Donau-Bote - Munderkingen

31. Jahrgang
Freitag, den 18. November 2016
Herzliche Einladung
zum
1. Neubürgerempfang
„Projekt Kleinstadtleben“
am Samstag, 19. November 2016 um 14.30 Uhr
im Rathaussaal Munderkingen
Alle Neubürgerinnen und Neubürger, die im letzten Jahr zu uns gezogen
sind, haben kürzlich eine Einladung erhalten. Thema der Einladung:
„Munderkingen kennenlernen und Kontakte knüpfen“
Hierbei soll den Neubürgerinnen und Neubürgern wissenswertes über
die Stadt Munderkingen, öffentliche Einrichtungen und die vielen Freizeit-, Kultur- und Sportmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Bürgerinnen und Bürger, die hier wohnen, aber gerne mehr über die
Stadt Munderkingen erfahren möchten, sind ebenfalls herzlich eingeladen.
Programm:
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Musikstück
Begrüßung durch den Bürgermeister Dr. Michael Lohner
Präsentation durch Stadtrat Waldemar Schalt
Heimatfilm Munderkingen
Verlosung im Rathaussaal
Kleine Stadtführung
anschl. Einkehr Cafe Blank
Ich freue mich auf ihr Kommen.
Dr. Michael Lohner
Bürgermeister
29/Nr. 46
Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
Freitag, den 18. November 2016
-2-
Öffentliche Dienststellen
Bürgermeisteramt Munderkingen
Sprechzeiten Montag - Freitag 08.00 - 11.45 Uhr
Montag
Mittwoch
14.00 - 16.00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Sprechstunde Dr. Michael Lohner Mittwoch
14.00 - 17.30 Uhr
außerhalb dieser Zeit nur nach Vereinbarung
Telefon - Zentrale
Fax
Durchwahl
Internet
e-mail
(07393) 598-0
(07393) 598-130
(07393) 598 …
www.munderkingen.de
[email protected]
Bürgermeisteramt
Herr Bürgermeister Dr. Michael Lohner
598-100
Sekretariat Frau Neuburger
598-101
Einwohnermeldeamt, Ausweise
Frau Hipper, Frau Wiedmann
598-103
Standesamt, Sozialhilfe
Frau Ruoss
598-102
Frau Wiedmann
598-111
Rentenversicherung + Gewerbe
Frau Wiedmann
598-111
Haupt- u. Kämmereiamt, Bauverwaltung, Ordnungsamt,
Müll, Bus - und Parkkarten
Herr Mussotter
598-110
Frau Mischke
598-113
Frau Enderle
598-112
Fundamt, Liegenschaft
Herr Stöhr
598-123
Volkshochschule - Frau Enderle
598-112
Musikschule - Leiter Herr Weller
598-122
Sprechzeiten
Mi-Fr. 09-11.00 Uhr
Sitzungssaal
598-120
Frau Erdt, Archivarin, Mittwochvormittag v. 8-12 Uhr 598-125
Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen
Zentrale (07393) 598-0 Fax (07393) 598-260
Geschäftsführung und Finanzwesen
Herr Fügner
Sekretariat Frau Neubrand
Frau Kutschker
Herr Braun
Steueramt
Herr Leute
Frau Ullmann
Verbandskasse
Herr Schmidhofer
Frau Lerner
Frau Gairing
Herr Dorn
Frau Moser
Frau Jerg
Allgemeine Verwaltung
Herr Walter Marc
Frau Marmor
Frau Striebel
Verbandsbauamt
Herr Kuch
Herr Walter Manfred
Frau Ruff
Wasserversorgung - Nottelefon
598-200
598-201
598-202
598-203
598-210
598-211
598-220
598-221
598-222
598-223
598-224
598-225
598-230
598-231
598-232
598-240
598-241
598-243
0175 / 54 51 613
Redaktionsschluss Amtsblatt:
Dienstag, 10.00 Uhr (in Wochen mit Feiertagen Vorverlegung!)
Förderschule
9541-35
Schulverbund Munderkingen
Telefon:
07393-9541-0
Fax:
07393-954129
E-Mail:
[email protected]
Homepage: www.schulverbundmunderkingen.de
Sonderpädagogische Beratungsstelle zur
Frühförderung für sprachauffällige und entwicklungsverzögerte Kinder (Förderschule) 9541-35
www.munderkingen.de/bildung/bildungpdf/fruehfoerd.pdf
Mediathek / Lehrschwimmbecken
Ihre Mediathek, Tel. 07393/9534580, hat für Sie wie folgt
geöffnet:
Montag:
geschlossen
Dienstag:
10:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch:
11:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 11:00 - 13:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Samstag:
09:00 - 12:00 Uhr
Das Lehrschwimmbecken hat wie folgt geöffnet:
Dienstag:
18:00 - 20:00 Uhr insbesondere für
Kinder und Jugendliche
20:00 - 21:00 Uhr ausschließlich für
Erwachsene
Samstag:
13:00 - 16:00 Uhr Kinder und Erwachsene
16:00 - 18:00 Uhr Gruppenbaden nach Anmeldung beim Hausmeister
Bitte beachten! In den Ferien und an Feiertagen ist das
Lehrschwimmbecken geschlossen!!
Kinderhaus Schillerstraße (städt.)
Kindergarten Loreley (städt.)
Kinderhaus St. Maria, Emerkinger Str. (kath.)
Kath. Pfarramt
Evang. Pfarramt
Notariat
Polizeiposten Munderkingen
Bahnhof Munderkingen
Postagentur Munderkingen
Fa. Laese, Martinstr. 10
Öffnungszeiten
Mo - Fr:
9 Uhr – 13 Uhr und 14 Uhr – 18 Uhr
Sa: 9 Uhr – 13 Uhr
4870
1764
5983580
2282
4997
59890
91560
9549252
Zentrum für Medizin, Pflege + Soziales
Munderkingen (MVZ)
Schillerstr. 14, Tel. 07393 / 9 54 33 - 73 00
St. Anna Seniorenzentrum 07393/95030
IAV-Stelle (Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für
ambulante Hilfen) - Telefon 6600 Kirchhof 3 (Kath. Gemeindehaus St. Michael)
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag 14.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Notrufe
Polizei
Feuerwehr/Rettungsdienst
Kreiskrankenhaus Ehingen
ausschl. Krankentransport
Gas-Störungsstelle
EnBW Hotline Strom-Störungen
110
112
07391/5860
0731/19222
0800/0824505
0800/3629477
Freitag, den 18. November 2016
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Bereitschaftsdienst – Zeiten (unverändert):
Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des
Folgetages. Mittwoch 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages. Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages.
Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24./31.12.) 08:00 Uhr bis
08:00 Uhr des Folgetages
Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen
Nur am Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24./31.12.)
08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
An allen normalen Werktagen (Mo-Fr) ist die Notfallpraxis
nicht besetzt. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der
Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen Sie
keinen Termin.
Bereitschaftsdienst an den Wochenenden /
Feiertagen
Der fahrbereite, diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft
während der Dienstzeit über die oben angegebene Nummer
erreichbar. Innerhalb des Dienstbezirks steht er für telefonische Beratungen und medizinisch notwendige Hausbesuche immobiler Patienten zur Verfügung.
Bereitschaftsdienst an den Werktagen
(Montag bis Freitag ohne Feiertage)
Der diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der
Dienstzeit über die o.g. Nummer erreichbar. Ort und Zeitpunkt
der Behandlung sind grundsätzlich telefonisch zu erfragen.
Notfalldienst - Pressemeldung 2015 - 5 2 19.05.2015
Besonderheiten:
Die Anrufer werden über einen Telefonserver automatisch
an die zuständige Rettungsleitstelle vermittelt. Für die Zuordnung wird die Vorwahl des Anrufers verwendet. In den Grenzgebieten der Notdienstbezirke und bei Mobilfunkanrufern wird
der Anrufer zusätzlich aufgefordert, seine Postleitzahl einzugeben. Sollten beide Angaben keine eindeutige Zuordnung
ermöglichen, wird die Vermittlung über ein Callcenter erfolgen.
Der weitere Vermittlungsablauf nach Zuordnung zur Rettungsleitstelle ändert sich nicht. Die alten Rufnummern 01801929235 und ..36 stellen technisch bedingt ab 27.05.15 nicht
mehr direkt an den Notdienst durch. Eine Ansage verweist auf
die neue Nummer 116 117. Es ist uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass der fahrbereite, diensthabende Arzt Telefonbereitschaft hat, weshalb der telefonische Kontakt zwingend
erforderlich ist.
Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
-3-
Apothekendienst
19.11.2016
Marien-Apotheke Ehingen, 07391 - 62 50
20.11.2016
Bogenschütz-Apotheke Munderkingen, 07393 - 33 03
21.11.2016
Apotheke im Alb-Donau-Center Ehingen, 07391 - 75 56 31
22.11.2016
Alpha-Apotheke Ehingen, 07391 - 75 88 44
23.11.2016
Apotheke Dr. Mack Munderkingen, 07393 - 9 54 67 40
24.11.2016
Schloss-Apotheke Obermarchtal, 07375 - 2 46
25.11.2016
Linden-Apotheke am Sternplatz, 07391 - 55 11
Informieren Sie sich bitte unter
http://www.lak-bw.de/Notdienstportal
„Vergissmeinnicht“
Begegnungskreis für psychisch belastete Menschen
Gruppentreffen jeden 1. Donnerstag im Monat
von 14 - 16 Uhr, Treffpunkt im Kirchhof 3
Kontaktadresse: Bruderhaus Diakonie/Frau Denk
Tel: 07391/7031-0
Zahnärztlicher Notfalldienst
zu erfragen unter der Tel.Nr. - 01805 911 601 !!
Wochenenddienst der
Sozialstation
Raum Munderkingen
Zu erfragen unter Tel. (07393) 38 82
Bei lebensbedrohlichen und dringenden Notfällen und im
Zweifelsfall ist umgehend die Rettungsleitstelle Ulm auf der
Notrufnummer 112 anzurufen.
Herausgeber: Bürgermeisteramt Munderkingen
Verantwortlich: Für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen
der Stadtverwaltung ist Bürgermeister Dr. Michael Lohner oder sein Vertreter im Amt, für die kirchlichen Mitteilungen
Pfarrer Pitour und Pfarrer Michael Hain (evang.).
Für den übrigen Inhalt zeichnet der NAK GmbH & Co. KG verantwortlich.
NAK GmbH & Co. KG · Frauenstraße 77· 89073 Ulm · T 0731 156 681 · F 0731 156 684 · www.nak-verlag.de · [email protected]
Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
Freitag, den 18. November 2016
-4-
Dienstag, 22.11.2016
19:30 Uhr
Frauenchor SOMEA
des Liederkranz‘ Munderkingen
Chorprobe
Aula Schillerschule
20:00 Uhr
„Alte Kameraden“
der Stadtkapelle Munderkingen
Probe, Musikerheim
Mittwoch, 23.11.2016
06:30 Uhr
Stadt Munderkingen
Abfuhr „Gelber Sack“
Am Straßenrand
19:00 Uhr
Jugendvororchester Munderkingen
Probe, Musikerheim
Donnerstag, 24.11.2016
Termine auf einen Blick
07:00 Uhr
Stadt Munderkingen
Kathreinenmarkt
Marktplatz
13:45 Uhr
Frauenkreis
Treffpunkt: Bahnhof
18:30 Uhr
Jugendblasorchester Munderkingen
Probe, Musikerheim
Freitag, 18.11.2016
07:00 Uhr
Stadt Munderkingen
Wochenmarkt, Marktplatz
19:30 Uhr
Trommgesellenzunft und VHS Munderkingen
Vortrag Dr. Werner Mezger „Geschichte und
Gestaltung der schwäbisch-alemannischen
Fasnet“
Rathaussaal
07:00 Uhr
Stadt Munderkingen
Wochenmarkt
Marktplatz
Stadtkapelle Munderkingen
Gesamtprobe, Musikerheim
19:30 Uhr
Mediathek Munderkingen
Lesung „Albtraum Jakobsweg“
Mediathek
Alter Schulhof
20:00 Uhr
Freitag, 25.11.2016
Samstag, 19.11.2016
14:30 Uhr
Stadt Munderkingen
Neubürgerempfang
Rathaussaal Munderkingen
Samstag, 26.11.2016
Stadt Munderkingen
Ende der Grüngutannahme auf dem Recyclinghof
Letzter Annahmetag!
Stadtkapelle Munderkingen
Ständchen für Erwin Stöhr
(Uhrzeit wird noch bekanntgegeben)
Sonntag, 20.11.2016
Sonntag, 27.11.2016
14:00 Uhr
Geschichtsverein Munderkingen
Museum im „Alten Spital“
Geöffnet bis 17:00 Uhr
Alter Schulhof
14:00 Uhr
Geschichtsverein Munderkingen
Museum im „Alten Spital“
Geöffnet bis 17:00 Uhr
Alter Schulhof
09:30 Uhr
Stadtkapelle Munderkingen
Gesamtprobe
Musikerheim
15:00 Uhr
Gartenfreunde
1. Kaffeenachmittag
Vereinsheim Eschle
Freitag, den 18. November 2016
Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Munderkingen
Öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs und
der örtlichen Bauvorschriften
„Feiler II, 2. Erweiterung“
Der Gemeinderat der Stadt Munderkingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.11.2016 beschlossen, den Entwurf des
Bebauungsplans „Feiler II, 2. Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich
auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)).
Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans samt örtlichen Bauvorschriften und die Begründung, jeweils vom
11.10.2016.
Durch den Bebauungsplan „Feiler II, 2. Erweiterung“ sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung
eines Wohngebiets geschaffen werden, nachdem in den Plangebieten „Feiler II, 1. Erweiterung“ und „St. Antoniusesch II, 2.
Erweiterung“ sämtliche Bauplätze vermarktet sind. Zudem ist
im letztgenannten Bereich, also im Süden unserer Stadt die
städtebauliche Entwicklung durch Erreichen der Gemarkungsgrenze nicht mehr möglich.
Der Geltungsbereich ist aus der nachfolgenden Planskizze ersichtlich:
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
28.11.2016 bis 02.01.2017 - je einschließlich beim Bürgermeisteramt Munderkingen, Marktstraße 1, 89597
Munderkingen
im 1. Obergeschoss öffentlich aus.
Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag, Vormittag:
Montagnachmittag:
Mittwochnachmittag:
-58.00 bis 11.45 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt
Munderkingen. Marktstraße 1, 89597 Munderkingen abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften
unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf
hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird gebeten
die volle Anschrift anzugeben.
gez.
Dr. Michael Lohner
Bürgermeister
Stadt Munderkingen
Alb-Donau-Kreis
Satzung
für Jahr- und Wochenmärkte
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 ber. S. 698),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. S. 1) und
der §§ 66 bis 71b der Gewerbeordnung in der Fassung vom
22.02.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 21.10.2016 (BGBl. I S. 2372) hat der Gemeinderat der
Stadt Munderkingen am 10.11.2016 fol-gende Satzung beschlossen:
§1
Öffentliche Einrichtung
Die Stadt Munderkingen betreibt die Jahr- und Wochenmärkte
als öffentliche
Einrichtung.
§2
Geltungsbereich
(1) Diese Marktsatzung gilt für die Jahr- und Wochenmärkte
und ist für alle Be-nutzer mit dem Betreten der Marktanlagen maßgebend.
(2) Benutzer im Sinne dieser Marktsatzung sind Standinhaber,
ihr Personal und Besucher der Marktanlagen.
§3
Zweckbestimmung der Märkte
(1) Auf dem Jahrmarkt dürfen Waren aller Art verkauft werden.
Ausgenommen hiervon sind:
• Gegenstände, die gegen die guten Sitten verstoßen,
• explosive Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper
und Schießpulver,
• Kriegsspielzeug.
(2) Auf dem Wochenmarkt dürfen zusätzlich Waren nach § 67
Gewerbeordnung verkauft werden. Dies sind insbesondere:
• Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittelund Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke,
soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus
hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung
von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen
Freitag, den 18. November 2016
landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen
die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch
den Urproduzenten ist zulässig;
• Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
• rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.
(3) Weitere Produkte und Waren können unter Beachtung der
Regelungen der Gewerbeordnung und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen der Landesregierung vom
Marktmeister zugelassen werden.
§4
Markttage
Die Wochenmärkte finden jeden Freitag statt.
Die Jahrmärkte finden an jedem 4. Freitag eines Monats, im
Dezember am 3. Freitag, gemeinsam mit dem Wochenmarkt,
statt. Lediglich der Kathreinenmarkt findet am 4. Donnerstag
im November statt.
Fällt der Markttag auf einen Feiertag findet der Markt am vorhergehenden Werktag statt.
§5
Marktzeiten
(1) Die Verkaufszeiten werden wie folgt festgesetzt:
a) für den Jahr- und Wochenmarkt von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
b) der Kathreinenmarkt von 07.00 – 18.00 Uhr
c) im Einzelfall können hiervon abweichende Zeiten festgelegt werden.
(2) Soweit in dringenden Fällen die Zeiten und Plätze vorübergehend abweichend festgesetzt werden, wird dies öffentlich bekannt gemacht.
(3) Aus sachlich gerechtfertigtem Grund kann im Einzelfall der
Zutritt je nach den Umständen befristet oder nicht befristet
oder räumlich begrenzt untersagt werden. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen
diese Satzung oder gegen eine auf Grund dieser Satzung
ergangene Anordnung gröblich oder wiederholt verstoßen
wird.
(1)
(2)
(3)
(4)
§6
Marktplätze
Der Jahr- und Wochenmarkt findet auf dem Marktplatz und
in der Marktstraße statt.
Der Kathreinenmarkt findet auf folgenden Straßen und
Plätzen statt:
Marktplatz, Marktstraße, Alter Schulhof, Webergasse,
Martinstraße (bis Gasthaus Löwen); bei Bedarf kann der
Markt in den Ochsenweg und die Donaustraße ausgedehnt
werden.
Das Marktgelände wird während der Marktzeit für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Beim Jahrmarkt dürfen nur
solche Fahrzeuge durch die Marktstraße fahren, die wegen
ihrer Größe oder ihres Gewichts den Promenadenweg
nicht benützen dürfen.
Das Feilbieten und der Verkauf von Waren sind außerhalb
der Marktplätze (Absätze 1 und 2) nicht erlaubt.
§7
Auf- und Abbau
(1) Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände dürfen frühestens eine Stunde vor Beginn der
Verkaufszeit angefahren, ausgepackt oder aufgestellt werden. Die Waren sind spätestens eine Stunde nach Beginn
der Verkaufszeit anzuliefern. Bei unverschuldeter Verspätung kann der Marktmeister Ausnahmen gestatten, wenn
dadurch die Ordnung auf dem Markt nicht gestört wird.
Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
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(2) Die Marktplätze müssen eine halbe Stunde nach Ende der
Verkaufszeit geräumt sein. Widrigenfalls können sie auf
Kosten des Standinhabers zwangsweise geräumt werden.
§8
Standzuweisung
(1) Stände im Sinne dieser Marktsatzung sind Verkaufsstände, -wagen, -anhänger und –plätze, die von der Stadt für
den Verkauf zugelassen bzw. zugewiesen sind.
(2) Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt auf Antrag durch
die Verwaltung als Tageserlaubnis oder auf die Dauer von
maximal 5 Jahren. Die Stadt berücksichtigt bei der Zuweisung die marktspezifischen Erfordernisse, insbesondere
a) das bereits vorhandene Warenangebot auf dem Markt
und in dessen unmittelbarer Nähe,
b) das ausgewogene und vielfältige Angebot an frischen
und qualitativ guten Waren,
c) den Grundsatz Erzeuger vor Händler,
d) den Platzbedarf und das Platzangebot,
e) die zeitliche Reihenfolge des Bewerbungseingangs.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standes.
(3) Der Marktmeister kann jederzeit einen anderen Stand zuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung entsteht.
(4) Ohne Zustimmung des Marktmeisters dürfen Stände weder belegt noch ge-wechselt werden. Die Überlassung des
Platzes an andere Personen oder die eigenmächtige, wenn
auch nur vorübergehende Änderung des Warenkreises, ist
nicht gestattet und berechtigt die Stadt, die Erlaubnis zu
widerrufen.
(5) Nach Anhörung der Beteiligten, im Interesse der Sicherheit
und Ordnung des Marktverkehrs oder aufgrund marktspezifischer Erfordernisse kann die Stadt einen Tausch bzw.
ein Zusammenrücken der Standplätze anordnen, ohne
dass dadurch ein Anspruch auf Entschädigung entsteht.
(6) Die Erlaubnis ist nicht übertragbar.
(7) Die Erlaubnis kann von der Verwaltung versagt werden,
wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere wenn
a) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Verkaufseinrichtung den marktspezifischen Anforderungen
nicht entspricht oder
b) der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.
(8) Die Erlaubnis kann von der Verwaltung widerrufen werden,
wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein
sachlich gerechtfertigter Grund für den Widerruf liegt insbesondere vor, wenn
a) ein Standplatz wiederholt nicht benutzt wird,
b) der Platz des Jahr- oder Wochenmarkts ganz oder teilweise für bauliche Änderungen oder andere öffentliche
Zwecke benötigt wird,
c) der Inhaber der Erlaubnis oder dessen Bedienstete oder
Beauftragte erheblich oder trotz Mahnung wiederholt
gegen die Bestimmungen dieser Marktsatzung verstoßen haben,
d) ein Standinhaber die fälligen Gebühren trotz Aufforderung nicht bezahlt.
(9) Wird ein Stand eine Stunde nach Beginn der Verkaufszeit
ohne Verständigung des Marktmeisters nicht belegt, so
kann er anderweitig vergeben werden.
(10)Das Verfahren nach Abs. 1 kann über einen Einheitlichen
Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche
Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.
Freitag, den 18. November 2016
(1)
(2)
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(4)
(5)
(6)
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(8)
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(5)
(6)
§9
Verkauf und Verkaufseinrichtungen
Waren dürfen nur von den zugewiesenen Standplätzen aus
abgegeben werden. Die allgemein geltenden Vorschriften,
insbesondere die Gewerbeordnung, die Preisauszeichnungsverordnung, das Lebensmittel-, Hygiene- und Baurecht sind zu beachten.
Als Verkaufseinrichtungen auf dem Marktgelände sind nur
Verkaufswagen, -anhänger und –stände zugelassen. Sonstige Fahrzeuge dürfen während der Marktzeit auf dem
Marktgelände nicht abgestellt werden.
Verkaufseinrichtungen dürfen nicht höher als 3 m sein, Kisten und ähnliche Gegenstände nicht höher als 1,40 m gestapelt werden.
Vordächer von Verkaufseinrichtungen dürfen die zugewiesene Grundfläche nur nach der Verkaufsseite und nur
höchstens 1,50 m überragen. Sie müssen mindestens eine
lichte Höhe von 2,10 m, gemessen ab Straßenoberfläche,
haben.
Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen
nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Marktoberfläche nicht beschädigt wird. Sie dürfen ohne Erlaubnis
der Verwaltung weder an Bäume und deren Schutzvorrichtungen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder
ähnlichen Einrichtungen befestigt werden.
Die Verkaufseinrichtungen müssen so aufgestellt werden,
dass die Zugänge zu den Einzelhandelsgeschäften frei
sind. Die Einzelhandelsgeschäfte und die Grundstückseigentümer haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass vor
ihrem Gebäude kein Stand aufgestellt wird.
Die Standinhaber haben an ihren Verkaufsständen an gut
sichtbarer Stelle ihren Familiennamen mit mindestens
einem ausgeschriebenen Vornamen sowie ihrer Anschrift
in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Standinhaber, die
eine Firma führen, haben außerdem ihre Firma in der vorbezeichneten Weise anzugeben.
Das Anbringen von Schildern, Anschriften und Plakaten
sowie jede sonstige Reklame ist nur innerhalb der Verkaufseinrichtung in angemessenem, üblichen Rahmen gestattet - und soweit es mit dem Geschäftsbetrieb des
Standinhabers in Verbindung steht.
§ 10
Verhalten auf dem Markt
Alle Benützer haben mit Betreten der Märkte die Bestimmungen dieser Markt-satzung sowie die Anordnungen der
Verwaltung zu beachten.
Jeder hat sein Verhalten auf dem Marktplatz und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass keine Person
oder Sache geschädigt, gefährdet oder mehr als nach Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Es ist insbesondere unzulässig:
a) Waren im Umhergehen anzubieten,
b) Waren außerhalb der festgesetzten Marktzeiten zu verkaufen,
c) Motorräder, Mopeds oder ähnliche Fahrzeuge mitzuführen,
d) Tiere frei umherlaufen zu lassen.
Das Verteilen von Werbematerial oder sonstigen Gegenständen aller Art ist nur nach vorheriger Erlaubnis gestattet.
Der Gebrauch von Lautsprechern ist nur nach vorheriger
Erlaubnis gestattet. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn
die Art des Geschäfts Musik- oder Wortübertragungen erfordert.
Dem Marktmeister sowie von ihm beauftragte Personen ist
jederzeit der Zutritt zu den Standplätzen und Geschäften
zu gestatten. Alle im Marktverkehr tätigen Personen
haben sich ihm gegenüber auf Verlangen auszuweisen.
Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
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§ 11
Sauberhaltung der Märkte
(1) Das Marktgelände darf nicht verunreinigt werden. Abfälle
dürfen nicht auf die Märkte gebracht werden.
(2) Die Standinhaber sind verpflichtet
• ihren Standplatz während des Markts sauber zu halten,
• ihre Standplätze sowie die angrenzenden Gangflächen
während der Benutzungszeit von Schnee und Eis freizuhalten,
• dafür zu sorgen, dass Papier und anderes leichtes Material nicht verweht wird,
• Verpackungsmaterialien und Marktabfälle, die bei ihrer
Verkaufseinrichtung anfallen, nach Beendigung des
Markts mitzunehmen.
(3) Inhaber von Ständen, an denen Lebensmittel oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden,
müssen für den dabei anfallenden Abfall geeignete Behälter aufstellen und sind verpflichtet, diese laufend nach Bedarf zu leeren.
§ 12
Ausschluss
Von der Benutzung der Märkte können auf Zeit oder für dauernd ausgeschlossen werden:
1. Benutzer, die wiederholt gegen diese Marktsatzung verstoßen haben;
2. wer die Ordnung oder den geregelten Ablauf auf irgendeine Weise stört.
§ 13
Gebühren
(1) Für die Benutzung der Märkte werden Gebühren erhoben.
(2) Schuldner der Marktgebühren sind die Standinhaber bzw.
diejenigen Personen, die die Märkte für den Marktverkehr
benutzen. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
(3) Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuweisung eines Verkaufsplatzes.
(4) Die Gebühren werden am Markttag fällig und vom Marktmeister oder dessen Beauftragtem eingezogen. Der Marktgebührenzettel ist während der Dauer des Marktes städtisch Beauftragten auf Verlangen vorzulegen.
(5) Die Gebühr richtet sich nach der Länge der Verkaufseinrichtung.
Sie beträgt je lfd. Meter und je Markttag
2,00 Euro.
(6) Neben der allgemeinen Standplatzgebühr (Abs. 5) kann die
Stadt den Ersatz von Auslagen erheben, die ihr durch die
Inanspruchnahme gesonderter Leistungen entstehen.
(7) Verspäteter Beginn, Unterbrechung und vorzeitige Beendigung des Verkaufs auf dem Standplatz haben keine Ermäßigung oder Erstattung der Marktgebühr zur Folge.
§ 14
Ausnahmen
Die Stadt kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Marktsatzung zulassen, wenn gesetzliche Vorschriften oder Rücksichten auf die Allgemeinheit nicht entgegenstehen, insbesondere wenn die Durchführung der Vorschriften im einzelnen
Falle eine besondere Härte bedeuten würde.
§ 15
Haftung
(1) Der Standplatzinhaber haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Verkaufsstandes entstehen.
(2) Die Stadt haftet für Schäden auf den Märkten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten.
(3) Mit der Standplatzvergabe durch die Stadt übernimmt sie
keinerlei Haftung für die Sicherheit der mitgebrachten Waren und sonstigen Gegenstände des Standplatzinhabers.
Freitag, den 18. November 2016
Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
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Der Standplatzinhaber hat sich gegen Diebstahl, Sturmund Feuerschäden selbst zu versichern.
Am 18. November 2016 konnte Frau Theresia Schumann,
Badstubenweg 7, ihren 91. Geburtstag feiern.
§ 16
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten können nach § 142 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
mit einer Geldbuße von mindestens 5 F und höchstens 1.000 F
und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 F
geahndet werden.
Ordnungswidrig verhält sich, wer vorsätzlich oder fahrlässig
gegen eine Vorschrift dieser Marktsatzung über
a) die Marktzeiten nach § 5
b) die Marktplätze nach § 6
c) den Auf- und Abbau Stände nach § 7
d) die Standzuweisung nach § 8
e) den Verkauf und die Verkaufseinrichtung nach § 9
f) das Verhalten auf dem Markt nach § 10
g) die Sauberhaltung des Marktes nach § 11
verstößt.
Die Stadtverwaltung gratuliert ganz herzlich und wünscht
noch viele gesunde Jahre!
§ 17
Inkrafttreten
Diese Marktsatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Marktordnung vom 10.12.2009 außer
Kraft.
Ausgefertigt!
Munderkingen, den 10.11.2016
gez.
Dr. Lohner
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber dem Bürgermeisteramt Munderkingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden
sind.
Mitteilungen der Stadt
und sonstiger Behörden
Aus dem Standesamt
Altersjubilare
Am 15. November 2016 konnte Herr Sebastian
Brehm, Badstubenweg 7, seinen 98. Geburtstag
feiern.
Am 16. November 2016 konnte Frau Brigitta Weiss, Sonnengasse 13, ihren 80. Geburtstag feiern.
Chlorung des Trinkwassers im Bereich
der Wasserversorgung Munderkingen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bei Routineuntersuchungen im Wasserwerk Munderkingen ist
eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt worden. Um
Gefahren für die Gesundheit und eine Verbreitung im Versorgungsnetz auszuschließen wird in Absprache mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis Fachdienst Gesundheit ab Mittwoch,
den 16. November 2016 eine Chlorung des Trinkwassers
durchgeführt.
Die Konzentration liegt unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung. Das abgegebene Trinkwasser ist gesundheitlich unbedenklich und kann uneingeschränkt genutzt werden. Vorsorglich wird jedoch empfohlen, für die Zubereitung
von Babynahrung abgepacktes Trinkwasser zu verwenden.
Wir informieren Sie wieder, sobald die Chlorung beendet wird.
Nähere Informationen und Tipps zum Umgang mit
gechlortem Wasser
Warum wird dem Trinkwasser Chlor zugesetzt?
Bei einer Routineuntersuchung wurde eine Grenzwertüberschreitung bei den coliformen Keimen (Einzelbefunde) festgestellt. Damit bei Ihnen keimfreies Wasser am Wasserhahn ankommt wird nun über einen begrenzten Zeitraum vorsorglich
Chlor zugegeben. Dies geschieht in geringen Mengen am
Ausgang des Wasserwerkes.
Was sind coliforme Keime?
Der Nachweis von coliformen Keimen ist ein Hinweis auf eine
Verunreinigung. Diese könnte fäkal sein, wovon wir derzeit jedoch nicht ausgehen. Der Nachweis coliformer Bakterien
stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem. Fäkale Verunreinigungen konnten im Munderkinger Wasser nicht nachgewiesen werden. Das Vorkommen niedriger Konzentrationen bedeutet nicht zwingend einen Eintrag von außen. Da
coliforme Keime überall vorkommen, können sich diese im Biofilm einer Leitung einlagern. Bei plötzlicher Erhöhung der
Fließgeschwindigkeit oder bei Umkehr der Fließrichtung des
Trinkwassers kann es zu einer Mobilisierung im Netz vorhandener Ablagerungen kommen. Um diese Keime dann zu beseitigen wird das Wasser gechlort.
Was bedeutet Desinfektion?
Desinfektion bedeutet im übertragenen Sinne „keimfrei machen“. Trinkwasser muss zum Schutz des Verbrauchers frei
von Krankheitserregern (Mikroben, Viren, Bakterien) sein. Da
dieser geforderte Zustand von Natur aus nicht immer gegeben
ist, wird Chlor in geringen Mengen als Desinfektionsmittel verwendet. Dadurch wird eine einwandfreie Trinkwasserqualität
gesichert.
Was ist Chlor?
Chlor ist ein lange erprobtes, bewährtes und gemäß Trinkwasserverordnung zugelassenes Desinfektionsmittel. Es hilft, das
Trinkwasser sauber und den Menschen gesund zu halten.
Wie hoch ist der Chlorgehalt am Wasserhahn?
Die Chlorzugabe an der Einspeisung in das Netz wird 0,2 Milligramm pro Liter betragen. Der gesetzliche Grenzwert liegt
Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
Freitag, den 18. November 2016
bei 0,3 Milligramm freies Chlor pro Liter (Trinkwasserverordnung). Dadurch wird eine einwandfreie bakteriologische Qualität des Trinkwassers garantiert. Zur Veranschaulichung des
Chlorgehalts: 1.000 Liter Wasser (Inhalt von rund zehn Badewannen) beinhalten einen einzigen Tropfen Chlor.
Ist Chlor gesundheitsschädlich?
Nein, in einer sehr geringen Dosierung, wie sie am Ausgang
der Wasserwerke oder im Rohrnetz erfolgt, ist Chlor für die
Gesundheit vollkommen unbedenklich. In seiner Eigenschaft
als Desinfektionsmittel verhindert Chlor eine mögliche Verunreinigung des Trinkwassers mit Krankheitserregern.
Tipps und Tricks gegen Chlorgeruch
Da sich das Chlor an der Luft verflüchtigt, genügen in der Regel ganz einfache Maßnahmen, um den unangenehmen Geruch zu bekämpfen:
- Morgens könnnte etwas Chlorgeruch auftreten. Lassen Sie
das Wasser ca. 5 min. laufen.
- Lassen Sie das Wasser vor dem Trinken einfach einige Momente auslüften.
- Fügen Sie dem Wasser ein paar Spritzer Zitronensaft hinzu.
... und schon ist der Chlorgeruch weg!
Chlor ist in den zulässigen Konzentrationen für den menschlichen Körper völlig unbedenklich und unterbindet die Übertragung von Krankheitserregern durch das Trinkwasser.
Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich einfach bei uns:
Telefon: 07393/598-243, Frau Ruff
Email: [email protected]
Ende der Grüngutannahme auf dem
Recyclinghof
Auf dem Recyclinghof Munderkingen wird noch bis Samstag,
26.11.2016 Grüngut angenommen.
Wir bitten um Beachtung!
Ihre Stadtverwaltung
Beratungen der Deutschen
Rentenversicherung
Für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung
(früher Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung) finden am
Mittwoch, 07. Dezember 2016
von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr,
im Rathaus, Sitzungssaal, Zimmer 1, Sprechzeiten statt.
Bei den Sprechzeiten können sofort Rentenanwartschaften
festgestellt und Rentenauskünfte (auch Rentenhöhe) erteilt
werden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie
beim Bürgermeisteramt Tel. 598-111 einen Termin vereinbaren.
Kathreinenmarkt
Liebe Munderkinger Bürgerinnen und Bürger,
ich darf Sie alle herzlich zum diesjährigen Kathreinenmarkt am 24. November 2016
einladen. Der Verein „Handel und Gewerbe Munderkingen“ hat viele Überraschungen für Groß und Klein organisiert:
 Um 13.30 Uhr und 14.30 Uhr führt das Kasperletheater „Puppenkiste“ ein
Stück im Rathaussaal Munderkingen auf. Eintritt frei!
 Lesung in der Mediathek um 15.30 Uhr. Eintritt frei!
 Beginn der Weihnachtsaktion – gewinnen Sie Einkaufsgutscheine im Wert von
5,- € bis 250,- €
 Die Munderkinger Fachgeschäfte haben für Sie durchgehend bis
18.00 Uhr geöffnet
 Kostenloses Parken in der Tiefgarage
Erleben Sie einen schönen Tag auf unserem Munderkinger Kathreinenmarkt. Auf Ihr
zahlreiches Kommen freut sich
Ihr
Dr. Michael Lohner
Bürgermeister
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Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
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Schulnachrichten
Information, Beratung und Auskunft über
•
•
•
•
•
Renten
Medizinische Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Versicherungsfragen
Datum:
Mittwoch, 07.12.2016
Uhrzeit:
08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15.30 Uhr
Ort:
Rathaus
Zimmer:
Sitzungssaal, Zimmer 1
Terminvereinbarungen empfohlen unter:
598 - 111.
Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen mit.
Kindergarten Loreley
SPENDENAKTION – WEIHNACHTSKARTEN –FRAUENBERG
Liebe Munderkinger,
wir vom Kindergarten Loreley sind dieses Jahr mit einem
Marktstand vor der Apotheke Dr.Mack am Kathreinenmarkt
zu finden. Mit den Kindern haben wir Weihnachtskarten mit
dem Motiv Frauenbergkirche gestaltet und verkaufen diese zu
Gunsten der Renovierung der FRAUENBERGKIRCHE hier in
Munderkingen.
Die Karten sind im Set zu je 5 Stück mit Briefumschlag erhältlich. Der gesamte Erlös wird gespendet.
Elternbeiräte, Erzieherinnen, Eltern und natürlich die Kinder
als Künstler haben fleißig mitgeholfen, dass diese Aktion zu
einem hoffentlich guten Erfolg kommen kann.
Besuchen sie uns auf dem Kathreinenmarkt in Munderkingen – sie werden sehen, dass es sich lohnt –
wir freuen uns sehr.
Kindergarten Loreley
Christa Stöhr mit Team und Elternbeirat
Mediathek Munderkingen
Alter Schulhof 2, 89597 Munderkingen
Tel.: 07393 9534581
Pilgern wird zum Krimi: Mord im hinter
Klostermauern – Lesung am 25.11.2016 um
19.30 Uhr in der Mediathek Munderkingen
Wer demnächst vorhat, den Jakobsweg zu gehen, sollte dieses spannende Buch vielleicht besser nicht lesen. Es kann
sein, dass der Pilger am Ende von seinem Vorhaben zurück
tritt. Zu gefährlich wird es dem Leser erscheinen, gefährlich
für Leib und Seele. Wer schon den Jakobsweg gegangen ist,
wird in diesem Buch vieles wiedererkennen - an Klöstern, Kirchen, Städten, aber auch an hinreißend erzählter Pilgeratmosphäre. Die Geschichte spielt auf einem Stück des Jakobsweges zwischen Beuron im Donautal und Le Puy en Velay im
Zentralmassiv.
Dieser spannende und informative Krimi hat alles, was ein
guter Krimi braucht: eine Geschichte voller überraschender,
unvorhersehbarer Wendungen, Mörder und Ermordete, erpresserische Machenschaften, skrupellose Banditen, verbrecherische Mönche und ein an Dramatik nicht zu überbietendes
Finale.
Der Autor Herbert Noack wurde 1961 Sachsen geboren und ist
immer wieder auf den Jakobswegen im In- und Ausland unterwegs. Er ist ein erfahrener und begeisterter Jakobspilger. Viele
seiner Erlebnisse auf dem Weg fließen in diese fiktive Geschichte mit ein, verleihen dem lesenswerten Buch Spannung
und Authentizität.
Herbert Noack wird am 25.11.2016 um 19.30 Uhr in der Mediathek Munderkingen aus seinem Roman „Albtraum Jakobsweg“ lesen.
Der Eintritt kostet 4 Euro.
Klasse2000 Zertifikat
für die Förderschule
Munderkingen
Stark und gesund – so sollen Kinder aufwachsen. Um sie dabei zu
unterstützen, beteiligt sich die
Förderschule Munderkingen seit
vielen Jahren am Gesundheitsprogramm Klasse2000. Dieses Engagement wird am
Mittwoch 16.November 2016, 7:30Uhr in Anwesenheit
der Gesundheitsberaterin Angelika Weidner und des Lionsbeauftragten Dr. Clemens Guter zum dritten Mal mit
dem Klasse2000-Zertifikat ausgezeichnet.
Die Förderschule Munderkingen nimmt seit dem vielen Jahren
an dem Unterrichtsprogramm Klasse2000 zur Gesundheitsförderung, Gewalt- und Suchtvorbeugung teil. Momentan beteiligen sich beide Grundstufen- Klassen und erforschen mit der
Symbolfigur KLARO, was sie selbst tun können um sich wohlzufühlen.
Das bundesweite Programm begleitet die Kinder kontinuierlich von Klasse 1 bis 4. Frühzeitig werden die Grundstufenschüler für das Thema Gesundheit begeistert und in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung gestärkt – denn starke
Kinder brauchen weder Suchtmittel noch Gewalt. Zwei bis
dreimal pro Schuljahr führt die Klasse2000-Gesundheitsförderin Angelika Weidner neue Themen in den Unterricht ein, die
die Lehrkräfte anschließend vertiefen. Spielerisch erfahren die
Kinder, wie wichtig es ist, gesund und lecker zu essen, sich
regelmäßig zu bewegen und zu entspannen, Probleme und
Konflikte gewaltfrei zu lösen, Tabak und Alkohol kritisch zu
Freitag, den 18. November 2016
beurteilen und auch bei Gruppendruck Nein sagen zu können.
„Wir sind sehr stolz auf diese Auszeichnung“, freut sich Schulleiter Hellmut Hummel von der Förderschule Munderkingen. Gesundheitsförderung ist bei uns ein zentrales
Thema, für das wir uns gerne engagieren, denn nur wenn unsere Schüler gesund sind und sich wohlfühlen, können sie gut
lernen.“
Um das Zertifikat zu erhalten, musste die Förderschule Munderkingen mehrere Voraussetzungen erfüllen, z. B.:
• mindestens 75 % aller Klassen nehmen an Klasse2000 teil
• Klasse2000 ist im Schulprofil verankert
• Die Schule hat Lehrkräfte zur Umsetzung und Bewertung
von Klasse2000 befragt
• Gesundheitsförderung spielt nicht nur im Unterricht, sondern im ganzen Schulleben eine wichtige Rolle. Die Förderschule Munderkingen bietet ihren Schülern gesundheitsförderliche Aktivitäten, wie gesundes Frühstück,
Aufklärung über gesundes Essen und Trinken in fächerübergreifenden Unterrichtseinheiten auch in Kooperation
mit der AOK, fit und gesund-Angebote auch im Sport- und
Schwimmunterrichtunterricht an.
Klasse2000 wird über Spenden in Form von Patenschaften finanziert. Der Schulleiter Hellmut Hummel bedankte sich
herzlich bei den Unterstützern den Lions in Ehingen /Munderkingen. Mit 220 Euro pro Klasse und Schuljahr ermöglichen die Paten den Schülern, bei dem Unterrichtsprogramm
mitzumachen.
Die Förderschule Munderkingen ist nun eine von 771 Schulen in Deutschland, denen das Zertifikat verliehen wurde. Insgesamt nehmen über 3.500 Schulen an Klasse2000 teil.
Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
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Kurse
Zusätzlich zum ganzjährigen Unterricht gibt es zeitlich begrenzte Kurse für folgende Fächern:
• „Musikreigen“ für Kleinkinder ab 24 Monate
12 Unterrichtseinheiten à 45 Min./Teilnehmer mind. 5/Kursgebühr 3 40,-/Dozentin: Heidi Klonner
• „Gitarre 50+/Anfänger“ und „Gitarre 50+/Fortgeschrittene“
jeweils 8 Unterrichtseinheiten à 45 Min./Teilnehmer mind.
5/Kursgebühr 3 49,-/Dozent: Tilo Werner
• „Klassischer Gesang“ (Frauen und Männer)
8 Unterrichtseinheiten à 90 Min./Teilnehmer mind. 5/Kursgebühr 3 65,-/Dozentin: Dorothée Ruoff
→ Anmeldungen für alle Kurse sind laufend möglich.
Kombi-Unterricht
Kombi-Unterricht vereint die Vorteile des Einzelunterrichts mit
denen des Gruppenunterrichts und ist für viele Instrumente
geeignet.
Senioren
• Ab 60 Jahren entfällt der Erwachsenenzuschlag von 50%
• wer als Jugendlicher gerne ein Musikinstrument erlernt
hätte, es aber nicht tun konnte,
• wer früher ein Instrument erlernt hat und nun seine Fertigkeiten auffrischen und erweitern möchte,
• wer auch in vorgerücktem Alter noch etwas Neues im musischen Bereich beginnen möchte,
ist in der Musikschule Raum Munderkingen bestens aufgehoben!
Das Landratsamt
informiert
Marktstr. 1, 89597 Munderkingen, Tel. 07393/598-122,
Mobil (außerhalb der Sprechzeit): 0172/7311640, Fax 598-130
E-Mail: [email protected],
Web: www.munderkingen.de/bildung/bildungmusik.htm
Sprechzeit: Mi - Fr 09:00 – 11 Uhr
Die Musikschule Raum
Munderkingen – Ansprechpartnerin
für kompetente und erfolgreiche
Musikausbildung
Vorspiel Klavier und Violine
Am Donnerstag, den 15. Dezember 2016 findet in der Aula der
Schillerschule in Munderkingen ab 18 Uhr ein internes Vorspiel
der Violinklasse Auberer und der Klavierklasse Weller statt.
Freie Unterrichtsplätze
Anmeldungen auf noch freie Unterrichtsplätze sind auch im
laufenden Schuljahr möglich. Anfragen sind möglich für folgende Fachbereiche:
• Holz- und Blechblasinstrumente, Klavier, Violine, Viola, Gesang (klassisch), Gitarre (klassisch und elektrisch), Akkordeon, Keyboard, Schlaginstrumente
• Theorie und Gehörbildung für die D- und C-Prüfungen, die
Aufnahmeprüfungen angehender Musikstudenten und als
Ergänzung des Intrumentalunterrichtes
Fachdienst Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 217 / 2016
Gesundheit unser höchstes Gut –
Start ins neue landwirtschaftliche
Bildungshalbjahr
Gemeinsame Auftaktveranstaltung und Urkundenübergabe am 24. November im Rasthaus Seligweiler
Mit einem Vortrag zur Gesundheit startet das landwirtschaftliche Bildungshalbjahr 2016/2017 im Rasthaus Seligweiler bei
Ulm, am 24. November 2016 um 19:30 Uhr.
Vorgegebene und beeinflussbare Faktoren wirken auf die
Gesundheit. Wie diese in jedem Alter positiv beeinflusst
werden kann, wird anhand von Tipps aus den Bereichen
Bewegung und Entspannung aufgezeigt. Der Vortrag sensibilisiert für die jeweiligen gesundheitlichen Bedürfnisse der Generationen und wird ergänzt durch kleine Übungen, die in den
Alltag integriert werden können. Referentin ist Christine Euchner vom Bildungs- und Sozialwerk des Landfrauenverbandes
Württemberg-Baden. Christiane Mayer von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert
anschließend, wie die Krankenkassen zur besseren Gesundheitsversorgung beitragen.
Aus dem Alb-Donau-Kreis haben im Juli und August 12 Auszubildende und 26 Schülerinnen und Schüler der Nebenerwerbsklasse die Abschlussprüfung im Beruf Landwirt mit teilweise hervorragenden Ergebnissen bestanden.
Freitag, den 18. November 2016
Landrat Heiner Scheffold überreicht im Rahmen der Auftaktveranstaltung die Gehilfenbriefe an die neuen Landwirtinnen
und Landwirte.
Zur Gemeinschaftsveranstaltung der Kreislandfrauenverbände, des Landratsamts und des Vereins für landwirtschaftliche
Fachbildung Alb-Donau-Ulm sind Gäste herzlich willkommen.
Pressemitteilung Nr. 85 / 2016
Infobörse im BIZ
Berufswelt Logistik
Der Bereich Lager und Logistik ist in der Region eine
Wachstumsbranche. Statistisch gesehen stieg die Zahl
der Beschäftigten in dieser Branche zum Vorjahr um
12,8 Prozent. Also gute Perspektiven für Ausbildungsund Studieninteressierte.
Am Donnerstag, 24. November, findet im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Ulm eine Infobörse
zur Berufswelt in der Logistikbranche statt. Dort können
sich junge Menschen direkt bei regionalen Logistikunternehmen über die verschiedenen Ausbildungen und
Studiengänge informieren und erste Kontakte für die eigene Zukunft knüpfen. Ab 15 Uhr geht es los. Vor Ort
sind Dachser SE, Müller Drogerie-Dienst Ulm GmbH, C.E.
Noerpel GmbH, Seifert Logistics GmbH, Winkler Logistik
GmbH und der Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e. V.
Zudem stehen Kurzvorträge zu verschieden Berufsbildern der
Logistikwelt auf dem Programm: 15:30 Uhr – Kaufleute für
Spedition und Logistikdienstleistungen; 16:15 Uhr – Berufskraftfahrer; 17 Uhr – Fachkraft für Lagerlogistik.
Die Agentur für Arbeit ist in Ulm in der Wichernstraße 5 zu
finden, die Veranstaltung ist kostenfrei.
Der Kreisbauernverband
Ulm-Ehingen e. V. und
Ortsobmänner laden ein:
Sprengelversammlung im Wahlbezirk I
des Kreisbauernverbandes Ulm-Ehingen e. V. ,
am 23.11.2016, 20:00 Uhr,
Gasthof „Rössle“ in Munderkingen
Themen: Aktuelles aus Verbandsgeschehen und Agrarpolitik,
u. a. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Alle interessierten Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Spruch
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man
behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zu ersten Methode,
denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß.
Danny Kaye
Amtsblatt der Stadt
Munderkingen
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