Merkblatt für das Visumverfahren für eine Aupair-Beschäftigung Stand 09/2016 Der Amtsbereich der Botschaft Jaunde im Bereich Visumserteilung umfasst derzeit Kamerun, Tschad, Zentralafrikanische Republik und Gabun. Die Zuständigkeit der Botschaft Jaunde ist also gegeben, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen. Füllen Sie danach bitte Ihre Visumanträge aus und unterschreiben diese. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.jaunde.diplo.de. Dort finden Sie auch Informationen zum Terminvergabesystem der Botschaft. Nach Ihrer Eintragung im System erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung per EMail. Bringen Sie die Bestätigung sowie -alle- benötigten Unterlagen bitte mit zu Ihrem Termin in die Botschaft. Zur Fingerabdruckabgabe ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers notwendig. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein. Allgemeine Voraussetzungen Anträge müssen vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt werden. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich. In der Gastfamilie muss mindestens ein minderjähriges Kind leben. Es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Au-Pair und Gasteltern bestehen. In der Gastfamilie soll Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann das Visum erteilt werden, wenn das Au-Pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt. Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Es besteht kein Zwang, eine bestimmte Firma für Praktikum / Sprachkurs zu benutzen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen, bitte kreuzen Sie an, welche Dokumente Sie einreichen: □ Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschrieben Antragsformulare □ Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, Eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben □ Zwei aktuelle biometrische Passfotos, Davon ist ein Bild auf das Antragsformular aufzukleben und eines lose beizufügen. Hinweis: Der Hintergrund muss weiß sein, das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt, und das Foto darf nicht retuschiert sein. Weitere Dokumente / Unterlagen zum Reisezweck □ Ein gültiger und unterschriebener Reisepass und kamerunische ID, Original und Kopie der Seiten, die Einträge enthalten; dieser muss nach Ende der Reise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Das Ausstellungsdatum darf nicht weiter als 10 Jahre zurückliegen. Der Pass muss mindestens 2 leere Seiten aufweisen. □ weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe □ ggf. Aufenthaltsnachweis für den Amtsbezirk der Botschaft Jaunde □ Geburtsurkunde □ Nachweise zu Schulabschluss (O-Level, A-Level) und ggf. bereits erfolgter Ausbildung oder Studium □ Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Mindestens Kompetenzstufe A1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“. Als Sprachnachweis werden nur Zertifikate anerkannt, die durch einen Prüfungsanbieter ausgestellt wurden, der Mitglied der Association of Language Testers in Europe (ALTE) ist und der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt (Goethe- Institut, ÖSD, TestDaF, telc) □ Ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit □ Motivationsschreiben. Selbstverfasste, schriftliche Erklärung zur Motivation mit Angaben zu Ihren beruflichen Perspektiven nach dem Au-Pair Aufenthalt (Bitte geben Sie hierbei auch an, wie der Aupair-Aufenthalt in Ihre bisherige Ausbildungs- und Berufsbiografie passt) □ Aupair-Vertrag in deutscher und englischer Sprache im Original. Mindestbedingungen des Vertrags für Au-Pair Verhältnisse: genaue Bezeichnung der Vertragsparteien; Zahl und Alter der betreuenden Kinder; Beginn und Dauer des Vertrages; Allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-Pairs; Verpflichtung der Gasteltern, eine Krankenversicherung abzuschließen, die Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Unfälle umfasst; Vereinbarung über Taschengeld (mind. 260 Euro monatlich); Vereinbarung über die Arbeitszeit (max. 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich); mind. 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat, Zuschuss zu Kosten Sprachkurs □ Passkopien der Gasteltern, Geburtsurkunden der zu betreuenden Kinder, aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) □ Nachweis über den geplanten Sprachkurs. Informationen zu: Anzahl der Sprachstunden und ggfs. Lehrinhalten, die erteilt werden, Kosten des Lehrgangs, Ort des Unterrichts. Bitte beachten Sie, dass auch bei Anmeldung zu einem Sprachkurs bereits bei Visabeantragung Sprachkenntnisse mindestens auf A1-Niveau nachgewiesen werden müssen. □ Nachweis über die Entrichtung der Kursgebühr Alle Unterlagen sind im Original mit zusätzlich zwei Sätzen Fotokopien vorzulegen. Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englisch- oder französischsprachige Unterlagen) eine Übersetzung an und reichen Sie diese in doppelter Ausfertigung ein. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Die Bearbeitungszeit kann daher von Fall zu Fall deutlich variieren; sie beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Während dieser Bearbeitungszeit werden Sachstandsanfragen grundsätzlich nicht beantwortet. Da die Identität von Anrufern nicht geprüft werden kann, wird aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt. Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an: - Antragsteller oder - Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen. Bitte geben Sie dazu grundsätzlich die Bearbeitungsnummer (Barcode, ersichtlich auf der Quittung) an. Gebühren 60 Euro Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr: 30 Euro Die Gebühren sind bei Antragstellung direkt am Visaschalter der Botschaft zum aktuellen Wechselkurs in XAF zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Ehegatten und minderjährige Kinder von Deutschen sowie Angehörige von Unionsbürger (EU/EWR) sind gebührenfrei. Neben den Visumsgebühren fallen keine weiteren Gebühren an! Wird eine Urkundenüber-prüfung eingeleitet, entstehen jedoch zusätzliche Kosten, die von der Visastelle eingezogen werden.
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