wichtige mitteilung zum stiftung warentest 11/2016

Linke Fruchtsäfte GmbH – Ringstraße 8 – 02727 Ebersbach-Neugersdorf
Stiftung Warentest – Test 11/2016 - Rote Fruchtsäfte
Im aktuellen Test Aroniabeeren-Saft wurde unser Produkt hinsichtlich der chemischen Qualität und der
Deklaration mit mangelhaft bewertet. In der dazugehörigen Fußnote heißt es „Ist kein Fruchtsaft im
Sinne der Fruchtsaft-Verordnung, da zu stark verdünnt. Das Produkt dürfte deshalb auch nicht als
Fruchtsaft bezeichnet werden.“
Wir möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:
Die Beurteilung, ob ein Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat zu stark rückverdünnt wurde, ist abhängig
vom verwendeten Referenzwert, also dem als Sollwert angesehenen Brixwert der jeweiligen Fruchtart.
Für viele Fruchtarten gibt es vom Deutschen Fruchtsaftverband vorgegebene RSK-Werte, zu denen die
Brixwerte gehören, für Fruchtsäfte. Für Aroniasaft existieren solche RSK-Werte nicht.
Bei der Prüfung von Stiftung Warentest wurde daher, wie wir jetzt auf Nachfrage erfahren haben, als
Basiswert für Aroniasaft ein Wert zugrunde gelegt, welcher sich aus einer Empfehlung des europäischen
Verbandes AIJN (European Fruit Juice Association) ergibt. Die Empfehlungswerte des AIJN waren uns
bislang nicht bekannt.
Wir sind seit Jahren einer der größten Verarbeiter von Aroniabeeren und Abfüller von Aroniasaft. Aus
unseren eigenen Daten aus Pressung und Verarbeitung von Aroniabeeren zu Aroniadirektsaft haben wir
eine Daten- und Erfahrungsgrundlage erworben.
Diese gesammelten Erfahrungswerte, die auch verschiedene Herkünfte der Aroniabeeren berücksichtigen, haben wir als Basis für die Herstellung von unserem Aroniasaft aus Aroniasaftkonzentrat
genutzt. Aus den unterschiedlichen Anbaugebieten der Aroniabeeren und den damit verbundenen
klimatischen Bedingungen ergeben sich die Abweichungen der Referenzwerte.
Wir hatten bislang keinen Anlass, an der Richtigkeit der verwendeten Referenzwerte zu zweifeln, weil
sämtliche, ständig wiederkehrende, vom Lebensmittelamt durchgeführte Untersuchungen immer
ohne Beanstandung verliefen.
Im Zuge der Qualitätsverbesserung werden wir mit sofortiger Wirkung die Empfehlungswerte zur
Herstellung unseres GRANDLAVIE Aroniasaft aus Aroniasaftkonzentrat den Empfehlungen der AIJN
anpassen.
René Linke
Linke Fruchtsäfte GmbH
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