31. Jahrgang Freitag, den 18. November 2016 Herzliche Einladung zum 1. Neubürgerempfang „Projekt Kleinstadtleben“ am Samstag, 19. November 2016 um 14.30 Uhr im Rathaussaal Munderkingen Alle Neubürgerinnen und Neubürger, die im letzten Jahr zu uns gezogen sind, haben kürzlich eine Einladung erhalten. Thema der Einladung: „Munderkingen kennenlernen und Kontakte knüpfen“ Hierbei soll den Neubürgerinnen und Neubürgern wissenswertes über die Stadt Munderkingen, öffentliche Einrichtungen und die vielen Freizeit-, Kultur- und Sportmöglichkeiten aufgezeigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die hier wohnen, aber gerne mehr über die Stadt Munderkingen erfahren möchten, sind ebenfalls herzlich eingeladen. Programm: Musikstück Begrüßung durch den Bürgermeister Dr. Michael Lohner Präsentation durch Stadtrat Waldemar Schalt Heimatfilm Munderkingen Verlosung im Rathaussaal Kleine Stadtführung anschl. Einkehr Cafe Blank Ich freue mich auf ihr Kommen. Dr. Michael Lohner Bürgermeister 29/Nr. 46 Amtsblatt der Stadt Munderkingen Freitag, den 18. November 2016 -2- Öffentliche Dienststellen Bürgermeisteramt Munderkingen Sprechzeiten Montag - Freitag 08.00 - 11.45 Uhr Montag Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr 14.00 - 17.30 Uhr Sprechstunde Dr. Michael Lohner Mittwoch 14.00 - 17.30 Uhr außerhalb dieser Zeit nur nach Vereinbarung Telefon - Zentrale Fax Durchwahl Internet e-mail (07393) 598-0 (07393) 598-130 (07393) 598 … www.munderkingen.de [email protected] Bürgermeisteramt Herr Bürgermeister Dr. Michael Lohner 598-100 Sekretariat Frau Neuburger 598-101 Einwohnermeldeamt, Ausweise Frau Hipper, Frau Wiedmann 598-103 Standesamt, Sozialhilfe Frau Ruoss 598-102 Frau Wiedmann 598-111 Rentenversicherung + Gewerbe Frau Wiedmann 598-111 Haupt- u. Kämmereiamt, Bauverwaltung, Ordnungsamt, Müll, Bus - und Parkkarten Herr Mussotter 598-110 Frau Mischke 598-113 Frau Enderle 598-112 Fundamt, Liegenschaft Herr Stöhr 598-123 Volkshochschule - Frau Enderle 598-112 Musikschule - Leiter Herr Weller 598-122 Sprechzeiten Mi-Fr. 09-11.00 Uhr Sitzungssaal 598-120 Frau Erdt, Archivarin, Mittwochvormittag v. 8-12 Uhr 598-125 Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen Zentrale (07393) 598-0 Fax (07393) 598-260 Geschäftsführung und Finanzwesen Herr Fügner Sekretariat Frau Neubrand Frau Kutschker Herr Braun Steueramt Herr Leute Frau Ullmann Verbandskasse Herr Schmidhofer Frau Lerner Frau Gairing Herr Dorn Frau Moser Frau Jerg Allgemeine Verwaltung Herr Walter Marc Frau Marmor Frau Striebel Verbandsbauamt Herr Kuch Herr Walter Manfred Frau Ruff Wasserversorgung - Nottelefon 598-200 598-201 598-202 598-203 598-210 598-211 598-220 598-221 598-222 598-223 598-224 598-225 598-230 598-231 598-232 598-240 598-241 598-243 0175 / 54 51 613 Redaktionsschluss Amtsblatt: Dienstag, 10.00 Uhr (in Wochen mit Feiertagen Vorverlegung!) Förderschule 9541-35 Schulverbund Munderkingen Telefon: 07393-9541-0 Fax: 07393-954129 E-Mail: [email protected] Homepage: www.schulverbundmunderkingen.de Sonderpädagogische Beratungsstelle zur Frühförderung für sprachauffällige und entwicklungsverzögerte Kinder (Förderschule) 9541-35 www.munderkingen.de/bildung/bildungpdf/fruehfoerd.pdf Mediathek / Lehrschwimmbecken Ihre Mediathek, Tel. 07393/9534580, hat für Sie wie folgt geöffnet: Montag: geschlossen Dienstag: 10:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Mittwoch: 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 11:00 - 13:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr Das Lehrschwimmbecken hat wie folgt geöffnet: Dienstag: 18:00 - 20:00 Uhr insbesondere für Kinder und Jugendliche 20:00 - 21:00 Uhr ausschließlich für Erwachsene Samstag: 13:00 - 16:00 Uhr Kinder und Erwachsene 16:00 - 18:00 Uhr Gruppenbaden nach Anmeldung beim Hausmeister Bitte beachten! In den Ferien und an Feiertagen ist das Lehrschwimmbecken geschlossen!! Kinderhaus Schillerstraße (städt.) Kindergarten Loreley (städt.) Kinderhaus St. Maria, Emerkinger Str. (kath.) Kath. Pfarramt Evang. Pfarramt Notariat Polizeiposten Munderkingen Bahnhof Munderkingen Postagentur Munderkingen Fa. Laese, Martinstr. 10 Öffnungszeiten Mo - Fr: 9 Uhr – 13 Uhr und 14 Uhr – 18 Uhr Sa: 9 Uhr – 13 Uhr 4870 1764 5983580 2282 4997 59890 91560 9549252 Zentrum für Medizin, Pflege + Soziales Munderkingen (MVZ) Schillerstr. 14, Tel. 07393 / 9 54 33 - 73 00 St. Anna Seniorenzentrum 07393/95030 IAV-Stelle (Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für ambulante Hilfen) - Telefon 6600 Kirchhof 3 (Kath. Gemeindehaus St. Michael) Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Montag 14.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Notrufe Polizei Feuerwehr/Rettungsdienst Kreiskrankenhaus Ehingen ausschl. Krankentransport Gas-Störungsstelle EnBW Hotline Strom-Störungen 110 112 07391/5860 0731/19222 0800/0824505 0800/3629477 Freitag, den 18. November 2016 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Bereitschaftsdienst – Zeiten (unverändert): Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages. Mittwoch 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages. Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages. Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24./31.12.) 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen Nur am Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24./31.12.) 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr An allen normalen Werktagen (Mo-Fr) ist die Notfallpraxis nicht besetzt. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin. Bereitschaftsdienst an den Wochenenden / Feiertagen Der fahrbereite, diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die oben angegebene Nummer erreichbar. Innerhalb des Dienstbezirks steht er für telefonische Beratungen und medizinisch notwendige Hausbesuche immobiler Patienten zur Verfügung. Bereitschaftsdienst an den Werktagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage) Der diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die o.g. Nummer erreichbar. Ort und Zeitpunkt der Behandlung sind grundsätzlich telefonisch zu erfragen. Notfalldienst - Pressemeldung 2015 - 5 2 19.05.2015 Besonderheiten: Die Anrufer werden über einen Telefonserver automatisch an die zuständige Rettungsleitstelle vermittelt. Für die Zuordnung wird die Vorwahl des Anrufers verwendet. In den Grenzgebieten der Notdienstbezirke und bei Mobilfunkanrufern wird der Anrufer zusätzlich aufgefordert, seine Postleitzahl einzugeben. Sollten beide Angaben keine eindeutige Zuordnung ermöglichen, wird die Vermittlung über ein Callcenter erfolgen. Der weitere Vermittlungsablauf nach Zuordnung zur Rettungsleitstelle ändert sich nicht. Die alten Rufnummern 01801929235 und ..36 stellen technisch bedingt ab 27.05.15 nicht mehr direkt an den Notdienst durch. Eine Ansage verweist auf die neue Nummer 116 117. Es ist uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass der fahrbereite, diensthabende Arzt Telefonbereitschaft hat, weshalb der telefonische Kontakt zwingend erforderlich ist. Amtsblatt der Stadt Munderkingen -3- Apothekendienst 19.11.2016 Marien-Apotheke Ehingen, 07391 - 62 50 20.11.2016 Bogenschütz-Apotheke Munderkingen, 07393 - 33 03 21.11.2016 Apotheke im Alb-Donau-Center Ehingen, 07391 - 75 56 31 22.11.2016 Alpha-Apotheke Ehingen, 07391 - 75 88 44 23.11.2016 Apotheke Dr. Mack Munderkingen, 07393 - 9 54 67 40 24.11.2016 Schloss-Apotheke Obermarchtal, 07375 - 2 46 25.11.2016 Linden-Apotheke am Sternplatz, 07391 - 55 11 Informieren Sie sich bitte unter http://www.lak-bw.de/Notdienstportal „Vergissmeinnicht“ Begegnungskreis für psychisch belastete Menschen Gruppentreffen jeden 1. Donnerstag im Monat von 14 - 16 Uhr, Treffpunkt im Kirchhof 3 Kontaktadresse: Bruderhaus Diakonie/Frau Denk Tel: 07391/7031-0 Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter der Tel.Nr. - 01805 911 601 !! Wochenenddienst der Sozialstation Raum Munderkingen Zu erfragen unter Tel. (07393) 38 82 Bei lebensbedrohlichen und dringenden Notfällen und im Zweifelsfall ist umgehend die Rettungsleitstelle Ulm auf der Notrufnummer 112 anzurufen. Herausgeber: Bürgermeisteramt Munderkingen Verantwortlich: Für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung ist Bürgermeister Dr. Michael Lohner oder sein Vertreter im Amt, für die kirchlichen Mitteilungen Pfarrer Pitour und Pfarrer Michael Hain (evang.). Für den übrigen Inhalt zeichnet der NAK GmbH & Co. KG verantwortlich. NAK GmbH & Co. KG · Frauenstraße 77· 89073 Ulm · T 0731 156 681 · F 0731 156 684 · www.nak-verlag.de · [email protected] Amtsblatt der Stadt Munderkingen Freitag, den 18. November 2016 -4- Dienstag, 22.11.2016 19:30 Uhr Frauenchor SOMEA des Liederkranz‘ Munderkingen Chorprobe Aula Schillerschule 20:00 Uhr „Alte Kameraden“ der Stadtkapelle Munderkingen Probe, Musikerheim Mittwoch, 23.11.2016 06:30 Uhr Stadt Munderkingen Abfuhr „Gelber Sack“ Am Straßenrand 19:00 Uhr Jugendvororchester Munderkingen Probe, Musikerheim Donnerstag, 24.11.2016 Termine auf einen Blick 07:00 Uhr Stadt Munderkingen Kathreinenmarkt Marktplatz 13:45 Uhr Frauenkreis Treffpunkt: Bahnhof 18:30 Uhr Jugendblasorchester Munderkingen Probe, Musikerheim Freitag, 18.11.2016 07:00 Uhr Stadt Munderkingen Wochenmarkt, Marktplatz 19:30 Uhr Trommgesellenzunft und VHS Munderkingen Vortrag Dr. Werner Mezger „Geschichte und Gestaltung der schwäbisch-alemannischen Fasnet“ Rathaussaal 07:00 Uhr Stadt Munderkingen Wochenmarkt Marktplatz Stadtkapelle Munderkingen Gesamtprobe, Musikerheim 19:30 Uhr Mediathek Munderkingen Lesung „Albtraum Jakobsweg“ Mediathek Alter Schulhof 20:00 Uhr Freitag, 25.11.2016 Samstag, 19.11.2016 14:30 Uhr Stadt Munderkingen Neubürgerempfang Rathaussaal Munderkingen Samstag, 26.11.2016 Stadt Munderkingen Ende der Grüngutannahme auf dem Recyclinghof Letzter Annahmetag! Stadtkapelle Munderkingen Ständchen für Erwin Stöhr (Uhrzeit wird noch bekanntgegeben) Sonntag, 20.11.2016 Sonntag, 27.11.2016 14:00 Uhr Geschichtsverein Munderkingen Museum im „Alten Spital“ Geöffnet bis 17:00 Uhr Alter Schulhof 14:00 Uhr Geschichtsverein Munderkingen Museum im „Alten Spital“ Geöffnet bis 17:00 Uhr Alter Schulhof 09:30 Uhr Stadtkapelle Munderkingen Gesamtprobe Musikerheim 15:00 Uhr Gartenfreunde 1. Kaffeenachmittag Vereinsheim Eschle Freitag, den 18. November 2016 Amtliche Bekanntmachungen Stadt Munderkingen Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Feiler II, 2. Erweiterung“ Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.11.2016 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Feiler II, 2. Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)). Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans samt örtlichen Bauvorschriften und die Begründung, jeweils vom 11.10.2016. Durch den Bebauungsplan „Feiler II, 2. Erweiterung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohngebiets geschaffen werden, nachdem in den Plangebieten „Feiler II, 1. Erweiterung“ und „St. Antoniusesch II, 2. Erweiterung“ sämtliche Bauplätze vermarktet sind. Zudem ist im letztgenannten Bereich, also im Süden unserer Stadt die städtebauliche Entwicklung durch Erreichen der Gemarkungsgrenze nicht mehr möglich. Der Geltungsbereich ist aus der nachfolgenden Planskizze ersichtlich: Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 28.11.2016 bis 02.01.2017 - je einschließlich beim Bürgermeisteramt Munderkingen, Marktstraße 1, 89597 Munderkingen im 1. Obergeschoss öffentlich aus. Amtsblatt der Stadt Munderkingen Sprechzeiten: Montag bis Freitag, Vormittag: Montagnachmittag: Mittwochnachmittag: -58.00 bis 11.45 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Munderkingen. Marktstraße 1, 89597 Munderkingen abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird gebeten die volle Anschrift anzugeben. gez. Dr. Michael Lohner Bürgermeister Stadt Munderkingen Alb-Donau-Kreis Satzung für Jahr- und Wochenmärkte Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. S. 1) und der §§ 66 bis 71b der Gewerbeordnung in der Fassung vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.10.2016 (BGBl. I S. 2372) hat der Gemeinderat der Stadt Munderkingen am 10.11.2016 fol-gende Satzung beschlossen: §1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt Munderkingen betreibt die Jahr- und Wochenmärkte als öffentliche Einrichtung. §2 Geltungsbereich (1) Diese Marktsatzung gilt für die Jahr- und Wochenmärkte und ist für alle Be-nutzer mit dem Betreten der Marktanlagen maßgebend. (2) Benutzer im Sinne dieser Marktsatzung sind Standinhaber, ihr Personal und Besucher der Marktanlagen. §3 Zweckbestimmung der Märkte (1) Auf dem Jahrmarkt dürfen Waren aller Art verkauft werden. Ausgenommen hiervon sind: • Gegenstände, die gegen die guten Sitten verstoßen, • explosive Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper und Schießpulver, • Kriegsspielzeug. (2) Auf dem Wochenmarkt dürfen zusätzlich Waren nach § 67 Gewerbeordnung verkauft werden. Dies sind insbesondere: • Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittelund Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen Freitag, den 18. November 2016 landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig; • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs. (3) Weitere Produkte und Waren können unter Beachtung der Regelungen der Gewerbeordnung und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen der Landesregierung vom Marktmeister zugelassen werden. §4 Markttage Die Wochenmärkte finden jeden Freitag statt. Die Jahrmärkte finden an jedem 4. Freitag eines Monats, im Dezember am 3. Freitag, gemeinsam mit dem Wochenmarkt, statt. Lediglich der Kathreinenmarkt findet am 4. Donnerstag im November statt. Fällt der Markttag auf einen Feiertag findet der Markt am vorhergehenden Werktag statt. §5 Marktzeiten (1) Die Verkaufszeiten werden wie folgt festgesetzt: a) für den Jahr- und Wochenmarkt von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr b) der Kathreinenmarkt von 07.00 – 18.00 Uhr c) im Einzelfall können hiervon abweichende Zeiten festgelegt werden. (2) Soweit in dringenden Fällen die Zeiten und Plätze vorübergehend abweichend festgesetzt werden, wird dies öffentlich bekannt gemacht. (3) Aus sachlich gerechtfertigtem Grund kann im Einzelfall der Zutritt je nach den Umständen befristet oder nicht befristet oder räumlich begrenzt untersagt werden. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen diese Satzung oder gegen eine auf Grund dieser Satzung ergangene Anordnung gröblich oder wiederholt verstoßen wird. (1) (2) (3) (4) §6 Marktplätze Der Jahr- und Wochenmarkt findet auf dem Marktplatz und in der Marktstraße statt. Der Kathreinenmarkt findet auf folgenden Straßen und Plätzen statt: Marktplatz, Marktstraße, Alter Schulhof, Webergasse, Martinstraße (bis Gasthaus Löwen); bei Bedarf kann der Markt in den Ochsenweg und die Donaustraße ausgedehnt werden. Das Marktgelände wird während der Marktzeit für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Beim Jahrmarkt dürfen nur solche Fahrzeuge durch die Marktstraße fahren, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts den Promenadenweg nicht benützen dürfen. Das Feilbieten und der Verkauf von Waren sind außerhalb der Marktplätze (Absätze 1 und 2) nicht erlaubt. §7 Auf- und Abbau (1) Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände dürfen frühestens eine Stunde vor Beginn der Verkaufszeit angefahren, ausgepackt oder aufgestellt werden. Die Waren sind spätestens eine Stunde nach Beginn der Verkaufszeit anzuliefern. Bei unverschuldeter Verspätung kann der Marktmeister Ausnahmen gestatten, wenn dadurch die Ordnung auf dem Markt nicht gestört wird. Amtsblatt der Stadt Munderkingen -6- (2) Die Marktplätze müssen eine halbe Stunde nach Ende der Verkaufszeit geräumt sein. Widrigenfalls können sie auf Kosten des Standinhabers zwangsweise geräumt werden. §8 Standzuweisung (1) Stände im Sinne dieser Marktsatzung sind Verkaufsstände, -wagen, -anhänger und –plätze, die von der Stadt für den Verkauf zugelassen bzw. zugewiesen sind. (2) Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt auf Antrag durch die Verwaltung als Tageserlaubnis oder auf die Dauer von maximal 5 Jahren. Die Stadt berücksichtigt bei der Zuweisung die marktspezifischen Erfordernisse, insbesondere a) das bereits vorhandene Warenangebot auf dem Markt und in dessen unmittelbarer Nähe, b) das ausgewogene und vielfältige Angebot an frischen und qualitativ guten Waren, c) den Grundsatz Erzeuger vor Händler, d) den Platzbedarf und das Platzangebot, e) die zeitliche Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standes. (3) Der Marktmeister kann jederzeit einen anderen Stand zuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. (4) Ohne Zustimmung des Marktmeisters dürfen Stände weder belegt noch ge-wechselt werden. Die Überlassung des Platzes an andere Personen oder die eigenmächtige, wenn auch nur vorübergehende Änderung des Warenkreises, ist nicht gestattet und berechtigt die Stadt, die Erlaubnis zu widerrufen. (5) Nach Anhörung der Beteiligten, im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Marktverkehrs oder aufgrund marktspezifischer Erfordernisse kann die Stadt einen Tausch bzw. ein Zusammenrücken der Standplätze anordnen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. (6) Die Erlaubnis ist nicht übertragbar. (7) Die Erlaubnis kann von der Verwaltung versagt werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere wenn a) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Verkaufseinrichtung den marktspezifischen Anforderungen nicht entspricht oder b) der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht. (8) Die Erlaubnis kann von der Verwaltung widerrufen werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein sachlich gerechtfertigter Grund für den Widerruf liegt insbesondere vor, wenn a) ein Standplatz wiederholt nicht benutzt wird, b) der Platz des Jahr- oder Wochenmarkts ganz oder teilweise für bauliche Änderungen oder andere öffentliche Zwecke benötigt wird, c) der Inhaber der Erlaubnis oder dessen Bedienstete oder Beauftragte erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Marktsatzung verstoßen haben, d) ein Standinhaber die fälligen Gebühren trotz Aufforderung nicht bezahlt. (9) Wird ein Stand eine Stunde nach Beginn der Verkaufszeit ohne Verständigung des Marktmeisters nicht belegt, so kann er anderweitig vergeben werden. (10)Das Verfahren nach Abs. 1 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. Freitag, den 18. November 2016 (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (1) (2) (3) (4) (5) (6) §9 Verkauf und Verkaufseinrichtungen Waren dürfen nur von den zugewiesenen Standplätzen aus abgegeben werden. Die allgemein geltenden Vorschriften, insbesondere die Gewerbeordnung, die Preisauszeichnungsverordnung, das Lebensmittel-, Hygiene- und Baurecht sind zu beachten. Als Verkaufseinrichtungen auf dem Marktgelände sind nur Verkaufswagen, -anhänger und –stände zugelassen. Sonstige Fahrzeuge dürfen während der Marktzeit auf dem Marktgelände nicht abgestellt werden. Verkaufseinrichtungen dürfen nicht höher als 3 m sein, Kisten und ähnliche Gegenstände nicht höher als 1,40 m gestapelt werden. Vordächer von Verkaufseinrichtungen dürfen die zugewiesene Grundfläche nur nach der Verkaufsseite und nur höchstens 1,50 m überragen. Sie müssen mindestens eine lichte Höhe von 2,10 m, gemessen ab Straßenoberfläche, haben. Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Marktoberfläche nicht beschädigt wird. Sie dürfen ohne Erlaubnis der Verwaltung weder an Bäume und deren Schutzvorrichtungen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden. Die Verkaufseinrichtungen müssen so aufgestellt werden, dass die Zugänge zu den Einzelhandelsgeschäften frei sind. Die Einzelhandelsgeschäfte und die Grundstückseigentümer haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass vor ihrem Gebäude kein Stand aufgestellt wird. Die Standinhaber haben an ihren Verkaufsständen an gut sichtbarer Stelle ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen sowie ihrer Anschrift in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Standinhaber, die eine Firma führen, haben außerdem ihre Firma in der vorbezeichneten Weise anzugeben. Das Anbringen von Schildern, Anschriften und Plakaten sowie jede sonstige Reklame ist nur innerhalb der Verkaufseinrichtung in angemessenem, üblichen Rahmen gestattet - und soweit es mit dem Geschäftsbetrieb des Standinhabers in Verbindung steht. § 10 Verhalten auf dem Markt Alle Benützer haben mit Betreten der Märkte die Bestimmungen dieser Markt-satzung sowie die Anordnungen der Verwaltung zu beachten. Jeder hat sein Verhalten auf dem Marktplatz und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass keine Person oder Sache geschädigt, gefährdet oder mehr als nach Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Es ist insbesondere unzulässig: a) Waren im Umhergehen anzubieten, b) Waren außerhalb der festgesetzten Marktzeiten zu verkaufen, c) Motorräder, Mopeds oder ähnliche Fahrzeuge mitzuführen, d) Tiere frei umherlaufen zu lassen. Das Verteilen von Werbematerial oder sonstigen Gegenständen aller Art ist nur nach vorheriger Erlaubnis gestattet. Der Gebrauch von Lautsprechern ist nur nach vorheriger Erlaubnis gestattet. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Art des Geschäfts Musik- oder Wortübertragungen erfordert. Dem Marktmeister sowie von ihm beauftragte Personen ist jederzeit der Zutritt zu den Standplätzen und Geschäften zu gestatten. Alle im Marktverkehr tätigen Personen haben sich ihm gegenüber auf Verlangen auszuweisen. Amtsblatt der Stadt Munderkingen -7- § 11 Sauberhaltung der Märkte (1) Das Marktgelände darf nicht verunreinigt werden. Abfälle dürfen nicht auf die Märkte gebracht werden. (2) Die Standinhaber sind verpflichtet • ihren Standplatz während des Markts sauber zu halten, • ihre Standplätze sowie die angrenzenden Gangflächen während der Benutzungszeit von Schnee und Eis freizuhalten, • dafür zu sorgen, dass Papier und anderes leichtes Material nicht verweht wird, • Verpackungsmaterialien und Marktabfälle, die bei ihrer Verkaufseinrichtung anfallen, nach Beendigung des Markts mitzunehmen. (3) Inhaber von Ständen, an denen Lebensmittel oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, müssen für den dabei anfallenden Abfall geeignete Behälter aufstellen und sind verpflichtet, diese laufend nach Bedarf zu leeren. § 12 Ausschluss Von der Benutzung der Märkte können auf Zeit oder für dauernd ausgeschlossen werden: 1. Benutzer, die wiederholt gegen diese Marktsatzung verstoßen haben; 2. wer die Ordnung oder den geregelten Ablauf auf irgendeine Weise stört. § 13 Gebühren (1) Für die Benutzung der Märkte werden Gebühren erhoben. (2) Schuldner der Marktgebühren sind die Standinhaber bzw. diejenigen Personen, die die Märkte für den Marktverkehr benutzen. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuweisung eines Verkaufsplatzes. (4) Die Gebühren werden am Markttag fällig und vom Marktmeister oder dessen Beauftragtem eingezogen. Der Marktgebührenzettel ist während der Dauer des Marktes städtisch Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. (5) Die Gebühr richtet sich nach der Länge der Verkaufseinrichtung. Sie beträgt je lfd. Meter und je Markttag 2,00 Euro. (6) Neben der allgemeinen Standplatzgebühr (Abs. 5) kann die Stadt den Ersatz von Auslagen erheben, die ihr durch die Inanspruchnahme gesonderter Leistungen entstehen. (7) Verspäteter Beginn, Unterbrechung und vorzeitige Beendigung des Verkaufs auf dem Standplatz haben keine Ermäßigung oder Erstattung der Marktgebühr zur Folge. § 14 Ausnahmen Die Stadt kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Marktsatzung zulassen, wenn gesetzliche Vorschriften oder Rücksichten auf die Allgemeinheit nicht entgegenstehen, insbesondere wenn die Durchführung der Vorschriften im einzelnen Falle eine besondere Härte bedeuten würde. § 15 Haftung (1) Der Standplatzinhaber haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Verkaufsstandes entstehen. (2) Die Stadt haftet für Schäden auf den Märkten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten. (3) Mit der Standplatzvergabe durch die Stadt übernimmt sie keinerlei Haftung für die Sicherheit der mitgebrachten Waren und sonstigen Gegenstände des Standplatzinhabers. Freitag, den 18. November 2016 Amtsblatt der Stadt Munderkingen -8- Der Standplatzinhaber hat sich gegen Diebstahl, Sturmund Feuerschäden selbst zu versichern. Am 18. November 2016 konnte Frau Theresia Schumann, Badstubenweg 7, ihren 91. Geburtstag feiern. § 16 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten können nach § 142 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5 F und höchstens 1.000 F und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 F geahndet werden. Ordnungswidrig verhält sich, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieser Marktsatzung über a) die Marktzeiten nach § 5 b) die Marktplätze nach § 6 c) den Auf- und Abbau Stände nach § 7 d) die Standzuweisung nach § 8 e) den Verkauf und die Verkaufseinrichtung nach § 9 f) das Verhalten auf dem Markt nach § 10 g) die Sauberhaltung des Marktes nach § 11 verstößt. Die Stadtverwaltung gratuliert ganz herzlich und wünscht noch viele gesunde Jahre! § 17 Inkrafttreten Diese Marktsatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Marktordnung vom 10.12.2009 außer Kraft. Ausgefertigt! Munderkingen, den 10.11.2016 gez. Dr. Lohner Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Bürgermeisteramt Munderkingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind. Mitteilungen der Stadt und sonstiger Behörden Aus dem Standesamt Altersjubilare Am 15. November 2016 konnte Herr Sebastian Brehm, Badstubenweg 7, seinen 98. Geburtstag feiern. Am 16. November 2016 konnte Frau Brigitta Weiss, Sonnengasse 13, ihren 80. Geburtstag feiern. Chlorung des Trinkwassers im Bereich der Wasserversorgung Munderkingen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bei Routineuntersuchungen im Wasserwerk Munderkingen ist eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt worden. Um Gefahren für die Gesundheit und eine Verbreitung im Versorgungsnetz auszuschließen wird in Absprache mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst Gesundheit ab Mittwoch, den 16. November 2016 eine Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Konzentration liegt unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung. Das abgegebene Trinkwasser ist gesundheitlich unbedenklich und kann uneingeschränkt genutzt werden. Vorsorglich wird jedoch empfohlen, für die Zubereitung von Babynahrung abgepacktes Trinkwasser zu verwenden. Wir informieren Sie wieder, sobald die Chlorung beendet wird. Nähere Informationen und Tipps zum Umgang mit gechlortem Wasser Warum wird dem Trinkwasser Chlor zugesetzt? Bei einer Routineuntersuchung wurde eine Grenzwertüberschreitung bei den coliformen Keimen (Einzelbefunde) festgestellt. Damit bei Ihnen keimfreies Wasser am Wasserhahn ankommt wird nun über einen begrenzten Zeitraum vorsorglich Chlor zugegeben. Dies geschieht in geringen Mengen am Ausgang des Wasserwerkes. Was sind coliforme Keime? Der Nachweis von coliformen Keimen ist ein Hinweis auf eine Verunreinigung. Diese könnte fäkal sein, wovon wir derzeit jedoch nicht ausgehen. Der Nachweis coliformer Bakterien stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem. Fäkale Verunreinigungen konnten im Munderkinger Wasser nicht nachgewiesen werden. Das Vorkommen niedriger Konzentrationen bedeutet nicht zwingend einen Eintrag von außen. Da coliforme Keime überall vorkommen, können sich diese im Biofilm einer Leitung einlagern. Bei plötzlicher Erhöhung der Fließgeschwindigkeit oder bei Umkehr der Fließrichtung des Trinkwassers kann es zu einer Mobilisierung im Netz vorhandener Ablagerungen kommen. Um diese Keime dann zu beseitigen wird das Wasser gechlort. Was bedeutet Desinfektion? Desinfektion bedeutet im übertragenen Sinne „keimfrei machen“. Trinkwasser muss zum Schutz des Verbrauchers frei von Krankheitserregern (Mikroben, Viren, Bakterien) sein. Da dieser geforderte Zustand von Natur aus nicht immer gegeben ist, wird Chlor in geringen Mengen als Desinfektionsmittel verwendet. Dadurch wird eine einwandfreie Trinkwasserqualität gesichert. Was ist Chlor? Chlor ist ein lange erprobtes, bewährtes und gemäß Trinkwasserverordnung zugelassenes Desinfektionsmittel. Es hilft, das Trinkwasser sauber und den Menschen gesund zu halten. Wie hoch ist der Chlorgehalt am Wasserhahn? Die Chlorzugabe an der Einspeisung in das Netz wird 0,2 Milligramm pro Liter betragen. Der gesetzliche Grenzwert liegt Amtsblatt der Stadt Munderkingen Freitag, den 18. November 2016 bei 0,3 Milligramm freies Chlor pro Liter (Trinkwasserverordnung). Dadurch wird eine einwandfreie bakteriologische Qualität des Trinkwassers garantiert. Zur Veranschaulichung des Chlorgehalts: 1.000 Liter Wasser (Inhalt von rund zehn Badewannen) beinhalten einen einzigen Tropfen Chlor. Ist Chlor gesundheitsschädlich? Nein, in einer sehr geringen Dosierung, wie sie am Ausgang der Wasserwerke oder im Rohrnetz erfolgt, ist Chlor für die Gesundheit vollkommen unbedenklich. In seiner Eigenschaft als Desinfektionsmittel verhindert Chlor eine mögliche Verunreinigung des Trinkwassers mit Krankheitserregern. Tipps und Tricks gegen Chlorgeruch Da sich das Chlor an der Luft verflüchtigt, genügen in der Regel ganz einfache Maßnahmen, um den unangenehmen Geruch zu bekämpfen: - Morgens könnnte etwas Chlorgeruch auftreten. Lassen Sie das Wasser ca. 5 min. laufen. - Lassen Sie das Wasser vor dem Trinken einfach einige Momente auslüften. - Fügen Sie dem Wasser ein paar Spritzer Zitronensaft hinzu. ... und schon ist der Chlorgeruch weg! Chlor ist in den zulässigen Konzentrationen für den menschlichen Körper völlig unbedenklich und unterbindet die Übertragung von Krankheitserregern durch das Trinkwasser. Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich einfach bei uns: Telefon: 07393/598-243, Frau Ruff Email: [email protected] Ende der Grüngutannahme auf dem Recyclinghof Auf dem Recyclinghof Munderkingen wird noch bis Samstag, 26.11.2016 Grüngut angenommen. Wir bitten um Beachtung! Ihre Stadtverwaltung Beratungen der Deutschen Rentenversicherung Für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (früher Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung) finden am Mittwoch, 07. Dezember 2016 von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr, im Rathaus, Sitzungssaal, Zimmer 1, Sprechzeiten statt. Bei den Sprechzeiten können sofort Rentenanwartschaften festgestellt und Rentenauskünfte (auch Rentenhöhe) erteilt werden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie beim Bürgermeisteramt Tel. 598-111 einen Termin vereinbaren. Kathreinenmarkt Liebe Munderkinger Bürgerinnen und Bürger, ich darf Sie alle herzlich zum diesjährigen Kathreinenmarkt am 24. November 2016 einladen. Der Verein „Handel und Gewerbe Munderkingen“ hat viele Überraschungen für Groß und Klein organisiert: Um 13.30 Uhr und 14.30 Uhr führt das Kasperletheater „Puppenkiste“ ein Stück im Rathaussaal Munderkingen auf. Eintritt frei! Lesung in der Mediathek um 15.30 Uhr. Eintritt frei! Beginn der Weihnachtsaktion – gewinnen Sie Einkaufsgutscheine im Wert von 5,- € bis 250,- € Die Munderkinger Fachgeschäfte haben für Sie durchgehend bis 18.00 Uhr geöffnet Kostenloses Parken in der Tiefgarage Erleben Sie einen schönen Tag auf unserem Munderkinger Kathreinenmarkt. Auf Ihr zahlreiches Kommen freut sich Ihr Dr. Michael Lohner Bürgermeister -9- Freitag, den 18. November 2016 Amtsblatt der Stadt Munderkingen - 10 - Schulnachrichten Information, Beratung und Auskunft über • • • • • Renten Medizinische Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner Versicherungsfragen Datum: Mittwoch, 07.12.2016 Uhrzeit: 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15.30 Uhr Ort: Rathaus Zimmer: Sitzungssaal, Zimmer 1 Terminvereinbarungen empfohlen unter: 598 - 111. Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen mit. Kindergarten Loreley SPENDENAKTION – WEIHNACHTSKARTEN –FRAUENBERG Liebe Munderkinger, wir vom Kindergarten Loreley sind dieses Jahr mit einem Marktstand vor der Apotheke Dr.Mack am Kathreinenmarkt zu finden. Mit den Kindern haben wir Weihnachtskarten mit dem Motiv Frauenbergkirche gestaltet und verkaufen diese zu Gunsten der Renovierung der FRAUENBERGKIRCHE hier in Munderkingen. Die Karten sind im Set zu je 5 Stück mit Briefumschlag erhältlich. Der gesamte Erlös wird gespendet. Elternbeiräte, Erzieherinnen, Eltern und natürlich die Kinder als Künstler haben fleißig mitgeholfen, dass diese Aktion zu einem hoffentlich guten Erfolg kommen kann. Besuchen sie uns auf dem Kathreinenmarkt in Munderkingen – sie werden sehen, dass es sich lohnt – wir freuen uns sehr. Kindergarten Loreley Christa Stöhr mit Team und Elternbeirat Mediathek Munderkingen Alter Schulhof 2, 89597 Munderkingen Tel.: 07393 9534581 Pilgern wird zum Krimi: Mord im hinter Klostermauern – Lesung am 25.11.2016 um 19.30 Uhr in der Mediathek Munderkingen Wer demnächst vorhat, den Jakobsweg zu gehen, sollte dieses spannende Buch vielleicht besser nicht lesen. Es kann sein, dass der Pilger am Ende von seinem Vorhaben zurück tritt. Zu gefährlich wird es dem Leser erscheinen, gefährlich für Leib und Seele. Wer schon den Jakobsweg gegangen ist, wird in diesem Buch vieles wiedererkennen - an Klöstern, Kirchen, Städten, aber auch an hinreißend erzählter Pilgeratmosphäre. Die Geschichte spielt auf einem Stück des Jakobsweges zwischen Beuron im Donautal und Le Puy en Velay im Zentralmassiv. Dieser spannende und informative Krimi hat alles, was ein guter Krimi braucht: eine Geschichte voller überraschender, unvorhersehbarer Wendungen, Mörder und Ermordete, erpresserische Machenschaften, skrupellose Banditen, verbrecherische Mönche und ein an Dramatik nicht zu überbietendes Finale. Der Autor Herbert Noack wurde 1961 Sachsen geboren und ist immer wieder auf den Jakobswegen im In- und Ausland unterwegs. Er ist ein erfahrener und begeisterter Jakobspilger. Viele seiner Erlebnisse auf dem Weg fließen in diese fiktive Geschichte mit ein, verleihen dem lesenswerten Buch Spannung und Authentizität. Herbert Noack wird am 25.11.2016 um 19.30 Uhr in der Mediathek Munderkingen aus seinem Roman „Albtraum Jakobsweg“ lesen. Der Eintritt kostet 4 Euro. Klasse2000 Zertifikat für die Förderschule Munderkingen Stark und gesund – so sollen Kinder aufwachsen. Um sie dabei zu unterstützen, beteiligt sich die Förderschule Munderkingen seit vielen Jahren am Gesundheitsprogramm Klasse2000. Dieses Engagement wird am Mittwoch 16.November 2016, 7:30Uhr in Anwesenheit der Gesundheitsberaterin Angelika Weidner und des Lionsbeauftragten Dr. Clemens Guter zum dritten Mal mit dem Klasse2000-Zertifikat ausgezeichnet. Die Förderschule Munderkingen nimmt seit dem vielen Jahren an dem Unterrichtsprogramm Klasse2000 zur Gesundheitsförderung, Gewalt- und Suchtvorbeugung teil. Momentan beteiligen sich beide Grundstufen- Klassen und erforschen mit der Symbolfigur KLARO, was sie selbst tun können um sich wohlzufühlen. Das bundesweite Programm begleitet die Kinder kontinuierlich von Klasse 1 bis 4. Frühzeitig werden die Grundstufenschüler für das Thema Gesundheit begeistert und in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung gestärkt – denn starke Kinder brauchen weder Suchtmittel noch Gewalt. Zwei bis dreimal pro Schuljahr führt die Klasse2000-Gesundheitsförderin Angelika Weidner neue Themen in den Unterricht ein, die die Lehrkräfte anschließend vertiefen. Spielerisch erfahren die Kinder, wie wichtig es ist, gesund und lecker zu essen, sich regelmäßig zu bewegen und zu entspannen, Probleme und Konflikte gewaltfrei zu lösen, Tabak und Alkohol kritisch zu Freitag, den 18. November 2016 beurteilen und auch bei Gruppendruck Nein sagen zu können. „Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung“, freut sich Schulleiter Hellmut Hummel von der Förderschule Munderkingen. Gesundheitsförderung ist bei uns ein zentrales Thema, für das wir uns gerne engagieren, denn nur wenn unsere Schüler gesund sind und sich wohlfühlen, können sie gut lernen.“ Um das Zertifikat zu erhalten, musste die Förderschule Munderkingen mehrere Voraussetzungen erfüllen, z. B.: • mindestens 75 % aller Klassen nehmen an Klasse2000 teil • Klasse2000 ist im Schulprofil verankert • Die Schule hat Lehrkräfte zur Umsetzung und Bewertung von Klasse2000 befragt • Gesundheitsförderung spielt nicht nur im Unterricht, sondern im ganzen Schulleben eine wichtige Rolle. Die Förderschule Munderkingen bietet ihren Schülern gesundheitsförderliche Aktivitäten, wie gesundes Frühstück, Aufklärung über gesundes Essen und Trinken in fächerübergreifenden Unterrichtseinheiten auch in Kooperation mit der AOK, fit und gesund-Angebote auch im Sport- und Schwimmunterrichtunterricht an. Klasse2000 wird über Spenden in Form von Patenschaften finanziert. Der Schulleiter Hellmut Hummel bedankte sich herzlich bei den Unterstützern den Lions in Ehingen /Munderkingen. Mit 220 Euro pro Klasse und Schuljahr ermöglichen die Paten den Schülern, bei dem Unterrichtsprogramm mitzumachen. Die Förderschule Munderkingen ist nun eine von 771 Schulen in Deutschland, denen das Zertifikat verliehen wurde. Insgesamt nehmen über 3.500 Schulen an Klasse2000 teil. Amtsblatt der Stadt Munderkingen - 11 - Kurse Zusätzlich zum ganzjährigen Unterricht gibt es zeitlich begrenzte Kurse für folgende Fächern: • „Musikreigen“ für Kleinkinder ab 24 Monate 12 Unterrichtseinheiten à 45 Min./Teilnehmer mind. 5/Kursgebühr 3 40,-/Dozentin: Heidi Klonner • „Gitarre 50+/Anfänger“ und „Gitarre 50+/Fortgeschrittene“ jeweils 8 Unterrichtseinheiten à 45 Min./Teilnehmer mind. 5/Kursgebühr 3 49,-/Dozent: Tilo Werner • „Klassischer Gesang“ (Frauen und Männer) 8 Unterrichtseinheiten à 90 Min./Teilnehmer mind. 5/Kursgebühr 3 65,-/Dozentin: Dorothée Ruoff → Anmeldungen für alle Kurse sind laufend möglich. Kombi-Unterricht Kombi-Unterricht vereint die Vorteile des Einzelunterrichts mit denen des Gruppenunterrichts und ist für viele Instrumente geeignet. Senioren • Ab 60 Jahren entfällt der Erwachsenenzuschlag von 50% • wer als Jugendlicher gerne ein Musikinstrument erlernt hätte, es aber nicht tun konnte, • wer früher ein Instrument erlernt hat und nun seine Fertigkeiten auffrischen und erweitern möchte, • wer auch in vorgerücktem Alter noch etwas Neues im musischen Bereich beginnen möchte, ist in der Musikschule Raum Munderkingen bestens aufgehoben! Das Landratsamt informiert Marktstr. 1, 89597 Munderkingen, Tel. 07393/598-122, Mobil (außerhalb der Sprechzeit): 0172/7311640, Fax 598-130 E-Mail: [email protected], Web: www.munderkingen.de/bildung/bildungmusik.htm Sprechzeit: Mi - Fr 09:00 – 11 Uhr Die Musikschule Raum Munderkingen – Ansprechpartnerin für kompetente und erfolgreiche Musikausbildung Vorspiel Klavier und Violine Am Donnerstag, den 15. Dezember 2016 findet in der Aula der Schillerschule in Munderkingen ab 18 Uhr ein internes Vorspiel der Violinklasse Auberer und der Klavierklasse Weller statt. Freie Unterrichtsplätze Anmeldungen auf noch freie Unterrichtsplätze sind auch im laufenden Schuljahr möglich. Anfragen sind möglich für folgende Fachbereiche: • Holz- und Blechblasinstrumente, Klavier, Violine, Viola, Gesang (klassisch), Gitarre (klassisch und elektrisch), Akkordeon, Keyboard, Schlaginstrumente • Theorie und Gehörbildung für die D- und C-Prüfungen, die Aufnahmeprüfungen angehender Musikstudenten und als Ergänzung des Intrumentalunterrichtes Fachdienst Landwirtschaft Pressemitteilung Nr. 217 / 2016 Gesundheit unser höchstes Gut – Start ins neue landwirtschaftliche Bildungshalbjahr Gemeinsame Auftaktveranstaltung und Urkundenübergabe am 24. November im Rasthaus Seligweiler Mit einem Vortrag zur Gesundheit startet das landwirtschaftliche Bildungshalbjahr 2016/2017 im Rasthaus Seligweiler bei Ulm, am 24. November 2016 um 19:30 Uhr. Vorgegebene und beeinflussbare Faktoren wirken auf die Gesundheit. Wie diese in jedem Alter positiv beeinflusst werden kann, wird anhand von Tipps aus den Bereichen Bewegung und Entspannung aufgezeigt. Der Vortrag sensibilisiert für die jeweiligen gesundheitlichen Bedürfnisse der Generationen und wird ergänzt durch kleine Übungen, die in den Alltag integriert werden können. Referentin ist Christine Euchner vom Bildungs- und Sozialwerk des Landfrauenverbandes Württemberg-Baden. Christiane Mayer von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert anschließend, wie die Krankenkassen zur besseren Gesundheitsversorgung beitragen. Aus dem Alb-Donau-Kreis haben im Juli und August 12 Auszubildende und 26 Schülerinnen und Schüler der Nebenerwerbsklasse die Abschlussprüfung im Beruf Landwirt mit teilweise hervorragenden Ergebnissen bestanden. Freitag, den 18. November 2016 Landrat Heiner Scheffold überreicht im Rahmen der Auftaktveranstaltung die Gehilfenbriefe an die neuen Landwirtinnen und Landwirte. Zur Gemeinschaftsveranstaltung der Kreislandfrauenverbände, des Landratsamts und des Vereins für landwirtschaftliche Fachbildung Alb-Donau-Ulm sind Gäste herzlich willkommen. Pressemitteilung Nr. 85 / 2016 Infobörse im BIZ Berufswelt Logistik Der Bereich Lager und Logistik ist in der Region eine Wachstumsbranche. Statistisch gesehen stieg die Zahl der Beschäftigten in dieser Branche zum Vorjahr um 12,8 Prozent. Also gute Perspektiven für Ausbildungsund Studieninteressierte. Am Donnerstag, 24. November, findet im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Ulm eine Infobörse zur Berufswelt in der Logistikbranche statt. Dort können sich junge Menschen direkt bei regionalen Logistikunternehmen über die verschiedenen Ausbildungen und Studiengänge informieren und erste Kontakte für die eigene Zukunft knüpfen. Ab 15 Uhr geht es los. Vor Ort sind Dachser SE, Müller Drogerie-Dienst Ulm GmbH, C.E. Noerpel GmbH, Seifert Logistics GmbH, Winkler Logistik GmbH und der Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e. V. Zudem stehen Kurzvorträge zu verschieden Berufsbildern der Logistikwelt auf dem Programm: 15:30 Uhr – Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen; 16:15 Uhr – Berufskraftfahrer; 17 Uhr – Fachkraft für Lagerlogistik. Die Agentur für Arbeit ist in Ulm in der Wichernstraße 5 zu finden, die Veranstaltung ist kostenfrei. Der Kreisbauernverband Ulm-Ehingen e. V. und Ortsobmänner laden ein: Sprengelversammlung im Wahlbezirk I des Kreisbauernverbandes Ulm-Ehingen e. V. , am 23.11.2016, 20:00 Uhr, Gasthof „Rössle“ in Munderkingen Themen: Aktuelles aus Verbandsgeschehen und Agrarpolitik, u. a. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr. Alle interessierten Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Spruch Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen: Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zu ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. Danny Kaye Amtsblatt der Stadt Munderkingen - 12 -
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