Informationen

Beiträge der Studierenden an die AHV, IV und die EO
PartnerWeb
Personaladministration schnell, einfach und sicher
Mit dem
PartnerWeb
sparen Sie Zeit und Kosten.
Die Altersund Hinterlassenenversicherung
(AHV), die
ÜberInvalidenversicherung
diese passwortgeschützte
verschlüsselte
(IV) und und
die ErwerbsersatzInternetlösung
uns folgende
Daten überordnung (EO)können
sind ein Sie
wichtiger
Teil der obligatorischen
mitteln:
schweizerischen Sozialversicherung. Alle in der
Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind
● Lohnmeldungen
manuell
oderbezahlen.
via ELM (Einheitliches
versichert und müssen
Beiträge
Lohnmeldeverfahren)
Seit dem 1.1.2006 ist die SVA Aargau für sämtliche
Studierenden der Fachhochschule Nordwestschweiz
FHNW zuständig.
●Anmeldungen,
Austritte und Mutationen von Mitarbeitenden
Beginn der Beitragspflicht
●Bestellen von neuen Versicherungsausweisen sowie
Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilDuplikaten
rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab 1.
Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge
● Änderung der Akonto-Grundlagen
an die AHV, IV und EO zahlen.
Bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem sie das
Wie25.komme
ins haben,
Partnerweb?
Altersjahr ich
erreicht
entrichten Studierende
Auf unserer
Website
www.sva-ag.ch
können
sich
den Mindestbeitrag von CHF 480 pro Jahr
an dieSie
AHV,
ins Partnerweb
einloggenwird
oder
Die AktiIV und EO. Zusätzlich
ein registrieren.
Verwaltungskostenbeivierung
neuen
Zuganges kann auf Wunsch kurztrag eines
von 5 %
erhoben.
fristigErwerbstätige
erfolgen. Studierende müssen ab 1. Januar nach
Vollendung des 17. Altersjahres Beiträge auf dem ErTechnische
Voraussetzungen
werbseinkommen
bezahlen.
Sie benötigen einen PC mit Internet-Anschluss und
Microsoft
Internet
Neuerung
gültigExplorer
ab 2012:(ab Version 6), Mozilla FireAb 1.Safari
Januar
Vollendung
desden
25.Acrobat
Altersjahres
fox oder
(abnach
Version
2) sowie
PDF
entrichten
Studierende
Beiträge
aufgrund
ihrer wirtReader (ab Version 7).
schaftlichen Verhältnisse (Beiträge zwischen CHF 480
und CHF 24‘000 promanuell
Jahr). Zusätzlich wird ein VerwalLohnmeldungen
tungskostenbeitrag
von
oder 5 %
erhoben.
Manuelle Lohnmeldungen3 bieten
sich
für Unternehmen
mit bis ca. 20 Mitarbeitenden sowie für Lohnnachträge
von der
Versicherungs- und
an (z.Ausnahmen
B. VR-Honorare,
Gewinnanteile).
Beitragspflicht
Lohnmeldungen
Studierende müssen via
keineELM
Beiträge an die AHV, IV und
Grössere
Unternehmen
Lohnmeldungen
EO entrichten,
wenn siekönnen
sich nur uns
zum Zweck
des Studimit dem
ELM-Standard
Lohnums inneuen
der Schweiz
aufhalten und(Einheitliches
hier keinen zivilrecht-
meldeverfahren) direkt aus ihrem Lohnprogramm
Befreiung
von der Beitragspflicht als Studieübermitteln. Weitere Informationen dazu finden Sie auf
rende
www.swissdec.ch
Erreicht das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit im
Anmeldungen
undmindestens
Austritte
Laufe
des Kalenderjahres
CHFvon
4'667, ist
der
Mindestbeitrag
erreicht
und
es
besteht
keine
BeiMitarbeitenden / Mutationen
tragspflicht
als
nichterwerbstätige/r
Studierende/r.
Anmeldungen von neuen Mitarbeitenden sowie Austritte und Mutationen können über das PartnerWeb
erledigt werden.
Folgende
Leistungen sind AHV/IV/EO-beitragspflichtig
und deshalb dem Lohn gleichgestellt:
•Bestellung
EntschädigungVersicherungsausweis
gemäss Erwerbsersatzordnung für
Neue
Versicherungsausweise
können
ebenso online
Dienstleistende
in Armee, Zivildienst
und Zivilschutz
bestellt
werden
wie
allenfalls
benötigte
Ersatzausweise.
• Taggelder der eidgenössischen Invalidenversicherung / Militärversicherung
Mitarbeiterliste
• Entschädigungen der Arbeitslosenversicherung
Sie können im PartnerWeb eine Mitarbeiterliste gene•rieren.
Mutterschaftsentschädigung
So können Sie feststellen, welche Mitarbeiten-
den bei uns bereits gemeldet sind.
Verheiratete Studierende, deren Ehepartner oder Ehepartnerin
aus Erwerbstätigkeit
mindestens den doppelÄnderung
der Akonto-Grundlagen
ten jährlichen AHV/IV/EO-Minimalbeitrag entrichtet, sind
Möchten Sie eine Anpassung der Akonto-Grundladadurch von der Beitragspflicht befreit (entspricht 2013
gen vornehmen, weil sich die mutmassliche Jahreseinem beitragspflichtigen Bruttojahreseinkommen von
lohnsumme ändert, kann dies via PartnerWeb erledigt
CHF 9’334 oder einem selbständigen Erwerbseinkomwerden.
men
von CHF 18‘000).
Support
Anrechnung
der Beiträge vom ErwerbseinFür Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 062 837 89 48
kommen
oder [email protected] gerne zur Verfügung.
Eine Anleitung
Sie ebenfalls
direkt Kalenim PartnerStudierende,
derenfinden
Bruttolohn
im betreffenden
Web. weniger als CHF 4'667 beträgt, können sich
derjahr
diesen anrechnen lassen: Sie müssen nur noch die
Differenz zum Mindestbeitrag bezahlen.
Erwerbseinkommen sind mit einem Lohnausweis
oder der Bestätigung der Ausgleichskasse zu belegen.
lichen Wohnsitz begründen.
Alle FHNW-Vollzeitstudierenden ab dem dritten Semester erhalten von uns per Post bis spätestens Ende Mai 2015
eine Anmeldung zur Erfüllung der AHV/IV/EO-Beitragspflicht. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie dieses zusammen mit allfälligen Lohnausweisen zurück.
Haben Sie keine Anmeldung erhalten oder bereits jetzt Fragen?
Bitte setzen Sie sich über [email protected] mit uns in Verbindung.
Flyer FHNW_2014
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