B. VR-Honorare, Gewinnanteile). Beitragspflicht Lohnmeldungen Studierende müssen via keineELM Beiträge an die AHV, IV und Grössere Unternehmen Lohnmeldungen EO entrichten, wenn siekönnen sich nur uns zum Zweck des Studimit dem ELM-Standard Lohnums inneuen der Schweiz aufhalten und(Einheitliches hier keinen zivilrecht- meldeverfahren) direkt aus ihrem Lohnprogramm Befreiung von der Beitragspflicht als Studieübermitteln. Weitere Informationen dazu finden Sie auf rende www.swissdec.ch Erreicht das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit im Anmeldungen undmindestens Austritte Laufe des Kalenderjahres CHFvon 4'667, ist der Mindestbeitrag erreicht und es besteht keine BeiMitarbeitenden / Mutationen tragspflicht als nichterwerbstätige/r Studierende/r. Anmeldungen von neuen Mitarbeitenden sowie Austritte und Mutationen können über das PartnerWeb erledigt werden. Folgende Leistungen sind AHV/IV/EO-beitragspflichtig und deshalb dem Lohn gleichgestellt: •Bestellung EntschädigungVersicherungsausweis gemäss Erwerbsersatzordnung für Neue Versicherungsausweise können ebenso online Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz bestellt werden wie allenfalls benötigte Ersatzausweise. • Taggelder der eidgenössischen Invalidenversicherung / Militärversicherung Mitarbeiterliste • Entschädigungen der Arbeitslosenversicherung Sie können im PartnerWeb eine Mitarbeiterliste gene•rieren. Mutterschaftsentschädigung So können Sie feststellen, welche Mitarbeiten- den bei uns bereits gemeldet sind. Verheiratete Studierende, deren Ehepartner oder Ehepartnerin aus Erwerbstätigkeit mindestens den doppelÄnderung der Akonto-Grundlagen ten jährlichen AHV/IV/EO-Minimalbeitrag entrichtet, sind Möchten Sie eine Anpassung der Akonto-Grundladadurch von der Beitragspflicht befreit (entspricht 2013 gen vornehmen, weil sich die mutmassliche Jahreseinem beitragspflichtigen Bruttojahreseinkommen von lohnsumme ändert, kann dies via PartnerWeb erledigt CHF 9’334 oder einem selbständigen Erwerbseinkomwerden. men von CHF 18‘000). Support Anrechnung der Beiträge vom ErwerbseinFür Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 062 837 89 48 kommen oder [email protected] gerne zur Verfügung. Eine Anleitung Sie ebenfalls direkt Kalenim PartnerStudierende, derenfinden Bruttolohn im betreffenden Web. weniger als CHF 4'667 beträgt, können sich derjahr diesen anrechnen lassen: Sie müssen nur noch die Differenz zum Mindestbeitrag bezahlen. Erwerbseinkommen sind mit einem Lohnausweis oder der Bestätigung der Ausgleichskasse zu belegen. lichen Wohnsitz begründen. Alle FHNW-Vollzeitstudierenden ab dem dritten Semester erhalten von uns per Post bis spätestens Ende Mai 2015 eine Anmeldung zur Erfüllung der AHV/IV/EO-Beitragspflicht. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie dieses zusammen mit allfälligen Lohnausweisen zurück. Haben Sie keine Anmeldung erhalten oder bereits jetzt Fragen? Bitte setzen Sie sich über [email protected] mit uns in Verbindung. Flyer FHNW_2014 Beiträge - 102 - 11.15 1
© Copyright 2024 ExpyDoc