Heiraten in Abu Dhabi

Stand: November 2016
Merkblatt Eheschließung in Abu Dhabi
Die nachfolgenden Hinweise beruhen auf den Erfahrungen der Botschaft und sollen als erste
Orientierungshilfe für deutsche Staatsangehörige dienen, die in den VAE die Ehe schließen
wollen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen
werden. Es wird den Verlobten daher empfohlen, rechtzeitig (mindestens sechs Monate
vorher) bei dem örtlichen ausländischen Trauungsorgan verbindliche Auskünfte zu den
genauen Formalitäten einzuholen.
Deutsche, die sich legal in Abu Dhabi aufhalten (auch Touristen), können im Emirat Abu
Dhabi heiraten. Für Christen besteht die Möglichkeit der Eheschließung in einer der örtlichen
Kirchen. Ein wesentlicher Unterschied zu einer kirchlichen Trauung in Deutschland liegt
darin, dass die kirchliche Trauung in den VAE keine standesamtliche Trauung voraussetzt,
sondern diese ersetzt. Eheschließungen vor Konsularbeamten einer deutschen
Auslandsvertretung (Botschaft/ Generalkonsulat) im Ausland sind nicht zulässig.
Evangelische Gemeinde deutscher Sprache in den V.A.E. (Pfarrer Moritz Drucker)
Telefon:
+971 (0)50 996 9463
E-Mail:
[email protected]
Website:
http://kirchevae.com/lebensschritte/#1461133209871-5dff160b-7629
Katholische Kirche Abu Dhabi (Pfarrer Reinhold Sahner)
Telefon:
+971 (0)55 859 6238
E-Mail:
[email protected]
Website:
http://katholischekirche-vae.org
St Andrew’s Church (Reverend Canon Andrew Thompson)
Telefon:
+971 (0)2 446 1631
E-Mail:
[email protected]
Website:
http://standrewauh.org/life-events/weddings/
St Joseph’s Cathedral
Telefon:
+971 (0)2 446 1929
E-Mail:
[email protected]
Website:
http://www.stjosephsabudhabi.org/sacraments/#marriage
Ehen können auch vor dem Scharia Gericht in Abu Dhabi geschlossen werden:
Abu Dhabi Judicial Department (ADJD)
(near Zayed Sports City, Musaffah Street, P.O. Box 84, Abu Dhabi)
Telefon:
+971 (0)2 651 2222
E-Mail:
[email protected]
https://www.abudhabi.ae/portal/public/en/citizens/family/marriage/gen_info6?docName=ADE
GP_DF_143778_EN&_adf.ctrl-state=t0k74hvdc_4&_afrLoop=11815150758508615#!
Vor Eheschließung
Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses:
Hierunter versteht man eine amtliche Bescheinigung, dass dem Eheschluss kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht.
ADRESSE
The Towers at the Trade Center
West Tower, 14th Floor
Abu Dhabi Mall
Vereinigte Arabische Emirate
POST
P.O. Box 2591
Abu Dhabi
V.A.E.
TELEFON
+971-2-596-7777
+971-2-5967700
TELEFAX
+971-2-6446942
E-MAIL
[email protected]
www.abu-dhabi.diplo.de
Stand: November 2016
Die Zuständigkeit für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt beim Standesamt an
Ihrem aktuellen gemeldeten deutschen Wohnsitz, sonst an Ihrem zuletzt gemeldeten
deutschen Wohnsitz. Hatten Sie noch nie Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I
in Berlin zuständig. Es empfiehlt sich, vor Zusammenstellung aller Dokumente unmittelbar
mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu treten und zu klären, welche Unterlagen
dort vorzulegen sind. Sofern der Antrag nicht persönlich beim Standesamt in Deutschland
gestellt wird, bedarf die Unterschrift des Antragstellers (deutscher Verlobter) auf dem
Antragsformular der Unterschriftsbeglaubigung. Diese wird ohne Terminvereinbarung
(Öffnungszeiten Sonntag bis Donnerstag, 09.00 bis 12.00 Uhr) unter Vorlage des
Reisepasses vorgenommen. Die Gebühr beträgt 20 EUR, zahlbar bar in AED.
Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung eines
Ehefähigkeitszeugnisses in der Regel benötigt:
-
ausgefülltes Antragsformular (ggf. mit beglaubigter Unterschrift des Antragstellers)
beglaubigte Passkopien beider Verlobter
Geburtsurkunden* beider Verlobter
Ledigkeitsnachweis* und ggf. auch eidesstattliche Erklärung* zum Familienstand
des/der ausländischen Verlobten
Heirats- und Scheidungsurkunde* eventueller Vorehen
*Urkunden sind in Form von „notariellen Urkunden“ vorzulegen (ggf. deutsche Übersetzung sowie
Überbeglaubigung erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt zu Legalisation und Apostille)
Sofern der emiratische Standesbeamte eine konsularische Bescheinigung verlangt,
beachten Sie bitte, dass eine solche nur auf der Grundlage des standesamtlichen
Ehefähigkeitszeugnisses von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden kann.
Eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit Angabe des Personenstandes
reicht für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung nicht aus. Für die Beantragung der
Konsularbescheinigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
-
Ehefähigkeitszeugnis im Original mit einer Kopie
Kopien der Reisepässe beider Verlobten
Die Konsularbescheinigung kann zu den Öffnungszeiten der Botschaft persönlich durch
einen/die Verlobten oder einen Bevollmächtigten beantragt werden. Die Gebühr beträgt 25
EUR, zahlbar bar in AED. Die Konsularbescheinigung wird in Deutsch ausgestellt.
Nach Eheschließung
Eine in den VAE nach Ortsrecht geschlossene Ehe ist in der Bundesrepublik Deutschland
gültig. Es wird empfohlen, Ihre von den VAE Behörden ausgestellte Heiratsurkunde vor
Verwendung in Deutschland zunächst vorbeglaubigen und - bei Eheschließung im Emirat
Abu Dhabi - durch die Botschaft legalisieren zu lassen. Für die Vorbeglaubigung ist das
Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate zuständig. Gegebenenfalls - sofern
die Urkunde nicht auch in Englisch ausgestellt ist, was in der Regel von deutschen Behörden
akzeptiert wird - ist auch die Übersetzung ins Deutsche erforderlich.
Die im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag gebührenpflichtig in einem deutschen
Eheregister nachbeurkundet werden (Merkblatt Eheregister), ggf. muss zur Führung eines
gemeinsamen Ehenamens eine gesonderte Namenserklärung vor einem deutschen
Standesbeamten oder in der Botschaft zur Weiterleitung an das Standesamt abgegeben
werden. Sollten Sie in Deutschland noch einen Meldewohnsitz haben, können Sie sich auch
direkt an Ihr zuständiges Standesamt wenden.
ADRESSE
The Towers at the Trade Center
West Tower, 14th Floor
Abu Dhabi Mall
Vereinigte Arabische Emirate
POST
P.O. Box 2591
Abu Dhabi
V.A.E.
TELEFON
+971-2-596-7777
+971-2-5967700
TELEFAX
+971-2-6446942
E-MAIL
[email protected]
www.abu-dhabi.diplo.de