2. Kundeninformation Personalkasse SBB. 473 kB

2. Information Per­sonalkasse SBB:
Änderungen per 1. Dezember 2016.
Wie Sie bereits informiert wurden, wird die Kontoführung der Personalkasse SBB ab 1. Dezember 2016
nicht mehr durch PostFinance, sondern durch die
Hypothekarbank Lenzburg AG (HBL) im Auftrag der
SBB abgewickelt. Dieser Wechsel hat für Kundinnen
und Kunden Auswirkungen, die nachfolgend beschrieben werden.
Per 30. November 2016 wird Ihre bestehende Kontonummer
aufgehoben. Der Saldo inklusive des bis Ende November
aufgelaufenen Zinses wird per 1. Dezember 2016 unter Ihrer
neuen Kontonummer gutgeschrieben. Sie erhalten für Ihre
Akten und für die Steuererklärung einen Zinsausweis mit der
alten Kontonummer sowie eine Gutschriftsanzeige unter der
neuen Kontonummer.
Hier müssen Sie vor dem 30. November 2016 etwas
tun.
E-Banking.
Falls Sie in Zukunft das E-Banking der Personalkasse SBB
benutzen möchten, ergänzen und unterschreiben Sie bitte
die beiliegende «Teilnahmeerklärung E-Banking» und retournieren Sie diese mit dem beiliegenden Antwortcouvert an
die Personalkasse SBB, Postfach, 5600 Lenzburg 1. Sie
erhalten anschliessend die E-Banking-Unterlagen zugestellt.
Schriftliche Überweisungen.
Überweisungsaufträge können weiterhin auch per Brief erteilt
werden. Falls Sie ab Ihrem Konto schriftliche Überweisungen
tätigen möchten, können Sie mit dem beiliegenden Bestellformular kostenlos Quick-Aufträge für Überweisungen bestellen.
Daueraufträge.
Daueraufträge für automatischen Lohn- oder Rentenabzug
bei der Pensionskasse SBB oder im Lohnsystem SBB
(«ERP-System») zugunsten der Personalkasse SBB werden
automatisch geändert. Falls Sie eine Hypothek bei der Pensionskasse SBB haben, wird die Überweisung der Hypothekarzinsen ab dem Mietzinskonto, das neu Hypothekarzinskonto heisst, automatisch angepasst.
Falls Sie noch andere Daueraufträge oder Debit Direct Zahlungen (Lastschriftverfahren) haben, müssen Sie diese per
1. Dezember 2016 ändern.
Sicherung elektronischer Belege.
(Nur wichtig für Kunden, die bisher keine Papierbelege per
Post erhalten haben.)
Falls Sie bisher E-Finance von PostFinance genutzt haben
und keine Papierbelege erhalten haben: Bitte speichern
Sie allfällig für Ihre Akten benötigte Belege Ihres Depositooder Mietzinskontos lokal oder drucken Sie diese aus. Im
E-Finance stehen Ihnen die Dokumente zum elektronischen
Download noch bis am 31. Januar 2017 zur Verfügung. Allfällig benötigte Belege können anschliessend zu den aktuell
gültigen Preisen und Konditionen von PostFinance nachbestellt werden.
Weitere Informationen.
Wie erfolgen Überweisungen auf das neue Konto?
Überweisungen auf Ihr Depositokonto sind ab jedem
Bankkonto möglich.
Wie kann ich Bargeld beziehen?
Benötigen Sie Bargeld von Ihrem Konto bei der Personalkasse SBB, können Sie den gewünschten Betrag schriftlich
oder per E-Banking auf ein anderes Konto von Ihnen weisen
und von dort aus Bargeld beziehen. Zudem können Sie sich
Bargeld an Ihre Schweizer Domiziladresse bestellen. Der
Bargeldbezug am Schalter der HBL ist nicht möglich. Am
Postschalter und am Postomaten ist ab 23. November 2016
kein Bargeldbezug mehr möglich.
Wie funktioniert der Bargeldversand?
Nach dem 1. Dezember 2016 können Sie gegen eine Gebühr von CHF 10 über die Hotline der Personalkasse
Bargeld nach Hause bestellen (Telefon: 0848 722 722,
CHF 0,08/Min.). Der Versand erfolgt per A-Post Plus an
Ihre ständige Wohnadresse. Pro Bestellung ist ein Bezug bis
max. CHF 1‘500 möglich. Sie können in einem Zeitraum von
zwei Wochen einmal Bargeld beziehen.
Wie funktioniert das E-Banking?
Einige Tage nachdem Sie die E-Banking-Teilnahmeerklärung
unterschrieben an die Personalkasse SBB zurückgeschickt
haben, werden Sie die notwendigen Unterlagen mit detaillierten Instruktionen erhalten. Das E-Banking wird am Montag,
den 5. Dezember 2016 bereit sein. Den Link zum Einstieg
finden Sie ab dem 5. Dezember 2016 unter
www.sbb.ch/personalkasse.
Sind andere Konten von PostFinance betroffen?
Allfällige andere Konten von Ihnen bei PostFinance sind vom
Wechsel nicht betroffen.
Was passiert mit meinem E-Finance von PostFinance?
Wenn Sie E-Finance nur für das Konto bei der Personalkasse
SBB genutzt haben, wird Ihr Konto ab dem 29. November
2016 nicht mehr angezeigt. Falls Sie auch für andere PostFinance-Konti E-Finance eingesetzt haben, bleibt Ihr Zugriff
für diese Konti selbstverständlich bestehen. In jedem Falle
haben Sie noch bis am 31. Januar 2017 Zugriff auf Ihre
Kontodokumente im E-Finance.
Hat der Wechsel einen Einfluss auf die Höhe der
Zinssätze und die Rückzugsbedingungen?
Nein, der Wechsel hat keinen Einfluss. Die Konditionen
werden von der Personalkasse SBB festgelegt.
Wie hoch sind die aktuellen Zinssätze?
Aktuelle Zinssätze (1.1.2016)
Aktives Personal bis 20 Jahre 1.10%1
Aktives Personal ab 20 Jahren 0.35%
Pensionsberechtigte 0.35%
Hypothekarzinskonto 0.35%
1 bis CHF 25 000; für darüber liegende Guthaben 0.35%
Die Zinssätze finden Sie auch unter
www.sbb.ch/personalkasse.
Wie lauten die aktuellen Rückzugsbedingungen?
Dem Kunden steht das ganze Vermögen jederzeit ohne
Kündigungsfrist zur Verfügung.
Hat der Wechsel einen Einfluss auf die Höhe der
Spesen und Gebühren?
Grundsätzlich ist die Kontoführung für die Kunden der Personalkasse SBB kostenlos, die Spesen und Gebühren bleiben
gleich. Details sind in den «Konditionen und Gebühren der
Personalkasse SBB» ersichtlich. Diese wurden Ihnen im
September 2016 zugestellt.
Was passiert mit den bestehenden Vollmachten?
Die Vollmachten bleiben unverändert bestehen.
Welche Rolle übernimmt die Hypothekarbank
Lenzburg AG (HBL)?
Die HBL ist die neue Dienstleistungspartnerin der Personalkasse SBB für die Abwicklung von Kontoadministration,
Zahlungsverkehr und Informatik. Es besteht kein Rechtsverhältnis zwischen den Kunden der Personalkasse und der
HBL. Das heisst, die Kunden der Personalkasse werden
nicht Kunden der HBL.
Welche Sprachen werden künftig unterstützt?
Kundenkorrespondenz, E-Banking, Helpdesk sowie Homepage Personalkasse SBB sind auf Deutsch, Französisch
und Italienisch verfügbar.
Was können Sie tun, wenn Sie mit diesen Änderungen
nicht einverstanden sind?
Sollten Sie mit diesem Wechsel nicht einverstanden sein,
kündigen Sie bitte Ihr Konto schriftlich direkt bei PostFinance
(PostFinance AG, AVOR / Scanning, 3040 Bern) bis spätestens 15. November 2016 mit sofortiger Wirkung. Bitte teilen
Sie in diesem Falle mit, wohin Ihr Guthaben überwiesen
werden soll. Ausnahme: Wenn Sie heute ein Mietzinskonto
haben, können Sie Ihr Depositenkonto vor dem Wechsel zur
HBL nicht auflösen.
Haben Sie Fragen?
Weitere Auskünfte erhalten Sie ab sofort per E-Mail an
[email protected] oder unter der Telefonnummer
0848 722 722 (CHF 0,08/Min. ab Festnetz). 2