Stand: November 2016 Merkblatt Eheschließung in Abu Dhabi Die nachfolgenden Hinweise beruhen auf den Erfahrungen der Botschaft und sollen als erste Orientierungshilfe für deutsche Staatsangehörige dienen, die in den VAE die Ehe schließen wollen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Es wird den Verlobten daher empfohlen, rechtzeitig (mindestens sechs Monate vorher) bei dem örtlichen ausländischen Trauungsorgan verbindliche Auskünfte zu den genauen Formalitäten einzuholen. Deutsche, die sich legal in Abu Dhabi aufhalten (auch Touristen), können im Emirat Abu Dhabi heiraten. Für Christen besteht die Möglichkeit der Eheschließung in einer der örtlichen Kirchen. Ein wesentlicher Unterschied zu einer kirchlichen Trauung in Deutschland liegt darin, dass die kirchliche Trauung in den VAE keine standesamtliche Trauung voraussetzt, sondern diese ersetzt. Eheschließungen vor Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/ Generalkonsulat) im Ausland sind nicht zulässig. Evangelische Gemeinde deutscher Sprache in den V.A.E. (Pfarrer Moritz Drucker) Telefon: +971 (0)50 996 9463 E-Mail: [email protected] Website: http://kirchevae.com/lebensschritte/#1461133209871-5dff160b-7629 Katholische Kirche Abu Dhabi (Pfarrer Reinhold Sahner) Telefon: +971 (0)55 859 6238 E-Mail: [email protected] Website: http://katholischekirche-vae.org St Andrew’s Church (Reverend Canon Andrew Thompson) Telefon: +971 (0)2 446 1631 E-Mail: [email protected] Website: http://standrewauh.org/life-events/weddings/ St Joseph’s Cathedral Telefon: +971 (0)2 446 1929 E-Mail: [email protected] Website: http://www.stjosephsabudhabi.org/sacraments/#marriage Ehen können auch vor dem Scharia Gericht in Abu Dhabi geschlossen werden: Abu Dhabi Judicial Department (ADJD) (near Zayed Sports City, Musaffah Street, P.O. Box 84, Abu Dhabi) Telefon: +971 (0)2 651 2222 E-Mail: [email protected] https://www.abudhabi.ae/portal/public/en/citizens/family/marriage/gen_info6?docName=ADE GP_DF_143778_EN&_adf.ctrl-state=t0k74hvdc_4&_afrLoop=11815150758508615#! Vor Eheschließung Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses: Hierunter versteht man eine amtliche Bescheinigung, dass dem Eheschluss kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht. ADRESSE The Towers at the Trade Center West Tower, 14th Floor Abu Dhabi Mall Vereinigte Arabische Emirate POST P.O. Box 2591 Abu Dhabi V.A.E. TELEFON +971-2-596-7777 +971-2-5967700 TELEFAX +971-2-6446942 E-MAIL [email protected] www.abu-dhabi.diplo.de Stand: November 2016 Die Zuständigkeit für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt beim Standesamt an Ihrem aktuellen gemeldeten deutschen Wohnsitz, sonst an Ihrem zuletzt gemeldeten deutschen Wohnsitz. Hatten Sie noch nie Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Es empfiehlt sich, vor Zusammenstellung aller Dokumente unmittelbar mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu treten und zu klären, welche Unterlagen dort vorzulegen sind. Sofern der Antrag nicht persönlich beim Standesamt in Deutschland gestellt wird, bedarf die Unterschrift des Antragstellers (deutscher Verlobter) auf dem Antragsformular der Unterschriftsbeglaubigung. Diese wird ohne Terminvereinbarung (Öffnungszeiten Sonntag bis Donnerstag, 09.00 bis 12.00 Uhr) unter Vorlage des Reisepasses vorgenommen. Die Gebühr beträgt 20 EUR, zahlbar bar in AED. Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses in der Regel benötigt: - ausgefülltes Antragsformular (ggf. mit beglaubigter Unterschrift des Antragstellers) beglaubigte Passkopien beider Verlobter Geburtsurkunden* beider Verlobter Ledigkeitsnachweis* und ggf. auch eidesstattliche Erklärung* zum Familienstand des/der ausländischen Verlobten Heirats- und Scheidungsurkunde* eventueller Vorehen *Urkunden sind in Form von „notariellen Urkunden“ vorzulegen (ggf. deutsche Übersetzung sowie Überbeglaubigung erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt zu Legalisation und Apostille) Sofern der emiratische Standesbeamte eine konsularische Bescheinigung verlangt, beachten Sie bitte, dass eine solche nur auf der Grundlage des standesamtlichen Ehefähigkeitszeugnisses von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden kann. Eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit Angabe des Personenstandes reicht für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung nicht aus. Für die Beantragung der Konsularbescheinigung sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Ehefähigkeitszeugnis im Original mit einer Kopie Kopien der Reisepässe beider Verlobten Die Konsularbescheinigung kann zu den Öffnungszeiten der Botschaft persönlich durch einen/die Verlobten oder einen Bevollmächtigten beantragt werden. Die Gebühr beträgt 25 EUR, zahlbar bar in AED. Die Konsularbescheinigung wird in Deutsch ausgestellt. Nach Eheschließung Eine in den VAE nach Ortsrecht geschlossene Ehe ist in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Es wird empfohlen, Ihre von den VAE Behörden ausgestellte Heiratsurkunde vor Verwendung in Deutschland zunächst vorbeglaubigen und - bei Eheschließung im Emirat Abu Dhabi - durch die Botschaft legalisieren zu lassen. Für die Vorbeglaubigung ist das Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate zuständig. Gegebenenfalls - sofern die Urkunde nicht auch in Englisch ausgestellt ist, was in der Regel von deutschen Behörden akzeptiert wird - ist auch die Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Die im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag gebührenpflichtig in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden (Merkblatt Eheregister), ggf. muss zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens eine gesonderte Namenserklärung vor einem deutschen Standesbeamten oder in der Botschaft zur Weiterleitung an das Standesamt abgegeben werden. Sollten Sie in Deutschland noch einen Meldewohnsitz haben, können Sie sich auch direkt an Ihr zuständiges Standesamt wenden. ADRESSE The Towers at the Trade Center West Tower, 14th Floor Abu Dhabi Mall Vereinigte Arabische Emirate POST P.O. Box 2591 Abu Dhabi V.A.E. TELEFON +971-2-596-7777 +971-2-5967700 TELEFAX +971-2-6446942 E-MAIL [email protected] www.abu-dhabi.diplo.de
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