Universität Augsburg Am Sprachenzentrum der Universität Augsburg ist voraussichtlich ab 01. April 2017 eine Stelle für eine Lektorin / einen Lektor für Japanisch im Umfang der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in einem bis 15. März 2019 befristeten Beschäftigungsverhältnis zu besetzen. Die Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers umfassen Sprachunterricht in Japanisch, die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien und die Vorbereitung, die Durchführung und die Korrektur von Prüfungen sowie damit verbundene organisatorische Aufgaben. Die Lehrverpflichtung beträgt 9 Lehrveranstaltungsstunden. Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für die Lehrtätigkeit geeigneten Fachgebiet. Von den Bewerberinnen/Bewerbern wird muttersprachliche Kompetenz im Japanischen erwartet. Erforderlich ist in der Regel eine mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit in der Fremdsprachenausbildung oder eine der Tätigkeit als Lektor förderliche mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit. Erforderlich sind ferner Vertrautheit mit modernen Medien und angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache. Die erforderliche Qualifikation ist bereits in den Bewerbungsunterlagen durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen. Bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Universität Augsburg hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil weiblicher Beschäftigter bei ihren Beschäftigten zu erhöhen, und fordert Frauen deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen (bitte nicht per E-Mail) mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Nachweise über die bisherigen Tätigkeiten etc.) werden erbeten bis 07. Dezember 2016 an Universität Augsburg Sprachenzentrum z.Hd. Herrn Dr. Martin Schnell Universitätsstr. 2 86135 Augsburg. Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Besetzungsverfahrens nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen vernichtet.
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