BÜRGERMEISTERAMT DER STADT WEHR Amt: Stadtbauamt Datum: 07.11.2016 Verfasser: Thomas Götz Telefon: 07762/ 808-500 AZ: 022.3 Vorlage Nr. 70 / 2016 Beschlussvorlage an Gremium / Beratungsfolge öffentlich nichtöffentlich Sitzung am TOP-Nr. Bau- und Umweltausschuss Verw. und Finanzausschuss Gemeinderat 15.11.2016 Bauantrag zum Neubau eines 28-Familienhauses mit Tiefgarage Poststr. 1, Flst.-Nr. 365 Beschlussvorschlag: Dem Bauantrag wird zugestimmt. 3 personelle Auswirkungen: nein finanzielle Auswirkungen: nein Begründung: 1. Historie Ein zentrales Ziel des aktuellen städtebaulichen Sanierungsgebietes „Bahnhofplatz“ ist eine Nachfolgenutzung des nunmehr seit Jahren leerstehenden ehemaligen „Minimal-Markts“ (siehe hierzu die Gemeinderatsvorlagen Nr. 42 / 2012, 29 / 2013, 06 / 2014, 16 / 2014, 20 / 2015 und 27 / 2015). Am 20.11.2012 stimmte der Gemeinderat einstimmig für den Kauf des Anwesens. Dieser Zwischenerwerb wurde über das Landessanierungsprogramm gefördert. Eine von der Kommunalentwicklung Immobilien GmbH (KE) ausgearbeitete Potenzialanalyse kam zum Schluss, dass eine Neuansiedlung von Einzelhandel in diesem Bereich sehr unwahrscheinlich ist und ein Mix aus Dienstleistung und Wohnen den größten Erfolg verspricht. Die intensiven Verhandlungen zur Ansiedlung eines Einkaufsmarkts haben dann gezeigt, dass kein Markt bereit ist, in das leerstehende Gebäude einzuziehen. Der Gemeinderat hat dann am 22.09.2015 nach Vorstellung der Planungen von 2 Interessenten beschlossen, dass das Anwesen Poststraße 1 an den jetzigen Vorhabenträger veräußert wird. In der Sitzung am 15.12.2015 hat der Gemeinderat beschlossen, dass mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag über die Modalitäten des Abbruchs des ehemaligen Minimal geschlossen wird und der Abbruch auf den Vorhabenträger übertragen wird. 2. Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss Das jetzt vorliegende Bauvorhaben wurde am 03.11.2016 im Rahmen einer Sitzung des Bauund Umweltausschusses eingehend vorberaten. Hierbei wurde auch die Vergabeentscheidung nochmals aufgegriffen. Damals war der Erhalt der Tiefgarage angestrebt worden. Der Investor machte aber deutlich, dass der Erhalt der Tiefgarage mit großem Bedauern aufgegeben wurde, nachdem zwei Statiker unabhängig voneinander zu dem Ergebnis kamen, dass ein Erhalt nach der Verschärfung der brandschutzrechtlichen Bestimmungen und der Erhöhung der Erdbebenzone wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Im Bau- und Umweltausschuss wurde auch die Höhe des geplanten Neubaus eingehend diskutiert. Einige Mitglieder sahen die geplante Höhe kritisch. Von Seiten des Investors wurde dargelegt, dass der Bau sicherlich einen städtebaulichen Akzent setzt. Der Wehrahof stellt eines der größten Gebäude in Wehr dar und der Neubau nehme dessen Höhe auf, ist aber höhenmäßig so gegliedert, dass er sich gut einfüge. Natürlich sei das auch eine wirtschaftliche Frage, da der von den Gemeinderäten geäußerte Wunsch nach bezahlbaren Mietwohnungen nur so zu verwirklichen sei. Nach eingehender Diskussion beschloss der Bau- und Umweltausschuss mit großer Mehrheit, dass das Bauvorhaben in der vorgelegten Form mit zustimmender Empfehlung dem Gemeinderat vorgelegt wird. -33. Bauantrag Die vorliegende Planung sieht einen Winkelbau, der über ein Treppenhaus mit Liftanlage miteinander verbunden ist, vor. Nach Süden hin ist der Innenhof vorgesehen. Um den Innenhof herum sind die Fahrradstellplätze angeordnet. Die Wohnungen im östlichen Teil des Winkelbaus besitzen nach Süden zum Innenhof hin Balkone. Für die Wohnungen im westlichen Teil des Winkelbaus sind die Balkone nach Westen vorgesehen. Das geplante Flachdachgebäude orientiert sich dabei in der Höhenentwicklung am unmittelbar daneben liegenden und ortsbildprägenden Wehrahof. Das Gebäude ist hierbei in einen viergeschossigen Teil und einen fünfgeschossigen Teil, der mit einem zurückversetzten Dachgeschoss geplant ist, gegliedert. In dem Neubau sind insgesamt 28 Wohnungen vorgesehen, von denen ein Teil barrierefrei errichtet werden soll. In der Tiefgarage sind 25 Stellplätze geplant. Oberirdisch sind weitere 24 Stellplätze dargestellt. Daneben befinden sich verschiedene Funktionsräume und Abstellräume im Kellergeschoss. Die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage erfolgt von der Poststraße. Die 24 oberirdischen Stellplätze werden ebenfalls von der Poststraße angefahren. 4. Vorschlag der Verwaltung Aus Sicht der Verwaltung ist der beantragte Winkelbau eine sehr gute Lösung. Hinsichtlich der Höhe des Bauvorhabens ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Städtebaulich würde sich eine viergeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss besser einfügen. Da es aber auch ein klares Ziel ist, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig den weiteren Verbrauch von unbebauten Flächen einzuschränken, ist eine verdichtete Bebauung dringend erforderlich. Dies geht nur, wenn stärker in die Höhe gebaut wird, wofür sich wiederum die Innenstadt und eine bereits vorhandene hohe Bebauung, anbieten. Unter Berücksichtigung dieser Punkte wird das Bauvorhaben von Seiten der Verwaltung befürwortet. Vertreter des Bauherrn, der Firma Intercasa, und der Planer des Vorhabens, Herr Architekt Franz Michler aus Bad Säckingen, werden bei der Sitzung anwesend sein. Michael Thater, Bürgermeister Thomas Götz, Bauamtsleiter
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