Merkblatt zur Absenzenregelung

Merkblatt zur Absenzenregelung
Zuständigkeit und Kompetenzen bei Urlaubsgesuchen
Ist ein Versäumnis voraussehbar, so ist ein Gesuch einzureichen.
Dabei gilt folgende Regelung:
Anzahl Tage
Kompetenzstufe
Einreichetermin für Urlaubsgesuche
3 Halbtage pro Schuljahr
(Jokertage)
Eltern
In der Regel 3 Tage im Voraus
- Mitteilung im Absenzenheft
1 Tag
Klassenlehrperson
In der Regel 3 Tage im Voraus
- Mitteilung im Absenzenheft
2 bis 15 Tage
Schulleitung
Mindestens 10 Tage im Voraus
-Schriftliches Gesuch
Ab 15 Tagen
Amt für Volksschule
und Sport
Schriftliches Gesuch
Absenzenheft
Während der ganzen Schulzeit wird ein Absenzenheft geführt.
Jede Absenz muss von den Eltern unterschrieben werden.
Das Absenzenheft wird zu Hause aufbewahrt.
Erkrankungen sind zwischen 7.45 und 8.15 Uhr telefonisch den Lehrpersonen
zu melden, 081 664 14 10.
Jokertage
Der Schulverband Rheinwald bietet die Möglichkeit an, drei halbe Tage als
Jokertage zu beziehen. Begründung ist keine notwendig.
An Tagen mit Schulveranstaltungen dürfen keine Jokertage eingezogen
werden.
Absenzen in Zusammenhang mit Arzt-, Zahnarztbesuchen und Berufswahl
gelten nicht als Jokertage. Nach Möglichkeit sind diese Termine in die
unterrichtsfreie Zeit bzw. Ferien zu planen.
Die Jokertage sind nicht übertragbar. Sie verfallen am Ende des Schuljahres.
…und der Umgang mit dem verpassten Schulstoff?
Die Schülerinnen und Schüler bzw. Sie als Eltern sind dafür verantwortlich,
dass der verpasste Schulstoff aufgearbeitet wird. Prüfungen sind
nachzuholen.
Dezember 2011
Schulleitung und Schulrat