Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Abt IV

Die GRÜNEN Bezirk Gänserndorf
Hauptstr.39, 2230 Gänserndorf
An das
Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
Abt IV/IVVS4
UVP-Behörde
Radetzkystr. 2
1030 Wien
Gänserndorf, am 17.11.2016
Betreff: Stellungnahme zum UV-Gutachten zur S8
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit geben die GRÜNEN des Bezirk Gänserndorf als direkt Betroffene fristgerecht eine
weitere Stellungnahme gem. §9 Abs 5 UVP G 2000 ab:
Von den 17 im Juli 2016 registrierten Fischarten scheinen 5 im Anhang II der FFH RL und 8
auf der österreichischen roten Liste der gefährdeten bzw stark gefährdeten Arten auf. 13
von 17 Fischarten verdienen somit besondere Aufmerksamkeit, auch im Hinblick auf das
Verschlechterungsverbot der Qualitätsziel VO Chemie Oberflächengewässer.
Der mäßige Zustand des Rußbachs wird durch den Marchfeldkanal ab Deutsch Wagram zu
einem ökologisch und chemisch guten aufgewertet (Auskunft Marchfeldkanalgesellschaft) –
diesen gilt es zu erhalten.
Nachdem in den vorhergehenden Unterlagen der Chloridgehalt im Grundwasser mit 115mg/l
berechnet wurde und Brunnen für die Bewässerung nicht mehr geeignet gewesen wären,
sollten auch die errechneten maximal Werte über 200mg/l in einem Bach, der zum Zeitpunkt
des Höchstwertes möglicherweise tatsächlich nicht zur Bewässerung, aber doch weiterhin
als Lebensraum dient, nicht als gering eingestuft werden – vor allem im Hinblick auf die
Einstufung des Gewässers als hoch sensibel. (Einlage PAE-7.1)
Wir gehen davon aus, dass die Anreicherung des Rußbachwassers mit dem Chlorid der S8 zu
einer Verschlechterung zumindest einer Qualitätskomponente führen wird und somit gegen
das Verschlechterungsverbot der RL 2000/60 verstößt, auch wenn die Verschlechterung
nicht zu einer Verschlechterung der Einstufung führen sollte.
Die GRÜNEN Bezirk Gänserndorf
Hauptstr.39, 2230 Gänserndorf
Die oben erwähnten Fischarten wurden gelistet, weil sie als besonders schützens- und
erhaltenswert gelten. Sie wurden als prioritär eingestuft, damit „Maßnahmen zu ihrer
Erhaltung zügig durchgeführt werden können“.
Welche Maßnahmen sind zum Schutz dieser gefährdeten Arten geplant?
„Hinsichtlich Veränderungen der Hydromorphologie inklusive des für den ökologischen
Zustand maßgeblichen Umlandes wird der Rußbach als hoch sensibel eingestuft.“
Schon die Umbaumaßnahmen für die Einleitung der Straßenabwässer beeinflussen die
Hydromorphologie kurzfristig. Nachhaltiger Einfluss entsteht durch den Druck (von bis zu
100 l/s) mit dem das chloridbelastete Wasser in den Bach eingeleitet wird.
Die Einleitung der Straßenabwässer in den Rußbach ist daher abzulehnen.
Um die Verkehrssicherheit auf Straßen die zur S8 führen, aber nicht als Zubringer
aufscheinen, zu gewährleisten, werden zB LKW Fahrverbote und Tempo 30 Zonen
empfohlen. Es stellt sich hier die Frage nach den Ausweichrouten. Werden diese Verbote
tatsächlich exekutiert, müssen die Auswirkungen der aktuell nicht aufscheinenden
Verkehrsströme der durch die Verbote neu entstehenden Zubringerstraßen zur S8,
berechnet und dargestellt werden.
Obwohl die L9 bereits mit einem positiven Bescheid als Zubringer errichtet werden kann,
wurden auch hier verkehrsberuhigende Maßnahmen empfohlen.
Für die L11, die direkt durch das von der Stadtgemeinde geplante Zentrum in Gänserndorf
Süd führt und in weiterer Folge als Zubringer in die S8 mündet, wodurch es zu einer
prognostizierten massiven Verkehrszunahme kommen wird, wurden keine
verkehrsberuhigenden Maßnahmen vorgeschlagen.
Eine Straße, die mitten durch das bewohnte Gebiet (Kindergärten!) führt, muss – wenn sie
mit einem Anschluss an eine Schnellstraße geplant wird – auch im Rahmen dieses
Verfahrens verkehrssicher geplant und gestaltet werden, um bewohnbar zu bleiben. Hier gilt
das Verursacherprinzip. Die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit bzw die
Verkehrsberuhigung an die vom Zubringerverkehr betroffenen Gemeinden weiterzugeben,
ist genauso unpassend und unzumutbar, wie die Auflistung der (auch in den UVP Unterlagen
aufscheinenden) vom Zubringerverkehr betroffenen Straßen, als „entlastete Bereiche“.
Auch wenn die Projektwerberin naturgemäß nicht für den Neubau von Landes- bzw
Gemeindestraßen zuständig ist, so müssen doch vorsorglich die durch ein von ihr geplantes
Projekt verursachten Auswirkungen vorab einbezogen und deren negative Auswirkungen
eingeschränkt werden.
Auch auf der L9 muss während der Betriebsphase der S8 südlich der Kreuzung mit der B8 die
übliche Querschnittzählung, in dem für alle anderen betroffenen Landesstraßen
vorgesehenen Ausmaß, eingeplant werden.
Die GRÜNEN Bezirk Gänserndorf
Hauptstr.39, 2230 Gänserndorf
Die Unterlagen zur UVP müssen mit bereits bestehenden Plänen und Bescheiden ergänzt
werden, um eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen.
Aktuell plant die ÖBB den Ausbau zur Hochleistungsstrecke, wodurch beschrankte
Bahnübergänge in Über- oder Unterführungen umgewandelt bzw versetzt werden müssen.
In Strasshof, Ortsteil Silberwald muss der LKW-Verkehr einer gerade entstehenden
Schottergrube bis 2040 über den neu zu schaffenden Bahnübergang geführt werden, was zu
geänderten Verkehrsströmen und einer weiteren Erhöhung des LKW Verkehrs auf den
Zubringern zur S8 führen wird.
Der Sachverhalt hat sich im Laufe der Zeit massiv geändert. Diese jetzt schon bekannten
Projekte und deren massive Auswirkungen müssen – zum Schutze der betroffenen
Bevölkerung und der Umwelt – in das UVP-Verfahren einbezogen und bewertet werden,
sowie ggf Schutzmaßnahmen eingeplant werden.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Kainz
Bezirksverantwortliche & Fraktionsvorsitzende