Aktuelle Rechtsprechung und Praxis zum Netzanschluss von Windenergieanlagen Forum Recht 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – sowie Ingenieure, Berater und weitere Experten in unserer BBH Consulting AG. Wir betreuen über 3.000 Mandanten und sind die führende Kanzlei für die Energie- und Infrastrukturwirtschaft. BBH ist bekannt als „die“ Stadtwerke-Kanzlei. Wir sind aber auch viel mehr. In Deutschland und auch in Europa. Die dezentralen Versorger, die Industrie, Verkehrsunternehmen, Investoren sowie die Politik, z.B. die Europäische Kommission, die Bundesregierung, die Bundesländer und die öffentlichen Körperschaften, schätzen BBH. 4 rund 250 Berufsträger, rund 550 Mitarbeiter 4 Büros in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart und Brüssel 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 2 Jens Vollprecht Herr Vollprecht beschäftigt sich im Schwerpunkt mit Erneuerbaren Energien, insbesondere mit den Themen Netzintegration, Direktvermarktung, Ausschreibungen, Sektorenkopplung, Stromspeicherung und Weiterentwicklung des EEG. 8 8 8 8 8 8 Geboren 1970 in Brake/Unterweser Studium der Forstwissenschaften in Freiburg u. Göttingen Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen u. Hamburg 2002 bis 2004 Referendariat in Niedersachsen (OLG Celle) Seit 2005 Rechtsanwalt bei BBH Berlin Seit 2013 Partner bei BBH Berlin Rechtsanwalt · Dipl.-Forstwirt · Partner 10179 Berlin · Magazinstr. 15-16 · Tel +49 (0)30 611 28 40-133 · [email protected] 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 3 Agenda 1. Netzverknüpfungspunkt 2. Einspeisemanagement 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 4 Agenda 1. Netzverknüpfungspunkt 2. Einspeisemanagement 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 5 Ermittlung des geschuldeten Verknüpfungspunkts durch den NB § 8 Abs. 1 EEG: Bestimmung des gesetzlichen Verknüpfungspunkts § 8 Abs. 2 EEG: Wahlrecht des Einspeisewilligen § 8 Abs. 3 EEG: „Letztentscheidungsrecht“ des NB 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 6 Gesetzlicher Verknüpfungspunkt nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EEG 4 Anspruchsgegner des Anlagenbetreibers für Netzanschlussbegehren: Zunächst Netzbetreiber in geeigneter Spannungsebene mit in Luftlinie kürzester Entfernung zum Anlagestandort 4 Gesetzlicher Netzanschlusspunkt liegt aber nicht am Ort der kürzesten Entfernung zum Anlagenstandort, wenn in diesem oder einem anderen Netz dieses oder eines anderen Netzbetreibers ein gesamtwirtschaftlich günstigerer Netzverknüpfungspunkt liegt 4 Variantenvergleich in den Schritten Techniker, BWLer, Jurist 4 Betreiber des Netzes mit der kürzesten Entfernung zum Anlagenstandort trifft wohl die Beweislast, dass anderer Verknüpfungspunkt günstiger ist und gesetzlicher NVP deshalb dort 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 7 Kostenpositionen beim Variantenvergleich Kostenpositionen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. EEG Beachtlich: Unmittelbare Kosten Unbeachtlich: Mittelbare Kosten Bsp.: Bsp.: 4 Kabelkosten 4 Tiefbauarbeiten für Leitungen 4 Um-/Neubau Umspannwerk 4 Trafoverluste (Gesetzesbegründung) 4 Leitungsverluste (Gesetzesbegründung) 4 Entschädigungszahlungen Einspeisemanagement an den Anlagenbetreiber? 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 8 Beispiel Netz I Trafostation 100.000 Euro Netz II 150.000 Euro Ausgangssituation Hausanschluss Variante 1 200.000 Euro Trafostation 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 Variante 2 Windenergieanlage © BECKER BÜTTNER HELD Variante 3 Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 9 Kostentragung für Netzanschluss und Netzausbau Gesamtkosten zur Herstellung des Netzanschlusses Netzanschlusskosten Netzausbaukosten § 16 EEG § 17 EEG Als Einrichtungen für den Netzausbau gelten - im Eigentum des NB stehende Einrichtungen - in sein Eigentum übergehende Einrichtungen - für den Netzbetrieb notwendige technische Einrichtungen 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 10 Wahlrecht des Anlagenbetreibers nach § 8 Abs. 2 EEG 4 Anlagenbetreiber kann Netzverknüpfungspunkt wählen, wenn die daraus resultierenden Mehrkosten des Netzbetreibers nicht unerheblich sind § § Welche Kosten sind miteinander zu vergleichen? - Nur die dem Netzbetreiber in den einzelnen Varianten entstehenden Kosten (so wohl BGH, Urt. v. 10.10.2012 – VIII ZR 362/11 und Gesetzeswortlaut § 8 Abs. 2 EEG) - Vergleich der Gesamtkosten der einzelnen Varianten (so u.a. LG Verden, Urt. v. 23.02.2015 – 10 O 57/12 (nicht rechtskräftig) , LG Paderborn, Urt. v. 04.02.2015 – 3 O 439/11, jeweils zu § 5 EEG 2009) Wann sind die Mehrkosten „nicht nur unerheblich“? - LG Verden: 23,06 % seien noch unerheblich - LG Paderborn: 40 % seien erheblich; „Erheblichkeitsschwelle“: 25 % (?) - aber: gute Gründe für deutlich geringere „Erheblichkeitsschwelle“ 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 11 Pflicht zum Netzausbau (1) 4 Netzbetreiber ist nach dem EEG zum Ausbau des Netzes verpflichtet, soweit dies für Abnahme des Stroms aus erneuerbaren Energien erforderlich ist 4 Grenze der Netzausbaupflicht: wirtschaftliche Zumutbarkeit (u.a. „25 %-Grenze“) 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 12 Pflicht zum Netzausbau (2) „Spitzenkappung“ - § 11 Abs. 2 EnWG 4 Netze sollen nicht mehr „bis auf die letzte Kilowattstunde“ ausgebaut werden müssen: Neuregelung zur „Spitzenkappung“ (Regelung in § 11 Abs. 2 EnWG, § 12 Abs. 3 Satz 2 EEG 2014/2017 verweist darauf): § NB können bei Berechnungen für Netzplanung die Annahme zu Grunde legen, dass prognostizierte jährliche Stromerzeugung je angeschlossener Windenergieanlage oder PV-Anlage um bis zu drei Prozent reduziert werden darf § Für Umrechnung der drei Prozent Strommenge auf jährliche Leistungsreduzierung sollen Verbände Vorgaben entwickeln § Bei Spitzenkappung bestehen besondere Veröffentlichungs- und Dokumentationspflichten (§ 11 Abs. 2 Satz 2 EnWG) § Für nicht eingespeiste Strommengen besteht Anspruch des Anlagenbetreibers auf Entschädigung für Einspeisemanagementmaßnahmen (§ 15 EEG 2014/2017) 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 13 Agenda 1. Netzverknüpfungspunkt 2. Einspeisemanagement 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 14 Einspeisemanagement (§ 14 EEG) Voraussetzungen 4 Netzbetreiber ist berechtigt, unmittelbar oder mittelbar an sein Netz angeschlossene EEG- und KWK-Anlagen die mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung im Sinne von § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2 Nr. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 oder 2 Buchstabe a EEG ausgestattet sind, ausnahmsweise abzuregeln, soweit andernfalls ein Netzengpass entstünde 4 Weitere Voraussetzungen 4 § Vorrang für Strom aus EE, Grubengas und KWK gewahrt (Ausnahme: mustrun-Kraftwerke) § verfügbare Daten der Ist-Einspeisung abgerufen Pflicht des Netzbetreibers zum Netzausbau bleibt unberührt 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 15 BGH-Urteil zum Einspeisemanagement (1) 4 BGH, Urteil vom 11.05.2016 (VIII ZR 123/15): § Kein Anspruch auf Entschädigungszahlung nach § 12 Abs. 1 EEG 2009 (jetzt: § 15 Abs. 1 EEG), wenn der Netzbetreiber eine Anlage wegen notwendiger Reparaturarbeiten vom Netz nimmt. § Entschädigung nach § 15 Abs. 1 EEG nur bei Netzengpass: § Netzengpass liegt vor, wenn aufgrund hoher Einspeisung aus EEAnlagen / Grubengas-Anlagen / KWK-Anlagen die Netzkapazität erschöpft ist. 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 16 BGH-Urteil zum Einspeisemanagement (2) 4 OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2015 (7 U 42/14): § Entschädigungsanspruch setzt keine ferngesteuerte Reduktion der Einspeisung voraus. § Auch eine automatische Drosslung der Anlage durch vom Netzbetreiber zur Vermeidung der Gefahr von Netzengpässen verbindlich vorgegeben Einstellungen an den Sicherheitseinrichtungen – wie dem Wechselrichter oder dem Q/USchutzschalter – der Anlage, stellt eine Reduzierung der Einspeisung im Sinne des § 12 EEG 2012 dar 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 17 VKU/BDEW-Leitfaden 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 Rechtlich unverbindlich © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 18 Entschädigungsanspruch bei Maßnahmen des Einspeisemanagements (§ 15 EEG) (1) 4 Gesetzlicher Anspruch des Anlagenbetreibers auf Entschädigung 4 Kein Verschulden für Erforderlichkeit der Netzregelung erforderlich 4 Entschädigung für 95 % der entgangenen Einnahmen (zuzüglich der zusätzlichen Aufwendungen und abzüglich der ersparten Aufwendungen), 4 § es sei denn, entgangene Einnahmen übersteigen in einem Jahr 1 % der Einnahmen dieses Jahres, ab dann 100 % § 100 % Entschädigung auch bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012 Bsp. für finanzielle Größenordnungen der Entschädigungszahlungen: § Niedersachsen 100.000 MWh (ca. 10 Mio. Euro) § Schleswig-Holstein 220.000 MWh (ca. 50 Mio. Euro) (Angaben der TenneT TSO GmbH für 2014 für WindEA allein in ihrer Regelzone) 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 19 Entschädigungsanspruch bei Maßnahmen des Einspeisemanagements (§ 15 EEG) (2) Ermittlung der Ausfallarbeit 4 Pauschalabrechnungsverfahren 4 Spitzabrechnungsverfahren 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 20 Entschädigungsanspruch bei Maßnahmen des Einspeisemanagements (§ 15 EEG) (3) 4 Anspruchsgegner: Anschluss-NB § Aber: Ggf. Anspruch des Anschluss-NB gegen NB, in dessen Netz die Ursache für die Regelung lag 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 21 Entschädigungsanspruch bei Maßnahmen des Einspeisemanagements (§ 15 EEG) (4) 4 Unklarheiten, wann zusätzliche Aufwendungen gefordert werden können § LG Itzehoe, Urteil vom 14.08.2016 (3 O 132/15): Zusätzliche Aufwendungen sind nur solche Aufwendungen, die (auch) im Interesse eines Anderen getätigt werden (daher keine Erstattung von Bezugsstromkosten). § LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 24.07.2014 (13 O 283/13): Zusätzliche Aufwendungen sind Kosten die dem Anlagenbetreiber durch die Einspeisemanagementmaßnahme entstanden sind (daher Erstattung der Kosten für die Berechnung der Ausfallarbeit). § BNetzA, Mitteilung vom 14.04.2016 (BK6-13-049): Bilanzkreisausgleich aufgrund ESM ist zusätzliche Aufwendung 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 22 Verbot der Eigenversorgung und Einspeisemanagement 4 Nach dem neuen § 27a EEG 2017 dürfen Anlagen, deren anzulegender Wert durch Ausschreibung ermittelt wurden nicht zur Eigenversorgung genutzt werden. 4 Ausnahmen: § Verbrauch des Stroms durch die Anlage selbst oder in deren Nebenund Hilfsanlagen (bzw. in anderen Anlagen, die über den selben Verknüpfungspunkt mit dem Netz verbunden sind) § Ausgleich von Netzverlusten § Bei negativen Preisen § Bei reduzierter Einspeiseleistung wegen Netzüberlastung (§ 14 EEG) 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 23 Power-to-Gas oder Power-to-Heat als Beispiele für „alternative“ Stromnutzung? 4 Idee: Bei Maßnahmen des Einspeisemanagements erzeugen die „abgeregelten“ Anlagen weiter Strom, der aber vor der Einspeisung in das Netz für andere Zwecke „umgeleitet“ wird § Nach § 27a Nr. 5 EEG 2017 kann Strom bei Einspeisemanagementmaßnahmen selbst verbraucht werden. Dies deutet darauf hin, dass eine Abregelung nach § 9 EEG nicht voraussetzt, dass die Anlage selbst heruntergefahren wird, sondern auch dann vorliegen kann, wenn der Strom aus der Anlage statt in das Netz, z.B. in eine Power-to-Gas-Anlage „umgeleitet“ wird. Auch auf diese Weise kann eine Netzüberlastung verhindert werden. § Wirken sich die Konzepte, insbesondere wirtschaftliche Vorteile, auf die Höhe der Entschädigungszahlungen nach § 15 EEG 2014 aus? 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Rechtsanwalt Jens Vollprecht, Dipl. Forstw. (Univ.), BBH Berlin Tel +49 (0)30 611 284 0133 [email protected] www.bbh-online.de 09.11.2016 · 04107-16/ 3183253 © BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB 25
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