Merkblatt zur Absenzenregelung Zuständigkeit und Kompetenzen bei Urlaubsgesuchen Ist ein Versäumnis voraussehbar, so ist ein Gesuch einzureichen. Dabei gilt folgende Regelung: Anzahl Tage Kompetenzstufe Einreichetermin für Urlaubsgesuche 3 Halbtage pro Schuljahr (Jokertage) Eltern In der Regel 3 Tage im Voraus - Mitteilung im Absenzenheft 1 Tag Klassenlehrperson In der Regel 3 Tage im Voraus - Mitteilung im Absenzenheft 2 bis 15 Tage Schulleitung Mindestens 10 Tage im Voraus -Schriftliches Gesuch Ab 15 Tagen Amt für Volksschule und Sport Schriftliches Gesuch Absenzenheft Während der ganzen Schulzeit wird ein Absenzenheft geführt. Jede Absenz muss von den Eltern unterschrieben werden. Das Absenzenheft wird zu Hause aufbewahrt. Erkrankungen sind zwischen 7.45 und 8.15 Uhr telefonisch den Lehrpersonen zu melden, 081 664 14 10. Jokertage Der Schulverband Rheinwald bietet die Möglichkeit an, drei halbe Tage als Jokertage zu beziehen. Begründung ist keine notwendig. An Tagen mit Schulveranstaltungen dürfen keine Jokertage eingezogen werden. Absenzen in Zusammenhang mit Arzt-, Zahnarztbesuchen und Berufswahl gelten nicht als Jokertage. Nach Möglichkeit sind diese Termine in die unterrichtsfreie Zeit bzw. Ferien zu planen. Die Jokertage sind nicht übertragbar. Sie verfallen am Ende des Schuljahres. …und der Umgang mit dem verpassten Schulstoff? Die Schülerinnen und Schüler bzw. Sie als Eltern sind dafür verantwortlich, dass der verpasste Schulstoff aufgearbeitet wird. Prüfungen sind nachzuholen. Dezember 2011 Schulleitung und Schulrat
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